Gesetz zum Verbot der Finanzierung von parteinahen Nichtregierungsorganisationen aus öffentlichen Mitteln

Offizieller Titel: | Gesetz zum Verbot der Finanzierung von parteinahen Nichtregierungsorganisationen aus öffentlichen Mitteln |
Initiator: | AfD |
Status: | In der Ausschussberatung |
Letzte Änderung: | 27.06.2025 |
Drucksache: | 21/577 (PDF-Download) |
Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Finanzierung parteinaher Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aus öffentlichen Mitteln zu verbieten. Damit soll verhindert werden, dass die Regierung mit Steuergeldern politische Vorfeldorganisationen unterstützt, die zur Machtsicherung der Regierung beitragen könnten. Der Entwurf stammt von Abgeordneten der AfD-Fraktion, nicht von der Bundesregierung; daher ist kein Ministerium federführend zuständig.
Hintergrund:
Im Hintergrund wird ausgeführt, dass staatliche Finanzierung von NGOs mit politischer Zwecksetzung problematisch sei, da so die Regierung auf Kosten der Steuerzahler ein politisches Vorfeld zur eigenen Machtsicherung schaffen könne. Es wird auf konkrete Proteste im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 verwiesen, bei denen NGOs zu Aktionen gegen CDU und CSU aufgerufen hätten. Außerdem wird eine unzureichende Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Unionsfraktion durch die Bundesregierung als Beleg für bestehende Missstände genannt.
Kosten:
Es entstehen keine Kosten für den Bundeshaushalt oder die Länder. Es wird kein Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung erwartet. Einnahmen werden nicht genannt.
Inkrafttreten:
Keine Angaben.
Sonstiges:
Der Entwurf sieht keine Alternativen, keine Befristung und keine Evaluierung vor. Es werden keine unbeabsichtigten Nebenwirkungen oder weitere Gesetzesfolgen erwartet. Die Vereinbarkeit mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen wird bestätigt. Das Gesetz wird als Beitrag zur Sicherung des staatlichen Neutralitätsgebots und damit zur nachhaltigen Entwicklung dargestellt. Eine besondere Eilbedürftigkeit wird nicht erwähnt.
Maßnahmen:
- Zuwendungen (finanzielle Unterstützung) an sogenannte Vorfeldorganisationen politischer Parteien werden verboten.
- Als Vorfeldorganisation gilt eine Organisation, die im politischen Meinungskampf für oder gegen eine Partei auftritt oder wesentliche Forderungen einer Partei zu ihrer eigenen Zielsetzung macht.
- Es wird vermutet, dass eine Organisation eine Vorfeldorganisation ist, wenn sie ausdrücklich für eine Partei oder gegen deren Konkurrenten Partei ergreift oder zentrale Forderungen einer Partei übernimmt.
- In diesen Fällen dürfen staatliche Mittel wegen des Neutralitätsgebots nicht mehr gewährt werden.
Eingang im Bundestag: | 24.06.2025 |
Erste Beratung: | 27.06.2025 |
Drucksache: | 21/577 (PDF-Download) |
Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |