Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Vietnam

| Offizieller Titel: | Gesetz zum Investitionsschutzabkommen vom 30. Juni 2019 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits |
| Initiator: | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie |
| Status: | Verabschiedet, noch nicht verkündet |
| Letzte Änderung: | 13.11.2025 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | 21/1897 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Status Bundesrat: | Beraten |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Zustimmung Deutschlands zum Investitionsschutzabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Sozialistischen Republik Vietnam andererseits. Das Abkommen soll ein hohes Maß an Investitionsschutz bieten, das Investitionsklima verbessern und Investoren aus beiden Vertragsparteien Rechtssicherheit und faire Bedingungen gewährleisten. Es schafft zudem ein modernes, reformiertes System zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (Investitionsgerichtsbarkeit). Der Gesetzentwurf soll die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ratifikation des Abkommens durch Deutschland schaffen. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf erläutert, dass die Verhandlungen ursprünglich auf ein interregionales Freihandelsabkommen zwischen der EU und ASEAN abzielten, aber nach deren Scheitern bilaterale Verhandlungen mit einzelnen ASEAN-Staaten aufgenommen wurden. Das Investitionsschutzabkommen mit Vietnam wurde am 30. Juni 2019 unterzeichnet, nachdem die EU ihre Kompetenzen im Bereich Investitionsschutz erweitert hatte. Das Abkommen ergänzt das bereits in Kraft getretene Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam und ersetzt bestehende bilaterale Investitionsschutzverträge, darunter den zwischen Deutschland und Vietnam von 1993.
Kosten:
Für den Bund können zusätzliche Verwaltungskosten im Zusammenhang mit Tätigkeiten im Ausschusswesen entstehen, die jedoch im Rahmen bestehender Haushaltsansätze gedeckt werden sollen. Für die Länder und Kommunen entstehen keine zusätzlichen Verwaltungskosten. Die Kosten für die neue Investitionsgerichtsbarkeit (Gericht erster Instanz und Berufungsgericht) werden zwischen der EU und Vietnam geteilt, wobei der EU-Anteil vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert wird. Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft entstehen keine zusätzlichen Kosten oder Bürokratiekosten. Es werden keine Einnahmen für den Bundeshaushalt oder die Länder erwartet.
Inkrafttreten:
Das Gesetz selbst tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das Investitionsschutzabkommen tritt für Deutschland an dem Tag in Kraft, der im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben wird, sobald alle Vertragsparteien ihre jeweiligen Ratifikationsverfahren abgeschlossen haben.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf sieht keine Alternativen vor und ist Voraussetzung für die Ratifikation auf deutscher Seite. Das Abkommen wird als wichtiger Schritt zur Stärkung der wirtschaftlichen und politischen Beziehungen mit Vietnam und der ASEAN-Region bewertet. Es enthält umfangreiche Regelungen zum Schutz von Investitionen, zur Streitbeilegung und zur Wahrung des staatlichen Regulierungsrechts, insbesondere zum Schutz von Gemeinwohlzielen wie Gesundheit, Sicherheit und Umwelt. Das Abkommen entspricht den Zielen nachhaltiger Entwicklung und ist kostenneutral für die Wirtschaft. Es ist nicht ausdrücklich als eilbedürftig gekennzeichnet, aber sein Inkrafttreten hängt vom Abschluss der Ratifizierungsverfahren aller Vertragsparteien ab.
| Datum erster Entwurf: | 19.06.2025 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 23.07.2025 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Mit den Entwürfen je eines Vertragsgesetzes zu den EU-Investitionsschutzabkommen mit Vietnam und Singapur bereitet die Bundesregierung den Weg für die Umsetzung der Abkommen in das innerstaatliche Recht der Bundesrepublik Deutschland vor.
Mit dem jeweiligen EU-Investitionsschutzabkommen mit Vietnam und Singapur werden die bestehenden bilateralen Investitionsschutzverträge der EU-Mitgliedstaaten mit Vietnam und Singapur einschließlich der sich jeweils daraus ergebenden Rechte und Pflichten beendet, verlieren ihre Wirksamkeit und werden durch das jeweilige Abkommen ersetzt und abgelöst.
In beiden Investitionsschutzabkommen wurden hohe und präzise Schutzstandards für Investitionen und ein reformiertes Streitbeilegungsverfahren jeweils nach EU-Standards vereinbart. Beide Investitionsschutzabkommen gewähren Investitionen Schutz und wahren gleichzeitig das Regulierungsrecht der EU, ihrer Mitgliedstaaten und Vietnams bzw. Singapurs, legitime Gemeinwohlziele wie den Schutz der Gesundheit, der öffentlichen Sicherheit oder der Umwelt zu verfolgen.“
| Eingang im Bundestag: | 29.09.2025 |
| Erste Beratung: | 10.10.2025 |
| Abstimmung: | 13.11.2025 |
| Drucksache: | 21/1897 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Wirtschaft und Energie | 12.11.2025 | Tagesordnung |
| Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | 12.11.2025 | Tagesordnung |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Drucksache im BR: | 394/25 |
| Eingang im Bundesrat: | 15.08.2025 |
| Erster Durchgang: | 29.09.2025 |
| Status Bundesrat: | Beraten |