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Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei Eisenbahnen

Das Gesetz ist im Bundestag eingegangen, der nächste Schritt ist die Beratung in 1. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes
Initiator:Bundesministerium für Verkehr
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:27.11.2025
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/1499 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/2787 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
🟣 Beteiligungsfrist ca. 2-3 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Trojanercheck :✅ Keine sachfremden Ergänzungen in der Beschlussempfehlung.
Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Anstieg der Trassenentgelte (Nutzungsgebühren für das Schienennetz) bei den Eisenbahnen des Bundes abzumildern. Dies soll erreicht werden, indem der bei der Regulierung anzusetzende Eigenkapitalzinssatz an die tatsächliche, abgesenkte Renditeerwartung des Bundes angepasst wird. Dadurch steigen die Trassenentgelte weniger stark an, insbesondere nach Eigenkapitalerhöhungen bei der DB InfraGO AG. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, federführend zuständig ist das Bundesministerium für Verkehr. 
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf reagiert auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 24.01.2025, wonach bei der Festlegung der Trassenentgelte der kapitalmarktübliche Eigenkapitalzinssatz und nicht die abgesenkte Renditeerwartung des Bundes maßgeblich ist. Da der kapitalmarktübliche Zinssatz aktuell höher ist, würden die Trassenentgelte ab 2026 deutlich steigen. Die bisherige Absenkung der Renditeerwartung des Bundes reicht nicht aus, weshalb eine gesetzliche Änderung notwendig ist. Zudem wird eine Folgeänderung zum Bundesschienenwegeausbaugesetz umgesetzt, um Doppelfinanzierungen zu vermeiden. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine zusätzlichen Haushaltsausgaben oder weitere Kosten. Es wird kein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung erwartet. Einnahmen werden nicht erwähnt. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben zum konkreten Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft, da die Trassenpreise 2026 von der Bundesnetzagentur vor dem Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2025 genehmigt werden müssen. Es sind keine Befristung oder Evaluierung vorgesehen. Der Entwurf hat keine Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher, Gleichstellung, Demografie oder gleichwertige Lebensverhältnisse. Interessenvertreter haben nicht wesentlich zum Inhalt beigetragen. Das Gesetz ist mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Klarstellung und Anpassung der Regelungen zur jährlichen Überprüfung und Anpassung der Obergrenze der Gesamtkosten für Betreiber von Schienenwegen, insbesondere bei Änderungen des Schienennetzes (z. B. Ausbau, Zukauf oder Reduzierung von Strecken). 
- Sicherstellung, dass bei Erweiterung oder Reduzierung der Infrastruktur die Kosten für neue oder wegfallende Teile strukturell gleichbehandelt werden wie die ursprüngliche Infrastruktur. 
- Präzisierung, dass die Anpassung der Obergrenze der Gesamtkosten nur bei erheblichen exogenen (von außen verursachten) Kostensteigerungen erfolgt, während vom Betreiber beeinflussbare Kosten weiterhin dessen Verantwortung bleiben. 
- Einführung einer gesetzlichen Regelung zur Anpassung der kalkulatorischen Kapitalverzinsung bei exogenen Ereignissen, wobei sich die zulässige Verzinsung nach einem neuen Maßstab richtet. 
- Ergänzung einer Möglichkeit zur Absenkung der Obergrenze der Gesamtkosten, wenn der Bund Instandhaltungsmaßnahmen finanziert, um Doppelfinanzierung durch Zuwendungen und Trassenentgelte zu vermeiden. 
- Neuregelung der Eigenkapitalverzinsung: Der Zinssatz für das Eigenkapital wird als Mittelwert aus risikolosem Zinssatz und kapitalmarktüblichem Zinssatz festgelegt; der risikolose Zinssatz wird von der Regulierungsbehörde bestimmt. 
- Ziel der Maßnahmen ist es, die Anreize zur Kosteneffizienz zu stärken und die Gemeinwohlorientierung der DB InfraGO AG zu unterstützen, indem überhöhte Renditeerwartungen und zu hohe Trassenentgelte vermieden werden. 
- Das Gesetz soll möglichst schnell in Kraft treten, um bereits das Trassenpreissystem 2026 beeinflussen und einen Anstieg der Trassenentgelte abmildern zu können.

Medienberichte
Deutsche Verkehrs-Zeitung, 26.06.2025BMV geht Trassenpreis-Problematik an
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:19.06.2025
Datum Kabinettsbeschluss:06.08.2025
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Verkehr:

„Weder Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter noch beauftragte Dritte haben
wesentlich zum Inhalt des Gesetzentwurfs beigetragen.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
Mehrere Absender machen Angaben zum Zeitraum der Beteiligungsphase. Das Bundesministerium für Verkehr hat laut den Stellungnahmen von VDV, EVG und Allianz pro Schiene am 25. Juni 2025 den Referentenentwurf versandt und eine Frist zur Stellungnahme bis zum 11. Juli 2025 gesetzt. Dies ergibt eine Beteiligungsphase von 17 Tagen. Mofair e. V. spricht von einer Rückmeldefrist von mehr als zwei Wochen, FlixTrain lobt die gewährte Länge der Stellungnahmefrist als angemessen, ohne ein konkretes Datum zu nennen. Andere Absender machen keine Angaben zum Zeitraum oder Eingangsdatum der Aufforderung.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild der Stellungnahmen zum Gesetzentwurf ist grundsätzlich positiv hinsichtlich der Zielrichtung, den Anstieg der Trassenentgelte durch eine Absenkung der Eigenkapitalverzinsung bei der DB InfraGO AG zu begrenzen. Die meisten Verbände begrüßen den Schritt als notwendig und überfällig, sehen jedoch fast einhellig erheblichen Nachbesserungs- und Reformbedarf. Kritisiert wird vor allem, dass die Senkung der Eigenkapitalverzinsung allein nicht ausreicht, um die strukturellen Probleme der Trassenpreisgestaltung und der Finanzierung der Schieneninfrastruktur zu lösen. Viele fordern eine umfassende Reform des Trassenpreissystems, eine Rückkehr zu Baukostenzuschüssen und eine stärkere Förderung, um die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs zu sichern und die Verkehrswende nicht zu gefährden.

Meinungen im Detail
1. Eigenkapitalverzinsung und Gewinnanspruch
Insbesondere die Wettbewerbsbahnen, FlixTrain und mofair e. V. fordern eine vollständige Abschaffung der Eigenkapitalverzinsung für die DB InfraGO AG und kritisieren, dass die vorgesehene Senkung auf 2,2 Prozent nicht weit genug geht. Sie verweisen auf europarechtliche Vorgaben und aktuelle Rechtsprechung, die eine Gewinnerzielung ausschließen. Auch die WESTbahn Management GmbH spricht sich für eine möglichst geringe Eigenkapitalverzinsung aus, die realistische Risiken eines staatlichen Monopolisten abbildet. Die Allianz pro Schiene fordert eine Minimierung der Renditeerwartung des Bundes an die Schieneninfrastruktur.

2. Finanzierungssystem und Baukostenzuschüsse
Viele Stellungnahmen, darunter die von Allianz pro Schiene, EVG, mofair e. V., Die Wettbewerbsbahnen und BSN, kritisieren die Umstellung der Finanzierung von Baukostenzuschüssen auf Eigenkapitalerhöhungen. Dies führe zu steigenden Infrastrukturkosten und höheren Trassenentgelten, was die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs gefährde. Die EVG hebt hervor, dass diese Praxis die Verkehrswende behindert und den Industriestandort Deutschland schwächt. Die Forderung nach einer Rückkehr zu Baukostenzuschüssen wird mehrfach betont.

3. Trassenpreissystem und Reformbedarf
Nahezu alle Stellungnahmen – von Verkehrsunternehmen, Verbänden, Gewerkschaften und Logistikverbänden – fordern eine grundlegende Reform des Trassenpreissystems. Kritisiert werden die mangelnde Transparenz, fehlende Planungssicherheit, Diskriminierungsfreiheit und die Bevorzugung bestimmter Verkehrsarten. Das Grenzkostenprinzip, bei dem Eisenbahnunternehmen nur die unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs zahlen, wird von mofair e. V., Die Wettbewerbsbahnen und der EVG als Alternative gefordert. Der VDV, ZDS, DSLV und das Deutsche Verkehrsforum betonen die Notwendigkeit zusätzlicher Fördermaßnahmen und einer langfristigen Stabilisierung der Trassenpreise.

4. Auswirkungen auf den Markt und die Verkehrswende
Mehrere Verbände, darunter DSLV, Allianz pro Schiene, ZDS und EVG, warnen vor einer Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs durch steigende Trassenpreise und unzureichende Infrastrukturqualität. Es wird eine Gefahr der Verkehrsverlagerung auf die Straße gesehen, was den Zielen der Verkehrswende widerspricht. Besonders betroffen seien der Schienengüterverkehr und der eigenwirtschaftliche Schienenpersonenfernverkehr, die bei weiter steigenden Preisen Verkehrsleistungen einstellen könnten.

5. Fördermaßnahmen und kurzfristige Entlastung
FlixTrain, Allianz pro Schiene, DSLV und andere fordern eine kurzfristige und deutliche Aufstockung der Trassenpreisförderung, um drohende Angebotskürzungen und Marktverwerfungen zu verhindern. Die Notwendigkeit zusätzlicher finanzieller Entlastung und Planungssicherheit wird betont.

6. Kritik an Umsetzung und Definitionen
Die Deutsche Bahn AG weist auf Unsicherheiten durch die isolierte Umsetzung der Gesetzesänderung hin und fordert eine umfassende Reform der Finanzierungsarchitektur. Die Wettbewerbsbahnen verlangen präzisere gesetzliche Definitionen und klare Begriffsbestimmungen. Die WESTbahn fordert einen verbindlichen Mechanismus, damit Kostensenkungen tatsächlich an die Eisenbahnverkehrsunternehmen weitergegeben werden.

7. Gewerkschaftliche Perspektive
Die EVG kritisiert die Auswirkungen auf die Beschäftigten und die Industrie, fordert eine deutliche Erhöhung der Fördermittel und eine Trassenpreisreform nach dem Grenzkostenprinzip. Sie sieht die Gefahr, dass die Verkehrswende durch die aktuellen Maßnahmen ausgebremst wird.

8. Bewertung der Beteiligungsphase
Die gewährte Beteiligungsfrist von 17 Tagen wird von FlixTrain als angemessen gelobt, mofair e. V. spricht von einer Frist von mehr als zwei Wochen. Andere Verbände machen keine Angaben oder äußern sich nicht kritisch zur Frist.

👎 Allianz pro Schiene e. V.

„Die Absenkung der Renditeerwartung ist zwar ein richtiger, jedoch keinesfalls ausreichender Schritt. Wir plädieren daher dafür, dass der Bund die Finanzierung von Investitionen in die Schieneninfrastruktur über Eigenkapitalerhöhungen beendet und stattdessen zu den bislang üblichen Baukostenzuschüssen zurückkehrt.“

Die Allianz pro Schiene e. V. bewertet den Gesetzentwurf zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung, sieht jedoch weiterhin erheblichen Reformbedarf. Der Verband kritisiert, dass die Finanzierung von Investitionen in das Schienennetz zunehmend über Eigenkapitalerhöhungen der Deutschen Bahn AG statt über Baukostenzuschüsse erfolgt. Dies führe zu steigenden Infrastrukturkosten und damit zu höheren Nutzungsentgelten (Trassenpreisen) für Bahnunternehmen. Besonders betroffen seien der eigenwirtschaftliche Schienenpersonenfernverkehr und der Schienengüterverkehr, die durch die Preissteigerungen an Wettbewerbsfähigkeit verlieren und Verkehrsleistungen einstellen könnten. Die Allianz pro Schiene fordert daher eine Rückkehr zu Baukostenzuschüssen, eine Minimierung der Renditeerwartung des Bundes an die Schieneninfrastruktur sowie eine grundlegende Reform des Trassenpreissystems mit deutlicher Senkung der Entgelte, Planungssicherheit durch einen Preispfad und eine ausgeglichene Lastenverteilung über alle Verkehrsarten. Kurzfristig wird eine deutliche Aufstockung der Trassenpreisförderung für 2025 und deren Fortsetzung für 2026 gefordert, um drohende Kürzungen im Bahnverkehr zu verhindern. Besonders hervorgehobene Aspekte: 1. Die negativen Auswirkungen der Finanzierung über Eigenkapitalerhöhungen statt Baukostenzuschüsse. 2. Die Forderung nach einer grundlegenden Reform des Trassenpreissystems, insbesondere mit Blick auf die Senkung der Nutzungsentgelte und die Schaffung von Planungssicherheit. 3. Der dringende kurzfristige Handlungsbedarf zur finanziellen Entlastung des Schienenpersonenfern- und Güterverkehrs.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000866 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundesverband SchienenNahverkehr e.V.

„Insgesamt bietet der Referentenentwurf mit seinem minimalinvasiven Ansatz keine Antwort auf die Herausforderungen, die sich im Bereich der Entgeltregulierung insbesondere an den Gesetzgeber in seiner Gesamtheit stellen und lösen auch nicht die mit dem Koalitionsvertrag verbundenen Erwartungen an die Reform des Trassenpreissystems ein.“

Die Stellungnahme des Bundesverbands SchienenNahverkehr e.V. (BSN) bezieht sich auf den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes. Die Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) begrüßen grundsätzlich die Initiative zur Reform der Entgeltregulierung. Der Entwurf sieht vor, die Renditeerwartung des Bundes auf 2,2 Prozent abzusenken und dies gesetzlich zu verankern. Dies betrifft die sogenannte Eigenkapitalverzinsung, die in die Obergrenze der Gesamtkosten (OGK) einfließt. Die Stellungnahme kritisiert jedoch, dass die Senkung der Eigenkapitalrendite nur einen preistreibenden Faktor adressiert, während andere Ursachen für die steigenden Trassenpreise unberücksichtigt bleiben. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Auswirkungen der aktuellen Regulierungsvorschriften und des Prinzips der Vollkostendeckung auf die Trassenpreise, 2) Die Problematik der Eigenkapitalzuführungen anstelle von Baukostenzuschüssen und deren preistreibende Effekte, 3) Die fehlenden regulatorischen Ausgleichsmechanismen zur Abmilderung der Belastungen für Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU). Insgesamt wird der Entwurf als unzureichend und nicht systemisch betrachtet.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000681 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Deutsche Bahn AG

„Der vorgelegte Gesetzentwurf kann einen sinnvollen Baustein zur Dämpfung des Anstiegs der Trassenpreise bilden, bringt jedoch Auslegungsfragen und Unsicherheiten mit sich. Wichtig ist, dass er sich in eine umfassende Reform der Finanzierungsarchitektur und des Regulierungsrahmens einbettet.“

Die Deutsche Bahn AG (DB) äußert sich zum Gesetzentwurf zur Abmilderung des Trassenpreisanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes. Ziel des Gesetzes ist es, den durch Eigenkapitalerhöhungen des Bundes verursachten Anstieg der Trassenpreise zu begrenzen. Die DB begrüßt grundsätzlich das Anliegen, warnt jedoch, dass die vorgeschlagene Reduzierung der zulässigen Eigenkapitalverzinsung allein nur begrenzte Wirkung entfalten wird und neue Unsicherheiten schafft. Die DB fordert eine umfassende Reform der Finanzierungsarchitektur und des Regulierungsrahmens, um eine nachhaltige und stabile Finanzierung sicherzustellen. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Begriffsverwirrung zwischen Kapitalkosten (Opportunitätskosten einer Kapitalanlage) und Kapitalrendite (tatsächlich erzielte oder erwartete Rendite), 2) Die Notwendigkeit, auch andere Ursachen des Trassenpreisanstiegs wie Abschreibungen und steigende Pflichtleistungskosten anzugehen, 3) Die Risiken einer isolierten Umsetzung der Gesetzesänderung ohne flankierende Maßnahmen, insbesondere für die Finanzierungssicherheit der DB InfraGO AG.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 01.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Deutsches Verkehrsforum e.V.

„Das Deutsche Verkehrsforum begrüßt den Referentenentwurf und spricht sich für eine zügige Beschlussfassung durch die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag und den Bundesrat aus.“

Das Deutsche Verkehrsforum (DVF) begrüßt den Gesetzentwurf zur Abmilderung des Anstiegs der Trassenentgelte – also der Gebühren, die Eisenbahnunternehmen für die Nutzung des Schienennetzes zahlen müssen. Das DVF betont die Notwendigkeit einer schnellen Verabschiedung, da die Eigenkapitalzuführungen an die Deutsche Bahn AG zu erheblichen Kostensteigerungen für Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) führen. Die geplante Förderung könne die steigenden Trassenpreise nicht vollständig ausgleichen und biete zudem keine ausreichende Planungssicherheit. Besonders hervorgehoben werden: 1) die wirtschaftliche Belastung der EVU durch steigende Trassenpreise, 2) die Dringlichkeit einer rechtssicheren Lösung, und 3) die Feststellung, dass der Entwurf keine umfassende Reform des Trassenpreissystems darstellt, wie sie im Koalitionsvertrag angekündigt wurde.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000084 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Die Wettbewerbsbahnen

„Wir sehen den vorliegenden Referentenentwurf als ersten, aber entscheidenden Schritt zur Reform des Trassenpreissystems – und danken Ihnen ausdrücklich für diesen Vorstoß. Dennoch bleibt es entscheidend, kurzfristig flankierende Maßnahmen zur Stabilisierung der Wettbewerbsfähigkeit der Schiene zu ergreifen und das System langfristig tragfähig auszurichten.“

Die Stellungnahme bewertet den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes als wichtigen und überfälligen Schritt, um drastische Preiserhöhungen für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur zu verhindern. Besonders betont wird die Notwendigkeit, die Eigenkapitalverzinsung für die DB InfraGO – das bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen – auf 0,0 Prozent zu senken, um die Trassenpreise stabil und wettbewerbsfähig zu halten. Die Stellungnahme fordert zudem eine präzisere gesetzliche Definition unklarer Begriffe und empfiehlt, Eigenkapitalzuführungen in Baukostenzuschüsse umzuwandeln, um weitere Preissteigerungen zu vermeiden. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) Die vollständige Abschaffung des Gewinnanspruchs (Eigenkapitalzins) für die bundeseigene Schieneninfrastruktur, 2) die Notwendigkeit klarer und präziser Gesetzesformulierungen, und 3) zusätzliche Maßnahmen zur kurzfristigen Stabilisierung und langfristigen Reform des Trassenpreissystems, einschließlich der Einführung eines Grenzkostensystems, bei dem Eisenbahnunternehmen nur die unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs zahlen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V.

„Daher ist es aus Sicht des DSLV unerlässlich, parallel auch die Trassenpreisförderung dauerhaft aufrechtzuerhalten und zeitnah eine grundlegende Reform einzuleiten, die sowohl eine finanzielle Entlastung als auch Planungssicherheit und Preisstabilität für den Schienengüterverkehr gewährleistet. Nur so kann der politische Anspruch, Verkehrsverlagerung auf die Schiene zu fördern, unter den gegebenen Rahmenbedingungen tatsächlich realisiert werden.“

Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Verkehr, der darauf abzielt, die Trassenpreise (Nutzungsgebühren für Eisenbahninfrastruktur) auf einem wettbewerbsfähigen Niveau zu stabilisieren. Der Verband sieht im Entwurf einen ersten wichtigen Schritt zur Entlastung der Eisenbahnverkehrsunternehmen und ihrer Kunden. Allerdings wird betont, dass die vorgesehenen Maßnahmen insbesondere ab 2026 nicht ausreichen, um eine dauerhafte Chancengleichheit zwischen den Verkehrsträgern (z.B. Schiene und Straße) sicherzustellen. Kritisch hervorgehoben wird die wachsende Kluft zwischen der schlechten Qualität der Schieneninfrastruktur und den steigenden Trassenkosten, was die Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs weiter verschlechtert. Der DSLV fordert deshalb eine dauerhafte Trassenpreisförderung sowie eine grundlegende Reform, die finanzielle Entlastung, Planungssicherheit und Preisstabilität garantiert. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die unzureichende Infrastrukturqualität bei gleichzeitig steigenden Kosten, 2) die Gefahr einer Verkehrsverlagerung auf andere Verkehrsträger und 3) die Notwendigkeit einer dauerhaften und grundlegenden Reform der Trassenpreisförderung.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000415 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 7455137131-52 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)

„Bei Fortbestand der enormen Höhe der Eigenkapitalaufstockung wird der vorliegende Gesetzentwurf die Trassenpreissteigerung zwar vermindern, aber nicht ausgleichen können.“

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) äußert sich zum Gesetzentwurf zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes. Die EVG begrüßt zwar die geplante Änderung der Eigenkapitalverzinsung im Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG), sieht aber durch die gleichzeitige massive Eigenkapitalerhöhung für die Deutsche Bahn (DB) einen gegenläufigen Effekt, der zu weiterhin starken Trassenpreissteigerungen führen wird. Die Gewerkschaft kritisiert, dass die Umwandlung von Baukostenzuschüssen in Eigenkapitalerhöhungen im Zuge der Schuldenbremse die Verkehrswende behindert und den Industriestandort Deutschland schwächt, da die Kostensteigerungen an Kunden weitergegeben werden. Besonders hervorgehoben werden (1) die negativen Folgen für die Industrie und den Einzelwagenverkehr, (2) die drastischen Preissteigerungen und Angebotsreduzierungen im Schienenpersonenfernverkehr sowie (3) die Forderung nach einer deutlichen Erhöhung der Fördermittel und einer grundlegenden Trassenpreisreform, die sich am Grenzkostenprinzip orientiert.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 FlixTrain

„Die vorgeschlagene gesetzliche Deckelung ist ein überfälliger und richtiger Schritt, dem jedoch eine konsequente und rechtssichere Umsetzung folgen muss. Eine vollständige Abschaffung der kalkulatorischen Verzinsung ist europarechtlich geboten und haushaltspolitisch vertretbar – denn öffentliche Infrastruktur dient dem Gemeinwohl, nicht der Gewinnmaximierung.“

Die Stellungnahme von FlixTrain zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr begrüßt die geplante gesetzliche Deckelung der Eigenkapitalverzinsung bei der DB InfraGO AG, dem Betreiber der bundeseigenen Schienenwege. FlixTrain kritisiert die aktuell stark steigenden Trassenentgelte (Nutzungsgebühren für Eisenbahninfrastruktur), die durch erhöhte Eigenkapitalzuführungen und deren Verzinsung entstehen. Die Organisation fordert, den Gewinnanspruch für die DB InfraGO AG vollständig abzuschaffen und die Verzinsung des Eigenkapitals auf 0,0 % zu setzen, da dies weder national noch europarechtlich vorgeschrieben sei. Besonders hervorgehoben werden (1) die Notwendigkeit einer vollständigen Abschaffung der Eigenkapitalverzinsung, (2) die Bezugnahme auf aktuelle Rechtsprechung und EU-Leitlinien, die eine Gewinnerzielung ausschließen, sowie (3) die Forderung nach einer grundlegenden Reform des Trassenpreissystems, um Transparenz, Planbarkeit und Diskriminierungsfreiheit zu gewährleisten. FlixTrain spricht sich außerdem für eine kurzfristige Trassenpreisförderung für betroffene Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) aus und betont die Dringlichkeit, die Gesetzesänderung bis Herbst 2025 umzusetzen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.06.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 mofair e. V.

„Infrastrukturfinanzierung durch Eigenkapitalzuführungen sind und bleiben ein Irrweg. Daran wird auch dieses Gesetz, sollte es beschlossen werden, nichts ändern.“

Die Stellungnahme von mofair e. V. zum Gesetzentwurf zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes kritisiert die Finanzierung der Schieneninfrastruktur über Eigenkapitalerhöhungen bei der DB InfraGO (Tochter der Deutschen Bahn AG). Der Entwurf kann die grundlegenden Probleme der Finanzierung nicht lösen, sondern lediglich die negativen Auswirkungen abmildern. Besonders hervorgehoben wird, dass die Erhöhung des Eigenkapitals zu erheblichen Steigerungen der Trassenpreise führt, was wiederum die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs gefährdet. Die Stellungnahme fordert eine Abkehr von der Eigenkapitalfinanzierung, eine Rücknahme bereits erfolgter Erhöhungen und eine grundlegende Reform des Trassenpreissystems, insbesondere die Einführung des Grenzkostenprinzips (Kosten, die direkt durch den Zugbetrieb entstehen) und die Schaffung eines verlässlichen Preispfads. Ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen der Eigenkapitalerhöhung auf die Trassenpreise und den Markt, 2) Die Kritik an der aktuellen und geplanten Berechnung der Kapitalkosten sowie die fehlende Berücksichtigung alternativer Modelle, 3) Die Notwendigkeit einer umfassenden Reform des Trassenpreissystems.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 07.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V.

„Die vorgeschlagene Regelung kann daher nur ein Baustein zur dauerhaften Entlastung der Zugangsberechtigten sein.“

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) äußert sich zum Gesetzentwurf, der darauf abzielt, den Anstieg der Trassenentgelte – also der Gebühren für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur – durch eine Absenkung der erwarteten Rendite (Eigenkapitalverzinsung) der bundeseigenen DB InfraGO AG zu dämpfen. Der VDV begrüßt grundsätzlich, dass das Bundesministerium für Verkehr (BMV) die Problematik steigender Eigenkapitalanforderungen anerkennt, betont jedoch, dass die Senkung der Eigenkapitalverzinsung allein nicht ausreicht, um stabile und marktgerechte Nutzungsentgelte zu gewährleisten. Kritisiert wird insbesondere, dass strukturelle Nachteile des aktuellen Systems, wie die Bevorzugung des Schienenpersonennahverkehrs gegenüber eigenwirtschaftlichen Verkehren, nicht behoben werden. Der VDV fordert eine umfassende Reform des Trassenpreissystems und betont die Notwendigkeit zusätzlicher Fördermaßnahmen, um besonders belastete Verkehrsarten zu entlasten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen der Eigenkapitalerhöhung im Vergleich zu Baukostenzuschüssen, 2) die Sicherstellung unternehmerischer Anreize für die DB InfraGO AG trotz abgesenkter Rendite, und 3) die Forderung nach einer schnellen, umfassenden Reform des Trassenpreissystems.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R001242 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 50254292140-86 (Zum Transparenzregister)
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👍 WESTbahn Management GmbH

„Die geplante Änderung des ERegG ist daher aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung der Trassenentgelte und damit zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Schiene. Sie greift zentrale Anliegen der Branche auf, es bleibt jedoch darauf zu achten, dass die Entlastung auch tatsächlich bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen ankommt und dass künftige Regelungen marktneutral ausgestaltet werden, um faire Wettbewerbsbedingungen für alle Akteure im Schienenverkehr zu gewährleisten.“

Die WESTbahn Management GmbH begrüßt den Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Trassenentgelte für Eisenbahnen des Bundes ausdrücklich. Der Entwurf sieht vor, den Zinssatz für das Eigenkapital, das bei der Berechnung der Trassenpreise berücksichtigt wird, abzusenken. Dies soll verhindern, dass die Preise für die Nutzung der Schieneninfrastruktur (Trassenentgelte) übermäßig steigen. Die Stellungnahme betont, dass eine möglichst geringe Eigenkapitalverzinsung angesetzt werden sollte, um die tatsächlichen Risiken eines staatlichen Monopolisten realistisch abzubilden. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, den abgesenkten Zinssatz auf das gesamte Eigenkapital und nicht nur auf neues Kapital anzuwenden, 2) die Vermeidung einer Doppelfinanzierung von Instandhaltungsmaßnahmen durch staatliche Zuschüsse und Trassenentgelte, sowie 3) die Forderung nach einem verbindlichen Mechanismus, damit Kostensenkungen tatsächlich an die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) weitergegeben werden. Die Stellungnahme mahnt zudem an, dass die Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers gewahrt bleiben muss und keine politischen Renditevorgaben erfolgen dürfen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V. (ZDS)

„Vor diesem Hintergrund ist eine Abmilderung der Trassenentgelte durch den Gesetzentwurf gut aber nicht ausreichend, da es nach wie vor zu Preissteigerungen im Schienengüterverkehr führt.“

Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V. (ZDS) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes, da er einen wichtigen Schritt zur Begrenzung der Kostensteigerungen im Schienengüterverkehr darstellt. Der Entwurf sieht vor, den Eigenkapitalzins der DB InfraGO – also die Verzinsung des eingesetzten Kapitals des Infrastrukturbetreibers – von etwa sechs auf etwas mehr als zwei Prozent zu senken. Dadurch würde der Anstieg der Trassenpreise (Nutzungsentgelte für Eisenbahninfrastruktur) deutlich geringer ausfallen. Der ZDS betont jedoch, dass jede Erhöhung der Trassenpreise die Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Schiene erschwert. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Problematik der Trassenpreisberechnung bei Umleitungen, insbesondere für kurzfristig angemeldete "ad hoc-Trassen" im Massengutverkehr, was zu Mehrkosten führt. 2) Die Forderung nach einer grundsätzlichen Überarbeitung des Trassenpreissystems, um den Schienengüterverkehr attraktiver zu machen. 3) Die Notwendigkeit einer ausreichenden staatlichen Förderung und einer langfristigen Stabilität der Trassenpreise, damit Eisenbahnverkehre wettbewerbsfähig bleiben.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R004160 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 3 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Allianz pro Schiene e.V. | 13.10.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Abmilderung des Trassenpreisanstiegs im Schienenverkehr

Lobbyregister-Nr.: R000866 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 66583

BASF SE | 01.10.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir setzen uns für verlässliche und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen im Schienengüterverkehr zur Stärkung der Bahn als klimafreundliches Beförderungsmittel ein.

Lobbyregister-Nr.: R002326 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 66179

Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. | 26.09.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
1. Das „Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes" sollte eingeführt werden, um die durch den hohen Gewinnanspruch der DB InfraGO ansteigenden Trassenpreise insbesondere für den Schienengüter- und Schienenpersonenfernverkehr kurzfristig abzumildern. 2. Notwendig ist die Absenkung der Eigenkapitalrendite über den aktuell im Gesetzesentwurf vorgesehenen Mittelwert aus marktüblichem und risikolosem Zins hinaus. Anzustreben ist stattdessen die vollständige Aussetzung der Gewinnerwirtschaftung mit einer Eigenkapitalrendite von 0,0 Prozent. Damit würde erstmalig eine Gleichbehandlung der Schiene verglichen mit den Bundesfernstraßen und den Wasserstraßen erreicht, mit denen nie eine Rendite erwirtschaftet wurde.

Lobbyregister-Nr.: R000422 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 65430

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:08.09.2025
Erste Beratung:11.09.2025
Abstimmung:13.11.2025
Drucksache:21/1499 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/2787 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Verkehrsausschuss24.09.2025Anhörungsbeschluss
Verkehrsausschuss12.11.2025Ergänzung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 13.10.2025 im Ausschuss für Verkehrsausschuss statt.

Jens Bergmann (DB InfraGO): Der Gesetzentwurf könne einen sinnvollen Baustein zur Dämpfung des Preisanstiegs bilden, bringe jedoch Unsicherheiten mit sich. Wichtig sei, dass er in eine umfassende Reform der Finanzierungsarchitektur eingebettet werde. Bei isolierter Anwendung sei der preisdämpfende Effekt begrenzt und es würden Finanzierungsrisiken auf die DB InfraGO verlagert, die diese ohne Anpassung des Regulierungsrahmens nicht kompensieren könne. Um die Trassenpreissteigerung 2026 kurzfristig zu dämpfen, sei das Instrument der Trassenpreisförderung vorzuziehen.

Tilman Benzing (Verband der Chemischen Industrie): Er bezeichnete den Gesetzentwurf als wichtigen ersten Schritt, forderte jedoch eine noch stärkere Senkung der Verzinsung. Eine gemeinwohlorientierte Eisenbahninfrastruktur solle kein gesetzlich vorgegebenes Renditeziel haben, da dies auch bei anderen Infrastrukturbetreibern nicht verlangt werde. Bei einer grundlegenden Reform müssten die Trassenpreise auf die Grenzkosten, also die unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs, begrenzt werden.

Andreas Geißler (Allianz pro Schiene): Er unterstützte die Forderung nach einer Begrenzung der Trassenpreise auf die Grenzkosten und verwies auf die Empfehlung der EU-Kommission für das Grenzkostenmodell. Eine Bepreisung auf Basis der unmittelbaren Kosten des Zugbetriebs sei vorzugswürdig, da dies das Preisniveau deutlich senken und das Genehmigungsverfahren vereinfachen sowie die Rechtssicherheit stärken würde.

Gudrun Grunenberg (BASF): Sie sieht durch steigende Trassenpreise die Transformation gefährdet. Ohne Annahme des Gesetzentwurfs drohe ein Anstieg der Trassenpreise um 35 Prozent, was dem Ziel der Verkehrsverlagerung widerspreche. Sie forderte Baukostenzuschüsse für die DB InfraGO und keine weitere Erhöhung des Bundes-Eigenkapitals. Künftig müssten die Trassenpreise gemeinsam mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung und der Infrastrukturplanung regelmäßig fortgeschrieben werden. Mittelfristig sei eine Absenkung der Trassenpreise auf 2,00 Euro/km für den Standard-Güterzug notwendig.

Michael Lorenz (Bundesnetzagentur): Er plädierte für ein schnellstmögliches Inkrafttreten des Gesetzes, damit die neuen Regelungen bereits im laufenden Genehmigungsverfahren für das Trassenpreissystem 2026 angewendet werden können. Das Gesetzgebungsverfahren müsse bis Anfang November 2025 abgeschlossen sein, damit das Verwaltungsgericht Köln zeitnah entscheiden könne.

Martin Roggermann (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, EVG): Er forderte eine Erhöhung der Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr von 265 auf mindestens 350 Millionen Euro. Für eine Halbierung der Trassenpreise sei eine jährliche Bundesunterstützung von 450 Millionen Euro nötig. Roggermann kritisierte, dass Deutschland als eines der wenigen Länder die Bahnen mit den Vollkosten belaste, was Reisende und Wirtschaft mit sämtlichen Betriebs- und Verwaltungskosten belaste.

Oliver Smock (Verband DIE GÜTERBAHNEN im NEE): Er bezeichnete die Probleme mit den Trassenpreisen als hausgemacht und Folge des hohen Gewinnanspruchs. Ohne Gesetzentwurf liege der Gewinn der DB InfraGO bei über einer Milliarde Euro pro Jahr, mit Entwurf immer noch bei etwa 500 Millionen Euro – beides sei zu hoch angesichts der schlechten Qualität. Der Gewinnanspruch solle wie bei konkurrierenden Verkehrsträgern bei null Euro liegen. Die Einnahmen seien ein haushälterischer Trugschluss, da der Bund einerseits Dividende erhalte, andererseits die Trassenpreisförderung aufstocken müsse.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Der federführende Ausschuss war der Verkehrsausschuss (15. Ausschuss). Es gibt keine Angaben zu weiteren mitberatenden Ausschüssen. 
 
Beschlussempfehlung:  
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundestag, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1499 in der Fassung des Änderungsantrags der Fraktionen CDU/CSU und SPD (Ausschussdrucksache 21(15)37) anzunehmen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt. Die Fraktionen AfD und Die Linke haben sich enthalten.  
Ein Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD (Ausschussdrucksache 21(15)38) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung von AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke angenommen.  
Ein Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Ausschussdrucksache 21(15)41) wurde abgelehnt. 
 
Änderungen:  
Es wurden Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen. Der wesentliche Änderungsantrag (Ausschussdrucksache 21(15)37) der Fraktionen CDU/CSU und SPD sieht vor, den Eigenkapitalzinssatz auf 1,9 % festzulegen. Die Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG).  
Ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der stattdessen einen risikolosen Zinssatz für das Eigenkapital vorsah, wurde abgelehnt.  
Es gibt keine Hinweise auf Änderungen, die sich auf andere, nicht thematisch verwandte Gesetze beziehen (kein „Trojaner“). 
 
Begründung:  
Die Begründung der Beschlussempfehlung und der Änderungen ist, dass durch die Absenkung des Eigenkapitalzinssatzes der Anstieg der Trassenentgelte für die DB InfraGO AG ab 2026 abgemildert werden soll. Die Änderung ist notwendig, weil nach aktueller Rechtslage der marktübliche Eigenkapitalzinssatz maßgeblich ist, der höher liegt als die abgesenkte Renditeerwartung des Bundes. Die Absenkung auf 1,9 % soll die Belastung der Eisenbahnverkehrsunternehmen verringern, auch wenn keine vollständige Entlastung erreicht wird. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begründet ihren abgelehnten Änderungsantrag mit der Gemeinwohlorientierung der DB InfraGO und fordert eine Orientierung am risikolosen Zinssatz, um die Trassenpreise weiter zu senken. 
 
Statements der Fraktionen:  
- CDU/CSU: Begrüßt die schnelle Beratung und sieht die Änderungen als überfällig. Die Absenkung des Zinssatzes sei ein erster Schritt, aber eine grundlegende Reform des Trassenpreissystems ab 2027 sei nötig.  
- AfD: Hält den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag für unzureichend. Die konkrete Höhe des Zinssatzes sei nicht ausreichend begründet.  
- SPD: Dankt für die Zusammenarbeit und betont, dass die finanziellen Mittel zweckentsprechend eingesetzt werden müssen. Die Koalition wolle mit den Änderungen Unsicherheiten beseitigen.  
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sieht den Gesetzentwurf als notwendigen ersten Schritt, kritisiert aber die gesetzliche Fixierung des Zinssatzes. Fordert eine Orientierung am risikolosen Zinssatz und eine grundlegende Reform der Trassenpreissystematik.  
- Die Linke: Hält das Gesetz für nicht ausreichend, da es weiterhin zu einem deutlichen Anstieg der Trassenpreise führe. Fordert eine Reform nach dem Grenzkostenprinzip und kritisiert die Renditeerwartung des Bundes.  
Entschließungsanträge und Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden abgelehnt. 
 
Zusammenfassung der Entschließungsanträge:  
- CDU/CSU und SPD: Ihr Entschließungsantrag fordert weitere Verbesserungen, insbesondere eine weitere Absenkung der Trassenentgelte und eine klare Zweckbindung der Mittel.  
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ihr Entschließungsantrag kritisiert das Bundesministerium für Verkehr für Versäumnisse bei der Trassenpreisförderung, fordert eine rückwirkende Mittelausschüttung, eine neue Förderrichtlinie ab 2026, eine umfassende Reform des Trassenpreissystems bis 2027 und Berichte über die Ursachen der Versäumnisse und die Neuaufstellung der Eisenbahnabteilung. Dieser Antrag wurde abgelehnt. 
 
Mitberatende Ausschüsse:  
Keine Angaben. 
 
Änderungen:  
- Der Eigenkapitalzinssatz für die Eisenbahnen des Bundes wird gegenüber dem Regierungsentwurf weiter abgesenkt. 
- Dadurch soll der Anstieg der Trassenentgelte ab dem Fahrplanjahr 2025/2026 stärker gedämpft werden.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:375/25
Eingang im Bundesrat:15.08.2025
Erster Durchgang:29.09.2025, Stellungnahme (PDF)
Abstimmung:21.11.2025
Status Bundesrat:Zugestimmt