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Pflegefachassistenzeinführungsgesetz

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
Initiator:Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:31.10.2025
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/1493 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/2090 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Verknüpfungen:Der Entwurf basiert auf einem Vorhaben aus der vorherigen Legislaturperiode: Entwurf 20. Legislaturperiode
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
⚪ Beteiligungsfrist ca. 1-2 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Trojanercheck :⚠️ Enthält sachfremde Ergänzungen in der Beschlussempfehlung.
Hinweis:Gemeinsamer Entwurf der Ministerien für Bildung und für Gesundheit  
 
Der Gesundheitsausschuss hat hier noch zwei redaktionelle Korrekturen am Anti-D-Hilfegesetz und am Bundeskindergeldgesetz angehängt.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung. Damit soll ein eigenständiges, klares und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen werden, um die Qualität der Pflege zu sichern, die Attraktivität des Berufs zu steigern und mehr Menschen für die Ausbildung zu gewinnen. Die Ausbildung wird generalistisch ausgerichtet, dauert 18 Monate und ermöglicht bundesweite Mobilität sowie klare Entwicklungspfade zur Pflegefachkraft. Die Finanzierung erfolgt sektorenübergreifend nach dem Modell des Pflegeberufegesetzes, inklusive einer angemessenen Ausbildungsvergütung. Federführend zuständig sind das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium für Gesundheit
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf reagiert auf den demografischen Wandel und den steigenden Pflegebedarf in Deutschland. Bis 2055 wird ein Anstieg der Pflegebedürftigen von 6 auf 8,2 Millionen erwartet. Bisher war die Pflegefachassistenzausbildung länderspezifisch und sehr unterschiedlich geregelt (27 verschiedene Ausbildungsgänge). Eine einheitliche bundesgesetzliche Regelung wird als notwendig angesehen, um die Qualität und Attraktivität der Ausbildung zu sichern, die Finanzierung zu vereinheitlichen und den Personalmangel in der Pflege zu bekämpfen. Die bisherigen länderspezifischen Regelungen werden abgelöst, wobei Übergangsregelungen für laufende Ausbildungen vorgesehen sind. 
 
Kosten:  
Die Kosten für die Ausbildung (theoretischer und praktischer Unterricht sowie praktische Ausbildung) werden auf jährlich rund 494 Millionen Euro geschätzt. Davon entstehen durch die Einführung einer angemessenen Ausbildungsvergütung Mehrkosten von etwa 96 Millionen Euro pro Ausbildungsjahr. Die Kosten werden von einem Ausbildungsfonds getragen, an dem die Kostenträger (gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung, Länder etc.) entsprechend ihrer Anteile beteiligt sind. Die Länder tragen rund 44,2 Millionen Euro pro Jahr, davon etwa 8,6 Millionen Euro als Mehrkosten durch die Ausbildungsvergütung. Für den Bundeshaushalt entstehen im Bereich der Ausbildungsförderung (SGB II/III) Mehrausgaben von jährlich rund 0,5 Millionen Euro ab 2028, die im Gesamtbudget der Jobcenter aufgefangen werden. Die gesetzliche Krankenversicherung trägt rund 240,4 Millionen Euro pro Jahr, die soziale Pflegeversicherung rund 16 Millionen Euro pro Jahr. Mittelfristig werden durch den vermehrten Einsatz von Pflegefachassistenzkräften Kosteneinsparungen erwartet, da deren Vergütung unter der von Pflegefachkräften liegt. Für die Wirtschaft und Bürger entstehen keine zusätzlichen Erfüllungsaufwände. 
 
Inkrafttreten:  
Das Gesetz soll so rechtzeitig in Kraft treten, dass die neue Pflegefachassistenzausbildung zum 1. Januar 2027 starten kann. Das Finanzierungsverfahren soll bereits zum 1. Januar 2026 beginnen. Für laufende und noch beginnende landesrechtliche Ausbildungen gelten Übergangsregelungen bis spätestens 31. Dezember 2030. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft, um die rechtzeitige Einführung der Ausbildung sicherzustellen. Er sieht eine wissenschaftliche Evaluation der Regelungen bis zum 31. Dezember 2031 vor. Die Ausbildung ist auch für Personen ohne Hauptschulabschluss unter bestimmten Bedingungen zugänglich und kann in Teilzeit absolviert werden. Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wird bundeseinheitlich geregelt. Das Gesetz dient auch der Umsetzung europäischer Vorgaben zur Anerkennung von Berufsqualifikationen. Auswirkungen auf das Preisniveau werden nicht erwartet. Das Gesetz soll die Chancengleichheit verbessern und die Attraktivität des Pflegeberufs insbesondere auch für Männer erhöhen. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs zum Pflegefachassistenzberuf stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Einführung einer bundeseinheitlich geregelten Berufsbezeichnung „Pflegefachassistentin“, „Pflegefachassistent“ oder „Pflegefachassistenzperson“, deren Führung erlaubnispflichtig ist. 
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird nach erfolgreicher Ausbildung und staatlicher Abschlussprüfung erteilt; Voraussetzung sind Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B2-Niveau). 
- Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Erlaubnis sind bei fehlenden Voraussetzungen, Unzuverlässigkeit oder gesundheitlicher Nichteignung möglich. 
- Die Ausbildung ist generalistisch und bereitet auf die Pflege von Menschen aller Altersgruppen in verschiedenen Settings (stationär, ambulant, Akut- und Langzeitpflege) vor. 
- Ausbildungsdauer beträgt in Vollzeit 18 Monate, in Teilzeit maximal 3 Jahre. 
- Zugangsvoraussetzung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss; bei positiver Prognose der Pflegeschule kann auch ohne Schulabschluss begonnen werden. 
- Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen, Berufserfahrung oder Kompetenzen möglich, um die Ausbildungsdauer zu verkürzen; bei umfangreicher Vorerfahrung kann ein 320-Stunden-Vorbereitungskurs ausreichen. 
- Ausbildung gliedert sich in theoretischen und praktischen Unterricht an einer Pflegeschule sowie praktische Ausbildung in verschiedenen Pflegeeinrichtungen. 
- Praxisanleitung durch qualifizierte Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter ist verpflichtend, mindestens 10 Prozent der Praxiseinsatzzeit. 
- Träger der praktischen Ausbildung sind bestimmte Pflegeeinrichtungen, die mit einer Pflegeschule kooperieren müssen. 
- Pflegeschulen müssen Mindestanforderungen erfüllen, u.a. hauptberufliche Schulleitung mit Masterabschluss, ausreichend qualifizierte Lehrkräfte und angemessene Ausstattung. 
- Auszubildende schließen einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger der praktischen Ausbildung; die Pflegeschule muss zustimmen. 
- Anspruch auf angemessene Ausbildungsvergütung während der gesamten Ausbildungszeit. 
- Ausbildungs- und Prüfungsinhalte werden durch eine Fachkommission bundeseinheitlich als Rahmenpläne vorgegeben. 
- Finanzierung der Ausbildung erfolgt über landesweite Ausbildungsfonds im Umlageverfahren, an denen auch nicht ausbildende Einrichtungen beteiligt werden. 
- Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse nach Prüfung der Gleichwertigkeit; ggf. Ausgleichsmaßnahmen wie Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung. 
- Vorübergehende und gelegentliche Dienstleistungserbringung durch Pflegefachassistenzpersonen aus EU-/EWR-Staaten ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 
- Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Ausbildung (z.B. Fernunterricht) sind befristet möglich. 
- Evaluierung der Ausbildung und der Zugangsmöglichkeiten ohne Schulabschluss bis 2031. 
- Ordnungswidrigkeitenregelung: Unbefugtes Führen der Berufsbezeichnung ist bußgeldbewehrt. 
- Übergangs- und Bestandsschutzregelungen für bestehende Ausbildungen, Schulen und Berufsbezeichnungen. 
 
Diese Übersicht enthält die zentralen Maßnahmen und Regelungsinhalte des Gesetzentwurfs und lässt redaktionelle, Folge- und Übergangsregelungen außer Acht. 
 
Stellungnahmen:  
Hier ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs zum Pflegefachassistenzberuf, basierend auf dem bereitgestellten Text: 
 
Der Gesetzentwurf regelt bundeseinheitlich die Ausbildung, Zulassung, Ausübung und Finanzierung des Berufs der Pflegefachassistenz. Ziel ist es, die Qualität und Attraktivität dieses Berufsfelds zu steigern, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und einen neuen Personalmix in der Pflege zu schaffen. 
 
Kernpunkte: 
 
1. Berufsbezeichnung und Zulassung: 
- Das Führen der Berufsbezeichnung „Pflegefachassistentin“, „Pflegefachassistent“ oder „Pflegefachassistenzperson“ ist erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis wird nach abgeschlossener Ausbildung und bestandener Prüfung erteilt. 
- Die Regelung dient dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Sicherung der Pflegequalität. 
- Die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind: abgeschlossene Ausbildung, bestandene Prüfung, Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B2-Niveau). 
 
2. Ausbildung: 
- Die Ausbildung ist generalistisch und dauert in Vollzeit 18 Monate, in Teilzeit maximal 3 Jahre. 
- Sie umfasst theoretischen und praktischen Unterricht sowie Praxiseinsätze in verschiedenen Pflegebereichen (Akutpflege, Langzeitpflege, ambulante Pflege). 
- Die Ausbildung soll Kompetenzen für die eigenständige Durchführung von Pflegemaßnahmen in nicht komplexen Situationen und die Mitwirkung in komplexen Situationen vermitteln. 
- Praxisanleitung und Praxisbegleitung sind verpflichtende Bestandteile. 
- Zugangsvoraussetzung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss; in Ausnahmefällen kann auch ohne Schulabschluss begonnen werden, wenn eine positive Prognose für den Ausbildungserfolg vorliegt. 
 
3. Pflegeschulen und Träger der praktischen Ausbildung: 
- Pflegeschulen müssen Mindestanforderungen erfüllen, insbesondere hinsichtlich Leitung, Lehrpersonal und Ausstattung. 
- Lehrkräfte benötigen in der Regel eine pflegepädagogische Hochschulausbildung (Master oder vergleichbar); es gibt Übergangsregelungen bis 2035. 
- Träger der praktischen Ausbildung sind Einrichtungen, die bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen und mit Pflegeschulen kooperieren. 
 
4. Ausbildungsverhältnis: 
- Es wird ein Ausbildungsvertrag zwischen Auszubildenden und Träger der praktischen Ausbildung geschlossen, der die Zustimmung der Pflegeschule benötigt. 
- Die Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung. 
- Schutzvorschriften verhindern, dass Auszubildende als reguläre Arbeitskräfte eingesetzt werden. 
 
5. Finanzierung: 
- Die Ausbildung wird über landesweite Ausgleichsfonds finanziert, in die sowohl ausbildende als auch nicht ausbildende Einrichtungen einzahlen. 
- Die Finanzierung umfasst Schul- und Praxiskosten sowie die Ausbildungsvergütung. 
- Ziel ist eine bedarfsgerechte, wohnortnahe Ausbildung ohne Deckelung der Ausbildungszahlen. 
 
6. Anerkennung ausländischer Abschlüsse: 
- Es gibt klare Regelungen zur Anerkennung außerhalb Deutschlands erworbener Qualifikationen, einschließlich Ausgleichsmaßnahmen (Eignungsprüfung, Anpassungslehrgang). 
- Für EU-Bürger gelten besondere Vorschriften zur vorübergehenden Dienstleistungserbringung. 
 
7. Übergangs- und Bestandsschutz: 
- Es gibt Übergangsregelungen für bestehende landesrechtliche Ausbildungen und für die Anerkennung bereits begonnener oder abgeschlossener Ausbildungen. 
- Schulen und Lehrkräfte erhalten Bestandsschutz und Zeit zur Anpassung an die neuen Anforderungen. 
 
8. Statistik, Forschung und Beratung: 
- Das Bundesinstitut für Berufsbildung übernimmt Aufgaben zur Unterstützung und Forschung rund um die Pflegefachassistenzausbildung. 
- Es werden keine zusätzlichen Mittel benötigt, da bestehende Ressourcen genutzt werden. 
 
9. Bußgeldvorschriften: 
- Das unbefugte Führen der Berufsbezeichnung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 3.000 Euro Bußgeld geahndet werden. 
 
10. Evaluierung: 
- Die Auswirkungen zentraler Regelungen (z.B. Zugangsvoraussetzungen, Finanzierung) werden wissenschaftlich evaluiert. 
 
Insgesamt soll das Gesetz die Pflegefachassistenz bundesweit einheitlich, qualitativ hochwertig und attraktiv gestalten, um den steigenden Bedarf an Pflegepersonal zu decken und die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. 
 
Falls du Stellungnahmen (z.B. des Normenkontrollrats) oder Antworten der Bundesregierung hast, kannst du diese gerne ergänzen, dann fasse ich sie entsprechend zusammen.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:05.06.2025
Datum Kabinettsbeschluss:06.08.2025
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz wurde in der 20. Legislaturperiode am 4. September 2024 im Kabinett verabschiedet. Eine abschließende Befassung im Bundestag erfolgte durch den Bruch der damaligen Koalition nicht (1. Lesung: 05.12.2024).  
 
Mit dem vorliegenden Referentenentwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung wird das Vorhaben in aktualisierter Form erneut auf den Weg gebracht.  

Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

„Der Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen
Pflegeassistenzausbildung wurde am 15. Juli 2024 durch das damalige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit an betroffene
Verbände übermittelt. Dieser Entwurf enthielt neben dem Referentenentwurf eines
Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung als
Alternative den Referentenentwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegehilfeausbildung mit den notwendigen Folgeänderungen. Der ursprüngliche, an die Verbände versendete Entwurf stellte somit neben der achtzehnmonatigen Ausbildung zur „Pflegefachassistentin“, „Pflegefachassistenten“ oder „Pflegefachassistenzperson“
alternativ eine zwölfmonatige Ausbildung dar. Da eine um ein Drittel verkürzte Ausbildung
naturgemäß mit einem reduzierten Kompetenzprofil verbunden ist, handelte es sich bei einer solchen um eine Ausbildung, die zu einer Tätigkeit als „Pflegehelferin“, „Pflegehelfer“ oder „Pflegehilfeperson“ mit entsprechend reduziertem Einsatzbereich befähigt. Zu den beiden Alternativen baten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit um Rückmeldung. Die abschließende Entscheidung für die achtzehnmonatige Ausbildungsdauer und die dazugehörigen
Ausbildungsregelungen wurde nach den entsprechenden Rückmeldungen im Beteiligungsverfahren getroffen.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
Mehrere Stellungnahmen enthalten Angaben zum Zeitraum der Beteiligungsphase. Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz und die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen sowie die AAA-Fachgesellschaft-Pflegeschulen-Deutschland e. V. und der Deutsche Landkreistag beziehen sich auf eine Aufforderung zur Stellungnahme vom 25.06.2025. Die Landespflegekammer und Pflegekammer geben kein Fristende an, während die AAA-Fachgesellschaft-Pflegeschulen-Deutschland e. V. eine Frist von zwölf Tagen nennt, die als zu kurz kritisiert wird. Der Deutsche Landkreistag und der APH Bundesverband e.V. kritisieren eine Frist von lediglich acht Werktagen, wobei im Koalitionsvertrag eigentlich vier Wochen vorgesehen seien. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. nennt eine Frist zur Stellungnahme bis zum 7. Juli 2025, ohne das Eingangsdatum zu spezifizieren. Insgesamt lässt sich aus den genannten Daten ableiten, dass die Beteiligungsphase in vielen Fällen weniger als zwei Wochen betrug, in Einzelfällen sogar nur acht Tage. Die Kritik an der Kürze der Frist ist ein wiederkehrendes Thema, insbesondere bei Verbänden, die eine umfassende inhaltliche Auseinandersetzung für notwendig halten.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung ist grundsätzlich positiv. Nahezu alle Verbände, Organisationen und Kammern begrüßen das Ziel, die Ausbildung zu vereinheitlichen, die Attraktivität des Berufsbildes zu steigern und die Durchlässigkeit im Pflegebildungssystem zu erhöhen. Die Notwendigkeit, dem Fachkräftemangel und den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen, wird von allen Akteuren betont. Allerdings gibt es erhebliche Kritik und zahlreiche Forderungen nach Nachbesserungen in Bezug auf Ausbildungsdauer, Zugangsvoraussetzungen, Finanzierung, Ausbildungsinhalte, Praxisanleitung und die Integration besonderer Zielgruppen. Die Finanzierungsfrage und die Belastung der Pflegebedürftigen sind zentrale Streitpunkte, ebenso wie die Frage nach der Ausbildungsdauer und der Struktur der Ausbildung.

Meinungen im Detail

1. Ausbildungsdauer und -struktur
Die Meinungen zur angemessenen Ausbildungsdauer gehen auseinander. Gewerkschaften (ver.di), Pflegekammern, Lehrendenverbände (BLGS), und wissenschaftliche Fachgesellschaften (BDK) fordern eine mindestens zweijährige, generalistische Ausbildung, um Qualität und Durchlässigkeit zu sichern. Der DBfK und der VDP plädieren für mehr Flexibilität (12, 18 oder 24 Monate), während Arbeitgeberverbände (AGVP, bad e.V., BKSB, VDAB, Deutscher Städtetag) und einige kommunale Verbände eine einjährige oder maximal 12-monatige Ausbildung bevorzugen, um den Zugang zum Beruf zu erleichtern und schneller Personal zu gewinnen. Die Möglichkeit, die Ausbildung weiter zu verkürzen oder durch Berufserfahrung zu ersetzen, wird von Selbsthilfe- und Patientenverbänden (BAG SELBSTHILFE) kritisch gesehen, da dies die Ausbildungsqualität gefährden könnte. Die Struktur der Ausbildung, insbesondere die Zahl und Ausgestaltung der Praxiseinsätze, ist ebenfalls umstritten: Viele fordern eine Reduzierung auf zwei Einsätze und mehr Flexibilität.

2. Zugangsvoraussetzungen und Durchlässigkeit
Die Zugangsvoraussetzungen sind ein zentrales Thema. Viele Verbände (dbb, BAGSO, BLGS, BKK, ADS) lehnen die Möglichkeit ab, ohne Hauptschulabschluss in die Ausbildung einzutreten, da dies das Anforderungsniveau senke. Andere (Lebenshilfe, GeBEGS, Deutscher Landkreistag) fordern flexible und barrierearme Zugänge, insbesondere für Menschen mit Behinderung oder Migrationshintergrund, sofern eine Eignungsprüfung oder positive Prognose vorliegt. Die Durchlässigkeit zur Fachkraftausbildung und die Anerkennung von Vorqualifikationen werden von fast allen begrüßt, wobei die Ausgestaltung der Anrechnungsmöglichkeiten unterschiedlich bewertet wird.

3. Finanzierung und Kostenverteilung
Die geplante Finanzierung der Ausbildung ist einer der am häufigsten und schärfsten kritisierten Punkte. Sozialversicherungsträger (AOK, vdek, BKK, GKV-Spitzenverband, PKV), Verbraucher- und Patientenverbände (vzbv, BAGSO), Wohlfahrtsverbände (AWO, Caritas, Paritätischer Gesamtverband), Arbeitgeberverbände und viele andere lehnen die Belastung der Pflegebedürftigen und der Beitragszahler ab. Sie fordern stattdessen eine vollständige Finanzierung durch die Bundesländer oder aus Steuermitteln. Die Finanzierung über Ausbildungsfonds wird als bürokratisch und intransparent kritisiert. Die Notwendigkeit, Eigenanteile für Pflegebedürftige zu begrenzen oder abzuschaffen, wird vielfach betont. Die Refinanzierung von Schulsozialarbeit, Investitionskosten und die Sicherstellung einer angemessenen Ausbildungsvergütung werden ebenfalls gefordert.

4. Ausbildungsinhalte, Qualitätssicherung und Praxisanleitung
Viele Stellungnahmen fordern bundeseinheitliche Standards, verbindliche Rahmenpläne und eine klare Abgrenzung der Aufgaben zwischen Pflegefachpersonen und Pflegefachassistenz. Die Qualität der Praxisanleitung wird von Gewerkschaften (ver.di), Berufsverbänden (DBfK, BLGS) und Kammern als zentrales Qualitätsmerkmal hervorgehoben. Die geplante Quote für Praxisanleitung (oft 10%) wird als zu niedrig kritisiert; gefordert werden mindestens 30%. Die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, die Förderung von Schulsozialarbeit und Sprachförderung sowie die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung werden als wichtige Maßnahmen zur Sicherung der Ausbildungsqualität genannt. Die Rolle der Rehabilitationseinrichtungen als Ausbildungsträger wird von mehreren Verbänden (BDPK, Caritas, Bundesverband Geriatrie) gefordert, um die Ausbildungspraxis zu erweitern.

5. Berufsbild, Aufgabenabgrenzung und Begrifflichkeiten
Die Notwendigkeit eines eigenständigen Berufsprofils für die Pflegefachassistenz wird von vielen Akteuren betont. Die Berufsbezeichnung 'Pflegefachassistent/in' wird von den Pflegekammern und anderen als zu nah an der Pflegefachperson gesehen; sie fordern die Bezeichnung 'Pflegeassistent/in'. Die klare Abgrenzung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen Pflegefachpersonen und Assistenzkräften wird als wesentlich für Patientensicherheit und Haftungsfragen angesehen. Die Stärkung der Pflegeprozessverantwortung bei den Pflegefachpersonen wird von Berufsverbänden und Kammern begrüßt.

6. Integration besonderer Zielgruppen und Inklusion
Die inklusive Ausgestaltung der Ausbildung für Menschen mit Behinderung (Lebenshilfe), die Förderung von Vielfalt und die Berücksichtigung von Geschlechtsidentität und Migrationshintergrund werden von mehreren Verbänden als notwendig erachtet. Die Förderung von Teilzeitausbildungen, barrierearmen Zugängen und unterstützenden Maßnahmen wie Schulsozialarbeit wird vielfach gefordert.

7. Kritik an der Beteiligungsphase
Viele Verbände – insbesondere solche mit komplexen Strukturen und breiter Mitgliederbasis – kritisieren die sehr kurze Frist zur Stellungnahme. Acht bis zwölf Tage werden als nicht ausreichend angesehen, um eine fundierte Position zu erarbeiten. Es wird auf den Koalitionsvertrag verwiesen, der in der Regel vier Wochen vorsieht. Die unzureichende Beteiligungsfrist wird als demokratieschädlich und als Hindernis für eine breite Mitbestimmung bewertet.

8. Weitere Themen
Weitere wiederkehrende Themen sind die Forderung nach flexiblen Ausbildungsmodellen (Teilzeit, verschiedene Dauer), die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und die Notwendigkeit klarer, transparenter Anerkennungsverfahren. Die Rolle der Schulsozialarbeit, die digitale Ausstattung der Schulen und die Sicherstellung ausreichender Ausbildungskapazitäten werden ebenfalls häufig angesprochen. Verfassungsrechtliche Bedenken werden in den Stellungnahmen nicht explizit geäußert.
Insgesamt zeigt sich ein breiter Konsens über die Notwendigkeit der Reform, aber auch ein erheblicher Diskussionsbedarf hinsichtlich der Ausgestaltung der Ausbildung, der Finanzierung und der Beteiligung der relevanten Akteure.

👍 AAA-Fachgesellschaft-Pflegeschulen-Deutschland e. V.

„Die Pflegefachassistenzausbildung trägt zu mehr Versorgungssicherheit bei und führt zu mehr Bildungschancen, Sinnstiftung und Aufstiegsmöglichkeiten, was wir als AAA sehr begrüßen.“

Die AAA-Fachgesellschaft-Pflegeschulen-Deutschland e. V. begrüßt grundsätzlich die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz – PflFAssEinfG), da sie eine sinnvolle Ergänzung im Qualifikationsmix der Pflegeberufe darstellt und neue Bildungswege für bisher unterrepräsentierte Zielgruppen eröffnet. Kritisch wird jedoch angemerkt, dass die geplante Ausbildungsdauer von 18 Monaten zu kurz sei, um den heterogenen Voraussetzungen der Auszubildenden gerecht zu werden; eine Verlängerung auf 24 Monate wird empfohlen. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung der Kompetenzprofile zwischen Pflegefachassistenz und Pflegefachpersonen, die Harmonisierung der Ausbildungszyklen mit bestehenden Pflegeausbildungen sowie die Herausforderungen bei der Personalqualifikation an den Pflegeschulen. Die Stellungnahme fordert zudem eine stärkere sozialpädagogische und sprachliche Unterstützung für Auszubildende, eine Überarbeitung der Zuordnung im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR), flexible Gestaltungsmöglichkeiten für Pflegeschulen und Anpassungen bei Anrechnung und Anerkennung von Vorbildungen. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: (1) die Ausbildungsdauer und das Kompetenzprofil, (2) die organisatorischen und personellen Herausforderungen für Pflegeschulen, und (3) die Notwendigkeit klarer Abgrenzungen und Durchlässigkeit im Qualifikationssystem.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 07.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 AOK-Bundesverband

„Die gesetzlich etablierte Verlagerung der Finanzierungsverantwortung der Länder für die primär schulische Ausbildung auf die soziale Pflegeversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung wird abgelehnt.“

Der AOK-Bundesverband äußert sich zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (Pflegeassistenzeinführungsgesetz – PflAssEinfG). Ziel des Gesetzes ist es, eine moderne, bundesweit einheitliche Ausbildung für Pflegeassistenzkräfte zu schaffen, um den steigenden Pflegebedarf und die Herausforderungen des demografischen Wandels zu bewältigen. Die AOK begrüßt die inhaltliche Modernisierung und die Durchlässigkeit der Ausbildung, kritisiert jedoch die geplante Finanzierung. Insbesondere lehnt der Verband ab, dass die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einen Großteil der Kosten tragen soll, da dies eigentlich Aufgabe der Bundesländer ist. Die geplante Finanzierung über einen bundesweiten Ausbildungsfonds führe zu einer finanziellen Mehrbelastung der Sozialversicherungen und letztlich auch der Pflegebedürftigen, was den Zielen des Koalitionsvertrags widerspreche. Die AOK fordert, dass die Länder die vollständigen Kosten der schulischen Ausbildung übernehmen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Finanzierungsverantwortung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungen, 2) Die Auswirkungen der Finanzierung auf Pflegebedürftige und Beitragszahler, 3) Die inhaltliche Ausgestaltung und Qualitätssicherung der Praxisanleitung in der Ausbildung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 07.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000221 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 APH Bundesverband e.V.

„Die (Personal)-Situation in der Pflege ist alarmierend. Es besteht daher ein hoher Handlungsbedarf - auch - in Bezug auf die Ausbildung der dringend benötigten Pflegefachassistenzkräfte.“

Der APH Bundesverband e.V. äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung. Der Verband begrüßt grundsätzlich die Schaffung einer einheitlichen Ausbildungsgrundlage für Pflegehilfskräfte, um dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken. Kritisch wird jedoch die sehr kurze Frist zur Stellungnahme sowie die geplante generalistische (also breit angelegte, nicht auf einen Bereich spezialisierte) Ausbildung gesehen. Der Verband spricht sich für eine Spezialisierung der Ausbildung entweder auf die Langzeitpflege oder die Akutpflege aus, um die Ausbildung attraktiver, kürzer und zielgerichteter zu gestalten. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Ablehnung der generalistischen Ausbildung zugunsten einer fachspezifischen, kürzeren Ausbildung; 2) Die Notwendigkeit, ausreichend Ausbildungsplätze und Lehrkräfte – insbesondere im ländlichen Raum – zu schaffen; 3) Die Forderung nach weniger Bürokratie und mehr Flexibilität bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse und der Anrechnung von Berufserfahrung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 07.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bundesverband e. V.

„Die AWO begrüßt ausdrücklich die Einführung einer bundeseinheitlichen und generalistischen Pflegefachassistenzausbildung, die zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeassistenzberufes und damit zu einer Verbesserung der personalen Situation in der Pflege und zur Umsetzung des Qualifikationsmixes maßgeblich beitragen kann.“

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) begrüßt grundsätzlich die Einführung einer bundeseinheitlichen, generalistischen Pflegefachassistenzausbildung, da sie die Attraktivität des Pflegeassistenzberufs steigern und die Personalsituation in der Pflege verbessern kann. Die AWO spricht sich für eine einjährige Ausbildungsdauer aus, sofern die Ausbildungsziele und der Status als Heilberuf erhalten bleiben. Kritisch sieht die AWO die Finanzierung der Ausbildungskosten, da diese weiterhin auf pflegebedürftige Menschen umgelegt werden und somit deren finanzielle Belastung steigt. Die Organisation fordert, die Ausbildungskosten künftig aus Steuermitteln zu finanzieren. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit von Schulsozialarbeit zur Unterstützung der Auszubildenden, die flexible Gestaltung der praktischen Ausbildung und die Verbesserung der Anrechnungsmöglichkeiten für bereits erfahrene Pflegekräfte. Die AWO macht zahlreiche konkrete Änderungsvorschläge, etwa zur Personenzentrierung im Ausbildungsziel, zur Flexibilisierung der Praxiseinsätze und zur Anerkennung von Vorqualifikationen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die Finanzierung der Ausbildung und die Belastung pflegebedürftiger Menschen, (2) die Rolle und Finanzierung von Schulsozialarbeit zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen, und (3) die Durchlässigkeit und Flexibilität im Ausbildungssystem, insbesondere durch Anrechnung und Verkürzungstatbestände.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 07.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Arbeitgeberverband Pflege e.V.

„Weniger Bürokratie und mehr Pragmatismus! Die Pflegefachassistenzpersonen können zeitnah als solche in den Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten eingesetzt werden, wo sie dringend benötigt werden.“

Der Arbeitgeberverband Pflege e.V. (AGVP) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung, da eine einheitliche Ausbildung angesichts der demografischen Entwicklung und des steigenden Pflegebedarfs als notwendig erachtet wird. Der Verband fordert eine auf 12 Monate begrenzte, generalistische Ausbildung, wie sie bereits erfolgreich in Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird. Dies soll die Durchlässigkeit und Anerkennung der Qualifikation bundesweit erleichtern und Pflegefachkräfte entlasten. Der AGVP spricht sich zudem für die Einführung einer Externenprüfung aus, um erfahrenen Pflegehilfskräften ohne formale Ausbildung einen anerkannten Abschluss zu ermöglichen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Integration ausländischer Pflegekräfte: Der Verband fordert Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse, die automatische Anerkennung von Teilanerkennungen als Pflegehilfs- oder Pflegeassistenzpersonal sowie die Möglichkeit eines Kompetenzfeststellungsverfahrens zur Bewertung informell erworbener Qualifikationen. Kritisch sieht der AGVP die Finanzierung der Ausbildung über die Eigenanteile der Pflegebedürftigen und fordert, diese Kosten aus den Eigenanteilen herauszulösen und über die Länder zu finanzieren. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Ausbildungsdauer und -struktur (12 Monate, Generalistik, Externenprüfung), (2) die Anerkennung und Integration ausländischer Pflegekräfte (inkl. beschleunigter Verfahren und Kompetenzfeststellungsverfahren), und (3) die Finanzierung der Ausbildung (Belastung der Pflegebedürftigen, Umlageverfahren, Bürokratie).

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 07.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen in Deutschland e.V. (ADS)

„Mit der generalistischen Ausrichtung des Gesetzes werden die Qualität der pflegerischen Leistungserbringung und die Attraktivität der Ausbildung in diesem Pflegeberuf deutlich gesteigert.“

Die Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen in Deutschland e.V. (ADS) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzgesetz – PflFAssG). Die ADS betont die Notwendigkeit eines qualifikationsbasierten Personalmixes in der Pflege, um den steigenden Anforderungen in der Akut- und Langzeitpflege gerecht zu werden. Besonders hervorgehoben werden die Vorteile einer generalistischen, bundesweit einheitlichen Ausbildung, die die Qualität und Attraktivität des Berufs steigert und Anschlussmöglichkeiten für weiterführende Qualifikationen schafft. Die ADS spricht sich für eine längere Ausbildungsdauer (24 statt 18 Monate) aus, um insbesondere ausländischen Absolvent:innen eine Gleichstellung mit anderen Ausbildungsberufen zu ermöglichen. Kritisch bewertet werden die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung, insbesondere für Personen ohne Hauptschulabschluss, sowie die pädagogische Ausstattung der Pflegeschulen. Die ADS fordert einen besseren Betreuungsschlüssel (1:15) und ein B2-Sprachniveau für Auszubildende. Die Finanzierung der Ausbildung wird begrüßt, insbesondere die vollständige Übernahme der Ausbildungsvergütung durch den Ausgleichsfonds. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die Ausbildungsdauer und deren Bedeutung für die Anerkennung und Integration ausländischer Absolvent:innen, (2) die Zugangsvoraussetzungen und die Notwendigkeit klarer, einheitlicher Kriterien für Bewerber:innen ohne Nachweis eines Hauptschulabschlusses, und (3) die Finanzierung der Ausbildung und die Forderung nach vollständiger Kostenübernahme für die gesamte Ausbildungszeit.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 07.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ BKK Dachverband e.V.

„Insgesamt stellt das Gesetz einen positiven Ansatz zur Schaffung einheitlicher Ausbildungsstandards in der Pflegefachassistenz dar. Die genannten Kritikpunkte müssen jedoch adressiert werden, um die Qualität der Ausbildung und Patientenversorgung zu sichern, um ein bundesweit einheitliches Niveau sicherzustellen und die Finanzierung fair zu regeln.“

Der BKK Dachverband e.V. begrüßt grundsätzlich den Entwurf für ein bundeseinheitliches Pflegefachassistenzgesetz, insbesondere die Einführung einer 18-monatigen Ausbildung, die zu mehr Einheitlichkeit und Durchlässigkeit im Pflegebildungssystem führen soll. Kritisch sieht der Verband jedoch die Möglichkeit, Auszubildende ohne Schulabschluss zuzulassen, was das Ausbildungsniveau und die Versorgungsqualität gefährden könnte. Ebenso wird die Finanzierung des Gesetzes abgelehnt, da die Versichertengemeinschaft (Mitglieder der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung) für 90% der Kosten aufkommen soll, während sich die Bundesländer aus der Verantwortung zurückziehen. Der Verband fordert zudem, dass ärztliche Anordnungen nicht direkt an Pflegeassistenzpersonen delegiert werden dürfen, sondern die Pflegefachkraft weiterhin alleinige Ansprechpartnerin für ärztliche Anweisungen bleibt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung und die Gefahr eines zu niedrigen Einstiegsniveaus, 2) Die Finanzierung der Ausbildung und die unfaire Belastung der Versichertengemeinschaft, 3) Die Notwendigkeit bundeseinheitlicher Standards und die Kritik am möglichen 'Flickenteppich' durch länderspezifische Regelungen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 07.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO)

„Insgesamt gilt, dass die Pflege einen neuen Stellenwert bekommen muss: sie ist nicht bloß mitwirkend in der medizinischen Versorgung, sondern ein eigenständiger Heilberuf, der auf der Basis selbst entwickelter wissenschaftlicher Konzepte und Instrumente handelt und von zentraler Bedeutung für die Gesunderhaltung und Genesung von Menschen ist.“

Die BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen) äußert sich zum Gesetzentwurf über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung. Sie begrüßt die Entscheidung für eine achtzehnmonatige Ausbildung, kritisiert jedoch die Möglichkeit, dass eine positive Prognoseeinschätzung der Pflegeschule einen Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung ersetzen kann. Die BAGSO fordert, dass der Zugang zur Ausbildung nicht erleichtert wird, um die Professionalisierung und gesellschaftliche Anerkennung des Pflegeberufs zu stärken. Besonders kritisch sieht die BAGSO die vorgesehene Finanzierung der Ausbildung über Ausgleichsfonds, da dies zu einer weiteren Belastung der Pflegebedürftigen führen könnte. Sie fordert stattdessen eine Finanzierung aus Steuermitteln und eine umfassende Reform der Pflegefinanzierung. Die Stellungnahme betont zudem die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs, wie flexible Arbeitszeiten und eigenständige Dienstplanung. Besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung, (2) Finanzierung der Ausbildung und Pflege, (3) Aufwertung und Professionalisierung des Pflegeberufs.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 04.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE)

„Die im Gesetz vorgesehenen Kompetenzen nach § 5 erfordern eine strukturierte, theoriegeleitete Vermittlung mit breiten Praxiseinsätzen – das ist im Rahmen einer verkürzten Ausbildung kaum gewährleistet.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG SELBSTHILFE), ein Dachverband von Organisationen für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung, begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, eine bundeseinheitliche Ausbildung für Pflegefachassistenz zu schaffen. Sie betont, dass ein klares Berufsbild und eine strukturierte Aufgabenverteilung zwischen Pflegefachkräften und Assistenzkräften wichtig sind, um die Pflege zu entlasten, die Attraktivität des Berufs zu steigern und den Personalmix effizienter zu gestalten. Kritisch sieht die BAG SELBSTHILFE jedoch die starke Generalisierung der Ausbildung, insbesondere den Mangel an verbindlichen Inhalten zur Kinderkrankenpflege und Versorgung seltener Erkrankungen. Auch die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, die ohnehin kurze Ausbildungsdauer weiter zu verkürzen oder durch Berufserfahrung zu ersetzen, wird als Risiko für die Ausbildungsqualität und Patientensicherheit bewertet. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Notwendigkeit einer klaren rechtlichen Abgrenzung der Verantwortungsbereiche zwischen Pflegefach- und Assistenzkräften, um Haftungsrisiken und Unsicherheiten zu vermeiden. Schließlich wird auf die Bedeutung von ausreichender Anleitung und Supervision in der Praxis hingewiesen, wofür derzeit häufig Zeit und qualifiziertes Personal fehlen. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die fehlenden verbindlichen pädiatrischen Ausbildungsinhalte, (2) die Risiken einer zu kurzen oder verkürzten Ausbildung, und (3) die Notwendigkeit klarer rechtlicher und haftungsrechtlicher Regelungen für die Aufgabenverteilung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 03.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesdekanekonferenz Pflegewissenschaft (BDK)

„Die vorgeschlagene Umbenennung in Pflegeassistenzperson, die zweijährige Ausbildungsstruktur und die Verankerung des Bachelorabschlusses als Standard für Pflegefachpersonen sind drei zentrale Elemente einer modernen, durchlässigen und qualitativ hochwertigen Pflegebildungslandschaft.“

Die Bundesdekanekonferenz Pflegewissenschaft (BDK) begrüßt den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung ausdrücklich. Sie betont, dass eine bundesweit einheitliche und qualitativ abgesicherte Ausbildung für Pflegeassistenzpersonen notwendig ist, um die Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit im Pflegebildungssystem zu stärken. Die BDK fordert eine klare Begriffsänderung von 'Pflegefachassistenzperson' zu 'Pflegeassistenzperson', eine deutliche Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen Pflegefach- und Assistenzpersonen sowie eine mindestens zweijährige Ausbildung für Pflegeassistenzpersonen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit einer zweijährigen Ausbildung zur Sicherstellung der Qualität und Handlungskompetenz, 2) die klare Trennung der Pflegeprozessverantwortung, die ausschließlich bei Pflegefachpersonen liegt, und 3) die langfristige Perspektive, dass die Qualifikation zur Pflegefachperson über ein Bachelorstudium erfolgen sollte, um internationale Anschlussfähigkeit und Professionalität zu gewährleisten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 14.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Bundespflegekammer e.V.

„Vor diesem Hintergrund erfolgt seitens der Bundespflegekammer e.V. keine gesonderte Stellungnahme“

Die Bundespflegekammer e.V. verweist in ihrer Stellungnahme auf die bereits abgestimmte und gemeinsam eingereichte Stellungnahme der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen und der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung. Die Bundespflegekammer e.V. gibt keine eigene inhaltliche Bewertung ab, sondern schließt sich der Position ihrer Mitgliedskammern an. Besonders hervorgehoben wird die enge Abstimmung zwischen den Kammern sowie die Bereitschaft, für Rückfragen zur Verfügung zu stehen. Ausführlich thematisiert werden: 1) Die gemeinsame Positionierung der Pflegekammern, 2) Die Vermeidung einer Doppelstellungnahme, 3) Die Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 07.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V. (bad e.V.)

„Die dringend benötigte Steigerung der Anzahl qualifizierter Pflegekräfte unterhalb des Pflegefachkraftniveaus würde so gehemmt werden.“

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.V. (bad e.V.) begrüßt grundsätzlich die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung, da sie angesichts des Mangels an qualifizierten Pflegekräften als dringend notwendig erachtet wird. Der Verband fordert jedoch, die Ausbildungsdauer auf 12 Monate zu begrenzen (statt der im Entwurf vorgesehenen 18 Monate), um die Attraktivität des Berufs zu erhalten und mehr Menschen für die Pflege zu gewinnen. Außerdem spricht sich der bad e.V. für einen flexibleren Personalschlüssel bei Lehrkräften (1:25 statt 1:20) und für die umfassende Anerkennung bereits bestehender Qualifikationen und Berufserfahrungen aus den Ländern aus. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Ausbildungsdauer und deren Auswirkungen auf die Berufswahl, 2) die Regelungen zur Anerkennung von Vorqualifikationen und Berufserfahrung, 3) die Forderung nach einem früheren Inkrafttreten der bundeseinheitlichen Ausbildung (01.01.2026 statt 2027).

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👎 Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. (BKSB)

„Zur Deckung eines demographisch bedingten großen Mehrbedarfs bei begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen bedarf es dringend eines bundeseinheitlichen, generalistischen und zwölfmonatigen Pflegeassistenzausbildungsgesetzes mit nur zwei Pflichteinsätzen.“

Der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. (BKSB) äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (PflFAssG) grundsätzlich positiv, sieht aber weiterhin wesentlichen Änderungsbedarf. Besonders kritisiert werden die geplante Ausbildungsdauer von 18 Monaten und die verpflichtenden drei Praxiseinsätze, da dies die angespannte Personalsituation in der Altenpflege weiter verschärfen würde. Der BKSB fordert stattdessen eine generalistische, zwölfmonatige Ausbildung mit maximal zwei wählbaren Praxiseinsätzen, um dem Fachkräftemangel und den begrenzten Ressourcen besser zu begegnen. Zudem lehnt der Verband die geplante Finanzierung über die Eigenanteile der Pflegebedürftigen strikt ab und fordert, dass die Ausbildungskosten nicht von den Bewohnern getragen werden dürfen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Senkung der Zugangshürden für Bewerber (z.B. durch niedrigschwellige Zugangsvoraussetzungen und Anrechnung von Berufserfahrung) und der Reduzierung der Anforderungen an das Lehrpersonal (Bachelorabschluss soll genügen). Die BKSB begrüßt die verbesserten Regelungen zur Anrechnung von Berufserfahrung und die verkürzten Übergangsvorschriften, sieht aber Nachbesserungsbedarf bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse und fordert eine bessere finanzielle Unterstützung für ausländische Pflegekräfte. Besonders hervorgehobene Aspekte: 1. Kritik an Ausbildungsdauer und Struktur (18 Monate, drei Praxiseinsätze), 2. Ablehnung der Finanzierung über Eigenanteile der Pflegebedürftigen, 3. Forderung nach niedrigschwelligen Zugängen und Absenkung der Lehrpersonal-Anforderungen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 07.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK)

„Die medizinischen Rehabilitationseinrichtungen sind bereit und in der Lage, einen substanziellen Beitrag zur Reduzierung des Pflegekräftemangels zu leisten und sich aktiv in der Ausbildung einzubringen – weit über die bislang vorgesehenen 160 Stunden im Rahmen der ‚weiteren Einsätze‘ hinaus“

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzgesetz – PflFAssG). Der Verband betont die Notwendigkeit eines niederschwelligen Zugangs zu Pflegeberufen, um dem wachsenden Pflegekräftemangel zu begegnen und die Attraktivität des Berufs zu steigern. Besonders ausführlich wird die Rolle medizinischer Rehabilitationseinrichtungen als Ausbildungsstätten hervorgehoben: Sie bieten laut BDPK einzigartige Lernmöglichkeiten und sollten als Träger der praktischen Ausbildung für Pflegefach- und Pflegefachassistenzkräfte zugelassen werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Forderung nach Anpassung der gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen, etwa bei den Personalschlüsseln und der Refinanzierung von Pflegehilfskräften. Drittens wird die Zugangsvoraussetzung zur Ausbildung diskutiert: Der BDPK spricht sich für möglichst niedrige Hürden aus und schlägt vor, dass neben der Pflegeschule auch der Träger der praktischen Ausbildung eine positive Prognose zur Eignung der Bewerberinnen und Bewerber abgeben kann.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 07.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👍 Bundesverband Geriatrie e.V.

„Der Bundesverband Geriatrie e.V. fordert daher, zeitnah und flächendeckend Rehabilitationseinrichtungen als Ausbildungsträger innerhalb des Pflegefachassistenzgesetzes (PflFAssG) zuzulassen.“

Der Bundesverband Geriatrie e.V. begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung. Ziel des Gesetzes ist es, einen neuen Personalmix in der Pflege zu schaffen, indem Aufgaben gezielt und kompetenzorientiert zwischen Pflegefachassistenzpersonen (mit einer neuen, bundesweit einheitlichen Ausbildung) und Pflegefachpersonen (mit und ohne akademische Qualifikation) verteilt werden. Dies soll die Pflegequalität verbessern und auf den demografischen Wandel reagieren. Besonders hervorgehoben wird, dass das neue Berufsbild als Heilberuf anerkannt wird und Pflegefachassistenzpersonen eigenständig weitergehende Maßnahmen übernehmen dürfen, was insbesondere für die ambulante Versorgung und die Entlastung von Pflegefachpersonen wichtig ist. Der Verband kritisiert jedoch, dass Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im aktuellen Entwurf nicht als reguläre Ausbildungsträger für die praktische Ausbildung vorgesehen sind. Er fordert, diese Einrichtungen gesetzlich gleichberechtigt zu berücksichtigen, um dem steigenden Bedarf an Pflegepersonal in der Rehabilitation und dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Drei ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die Abgrenzung und Delegation von Kompetenzen zwischen verschiedenen Pflegeberufen, (2) die Bedeutung der geriatrischen Rehabilitation für die Vermeidung und Verzögerung von Pflegebedürftigkeit, und (3) die Notwendigkeit, Rehabilitationseinrichtungen als gleichwertige Ausbildungsträger im Gesetz zu verankern.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 04.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V.

„Dass das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit nun einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, begrüßen wir nachdrücklich und nehmen dazu wie folgt Stellung“

Der Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung. Die Stellungnahme betont, dass die Pflegeassistenz ein wichtiger Baustein im Qualifikationsmix der Pflegeberufe ist, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Der BLGS fordert eine zweijährige generalistische Ausbildung auf dem Qualifikationsniveau 3 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR), um eine solide fachliche und personale Kompetenz zu gewährleisten. Besonders ausführlich behandelt werden (1) die Ausbildungsdauer und -struktur, wobei eine Mindestdauer von 24 Monaten empfohlen wird, (2) die Anforderungen an Pflegeschulen, insbesondere die Notwendigkeit zusätzlicher sozialpädagogischer Unterstützung, und (3) die Zugangsvoraussetzungen, wobei der Hauptschulabschluss als Mindeststandard gefordert wird. Der Verband spricht sich zudem gegen eine Verkürzung der Ausbildung für angelernte Kräfte ohne formale Qualifikation aus und fordert eine bundesweit einheitliche Finanzierung ohne länderspezifische Nachteile.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 03.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👍 Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.

„Der vorgeschlagene Qualifikationsmix aus Pflegefachkraft, Pflegefachassistent*in, Pflegehelfer*in und einer damit verknüpften Fachpraktiker*in-Ausbildung trägt damit letztendlich nicht nur zum Abbau des Fachkräftemangels bei, sondern gewährleistet Qualität in der Pflege und schafft gleichzeitig die Möglichkeit für diverse und inklusive Arbeitsverhältnisse.“

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (Pflegeassistenzeinführungsgesetz – PflAssEinfG bzw. Pflegehilfeeinführungsgesetz – PflHilfeEinfG). Sie spricht sich dafür aus, sowohl die 18-monatige Pflegefachassistenzausbildung als auch die 12-monatige Pflegehilfeausbildung bundesweit einzuführen, um unterschiedlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten der Auszubildenden gerecht zu werden. Besonders betont wird die Notwendigkeit, Regelungen für die Ausbildung von Menschen mit Behinderung zu schaffen, einschließlich der Möglichkeit einer Fachpraktiker*innen-Ausbildung nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Dies soll einen erleichterten Zugang und Übergang in andere Pflegeausbildungen ermöglichen. Die Stellungnahme hebt zudem die Bedeutung flexibler Ausbildungszugänge (z. B. auch ohne Schulabschluss bei positiver Prognose), die Berücksichtigung von Behinderung und Geschlechtsidentität im Ausbildungsziel sowie eine geschlechtergerechte Berufsbezeichnung hervor. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die inklusive Ausgestaltung der Ausbildung für Menschen mit Behinderung, (2) die flexible und barrierearme Gestaltung von Zugang, Dauer und Nachholung der Ausbildung, und (3) die Förderung von Vielfalt und Inklusion im Pflegeberuf durch verschiedene Ausbildungswege und Berufsbezeichnungen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 30.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👍 dbb beamtenbund und tarifunion

„Eine bundeseinheitliche Ausbildungsgrundlage für Pflegeassistenzkräfte zu schaffen ist richtig und wird begrüßt. Von elementarer Bedeutung ist aus Sicht des dbb jedoch eine klare Abgrenzung der Aufgaben- und Verantwortungsbereiche von Pflegefachkräften im Vergleich zu Assistenz- und Hilfskräften. Die Aufweichung der Zugangsvoraussetzungen für die Fachassistenzausbildung ist kontraproduktiv und abzulehnen.“

Der dbb beamtenbund und tarifunion bewertet den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (PflFAssG) grundsätzlich positiv. Ziel des Gesetzes ist es, die Personalsituation in der Pflege zu verbessern und die Qualität der Versorgung zu sichern. Der dbb begrüßt die einheitliche Ausbildungsdauer von 18 Monaten sowie die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung und die erleichterte Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Kritisch sieht der dbb jedoch die geplante Öffnungsklausel, die unter bestimmten Voraussetzungen einen Zugang zur Ausbildung ohne Hauptschulabschluss ermöglicht, da dies das Anforderungsniveau und das Berufsbild der Pflege schwächen könnte. Besonders betont werden die Notwendigkeit einer angemessenen Ausbildungsvergütung, die Rolle und Qualifizierung der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter sowie die klare Abgrenzung der Aufgaben von Assistenz- und Fachkräften. Die Stellungnahme fordert bessere Arbeitsbedingungen, insbesondere im Hinblick auf Kinderbetreuung und Arbeitsschutz, um den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Kritik an der Absenkung der Zugangsvoraussetzungen, 2) die Bedeutung einer angemessenen Ausbildungsvergütung und tariflichen Regelung, 3) die Rolle und Qualifizierung der Praxisanleitung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 03.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👍 Deutsche Krankenhausgesellschaft

„Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung hat das Potenzial, die Ausbildung des Pflegeassistenzberufs für die stationäre Patientenversorgung im Krankenhaus spürbar zu verbessern.“

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzgesetz, PflFAssG). Ziel des Gesetzes ist es, ein eigenständiges und einheitliches Berufsbild für Pflegeassistenz zu schaffen und die Ausbildung bundesweit zu harmonisieren. Die DKG sieht darin eine wichtige Maßnahme zur Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels und der demografischen Entwicklung. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Durchlässigkeit und Anrechenbarkeit der Ausbildung im Hinblick auf die weiterführende Ausbildung zur Pflegefachperson nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG), 2) die Ausbildungsstruktur und -dauer (insbesondere die Diskussion um die Anzahl der praktischen Pflichteinsätze und die Dauer von 18 Monaten), sowie 3) die Anforderungen an Pflegeschulen und die Qualifikation des Lehrpersonals. Die DKG fordert u.a. eine präzisere Abgrenzung der Aufgaben von Pflegefachassistenzpersonen, eine dauerhafte Berücksichtigung von Lehrpersonal mit Bachelorabschluss, eine Beschränkung der praktischen Pflichteinsätze auf zwei Einsatzstellen und eine nachhaltige Finanzierung von Schulsozialarbeit und Sprachangeboten zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen. Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse soll erleichtert und der Übergangszeitraum verlängert werden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 07.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👍 Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK)

„Alle weiteren Regelungen des Artikel 1 zum PflFAssG konnten nur grob gesichtet werden, erscheinen uns jedoch weitestgehend sinnvoll, konsistent und somit unkritisch.“

Die Stellungnahme befasst sich mit dem Entwurf für das Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) und hebt die Bedeutung einer klaren Verantwortungszuweisung an Pflegefachpersonen (PFP) hervor. Es wird begrüßt, dass die Pflegeprozessverantwortung der PFP gestärkt wird, sodass diese situationsabhängig über die Selbstständigkeit von Pflegeassistenzpersonen (PAP) entscheiden können. Die geplante Ausbildungsdauer von 18 Monaten wird akzeptiert, jedoch auf erhebliche organisatorische Herausforderungen für Pflegeschulen hingewiesen, insbesondere bezüglich Finanzierung und Personal. Kritisch betrachtet werden das '3+1'-Modell der Praxiseinsätze und die Zugangsmöglichkeiten zur Ausbildung ohne Schulabschluss. Die Stellungnahme fordert eine bundeseinheitliche Regelung für die Anerkennung gleichwertiger Ausbildungen und lehnt massive Verkürzungsoptionen der Ausbildung ab. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Struktur und Organisation der praktischen Ausbildung, (2) die Zugangsvoraussetzungen und Anrechnung von Vorqualifikationen sowie (3) die Notwendigkeit bundeseinheitlicher Standards und verbindlicher Rahmenpläne. Fachbegriffe wie PFP (Pflegefachperson), PAP (Pflegeassistenzperson), TdpA (Träger der praktischen Ausbildung) und PflBG (Pflegeberufegesetz) werden erläutert. Insgesamt wird der Entwurf als weitgehend sinnvoll bewertet, jedoch mit deutlichen Empfehlungen zur Nachbesserung in zentralen Punkten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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👎 Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) - Bundesverband e. V.

„Der überarbeitete Gesetzesentwurf enthält punktuell sinnvolle Fortschritte – insbesondere bei der Ausbildungsvergütung, der Definition des Ausbildungsziels und der Anerkennung ausländischer Qualifikationen. Dennoch bleiben zentrale Strukturfragen ungelöst: Die Ausbildungsdauer ist zu kurz, die allgemeinbildende Komponente fehlt, die Zugangskriterien sind zu niedrig angesetzt, und Qualitätssicherungsinstrumente wie verbindliche Rahmenpläne oder pädagogische Standards fehlen weiterhin.“

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) äußert sich zum Referentenentwurf für das Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG), das eine bundesweit einheitliche Ausbildung für Pflegefachassistenz schaffen soll. Der Verband begrüßt Fortschritte wie die Einführung einer Ausbildungsvergütung nach Tarif, die Präzisierung des Ausbildungsziels und die Anerkennung ausländischer Qualifikationen. Kritisch sieht der DBfK jedoch die weiterhin zu kurze Ausbildungsdauer von 18 Monaten (gefordert werden 24 Monate), das Fehlen allgemeinbildender Inhalte und die Möglichkeit des Zugangs zur Ausbildung ohne Schulabschluss. Außerdem werden die Regelungen zur Verkürzung der Ausbildung bei Vorerfahrung und die fehlende Qualitätssicherung kritisiert. Besonders ausführlich thematisiert werden 1) die Ausbildungsdauer und -struktur, 2) die Zugangsvoraussetzungen und Bildungsdurchlässigkeit, sowie 3) die Qualitätssicherung und Rahmenlehrpläne. Der Verband fordert eine umfassendere, qualitätsgesicherte Ausbildung, die auch gesellschaftliche Teilhabe und Anschlussfähigkeit ermöglicht.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 04.07.2025
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👍 Deutscher Caritasverband e.V.

„Der vorliegende Referentenentwurf ist ein wichtiger Schritt zur Vereinheitlichung der Pflegeassistenzausbildung. Um jedoch die Attraktivität der Ausbildung zu steigern und praktische Herausforderungen zu bewältigen, sind die genannten Nachbesserungen unerlässlich. Wir appellieren an den Gesetzgeber, diese Anregungen aus der Praxis aufzunehmen.“

Der Deutsche Caritasverband e.V. begrüßt die bundesweite Vereinheitlichung der Pflegeassistenzausbildung, sieht jedoch an zahlreichen Stellen Nachbesserungsbedarf. Besonders betont wird, dass die Pflegeprozesssteuerung und interprofessionelle Kommunikation weiterhin den Pflegefachpersonen vorbehalten bleiben sollen. Die Rolle der Pflegeassistenz soll klar abgegrenzt und auf unterstützende Tätigkeiten beschränkt werden. Der Verband fordert zudem, dass Rehabilitationseinrichtungen als Träger der praktischen Ausbildung anerkannt werden, da sie gleichwertige Ausbildungsbedingungen wie Krankenhäuser bieten. Ein weiterer ausführlich behandelter Punkt ist der Personalschlüssel für Lehrkräfte an Pflegeschulen: Aufgrund des Mangels an qualifizierten Pflegepädagog:innen wird eine Flexibilisierung und eine Kursfinanzierung für die gesamte Ausbildungsdauer gefordert. Die Ausbildungsvergütung soll sich an bestehenden Tarifen orientieren, um Verschlechterungen für Auszubildende zu vermeiden. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die klare Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Pflegeassistenz und Pflegefachpersonen, 2) Die Anerkennung von Rehabilitationseinrichtungen als Ausbildungsträger, 3) Die Finanzierung und Personalausstattung der Pflegeschulen inklusive Schulsozialarbeit. Weitere Themen sind die Anrechnung von Vorbildungen, die Anerkennung ausländischer Qualifikationen, die Begrenzung der Eigenanteile für Pflegebedürftige durch staatliche Finanzierung der Ausbildungskosten sowie die Notwendigkeit einheitlicher und transparenter Anerkennungsverfahren für ausländische Abschlüsse. Der Verband spricht sich insgesamt für eine Stärkung der Ausbildung, bessere Durchlässigkeit und mehr Unterstützung für Auszubildende aus, insbesondere für Menschen mit Migrationshintergrund oder ohne Hauptschulabschluss.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 03.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Deutscher Landkreistag

„Ein bundesweit einheitlich geregeltes Berufsbild einer Pflegefachassistenz und die Umsetzung eines dazugehörigen einheitlich geregelten Finanzierungsverfahrens sind angesichts der derzeit 27 unterschiedlichen Pflegehilfe- bzw. Pflegeassistenzausbildungsgängen in den Ländern und des großen Pflegemangels dringend notwendig. Daher begrüßen wir die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung, mit der ein klares und einheitliches Berufsbild geschaffen wird.“

Die Stellungnahme des Deutschen Landkreistags befasst sich mit dem Referentenentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung. Der Verband begrüßt grundsätzlich die Schaffung eines einheitlichen Berufsbilds für Pflegefachassistenz, da dies angesichts des bestehenden Mangels an Pflegekräften und der aktuell 27 unterschiedlichen Ausbildungsgänge in den Bundesländern als dringend notwendig erachtet wird. Besonders hervorgehoben werden (1) die Notwendigkeit klarer und flexibler Regelungen zu den erforderlichen Sprachkenntnissen, (2) die Herausforderungen bei der praktischen Ausbildung und Praxisanleitung, insbesondere im ländlichen Raum und angesichts fehlender Kapazitäten, sowie (3) die fehlenden Details zu Ausbildungs- und Prüfungsinhalten im Entwurf, die erst in einer späteren Verordnung geregelt werden sollen. Der Verband kritisiert zudem die sehr kurze Frist zur Stellungnahme und fordert, dass Praxischecks und angemessene Fristen – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – eingehalten werden. Die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung werden als zielgruppengerecht bewertet, allerdings wird eine klarere Regelung zur Sprachkompetenz und zur Prognose für Bewerber ohne Hauptschulabschluss gefordert.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 07.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.

„Der Paritätische begrüßt ausdrücklich, dass mit dem vorliegenden Regelungsvorhaben eine bundesweit einheitliche und eigenständige Ausbildung für die Pflegefachassistenz geschaffen werden soll, sieht jedoch die Einordnung in einen generalistischen Kontext analog des Pflegeberufegesetzes kritisch und fordert Nachbesserungen insbesondere bei Ausbildungsstruktur, Finanzierung und Durchlässigkeit.“

Der Paritätische Gesamtverband begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Ausbildung für Pflegefachassistentinnen und -assistenten. Ziel ist es, eine eigenständige, sektorübergreifende Ausbildung zu schaffen, um dringend benötigtes Personal für die Pflege zu gewinnen und die Mobilität der Beschäftigten zu erhöhen. Kritisch sieht der Verband die Einordnung der Ausbildung in einen generalistischen Kontext analog zum Pflegeberufegesetz (PflBG), da dies mit Blick auf unterschiedliche Praxiseinsatzfelder nicht umsetzbar sei. Besonders betont werden die Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung der Ausbildungsinhalte und -dauer zur Fachkraftausbildung, die bundeseinheitliche Finanzierung von Koordinierungsstellen für Praxiseinsätze sowie die Harmonisierung der Zugangsvoraussetzungen (z.B. Erwerb des Hauptschulabschlusses während der Ausbildung). Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) Die Struktur und Dauer der Ausbildung (Kompromiss von 1,5 Jahren, maximal zwei Praxiseinsatzfelder), 2) Die Finanzierung und Vergütung (Gleichstellung mit Fachkraftausbildung, keine Belastung der Pflegebedürftigen), 3) Die Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit zur Fachkraftausbildung (z.B. Anrechnung von Vorleistungen, Zugang auch ohne Hauptschulabschluss). Der Verband fordert zudem gezielte Fördermaßnahmen für Auszubildende mit besonderem Unterstützungsbedarf und spricht sich gegen die Anrechnung eines Wertschöpfungsanteils der Auszubildenden auf die Ausbildungskosten aus.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 07.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Deutscher Pflegerat e.V.

„Zusammenfassend unterstreicht der DPR seine Forderung nach einer bundeseinheitlichen, generalistischen, zweijährigen Pflegefachassistenzausbildung, um die Versorgungsqualität zu sichern, wie auch das erforderliche vergleichbare Qualifizierungsniveau für die Stellen nach § 113c Absatz 1 Nummer 2 SGB XI zu erreichen.“

Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung. Der DPR betont die Notwendigkeit einer zweijährigen, generalistischen und bundesweit einheitlichen Ausbildung für Pflegefachassistent:innen, um die Qualität der Pflege und die Durchlässigkeit im Bildungssystem zu sichern. Kritisiert werden die bisherigen länderspezifischen Unterschiede, die zu Problemen bei der Versorgung und Vergütung führen. Der DPR fordert klare Abgrenzungen der Aufgaben zwischen Pflegefachpersonen mit und ohne akademische Qualifikation sowie Pflegefachassistent:innen, um Patientensicherheit und professionelle Zusammenarbeit zu gewährleisten. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Mindestanforderungen an Ausbildungseinrichtungen, insbesondere die Qualifikation des Lehrpersonals und die digitale Ausstattung, 2) die Regelungen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und die Notwendigkeit von Sprachprüfungen auf B2-Niveau, 3) die Übergangs- und Evaluierungsregelungen, wobei der DPR eine zügige Harmonisierung und eine wissenschaftlich fundierte Evaluation fordert. Fachbegriffe wie DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen) werden erläutert: DQR-Niveau 3 steht für eine zweijährige duale Ausbildung, während DQR-Niveau 4 ein höheres Qualifikationsniveau beschreibt.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 07.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👍 Deutscher Städtetag

„Wir begrüßen die Einführung einer generalistischen Pflegeassistenzausbildung. Der Fachkräftemangel im Pflegebereich ist zunehmend eine Herausforderung für die kommunale Daseinsvorsorge.“

Der Deutsche Städtetag begrüßt grundsätzlich die Einführung einer bundesweit einheitlichen Ausbildung für Pflegeassistenzkräfte, um dem zunehmenden Fachkräftemangel im Pflegebereich entgegenzuwirken. Die Stellungnahme hebt hervor, dass eine Vereinheitlichung der bisher unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen die Attraktivität des Berufsbildes steigert und die Qualität sowie Durchlässigkeit in weiterführende Pflegeausbildungen verbessert. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: Erstens die Ausbildungsdauer, wobei sich die Mehrheit der Städte für eine 12-monatige Ausbildung ausspricht, da diese schneller zur Verfügung stehende Pflegehilfskräfte ermöglicht und ausreichend erscheint. Zweitens wird die Notwendigkeit betont, den Begriff 'Pflegeassistenz' statt 'Pflegehelfer' zu verwenden, um das Berufsbild aufzuwerten. Drittens werden konkrete Anmerkungen zu einzelnen Paragrafen des Gesetzentwurfs gemacht, etwa zur Sicherstellung ausreichender Ausbildungskapazitäten, zur verpflichtenden Nachholung des Hauptschulabschlusses für Bewerber ohne Abschluss, zur kostenfreien Bereitstellung von Lehrmitteln und zur Anerkennung als Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Stellungnahme fordert zudem ein möglichst rasches Inkrafttreten des Gesetzes, um den akuten Personalbedarf zu decken.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 29.07.2024
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👍 Deutscher Verband der Leitungskräfte der Alten- und Behindertenhilfe e.V. (DVLAB e.V.)

„Wir begrüßen die geplante Einführung eines bundeseinheitlichen Berufsbildes im Bereich der qualifizierten Pflegeassistenz und halten dies für einen wichtigen Schritt hin zu einer sinnvollen Umstellung der Pflegeabläufe und -prozesse vor allem in Einrichtungen der Langzeitpflege.“

Der Deutsche Verband der Leitungskräfte der Alten- und Behindertenhilfe (DVLAB e.V.) begrüßt die Einführung eines bundeseinheitlichen Berufsbildes für Pflegefachassistentinnen und -assistenten. Der Verband sieht darin einen wichtigen Fortschritt für die Organisation und Qualität der Pflege, insbesondere in der Langzeitpflege. Besonders hervorgehoben werden die bundeseinheitliche Regelung, die gesicherte Finanzierung der Ausbildung sowie die Möglichkeit, die Ausbildungsdauer für Personen zu verkürzen, die bereits eine Ausbildung zur Pflegefachperson begonnen, aber nicht abgeschlossen haben. Diese Aspekte werden als sinnvoll und notwendig bewertet.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 13.07.2025
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👍 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

„Mit einer bundeseinheitlichen Ausbildung zur Pflegefachassistenz mit generalistischem Profil geht der vorliegende Referentenentwurf einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem durchlässigen Aus- und Weiterbildungssystem in der Pflege und trägt damit mittelbar zur Fachkräftesicherung in der Pflege bei“

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. bewertet den Referentenentwurf für ein bundeseinheitliches Pflegefachassistenzgesetz grundsätzlich positiv. Der Entwurf sieht die Einführung einer einheitlichen Ausbildung zur Pflegefachassistenz vor, die bisher 27 verschiedene landesrechtliche Ausbildungen ersetzt. Ziel ist es, ein durchlässiges Aus- und Weiterbildungssystem zu schaffen, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Besonders hervorgehoben werden: (1) Die 18-monatige Ausbildungsdauer als sachgerechter Kompromiss zwischen Kompetenzzuwachs und niedrigschwelligem Zugang, (2) die Regelungen zur Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen und Berufserfahrung, die die Durchlässigkeit und Anerkennung – auch international – erleichtern, und (3) die bundeseinheitliche Finanzierung sowie die Ausbildungsvergütung, wobei auf die Notwendigkeit hingewiesen wird, die pflegebedingten Eigenanteile für Betroffene zu begrenzen. Die Stellungnahme begrüßt die Möglichkeit der Teilzeitausbildung, die Schutzvorschriften für die praktische Ausbildung und die geplante Einrichtung von Ombudsstellen. Kritisch angemerkt wird, dass die endgültige Bewertung erst mit Vorliegen der Ausbildungs- und Prüfverordnungen möglich ist und dass die Finanzierung über die soziale Pflegeversicherung rechtssystematisch problematisch sein könnte.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 04.07.2025
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👍 Deutsches Rotes Kreuz

„Wir begrüßen die bundesweite Einführung einer einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung ausdrücklich, da sie Versorgungssicherheit, Bildungschancen und Entlastung für Pflegefachpersonen schafft – zugleich müssen aber Aufgabenprofile klar abgegrenzt, die Finanzierung gesichert und flexible Lösungen für die Qualifikation des Lehrpersonals gefunden werden.“

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) begrüßt den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (PflFAssEinfG) ausdrücklich. Ziel des Gesetzes ist die bundesweite Einführung einer einheitlichen, 18-monatigen Ausbildung zur Pflegefachassistenz, die eine neue Qualifikationsstufe zwischen Pflegehilfe und Pflegefachperson schafft. Das DRK betont die Bedeutung dieser Ausbildung für die Versorgungssicherheit, Bildungschancen und die Entlastung von Pflegefachpersonen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit klarer Abgrenzungen der Aufgabenprofile zwischen Pflegefachassistenz und Pflegefachperson, um Überforderung und Missverständnisse zu vermeiden. 2) Die Herausforderungen bei der Qualifikation des Lehrpersonals und die Forderung nach flexibleren Regelungen, insbesondere angesichts begrenzter Masterstudienplätze und regionaler Unterschiede. 3) Die Finanzierung der Ausbildung und der Pflegeschulen, wobei das DRK auf die Notwendigkeit einer systematischen und bundesweit einheitlichen Finanzierung von Schulsozialarbeit sowie Miet- und Investitionskosten hinweist. Weitere ausführlich behandelte Themen sind die Harmonisierung der Ausbildungsinhalte und -zeiten mit der Pflegefachausbildung, die Möglichkeiten des Quereinstiegs in die Berufspädagogik, die Anrechnung von Vorerfahrungen und die Förderung von Teilzeitausbildungen. Das DRK spricht sich für zahlreiche konkrete Änderungen am Gesetzentwurf aus, insbesondere zur Klarstellung von Begrifflichkeiten, zur Flexibilisierung der Praxisanleitung und zur Erhöhung der zulässigen Fehlzeiten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 07.07.2025
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👍 Diakonie Deutschland, Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP), Deutscher Evangelischer Krankenhausverband (DEKV)

„Wir begrüßen die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und danken für das Engagement der Bundesministerien das Gesetzesvorhaben so zügig voranzutreiben. Damit werden die landesunterschiedlichen Ausgestaltungen der Ausbildung und der Berufsausbildung der Pflegefachassistenz mit einem Bundesgesetz vereinheitlicht und eine unserer langjährigen Forderungen zur Schaffung eines eigenständigen und klaren Berufsprofils für die Pflegefachassistenz umgesetzt.“

Die Diakonie Deutschland, der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) begrüßen grundsätzlich die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung. Sie sehen darin einen wichtigen Schritt zur Vereinheitlichung der bislang länderspezifisch geregelten Ausbildung und zur Schaffung eines eigenständigen Berufsprofils für Pflegefachassistenzkräfte. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die neue Ausbildung die Kompetenzen der Assistenzkräfte stärkt, die Durchlässigkeit zur Fachkraftausbildung verbessert und so zur Entlastung der Pflegefachkräfte beiträgt. Besonders betont werden: (1) die Notwendigkeit einer auskömmlichen und bürokratiearmen Finanzierung über den Ausbildungsfonds ohne Kostenbeteiligung der Pflegebedürftigen, (2) die Bedeutung von Schulsozialarbeit und Sprachförderung zur Reduzierung von Ausbildungsabbrüchen, insbesondere bei Menschen mit Migrationshintergrund oder geringem Bildungsstatus, und (3) die klare Abgrenzung der Aufgabenbereiche zwischen Pflegefachassistenz und Pflegefachkraft, um eine Übertragung von Vorbehaltsaufgaben zu verhindern. Die Stellungnahme enthält zahlreiche konkrete Änderungsvorschläge, etwa zur Ausgestaltung der Ausbildungsinhalte, zur Finanzierung und zur Anerkennung von Schulen und Abschlüssen. Sie fordert zudem eine Vereinfachung der Finanzierung, eine stärkere Unterstützung für Pflegeschulen und eine regelmäßige Auswertung von Modellvorhaben.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 07.07.2025
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👎 GKV-Spitzenverband

„Die aktuell bestehende, einseitige und sozial unausgewogene Belastung der Beitragszahlenden und Pflegebedürftigen ist vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzsituation der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung nicht vertretbar.“

Der GKV-Spitzenverband äußert sich zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung. Ziel des Gesetzes ist es, die bislang sehr unterschiedlichen landesrechtlichen Ausbildungen für Pflegeassistenzberufe durch eine generalistische, bundesweit einheitliche Ausbildung zu ersetzen. Der Verband begrüßt grundsätzlich die Vereinheitlichung und die Stärkung der Pflegeassistenz, betont aber die Notwendigkeit klarer Kompetenz- und Aufgabenprofile sowie einer besseren Abstimmung mit anderen Pflege- und Gesundheitsberufen. Besonders kritisch sieht der Verband die geplante Finanzierung: Die Hauptlast trügen weiterhin die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Pflegebedürftigen selbst, während sich Bund und Länder nicht ausreichend beteiligen. Dies führe zu einer sozial unausgewogenen Belastung der Beitragszahlenden und Pflegebedürftigen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die Finanzierung der Ausbildung und die damit verbundene Kostenverlagerung auf Sozialversicherung und Pflegebedürftige, (2) die Notwendigkeit klarer, gesetzlich verankerter Qualifikations- und Aufgabenprofile für Pflegeassistenzpersonen, und (3) die Forderung nach mehr Transparenz und Kontrolle bei der Mittelverwendung durch die Kostenträger.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 07.07.2025
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👍 Landespflegekammer Rheinland-Pfalz und Pflegekammer Nordrhein-Westfalen

„Die Landespflegekammern begrüßen den Referentenentwurf insgesamt. Die Stärkung der Personalausstattung, die Einführung eines gestuften Qualifikationsmixes sowie die Vereinheitlichung der Ausbildungsgänge gelten als richtungsweisende Maßnahmen zur Sicherung der pflegerischen Versorgung in einer alternden Gesellschaft.“

Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz und die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen begrüßen den Referentenentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung grundsätzlich. Sie sehen darin einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Versorgungsqualität, zur Entlastung des Pflegefachpersonals und zur Bewältigung demografischer Herausforderungen. Besonders betonen sie die Vorteile einer einheitlichen Ausbildung, die Transparenz und Vergleichbarkeit schafft und einen differenzierten Qualifikationsmix ermöglicht. Kritisch sehen die Kammern jedoch die geplante Berufsbezeichnung 'Pflegefachassistent/in', da sie eine Verwechslungsgefahr mit Pflegefachpersonen birgt. Sie fordern stattdessen die Bezeichnung 'Pflegeassistent/in'. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund: Die Kammern fordern verbindliche Sprachstandards (GER-Niveau B2), eine bundeseinheitliche Fachsprachprüfung und den systematischen Aufbau sozialpädagogischer Unterstützungsstrukturen wie Schulsozialarbeit. Auch das vorgesehene Anerkennungsverfahren für Quereinsteiger (320-Stunden-Kurs) wird abgelehnt; stattdessen wird eine standardisierte Kompetenzprüfung gefordert. Der vorgesehene Betreuungsschlüssel von 1:20 Lehrenden zu Lernenden wird als zu hoch kritisiert, empfohlen wird mittelfristig 1:15, langfristig 1:10. Besonders ausführlich thematisiert wurden: (1) die Notwendigkeit klarer Abgrenzungen zwischen Qualifikationsniveaus und Berufsbezeichnungen, (2) die Integration und Förderung von Auszubildenden mit Migrationshintergrund, und (3) die realistische Einschätzung und Finanzierung des Verwaltungsaufwands für die Länder.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 07.07.2025
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👎 Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

„Die im Referentenentwurf dargestellte Kostenverschiebung zulasten der Sozialversicherung und der Pflegebedürftigen zugunsten der Länder ist in Zeiten steigender Beitragssätze und zunehmender finanzieller Überforderung von Pflegebedürftigen nicht erklärbar.“

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) äußert sich zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (PflFAssG). Ziel des Gesetzes ist es, die aktuell 27 unterschiedlichen Ausbildungen im Bereich Pflegehilfe und Pflegefachassistenz bundesweit zu vereinheitlichen und das Berufsbild attraktiver zu gestalten. Der vdek begrüßt die Vereinheitlichung und die damit verbundene Stärkung der Pflegeassistenz als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Kritisch sieht der Verband jedoch die geplante Finanzierung: Die Hauptlast der Kosten soll weiterhin von den Beitragszahlenden der Kranken- und Pflegeversicherung sowie den Pflegebedürftigen getragen werden, während die Bundesländer nur einen geringen Anteil übernehmen. Der vdek fordert, dass – analog zu handwerklichen und kaufmännischen Ausbildungen – die Finanzierung vollständig von den Ländern übernommen wird. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Mangel an Transparenz bei der Mittelverwendung in den Landesausbildungsfonds. Der Verband fordert daher mehr Nachweispflichten und Datenweitergabe an die Krankenkassen, um die Verwendung der Beitragsgelder nachvollziehen zu können. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Finanzierungssystematik und die Kostenverteilung, (2) die Notwendigkeit von Transparenz und Nachweispflichten bei der Mittelverwendung, (3) die Bedeutung der Vereinheitlichung für die berufliche Entwicklung und die Gesundheitsversorgung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 07.07.2025
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👎 Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

„Die Finanzierung der hochschulischen wie auch beruflichen Pflegeausbildung muss aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung für die pflegerische Versorgung über Steuermittel erfolgen. Eine weitere Übertragung eines Teils der Finanzierung auf die Beitragszahler der Kranken- und Pflegeversicherung ist, wie bereits bei den Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz, nicht gerechtfertigt.“

Die Stellungnahme des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) befasst sich mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz – PflFAssEinfG). Der Verband begrüßt grundsätzlich das Ziel, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und durch differenzierte Karrierewege und einen neuen Personal-Mix die Versorgung zu verbessern. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit eines eigenständigen Berufsprofils für die Pflegefachassistenz sowie einer angemessenen Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Kritisch sieht der PKV jedoch die geplante Finanzierung der Ausbildung über die Beitragszahler der Sozialversicherung, da dies die ohnehin angespannte finanzielle Situation der Pflegeversicherung weiter verschärfe. Der Verband fordert stattdessen eine Finanzierung über Steuermittel und lehnt die Übertragung zusätzlicher Kosten auf die Kranken- und Pflegeversicherung ab. Ausführlich thematisiert werden (1) die ordnungspolitische Kritik an der Finanzierungsstruktur, (2) die Ausgestaltung und Begrifflichkeit der Berufsbezeichnung, und (3) die konkreten finanziellen Auswirkungen auf die private Pflegepflichtversicherung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 07.07.2025
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👍 Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB)

„Neben erfreulich eng an den Bedarfen der Versorgungspraxis und den berechtigten Interessen Ausbildungswilliger orientierten Regelungen finden sich überdimensionierte Ausbildungshindernisse, die im weiteren Beratungsverlauf unbedingt reduziert werden sollten.“

Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) äußert sich grundsätzlich positiv zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung, sieht aber wesentliche Kritikpunkte im aktuellen Gesetzentwurf. Besonders kritisch bewertet der VDAB die geplante Verlängerung der Ausbildungsdauer auf 18 Monate, da eine einjährige Ausbildung nach Ansicht des Verbands für das Berufsprofil ausreichend ist und eine Verlängerung den Zugang zum Arbeitsmarkt erschweren sowie die Attraktivität des Berufs mindern könnte. Der VDAB fordert, die Reform auf die einjährige Ausbildung zu konzentrieren und das Qualifikationsniveau 2 klar zu regeln. Weitere Schwerpunkte der Stellungnahme sind die Komplexität und Höhe der Zugangshürden für Quereinsteiger und ungelernte Pflegehilfskräfte sowie die Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen für Zugewanderte. Der VDAB begrüßt die geplante Finanzierung über bestehende Ausbildungsfonds, kritisiert jedoch die fehlende Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen und fordert mehr Durchlässigkeit für Ausbildungsabbrecher. Besonders ausführlich thematisiert wurden: (1) die Ausbildungsdauer und deren Auswirkungen, (2) die Zugangsvoraussetzungen und Anrechnungsmöglichkeiten für verschiedene Zielgruppen, (3) die Finanzierung und Organisation der Ausbildung einschließlich der Integration Zugewanderter.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 03.07.2025
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👍 Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP)

„Der VDP begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung das Qualifizierungsangebot für eine weitere Zielgruppe vorantreibt. Gleichwohl bleiben zentrale Punkte offen, die auf Grundlage des Referentenentwurfs zwingend weiterentwickelt werden müssen.“

Der Verband Deutscher Privatschulverbände (VDP) bewertet den Referentenentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung grundsätzlich positiv, sieht jedoch in mehreren Punkten Nachbesserungsbedarf. Der VDP betont die Notwendigkeit, alle Potenziale zur Gewinnung und Qualifizierung von Pflegekräften auszuschöpfen, um dem steigenden Bedarf durch den demografischen Wandel zu begegnen. Besonders ausführlich behandelt werden die Refinanzierung der Schulsozialarbeit an Pflegeschulen, die Ausbildungsdauer und -struktur (mit Forderung nach mehr Flexibilität und Berücksichtigung der Praxis), sowie die Mindestanforderungen an Pflegeschulen (insbesondere im Hinblick auf den Lehrkräftemangel und realistische Qualifikationsanforderungen). Der Verband fordert, Schulsozialarbeit als förderfähige Maßnahme in die Ausbildungsfinanzierung aufzunehmen, eine Öffnungsklausel für flexible Ausbildungsmodelle (12, 18 oder 24 Monate) einzuführen, die Anforderungen an Lehrkräfte zu senken (Bachelorabschluss statt Master), und Reha-Kliniken als Träger der praktischen Ausbildung zuzulassen. Zudem wird eine bessere Anschlussfähigkeit zur Pflegefachausbildung und die Anerkennung der Zwischenprüfung als Abschluss zur Pflegefachassistenz gefordert.

Tendenz: zustimmend 👍

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👍 Verband gemeinnütziger Bildungseinrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen (GeBEGS e.V.)

„Wir begrüßen das Vorhaben der Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung sehr, da der demografisch bedingt steigende Pflegebedarf diese unbedingt erforderlich macht.“

Der Verband gemeinnütziger Bildungseinrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen (GeBEGS e.V.) begrüßt den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung ausdrücklich. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit einer mindestens 18-monatigen, generalistisch ausgerichteten Ausbildung, um dem steigenden Pflegebedarf und dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen. GeBEGS schlägt vor, die Pflegefachassistenz auf Qualifikationsniveau 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens einzuordnen und fordert Zugangsmöglichkeiten auch für Personen ohne anerkannten Schulabschluss, sofern eine Eignungsprüfung bestanden wird. Besonders hervorgehoben werden die Harmonisierung der Ausbildung mit bestehenden Pflegeberufen, die Finanzierung (einschließlich Ausbildungsvergütung und Förderung) sowie die Notwendigkeit flexibler und praxisnaher Ausbildungsmodelle (z.B. Teilzeit, Verkürzungsmöglichkeiten). Ausführlich thematisiert werden: 1. Die Anpassung der Ausbildungsinhalte und -dauer an die gestiegenen Anforderungen im Pflegebereich. 2. Die Finanzierung der Ausbildung und die Forderung nach steuerfinanzierten Mitteln zur Entlastung der Sozialversicherungssysteme und Pflegebedürftigen. 3. Die Notwendigkeit flexibler Zugangsvoraussetzungen und unterstützender Maßnahmen wie Schulsozialarbeit und Sprachförderung, um auch Menschen mit Migrationshintergrund oder schwierigen Bildungsbiografien den Zugang zu ermöglichen.

Tendenz: zustimmend 👍

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👎 Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

„Die Gewinnung und Qualifizierung von Pflegefachkräften ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss deshalb vollständig aus öffentlichen Mitteln, insbesondere durch die Länder, finanziert werden.“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bewertet den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Pflegeassistenzausbildung grundsätzlich positiv, da er die Attraktivität des Pflegeberufs steigern könnte. Kritisch sieht der vzbv jedoch die geplante Finanzierung: Die Kosten für die Ausbildung sollen weiterhin über Umlagebeträge auf die Pflegebedürftigen abgewälzt werden, was zu einer weiteren finanziellen Belastung führt. Der vzbv fordert, dass die Ausbildungskostenumlage abgeschafft und die Finanzierung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe vollständig aus öffentlichen Mitteln, insbesondere durch die Bundesländer, getragen wird. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die finanzielle Überforderung der Pflegebedürftigen durch Umlagebeträge, 2) die fehlende nachhaltige Entlastung durch bestehende Leistungszuschläge, und 3) die Forderung nach einer vollständigen öffentlichen Finanzierung der Ausbildungskosten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 03.07.2025
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👍 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

„Um dem Fachkräftemangel wirksam zu begegnen, müssen in erster Linie die zentralen Ursachen gezielt gelöst werden. Es braucht weitere wirkungsvolle Maßnahmen, die den Teufelskreis aus schlechten Arbeitsbedingungen, Personalnot und zu wenig Zeit für eine gute Pflege durchbrechen.“

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bewertet den Referentenentwurf für ein bundeseinheitliches Pflegefachassistenzgesetz grundsätzlich als wichtigen Schritt zur Vereinheitlichung und Aufwertung der Pflegeassistenzberufe. Ver.di betont, dass eine qualitativ hochwertige Versorgung pflegebedürftiger Menschen nur mit ausreichend und gut qualifiziertem Personal möglich ist. Die Gewerkschaft fordert eine mindestens zweijährige, generalistisch ausgerichtete Ausbildung (statt der vorgesehenen 18 Monate), die alle Altersstufen und Versorgungsbereiche abdeckt und klare Abgrenzungen zwischen Fach- und Hilfstätigkeiten vorsieht. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit einer längeren und fundierten Ausbildung mit Durchlässigkeit zur Fachkraftausbildung, 2) die Verbesserung der Praxisanleitung (mindestens 30% der Ausbildungszeit, statt der geplanten 10%), sowie 3) die Finanzierung der Ausbildung, um Eigenanteile für Pflegebedürftige zu vermeiden und die Ausbildungskosten gerecht zu verteilen. Ver.di spricht sich zudem für bessere Schutzrechte, angemessene Vergütung, Schulgeldfreiheit und einheitliche Standards aus. Die Gewerkschaft kritisiert starre Fehlzeitenregelungen, fordert mehr Mitbestimmung und lehnt eine Abwertung pflegerischer Tätigkeiten ab. Sie fordert Nachbesserungen bei der Ausbildungsstruktur, der Finanzierung und der Anrechnung von Vorleistungen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 07.07.2025
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Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 2 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) | 06.10.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Entwicklung eines bundeseinheitlichen, rechtlich verankerten Berufsbilds für Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegeassistenz zur Sicherung von Qualität, Vergleichbarkeit und beruflicher Anschlussfähigkeit sowie die Abschaffung von Schulgeld und Ausbildungskosten.

Lobbyregister-Nr.: R002906 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 65731

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) | 30.09.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Ausbildung von Pflegefachassistent:innen bundesweit zu vereinheitlichen und die Attraktivität des Berufsbildes der Pflegefachassistenz durch ein einheitliches und eigenständiges Berufsbild zu erhöhen, mit dem eine bundesweite Einsatzbereitschaft ermöglicht wird. Der vdek begrüßt die Intention des Gesetzgebers ausdrücklich, die Fertigkeiten und Aufgaben der Pflegefachassistenz bundesweit einheitlich und klar festzuschreiben und damit den derzeit in den Ländern vorherrschenden Flickenteppich unterschiedlichster Assistenzausbildungen zu vereinheitlichen.

Lobbyregister-Nr.: R001928 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 65964

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:08.09.2025
Erste Beratung:11.09.2025
Abstimmung:09.10.2025
Drucksache:21/1493 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/2090 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend06.10.2025Anhörung
Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend08.10.2025Tagesordnung
Tagesordnung
Ausschuss für Gesundheit08.10.2025Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 06.10.2025 im Ausschuss für Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt.

Kathrina Edenharter (Deutscher Pflegerat): Edenharter plädierte für eine Ausbildungsdauer von zwei Jahren (24 Monate) auf DQR-Niveau 3, da nur so die benötigten Kompetenzen vermittelt und eine Übertragung zur Pflegefachperson ermöglicht werde. Sie verwies darauf, dass Interessenten aus dem Ausland bei weniger als 24 Monaten Ausbildung keine Ausbildungsduldung oder Aufenthaltserlaubnis erhielten und die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit entfalle.

Christian Hener (Deutsches Rotes Kreuz): Hener sprach sich trotz des hohen Bedarfs an qualifiziertem Personal für eine 18-monatige Ausbildung aus. Eine einjährige Ausbildung komme nicht in Frage, da das Berufsprofil über die reine Pflegehilfe hinausgehe. Gleichzeitig sei eine 24-monatige Ausbildung zu lang, um den dringend benötigten Personalkörper effizient auszubauen.

Isabel Kalberlah (Hans-Weinberger-Akademie der AWO): Kalberlah befürwortete die 18-monatige Ausbildung, auch wenn pädagogisch-didaktisch eine längere Ausbildungszeit wünschenswert wäre. Sie hob die Notwendigkeit gezielter Sprachförderung und schulsozialarbeiterischer Begleitung hervor, um Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Die Ausbildungskosten sollten nicht zu einer weiteren Belastung der Pflegebedürftigen führen und stattdessen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe über Steuermittel finanziert werden.

Katharina Owczarek (Diakonie Deutschland): Owczarek forderte, die Beteiligung der Pflegebedürftigen an den Ausbildungskosten abzuschaffen und durch eine solidarische Finanzierung aus Steuermitteln zu ersetzen. Sie lobte den Kompetenzzuwachs und die Durchlässigkeit zur Fachkraftausbildung, warnte aber, dass die abweichende Ausbildungsdauer Übergänge erschwere und insbesondere für kleine Pflegeschulen zu nichtrefinanzierten Vorhaltekosten führen könne.

Anna Traub (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge): Traub bewertete die 18-monatige Ausbildungsdauer als sachgerecht, betonte aber, dass eine abschließende Bewertung erst nach Veröffentlichung der Ausbildungs- und Prüfverordnungen möglich sei. Sie wies auf den Zeitdruck für ein stabiles Ausbildungssystem zum Start 2027 hin.

Antonia Walch (Bundesverband Deutscher Privatkliniken): Walch forderte, medizinische Rehabilitationseinrichtungen als Träger der praktischen Ausbildung zuzulassen, um die Zahl der Pflegekräfte zu erhöhen und die Attraktivität des Berufs zu steigern. Besonders im ländlichen Raum könnten so mehr Menschen Zugang zur Ausbildung erhalten.

Melanie Wehrheim (Verdi): Wehrheim forderte eine mindestens 24-monatige Ausbildungsdauer, da die Pflege eine verantwortungsvolle Aufgabe sei und 18 Monate nicht ausreichten. Sie betonte die Notwendigkeit einer systematischen Förderung der Weiterqualifikation zur Pflegefachperson und forderte, dass die Pflegefachassistenzausbildung voll auf die Fachausbildung angerechnet werden müsse.

Dominik Feldmeier (Deutscher Landkreistag): Feldmeier hält die 18 Monate für richtig, betonte aber die Notwendigkeit einer guten Durchlässigkeit in die generalistische Pflegeausbildung, die oft nur zum vollen Ausbildungsjahr möglich sei. Den Hauptschulabschluss als Zugangsvoraussetzung nannte er zielgruppengerecht, kritisierte aber fehlende Parameter wie Ausbildungsstunden und Pflichteinsätze, die erst in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung geregelt werden sollen.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Der federführende Ausschuss war der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss). Mitberatende Ausschüsse waren der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie der Ausschuss für Gesundheit. 
 
Beschlussempfehlung:  
Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksachen 21/1493, 21/1940) in geänderter Fassung anzunehmen. Zugestimmt haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD. Die Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke haben sich enthalten. Ein Entschließungsantrag wird im Text nicht erwähnt. 
 
Änderungen:  
Es wurden Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen. Die Änderungen betreffen sowohl den Gesetzentwurf zur Pflegefachassistenzausbildung selbst als auch andere Gesetze, insbesondere das Pflegeberufegesetz (PflBG), das Anti-D-Hilfegesetz (AntiDHG) und das Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Die Änderungen am AntiDHG und BKGG stehen in keinem direkten inhaltlichen Zusammenhang mit der Pflegefachassistenzausbildung, sondern sind redaktionelle bzw. technische Anpassungen. Dies deutet darauf hin, dass hier sogenannte „Trojaner“-Regelungen eingefügt wurden, die nicht den ursprünglichen Gesetzentwurf betreffen. 
 
Begründung:  
Die wesentlichen Begründungen für die Änderungen sind:  
- Anpassung der Bezeichnung des Gesetzes und Übernahme von Anliegen aus der Stellungnahme des Bundesrates (z.B. Ruhensanordnung bei gesundheitlicher Nichteignung, Klarstellung zur erfolgreichen Berufsausbildung als Zugangsvoraussetzung). 
- Erweiterung der Modellklausel, sodass auch Rehabilitationseinrichtungen als Träger der praktischen Ausbildung erprobt werden können. 
- Präzisierung der Aufgaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), insbesondere zur Entwicklung von Empfehlungen für Prognoseentscheidungen und Kompetenzfeststellungsverfahren. 
- Anpassungen im Pflegeberufegesetz zur Ermöglichung von Modellvorhaben und zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse. 
- Redaktionelle und technische Änderungen im Anti-D-Hilfegesetz und Bundeskindergeldgesetz zur Korrektur von Verweisen und zur Digitalisierung von Verwaltungsakten. 
 
Statements der Fraktionen:  
- CDU/CSU: Betont die Schaffung bundeseinheitlicher Standards, die Beendigung des „Flickenteppichs“ landesrechtlicher Regelungen, die Stärkung der Pflegefachassistenz als eigenständigen Beruf und die Bedeutung des niedrigschwelligen Einstiegs. Hebt die Anrechnung von Vorerfahrungen und die einheitliche Finanzierung hervor. Weist auf Änderungen zur Modellklausel und zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse hin. 
- AfD: Enthält sich, sieht Verbesserungsbedarf bei der Gehaltsstruktur und kritisiert die Generalisierung der Ausbildung. Bezweifelt die Wirksamkeit von Fachkräfteprogrammen angesichts des demografischen Wandels. 
- SPD: Sieht einen Meilenstein in der Pflege, lobt die 18-monatige Ausbildung und die geregelte Ausbildungsvergütung. Betont die Verbesserung der Ausbildungsqualität, die Möglichkeit für Menschen ohne Schulabschluss und die Erleichterung der Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Hält die Änderungen im parlamentarischen Verfahren für wichtig. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Begrüßt die bundeseinheitliche Ausbildung und die Anschlussfähigkeit an die Pflegefachausbildung, sieht aber Änderungsbedarf (z.B. Sprachförderung, Modellprojekte, Zugangsvoraussetzungen). Kritisiert die Belastung der Eigenanteile der Pflegebedürftigen durch die Finanzierung. Stimmt dem Punkt 2d des Koalitionsantrags zu, enthält sich aber insgesamt. 
- Die Linke: Erkennt Verbesserungen an, kritisiert aber die kurze Ausbildungszeit von 18 Monaten und fordert mindestens 24 Monate. Sieht die Öffnung für Menschen ohne mittleren Schulabschluss kritisch, wenn die Ausbildungszeit nicht verlängert wird. Enthält sich insgesamt. 
 
Zusammenfassung:  
Der federführende Ausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung, unterstützt von CDU/CSU und SPD. Es wurden zahlreiche Änderungen vorgenommen, die sich teilweise auf andere Gesetze beziehen (Trojaner). Die Fraktionen bewerten das Gesetz unterschiedlich, wobei die Koalition die bundeseinheitliche Regelung und die Verbesserungen für die Pflege hervorhebt, während die Opposition insbesondere die Ausbildungsdauer und die Zugangsvoraussetzungen kritisch sieht.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:364/25
Eingang im Bundesrat:15.08.2025
Erster Durchgang:29.09.2025
Abstimmung:17.10.2025
Status Bundesrat:Zugestimmt