Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 155 der ILO über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt

| Offizieller Titel: | Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981 |
| Initiator: | Bundesministerium für Arbeit und Soziales |
| Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
| Letzte Änderung: | 15.01.2026 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | 21/1889 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/2626 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |
| Verknüpfungen: | Der Entwurf ist identisch mit einem Vorhaben aus der vorherigen Legislaturperiode.: Entwurf 20. Legislaturperiode |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie des Protokolls von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz. Damit soll eine umfassende, präventive Arbeitsschutzpolitik in Deutschland sichergestellt werden, die Unfälle und Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz verhindert und Gefahrenquellen minimiert. Das Gesetz schafft die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ratifikation dieser internationalen Abkommen durch Deutschland. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Hintergrund:
Das Übereinkommen Nr. 155 wurde 1981 von der ILO angenommen und 2022 zur Kernarbeitsnorm erklärt. Es gilt als zentrale internationale Grundlage für den Arbeitsschutz und verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine nationale Arbeitsschutzpolitik zu entwickeln und umzusetzen. Deutschland hat das Übereinkommen bislang nicht ratifiziert, obwohl die nationalen Gesetze bereits weitgehend den Anforderungen entsprechen. Die Corona-Pandemie und die internationale Entwicklung haben die Bedeutung des Arbeitsschutzes weiter hervorgehoben. Das Protokoll von 2002 ergänzt das Übereinkommen um detaillierte Vorgaben zur Aufzeichnung und Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Bundesregierung sieht eine hohe Priorität in der Umsetzung dieser Kernarbeitsnormen.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt, die Länder und die Gemeinden entstehen durch das Gesetz keine zusätzlichen Kosten. Es ist kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung zu erwarten. Auch weitere Kosten, etwa durch Bürokratie oder Informationspflichten, entstehen nicht. Einnahmen werden nicht erwartet.
Inkrafttreten:
Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Der Zeitpunkt, zu dem das Übereinkommen und das Protokoll für Deutschland völkerrechtlich in Kraft treten, wird gesondert im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf ist von besonderer politischer Bedeutung, da die Ratifikation der ILO-Kernarbeitsnormen ein wichtiges Signal für den internationalen Arbeitsschutz und die Einhaltung grundlegender Arbeitnehmerrechte ist. Es besteht eine hohe Priorität und politische Dringlichkeit für die Bundesregierung, das Übereinkommen und das Protokoll zu ratifizieren. Änderungen oder Ergänzungen der bestehenden deutschen Rechtsvorschriften sind nicht erforderlich, da diese bereits den Anforderungen entsprechen. Das Gesetz hat keine Auswirkungen auf Preise, das Verbraucherpreisniveau oder die Umwelt und keine gleichstellungspolitischen Nachteile. Es unterstützt die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, insbesondere Gesundheit, hochwertige Bildung und menschenwürdige Arbeit.
| Eingang im Bundestag: | 29.09.2025 |
| Erste Beratung: | 09.10.2025 |
| Abstimmung: | 06.11.2025 |
| Drucksache: | 21/1889 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/2626 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Arbeit und Soziales | 15.10.2025 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Arbeit und Soziales | 05.11.2025 | Tagesordnung |
| Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | 05.11.2025 | Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Der federführende Ausschuss war der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat mitberaten.
Beschlussempfehlung:
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1889 unverändert anzunehmen. Zugestimmt haben die Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. Die Fraktion der AfD hat dagegen gestimmt. Ein Entschließungsantrag wird nicht erwähnt.
Änderungen:
Es wurden keine Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Der Gesetzentwurf soll in unveränderter Fassung angenommen werden. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen an anderen Gesetzen oder auf einen sogenannten „Trojaner“.
Begründung:
Die Begründung betont, dass mit dem Gesetz die Voraussetzungen für die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation und des zugehörigen Protokolls geschaffen werden. Das Übereinkommen soll Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt verbessern und wurde 2022 zur Kernarbeitsnorm erklärt. Das Protokoll stärkt Verfahren zur Aufzeichnung und Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Ratifizierung wird als Bekenntnis zu hohen Arbeitsschutzstandards und Menschenrechten bewertet.
Statements der Fraktionen:
- CDU/CSU: Betont die lange Beratungsdauer (44 Jahre) und sieht die Ratifizierung als positiv für eine multilaterale, ordnungsbasierte Weltordnung.
- AfD: Lehnt ab, da Deutschland bereits ein gewachsenes Arbeitsethos habe und keine internationalen Abkommen benötige. Sie sieht die Gefahr eines schleichenden Souveränitätsverlusts.
- SPD: Begrüßt die Ratifizierung als Bekenntnis zu Arbeitsschutz als Menschenrecht, sowohl national als auch international.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Begrüßt den Gesetzentwurf. Verweist auf hohe Opferzahlen durch Arbeitsunfälle weltweit und sieht Handlungsbedarf bei internationalen Standards. Die Ratifizierung sei ein Gewinn für Gerechtigkeit und Beschäftigtenschutz.
- Die Linke: Begrüßt das Abkommen grundsätzlich, kritisiert aber die mangelhafte Umsetzung und Kontrolle des Arbeitsschutzes in Deutschland. Die gesetzlichen Regelungen seien ausreichend, aber die behördliche Kontrolle und Sanktionsmöglichkeiten zu schwach.
Zusammenfassung der offenen Punkte:
- Alternativen und Kosten wurden nicht erörtert.
- Keine Angaben zu einem Entschließungsantrag.
- Keine Änderungen am Gesetzentwurf.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 388/25 |
| Eingang im Bundesrat: | 15.08.2025 |
| Erster Durchgang: | 29.09.2025 |
| Abstimmung: | 19.12.2025 |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |