Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h - Klimaschutzfolgenbereinigung)

Offizieller Titel: | Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h - Klimaschutzfolgenbereinigung) |
Initiator: | AfD |
Status: | In der Ausschussberatung |
Letzte Änderung: | 26.06.2025 |
Drucksache: | 21/575 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h), um die bisherigen Regelungen zum Klimaschutz und zur Energiewende grundlegend zu revidieren. Insbesondere soll klargestellt werden, dass Maßnahmen zur Vermeidung und Bepreisung von CO₂-Emissionen sowie die Förderung erneuerbarer Energien nicht im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Stattdessen soll das öffentliche Interesse auf eine sichere, kostengünstige und stabile Energie- und Grundversorgung ausgerichtet werden (z.B. auch durch Kernenergie und Kohle). Der Entwurf sieht die Abschaffung der bisherigen Sondervermögen für Klimaschutz und Transformation vor. Der Gesetzentwurf stammt nicht von der Bundesregierung, sondern von Abgeordneten der AfD-Fraktion; ein federführendes Ministerium ist daher nicht zuständig.
Hintergrund:
Der Entwurf begründet sich mit den aus Sicht der Antragsteller negativen Folgen der bisherigen Klimaschutz- und Energiewendepolitik: hohe Energiekosten, erhöhtes Risiko von Stromausfällen, Abhängigkeit von Importen, Deindustrialisierung, Preissteigerungen und soziale Konflikte. Die Antragsteller stellen zudem die wissenschaftliche Grundlage für einen maßgeblichen Einfluss von CO₂-Emissionen auf das Klima in Frage und argumentieren, dass die bisherigen Maßnahmen unverhältnismäßig und schädlich für Wirtschaft und Gesellschaft seien. Es wird auf internationale Entwicklungen (z.B. Abkehr der USA vom Klimaschutz) und auf Berichte zur Versorgungssicherheit verwiesen.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen laut Entwurf keine zusätzlichen Ausgaben. Im Gegenteil, es werden erhebliche Einsparungen erwartet: zweistellige Milliardenbeträge pro Jahr durch den Wegfall des Klima- und Transformationsfonds sowie nationaler und internationaler Ausgaben für Klimaschutz und Transformation, bei Fortführung der bisherigen Vorhaben sogar dreistellige Milliardenbeträge. Für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft wird eine deutliche Entlastung durch geringeren Bürokratieaufwand und niedrigere Energiekosten prognostiziert. Einnahmen werden nicht explizit genannt, sondern vielmehr Einsparungen betont.
Inkrafttreten:
Keine Angaben zum genauen Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Entwurf betont eine besondere Dringlichkeit („überragende Bedeutung in vielen, vor allem grundlegenden Lebensbereichen“). Es wird darauf hingewiesen, dass das Gesetz unbefristet gelten und nicht evaluiert werden soll. Der Entwurf stellt klar, dass die Umsetzung gegen völkerrechtliche Verpflichtungen (z.B. Pariser Klimaabkommen) verstößt, diese aber mit Frist kündbar seien. Die Antragsteller sehen keine Alternativen zu ihrem Vorschlag und halten die Änderung für verfassungsrechtlich notwendig, um die bisherige Klimapolitik grundlegend zu beenden.
Eingang im Bundestag: | 24.06.2025 |
Erste Beratung: | 26.06.2025 |
Drucksache: | 21/575 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |