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Gesetz zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland (Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz)

Das Gesetz wurde in 1. Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Der nächste Schritt ist die Abstimmung in 2. und 3. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Beseitigung der Klimaschutzfolgen und Wiederherstellung der Energieinfrastruktur in Deutschland (Klimaschutzfolgenbereinigungsgesetz)
Initiator:AfD
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:26.06.2025
Drucksache:21/576 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die vollständige Abkehr von der bisherigen deutschen Klimaschutz- und Energiewendepolitik. Der Entwurf sieht die Aufhebung von 23 Gesetzen vor, die nach Ansicht der Antragsteller ideologisch motiviert und schädlich seien, darunter das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Bundes-Klimaschutzgesetz, das Kohleausstiegsgesetz und weitere Regelungen zur Förderung erneuerbarer Energien, Energieeffizienz und Klimaschutz. Stattdessen soll die Energieversorgung wieder auf fossile und nukleare Quellen ausgerichtet und der Atomausstieg rückgängig gemacht werden. Die internationalen Klimaabkommen (Kyoto-Protokoll, Pariser Abkommen) sollen gekündigt werden. Der Gesetzentwurf stammt von der AfD-Fraktion und einzelnen Abgeordneten, nicht von der Bundesregierung; daher ist kein Ministerium federführend. 
 
Hintergrund:  
Der Entwurf führt ausführlich aus, dass die bisherigen Maßnahmen zur Energiewende und zum Klimaschutz zu hohen Energiekosten, sinkender Versorgungssicherheit, Abhängigkeit von Rohstoffimporten, Deindustrialisierung, Preissteigerungen und sozialen Konflikten geführt hätten. Die Antragsteller bezweifeln den wissenschaftlichen Konsens zum menschengemachten Klimawandel und halten die bisherigen Maßnahmen für unverhältnismäßig und wirkungslos. Es wird eine Vielzahl von Quellen und Argumenten angeführt, um die Notwendigkeit eines grundsätzlichen Politikwechsels zu begründen. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt werden keine zusätzlichen Ausgaben erwartet. Im Gegenteil, es wird von Einsparungen in zweistelliger Milliardenhöhe pro Jahr ausgegangen, da der Klima- und Transformationsfonds sowie nationale und internationale Ausgaben für Klimaschutz und Transformation entfallen würden. Auch für die Länder werden keine zusätzlichen Kosten genannt. Einnahmen werden nicht explizit genannt, aber es wird auf die Entlastung von Bürgern und Unternehmen durch den Wegfall von Abgaben und Bürokratie hingewiesen. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben zum konkreten Inkrafttretensdatum. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Entwurf betont die Dringlichkeit eines Politikwechsels und sieht keine Alternativen zur Abschaffung der bisherigen Klimaschutzpolitik. Das Gesetz soll unbefristet gelten; eine Evaluierung ist nicht vorgesehen. Der Entwurf steht im Widerspruch zu EU-Recht und internationalen Abkommen, was ausdrücklich als notwendiger Akt der Souveränität dargestellt wird. Für den Rückbau erneuerbarer Energien-Anlagen soll ein Fonds von den Betreibern eingerichtet werden. Die Zustimmung des Bundesrates ist erforderlich. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Rücktritt Deutschlands vom Kyoto-Protokoll und Pariser Klimaabkommen, inklusive Aufhebung der jeweiligen Umsetzungsgesetze. 
- Aufhebung des Bundes-Klimaschutzgesetzes und aller darauf basierenden Verordnungen. 
- Abschaffung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) und des zugehörigen Gesetzes. 
- Aufhebung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und aller EEG-Verordnungen; Förderungen für erneuerbare Energien entfallen. 
- Aufhebung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG); CO2-Bepreisung entfällt. 
- Aufhebung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und aller zugehörigen Verordnungen; keine verpflichtenden Vorgaben mehr für Energieeinsparung und erneuerbare Energien in Gebäuden. 
- Aufhebung des Gesetzes über Energiedienstleistungen (EDL-G) und des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG); keine verpflichtenden Energieaudits oder Effizienzvorgaben mehr für Unternehmen. 
- Aufhebung des Kohleausstiegsgesetzes; Kohleverstromung bleibt unbegrenzt möglich. 
- Aufhebung des Investitionsgesetzes Kohleregionen; keine speziellen Förderungen für Kohleregionen mehr. 
- Änderung des Atomgesetzes: Rückkehr zur Kernenergie, Laufzeitverlängerung und mögliche Wiederinbetriebnahme stillgelegter Kernkraftwerke, Förderung von Forschung und Entwicklung, Anpassung der Regelungen zur Entsorgung. 
- Aufhebung des Standortauswahlgesetzes; Export und Import radioaktiver Abfälle werden ermöglicht. 
- Aufhebung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes; keine Privilegierung oder Subventionierung mehr für KWK-Anlagen. 
- Aufhebung des Wärmeplanungsgesetzes; keine verpflichtende kommunale Wärmeplanung mehr. 
- Aufhebung des Schnellladegesetzes und des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes; keine staatlichen Vorgaben und Förderungen für Ladeinfrastruktur für E-Autos mehr. 
- Aufhebung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und des Windenergie-auf-See-Gesetzes; keine verbindlichen Flächenziele oder Ausbauvorgaben für Windenergie an Land und auf See mehr. 
- Aufhebung des Strompreisbremsegesetzes und des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes; keine staatlichen Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme mehr. 
- Verpflichtung zum umweltgerechten Rückbau von Anlagen für erneuerbare Energien; etwaige Alt-Förderansprüche werden über eine Umlage auf den Stromverbrauch finanziert, nicht mehr aus dem Bundeshaushalt. 
 
Zusammengefasst: Der Gesetzentwurf sieht den Ausstieg aus internationalen Klimaabkommen, die Abschaffung zentraler Klimaschutz-, Energie- und Fördergesetze sowie die Rückkehr zur Nutzung von Kohle und Kernenergie vor. Staatliche Vorgaben und Subventionen für erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Elektromobilität werden weitgehend aufgehoben.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:24.06.2025
Erste Beratung:26.06.2025
Drucksache:21/576 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente