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Gesetz zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs - Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz

Das Gesetz ist im Bundestag eingegangen, der nächste Schritt ist die Beratung in 1. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs - Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz
Initiator:AfD
Status:Im Bundestag eingegangen
Letzte Änderung:27.06.2025
Drucksache:21/652 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuchs (StGB), der einen besonderen strafrechtlichen Schutz für Personen des politischen Lebens (sogenannte „Politikerbeleidigung“) vorsieht. Der Entwurf will damit die Meinungsfreiheit stärken und die Gleichheit vor dem Gesetz wiederherstellen, indem Politiker beim Straftatbestand der Beleidigung nicht länger privilegiert werden. Der Gesetzentwurf stammt von Abgeordneten der Fraktion AfD, nicht von der Bundesregierung; daher ist kein Ministerium federführend zuständig. 
 
Hintergrund:  
Der Entwurf gibt ausführliche Hintergrundinformationen: § 188 StGB wurde 1998 eingeführt und 2021 verschärft, um Politiker und andere Personen des politischen Lebens besonders vor übler Nachrede, Verleumdung und Beleidigung zu schützen. Dies wird als Reaktion auf zunehmende Kritik und Hass im Netz, insbesondere während der Corona-Krise, dargestellt. Der Entwurf kritisiert, dass durch diese Sonderregelung Politiker privilegiert und der demokratische Diskurs sowie die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden. Es wird auf prominente Fälle, öffentliche Debatten und internationale Kritik verwiesen. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen laut Gesetzentwurf keine Kosten („Keine“). Es wird auch kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft oder die Verwaltung erwartet. Einnahmen werden nicht erwähnt. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben zum Zeitpunkt des Inkrafttretens. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Entwurf sieht keine Befristung oder Evaluierung vor. Es werden keine weiteren Gesetzesfolgen, Rechts- oder Verwaltungsvereinfachungen oder Nachhaltigkeitsaspekte außer der Stärkung der Meinungsfreiheit genannt. Der Entwurf betont die Notwendigkeit, die Gleichbehandlung aller Bürger wiederherzustellen und sieht keine Alternativen zur Abschaffung des § 188 StGB. Eine besondere Eilbedürftigkeit wird nicht ausdrücklich erwähnt. 
 
Maßnahmen:  
Die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs: 
 
- Der Sondertatbestand, der eine Qualifikation äußerungsrechtlicher Straftatbestände vorsieht, wenn Politiker Opfer sind, wird abgeschafft.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:26.06.2025
Drucksache:21/652 (PDF-Download)
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