Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus / Mütterrente

| Offizieller Titel: | Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten |
| Initiator: | Bundesministerium für Arbeit und Soziales |
| Status: | Verabschiedet, noch nicht verkündet |
| Letzte Änderung: | 05.12.2025 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | 21/1929 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/3112 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Status Bundesrat: | Beraten |
| Trojanercheck: | ![]() |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Stabilisierung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung bei 48 Prozent bis zum Jahr 2031 und die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten für vor und nach 1992 geborene Kinder (drei Jahre Anrechnung für alle). Zudem soll die Rückkehr älterer Arbeitnehmer zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtert werden, indem das Anschlussverbot für sachgrundlose Befristungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze aufgehoben wird. Die Lösung besteht in der Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau, der Ausweitung der Kindererziehungszeiten und flankierenden Maßnahmen zur Stabilisierung und Transparenz der Rentenfinanzen. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf verweist auf die bisherige Entwicklung: Die Haltelinie für das Rentenniveau läuft 2025 aus, was ohne Gesetz zu einem Absinken des Rentenniveaus führen würde. Die Kindererziehungszeiten wurden für vor 1992 geborene Kinder bereits in zwei Stufen verlängert, sind aber noch nicht vollständig gleichgestellt. Die Maßnahmen sind Teil eines größeren Rentenreformpakets, das im Koalitionsausschuss am 28. Mai 2025 beschlossen wurde.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt entstehen ab 2029 durch die Verlängerung der Haltelinie zusätzliche Ausgaben von zunächst ca. 3,6 Mrd. Euro, steigend auf 9,3 Mrd. Euro (2030) und 11,0 Mrd. Euro (2031). Die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten verursacht ab 2027 jährliche Mehrausgaben von ca. 5 Mrd. Euro, mit einer einmaligen Zahlung von ca. 10 Mrd. Euro im Jahr 2028. Bis 2040 sinken diese Aufwendungen auf ca. 4 Mrd. Euro jährlich. Insgesamt steigen die zusätzlichen Bundesmittel bis 2030 auf ca. 14,5 Mrd. Euro und bis 2040 auf ca. 19,9 Mrd. Euro jährlich. Für die ostdeutschen Länder entstehen ab 2029 Kosten im geringen zweistelligen Millionenbereich. Einnahmen werden durch eine erwartete Ausweitung der Erwerbstätigkeit älterer Menschen prognostiziert, sind aber nicht quantifizierbar.
Inkrafttreten:
Keine konkreten Angaben zum Inkrafttreten; daher ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. Einzelne Maßnahmen (z.B. die Gleichstellung der Kindererziehungszeiten) treten zu festgelegten Zeitpunkten in Kraft (z.B. ab 1. Januar 2028).
Sonstiges:
Der Entwurf ist Teil eines umfassenderen Rentenreformpakets und wird als erster Schritt eines Gesamtpakets bezeichnet. Die Maßnahmen sind nicht ausdrücklich als eilbedürftig gekennzeichnet, sollen aber das Vertrauen in die Rentenversicherung stärken und einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten. Es entstehen einmalige Erfüllungsaufwände für Bürger, Verwaltung und Rentenversicherungsträger, aber keine laufenden Bürokratiekosten für die Wirtschaft. Die Maßnahmen haben positive Effekte auf das verfügbare Einkommen von Rentnerhaushalten, ohne nennenswerte Auswirkungen auf das Preisniveau. Eine Evaluierung ist für 2029 vorgesehen, um die finanzielle Entwicklung zu überprüfen. Das Gesetz ist mit EU-Recht vereinbar und hat keine spezifischen gleichstellungspolitischen oder demografischen Nachteile.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau: Das Sicherungsniveau vor Steuern von mindestens 48 Prozent wird bis zum 1. Juli 2031 garantiert.
- Aufhebung des Anschlussverbots für sachgrundlose Befristung nach Erreichen der Regelaltersgrenze: Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, können unter bestimmten Bedingungen wieder sachgrundlos befristet bei ihrem bisherigen Arbeitgeber beschäftigt werden (maximal zwei Jahre pro Vertrag, höchstens dreimalige Verlängerung, insgesamt maximal acht Jahre und zwölf Verträge mit demselben Arbeitgeber).
- Verlängerung der Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder: Die rentenrechtlich anerkannte Kindererziehungszeit wird für vor 1992 geborene Kinder von bisher 30 auf 36 Kalendermonate pro Kind erhöht, was eine vollständige Gleichstellung mit nach 1992 geborenen Kindern bedeutet.
- Einführung eines zusätzlichen Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten: Für Bestandsrentnerinnen und -rentner, die bereits einen Zuschlag für Kindererziehungszeiten erhalten, wird dieser ab 2027 um einen weiteren halben Entgeltpunkt pro vor 1992 geborenem Kind erhöht. Auch für bestimmte neue Rentenzugänge gibt es entsprechende Zuschläge.
- Anhebung der Mindestrücklage der Rentenversicherung: Die Mindestrücklage (Nachhaltigkeitsrücklage) wird von 0,2 auf 0,3 der durchschnittlichen monatlichen Ausgaben erhöht, um die Liquidität der Rentenversicherung zu stärken und kurzfristige Engpässe zu vermeiden.
- Vereinfachung und Transparenz bei der Berechnung der Bundeszuschüsse: Die Berechnung und Fortschreibung der Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung wird vereinfacht und transparenter gestaltet. Die Fortschreibung orientiert sich künftig an der tatsächlichen Entwicklung der Bruttolöhne und des Beitragssatzes.
- Erstattung von Mehraufwendungen durch den Bund: Der Bund erstattet der Rentenversicherung die Mehraufwendungen, die sich aus der Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau und der verbesserten Anrechnung von Kindererziehungszeiten ergeben.
- Berichtspflicht für das Jahr 2029: Die Bundesregierung muss 2029 einen Bericht über die Entwicklung des Beitragssatzes und des Bundeszuschusses vorlegen, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu prüfen.
- Verwaltungsvereinfachungen bei der Einkommensanrechnung: Für das Jahr 2027 werden Zuschläge aus der verbesserten Kindererziehungszeit bei der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten und Leistungen der Unfallversicherung nicht berücksichtigt, um Verwaltungsaufwand zu vermeiden.
- Streichung und Anpassung veralteter oder nicht mehr benötigter Vorschriften: Diverse Paragraphen werden gestrichen oder angepasst, um das Recht zu bereinigen und zu vereinfachen.
- Inkrafttreten: Die meisten Regelungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft, die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten und die entsprechenden Zuschläge ab 1. Januar 2027 bzw. 1. Januar 2028.
Diese Maßnahmen dienen der Stabilisierung des Rentenniveaus, der Stärkung der Gerechtigkeit bei der Kindererziehungszeit und der finanziellen Absicherung der Rentenversicherung.
| Tagesschau.de, 14.10.2025 | Junge Unionsabgeordnete lehnen Rentenpaket ab |
| Table Media, 30.06.2025 | Referentenentwurf - Fassung vom 26.06.2025 |
| Spiegel Online, 25.06.2025 | Erweiterte Mütterrente soll ab 2028 kommen |
| Handelsblatt, 25.06.2025 | Rentenpläne kosten den Bund bis 2031 fast 47 Milliarden Euro |
| Frankfurter Rundschau, 19.06.2025 | Merz-Regierung plant Änderung beim Rentensystems: Expertin dämpft Erwartungen für Mütter |
| Datum erster Entwurf: | 24.06.2025 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 06.08.2025 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„ Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten soll die gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung stabil gehalten werden. Und es soll dafür gesorgt werden, dass die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin verlässlich bleibt.
Des Weiteren soll im Hinblick auf die Kindererziehungszeiten mit der Anerkennung von drei Jahren für alle Kinder – unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes – die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten geschaffen werden.
Darüber hinaus enthält das Gesetz, kurz „Rentenpaket 2025“ genannt, auch eine arbeitsrechtliche Regelung: Das sog. Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundlosen Befristungen wird für Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze aufgehoben.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass der Referentenentwurf im Rahmen der Ressortabstimmung noch um den Beschluss des Koalitionsausschusses am 2. Juli 2025 ergänzt wird, wonach die Mütterrente III bereits zum 1. Januar 2027 umgesetzt werden soll.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Allgemeine Bewertung
Der Gesetzentwurf wird von nahezu allen Verbänden grundsätzlich positiv bewertet, insbesondere die Stabilisierung des Rentenniveaus und die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (Mütterrente III). Die Finanzierung aus Steuermitteln wird überwiegend begrüßt, da sie Beitragszahlende entlastet und die gesamtgesellschaftliche Verantwortung betont. Dennoch bestehen in vielen Punkten erhebliche Kritik und weitergehende Forderungen, die sich thematisch wie folgt gruppieren lassen:
Kritikpunkte
1. Rentenniveau und Altersarmut
- Sozialverbände (VdK, SoVD), Gewerkschaften (DGB): Fordern eine dauerhafte und deutliche Anhebung des Rentenniveaus über die geplanten 48 Prozent hinaus (meistens mindestens 50 bis 53 Prozent), um Altersarmut wirksam zu bekämpfen und die Lebensstandardsicherung zu gewährleisten. Die zeitliche Begrenzung bis 2031/2032 wird als unzureichend angesehen.
- Arbeitgeberverbände (GDV): Sehen die Festschreibung des Rentenniveaus kritisch, da sie langfristige Finanzierungsprobleme verschärft und die Nachhaltigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung angesichts des demografischen Wandels gefährdet.
2. Finanzierung und Nachhaltigkeit der Rentenversicherung
- Sozialverbände, Gewerkschaften, Frauenrat: Begrüßen die Finanzierung der Verbesserungen aus Steuermitteln, um Beitragszahlende zu entlasten und gesellschaftliche Verantwortung zu verdeutlichen.
- GDV, DRV Bund: Warnen vor erheblichen finanziellen Belastungen für den Bundeshaushalt und Beitragszahlende. GDV fordert die Stärkung kapitalgedeckter Vorsorgesäulen (betriebliche/private Altersvorsorge). DRV Bund kritisiert geplante Änderungen bei den Bundeszuschüssen, die zu höheren Belastungen für Beitragszahlende führen könnten, und fordert eine vollständige Steuerfinanzierung der Kindererziehungszeiten.
- VdK, SoVD: Fordern eine nachhaltige Finanzierung, etwa durch eine Erwerbstätigenversicherung, stärkere Beteiligung hoher Einkommen und Arbeitgeber sowie höhere Bundeszuschüsse.
3. Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (Mütterrente III)
- Alle Verbände: Begrüßen die vollständige Gleichstellung als Gerechtigkeitsmaßnahme, insbesondere für Frauen und ältere Mütter.
- Frauenrat, Sozialverbände, Gewerkschaften: Betonen die Bedeutung für die Bekämpfung von Altersarmut bei Frauen und die Anerkennung von Sorgearbeit.
- DRV Bund: Hebt die technische und organisatorische Komplexität der Umsetzung hervor.
- SoVD, DGB: Kritisiert die späte Umsetzung (erst ab 2028) und fordert ggf. Ausgleichszahlungen.
4. Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen und Aktivrente
- DGB, VdK: Lehnen die geplante Ausweitung sachgrundloser Kettenbefristungen für ältere Arbeitnehmer*innen ab, da dies zu prekären Beschäftigungsverhältnissen führen und arbeitsrechtliche Standards aushöhlen könnte.
- SoVD: Sieht die Aufhebung des Anschlussverbots für ältere Arbeitnehmer:innen als Erleichterung für freiwilliges Weiterarbeiten, fordert aber Schutz vor Nachteilen.
- GDV: Begrüßt die Schaffung arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen für die Aktivrente.
5. Weitere Forderungen und Kritikpunkte
- Frauenrat: Fordert Nachbesserungen bei der Grundrente (Abschaffung der Einkommensprüfung), partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit, Weiterentwicklung des Elterngelds, armutsfester Mindestlohn und Stärkung der Tarifbindung.
- GDV: Fordert die zügige Reform und Stärkung der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge.
- Sozialverbände: Fordern die Einbeziehung von Selbstständigen in die Rentenversicherung.
- DRV Bund: Kritisiert die Entfristung der Obergrenze für den Beitragssatz und fiskalisch motivierte Kürzungen der Bundeszuschüsse.
6. Technische und organisatorische Umsetzung
- DRV Bund: Betont die Komplexität der Umsetzung der Mütterrente III und warnt vor organisatorischen Herausforderungen.
- DGB: Plädiert für eine praktikable technische Umsetzung und ggf. Übergangslösungen.
Fazit
Die Sozialverbände, Gewerkschaften und der Frauenrat begrüßen die sozialpolitischen Verbesserungen, fordern aber weitergehende Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut, zur nachhaltigen Finanzierung und zur Stärkung der Gerechtigkeit. Arbeitgeberverbände und die Rentenversicherung äußern Bedenken hinsichtlich der langfristigen Finanzierbarkeit und fordern ergänzende Reformen in der kapitalgedeckten Altersvorsorge. Die technische Umsetzung und die arbeitsrechtlichen Änderungen werden unterschiedlich bewertet, wobei insbesondere die Ausweitung befristeter Beschäftigung kritisch gesehen wird. Die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten wird von allen als wichtiger Schritt anerkannt.
„Die Deutsche Rentenversicherung Bund unterstützt das Bestreben, die Interessen der Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden im Ausgleich zu halten, begrüßt die Finanzierung der Mehraufwendungen aus Steuermitteln, sieht aber Nachbesserungsbedarf bei der vollständigen Übernahme der Kosten für Kindererziehungszeiten und warnt vor einer zusätzlichen Belastung der Beitragszahlenden durch die geplanten Kürzungen bei den Bundeszuschüssen.“
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) äußert sich zum Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (sog. Mütterrente III). Ziel ist es, das Rentenniveau bis 2032 bei 48 Prozent zu sichern und die Kindererziehungszeiten für vor und ab 1992 geborene Kinder gleichzustellen. Die DRV Bund unterstützt die dauerhafte Finanzierung der entstehenden Mehrausgaben aus Steuermitteln, um Beitragszahlende nicht zusätzlich zu belasten. Besonders hervorgehoben werden: (1) die technische und organisatorische Komplexität der Umsetzung der Mütterrente III, (2) die Forderung nach einer vollständigen Finanzierung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder aus Steuermitteln, und (3) die Kritik an geplanten Änderungen bei den Bundeszuschüssen, die zu höheren Belastungen für Beitragszahlende führen könnten. Die DRV Bund begrüßt die Anhebung der Mindestrücklage zur Stärkung der Liquidität, kritisiert aber, dass die Obergrenze für den Beitragssatz entfällt und dass fiskalisch motivierte Kürzungen der Bundeszuschüsse dauerhaft übernommen werden.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 09.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Es ist überfällig, dass der soziale Ausgleich für die Erziehung und Betreuung von Kindern, die überwiegend von Frauen übernommen wird, nun gleichberechtigt in der gesetzlichen Rente anerkannt wird.“
Der Deutsche Frauenrat begrüßt den Gesetzentwurf zur vollständigen Gleichstellung der rentenrechtlichen Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Entwurf sieht vor, dass künftig unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes bis zu drei Jahre Kindererziehungszeiten für die Rente anerkannt werden, was insbesondere Frauen zugutekommt, da sie nach wie vor den Großteil der Sorgearbeit übernehmen. Besonders positiv bewertet wird, dass die Finanzierung dieser Rentenansprüche aus Steuermitteln erfolgt, da hierfür keine Beiträge gezahlt wurden. Der Frauenrat fordert zudem Nachbesserungen bei der Grundrente, damit mehr Frauen mit niedrigen Rentenansprüchen profitieren, insbesondere durch die Abschaffung der Einkommensprüfung. Darüber hinaus wird betont, dass zur langfristigen Vermeidung von Altersarmut bei Frauen weitere Maßnahmen nötig sind: Dazu zählen die Förderung einer partnerschaftlichen Aufteilung von Sorgearbeit, die Weiterentwicklung des Elterngelds, ein armutsfester Mindestlohn und die Stärkung der Tarifbindung. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die vollständige Gleichstellung bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten, 2) die Notwendigkeit von Nachbesserungen bei der Grundrente, 3) die strukturellen Ursachen der Sorgelücke und deren Auswirkungen auf die Altersarmut von Frauen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 09.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Referentenentwurf ist ein unausweichlicher und richtiger Schritt, der in diesem Jahr gegangen werden muss. Das Rentenniveau wenigstens bis 2031 zu stabilisieren, ist notwendige Voraussetzung für eine bessere Alterssicherung in Deutschland. Das ist eine gute Nachricht für alle Generationen.“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten. Der DGB fordert jedoch weitergehende Maßnahmen, um eine lebensstandardsichernde und armutsfeste Altersversorgung zu gewährleisten. Besonders betont werden: (1) Die Notwendigkeit, das Rentenniveau nicht nur bis 2031 zu stabilisieren, sondern perspektivisch auf mindestens 50 Prozent anzuheben, um Altersarmut zu vermeiden; (2) die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (sogenannte Mütterrente III) für vor 1992 geborene Kinder, wobei der DGB für eine technische Umsetzung ab 2028 plädiert und eine Sonderzahlung als Ausgleich für einen späteren Start vorschlägt; (3) die Ablehnung sachgrundloser Kettenbefristungen für ältere Arbeitnehmer*innen, da dies zu prekären Beschäftigungsverhältnissen im Rentenalter führen und arbeitsrechtliche Standards aushöhlen würde. Der DGB hebt zudem hervor, dass die Finanzierung der Verbesserungen aus Steuermitteln gerecht und systematisch richtig ist, da so die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für die Alterssicherung betont und Beitragszahlende entlastet werden. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind die Notwendigkeit eines zielgerichteten sozialen Ausgleichs, die Erhöhung der Mindestrücklage und die transparente Fortschreibung der Bundeszuschüsse.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 09.05.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Das Ziel, die Alterssicherung zu stabilisieren und auch künftigen Generationen von Rentnern und Rentnerinnen eine sichere Altersversorgung in angemessener Höhe zu geben, ist unterstützenswert. Die vorgesehenen Maßnahmen sind hierfür allerdings nur bedingt geeignet.“
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bewertet den Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten grundsätzlich als wichtigen Schritt zur Sicherung der Alterssicherung in Deutschland. Das Gesetz sieht vor, das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent festzuschreiben, Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder vollständig gleichzustellen, die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für die sogenannte Aktivrente zu schaffen und die Mindestrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhöhen. Der GDV begrüßt das Ziel, die Alterssicherung zu stabilisieren, sieht aber erhebliche finanzielle Belastungen auf den Bundeshaushalt und die Beitragszahler zukommen. Kritisch wird angemerkt, dass die Maßnahmen die Nachhaltigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) nicht ausreichend sichern, insbesondere angesichts der demografischen Herausforderungen wie der doppelten Alterung (mehr ältere Menschen, weniger Beitragszahler). Der Verband fordert, die ergänzenden kapitalgedeckten Säulen der Altersvorsorge (betriebliche und private Vorsorge) zu stärken und die Reformen in diesen Bereichen zügig umzusetzen. Besonders hervorgehoben und ausführlich behandelt werden: 1) Die langfristigen Finanzierungsprobleme der GRV durch das Festhalten am Rentenniveau, 2) die Aufwertung der Kindererziehungszeiten und deren komplexe Auswirkungen, 3) der Handlungsbedarf bei der Stärkung der zweiten (betriebliche) und dritten (private) Säule der Altersvorsorge.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 09.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 6437280268-55 (Zum Transparenzregister)
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„Als SoVD sind wir davon überzeugt, dass wir mit der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente ein gutes System haben, das auch künftig geeignet ist, verlässliche Einkommen im Alter für die Versicherten zu gewährleisten. Die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent ist dafür ein erster Schritt.“
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) bewertet den Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten insgesamt positiv. Der Gesetzentwurf sieht vor, das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent zu sichern, die Kindererziehungszeiten für vor und nach 1992 geborene Kinder vollständig anzugleichen und das sogenannte Anschlussverbot für ältere Arbeitnehmer:innen aufzuheben, um freiwilliges Weiterarbeiten nach dem Renteneintritt zu erleichtern. Die Finanzierung der Maßnahmen soll vollständig aus Steuermitteln erfolgen. Der SoVD betont, dass diese Maßnahmen das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung stärken, Gerechtigkeitslücken schließen und die Anerkennung von Lebensleistung fördern. Kritisch sieht der Verband die späte Umsetzung der Mütterrente III (erst ab 2028) und mahnt eine Rückkehr zu einem lebensstandardsichernden Rentenniveau von 53 Prozent sowie eine stärkere Einbeziehung von Selbstständigen in die Rentenversicherung an. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Stabilisierung des Rentenniveaus und deren gesellschaftliche Bedeutung, 2) die vollständige Angleichung der Kindererziehungszeiten (Mütterrente III) als Gerechtigkeitsmaßnahme, 3) die Anhebung der Mindestrücklage zur Stärkung der finanziellen Basis der Rentenversicherung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 09.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Statt wie bisher ein auskömmliches Leistungsniveau der gesetzlichen Rente dem Ziel eines niedrigen Beitragssatzes unterzuordnen, wird jetzt zumindest für einen weiteren sechsjährigen Zeitraum ein klares Leistungsziel für das Rentenniveau benannt und über die jährliche Rentenanpassung auch sachgerecht und einfach umgesetzt.“
Der Sozialverband VdK Deutschland e. V. bewertet den Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten grundsätzlich positiv, sieht aber weiteren Handlungsbedarf. Der Entwurf sieht vor, das Rentenniveau (das Verhältnis der Standardrente zum Durchschnittslohn vor Steuern) bis 2031 bei mindestens 48 Prozent zu stabilisieren und die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder vollständig den nach 1992 geborenen Kindern gleichzustellen. Die Finanzierung der Mehrausgaben soll durch steuerfinanzierte Bundeserstattungen erfolgen. Der VdK begrüßt die Orientierung an einem Mindestleistungsziel in der gesetzlichen Rente und die Entlastung der Beitragszahlenden durch mehr Steuermittel. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, das Rentenniveau dauerhaft und auf mindestens 53 Prozent anzuheben, um Altersarmut vorzubeugen und die Akzeptanz des Rentensystems zu stärken. 2) Die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten als sozialpolitisch wichtige Maßnahme, insbesondere für ältere Mütter, die häufig durch Erwerbsunterbrechungen und strukturelle Benachteiligungen betroffen sind. 3) Die Forderung nach einer nachhaltigen Finanzierung der Rente, etwa durch eine Erwerbstätigenversicherung, stärkere Beteiligung hoher Einkommen und Arbeitgeber sowie höhere Bundeszuschüsse. Der VdK kritisiert zudem die geplante Ausweitung sachgrundloser Befristungen für ältere Beschäftigte und fordert mehr Anstrengungen zur Bekämpfung von Altersarmut und zur Integration aller Erwerbstätigen in das Rentensystem.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 09.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
Im Lobbyregister des Bundestags sind 4 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die geplante langfristige Festschreibung des Rentenniveaus ist bedenklich und ignoriert, dass eine zusätzliche Stärkung der betrieblichen u. privaten Vorsorge unumgänglich ist. Die Abschaffung des Vorbeschäftigungsverbots begrüßen wir, da sie die Wirtschaft beim Kampf gegen den Fachkräftemangel unterstützt. Die Aufwertung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder belastet die umlagefinanzierte GRV stark. Mit dem geplanten Förderrahmen könnten im bAV-Bereich z.B. die Arbeitgeberförderung iRd Geringverdienerförderung von 30% auf 50% angehoben werden . Wir begrüßen die Anhebung der Mindestrücklage für die Nachhaltigkeitsrücklage vom 0,2-fachen auf das 0,3-fache der durchschnittlichen Ausgaben zu eigenen Lasten für einen Kalendermonat der allgemeinen Rentenversicherung.
Lobbyregister-Nr.: R001407 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 63740
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus
und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten soll das
Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2031 festgeschrieben werden. Überdies
soll das Gesetz über die Ausweitung der Mütterrente einen Beitrag zur Rentengerechtigkeit
leisten und die Aktivrente arbeitsrechtlich flankieren. Die Versicherungswirtschaft hält es für wichtig, die Tragfähigkeit der ergänzenden kapitalgedeckten Säulen zu stärken. Die Reformen der betrieblichen Altersversorgung und der geförderten Privatvorsorge für das Alter sollten daher jetzt angegangen werden. Für die Frühstart-Rente muss ein passender Rahmen gefunden werden.
Lobbyregister-Nr.: R000774 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 63552
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird bis zum Jahr 2031 verlängert und sich daraus ergebenden Mehraufwendungen der Rentenversicherung werden aus Steuermitteln vom Bund erstattet. Die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird bis zum Jahr 2031 verlängert und sich daraus ergebenden Mehraufwendungen der Rentenversicherung werden aus Steuermitteln vom Bund erstattet.Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage wird angehoben und die Fortschreibungsvorschriften für Bundeszuschüsse vereinfacht.
Lobbyregister-Nr.: R001964 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 63522
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die geplante dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent würde zu erheblichen Kostenbelastungen führen und den nötigen Bundeszuschuss für die gesetzliche Rentenversicherung in die Höhe treiben. Das lehnen wir mit Blick auf die angespannte Haushaltslage ab. Aus diesen Gründen ist auch die geplante Ausweitung der Mütterrente abzulehnen.
Lobbyregister-Nr.: R000989 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 63519
| Eingang im Bundestag: | 01.10.2025 |
| Erste Beratung: | 16.10.2025 |
| Abstimmung: | 05.12.2025 |
| Drucksache: | 21/1929 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/3112 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Arbeit und Soziales | 15.10.2025 | Anhörungsbeschluss |
| Ausschuss für Arbeit und Soziales | 05.11.2025 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Arbeit und Soziales | 10.11.2025 | Anhörung |
| Ausschuss für Arbeit und Soziales | 03.12.2025 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend | 03.12.2025 | Tagesordnung |
| Haushaltsausschuss | 03.12.2025 | Tagesordnung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 10.11.2025 im Ausschuss für Ausschuss für Arbeit und Soziales statt.
Ingo Schäfer (Deutscher Gewerkschaftsbund, eingeladen von arbeitnehmernahen Fraktionen): Schäfer betonte, dass das Gleichgewicht von Löhnen und Renten nicht angetastet werden dürfe, da dies auch für junge Beschäftigte ein Gewinn sei. Er forderte eine dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus über 2031 hinaus.
Magnus Brosig (Arbeitnehmerkammer Bremen, eingeladen von arbeitnehmernahen Fraktionen): Brosig hob hervor, dass die Begrenzung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung kein Selbstzweck sei. Befragungen zeigten, dass für Versicherte die Leistungen wichtiger seien als die Beiträge. Er bezeichnete ein paritätisches Konzept als nachhaltig und gut.
Verena Bentele (Sozialverband VdK Deutschland, eingeladen von arbeitnehmernahen Fraktionen): Bentele stellte klar, dass ein Rentenniveau von 48 Prozent für die Mitglieder keine abstrakte Zahl sei, sondern eine wichtige Weichenstellung, die das Vertrauen aller Generationen in die Rentenversicherung stärken könne. Sie betonte, dass für Menschen mit wenig Geld die Rentenversicherung die Basis der Altersabsicherung sei.
Ulrike Stein (Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung, eingeladen von arbeitnehmernahen Fraktionen): Stein bezeichnete die Höhe des Rentenniveaus als entscheidendes Mittel im Kampf gegen Altersarmut und verwies auf das gestiegene Armutsrisiko bei den über 65-Jährigen.
Alexander Gunkel (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, eingeladen von arbeitgebernahen Fraktionen): Gunkel äußerte Kritik am Gesetzentwurf und bezweifelte die langfristige Finanzierbarkeit des Rentenpakets. Er warnte, dass das Paket schuldenfinanziert sei und die Schulden von der jüngeren Generation getragen werden müssten.
Martin Werding (Sachverständigenrat Wirtschaft, Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen, eingeladen von arbeitgebernahen Fraktionen): Werding bezeichnete die Haltelinie als Belastung für die jüngere Generation. Er schlug vor, das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente kontrolliert abzusenken, sofern die dadurch entstehende Lücke durch kapitalgedeckte Vorsorge geschlossen werde, um die Bundeszuschüsse nicht ausufern zu lassen.
Imke Brüggemann-Borck (Deutsche Rentenversicherung Bund): Brüggemann-Borck rechnete vor, dass ohne die Haltelinie das Rentenniveau ab 2028 sinken und 2040 nur noch bei 46 Prozent liegen würde. In ihrer schriftlichen Stellungnahme mahnte sie einen Gesamtblick auf die betriebliche und staatlich geförderte Altersvorsorge an, falls am Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung festgehalten werden solle.
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Der federführende Ausschuss war der Ausschuss für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss). Mitberatende Ausschüsse waren der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Haushaltsausschuss (letzterer nach § 96 GO-BT beteiligt).
Beschlussempfehlung:
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales lautet, den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/1929) unverändert anzunehmen. Zugestimmt haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD. Die Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmten dagegen, Die Linke enthielt sich. Ein Entschließungsantrag wird im Text nicht erwähnt.
Änderungen:
Es wurden keine Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen; der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Regierungsentwurfs. Die im Text erwähnten getrennten Abstimmungen beziehen sich auf einzelne Artikel des Gesetzentwurfs, aber es wurden keine Änderungen oder Ergänzungen eingefügt. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen, die sich auf andere Gesetze beziehen oder einen "Trojaner" darstellen.
Begründung:
Die wesentlichen Inhalte der Begründung sind:
- Das Rentenniveau soll bis 2031 bei 48 Prozent stabilisiert werden, um eine Absenkung und damit niedrigere Alterseinkommen ab 2026 zu verhindern.
- Die Mehraufwendungen der Rentenversicherung werden aus Bundesmitteln erstattet, um Beitragssatzerhöhungen zu vermeiden.
- Die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder werden auf drei Jahre verlängert, um eine vollständige Gleichstellung mit nach 1991 geborenen Kindern zu erreichen.
- Die Rückkehr in ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis nach Erreichen der Regelaltersgrenze wird erleichtert, um freiwillige Weiterarbeit zu fördern und zur Fachkräftesicherung beizutragen.
Statements der Fraktionen:
- CDU/CSU: Trägt den Koalitionskompromiss mit, sieht die Stabilisierung des Rentenniveaus als zentrales Leistungsversprechen. Nach 2031 soll eine grundsätzliche Reform folgen. Die Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots wird begrüßt.
- AfD: Lehnt den Großteil des Rentenpakets ab, befürwortet aber die Mütterrente. Kritisiert die geplante Verbeitragung von Sparerträgen und hält die geplante Frühstartrente für zu gering. Sieht die Rentenrücklagen als zu niedrig an.
- SPD: Betont die Bedeutung der gesetzlichen Rente für viele Menschen und die Notwendigkeit der Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2031. Anerkennung der Erziehungszeiten und Abschaffung des Vorbeschäftigungsverbots werden hervorgehoben. Die Finanzierung wird als tragbar bewertet.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Begrüßen die Stabilisierung des Rentenniveaus, kritisieren aber die Befristung bis 2031 und die Anrechnung der Mütterrente auf Grundrente und Grundsicherung. Fordern eine Garantierente gegen Altersarmut.
- Die Linke: Hält die Maßnahmen für unzureichend, um Altersarmut zu bekämpfen. Kritisiert das niedrige Rentenniveau und die Befristung der Stabilisierung. Fordert eine Stärkung der gesetzlichen Rente als solidarische Lösung.
Weitere Angaben:
Keine Angaben zu Alternativen oder Kosten. Ein Entschließungsantrag ist nicht enthalten.
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Drucksache im BR: | 357/25 |
| Eingang im Bundesrat: | 15.08.2025 |
| Erster Durchgang: | 29.09.2025 |
| Status Bundesrat: | Beraten |
