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Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
Initiator:BMUKN
Status:Verabschiedet, noch nicht verkündet
Letzte Änderung:08.05.2026
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/4083 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/5530 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
🟣🟣🟣 Beteiligungsfrist mindestens 4 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Trojanercheck :✅ Keine sachfremden Ergänzungen in der Beschlussempfehlung.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die ambitionierte Fortentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) für Kraftstoffe, um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen und die Vorgaben der novellierten EU-Richtlinie über erneuerbare Energien (RED III) sowie der Verordnung (EU) 2023/2405 (ReFuelEU Aviation) umzusetzen. Die THG-Quote wird bis 2040 schrittweise auf 59 % erhöht, was einem Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch im Verkehr von rund 62 % entspricht. Es werden u. a. neue Quoten für fortschrittliche Biokraftstoffe und erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs eingeführt, die Anrechnung von Palmölreststoffen beendet und strengere Betrugsprävention (z. B. Vor-Ort-Kontrollen) etabliert. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
 
Hintergrund:  
Der Entwurf erläutert ausführlich die Vorgeschichte: Die THG-Quote wurde bereits 2021 zur Umsetzung der RED II eingeführt und nun durch RED III und weitere EU-Verordnungen (insbesondere ReFuelEU Aviation) verschärft. Die neuen EU-Vorgaben erhöhen die Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr und führen zusätzliche Verpflichtungen für bestimmte Kraftstoffarten ein. Die Anpassungen sind notwendig, um die Klimaschutzziele gemäß Bundes-Klimaschutzgesetz (Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045) zu erreichen und der Wirtschaft Planungssicherheit zu bieten. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entstehen einmalige Ausgaben von 314.000 Euro im Jahr 2026 sowie jährliche Ausgaben von 939.000 Euro (ab 2027: 1.877.000 Euro) für die Zollverwaltung und das Bundesfinanzministerium. Die Kosten für die Verwaltung fallen ausschließlich beim Bund an, nicht bei den Ländern. Einnahmen werden durch Abgaben nach § 37l BImSchG erwartet, die im Einzelplan 08 vereinnahmt werden; eine konkrete Höhe wird nicht genannt. Für die Wirtschaft erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um 2,7 Milliarden Euro im Jahr 2030 (davon 2,5 Mrd. Euro wegen EU-Recht und 184 Mio. Euro wegen nationaler Verschärfung), bis 2040 auf 11,8 Milliarden Euro. Bürokratiekosten aus Informationspflichten betragen jährlich 549.000 Euro. Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. 
 
Inkrafttreten:  
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. 
 
Sonstiges:  
Der Entwurf ist Teil der Umsetzung verbindlicher EU-Vorgaben und damit besonders eilbedürftig, um Fristen einzuhalten und Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Die Änderungen dienen auch der Betrugsprävention und der Schaffung von Planungssicherheit für die Wirtschaft. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kostensteigerungen für die Wirtschaft voraussichtlich an Endkunden weitergegeben werden, was Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau haben könnte. Eine Befristung des Gesetzes ist nicht vorgesehen, da die THG-Minderung langfristig erfolgen soll; eine regelmäßige Evaluation ist bereits gesetzlich geregelt. Das Gesetz stärkt die Wertschöpfung im Bereich erneuerbarer Energien und soll Investitionen und Arbeitsplätze fördern. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) für Kraftstoffanbieter wird bis 2040 deutlich angehoben und fortgeschrieben, mit jährlichen Steigerungen (z. B. 12 Prozent ab 2026, 59 Prozent ab 2040). 
- Die THG-Quote kann durch verschiedene Erfüllungsoptionen erreicht werden, insbesondere durch den Einsatz von fortschrittlichen Biokraftstoffen, erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs (z. B. grüner Wasserstoff), Strom für Elektromobilität und andere nachhaltige Kraftstoffe. 
- Einführung und Fortschreibung einer eigenen Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO), die ab 2030 mindestens 1,2 Prozent betragen muss (EU-Vorgabe plus 0,2 Prozentpunkte national). 
- Die THG-Quote für erneuerbare Kraftstoffe wird bis 2040 mit einem ambitionierten Steigerungspfad versehen, um Investitions- und Planungssicherheit für Produzenten und Betreiber zu schaffen. 
- Ausweitung der Ausnahmen von der THG-Quote auf Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie im Zivil- und Katastrophenschutz, um Versorgungssicherheit mit fossilen Kraftstoffen in Krisenzeiten zu gewährleisten. 
- Neue Regelungen zur Anrechnung von Biomethan, das im EU-Ausland ins Gasnetz eingespeist und in Deutschland entnommen wird, sofern die Massenbilanz über die Unionsdatenbank sichergestellt ist. 
- Gesetzlicher Ausschluss von Palmöl und dessen Nebenprodukten sowie weiterer Rohstoffe mit hohem Risiko indirekter Landnutzungsänderung von der Anrechnung auf die THG-Quote. 
- Ausschluss von erneuerbaren Kraftstoffen, bei deren Produktion keine Vor-Ort-Kontrolle durch eine staatliche Kontrollbehörde möglich ist (Betrugsprävention). 
- Einführung und Anpassung von Mehrfachanrechnungen für bestimmte Kraftstoffe und Strom, wobei diese Anrechnungsfaktoren mit zunehmender Marktreife abgesenkt werden. 
- Neue und angepasste Nachweis- und Kontrollpflichten, insbesondere durch Nutzung der Unionsdatenbank und Einführung von Vor-Ort-Kontrollen. 
- Anpassung und Erweiterung der Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitstatbestände, um Verstöße gegen die neuen Vorgaben zu sanktionieren. 
- Einführung einer Abgabe bei Nichterfüllung der Quotenpflichten, insbesondere auch für den Luftverkehr, mit Anhebung der Abgabenhöhe für bestimmte Kraftstoffe. 
- Umsetzung der EU-Verordnung ReFuelEU Aviation: Verpflichtung von Flugkraftstoffanbietern, nachhaltige Flugkraftstoffe und erneuerbaren Wasserstoff in Verkehr zu bringen, inklusive Nachweis- und Kontrollsystem. 
- Neue Unterquote für synthetische Flugkraftstoffe und erneuerbaren Wasserstoff im Luftverkehr, mit jährlicher Steigerung bis 2040. 
- Anpassung der Definitionen, Zuständigkeiten und Nachweisverfahren für nachhaltige Flugkraftstoffe und erneuerbaren Wasserstoff im Luftverkehr. 
- Anpassung der Anforderungen und Verfahren für Zertifizierungsstellen, einschließlich Akkreditierungspflicht, Registrierung und Zusammenarbeit mit der nationalen Akkreditierungsstelle. 
- Einführung und Anpassung von Kontroll-, Dokumentations- und Meldepflichten für alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette erneuerbarer Kraftstoffe. 
- Anpassung der Berechnungsgrundlagen für Emissionen fossiler Kraftstoffe (ab 2026: 94 g CO2/MJ). 
- Streichung der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe, um das Ambitionsniveau zu erhöhen. 
- Anpassung der Obergrenzen für abfallbasierte Biokraftstoffe und Fortschreibung der Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe. 
- Einführung neuer und Anpassung bestehender Vorgaben zur Betrugsprävention, insbesondere durch Nachweisführung, Vor-Ort-Kontrollen und Sanktionen. 
- Anpassung und Erweiterung der Datenverarbeitung und des Datenaustauschs, insbesondere mit der Unionsdatenbank und anderen Behörden. 
- Umsetzung und Anpassung der Vorgaben aus mehreren EU-Richtlinien und -Verordnungen (insbesondere RED II/III und ReFuelEU Aviation) in nationales Recht. 
- Einführung und Anpassung von Übergangsregelungen und Fristen zur Umsetzung der neuen Vorgaben. 
 
Diese Maßnahmen dienen insgesamt der Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor, der Förderung nachhaltiger Kraftstoffe und der Umsetzung verschärfter EU-Vorgaben. 
 
Stellungnahmen:  
Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte des bereitgestellten Textes, insbesondere der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) und der Antwort der Bundesregierung: 
 
1. Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs 
- Ziel des Gesetzes ist die Umsetzung und Verschärfung der EU-Vorgaben zur Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) im Verkehrssektor. Die Quoten für den Anteil erneuerbarer Energien an Kraftstoffen werden bis 2040 deutlich angehoben. 
- Die THG-Quote steigt schrittweise von 12 Prozent im Jahr 2026 auf 59 Prozent im Jahr 2040. Dies entspricht einem Anteil erneuerbarer Energien von 62 Prozent am Gesamtenergieverbrauch im Verkehrsbereich. 
- Es werden zahlreiche Anpassungen und Klarstellungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz und zugehörigen Verordnungen vorgenommen, um EU-Recht umzusetzen, Betrugsprävention zu verbessern und die Nachweisführung zu vereinfachen. 
- Neue Quoten und Unterquoten für verschiedene erneuerbare Kraftstoffe, insbesondere für grünen Wasserstoff und fortschrittliche Biokraftstoffe, werden eingeführt oder erhöht. 
- Die Regelungen betreffen auch den Luftverkehr (ReFuelEU Aviation), die Zertifizierung und Kontrolle von Kraftstoffen sowie die Anpassung von Bußgeldvorschriften und Verwaltungsverfahren. 
 
2. Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) 
- Der NKR bestätigt, dass die Kostenschätzung der Bundesregierung methodisch korrekt und nachvollziehbar ist. Er erhebt dagegen keine Einwände. 
- Für die Wirtschaft entstehen ab 2030 jährliche Kosten von rund 2,7 Mrd. Euro, ab 2040 rund 11,8 Mrd. Euro (davon etwa 550.000 Euro Bürokratiekosten). Für den Bund entstehen jährlich etwa 230.000 Euro und einmalig rund 720.000 Euro Aufwand, vor allem durch zusätzliche Kontrollen. 
- Der NKR kritisiert, dass das Gesetz über die reine Umsetzung von EU-Recht hinausgeht („Gold Plating“), insbesondere durch eine um 0,2 Prozentpunkte höhere Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) als von der EU gefordert. Das verursacht zusätzliche jährliche Kosten von etwa 184 Mio. Euro. 
- Es wird bemängelt, dass keine Kompensation für diese zusätzlichen Belastungen („One in, one out“-Regel) vorgesehen ist und keine alternativen Lösungsmöglichkeiten geprüft wurden. 
- Der NKR fordert strukturelle und systematische Entlastungen im Umweltrecht und eine Überarbeitung der Methodik zur Berechnung des Erfüllungsaufwands, insbesondere im Hinblick auf technologische Entwicklungen. 
- Die sehr kurze Frist für die Stellungnahme und die fehlende Übermittlung der Stellungnahmen von Ländern und Verbänden werden ebenfalls kritisiert. 
 
3. Antwort der Bundesregierung auf die NKR-Stellungnahme 
- Die Bundesregierung nimmt die Kritik zur Kenntnis, betont aber, dass Deutschland zur Umsetzung der EU-Vorgaben verpflichtet ist und Alternativen nicht erkennbar sind. 
- Die Erhöhung der Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs um 0,2 Prozentpunkte sei notwendig, um die nationale Wasserstoffstrategie und die Klimaschutzziele zu erreichen. Die schrittweise Anhebung der Quoten bis 2040 sei erforderlich für die langfristige Planungssicherheit und zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045. 
- Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die betroffene Wirtschaft ausdrücklich eine solche Planungssicherheit fordert, um Investitionen und Innovationen im Bereich erneuerbarer Energien zu ermöglichen. 
- Die Bundesregierung erkennt an, dass die Schätzung des Erfüllungsaufwands angesichts der langen Zeiträume und der Unsicherheiten bei Markt- und Technologieentwicklungen schwierig ist. Sie kündigt an, die Methodik zur Ermittlung des Erfüllungsaufwands zu überarbeiten und dabei die Empfehlungen des NKR zu berücksichtigen. 
 
Zusammengefasst: 
Das Gesetz verschärft die Vorgaben zur Treibhausgasminderung im Verkehr deutlich über die EU-Mindestvorgaben hinaus, um die deutschen Klimaziele zu erreichen. Der NKR hält die Kostenschätzung für nachvollziehbar, kritisiert aber die zusätzlichen Belastungen und das Fehlen von Entlastungsmaßnahmen. Die Bundesregierung verteidigt die ambitionierte Ausgestaltung mit Verweis auf Klimaziele und die Notwendigkeit von Planungssicherheit für die Wirtschaft, will aber die Methodik zur Aufwandsschätzung weiterentwickeln.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:19.06.2025
Datum Kabinettsbeschluss:10.12.2025
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Als Teil des Fit-for-55-Pakets der Europäischen Kommission wurden die Vorgaben der RED II durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (sogenannte RED III) deutlich angehoben. Die Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien wurden vom Straßenverkehr auf Kraftstoffe in allen Verkehrsbereichen ausgeweitet. Zudem wurden bestehende Quoten für den Einsatz von fortschrittlichen Biokraftstoffen aus Abfall- und Reststoffen angehoben sowie zusätzliche Verpflichtungen für den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs geschaffen, zu denen grüner Wasserstoff oder synthetische flüssige Kraftstoffe gehören.  
 
Nachhaltige, erneuerbare Kraftstoffe sind zur Erreichung der Klimaschutzziele unablässig. Insbesondere der Luft- und Seeverkehr werden auch langfristig auf fortschrittliche Biokraftstoffe und erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs auf Basis von grünem Wasserstoff angewiesen sein. Für die Hersteller dieser Kraftstoffe ist langfristige Planungssicherheit über das Jahr 2030 hinaus erforderlich.  
 
Zur Umsetzung der RED III und zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor wird die THG-Quote daher ambitioniert fortgeschrieben. Die verpflichtende prozentuale Minderung der Treibhausgasemission bei Kraftstoffen wird bis ins Jahr 2040 festgelegt und steigt schrittweise auf 53 Prozent, was einem Anteil an erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch im Verkehr von über 77 Prozent gemäß Berechnungsmethode der RED III entspricht. Die Quote ist nunmehr von allen Kraftstoffanbietern für alle Verkehrsbereiche zu erfüllen.  

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
Mehrere Stellungnahmen machen explizite Angaben zum Zeitraum der Beteiligungsphase. Die Allianz pro Schiene e. V. berichtet, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) am 19.06.2025 den Entwurf an ausgewählte Verbände versandte und zur Stellungnahme bis zum 18.07.2025 aufforderte, was einer Frist von 30 Tagen entspricht. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. verweist ebenfalls auf die Verbändeanhörung des BMUKN vom 19.06.2025. Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) bewertet die Frist zur Abgabe der Stellungnahme mit einem Monat als angemessen. Die ISCC System GmbH nennt als Eingangsdatum der Aufforderung den 19.06.2025. Die meisten anderen Absender machen keine eigenen Angaben zum Zeitraum. Daraus ergibt sich eine Beteiligungsphase von 30 Tagen (19.06.2025 bis 18.07.2025).

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zu dem Entwurf des zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) ist insgesamt differenziert. Viele Verbände begrüßen die Fortschreibung und Ausweitung der THG-Quote, die Umsetzung der EU-Richtlinie RED III und die Einbeziehung von Luft- und Schifffahrt sowie die Maßnahmen zur Betrugsprävention. Gleichzeitig gibt es breite Kritik an einzelnen Regelungen, insbesondere an der geplanten Absenkung der Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermitteln, an nationalen Sonderwegen, an der Doppelregulierung im Luftverkehr, an zu niedrigen Quoten für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs (RFNBOs) und an bürokratischen Anforderungen. Umweltverbände und NGOs fordern eine stärkere Ausrichtung auf Elektrifizierung und eine Begrenzung oder den Ausschluss von Agrokraftstoffen und problematischen Reststoffen. Industrie- und Wirtschaftsverbände betonen die Notwendigkeit von Planungssicherheit, Investitionsanreizen und technologieoffenen Regelungen. Insgesamt wird der Entwurf als wichtiger Schritt gesehen, aber fast alle Gruppen fordern Nachbesserungen in zentralen Punkten.

Meinungen im Detail
1. Quotenhöhe, Kappungsgrenzen und Zielpfad
Viele Branchenverbände (z.B. MEW, VDA, VDB, BBE, OVID, UNITI, ZDK, Growth Energy, Alcogroup, Verband der deutschen Bioethanolwirtschaft) kritisieren die geplante Absenkung der Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermitteln und fordern stattdessen eine Anhebung auf das EU-rechtlich mögliche Maximum. Sie sehen durch die Absenkung Risiken für Klimaschutz, Versorgungssicherheit, Investitionen und die heimische Landwirtschaft. Umweltverbände (z.B. BUND, NABU, Greenpeace, VCD, Deutsche Umwelthilfe) fordern hingegen eine Begrenzung oder den vollständigen Ausschluss von Agrokraftstoffen aus Nachhaltigkeits- und Klimaschutzgründen. Mehrere Industrieverbände (z.B. VDA, UNITI, eFuel Alliance, DWV, VDMA P2X4A, en2x) fordern ambitioniertere Zwischenziele und eine stärkere Förderung von RFNBOs und fortschrittlichen Biokraftstoffen. Die Abschaffung der Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe wird von Biogasrat+, BtX energy, Bionon UG, bft und weiteren kritisiert, da sie die Attraktivität und Investitionsbereitschaft für diese Technologien mindere.

2. Sektorspezifische Regelungen und Wettbewerbsfähigkeit
Der Luftverkehr (BDL, Lufthansa Group, BARIG, aireg, BTW) kritisiert die geplante nationale Einbeziehung in die THG-Quote und die parallele Anwendung der ReFuelEU Aviation-Verordnung als wettbewerbsverzerrend und fordert eine Opt-In-Lösung oder ausschließlich europäische Regelungen. Die Schifffahrtsverbände (VDR, BDB, BDS, MPSEV, FF Frontier Fuels, Verband Maritime Wirtschaft) fordern sektorspezifische Ausnahmen, längere Übergangsfristen und bevorzugten Zugang zu erneuerbaren Kraftstoffen, um Wettbewerbsnachteile und Bürokratielasten zu vermeiden. Industrieverbände (MEW, BP Europa SE, Bayernoil, VARO, en2x) betonen die Notwendigkeit eines Level-Playing-Fields mit anderen EU-Staaten und warnen vor nationalen Alleingängen, die zu Marktverzerrungen führen. Die Automobilindustrie (VDA, ZDK) fordert eine stärkere Förderung alternativer Kraftstoffe im Straßenverkehr und kritisiert nationale Sonderwege beim Ausschluss bestimmter Rohstoffe.

3. Elektrifizierung und Bahnstrom
Umweltverbände (DUH, Greenpeace, BUND, VCD, NABU, Germanwatch) und Bahnverbände (Allianz pro Schiene, DIE GÜTERBAHNEN) fordern eine stärkere Priorisierung der direkten Elektrifizierung, die Einbeziehung von Bahnstrom in die THG-Quote und eine Begrenzung von Biokraftstoffen auf schwer dekarbonisierbare Sektoren. Sie sehen in der Elektrifizierung die effizienteste Klimaschutzoption und kritisieren Fehlanreize für klimaschädliche Kraftstoffe. Die Integration von Bahnstrom wird auch von Verkehrs- und Energieverbänden (DVF, BDEW) unterstützt.

4. Betrugsprävention, Nachweissysteme und Bürokratie
Die Maßnahmen zur Betrugsprävention (z.B. Vor-Ort-Kontrollen, Unionsdatenbank, behördliche Registrierungsverfahren) werden von vielen Branchen- und Umweltverbänden (BDE, ISCC, MVaK, BDEW, ICCT, Initiative Klimabetrug Stoppen, INSPIRE, CertifHy) begrüßt. Gleichzeitig wird aber auch auf die Notwendigkeit praktikabler und digitalisierter Nachweissysteme hingewiesen (VARO, BP, Bionon UG, CertifHy, Bundesverband THG Quote, INSPIRE). Mittelständische Unternehmen (bft, MEW) kritisieren den bürokratischen Mehraufwand durch neue Melde- und Dokumentationspflichten und fordern eine Entlastung.

5. Technologieoffenheit, Investitionssicherheit und Markthochlauf
Viele Industrie-, Energie- und Verkehrsverbände (eFuel Alliance, DWV, VDMA P2X4A, UNITI, en2x, VARO, VDR, ZDK, Biogasrat+, BWVL, VKU, Bionon UG, Bayernoil, BP Europa SE) fordern technologieoffene Regelungen, stabile und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen, eine stärkere Förderung von RFNBOs, biogenem Wasserstoff und fortschrittlichen Biokraftstoffen sowie eine verlässliche und langfristige Gesetzgebung bis mindestens 2040/2045. Sie sehen in ambitionierten Quoten und klaren Anreizsystemen die Voraussetzung für Innovation und Investitionen.

6. Rohstoffzulassung und Nachhaltigkeit
Die Zulassung und Anrechnung bestimmter Rohstoffe ist ein zentrales Konfliktfeld. Landwirtschafts- und Biokraftstoffverbände (DRV, OVID, VDB, BBE, Growth Energy, Alcogroup, BDBe) lehnen den Ausschluss von Sojaöl und die Begrenzung von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln ab. Umweltverbände und NGOs (Greenpeace, DUH, BUND, NABU, VCD, Germanwatch) fordern dagegen eine strikte Begrenzung oder den Ausschluss dieser Rohstoffe aus Klima- und Naturschutzgründen. Die Kontrolle und Definition von Reststoffen und die Vermeidung von Umdeklarierungen werden von nahezu allen Gruppen als wichtig für die Glaubwürdigkeit des Systems angesehen.

7. Luft- und Schifffahrt: Doppelregulierung und Opt-In
Luftfahrtverbände und Unternehmen (BDL, Lufthansa, BARIG, aireg, BTW) kritisieren die parallele nationale und europäische Regulierung (ReFuelEU Aviation) als wettbewerbsverzerrend und fordern eine Abschaffung nationaler Sonderregelungen zugunsten eines Opt-In-Systems. Auch für die Schifffahrt wird eine EU-weite Harmonisierung und sektorspezifische Ausgestaltung gefordert (VDR, BDB, FF Frontier Fuels, Verband Maritime Wirtschaft).

8. Umwelt- und Klimaschutzperspektive
Umweltverbände und NGOs (DUH, Greenpeace, BUND, NABU, VCD, Germanwatch, ICCT, T&E) fordern eine stärkere Ausrichtung der THG-Quote auf Elektrifizierung, Effizienz und Nachhaltigkeit. Sie lehnen Agrokraftstoffe und problematische Reststoffe ab, fordern eine Begrenzung von abfallbasierten Kraftstoffen und eine gezielte Förderung von E-Mobilität und Bahnstrom. Die Risiken von Betrug und Fehlanreizen werden hervorgehoben, ebenso wie die Notwendigkeit strenger Kontrollen und einer ambitionierten Ausgestaltung der Quote.

9. Sonstige Themen
Weitere Aspekte sind die Forderung nach Digitalisierung und Vereinfachung der Nachweis- und Anrechnungssysteme (VARO, Bundesverband THG Quote, INSPIRE), die Anpassung von Multiplikatoren für Ladestrom und erneuerbare Kraftstoffe (BVES), die Harmonisierung von Zertifikaten und Nachweisen (ISCC, CertifHy), die Notwendigkeit von Übergangsregelungen und Bestandsschutz (en2x, BDB), die steuerliche Gleichstellung alternativer Kraftstoffe (BDB, Verband Maritime Wirtschaft), sowie die Forderung nach gezielten Förderprogrammen und einer wissenschaftlichen Begleitung der Quotenfortschreibung (VDA, DVF, BWVL).

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Gesetzentwurf in vielen Punkten begrüßt wird, aber breite und teils gegensätzliche Kritik an der Ausgestaltung der Quoten, der Rohstoffzulassung, der Regulierung der Luft- und Schifffahrt, der Technologieoffenheit, der Bürokratie und der Nachhaltigkeit besteht. Die Kritikpunkte verteilen sich je nach Verbandsschwerpunkt: Wirtschafts- und Industrieverbände fordern ambitioniertere und technologieoffene Quoten sowie Planungssicherheit, Umweltverbände und NGOs eine stärkere Ausrichtung auf Elektrifizierung und Nachhaltigkeit, während Luftfahrt- und Schifffahrtsverbände vor allem Wettbewerbsnachteile durch nationale Sonderwege kritisieren.

🤷‍♀️

„Keine inhaltlichen Aussagen vorhanden.“

Der bereitgestellte Text enthält keine inhaltlichen Informationen zur Stellungnahme, da lediglich Aufzählungszeichen und Leerzeilen übermittelt wurden. Es sind keine Aussagen, Argumente oder thematischen Schwerpunkte erkennbar.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Alcogroup SA

„Wir halten es für dringend erforderlich, die geplanten Einschränkungen für konventionelle Biokraftstoffe kritisch zu überdenken. Statt nachhaltig erzeugtes, leistungsfähiges europäisches Ethanol zu begrenzen, sollte ein stabiler politischer Rahmen geschaffen werden, der es ermöglicht, dessen Potenzial zur Erreichung der Klimaziele, Stärkung der Energie- und Ernährungssouveränität sowie zur industriellen Transformation voll auszuschöpfen.“

Die Alcogroup SA, ein langjähriger Produzent von nachhaltigem Ethanol, äußert sich kritisch zum Referentenentwurf für das 2. Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote. Der Entwurf sieht vor, den anrechenbaren Anteil von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen an der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) schrittweise von 4,4 % auf 3 % bis 2030 zu senken. Alcogroup betont, dass ihr Ethanol eine nachweisbare Treibhausgaseinsparung von 90 % gegenüber fossilem Benzin erreicht und keine negativen Auswirkungen auf Landnutzung oder Ernährungssicherheit hat. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die geplante Reduktion die sofortige Verfügbarkeit eines bewährten Instruments zur Dekarbonisierung des Verkehrs gefährdet und im Widerspruch zu den Klimazielen und zur Versorgungssicherheit steht. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Umweltleistung und Klimawirkung von Bioethanol, 2) die fehlenden Landnutzungskonflikte und die positive Rolle für die Ernährungssicherheit, 3) die strategische Bedeutung der europäischen Ethanolindustrie für die industrielle Transformation und Versorgungssouveränität.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Allianz pro Schiene e. V.

„Die Einbeziehung von elektrischem Strom zur Verwendung in Schienenfahrzeugen ist unkompliziert umsetzbar und würde die Elektromobilität auf der Schiene stärken, die Umstellung auf emissionsarme und energieeffiziente Schienenfahrzeuge beschleunigen und einen deutlichen Anreiz setzen, um den Anteil der Dieseltraktion im Schienenverkehr weiter zu reduzieren“

Die Allianz pro Schiene e. V. und fünf weitere Bahnverbände fordern im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote), dass elektrischer Strom, der in Schienenfahrzeugen (wie Eisenbahnen, U- und Straßenbahnen) genutzt wird, als sogenannte Erfüllungsoption in die THG-Quote aufgenommen wird. Bisher ist dies in Deutschland nur für elektrische Straßenfahrzeuge möglich, obwohl die überarbeitete EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien (RED III) dies ausdrücklich auch für Schienenfahrzeuge vorsieht. Die Stellungnahme betont, dass die Einbeziehung von Bahnstrom die Ziele der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität, zur Erfüllung der THG-Quote und zur Stärkung des Schienenverkehrs im intermodalen Wettbewerb unterstützt. Besonders hervorgehoben werden: (1) die Bedeutung der Anerkennung von Bahnstrom für die Umsetzung der RED III und die Elektrifizierung des Verkehrssektors, (2) der potenzielle Beitrag von bis zu 12 Terawattstunden (TWh) anrechenbarem Strom pro Jahr zur THG-Quote, und (3) die unkomplizierte und administrativ einfache Umsetzung der vorgeschlagenen Änderung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000866 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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Aviation Initiative for Renewable Energy in Germany e.V. (aireg)

„Der aktuelle Referentenentwurf geht in Teilen über die EU-Vorgaben hinaus und steht somit im Widerspruch zum Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Das kann zu Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Luftverkehrswirtschaft führen und birgt für den Wirtschaftsstandort Deutschland die Gefahr der Verschiebung von Wertschöpfung in Drittstaaten und andere EU-Staaten.“

Die Aviation Initiative for Renewable Energy in Germany e.V. (aireg) bewertet den Referentenentwurf zum zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) grundsätzlich positiv und begrüßt die Ausweitung der Klimaziele bis 2040. Aireg betont jedoch, dass nationale Alleingänge und Abweichungen von europäischen Vorgaben, wie sie im Entwurf vorgesehen sind, zu Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Luftfahrt führen könnten. Besonders kritisch sieht aireg die geplante Doppelregulierung durch gleichzeitige Einbeziehung von Flugkraftstoffen in die THG-Quote und die EU-Verordnung ReFuelEU Aviation, was zu Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Weiterhin fordert aireg eine Opt-in-Regelung für nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) mit einem atmenden Deckel, um Investitionen zu fördern und Marktverwerfungen zu vermeiden. Ausführlich thematisiert werden die Umsetzung der ReFuelEU Aviation-Vorgaben, die Berücksichtigung aller nachhaltigen Rohstoffe gemäß EU-Richtlinie, sowie die Notwendigkeit klarer und innovationsfreundlicher Regelungen für Co-Processing und Zwischenprodukte. Insgesamt fordert aireg eine konsequente Orientierung an europäischen Vorgaben, um den Markthochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe nicht zu behindern. Besonders hervorgehobene Aspekte: 1. Kritik an nationalen Alleingängen und der Gefahr von Wettbewerbsnachteilen durch Abweichungen von EU-Vorgaben. 2. Forderung nach Vermeidung von Doppelregulierung und Ausnahmen für Flugkraftstoffanbieter im Luftverkehr. 3. Ausführliche Stellungnahme zu Rohstoffen, Co-Processing und der Umsetzung der ReFuelEU Aviation-Verordnung.

Tendenz: überwiegend zustimmend

Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000070 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bayernoil Raffineriegesellschaft mbH

„BAYERNOIL begrüßt den Referentenentwurf der Bundesregierung eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der THG-Quote und die damit verbundene ambitionierte Ausgestaltung und Weiterführung der Zielvorgaben bis 2040. Damit wird Deutschland seiner europäischen Vorreiterrolle bei der Dekarbonisierung des Verkehrssektors gerecht und schafft die nötige Investitions- und Rechtssicherheit für die Branche.“

Die Stellungnahme der Bayernoil Raffineriegesellschaft mbH bezieht sich auf den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote), das die Reduktion von Treibhausgasen im Verkehrssektor weiter vorantreiben soll. Bayernoil begrüßt die ambitionierten Ziele des Gesetzentwurfs und die damit verbundene Planungssicherheit für die Industrie. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Forderung, den Einsatz von biogenem Wasserstoff – insbesondere aus Biomethan – im Raffinerieprozess als Erfüllungsoption für die THG-Quote zuzulassen, um die Dekarbonisierung flexibler und schneller zu gestalten; (2) die Notwendigkeit, das sogenannte Co-Processing (Mitverarbeitung biogener Rohstoffe) auf alle zulässigen biogenen Einsatzstoffe auszuweiten, da die aktuelle Beschränkung deutsche Raffinerien benachteiligt; (3) die Empfehlung, Recycled Carbon Fuels (RCF, also Kraftstoffe aus recyceltem Kohlenstoff) als weitere Option zur Erfüllung der THG-Quote zuzulassen, um die Nutzung nachhaltiger Rohstoffe und die Emissionsminderung im Verkehrssektor zu fördern. Die Stellungnahme erläutert, dass diese Maßnahmen helfen würden, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu erhalten und gleichzeitig die Klimaziele zu erreichen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Biogasrat+ e.V.

„Mit unseren Änderungsvorschlägen stärken wir die Investitions- und Planungssicherheit, die Akteursvielfalt, den Vertrauensschutz für getätigte Investitionen in erneuerbare Erzeugungsanlagen und die Realisierungswahrscheinlichkeit für geplante erneuerbare Kraftstoffprojekte und machen damit die Klimaschutzziele im Verkehrssektor erreichbar.“

Der Biogasrat+ e.V., ein Verband für dezentrale Energieversorgung, bewertet den Referentenentwurf der Bundesregierung zum zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) als unzureichend. Der Entwurf soll EU-Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor in nationales Recht umsetzen. Der Biogasrat+ e.V. kritisiert insbesondere, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen und Investitionssicherheit für Unternehmen zu schaffen, die in erneuerbare Kraftstoffe investieren. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die doppelte Anrechenbarkeit fortschrittlicher Biokraftstoffe, die als zentrales Förderinstrument für Investitionen und Klimaschutz erhalten bleiben soll. 2) Die ambitionierte Anhebung der Unterquote für fortschrittliche Kraftstoffe biogenen Ursprungs, um den Markthochlauf zu sichern. 3) Die Notwendigkeit effektiver Betrugsprävention im Rahmen der THG-Quote, um Missbrauch zu verhindern. Der Verband fordert außerdem ein wettbewerbliches Gleichgewicht (Level-Playing-Field) zwischen verschiedenen erneuerbaren Kraftstoffoptionen, die Anerkennung spezifischer Emissionswerte für Strom aus Biogas/Biomethan und die Fortschreibung der Gesetzgebung bis 2045 im Einklang mit dem Klimaneutralitätsziel.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 18.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R003376 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 000075850398-74 (Zum Transparenzregister)
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Bionon UG (haftungsbeschränkt)

„Die doppelte Anrechenbarkeit dieses innovativen und klimaneutralen Kraftstoffs auf die Erfüllungsoptionen schafft die wirtschaftliche Grundlage zur Planungs- und Investitionssicherheit in die Entwicklung und Einführung entsprechender Technologien.“

Die Bionon UG äußert sich zum Referentenentwurf des zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote), insbesondere im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie RED III. Das Unternehmen begrüßt die geplanten Maßnahmen zur Marktaktivierung von biogenem Wasserstoff, wie die Anpassung der 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) und die Aufnahme von biogenem Wasserstoff in den THG-Quotenhandel. Positiv bewertet werden außerdem die Anhebung der Mindestquoten für fortschrittliche Kraftstoffe, die Verlängerung der THG-Quote bis 2040 sowie Maßnahmen zur Betrugsprävention im Zertifikatehandel. Kritisch sieht Bionon UG jedoch die geplante Beendigung der Doppelanrechenbarkeit von fortschrittlichen Kraftstoffen, insbesondere biogenem Wasserstoff, da dies die Marktaktivierung und Investitionssicherheit gefährde. Das Unternehmen fordert technologieoffene Regelungen und eine faire Behandlung aller klimaneutralen Kraftstoffe im Mobilitätssektor. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Bedeutung der Doppelanrechenbarkeit für biogenen Wasserstoff, 2) die Notwendigkeit von Planungssicherheit und Investitionssicherheit für innovative Technologien, 3) die Anpassung der Berechnungsmethoden für negative THG-Emissionen.

Tendenz: überwiegend zustimmend

Datum: 03.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Board of Airline Representatives in Germany (BARIG)

„Die geplante Ausweitung der THG-Quote auf den Luftverkehr wird zu erheblichen Mehrkosten führen und schädigt den Wettbewerb im innereuropäischen und internationalen Kontext zulasten des Luftverkehrsstandorts Deutschland massiv.“

Die Stellungnahme des BARIG (Board of Airline Representatives in Germany) zum Referentenentwurf für das zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) kritisiert, dass der Entwurf zentrale Ziele des Koalitionsvertrags verfehlt und zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für den Luftverkehrsstandort Deutschland führt. Insbesondere wird bemängelt, dass die nationale Quote für strombasierte Kraftstoffe (PtL-Quote) nicht abgeschafft, sondern in eine erweiterte Verpflichtung überführt wird. Die parallele Anwendung von EU-Vorgaben (ReFuelEU Aviation-Verordnung) und nationalen Regelungen schafft eine regulatorische Doppelbelastung. Die geplante Ausweitung der THG-Quote auf den Luftverkehr führt laut Stellungnahme zu erheblichen Mehrkosten und Wettbewerbsverzerrungen im nationalen und internationalen Kontext. BARIG fordert stattdessen eine freiwillige Opt-In-Lösung, bei der zusätzliche Mengen erneuerbarer Flugkraftstoffe (SAF, Sustainable Aviation Fuels) auf die nationale THG-Quote angerechnet werden können, um den Markthochlauf von SAF zu fördern, ohne den Luftverkehr überproportional zu belasten. Besonders ausführlich behandelt werden die Themen: 1) Wettbewerbsverzerrungen durch nationale Sonderwege, 2) direkte und indirekte Kostenwirkungen für den Luftverkehr, und 3) Vorschläge für marktbasierte Anreizsysteme (Opt-In, handelbare Credits, Book & Claim-Mechanismus). Fachbegriffe wie SAF (Sustainable Aviation Fuels), PtL (Power-to-Liquid, strombasierte Kraftstoffe), RFNBO (Renewable Fuels of Non-Biological Origin), und RED (Renewable Energy Directive, EU-Richtlinie für erneuerbare Energien) werden erläutert.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 17.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 BP Europa SE

„bp hat ernsthafte Bedenken gegen den vorgeschlagenen Ansatz, da er gleiche Wettbewerbsbedingungen untergräbt und seiner Ansicht nach negative Auswirkungen auf die Entwicklung einer heimischen SAF-Industrie in Deutschland haben würde.“

Die BP Europa SE begrüßt grundsätzlich die nationalen Maßnahmen zur Umsetzung der zweiten Revision der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) und empfiehlt einen sektoralen Ansatz, der die unterschiedlichen Voraussetzungen der Verkehrsuntersektoren berücksichtigt. Besonders kritisch sieht BP die im Gesetzentwurf vorgesehene Ausnahme für reine Flugturbinenkraftstoffanbieter von den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), da dies zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führen könnte. BP fordert, dass biogene Rohstoffe, insbesondere fortschrittliche Rohstoffe wie POME und EFB, vollständig anerkannt werden, um die Klimaziele für 2040 zu erreichen. Zudem spricht sich BP für nationale Anreize für nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) und erneuerbaren Wasserstoff (RFNBO) aus und fordert eine Verlängerung des Multiplikators für diese Kraftstoffe. Die Stellungnahme hebt außerdem die Bedeutung eines gleitenden Übergangs bei der Umsetzung der neuen Gesetzgebung hervor, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die drohenden Marktverzerrungen durch die Ausnahme für Flugturbinenkraftstoffanbieter, 2) die Anerkennung und Konformität von Rohstoffen sowie 3) die Ausgestaltung und Verlängerung von Anreizsystemen wie Multiplikatoren für erneuerbare Kraftstoffe und Elektrofahrzeuge.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 19.06.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 BtX energy GmbH

„Gleichzeitig appellieren wir eindringlich an Sie, im Zuge der laufenden Gesetzesnovelle auch biogenen Wasserstoff und dessen derzeitiges Stadium des Markteintrittes angemessen zu berücksichtigen und durch gezielte Fördermechanismen eine faire und wirksame Markteinführung zu ermöglichen.“

Die BtX energy GmbH, ein Unternehmen im Bereich biogener Wasserstoff, begrüßt grundsätzlich den Entwurf des zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Besonders positiv bewertet werden die geplante Fortschreibung und Erhöhung der THG-Quoten bis 2040, die Einführung von Vor-Ort-Kontrollen zur Betrugsprävention und die Erhöhung der Unterquoten für fortschrittliche Biokraftstoffe. Kritisch sieht das Unternehmen jedoch die Abschaffung der Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe, da dies biogenen Wasserstoff benachteilige und dessen Markteintritt gefährde. BtX energy fordert daher eine Mehrfachanrechnung auch für biogenen Wasserstoff, um gleiche Wettbewerbsbedingungen wie für andere erneuerbare Kraftstoffe (z.B. RFNBOs – Renewable Fuels of Non-Biological Origin) zu schaffen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1. Die fehlenden Anreize und die drohende Benachteiligung von biogenem Wasserstoff gegenüber anderen Technologien, 2. Die Bedeutung von Anreizmechanismen für den Markthochlauf und Investitionssicherheit, 3. Die Notwendigkeit technologieneutraler Regelungen zur Erreichung der Klimaziele.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 30.06.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)

„Hohe Treibhausgasminderungsquoten bedeuten nicht automatisch mehr Klimaschutz; gerade für den Naturschutz können sie kontraproduktiv sein.“

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bewertet den Entwurf des zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) kritisch. Der BUND betont, dass die Reduktion der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor notwendig ist, sieht jedoch biogene Kraftstoffe und synthetische Kraftstoffe (E-Fuels) nur in wenigen Bereichen, wie dem Flugverkehr, als akzeptabel an. Stattdessen fordert der BUND eine stärkere Fokussierung auf Verkehrsvermeidung, Verkehrsverlagerung und Elektrifizierung. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Kritik an einer starren Erhöhung der THG-Quoten, da diese nicht automatisch zu mehr Klimaschutz führen und sogar negative Auswirkungen auf den Naturschutz haben können. 2) Die Forderung nach einem vollständigen Ausstieg aus Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen, um Ernährungssicherheit und Biodiversität zu schützen. 3) Die Ablehnung von Beimischungsquoten für E-Fuels im Straßenverkehr, da dies sozial ungerecht sei und einkommensschwache Haushalte besonders belaste. Der BUND fordert außerdem, dass nur grüner Wasserstoff (aus erneuerbaren Energien) eingesetzt werden darf und dass die Anrechenbarkeit von Emissionsminderungen aus internationalen Projekten streng kontrolliert wird.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 17.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE)

„Die ambitionierten, aber mit diesem Gesetz nicht erfüllbaren Ziele für den Klimaschutz im Verkehr erfordern ein technologieoffenes Anreizsystem, das sämtliche nachhaltigen Erfüllungsoptionen zulässt – dazu gehören Biokraftstoffe aller Rohstoffkategorien als nach wie vor wichtigster Beitrag zum Klimaschutz im Verkehr genauso wie biogener Wasserstoff, dessen Hochlauf ausgeschlossen wird.“

Der Bundesverband Bioenergie (BBE) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote), der Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung und die Ausweitung der Quotenverpflichtung auf den Luft- und Schiffsverkehr vorsieht. Allerdings sieht der Verband erheblichen Korrekturbedarf: Besonders kritisiert werden die geplante Absenkung der Obergrenze (Kappungsgrenze) für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse von 4,4 % auf 3,0 % bis 2030 sowie der späte Zeitplan für die Umsetzung, der eine Einführung zum 1. Januar 2026 unmöglich mache. Der BBE fordert, alle nachhaltigen Biokraftstoffe und biogenen Wasserstoff als Optionen für den Klimaschutz zuzulassen und die Kappungsgrenze stattdessen auf das EU-rechtlich mögliche Maximum von 5,8 % anzuheben. Zudem wird eine Kraftstoffstrategie mit Zulassung höherer Beimischungen wie E20 und Biodieselvarianten B20/B30/B100 gefordert. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Kritik an der Absenkung der Kappungsgrenze für Biokraftstoffe, 2) die Forderung nach einem technologieoffenen Anreizsystem für den Klimaschutz im Verkehr, 3) die Notwendigkeit eines realistischen Zeitplans für die Gesetzesumsetzung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 18.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB), Bundesverband der Deutschen Bunkerbetriebe für Binnenschiffe e.V. (BDS), Mittelrheinische Personenschifffahrt e.V. (MPSEV), Deutscher Fährverband e.V.

„Wir fordern deshalb, die Umsetzung des Gesetzes für die Binnenschifffahrt bis mindestens Anfang 2028 zu verschieben.“

Die Stellungnahme der Verbände der Binnenschifffahrt kritisiert den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) insbesondere hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Binnenschifffahrt. Die Verbände befürchten, dass die Ausweitung der THG-Quote auf Binnenschiffskraftstoffe zu erheblichen Mehrkosten führt, die die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt gegenüber Lkw und Bahn schwächen und die von der Bundesregierung angestrebte Verlagerung von Gütertransporten auf das Binnenschiff konterkarieren. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die unklare Definition des „Inverkehrbringers“ und die damit verbundene Bürokratielast für kleine und mittlere Bunkerbetriebe, 2) Die Notwendigkeit einer längeren Übergangsfrist, da bestehende Verträge die Mehrkosten nicht abdecken und kurzfristige Preissteigerungen nicht weitergegeben werden können, 3) Die steuerliche Behandlung von alternativen Kraftstoffen wie HVO (Hydrierte Pflanzenöle), die als klimafreundliche Option für die Binnenschifffahrt angesehen werden, aber derzeit steuerrechtlich benachteiligt sind. Die Stellungnahme fordert eine Verschiebung des Inkrafttretens mindestens bis 2028, eine Klarstellung der Verpflichteten im Gesetz, die steuerliche Gleichstellung von HVO und eine EU-weit einheitliche Regelung, um Wettbewerbsverzerrungen und Tanktourismus zu vermeiden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 18.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V.

„Dem vom BMUKN selbst formulierten Anspruch, mit einer ambitioniert fortgeschriebenen THG-Quote die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen, wird der Gesetzentwurf nicht gerecht. Stattdessen erschweren die in dem Entwurf enthaltenen Regelungen den weiteren Klimaschutz im Verkehr, da sie nicht nur wissenschaftliche Erkenntnisse zu nachhaltigen Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse bewusst ausblenden, sondern deren belegten Beitrag zur Emissionsminderung offenkundig verkennen und diesen weiter zurückdrängen werden.“

Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V. (BDBe) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU KN) für ein zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Ziel des Entwurfs ist die Umsetzung der EU-Richtlinien RED III und ReFuelEU Aviation in deutsches Recht, insbesondere durch Fortschreibung der THG-Quote bis 2040. Der BDBe kritisiert die verspätete Vorlage des Entwurfs, die zu einem Vertragsverletzungsverfahren der EU führen könnte, und bemängelt, dass der Entwurf die Klimaschutzziele im Verkehrssektor nicht ausreichend unterstützt. Besonders abgelehnt werden die geplante Absenkung der Anrechnungsobergrenze für nachhaltige Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse, die aus Sicht des BDBe wissenschaftlich nicht begründet ist, sowie die Beibehaltung zahlreicher Verordnungsermächtigungen, die zentrale Entscheidungen der Verwaltung überlassen. Positiv bewertet werden die Fortschreibung der THG-Quote, die Maßnahmen zur Betrugsprävention (z.B. verpflichtende Vor-Ort-Kontrollen), sowie die Abschaffung der Doppelanrechnungsmöglichkeiten für fortschrittliche Biokraftstoffe. Der Verband fordert ambitioniertere Quotensteigerungen bis 2045, eine Anhebung der Obergrenze für nachhaltige Biokraftstoffe auf das EU-rechtlich zulässige Niveau und eine stärkere Förderung heimischer fortschrittlicher Biokraftstoffe. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Höhe und Ausgestaltung der THG-Quote, 2) die Obergrenze und Rolle nachhaltiger Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse, 3) die Maßnahmen zur Betrugsprävention und die Notwendigkeit eines Akkreditierungsverfahrens für Hersteller.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 18.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000597 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V. (BDE)

„Umso mehr begrüßen wir daher den vorgelegten Entwurf, welcher die schrittweise Erhöhung der THG-Quote vorsieht, damit Marktanreize für Biokraftstoffe setzen kann und gleichzeitig strengere Maßnahmen gegenüber Betrugsfälle im Biokraftstoffbereich vorsieht.“

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V. (BDE) begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zum zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote), der eine schrittweise Erhöhung der Quote und strengere Maßnahmen gegen Betrugsfälle im Biokraftstoffbereich vorsieht. Der BDE fordert jedoch eine stärkere Anhebung der THG-Quote im Jahr 2027 auf 17,5 Prozent und eine kontinuierliche Steigerung bis 2030, um Marktanreize für klimafreundliche Biokraftstoffe zu erhalten. Kritisch sieht der Verband die geplante Nicht-Anrechnung bestimmter tierischer Fette und Öle sowie die Ausweitung der Berichtspflichten durch die Unionsdatenbank für Biokraftstoffe (UDB), die zu erhöhtem Verwaltungsaufwand und doppelten Berichtspflichten führen könnte. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Ausgestaltung und Höhe der THG-Quote, (2) die Anforderungen und Probleme rund um die Unionsdatenbank für Biokraftstoffe (UDB), insbesondere für abfallbasierte Biokraftstoffe, und (3) die Regelungen zur Anrechenbarkeit und Kontrolle von Biokraftstoffen, inklusive Vor-Ort-Kontrollen und Mindestanteilen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 18.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000729 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL)

„Die geplante Ausweitung der THG-Quote auf den Luftverkehr wird zu erheblichen Mehrkosten führen und schädigt den Wettbewerb im innereuropäischen und internationalen Kontext zulasten des Luftverkehrsstandorts Deutschland massiv.“

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) kritisiert den Referentenentwurf zum zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) der Bundesregierung scharf. Der Entwurf sieht vor, den Luftverkehr stärker in die nationale THG-Quote einzubeziehen. Der BDL befürchtet dadurch erhebliche Wettbewerbsnachteile für deutsche Fluggesellschaften und Flughäfen, da andere EU-Staaten wie die Niederlande, Schweden oder Frankreich den Luftverkehr nicht in gleichem Maße belasten. Die Stellungnahme fordert stattdessen eine freiwillige Opt-In-Lösung, bei der erneuerbare Flugkraftstoffe (wie Sustainable Aviation Fuels, SAF, und strombasierte Kraftstoffe, PtL) auf die THG-Quote angerechnet werden können, um den Markthochlauf zu fördern, ohne übermäßige Regulierung. Besonders ausführlich behandelt werden: (1) die Gefahr regulatorischer Doppelbelastung durch parallele EU- und nationale Vorgaben (insbesondere durch die ReFuelEU Aviation-Verordnung und die nationale THG-Quote), (2) die zu erwartenden erheblichen Kostensteigerungen für den Luftverkehrsstandort Deutschland, und (3) die drohenden Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Deutschlands, im EU-Binnenmarkt und gegenüber Drittstaaten. Der BDL sieht in der geplanten Regelung einen Bruch mit dem Koalitionsvertrag und dem EU-Subsidiaritätsprinzip, da die europäische ReFuelEU Aviation-Verordnung bereits eine sektorspezifische und harmonisierte Lösung für den Luftverkehr vorsieht.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 15.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e.V. (BTW)

„Der vorgelegte Referentenentwurf verfehlt sein Ziel durch eine unangemessene, wie kaum umsetzbare Übererfüllung EU-weit harmonisierter Vorgaben aus nationaler Ebene.“

Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e.V. (BTW) kritisiert den Referentenentwurf für das 2. Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) deutlich. Der Verband bemängelt, dass die geplante Ausweitung der THG-Quote auf die Sektoren Schifffahrt und Luftfahrt zu einer Doppelregulierung führt und die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Anbieter schwächt. Besonders wird hervorgehoben, dass die Einführung einer nationalen Quote für strombasierte Kraftstoffe (PtL, Power-to-Liquid) im Luftverkehr entgegen den Zielen des Koalitionsvertrags nicht abgeschafft, sondern verschärft wird. Die Stellungnahme betont, dass die bereits existierende EU-Regulierung (ReFuelEU Aviation) ausreichend sei und eine zusätzliche nationale Regelung zu erheblichen Mehrkosten und Wettbewerbsverzerrungen führen würde. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Gefahr der Doppelregulierung und daraus resultierende Kostensteigerungen für die Luftfahrt, 2) die Risiken für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland, insbesondere im internationalen Vergleich, und 3) die Abweichung von den Zielen des Koalitionsvertrags, der eine Entlastung und keine zusätzliche Belastung vorgesehen hatte.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 18.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) e.V.

„Der BDEW begrüßt den vorgelegten Referentenentwurf ausdrücklich, da er wesentliche Elemente und Leitplanken des BDEW-Eckpunktepapiers aufgreift. Dies betrifft insbesondere die zielgerichtete und ambitionierte Weiterentwicklung des bestehenden Treibhausgasquotenhandels, die ambitionierte Fortschreibung der Anforderungen bis zum Jahr 2040 und die Ausweitung auf den Flug- und Seeverkehr sowie das Beibehalten des Zusammenspiels von Effizienzfaktoren und Mehrfachanrechnungen für bestimmte Erfüllungsoptionen mindestens bis zum Jahr 2030.“

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt den Referentenentwurf für das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) für den Verkehr ausdrücklich. Der Entwurf setzt zentrale EU-Vorgaben wie die RED III (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) und die ReFuelEU Aviation-Verordnung um und sieht eine ambitionierte Weiterentwicklung des bestehenden THG-Quotenhandels vor. Besonders betont werden die Ausweitung der THG-Quote auf den Flug- und Seeverkehr, die Fortschreibung der Minderungsziele bis 2040 und die Einführung strengerer Maßnahmen zur Betrugsprävention, etwa durch Vor-Ort-Kontrollen und die Nichtanrechenbarkeit von palmölbasierten Biokraftstoffen. Der BDEW fordert Übergangsregelungen für Erdgas und Flüssiggas, eine technologieoffene Überprüfung der Erfüllungsoptionen nach 2030, eine Anhebung der Quoten zur Stabilisierung des Marktes sowie eine stärkere Unterstützung des Wasserstoffhochlaufs. Besonders ausführlich behandelt werden die Themen Betrugsprävention bei Biokraftstoffen, die Ausgestaltung und Flexibilisierung der Quotenmechanismen und die Anforderungen an fortschrittliche Biokraftstoffe. Der Verband spricht sich für eine zügige Verabschiedung des Gesetzes aus, um Planungssicherheit für Unternehmen zu schaffen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 18.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000888 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 20457441380-38 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. (BVES)

„Wir begrüßen den Entwurf, der wichtige und wirkungsvolle Verbesserungen enthält. Aus unserer Perspektive ist insbesondere positiv hervorzuheben, dass Strom aus erneuerbaren Erzeugungsanlagen auch im Fall der Zwischenspeicherung eine THG-Quotenanrechnung erhalten kann.“

Der Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. (BVES) begrüßt den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote), da er wichtige Verbesserungen für die Branche enthält. Besonders positiv bewertet BVES die Möglichkeit, dass Strom aus erneuerbaren Energien auch bei Zwischenspeicherung auf die THG-Quote angerechnet werden kann, fordert hierzu aber eine klarere Formulierung. Der Verband spricht sich außerdem für eine Anhebung der THG-Minderungsquote in den Jahren 2026 bis 2029 aus, um den Quotenmarkt zu stabilisieren und eine Übererfüllung zu vermeiden. Zudem wird empfohlen, die Pönale (Strafzahlung) bei Nichterfüllung der Quote von 70 auf 120 Euro pro Gigajoule zu erhöhen, um die Wirtschaftlichkeit zu sichern. Ein dritter Schwerpunkt ist die Anpassung der Multiplikatoren für Ladestrom und erneuerbare Kraftstoffe (RFNBO), um technologische Neutralität und Planungssicherheit zu gewährleisten. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit klarer Regelungen für die Anrechnung von zwischengespeichertem erneuerbarem Strom, 2) die Stabilisierung und Anpassung der THG-Quote sowie der Pönale, 3) die Ausgestaltung der Multiplikatoren für Ladestrom und RFNBO zur Förderung des Markthochlaufs und fairer Wettbewerbsbedingungen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesverband Freier Tankstellen und unabhängiger deutscher Mineralölhändler e.V.

„Damit diese jedoch auch von mittelständischen Akteuren der Kraftstoffbranche getragen werden können, sind konkrete Anpassungen erforderlich.“

Der Bundesverband Freier Tankstellen und unabhängiger deutscher Mineralölhändler e.V. (bft) begrüßt grundsätzlich die Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie RED III, betont jedoch, dass der vorliegende Gesetzentwurf insbesondere für kleine und mittlere Kraftstoffanbieter erhebliche Herausforderungen mit sich bringt. Der Verband kritisiert das niedrige Ambitionsniveau der THG-Quote bis 2030 und fordert eine stärkere Anhebung, um Investitionssicherheit zu gewährleisten. Die ersatzlose Streichung der Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe wird abgelehnt, da sie die Attraktivität dieser Kraftstoffe mindert. Zudem werden die neuen bürokratischen Anforderungen, wie die sofortige Datenübertragung in die Unionsdatenbank, als unverhältnismäßig für mittelständische Unternehmen bezeichnet. Besonders hervorgehoben werden: 1) die Forderung nach einer ambitionierteren THG-Quote und einer linearen Anhebung bis 2030, 2) die Kritik an der ersatzlosen Streichung der Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe, und 3) die Belastung durch neue Massenbilanzierungs- und Dokumentationspflichten für kleine und mittlere Unternehmen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 15.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.

„Der BGL begrüßt grundsätzlich den Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote und unterstützt die im Gesetzentwurf hinterlegte Intention der Quotenanhebung für fortschrittliche Biokraftstoffe sowie regulatorische Maßnahmen zur Begegnung krimineller Machenschaften.“

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Der Verband hebt positiv hervor, dass nachhaltige Biokraftstoffe, strombasierte Kraftstoffe auf Basis von grünem Wasserstoff sowie der direkte Einsatz von Strom in Elektrofahrzeugen auf die THG-Quote angerechnet werden können. Besonders unterstützt werden die geplante Quotenanhebung für fortschrittliche Biokraftstoffe und die Einführung regulatorischer Maßnahmen zur Bekämpfung krimineller Machenschaften, etwa durch strengere Herkunftskontrollen und Zertifizierungen. Gleichzeitig sieht der BGL Klärungsbedarf bei der Nichtanerkennung von biogenem Wasserstoff für die THG-Quote und bei der Bewertung von Flächeninanspruchnahmen, insbesondere im Hinblick auf unterschiedliche Regelungen für Biokraftstoffe und Strom aus Photovoltaik-Anlagen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Rolle nachhaltiger Biokraftstoffe für Bestandsflotten und Klimaschutz, 2) die Bedeutung von Herkunftskontrollen zur Sicherstellung der Rechtssicherheit, 3) der Erläuterungsbedarf bei der Ungleichbehandlung verschiedener nachhaltiger Erfüllungsoptionen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 14.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesverband THG Quote e.V.

„Die vorgelegte Novelle des BImSchG bietet die Chance, die THG-Quote zukunftsfest zu machen. Es braucht dazu jedoch Mut zu stringenteren Regeln, mehr Schutz für faire Marktteilnehmer und ein stärkerer Fokus auf Planungssicherheit.“

Die Stellungnahme des Bundesverbands THG Quote e.V. bewertet den Referentenentwurf für das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) grundsätzlich positiv, sieht aber an mehreren Stellen dringenden Nachbesserungsbedarf. Die THG-Quote ist ein zentrales Instrument zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor und wird durch die RED III (Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU) beeinflusst. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Das Antragsverfahren für Ladestrom soll fairer und praktikabler gestaltet werden, insbesondere durch eine Rückkehr zu flexibleren Fristen und Korrekturmöglichkeiten bei fehlerhaften Anträgen. 2) Die Quotenratsche (ein Mechanismus zur automatischen Anpassung der THG-Quote bei Übererfüllung) soll marktstabilisierend ausgestaltet und frühzeitig aktiviert werden, um Preisschwankungen zu vermeiden. 3) Die Verpflichtungsziele bis 2030 sollen ambitionierter (mindestens 40% THG-Minderung) und planbarer bis 2045 auf 100% gesteigert werden, um Investitionssicherheit zu schaffen. Weitere Schwerpunkte sind die Stärkung der Elektroquote, Maßnahmen gegen Betrug, die Anrechenbarkeit von PV-Eigenverbrauch und die Ausweitung der THG-Quote auf Luft- und Schiffsverkehr. Insgesamt wird eine zügige, rechtssichere Umsetzung gefordert, um die Klimaziele zu erreichen und faire Marktbedingungen zu gewährleisten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 17.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 BWVL Bundesverband für Eigenlogistik & Verlader e. V.

„Die Unternehmen unterstützen die Klimaziele ausdrücklich, weisen jedoch darauf hin, dass der vorliegende Referentenentwurf in seiner jetzigen Form die praktische Umsetzbarkeit gefährdet.“

Der Bundesverband für Eigenlogistik & Verlader e. V. (BWVL) äußert sich zum Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Der Verband begrüßt das Ziel der Klimaneutralität im Verkehrssektor, sieht aber erhebliche Herausforderungen für Unternehmen mit großen Bestandsflotten von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. BWVL betont, dass ein kurzfristiger Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge technisch und wirtschaftlich nicht möglich ist und erneuerbare Kraftstoffe wie fortschrittliche Biokraftstoffe, HVO (Hydrotreated Vegetable Oil) und e-Fuels als Brückentechnologie unverzichtbar sind. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit einer Übergangsphase für Bestandsflotten und die Rolle erneuerbarer Kraftstoffe, 2) die Forderung nach separaten und ambitionierten Quoten für fortschrittliche Biokraftstoffe und RFNBO (Renewable Fuels of Non-Biological Origin), 3) die Absicherung der Verfügbarkeit und Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Der Verband fordert langfristige Planungssicherheit, Förderprogramme und Technologieoffenheit, um die Transformation zu ermöglichen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 18.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R005679 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ CertifHy EU RFNBO Voluntary Scheme

„Nach Analyse von CertifHy ist es nicht sinnvoll und praktisch umsetzbar für RFNBO, dass Nachweise nur von letzten Schnittstellen ausgestellt werden dürfen. Nachweise sollten vom letzten Zertifikatsnehmer in der Lieferkette bis zum Endverbraucher ausgestellt werden, unabhängig davon, ob es sich um eine Schnittstelle oder einen Lieferanten handelt.“

Die Stellungnahme von CertifHy zum Referentenentwurf für ein zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) begrüßt grundsätzlich den Entwurf, kritisiert jedoch die geplante Regelung, dass Nachweise für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) ausschließlich von den letzten Schnittstellen in der Lieferkette ausgestellt werden dürfen. CertifHy argumentiert, dass dies in der Praxis nicht umsetzbar ist, da erst beim Verkauf an den Endverbraucher klar wird, wer die letzte Schnittstelle ist. Zudem seien nach europäischem Recht alle zertifizierten Unternehmen verpflichtet, sogenannte Proofs of Sustainability (PoS, Nachhaltigkeitsnachweise) auszustellen, die alle relevanten Informationen enthalten. Diese Informationen liegen nur dem letzten Zertifikatnehmer vor, unabhängig davon, ob es sich um eine Schnittstelle oder einen Lieferanten handelt. CertifHy schlägt daher vor, dass der Nachweis vom letzten zu zertifizierenden Unternehmen ausgestellt werden sollte, um Komplexität und Fehleranfälligkeit zu vermeiden. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Unterschiede der Marktstrukturen zwischen RFNBO und Biokraftstoffen, (2) die Anforderungen und Funktion der PoS nach europäischem Recht, und (3) der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und die Problematik der Informationsweitergabe in der Lieferkette.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 17.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

„Die Wirtschaft braucht jetzt Entlastung, Planungssicherheit und unternehmerischen Freiraum, um innovationsfähig und nachhaltig handeln zu können.“

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bewertet den Referentenentwurf zum zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) differenziert. Der Entwurf setzt die verschärften EU-Vorgaben für erneuerbare Energien im Verkehr (RED III) um und sieht ambitionierte Zielwerte für die Reduktion von Treibhausgasen bis 2040 vor. Kraftstoffanbieter sollen ab 2026 verstärkt verpflichtet werden, Emissionen zu senken, etwa durch den Einsatz von Biokraftstoffen oder den Kauf von THG-Zertifikaten. Positiv hervorgehoben werden Maßnahmen zur Eindämmung von Quotenbetrug, wie strengere Herkunftskontrollen und Vor-Ort-Prüfungen. Kritisch sieht die DIHK jedoch die Abschaffung der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe, die aus ihrer Sicht weiterhin gezielt gefördert werden sollten, da sie für schwer dekarbonisierbare Verkehrsbereiche wichtig sind. Die DIHK warnt zudem vor einer Übererfüllung der EU-Vorgaben auf nationaler Ebene, was zu Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen führen könnte. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen auf den Luft- und Schiffsverkehr, insbesondere durch nationale Sonderwege, die internationale Wettbewerbsfähigkeit gefährden; 2) Die Herausforderungen und Risiken durch neue Melde- und Dokumentationspflichten, die zu erheblichem bürokratischem Mehraufwand führen; 3) Die Notwendigkeit von Übergangsregelungen und technologieneutralen Optionen, um Investitionssicherheit und Planbarkeit für Unternehmen zu gewährleisten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 18.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutsche Umwelthilfe e.V.

„Eine Erhöhung der THG-Quote für alle Erfüllungsoptionen ist nicht zielführend und sollte unterbleiben.“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet den Referentenentwurf für ein zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) kritisch. Die DUH betont, dass der Verkehrssektor in Deutschland seine Klimaziele deutlich verfehlt und eine starke Reduktion der Treibhausgasemissionen notwendig ist. Die THG-Quote kann dazu beitragen, muss aber richtig ausgestaltet werden. Die DUH fordert eine klare Priorisierung der direkten Elektrifizierung (z.B. Elektroautos, Bahnstrom), eine Begrenzung von abfall- und reststoffbasierten Kraftstoffen auf nachhaltige Mengen, den vollständigen Ausschluss von Agrokraftstoffen (Kraftstoffe aus angebauten Pflanzen wie Raps oder Soja) und eine Beschränkung von Wasserstoff und synthetischen Kraftstoffen (E-Fuels, RFNBOs) auf den Flug- und Schiffsverkehr. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Risiken und Betrugsanfälligkeit bei der Anrechnung von Reststoffen und Industrieabfällen als Biokraftstoffe, 2) die Ablehnung von Agrokraftstoffen aufgrund ihrer negativen Klima- und Umweltwirkung, und 3) die Notwendigkeit, Strom als Antriebsenergie im Verkehrssektor zu priorisieren. Die DUH kritisiert, dass der Entwurf Fehlanreize für klimaschädliche Kraftstoffe setzt und fordert strengere Kontrollen und eine ambitioniertere Ausgestaltung der THG-Quote.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 18.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Deutscher Raiffeisenverband e.V.

„Die Weiterentwicklung der THG-Quote schafft Raum für mehr Klimaschutz, gleichzeitig werden Maßnahmen ergriffen, um die Gefahr von Betrugsfällen deutlich zu verringern.“

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) bewertet den Entwurf des zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) grundsätzlich positiv und betont die Rolle genossenschaftlicher Unternehmen in der Energiewende. Der DRV fordert jedoch Nachbesserungen in mehreren Punkten: (1) Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein, um Planungssicherheit zu gewährleisten. (2) Die im Entwurf vorgesehene Erhöhung der THG-Quote bis 2030 wird als unzureichend kritisiert; der DRV fordert eine frühere und stärkere Anhebung. (3) Der geplante Ausschluss von Sojaöl-Biokraftstoffen wird abgelehnt, da er wissenschaftlich nicht ausreichend begründet sei und die Proteinstrategie gefährde. (4) Die Anrechnung von importiertem Biomethan soll begrenzt werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. (5) Die Registrierung von Herstellern fortschrittlicher Biokraftstoffe in Drittstaaten wird als wichtige Maßnahme zur Betrugsprävention begrüßt. Besonders ausführlich werden die Notwendigkeit einer stärkeren Anhebung der THG-Quote, die Ablehnung des pauschalen Sojaöl-Ausschlusses und die Maßnahmen zur Betrugsprävention thematisiert.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 18.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R001376 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutscher Verband Flüssiggas e.V.

„Eine unangemessen kurze Vorbereitungsfrist riskiert Versorgungsengpässe, Preisschocks und Rechtsverstöße.“

Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) bewertet den Referentenentwurf des zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) aus Sicht der Flüssiggasbranche. Flüssiggas (LPG) ist ein Gemisch aus Propan und Butan, das als alternativer Kraftstoff eingesetzt wird. Die Stellungnahme erkennt die Notwendigkeit an, auch Flüssiggas in die THG-Quote einzubeziehen, weist jedoch auf die geringe Marktbedeutung und das begrenzte CO2-Einsparpotenzial hin. Besonders kritisiert werden die sehr kurze Umsetzungsfrist, die fehlende Marktverfügbarkeit regenerativer Flüssiggase und die geplante Progression der Quoten ab 2030, die als unrealistisch für die Branche angesehen wird. Der Verband fordert eine längere Übergangsfrist, eine angepasste Quotierung für Flüssiggas und die Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen gegenüber anderen Energieträgern. Weitere Schwerpunkte sind die Kritik an der Privilegierung von Biomethan, die Forderung nach sektorspezifischen Herkunftsnachweisen und die Ablehnung der EU-Massenbilanzierung für Flüssiggas. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die zu kurze Umsetzungsfrist und der daraus resultierende Anpassungsbedarf für die Branche, 2) die Notwendigkeit einer eigenen, an die Marktrealität angepassten Quotierung für Flüssiggas, und 3) die Forderung nach sektorspezifischen Herkunftsnachweisen und die Ablehnung der aktuellen EU-Regelungen zur Nachweisführung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 17.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R002049 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV)

„Der vorgelegte Referentenentwurf zur RED III-Umsetzung im Verkehr ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Der DWV erkennt die Bemühungen der Bundesregierung an und steht der Bundesregierung und den beteiligten Ressorts sowie dem parlamentarischen Raum als konstruktiver Partner zur Verfügung, um den Weg in eine klimaneutrale Verkehrswirtschaft aktiv zu begleiten.“

Der Deutsche Wasserstoff-Verband (DWV) begrüßt den Referentenentwurf zur nationalen Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) im Verkehrssektor ausdrücklich und sieht darin ein wichtiges Signal für den Markthochlauf von grünem Wasserstoff und strombasierten Kraftstoffen. Der Verband hebt hervor, dass die im Entwurf vorgesehenen Zielvorgaben für den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft noch nicht ausreichend ambitioniert sind, um eine resiliente und zukunftsfähige Wasserstoffwirtschaft zu gewährleisten. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Notwendigkeit einer deutlichen Erhöhung der Mindestquote für erneuerbare strombasierte Kraftstoffe (RFNBO) auf mindestens 5 Prozent bis 2030 sowie die Einführung einer Unterquote für den direkten Einsatz in der Mobilität, (2) die Anpassung der Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) auf 40 Prozent bis 2030 und die Ausgestaltung der Quotenmechanismen, und (3) pragmatische Übergangsregelungen für den bilanziellen Nachweis von Wasserstoff, um die Markteinführung trotz noch fehlender Infrastruktur zu ermöglichen. Der DWV spricht sich zudem für eine konsequente Kontrolle und Transparenz entlang der Nachweiskette sowie für zweckgebundene Verwendung von Pönalen (Strafzahlungen bei Nichterfüllung der Quoten) aus.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 18.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Deutsches Verkehrsforum

„Die Beschlüsse zum zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote sollten zügig gefasst werden. Die Unternehmen benötigen Planungssicherheit für ihre Investitionen.“

Das Deutsche Verkehrsforum (DVF) bewertet den Referentenentwurf für das zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) grundsätzlich positiv, sieht aber an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf. Die Stellungnahme begrüßt die Fortschreibung der THG-Quote bis 2040, kritisiert jedoch die Höhe der Quote und die Umsetzbarkeit der im Klimaschutzgesetz (KSG) verankerten Treibhausgasneutralität. Besonders ausführlich werden die Quotenregelungen für verschiedene Verkehrsträger (Luft-, Straßen- und Schiffsverkehr) diskutiert, wobei das DVF vor Marktverzerrungen und Kosteneffekten durch die Einbeziehung von Flugkraftstoffen in die gemeinsame Quote warnt. Die Einbeziehung von Bahnstrom in den Quotenhandel wird befürwortet, ebenso wie ambitioniertere Quoten für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs. Das DVF fordert eine 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben aus der RED III (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) ohne zusätzliche nationale Anforderungen. Besonders hervorgehoben werden: (1) Die Ausgestaltung der Quoten für verschiedene Verkehrsträger und die damit verbundenen Markt- und Kosteneffekte, (2) die Notwendigkeit großer Produktionsprojekte und Förderinstrumente für nachhaltige Kraftstoffe wie PtL (Power-to-Liquid) und SAF (Sustainable Aviation Fuels), (3) die Forderung nach fairen internationalen Wettbewerbsbedingungen und gezielten Fördermaßnahmen für Luft- und Seeverkehr.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 17.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT e.V.

„Der Entwurf ist insgesamt ausgewogen und hat das Potenzial, das erfolgreiche THG-Quotensystem so weiterzuentwickeln, dass es auch künftig einen spürbaren Beitrag zum Klimaschutz leisten kann.“

Die Stellungnahme des Verbands DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT e.V. bewertet den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) grundsätzlich positiv. Der Verband begrüßt die Umsetzung der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (RED III) und sieht zentrale Fortschritte, insbesondere bei der Fortschreibung des Quotenpfads bis 2040, der Ausweitung der Quotenpflicht auf See- und Flugverkehr, dem Ausschluss von Palmöl und Sojaöl sowie Maßnahmen zur Betrugsprävention. Gleichzeitig fordert der Verband Nachbesserungen: Die Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe und für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBOs) sei zu niedrig angesetzt und müsse erhöht werden, um Investitionen und den Markthochlauf zu sichern. Außerdem wird eine stärkere Digitalisierung des Nachweis- und Anrechnungssystems, eine realistische Datenbasis für die Quotenanpassung, eine frühzeitige Verlängerung des Quotenpfads bis 2045 sowie eine präzisere Nachweisführung für Biomethan aus dem Gasnetz gefordert. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die ambitioniertere Ausgestaltung der Unterquoten für fortschrittliche Biokraftstoffe und RFNBOs, (2) die Notwendigkeit einer Digitalisierung und Vereinfachung der Nachweisprozesse, sowie (3) die Bedeutung eines wirksamen Betrugsschutzes durch verbindliche Vor-Ort-Kontrollen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 17.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 DIE GÜTERBAHNEN

„Die Weiterentwicklung der THG-Quote eröffnet die Möglichkeit, Bahnstrom als zusätzliche Erfüllungsoption anrechnungsfähig zu machen – dieser Schritt würde die Verlagerung von Verkehr auf die besonders klimaeffiziente elektrifizierte Schiene beschleunigen und zu einer gesamtheitlichen Abbildung des Verkehrssektors im Instrument THG-Quote führen.“

Die Stellungnahme der Organisation DIE GÜTERBAHNEN bezieht sich auf den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote), mit dem Vorgaben der novellierten EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (RED III) in deutsches Recht umgesetzt werden sollen. Die zentrale Forderung ist, dass künftig auch Bahnstrom – also der für den elektrifizierten Schienenverkehr genutzte Strom – als Erfüllungsoption für die THG-Quote anerkannt wird. Bisher können nur nachhaltige Biokraftstoffe, strombasierte Kraftstoffe (z.B. auf Basis von grünem Wasserstoff) und Strom in Straßenfahrzeugen angerechnet werden. Die Stellungnahme argumentiert, dass die Einbeziehung von Bahnstrom die Verlagerung von Verkehr auf die klimafreundliche Schiene fördern, die Betriebskosten des Schienenverkehrs senken und die Klimaschutzziele im Verkehrssektor effektiver unterstützen würde. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Benachteiligung des Schienenverkehrs im aktuellen System und das große Klimaschutzpotenzial von Bahnstrom, 2) die explizite Möglichkeit zur Einbeziehung von Bahnstrom nach EU-Recht (RED III), 3) konkrete Formulierungsvorschläge für die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), um Bahnstrom als Erfüllungsoption zu ermöglichen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000422 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 eFuel Alliance

„Eine ambitionierte Umsetzung der REDIII ist die einzige Möglichkeit den Verkehrssektor wieder auf Spur zu bringen.“

Die eFuel Alliance äußert sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) für ein zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Die Stellungnahme betont die Bedeutung von eFuels – das sind synthetische, auf Wasserstoff basierende Kraftstoffe, die mit erneuerbaren Energien hergestellt werden und als erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) gelten – für die Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor. Die Alliance begrüßt die langfristige Planungssicherheit bis 2040, kritisiert jedoch die als zu niedrig bewerteten Quoten für Treibhausgasminderung und RFNBO-Anteile, insbesondere bis 2030. Sie fordert ambitioniertere Zielwerte, eine pragmatischere Ausgestaltung der regulatorischen Vorgaben und die Streichung von Regelungen, die Investitionen und Markthochlauf behindern. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Notwendigkeit einer deutlichen Erhöhung der THG-Quote und der RFNBO-Unterquote, um Investitionen und Markthochlauf von eFuels zu ermöglichen; (2) die Kritik an regulatorischen Hürden, insbesondere an den Produktionsvorgaben und der Stromherkunftskriterien für RFNBOs; (3) die Forderung nach der Streichung der sogenannten Buy-out-Option, damit verfehlte Quoten nachgeliefert werden müssen, um echte Anreize für klimafreundliche Kraftstoffe zu schaffen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V.

„Damit Investitionen in die Transformation der deutschen Mineralölbranche sowie die Defossilisierung des deutschen Verkehrssektors angeregt bzw. ermöglicht werden, müssen aus Sicht von Investoren bessere Business Cases als bei Investitionen in Nachbarländern oder sogar außerhalb Europas geschaffen werden.“

Die Stellungnahme des en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUKN) vom 19.06.2025 bewertet die geplanten gesetzlichen Änderungen kritisch. Die THG-Quote ist ein zentrales Instrument zur Förderung erneuerbarer Kraftstoffe und zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors. Der Verband kritisiert jedoch, dass die geplanten Regelungen im europäischen Vergleich zu restriktiv sind und insbesondere deutsche Unternehmen benachteiligen. Er fordert mehr Flexibilität bei der Anrechnung von Biokraftstoffen, die Zulassung neuer Kraftstoffkategorien wie Recycled Carbon Fuels (RCF) und technologieoffene Regelungen für Co-Processing (gemeinsame Verarbeitung biogener und fossiler Rohstoffe in Raffinerien). Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit eines "Level-Playing-Fields" mit europäischen Nachbarländern, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, 2) die Ausgestaltung und Anrechnung neuer Kraftstoffarten und -optionen (z.B. RCF, RFNBOs – Renewable Fuels of Non-Biological Origin, also strombasierten Kraftstoffen), sowie 3) die Forderung nach rechtssicheren Übergangsregelungen und Bestandsschutz für bereits produzierte Mengen. Der Verband betont, dass Investitionen in neue Technologien und Anlagen nur dann erfolgen, wenn die politischen Rahmenbedingungen langfristig verlässlich und wirtschaftlich attraktiv sind. Die Stellungnahme spricht sich zudem gegen eine Doppelregulierung im Luftverkehr aus und fordert eine Digitalisierung und Vereinfachung des Nachweis- und Quotensystems.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 18.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000885 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Fachverband Biogas e.V.

„Der Fachverband Biogas e.V. begrüßt grundsätzlich die vorgesehene Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote, wenn gleich jedoch eine Reihe der Regelungen aus unserer Sicht noch anzupassen sind und wichtige Änderungen an der THG-Quote gänzlich fehlen.“

Der Fachverband Biogas e.V. begrüßt grundsätzlich die Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), sieht jedoch erheblichen Anpassungsbedarf am Gesetzentwurf. Die Stellungnahme kritisiert insbesondere die geplante Diskriminierung fortschrittlicher Biokraftstoffe gegenüber batterieelektrischer Mobilität, da die Mehrfachanrechnung für Biokraftstoffe ab 2026 entfällt, während sie für Ladestrom bis 2034 bestehen bleibt. Der Verband fordert, die für 2028 vorgesehene Anhebung der THG-Quote (17,5%) bereits 2027 umzusetzen, um Überschussmengen aus Vorjahren abzubauen und einen Preisverfall zu verhindern. Außerdem wird ein behördliches Registrierungsverfahren für fortschrittliche Biokraftstoffe aus dem Ausland zur besseren Betrugsprävention gefordert. Weitere zentrale Forderungen sind: eine frühere und stärkere Anhebung des Mindestanteils fortschrittlicher Biokraftstoffe, die Gleichstellung von Biogas-Strom mit Strom aus Wind- und Solarenergie bei der THG-Anrechnung, der Ausschluss von importiertem Biomethan mit Produktionsförderung im Herkunftsland von der Anrechnung auf die deutsche Quote sowie die uneingeschränkte Anrechenbarkeit biogenen Wasserstoffs, auch wenn dieser in Raffinerien eingesetzt wird. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Ausgestaltung und Anhebung des THG-Quotenpfades, (2) die Diskriminierung und Anrechenbarkeit fortschrittlicher Biokraftstoffe im Vergleich zu Ladestrom, und (3) Maßnahmen zur Betrugsprävention bei importierten Biokraftstoffen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 18.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 FF Frontier Fuels GmbH

„Eine unveränderte Übertragung der dort entwickelten Anrechnungslogik würde zentrale Potenziale zur Emissionsminderung im maritimen Bereich ungenutzt lassen – und im Ergebnis sogar verhindern, dass geeignete, nachhaltige Produkte eingesetzt werden dürfen.“

Die FF Frontier Fuels GmbH, ein auf nachhaltige Biotreibstoffe für die Schifffahrt spezialisiertes Unternehmen, begrüßt grundsätzlich die Einbindung des Seeverkehrs in die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Sie kritisiert jedoch, dass die aktuellen Anrechnungsanforderungen für Biokraftstoffe zu sehr auf den Straßenverkehr zugeschnitten sind und die technischen Besonderheiten der Schifffahrt nicht berücksichtigen. Dadurch werden innovative und nachhaltige Biotreibstoffe, die für Schiffsmotoren geeignet und bereits verfügbar sind, von der Anrechnung ausgeschlossen. Das Unternehmen schlägt vor, entweder eine sektorspezifische Ausnahme für den Seeverkehr zu schaffen oder die Anforderungen für Biotreibstoffe im maritimen Bereich an die tatsächlichen technischen Standards (z.B. DIN ISO 8217) anzupassen. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die technischen Unterschiede zwischen Schiffs- und Straßenfahrzeugmotoren, (2) konkrete Regelungsvorschläge zur Anpassung der gesetzlichen Vorgaben, und (3) die Vorteile einer maritimen Differenzierung hinsichtlich Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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Germanwatch e.V.

„Klimaneutraler Flugverkehr ist unabdingbar auf e-Fuels/e-Kerosin angewiesen. Diese sind knapp und teuer, und werden umso teurer bleiben, umso knapper die Märkte sich entwickeln – durch Produktionsengpässe einerseits und Nachfragekonkurrenz andererseits.“

Germanwatch begrüßt grundsätzlich die Einbeziehung des Luftverkehrs in die Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie RED III. Die Organisation betont, dass klimaneutrale Treibstoffe wie e-Kerosin, eSAF (elektronisch hergestellte nachhaltige Flugkraftstoffe) und PtL (Power-to-Liquid) für die Dekarbonisierung des Luftverkehrs unerlässlich sind, da elektrische Antriebe dort auf absehbare Zeit keine große Rolle spielen können. Kritisiert wird jedoch, dass der Gesetzentwurf E-Fuels und Wasserstoff nicht prioritär für den Luft- und Schiffsverkehr reserviert und Fehlanreize setzt, indem auch der Straßenverkehr auf diese knappen Ressourcen zugreifen kann. Germanwatch fordert, dass die THG-Quote für den Landverkehr klar auf Stromförderung ausgerichtet wird und e-Fuels dem Luftverkehr vorbehalten bleiben. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) Die Notwendigkeit, e-Fuels für schwer dekarbonisierbare Verkehrssektoren wie den Flugverkehr zu reservieren; (2) Die Herausforderungen bei der nachhaltigen Bereitstellung von Energie und Kohlenstoffquellen für e-Fuels; (3) Die Ablehnung von Agrokraftstoffen und kritischen Rohstoffen aus Nachhaltigkeitsgründen.

Tendenz: überwiegend ablehnend

Datum: 17.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👎 Greenpeace

„Die geplante Quote von 25 % bis 2030 ist bereits hoch angesetzt. Die Quote 2040 auf 53% zu erhöhen ist kontraproduktiv, solange ineffiziente und klimaschädliche Kraftstoffe in der Quote enthalten sind.“

Greenpeace bewertet den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) kritisch und fordert eine konsequentere Ausrichtung auf Klimaschutz im Verkehrssektor. Die Organisation betont, dass die THG-Quote nur dann wirksam zur Emissionsminderung beiträgt, wenn sie mit strukturellen Maßnahmen wie Verkehrsvermeidung, -verlagerung und der Priorisierung der direkten Elektrifizierung (z.B. E-Mobilität) verbunden wird. Besonders kritisch sieht Greenpeace die Förderung von Kraftstoffen aus Anbaubiomasse (Agrokraftstoffe), da diese mehr Emissionen verursachen als fossile Kraftstoffe und zu Flächenkonkurrenz sowie Entwaldung führen. Auch die Einbeziehung von Abfall- und Reststoffen (gemäß RED III Anhang 9A/9B) wird wegen begrenzter Verfügbarkeit, Nutzungskonflikten und Betrugsrisiken problematisiert. Die Organisation fordert eine strikte Begrenzung dieser Rohstoffe und eine ausschließliche Förderung synthetischer Kraftstoffe (E-Fuels, grüner Wasserstoff) nur für Luft- und Schiffsverkehr. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Ablehnung von Agrokraftstoffen und die Forderung nach deren Ausschluss aus der THG-Quote, 2) die Priorisierung der direkten Elektrifizierung im Straßenverkehr, 3) die Risiken und Begrenzung von Abfall- und Reststoffen sowie die Notwendigkeit verbesserter Kontrollmechanismen zur Betrugsvermeidung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👎 Growth Energy

„Maintaining at least the 4.4 percent cap already adopted would better position Germany to achieve its greenhouse gas emissions reduction requirements set forth in RED. Recognizing the proven climate and sustainability benefits of food and feed based biofuels supports not only the transportation sector, but also other strategic areas such as energy security, economic competitiveness, rural development, and the bioeconomy.“

Die Stellungnahme von Growth Energy, dem größten Verband der US-Bioethanolproduzenten, bezieht sich auf den Referentenentwurf des zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote. Growth Energy kritisiert die geplante Senkung des Anteils von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen, die zur Erfüllung der Bioenergieziele genutzt werden dürfen, von 4,4 Prozent auf 3 Prozent bis 2030. Der Verband argumentiert, dass Bioethanol aus solchen Pflanzen einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen leistet, ohne die Nahrungsmittelversorgung zu gefährden, da bei der Produktion wertvolle Koppelprodukte wie Tierfutter entstehen. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die positiven Effekte der US-Bioethanolproduktion auf ländliche Entwicklung, Arbeitsplätze und die landwirtschaftliche Produktivität, (2) die Nachhaltigkeit und Effizienzsteigerung in der US-Bioethanolproduktion, sowie (3) die Kritik an pauschalen Beschränkungen für Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen, die laut Growth Energy wissenschaftlich nicht gerechtfertigt seien.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 18.07.2025
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👎 Initiative Klimabetrug Stoppen

„Unsere Empfehlungen beinhalten: die Reform des Vertrauensschutzes, die obligatorische Registrierung von Zertifizierungsstellen und Produzenten, umfassende behördliche Zugriffsrechte, ein Verbot des Nachhaltigkeitsnachweis-Tauschs, erweiterte Zollbefugnisse zur Probennahme, präzisere Rohstoffdefinitionen sowie eine drastische Verschärfung der Sanktionen. Diese Maßnahmen sind essenziell, um die wirtschaftliche Stabilität der Branche wiederherzustellen und die Energiewende glaubwürdig zu gestalten.“

Die Initiative Klimabetrug Stoppen bewertet den aktuellen Referentenentwurf zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) in Deutschland als unzureichend, um Betrug im Biokraftstoffmarkt wirksam zu verhindern. Die Stellungnahme fordert ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Stärkung der Betrugsprävention. Zentrale Forderungen sind: 1) eine Reform des Vertrauensschutzes für Nachhaltigkeitsnachweise, sodass Marktteilnehmer bei Verdacht auf Betrug ihre Sorgfaltspflicht nachweisen müssen; 2) die obligatorische Registrierung von Produzenten und Zertifizierungsstellen, um Transparenz und Kontrolle zu erhöhen; 3) umfassende behördliche Zugriffsrechte, insbesondere für Vor-Ort-Kontrollen und den Informationsaustausch zwischen Behörden und dem Zoll. Besonders ausführlich werden die Notwendigkeit abschreckender Sanktionen (bis hin zur Einführung von Straftatbeständen und Bußgeldern proportional zum verursachten Klimaschaden), die Schließung von Schlupflöchern im Zertifizierungssystem sowie die Bedeutung präziser Rohstoffdefinitionen zur Verhinderung von Umdeklarierungen behandelt. Die Initiative betont, dass ohne diese Maßnahmen die Glaubwürdigkeit des Marktes und die Erreichung der Klimaziele gefährdet sind.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Institut für praxisorientiertes integriertes Recht der Elektromobilität (INSPIRE) e.V.

„Insbesondere die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Betrugsverhinderung und Betrugsprävention sind aus unserer Sicht dringend notwendig, um den THG-Quotenmarkt zu stabilisieren und um den Quotenhandel künftig fair und transparent auszugestalten.“

Das Institut für praxisorientiertes integriertes Recht der Elektromobilität (INSPIRE) e.V. begrüßt den Entwurf des zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) und hebt dessen Bedeutung für die Reduktion von CO2-Emissionen im Verkehrssektor und die Förderung erneuerbarer Energien hervor. Besonders betont werden die Maßnahmen zur Betrugsverhinderung bei Biokraftstoffen und Elektromobilität, die langfristige Planbarkeit der Quotenanforderungen bis 2040 sowie die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse beim Umweltbundesamt. INSPIRE e.V. schlägt zusätzliche Prüfmechanismen für Fahrzeugscheine und eine Bündelung der Bescheinigungen beim Umweltbundesamt vor, um Betrug zu verhindern. Außerdem wird eine technologische Gleichbehandlung von Elektromobilität und erneuerbaren Kraftstoffen gefordert. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) die Notwendigkeit effektiver Betrugsprävention im THG-Quotensystem, (2) die Forderung nach langfristiger Planbarkeit und Fortführung der Mehrfachanrechnung für Elektromobilität über 2030 hinaus, und (3) die Empfehlung zur Digitalisierung der Antrags- und Bescheinigungsverfahren zur Reduzierung des Aufwands für Behörden und Marktteilnehmer.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 18.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 International Council on Clean Transportation (ICCT)

„Wir unterstützen nachdrücklich das Auslaufen von Sojaöl und Palmreststoffen, die Reduktion des Anteils von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln sowie die Ausweitung der THG-Quote auf den Luft- und Seeverkehr, um die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor wirksam zu senken.“

Die Stellungnahme des International Council on Clean Transportation (ICCT) bezieht sich auf den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Der ICCT unterstützt ausdrücklich die geplanten Änderungen, insbesondere das Auslaufen von Sojaöl und Palmöl-Reststoffen als Biokraftstoffe, da deren Produktion mit erheblichen Treibhausgasemissionen und Entwaldung verbunden ist. Weiterhin befürwortet der ICCT die Reduktion des Anteils von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen, da diese indirekte Landnutzungsänderungen (ILUC) verursachen und somit die Klimabilanz verschlechtern. Der ICCT hebt zudem die Notwendigkeit hervor, die Überwachung und Kontrolle der Lieferketten zu verbessern, um Betrug zu vermeiden, und empfiehlt, die THG-Quote auf den Luft- und Seeverkehr auszuweiten sowie nachhaltige synthetische Kraftstoffe (RFNBOs) gezielt zu fördern. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die wissenschaftliche Begründung für das Auslaufen von Soja- und Palmöl als Biokraftstoffe, 2) die Risiken und Auswirkungen von indirekten Landnutzungsänderungen durch Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermitteln, 3) die Bedeutung von Kontrollmechanismen zur Vermeidung von Betrug in der Biokraftstoff-Lieferkette.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 18.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R005590 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 ISCC System GmbH

„Grundsätzlich begrüßen wir eine stärkere Umsetzung von Vor-Ort-Kontrollen in Drittstaaten, wenn diese zur Aufdeckung von Non-Conformities und auch zu Konsequenzen führen.“

Die ISCC System GmbH äußert sich zum Referentenentwurf des Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Zentrale Punkte sind die Unterstützung von Vor-Ort-Kontrollen zur Betrugsprävention, die Notwendigkeit einer besseren Zusammenarbeit zwischen Behörden und Zertifizierungssystemen sowie die Harmonisierung von Nachweispflichten für nachhaltige Kraftstoffe. ISCC betont, dass Vor-Ort-Kontrollen nicht nur in Drittstaaten, sondern auch innerhalb der EU erfolgen müssen, um Missbrauch effektiv zu verhindern. Die Absenkung des Anteils von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen wird kritisch gesehen, da dies die Erfüllungsoptionen für die THG-Minderung einschränkt und Anreize für die Umdeklaration von Rohstoffen schafft. Besonders hervorgehoben und ausführlich thematisiert wurden: 1. Die Umsetzung und Ausweitung von Vor-Ort-Kontrollen, 2. Die Auswirkungen der Absenkung des Anteils von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen, 3. Die Harmonisierung und Anerkennung von Nachweisen und Zertifikaten, insbesondere im internationalen Kontext.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 18.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Lufthansa Group

„Der Entwurf zur Weiterentwicklung der THG-Quote in seiner aktuellen Form ist weder europarechtskonform noch industriepolitisch tragfähig. Er erzeugt erhebliche Wettbewerbsnachteile für deutsche Fluggesellschaften, verhindert einen kohärenten Markthochlauf nachhaltiger Flugkraftstoffe und widerspricht dem Koalitionsvertrag.“

Die Lufthansa Group kritisiert den aktuellen Entwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) im Luftverkehr. Sie bemängelt, dass der Entwurf nicht mit europäischem Recht vereinbar ist und zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für deutsche Fluggesellschaften führt. Besonders wird hervorgehoben, dass nationale Sonderregelungen wie eine zusätzliche nationale Quote oder die sogenannte PtL-Quote (Power-to-Liquid, also synthetische Kraftstoffe) zu höheren Kosten und administrativem Aufwand führen, ohne die Ziele des Klimaschutzes effizienter zu erreichen. Die Lufthansa Group fordert stattdessen die ausschließliche Anwendung der europäischen ReFuelEU Aviation-Verordnung, die verbindliche Beimischungsquoten für nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF, Sustainable Aviation Fuel) vorsieht. Sie spricht sich für die Abschaffung nationaler Sonderregelungen und für marktorientierte Anreizsysteme wie ein freiwilliges Opt-in-Modell mit handelbaren Quoten aus. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen und Kostensteigerungen durch nationale Alleingänge, 2) die Notwendigkeit der Abschaffung der nationalen PtL-Quote entsprechend dem Koalitionsvertrag, und 3) die Vorteile marktwirtschaftlicher Anreizsysteme zur Förderung nachhaltiger Flugkraftstoffe.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 18.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V.

„Die Regelungen im vorliegenden Referentenentwurf führen dazu, dass die deutschen Anbieter von Schiffskraftstoffen aufgrund der daraus resultierenden Kostensteigerungen nicht mehr wettbewerbsfähig im europäischen Markt sind und ihr Geschäft einstellen müssen.“

Der MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. äußert sich zum Entwurf des zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote, RefE 2025). Die Stellungnahme begrüßt die Festschreibung der THG-Quote bis 2040 und die Einführung eines dynamischen Anpassungsmechanismus, fordert jedoch sektorenspezifische Regelungen, insbesondere für Schifffahrt und Luftfahrt, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Kritisch bewertet werden die geplante Begrenzung von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln sowie nationale Alleingänge bei der Anrechnung von Rohstoffen. Die Stellungnahme lehnt die Einbeziehung von Flugkraftstoffanbietern unter die RED III (Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU) ab, sofern sie über die Vorgaben der ReFuelEU Aviation hinausgeht. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Quotenregelungen für die Schifffahrt und die daraus resultierenden Wettbewerbsnachteile für deutsche Anbieter, 2) die Definition und Anrechnung verschiedener Biokraftstoffe und Rohstoffe, 3) die praktische Umsetzbarkeit und Fristen für neue digitale Nachweissysteme (UDB) sowie die Digitalisierung der Prozesse. Die Stellungnahme enthält zahlreiche konkrete Änderungsvorschläge und betont die Notwendigkeit von Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit für die mittelständische Energiewirtschaft.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V.

„Die Regelungen im vorliegenden Referentenentwurf führen dazu, dass die deutschen Anbieter von Schiffskraftstoffen aufgrund der daraus resultierenden Kostensteigerungen nicht mehr wettbewerbsfähig im europäischen Markt sind und ihr Geschäft einstellen müssen.“

Die Stellungnahme des MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. zum Entwurf des zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote, RefE 2025) enthält zahlreiche detaillierte Forderungen und Kritikpunkte. Zentrale Anliegen sind die Sicherstellung von Planungs- und Investitionssicherheit durch eine Festschreibung der THG-Quote bis 2040 und ein flexibler Anpassungsmechanismus, die Ablehnung zusätzlicher Verpflichtungen für Flugkraftstoffanbieter über die EU-Vorgaben hinaus sowie die Forderung, dass alle in der EU-Richtlinie RED (Renewable Energy Directive) gelisteten Rohstoffe auch national angerechnet werden dürfen. Besonders ausführlich behandelt werden (1) die Regelungen zur THG-Quote für die Schifffahrt und die damit verbundenen Wettbewerbsnachteile für deutsche Anbieter, (2) die Ablehnung einer weiteren Begrenzung von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln, und (3) die Forderung nach einer praxistauglichen Umsetzung der Unionsdatenbank (UDB) und Digitalisierung der Prozesse. Die Stellungnahme kritisiert nationale Alleingänge, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen, und warnt vor negativen Auswirkungen auf Versorgungssicherheit und Investitionsbereitschaft.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Mitgliedsverbände des Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), unterstützt vom Deutschen Raiffeisenverband e.V.

„Die Bioenergieverbände begrüßen grundsätzlich den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote, sehen jedoch in mehreren Punkten Nachbesserungsbedarf, um Technologieoffenheit, Wettbewerbsgleichheit und Investitionssicherheit im Sinne eines wirksam umgesetzten Klimaschutzes im Verkehrssektor zu gewährleisten.“

Die Stellungnahme der deutschen Bioenergieverbände bewertet den Referentenentwurf für das zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) überwiegend positiv, sieht jedoch in zentralen Punkten Nachbesserungsbedarf. Die THG-Quote ist ein gesetzliches Instrument, das Unternehmen verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen im Verkehrssektor zu senken, etwa durch den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe. Der Entwurf wird als wichtiger Schritt zur Umsetzung der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (RED III) und zur Erreichung der deutschen und europäischen Klimaziele gewürdigt. Besonders begrüßt werden die Erhöhung der THG-Quote bis 2040, die Ausweitung auf Luft- und Schiffsverkehr sowie Maßnahmen zur Betrugsprävention. Kritisch sehen die Verbände jedoch die geplante Absenkung der Kappungsgrenze für anbaubiomassebasierte Biokraftstoffe, den Ausschluss bestimmter Rohstoffe (z.B. Sojaöl) und die Fristverkürzung bei Zertifikatsausstellungen. Sie fordern stattdessen eine technologieoffene Ausgestaltung, höhere Quoten für fortschrittliche Biokraftstoffe, eine Anhebung der Kappungsgrenze auf das EU-rechtlich mögliche Maximum und eine Stärkung der Investitionssicherheit. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Kappungsgrenzen für verschiedene Biokraftstoffe und deren Auswirkungen auf Klimaschutz und Versorgungssicherheit, (2) die Anforderungen an Zertifizierung und Betrugsprävention, sowie (3) die Einbeziehung neuer Rohstoffe und die Notwendigkeit klarer Zertifizierungsregeln.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 18.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e.V. (MVaK)

„Wir bedanken uns für die Übermittlung des Referentenentwurfs, dessen Inhalt wir in weiten Teilen ausdrücklich begrüßen. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Betrugsprävention und die Abschaffung der Option zur doppelten Anrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe sind die lange erwarteten Antworten auf eine Marktsituation, die für viele Unternehmen existenzbedrohend ist und das Erreichen unserer Klimaziele gefährdet.“

Der Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e.V. (MVaK) begrüßt den Referentenentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote weitgehend. Die Stellungnahme hebt die Bedeutung von Maßnahmen zur Betrugsprävention und die Abschaffung der doppelten Anrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe hervor, da diese lange gefordert wurden, um Marktverzerrungen und existenzbedrohende Situationen für Unternehmen der Erneuerbaren-Branche zu beheben. Der Verband spricht sich für eine ambitioniertere Anhebung der Treibhausgasminderungs-Quote, insbesondere für das Jahr 2027, aus und fordert eine stärkere Erhöhung der Obergrenze für abfallbasierte Biokraftstoffe. Zudem wird betont, dass keine Einschränkung der Rohstoffbasis erfolgen und etablierte Rohstoffe wie POME (Abwasser aus Palmölmühlen) und Tierfette der Kategorie 3 weiterhin anrechenbar bleiben sollen. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) die Ausgestaltung und Notwendigkeit von Vor-Ort-Kontrollen und behördlichen Registrierungsverfahren zur Betrugsprävention, 2) die Anpassung und Anhebung der Treibhausgasminderungs-Quote und der Mindestanteile fortschrittlicher Biokraftstoffe, 3) die Forderung nach einer stärkeren Anhebung der Obergrenze für abfallbasierte Biokraftstoffe sowie der Schutz etablierter Rohstoffe vor Ausschluss.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 18.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000700 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 NABU (Naturschutzbund Deutschland)

„In der Summe dient der Entwurf nicht ausreichend zur Förderung der klimafreundlichsten Erfüllungsoption, der Elektromobilität“

Der NABU (Naturschutzbund Deutschland) bewertet den Entwurf zum 2. Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) kritisch. Die THG-Quote ist ein Instrument, das Unternehmen verpflichtet, den Ausstoß von Treibhausgasen (wie CO2) im Verkehrssektor zu senken, indem sie erneuerbare Energien einsetzen. Die Stellungnahme betont, dass die aktuelle Ausgestaltung der THG-Quote vor allem biogene Kraftstoffe (aus Pflanzen oder Reststoffen) fördert, die aus Sicht des NABU oft problematisch für Klima und Biodiversität sind. Der Entwurf löst laut NABU nicht das strukturelle Problem, dass Elektromobilität zu wenig gefördert wird. Positiv bewertet der NABU, dass besonders klimaschädliche Kraftstoffe wie Sojaöl und Palmölreststoffe künftig ausgeschlossen werden und Maßnahmen zur Betrugsprävention vorgesehen sind. Kritisch sieht der NABU jedoch die Ausweitung der Quotenverpflichtung auf alle Kraftstoffanbieter und Verkehrsträger, da dies zu einer massiven Ausweitung fragwürdiger Kraftstoffe führen könnte. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die unzureichende Förderung der Elektromobilität und die Empfehlung, den Multiplikator für Strom zu erhöhen; 2) Die Risiken und Betrugsanfälligkeit bei biogenen und fortschrittlichen Kraftstoffen, insbesondere durch fehlende Mengenbegrenzungen und Kontrollmechanismen; 3) Die Notwendigkeit, die THG-Quote stärker auf nachhaltige und tatsächlich klimafreundliche Optionen auszurichten, einschließlich einer besseren Förderung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs (RFNBOs) im Flug- und Schiffsverkehr.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 11.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R001667 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Neste Germany GmbH

„Die Stärkung der Investitionssicherheit im Bereich erneuerbarer Kraftstoffe trägt nicht nur zum Erreichen der Klimaziele bei, sondern stärkt auch die Rolle der Biokraftstoffe für die Energiesicherheit und -resilienz Europas.“

Neste Germany GmbH begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote), der zentrale Maßnahmen zur Erreichung der deutschen und europäischen Klimaziele vorsieht. Die Stellungnahme betont die Bedeutung der Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) und hebt hervor, dass die Ausweitung der THG-Quote auf den Flugverkehr, die Einführung ambitionierter Ziele für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBOs), sowie die Stärkung der Betrugsprävention wichtige Fortschritte darstellen. Gleichzeitig warnt Neste vor nationalen Sonderwegen, insbesondere bei der Anerkennung von Rohstoffen für nachhaltigen Flugkraftstoff (SAF), und sieht die Einschränkung des Anhang IX Teil A der RED III als Gefahr für Investitionssicherheit und Innovation. Die Stellungnahme fordert eine EU-weite Harmonisierung der Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung, die Anerkennung des Co-Processings von RFNBOs mit biogenen Ölen in Bioraffinerien und flankierende steuerliche Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Kraftstoffe, insbesondere im Straßengüterverkehr. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Risiken nationaler Sonderwege bei der Rohstoffzulassung für SAF und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb, (2) die Bedeutung des Anhang IX Teil A für Investitionssicherheit und Innovation im Bereich fortschrittlicher Biokraftstoffe, sowie (3) die Notwendigkeit wirksamer, transparenter und praktikabler Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung auf EU-Ebene.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000959 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e. V.

„Wir plädieren jedoch nachdrücklich dafür, von dem Vorschlag Abstand zu nehmen, den möglichen Klimaschutzbeitrag von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen auf ca. ein Drittel des heute zulässigen Niveaus zu reduzieren. Dieser Einschnitt würde den bedeutendsten Klimaschutzbeitrag im Verkehr massiv schwächen, die Existenz der heimischen Biodieselindustrie hierzulande insgesamt bedrohen und einen wichtigen Absatzmarkt für die deutsche Landwirtschaft gefährden.“

Die Stellungnahme des OVID Verbandes der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e. V. zum Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) begrüßt grundsätzlich die Weiterentwicklung der gesetzlichen Vorgaben für den Klimaschutz im Verkehrssektor, die Ausweitung der THG-Quote auf Luft- und Schifffahrt sowie Maßnahmen zur Betrugsprävention bei erneuerbaren Kraftstoffen. OVID lehnt jedoch die geplante starke Reduzierung des Beitrags von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen ab, da dies die Klimaschutzwirkung im Verkehrsbereich schwächen, die Existenz der heimischen Biodieselindustrie gefährden und negative Folgen für die Landwirtschaft haben würde. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Forderung, die Kappungsgrenze für Biokraftstoffe nicht zu senken, sondern unionsrechtlich zulässige Spielräume auszuschöpfen und die Grenze schrittweise zu erhöhen. 2) Die Ablehnung des geplanten Ausschlusses von sojaölbasierten Biokraftstoffen, da dies die europäische Proteinstrategie untergräbt und die Proteinversorgung gefährdet. 3) Die Notwendigkeit eines behördlichen Zulassungsverfahrens für Produzenten fortschrittlicher Biokraftstoffe zur effektiven Betrugsbekämpfung. OVID betont, dass die Biokraftstoffbranche einen wichtigen Beitrag zur CO2-Einsparung, zur Wertschöpfung im ländlichen Raum und zur Versorgungssicherheit leistet.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 15.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Transport & Environment (T&E)

„Die THG-Quote ist keine technologieoffene Förderung von Klimaschutzmaßnahmen. Für Biokraftstoffhersteller stellt die ehemalige Biokraftstoffquote eine staatlichen Nachfragegarantie dar. Jahrzehntelange Unterstützung hat dennoch nicht dazu geführt, dass Biokraftstoffe sich zu einer wettbewerbsfähigen Form der Treibhausgasreduktion für den Straßenverkehr entwickeln.“

Die Stellungnahme befasst sich mit der Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) im Rahmen der deutschen Umsetzung der EU-Richtlinie RED III für den Verkehrssektor. Die zentrale Kritik ist, dass die THG-Quote keine technologieoffene Förderung von Klimaschutzmaßnahmen darstellt, sondern bisher vor allem Biokraftstoffherstellern eine staatliche Nachfragegarantie geboten hat. Trotz jahrzehntelanger Förderung konnten sich Biokraftstoffe jedoch nicht als wirtschaftliche und effektive Lösung zur Treibhausgasreduktion im Straßenverkehr etablieren. Die Stellungnahme betont, dass die Elektrifizierung des Straßenverkehrs nach 2030 den größten Beitrag zur Emissionsminderung leisten wird, da keine andere Technologie vergleichbare Kosten und Effizienz bietet. Die THG-Quote sollte daher gezielt den Ausbau der Ladeinfrastruktur unterstützen und problematische Biokraftstoffe als Erfüllungsoption ausschließen. Für die Luft- und Seefahrt, wo Elektrifizierung oft keine Option ist, sollen spezifische Quoten für nachhaltige erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBOs) geschaffen werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1. Die Begrenzung und Kontrolle von Biokraftstoffen, insbesondere die Ablehnung neuer Rohstoffe mit zweifelhafter Klimaschutzwirkung und die Forderung nach strengeren Kontrollen zur Vermeidung von Betrug. 2. Die Rolle und Ausgestaltung der RFNBO-Quoten, einschließlich der Forderung nach höheren Strafen bei Nichterfüllung und einer klaren Trennung zwischen den Verkehrssektoren. 3. Die Integration von Bahnstrom in die THG-Quote und die Bedeutung der Elektrifizierung für die Dekarbonisierung des Verkehrs insgesamt.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V.

„Die nun geplante Anpassung der nationalen Kraftstoffgesetze mit Mengenquoten ist dabei nur ein Ansatz von mehreren, die ineinandergreifen müssen, um mehr und schnelleren Klimaschutz im Verkehr zu erreichen“

Die Stellungnahme des UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. befasst sich mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) für das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). UNITI begrüßt grundsätzlich die Fortschreibung der THG-Minderungsziele bis 2040 und die Einführung einer Unterquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs (RFNBO, z.B. E-Fuels und Wasserstoff). Kritisiert werden jedoch die aus Sicht des Verbandes zu niedrigen Quotenhöhen für THG-Minderung und RFNBO, die Absenkung der Obergrenze für Biokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermitteln sowie der geplante Ausschluss bestimmter Biokraftstoffe (z.B. Sojaöl, Palmöl-Nebenprodukte). UNITI fordert ambitioniertere Quoten, stabile und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen sowie eine technologieoffene Regulierung, die alle erneuerbaren Kraftstoffe einschließt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Bedeutung und Förderung von E-Fuels und anderen RFNBO für die Defossilisierung des Verkehrssektors, 2) die Kritik an der geplanten Quotenhöhe und der Notwendigkeit von Investitionssicherheit, 3) die Rolle und Regulierung von Biokraftstoffen, einschließlich Kritik an der Absenkung von Obergrenzen und Ausschlüssen.

Tendenz: überwiegend ablehnend

Datum: 18.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R002822 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 VARO Energy Group

„Nur ein stabiles, planbares regulatorisches Umfeld ermöglicht Projektfinanzierungen und den industriellen Hochlauf entsprechender Lieferketten.“

Die VARO Energy Group äußert sich zum Referentenentwurf zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht. Sie betont die Notwendigkeit einer Digitalisierung und strukturellen Reform des Treibhausgas-Quotensystems (THG-Quotensystem), um Betrugsrisiken zu minimieren und Investitionen zu erleichtern. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Einführung eines digitalen Registers für den Quotenhandel, 2) die Flexibilisierung und Erweiterung der Rohstoffzulassung beim Co-Processing, insbesondere die Zulassung weiterer biogener Rohstoffe und Technologien, und 3) die Anerkennung von Biomethan als Input für die Wasserstoffproduktion mittels Steam Methane Reforming (SMR). Die Stellungnahme spricht sich zudem für technologieoffene, ergebnisorientierte Regulierung aus und fordert eine klare sektorale Trennung der Quotenpflichten zwischen Straßen-, Luft- und Schiffsverkehr, um Doppelanrechnungen und Unsicherheiten zu vermeiden. Abschließend wird auf die Bedeutung eines stabilen, planbaren regulatorischen Umfelds für Investitionen und die Erreichung der EU-Biomethanziele hingewiesen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 17.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 VDMA Power-to-X for Applications (P2X4A)

„Die RFNBO-Quote bildet einen wichtigen Baustein für den Hochlauf von Wasserstofftechnologien. Sie setzt einen klaren regulatorischen Impuls und signalisiert den politischen Willen für den Markteintritt von RFNBOs. Doch im aktuellen Regulierungsrahmen bleibt die Unterquote eine notwendige, nicht jedoch hinreichende Grundlage, um die erforderlichen Investitionen in Anlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff, e-Methanol, e-Methan, Ammoniak oder anderen Power-to-X-Technologien auszulösen.“

Die Stellungnahme des VDMA Power-to-X for Applications (P2X4A) zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) betont die Notwendigkeit einer ambitionierten und technologieoffenen Klimapolitik im Verkehrssektor. Der Verband fordert eine sektorübergreifende, an den Klimazielen orientierte THG-Quote, die Integration aller Verkehrsträger (Straße, Luft, Schiff) und eine stärkere Förderung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs (RFNBOs), wie grünem Wasserstoff und synthetischen Kraftstoffen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Einführung und Ausgestaltung der RFNBO-Quote als zentrales Instrument für den Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft, einschließlich wirksamer Sanktionen und Planungssicherheit; 2) Die Forderung nach Gleichstellung biogener Einsatzstoffe im Co-Processing, um Investitionen in Raffinerien zu sichern; 3) Die Notwendigkeit flankierender Maßnahmen wie Infrastrukturaufbau, internationale Kooperation und technologieoffene Regulierung, um Investitionen und Innovationen zu ermöglichen. Fachbegriffe wie RFNBO (Renewable Fuels of Non-Biological Origin) werden als erneuerbare, nicht-biogene Kraftstoffe erläutert. Die Stellungnahme spricht sich für eine langfristige, verlässliche Klimapolitik, eine Reform der Energiesteuerrichtlinie (ETD) und einen diskriminierungsfreien Marktzugang für nachhaltige Flugkraftstoffe aus.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 18.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000802 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 9765362691-45 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Verband der Automobilindustrie (VDA)

„Die im Referentenentwurf vorgesehene Quotenhöhe von lediglich 53 Prozent im Jahr 2040 ist aus Sicht des VDA jedoch nicht ausreichend, um das gesetzlich verankerte Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen.“

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßt grundsätzlich die im Gesetzentwurf vorgesehene Fortschreibung und Anhebung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) über das Jahr 2030 hinaus, sieht jedoch an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf. Die Stellungnahme betont, dass die geplante Zielmarke von 53 % THG-Minderung im Jahr 2040 nicht ausreicht, um die gesetzlich verankerte Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen. Der VDA fordert ambitioniertere Zwischenziele, eine stärkere Förderung fortschrittlicher Biokraftstoffe und eine eigenständige Unterquote für strombasierte Kraftstoffe (RFNBO) im Straßenverkehr. Kritisiert werden nationale Sonderwege beim Ausschluss bestimmter Rohstoffe, die Begrenzung konventioneller Biokraftstoffe unterhalb des EU-rechtlich zulässigen Rahmens und fehlende wissenschaftliche Begleitung des Entwurfs. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit eines höheren Ambitionsniveaus und klarer Zielkurven für die THG-Quote bis 2045, 2) Die Ausgestaltung und sektorale Verteilung der RFNBO-Quote, insbesondere zugunsten des Straßenverkehrs, und 3) Die Rolle und Förderung fortschrittlicher Biokraftstoffe als kurzfristig verfügbare Klimaschutzoption. Der VDA fordert zudem die Begrenzung der Übertragbarkeit von THG-Minderungsmengen, eine Verpflichtung zur Nacherfüllung bei Zielverfehlung und eine wissenschaftliche Begleitung der Quotenfortschreibung.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 01.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R001243 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V.

„Die geplante Reduzierung des Anteils anbaubiomassebasierter Biokraftstoffe beschädigt nicht nur den mengenmäßig bedeutendsten Baustein zur THG-Minderung bei der Antriebsenergie und die CO2-Reduktion in der Mobilität insgesamt, sondern gefährdet die heimische Biodieselindustrie als EU-Marktführer sowie als wichtiger Absatzmarkt für die heimische Landwirtschaft.“

Der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V. (VDB) bewertet den Referentenentwurf zum zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) grundsätzlich positiv, insbesondere die ambitioniertere Zielsetzung, die Ausweitung auf Luft- und Schifffahrt sowie die Verbesserungen bei der Betrugsprävention. Der Verband kritisiert jedoch die geplante starke Reduzierung des Anteils anbaubiomassebasierter Biokraftstoffe, da dies den Klimaschutzbeitrag und die heimische Biodieselindustrie gefährden würde. Der VDB fordert stattdessen eine Erhöhung der Kappungsgrenze für diese Biokraftstoffe. Besonders ausführlich behandelt werden die Themen Betrugsprävention (z.B. Einführung eines behördlichen Registrierungsverfahrens und verpflichtende Vor-Ort-Kontrollen), die Auswirkungen der Kappungsgrenze für anbaubiomassebasierte Biokraftstoffe sowie die Streichung der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe. Der Verband spricht sich gegen nationale Alleingänge beim Ausschluss bestimmter Rohstoffe wie Sojaöl aus und fordert eine bessere Berücksichtigung der heimischen Produktion.

Tendenz: überwiegend zustimmend

Datum: 18.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000053 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Verband Deutscher Reeder

„Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass in einem überarbeiteten Gesetzentwurf die folgenden Kernpunkte für die Seeschifffahrt unbedingt Berücksichtigung finden sollten: Beschleunigte Verfügbarkeit, bevorzugte Zugänglichkeit und uneingeschränkte Technologieoffenheit bei erneuerbaren Kraftstoffen.“

Der Verband Deutscher Reeder (VDR) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote, insbesondere die Ausweitung der Verpflichtungen auf Schiffskraftstoffanbieter. Die Stellungnahme betont jedoch die besonderen Herausforderungen der Seeschifffahrt bei der Dekarbonisierung und fordert, dass der Zugang zu erneuerbaren Kraftstoffen für die Schifffahrt priorisiert wird. Es wird darauf hingewiesen, dass die Schifffahrt ein internationaler Sektor ist und globale, einheitliche Regulierungsrahmen bevorzugt werden sollten. Der VDR kritisiert, dass die im Entwurf vorgesehene Trennung der Erfüllungsoptionen zwischen Schiffs-, Land- und Luftverkehr die Verfügbarkeit erneuerbarer Kraftstoffe für die Schifffahrt gefährden könnte. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit einer beschleunigten Produktion und Verfügbarkeit erneuerbarer Kraftstoffe für die Schifffahrt, 2) die Forderung nach bevorzugtem Zugang der Schifffahrt zu diesen Kraftstoffen, insbesondere zu solchen nicht biogenen Ursprungs, und 3) die uneingeschränkte Technologieoffenheit, damit alle Kraftstofftypen aus der EU-Richtlinie (RED III) für die Schifffahrt nutzbar sind.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 18.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Verband kommunaler Unternehmen e.V.

„Trotz der überwiegend grundsätzlich positiv zu bewertenden Maßnahmen des Gesetzentwurfs bleibt festzuhalten, dass der Entwurf insgesamt hinter den vorhandenen Möglichkeiten, den Klimaschutz durch den Einsatz klimafreundlicher Treibstoffe zu stärken, zurückbleibt.“

Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) äußert sich zum Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote). Der VKU kritisiert, dass das Instrument des Handels mit THG-Minderungsquoten seine ursprüngliche Lenkungswirkung verloren hat, insbesondere durch ein Überangebot an Zertifikaten, fragwürdige Anrechnungsoptionen und den Import von Biokraftstoffen mit unklarer Herkunft. Dies hat zu einem Preisverfall und wirtschaftlichen Nachteilen für kommunale Unternehmen geführt. Der VKU begrüßt grundsätzlich die Maßnahmen des Gesetzentwurfs, sieht aber Nachbesserungsbedarf, insbesondere bei der Nachweisführung für nachhaltige Biokraftstoffe, der Reduktion von Bürokratie und der Sicherstellung wirksamer Kontrollen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit, nicht zertifizierte und nicht nachvollziehbare Biokraftstoffe von der Anrechnung auszuschließen, 2) die Forderung nach rückwirkender Löschung fragwürdiger Zertifikate und 3) die Forderung nach einem angemessenen zeitlichen Vorlauf für die Abschaffung der Mehrfachanrechnung bei fortschrittlichen Biokraftstoffen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 18.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000098 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Verband Maritime Wirtschaft Deutschland e. V.

„Die maritime Freizeit- und Dienstleistungsbranche ist bereit, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dazu braucht es jedoch einen praxisgerechten, technologisch realistischen Regulierungsrahmen, der den Besonderheiten des Sektors gerecht wird. Der aktuell vorliegende Entwurf erschwert diesen Prozess und sollte in den genannten Punkten dringend nachgeschärft werden.“

Der Verband Maritime Wirtschaft Deutschland e. V. (VMWD) begrüßt grundsätzlich das Ziel der Bundesregierung, die Dekarbonisierung des Verkehrssektors und den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe voranzutreiben. Die Stellungnahme hebt jedoch hervor, dass der aktuelle Gesetzentwurf zur Ausweitung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) auf den maritimen Bereich spezifische Herausforderungen für den Freizeit- und Kleinverkehr mit sich bringt. Besonders problematisch ist, dass THG-Minderungen durch Kraftstoffe, die ausschließlich in Wasserfahrzeugen eingesetzt werden, nicht auf die THG-Quote angerechnet werden können. Dies führe zu fehlenden Anreizen für klimafreundliche Kraftstoffe und zu Unsicherheiten für Unternehmen der Branche. Der Verband fordert daher, die Anrechenbarkeit von THG-Minderungen im maritimen Bereich zuzulassen, technische Mindestanforderungen für alternative Kraftstoffe zu definieren und branchenspezifische Forschung sowie Förderprogramme zu etablieren. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die technischen und betrieblichen Besonderheiten von Bootsmotoren (z.B. lange Lagerzeiten und Anforderungen an Kraftstoffe), 2) die Problematik der Nichtanrechenbarkeit von THG-Minderungen im maritimen Bereich, und 3) die Auswirkungen auf Unternehmen und Infrastruktur.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 14.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD)

„Die Weiterentwicklung der THG-Quote bietet die Chance, als Komplementärinstrument den Verkehrssektor wirksam auf Klimakurs zu bringen. Notwendig sind aber vor allem effektive Maßnahmen, die dazu beitragen, Verkehr zu reduzieren und auf klimafreundliche Verkehrsträger zu verlagern. Der vorliegende Gesetzentwurf enthält einige wichtige Verbesserungen, diese reichen aber nicht aus.“

Die Stellungnahme des Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) zum 2. Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) bewertet den Gesetzentwurf als Schritt in die richtige Richtung, hält die vorgeschlagenen Maßnahmen jedoch für unzureichend. Der VCD fordert eine stärkere Ausrichtung der THG-Quote auf Effizienz, Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit. Besonders betont werden die Priorisierung der Elektromobilität (E-Mobilität) und der direkten Nutzung erneuerbarer Elektrizität, der vollständige Ausschluss von Agrokraftstoffen (Kraftstoffe aus Anbaubiomasse) wegen ihrer negativen Klima- und Umweltfolgen sowie die strikte Begrenzung und Kontrolle von Reststoffen aus den Anhängen 9A und 9B der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III), da diese nur begrenzt nachhaltig verfügbar sind und ein hohes Betrugsrisiko bergen. Weitere ausführlich thematisierte Aspekte sind die gezielte Förderung synthetischer Kraftstoffe ausschließlich für den Luft- und Schiffsverkehr sowie die Ablehnung einer pauschalen Steigerung der Gesamtquote, solange klimaschädliche Kraftstoffe angerechnet werden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

„Die THG-Quote kann ein zentrales Instrument für bezahlbare und klimafreundliche Mobilität werden – wenn sie technologieoffen, planbar und investitionsfreundlich ausgestaltet ist. Dazu bedarf es mutiger Korrekturen am vorliegenden Entwurf.“

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt grundsätzlich das Ziel der Bundesregierung, die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) als zentrales Instrument der Klimapolitik im Verkehrssektor weiterzuentwickeln und an die EU-Vorgaben (RED III) anzupassen. Der Verband betont, dass neben dem Ausbau der Elektromobilität eine technologieoffene Kraftstoffstrategie notwendig ist, um auch Bestandsfahrzeuge mit klimafreundlichen Kraftstoffen zu versorgen. Der Gesetzentwurf fokussiert aus Sicht des ZDK zu stark auf elektrischen Ladestrom und vernachlässigt alternative Kraftstoffe wie Biokraftstoffe und strombasierte Kraftstoffe (z. B. E-Fuels). Der Verband fordert höhere Mindestquoten für diese Kraftstoffe, eine ambitioniertere Anhebung der Gesamt-THG-Quote, keine Absenkung, sondern eine Erhöhung der Kappungsgrenze für Biokraftstoffe und eine differenzierte Regulierung von Rohstoffen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Notwendigkeit von Technologieoffenheit und gleichberechtigter Behandlung aller erneuerbaren Kraftstoffe, 2) die Forderung nach höheren Quoten und ambitionierteren Zielen zur Markteinführung alternativer Kraftstoffe, 3) die Kritik an der geplanten Absenkung der Kappungsgrenze für anbaubiomassebasierte Biokraftstoffe.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 19 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Allianz Wasserstoffmotor e.V. | 19.02.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Deutsche Umsetzung der EU REDIII Vorgaben in nationales Recht um Wasserstoffhochlauf in Deutschland zu fördern

Lobbyregister-Nr.: R003716 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 72678

BALANCE Erneuerbare Energien GmbH | 22.12.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Nachhaltige, erneuerbare Kraftstoffe sind zur Erreichung der Klimaschutzziele unerlässlich. Daher setzen wir uns für die Weiterentwicklung der Quote bis 2040 ein. Der Wegfall der Doppelanrechnung setzt ein wichtiges Signal zur Reduzierung potenzieller Fehlanreize, insbesondere im Hinblick auf Betrugsrisiken bei importierten Biokraftstoffen. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass dadurch heimische fortschrittliche Biokraftstoffe wie Biomethan im Wettbewerb benachteiligt werden. Wir schlagen darum vor, dass die Doppelanrechnung bei Übererfüllung der energetischen Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe aus Gülle, Mist und Klärschlamm (Anlage 1 Nr. 6 der 38. BImSchV) beibehalten wird und im Gleichklang mit den Mehrfachanrechnungen für Strom und RFNBOs zurückgenommen wird.

Lobbyregister-Nr.: R007167 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 69955

BURSON GmbH | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Gestaltung des regulatorischen Rahmens zum Betrag des Verkehrssektors zum Klimaschutz, insbesondere die Umsetzung der RED II/III Verordnungen in Deutschland.

Lobbyregister-Nr.: R001884 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74293

Clean Energy Partnership e.V. | 06.01.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die CEP hat eine fachliche Stellungnahme zum Entwurf des zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote erstellt. In der Stellungnahme werden technische und praktische Aspekte des Gesetzentwurfs beleuchtet, insbesondere im Hinblick auf Wasserstoffanwendungen im Verkehrssektor. Die CEP bietet darin eine detaillierte Analyse zu Themen wie RFNBO-Quoten, Anrechnungsmechanismen und Nachweisverfahren. Das Dokument enthält zudem Vorschläge zur praktischen Umsetzung der geplanten Regelungen, mit dem Ziel, den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur im Verkehrsbereich zu unterstützen. Die wichtigsten Empfehlungen auf einem Blick: * Etablierung praktikabler und technologieneutraler Kontrollprozesse für Biokraftstoffe * Sektorale Unterquote für RFNBO

Lobbyregister-Nr.: R002210 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 70519

EWE AG | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
- Biogenen Wasserstoff aus der THG Quote streichen, um Marktverzerrungen zu vermeiden und Investitionen in Elektrolyseure zu schützen. - Keine Umlenkung knapper Biomethan Ressourcen in die Wasserstoff-Produktion; Biomethan wird in Industrie, Verkehr und flexibler Stromerzeugung benötigt. - RFNBO Wasserstoff gezielt stärken, wie von RED III vorgesehen; Wettbewerbsnachteile durch kostengünstigeren biogenen Wasserstoff verhindern. - Fehlanreize für Biomasseproduktion vermeiden, insbesondere Ausweitung über Energiepflanzen oder intensivierte Landwirtschaft

Lobbyregister-Nr.: R001058 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74372

Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein e.V. | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
- Erhöhung der von der Bundesregierung vorgeschlagenene RFNBO Unterquote von 1,2% in 2030 auf mindestens die vom Bundesrat vorgeschlagenen 2,5%. Die Branche spricht sich für einen noch höheren Wert, nämlich 5 % aus. - Bei nachhaltigen Kraftstoffen sollen verbindlicher Vor-Ort Kontrollen sofort ab Inkrafttreten des Gesetzes verpflichtend sein - Ausschluß der Anrechenbarkeit von sojabasierten Kraftstoffen auf die Quote der nachhaltigen Biokraftstoffe

Lobbyregister-Nr.: R003890 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 72705

MAHLE GmbH | 07.01.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die EU Erneuerbare Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED III) hätte bis zum 21. Mai 2025 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der nationale Gesetzgeber sollte die Richtlinie möglichst zeitnah umsetzen, den Ambitionsgrad im Straßenverkehr auf Klimaneutralität 2045 ausrichten (bei auslaufenden Mehrfachanrechnungen) und ambitionierte Unterquoten für fortschrittliche Biokraftstoffe sowie Renewable Fuels of Non-Biological Origin (RFNBOs) vorsehen.

Lobbyregister-Nr.: R000980 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 70587

MAHLE GmbH | 19.02.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die EU Erneuerbare Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED III) hätte bis zum 21. Mai 2025 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der nationale Gesetzgeber sollte die Richtlinie möglichst zeitnah umsetzen, den Ambitionsgrad im Straßenverkehr auf Klimaneutralität 2045 ausrichten (bei auslaufenden Mehrfachanrechnungen) und ambitionierte Unterquoten für fortschrittliche Biokraftstoffe sowie Renewable Fuels of Non-Biological Origin (RFNBOs) vorsehen. In die 37. BImSchV sollte ein realistischer Antriebseffizienzfaktor beim Wasserstoffmotor aufgenommen werden.

Lobbyregister-Nr.: R000980 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 72591

MAHLE International GmbH | 07.01.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die EU Erneuerbare Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED III) hätte bis zum 21. Mai 2025 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der nationale Gesetzgeber sollte die Richtlinie möglichst zeitnah umsetzen, den Ambitionsgrad im Straßenverkehr auf Klimaneutralität 2045 ausrichten (bei auslaufenden Mehrfachanrechnungen) und ambitionierte Unterquoten für fortschrittliche Biokraftstoffe sowie Renewable Fuels of Non-Biological Origin (RFNBOs) vorsehen.

Lobbyregister-Nr.: R000981 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 70592

MAHLE International GmbH | 19.02.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die EU Erneuerbare Energien Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED III) hätte bis zum 21. Mai 2025 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der nationale Gesetzgeber sollte die Richtlinie möglichst zeitnah umsetzen, den Ambitionsgrad im Straßenverkehr auf Klimaneutralität 2045 ausrichten (bei auslaufenden Mehrfachanrechnungen) und ambitionierte Unterquoten für fortschrittliche Biokraftstoffe sowie Renewable Fuels of Non-Biological Origin (RFNBOs) vorsehen. In die 37. BImSchV sollte ein realistischer Antriebseffizienzfaktor beim Wasserstoffmotor aufgenommen werden.

Lobbyregister-Nr.: R000981 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 72593

Mittelstandsverband abfallbasierter Kraftstoffe e.V. (MVaK) | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Nutzung des vollständigen Potenzials abfallbasierter und fortschrittlicher Biokraftstoffe aus heimischer Produktion und Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs heimischer Produzenten mit Importen von Biokraftstoffen aus Staaten außerhalb der EU.

Lobbyregister-Nr.: R000700 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74622

Neste Germany GmbH | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote setzt die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III), dazugehörigen Durchführungsverordnungen und einzelne Bestimmungen der Verordnung (EU) 2023/2405 (ReFuelEU Aviation) in Deutschland um. Neste setzt sich in diesem Kontext für folgende Aspekte ein: - langfristige und ambitionierte Ausgestaltung THG-Quote - Erhöhung des Mindestanteils fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Rohstoffen des Anhangs IX A der RED III anstelle einer Doppelanrechnung mit Wirkung ab dem 01.01.2026 - Zulässigkeit aller in Anhang IX A gelisteten Rohstoffe und weiterer nachhaltiger Reststoffe für Reinkraftstoffe - Wirksame und transparente Instrumente zur Betrugsbekämpfung - Getrennte Anwendungsbereiche für Luft- oder Wasserfahrzeuge

Lobbyregister-Nr.: R000959 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 72890

Ryanair DAC | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Nachhaltige Flugkraftstoffe SAF sind knapp und strukturell teuer. Der notwendige Hochlauf der Produktionskapazitäten erfordert erhebliche Investitionen. Deutschland könnte bereits heute im Rahmen der laufenden Novelle der THG-Quote unter RED III handeln. RED III weitet die Verpflichtungen für erneuerbare Kraftstoffe auf die Luftfahrt aus und bietet damit eine EU-rechtliche Grundlage für die Einführung eines Opt-in-Mechanismus für freiwillige SAF-Mengen, die über ReFuelEU Aviation hinaus genutzt werden. Ein solches Opt-in würde es verpflichteten Unternehmen ermöglichen, zusätzliches SAF an die THG-Quote anzurechnen und es schafft gleichzeitig sofortige Nachfragesignale sowie Investitionssicherheit für zusätzliche SAF-Produktionskapazitäten.

Lobbyregister-Nr.: R006606 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74496

Siemens Energy Global GmbH & Co. KG | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Im Sinne des Wasserstoffhochlaufs bedarf es bei der Umsetzung der THG-Quote einer ambitionierten RFNBO Unterquote.

Lobbyregister-Nr.: R001501 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74317

UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
- Anpassung der THG-Gesamtquote in 2027 - Anhebung der Obergrenze für anbaubiomassebasierte Biokraftstoffe - Ausgestaltung der RFNBO-Unterquote - in der Schifffahrt eingesetzte erneuerbare Kraftstoffe sollen nicht auf die THG-Quote angerechnet werden - Zugang für behördliche Kontrollen bereits für 2026 vorschreiben - Anhebung der Obergrenze für die Anrechenbarkeit abfallbasierter Biokraftstoffe - keine Erweiterung des Rohstoffpools für co-HVO auf Rohstoffe des Anhangs IX Teil B - biogenen Wasserstoff zur Nutzung/Anrechnung in Mineralölraffinerien zulassen - Doppelförderung ausschließen - Änderung der 10. BImSchV zur Flexibilisierung der Schutzsortenregelung von Kraftstoffen - zügiger Abschluss des Gesetzgebungsprozesses

Lobbyregister-Nr.: R002822 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74011

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass Strom für den Betrieb von Eisenbahnen, U- und Stadtbahnen als Erfüllungsoption für die Treibhausgasminderungs-Quote in das Bundesimissionsschutzgesetz (BImSchG) aufgenommen wird. Dies würde die Elektromobilität stärken und die weitere Transformation im Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehr ermöglichen. Darüber hinaus können damit Wettbewerbsverzerrungen im intermodalen Wettbewerb zwischen Straße und Schiene korrigiert werden.

Lobbyregister-Nr.: R001242 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 73959

VNG AG | 20.01.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Entwurf für das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der THG‑Quote soll den Einsatz erneuerbarer Energieträger im Verkehr stärken, Betrug verhindern und Investitionssicherheit für klimafreundliche Kraftstoffe schaffen. Ziel der Interessenvertretung ist eine ambitionierte, praxistaugliche Weiterentwicklung der THG‑Quote, um den Markthochlauf grüner Gase langfristig zu sichern und zur Erreichung der Klimaziele beizutragen. Dazu gehören die Fortschreibung der Quote bis 2045, die Beibehaltung der Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe, eine harmonisierte Massenbilanzierung inklusive Unionsdatenbank sowie ein jährliches Monitoring zur Früherkennung von Fehlentwicklungen.

Lobbyregister-Nr.: R002373 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 71109

VNG AG | 19.02.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Entwurf für das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der THG‑Quote soll den Einsatz erneuerbarer Energieträger im Verkehr stärken, Betrug verhindern und Investitionssicherheit für klimafreundliche Kraftstoffe schaffen. Ziel der Interessenvertretung ist eine ambitionierte, praxistaugliche Weiterentwicklung der THG‑Quote, um den Markthochlauf grüner Gase langfristig zu sichern und zur Erreichung der Klimaziele beizutragen. Dazu gehören die Fortschreibung der Quote bis 2045, die Beibehaltung der Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe aus Gülle, Mist und Klärschlamm, eine harmonisierte Massenbilanzierung inklusive Unionsdatenbank sowie ein jährliches Monitoring zur Früherkennung von Fehlentwicklungen.

Lobbyregister-Nr.: R002373 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 72265

Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - | 31.03.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Zur Umsetzung der RED III Richtlinie soll die THG Quote bis 2040 schrittweise auf 59 Prozent steigen und damit einen erneuerbaren Energieanteil von rund 62 Prozent im Verkehr erreichen. Vorgesehen sind eine RFNBO Quote, höhere Quoten für fortschrittliche Biokraftstoffe ohne Doppelanrechnung, strengere Anrechnungsvoraussetzungen, z. B. Vor Ort Kontrollen, sowie der Ausschluss bestimmter Palmöl Reststoffe. Hauptziele von en2x sind eine schnelle und rechtssichere Umsetzung, die Begrenzung der THG Quote auf den Straßenverkehr, technologieoffene und flexible Erfüllungsoptionen, insbesondere Co Processing, RED konforme Rohstoffe, sowie verlässliche Übergangsregelungen ohne Rückwirkung sowie der Schutz der Wettbewerbsfähigkeit des Raffineriestandorts Deutschland im europäischen Vergleich.

Lobbyregister-Nr.: R000885 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 74380

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:11.02.2026
Erste Beratung:26.02.2026
Abstimmung:23.04.2026
Drucksache:21/4083 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/5530 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit04.03.2026Anhörung
Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat18.03.2026Tagesordnung
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit18.03.2026Tagesordnung
Ausschuss für Wirtschaft und Energie18.03.2026Tagesordnung
Verkehrsausschuss18.03.2026Tagesordnung
Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat22.04.2026Ergänzung
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit22.04.2026Tagesordnung
Ausschuss für Wirtschaft und Energie22.04.2026Ergänzung
Verkehrsausschuss22.04.2026Ergänzung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Der federführende Ausschuss war der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Mitberatende Ausschüsse waren der Ausschuss für Wirtschaft und Energie, der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie der Verkehrsausschuss. 
 
Beschlussempfehlung:  
Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD zugestimmt; die Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke haben dagegen gestimmt.  
Es gibt außerdem einen Entschließungsantrag der CDU/CSU und SPD, der angenommen wurde (gegen die Stimmen der AfD, Grünen und Linken). Der Entschließungsantrag betont die Wirksamkeit und Investitionssicherheit der THG-Quote, hebt die Technologieoffenheit hervor, lobt die Stärkung der Betrugsprävention und fordert die Bundesregierung u.a. auf, weitere Maßnahmen zur Betrugsprävention zu prüfen, die Unionsdatenbank zügig in Betrieb zu nehmen, die Schutzsortenregelung für E5 zu flexibilisieren, Anti-Dumping-Maßnahmen zu stärken, Elektrofahrzeuge von der Umweltplakettenpflicht zu befreien, das Potenzial von Biomethan zu analysieren und die Anrechenbarkeit von biogenem Wasserstoff auf EU-Ebene zu fördern. 
 
Änderungen:  
Es wurden zahlreiche Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen, die sich sowohl auf den Entwurf selbst als auch auf verschiedene bestehende Gesetze und Verordnungen beziehen (z.B. Bundes-Immissionsschutzgesetz, 37. und 38. BImSchV, Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung).  
Wesentliche Änderungen sind u.a.: 
- Die THG-Minderungsquote wird ambitionierter fortgeschrieben und bis 2040 auf 65 Prozent erhöht (ursprünglich 59 Prozent). 
- Die Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBOs) und für fortschrittliche Biokraftstoffe wird angehoben. 
- Die Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe entfällt. 
- Neue Erfüllungsoption: wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe ab 2027. 
- Biokraftstoffe aus Reststoffen der Palmölproduktion werden ausgeschlossen. 
- Vor-Ort-Kontrollen werden als Voraussetzung für die Anrechenbarkeit eingeführt (Betrugsprävention). 
- Die Anrechenbarkeit von tierischen Fetten der Kategorie 3 wird begrenzt (Obergrenze 0,3 Prozent). 
- Strom aus Biogas kann ab 2028 auf die THG-Quote angerechnet werden. 
- Die Mindestquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs wird erhöht. 
- Anpassungen bei der Anrechnung und Nachweisführung, insbesondere bei Zertifizierungen und Dokumentationspflichten. 
Diese Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und die genannten Gesetze/Verordnungen. Es wurden keine „Trojaner“-Regelungen (d.h. fachfremde Änderungen) erkennbar eingeführt. 
 
Begründung:  
Die Änderungen dienen der Umsetzung der EU-Richtlinie RED III und der Anpassung an neue europäische Vorgaben (u.a. ReFuelEU Aviation). Ziel ist es, die Klimaschutzziele zu erreichen, Investitionssicherheit zu schaffen, die Marktstabilität zu fördern und Betrug zu verhindern. Die Anhebung der Quoten und die Einführung neuer Erfüllungsoptionen sollen den Hochlauf von Wasserstoff und Elektromobilität unterstützen. Die Begrenzung bestimmter Biokraftstoffe (z.B. tierische Fette, Palmölreststoffe) dient dem Umwelt- und Ressourcenschutz sowie der Vermeidung von Fehlanreizen und Verlagerungseffekten. Die Begründung betont die Notwendigkeit von Vor-Ort-Kontrollen zur Betrugsprävention und die Bedeutung der neuen Dokumentations- und Nachweisregeln. 
 
Statements der Fraktionen:  
- CDU/CSU: Betont die Schaffung langfristiger, verlässlicher Rahmenbedingungen für Investitionen, Wertschöpfung und Klimaschutz. Hält die Anhebung der Oberquote für wichtig für Marktstabilität und Planungssicherheit, begrüßt die Abschaffung der Doppelanrechnung und die Stärkung der heimischen Produktion. Sie sieht die Maßnahmen zur Betrugsprävention und die Anhebung der Quote als notwendig an. 
- SPD: Sieht im Gesetz einen Fortschritt für Klimaschutz und wirtschaftliche Anreize. Betont die Anhebung der Quote, die Stärkung der Elektromobilität, die Förderung von Wasserstoff und die Bedeutung der Betrugsprävention durch Vor-Ort-Kontrollen. Hält das Gesetz für ein gutes Instrument zur Förderung der Elektromobilität und Wasserstoffindustrie. 
- AfD: Lehnt den Gesetzentwurf ab. Kritisiert die starke Regulierung und die finanziellen Mehrbelastungen für Unternehmen und Verbraucher. Sie sieht Planungsunsicherheit, zu wenig Technologieoffenheit und fordert marktwirtschaftliche Lösungen statt weiterer Quoten und Abgaben. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lehnt den Gesetzentwurf ab. Kritisiert, dass die Quote durch neue Erfüllungsoptionen zur „Klimaschadensquote“ werde. Hält die Ausweitung von Anbaubiomasse und E-Fuels für klimaschädlich und ineffizient, fordert stattdessen eine vollständige Beendigung der Anrechenbarkeit von Nahrungs- und Futtermitteln bis 2030, ein Aus für Sojaöl- und Palmöl-Reststoffe, eine Anpassung der Obergrenze für abfallbasierte Kraftstoffe und die Einführung von Schienenstrom als Erfüllungsoption. 
- Die Linke: Lehnt den Gesetzentwurf ebenfalls ab und bezeichnet ihn als „Mogelpackung“. Kritisiert, dass die direkte Elektrifizierung die sinnvollste Lösung sei und der Gesetzentwurf zu höheren Kraftstoffpreisen und sozialer Ungerechtigkeit führe. Fordert, dass Ladestrom die einzige Erfüllungsoption sein solle, Bahnstrom einbezogen wird, Anreize für E-Fuels abgeschafft und Höchstmengen für Biokraftstoffe eingeführt werden. Sie hat einen eigenen Entschließungsantrag eingebracht, der abgelehnt wurde. 
 
Entschließungsantrag Die Linke (Zusammenfassung):  
Die Linke fordert, dass Ladestrom die einzige Erfüllungsoption der THG-Quote im Straßenverkehr wird, Schienenstrom einbezogen wird, Anreize für RFNBOs im Straßenverkehr abgeschafft werden, eine Quote für RFNBOs für Flug- und Schiffsverkehr eingeführt und verbindliche Höchstmengen für Flugkraftstoffe festgelegt werden. Außerdem soll die Anrechnung von Sojaöl-Kraftstoffen ab 2027 ausgeschlossen werden. Es werden weitere Maßnahmen für eine sozial-ökologische Mobilitätswende, ein Tempolimit und eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens gefordert. Dieser Antrag wurde abgelehnt. 
 
Fazit:  
Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung (CDU/CSU und SPD dafür, AfD, Grüne und Linke dagegen). Die Änderungen betreffen die Weiterentwicklung und Verschärfung der THG-Quote, die Stärkung von Betrugsprävention, die Förderung von Wasserstoff und Elektromobilität sowie die Begrenzung bestimmter Biokraftstoffe. Die Fraktionen bewerten den Gesetzentwurf sehr unterschiedlich, von grundsätzlicher Zustimmung (CDU/CSU, SPD) bis zu scharfer Ablehnung (AfD, Grüne, Linke).

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:778/25
Eingang im Bundesrat:19.12.2025
Erster Durchgang:30.01.2026, Stellungnahme (PDF)
Abstimmung:08.05.2026
Status Bundesrat:Zugestimmt