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2. Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
Initiator:BMUKN
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:27.11.2025
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/1506 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/2635 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Trojanercheck:Scheinbar kein Trojaner
Verknüpfungen:Der Entwurf basiert auf einem Vorhaben aus der vorherigen Legislaturperiode: Entwurf 20. Legislaturperiode
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Steigerung der Sammelmenge von Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie die Minimierung von Brandrisiken, die durch Lithium-Batterien in diesen Geräten verursacht werden. Die Lösung umfasst insbesondere eine verbesserte Entnahme von Lithium-Batterien an kommunalen Sammelstellen, eine bundesweit einheitlichere und verstärkte Verbraucherinformation über die Pflicht zur getrennten Erfassung von Altgeräten sowie die Ausweitung verbrauchernaher Rückgabemöglichkeiten für elektronische Einweg-Zigaretten. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, federführend ist das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
 
Hintergrund:  
Es wird ausführlich auf die Vorgeschichte eingegangen: Deutschland verfehlt die von der EU vorgegebene Sammelquote für Elektroaltgeräte deutlich (38,6 % statt 65 %). Trotz bereits bestehender Rücknahmestrukturen und einer Novellierung des ElektroG 2021 ist die Sammelmenge rückläufig bzw. stagniert, während immer mehr neue Geräte in Verkehr gebracht werden. Zudem nehmen Brandrisiken durch fest verbaute Lithium-Batterien zu. Ein weiteres Problem ist die nicht ordnungsgemäße Entsorgung von elektronischen Einweg-Zigaretten. Der Gesetzentwurf steht im Kontext der Agenda 2030 und des Nachhaltigkeitsziels 12 der UN. Die Europäische Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine zusätzlichen Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand.  
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft: Es entsteht ein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand von etwa 2,01 Mio. Euro (davon ca. 0,3 Mio. Euro für Informationspflichten), der vollständig durch Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden soll („One-in, one-out“-Regel). Hinzu kommt ein einmaliger Umstellungsaufwand von rund 3,4 Mio. Euro (davon ca. 550.000 Euro für Informationspflichten).  
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung: Es entsteht ein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 110.000 Euro, der vollständig auf die Länder entfällt, sowie ein einmaliger Aufwand von rund 120.000 Euro (ebenfalls für Länder und Kommunen).  
Einnahmen: Es werden keine Einnahmen für Bund oder Länder erwartet.  
Auswirkungen auf Verbraucherpreise: Auswirkungen auf Einzelpreise und das Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten. 
 
Inkrafttreten:  
Keine konkreten Angaben zum Inkrafttreten; daher ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
- Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft, da dringender Umsetzungsbedarf wegen Brandgefahren und wegen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens besteht. 
- Eine Befristung der Maßnahmen ist nicht vorgesehen, aber eine Evaluierung der wichtigsten Regelungen spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten. 
- Es gibt keine relevanten Auswirkungen auf Gleichstellung, Demografie, gleichwertige Lebensverhältnisse oder die Digitalisierung der Verwaltung. 
- Der Entwurf wurde im Bereich der Verbraucherinformation (§ 18a Absatz 3) nach Hinweisen des Handelsverbands Deutschland angepasst, um die Umsetzbarkeit im Einzelhandel zu erleichtern (Exekutiver Fußabdruck). 
- Die Maßnahmen stehen im Einklang mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und sollen die Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung fördern.  
- Die Umsetzung der neuen Rücknahmepflichten betrifft insbesondere den Einzelhandel, auch kleine Verkaufsstellen wie Kioske und Tankstellen.  
- Die Zielerreichung wird regelmäßig evaluiert, u.a. durch Abfallanalysen und Verbraucherumfragen sowie die jährliche Berichtspflicht an die EU.  
 
Zusammenfassung:  
Der Gesetzentwurf zielt auf eine bessere Sammlung und sichere Entsorgung von Elektroaltgeräten, insbesondere durch mehr Rückgabemöglichkeiten, bessere Information und Maßnahmen gegen Brandgefahren. Die Kosten für Wirtschaft und Verwaltung werden kompensiert, Verbraucher werden nicht zusätzlich belastet. Das Gesetz ist eilbedürftig und wird regelmäßig überprüft. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Einführung und Konkretisierung neuer Begriffsbestimmungen, insbesondere für Lager- und Versandflächen sowie elektronische Einweg-Zigaretten. 
- Erweiterung der Rücknahmepflicht auf alle Vertreiber von elektronischen Einweg-Zigaretten, auch im Onlinehandel; Rücknahmepflicht endet sechs Monate nach Sortimentsende. 
- Präzisierung der Einsortierungspflichten an kommunalen Sammelstellen: Befüllung der Behälter für bestimmte Gerätegruppen (Bildschirme, Lampen, Kleingeräte) darf nur durch Mitarbeitende des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers erfolgen, um Schadstofffreisetzung und Brandrisiken zu vermeiden. 
- Klarstellung, dass gebrauchte, zur Wiederverwendung geeignete Geräte vom Separierungsverbot ausgenommen sind, sofern sie vorab geprüft wurden. 
- Erweiterung und Konkretisierung der Informationspflichten für Hersteller und Vertreiber, insbesondere zur getrennten Erfassung und Entnahme von Batterien sowie zu Brandrisiken durch lithiumhaltige Batterien. 
- Verschärfung der Informationspflichten im Onlinehandel: Informationen müssen leicht auffindbar und sichtbar bei der Bestellung angezeigt werden. 
- Einführung einer einheitlichen Kennzeichnungspflicht für Sammel- und Rücknahmestellen im Handel (Symbol, Mindestgröße, Platzierung), auch im Onlinehandel. 
- Anpassung der Bußgeldvorschriften: Ordnungswidrigkeiten bei fehlender Kennzeichnung von Sammelstellen und bei Verletzung von Informationspflichten, auch im Onlinehandel. 
- Änderung der Meldepflichten für Hersteller: Mengenmeldungen zu ins Ausland verbrachten Geräten und Eigenrücknahmen künftig kalenderjährlich statt monatlich; Wahlmöglichkeit zur Anrechnung von Eigenrücknahmen. 
- Berichtspflicht der Bundesregierung zur Recyclingquote für Kunststoffe aus Altgeräten bis Ende 2026. 
- Übergangsregelungen: Rücknahmestellen für elektronische Einweg-Zigaretten müssen bis 30. Juni 2026 eingerichtet werden; sechs Monate Übergangsfrist für neue Kennzeichnungspflichten. 
 
Alle redaktionellen Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen wurden nicht berücksichtigt, sofern sie keine eigenständigen Maßnahmen darstellen.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:02.07.2025
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten wird aktuell durch zwei zentrale Herausforderungen geprägt: Angesichts des Verfehlens der EU-rechtlich vorgegebenen Sammelquote besteht zum einem das Erfordernis, die Sammelmenge zu steigern. Zum anderen sollen Brandrisiken, die durch Lithium-Batterien verursacht werden, die in immer mehr Elektrogeräten auch fest verbaut sind, minimiert werden. Mit der gegenständlichen Novelle sollen beide Aspekte adressiert werden. Zum einen soll die Entnahme von Lithium-Batterien bei der Erfassung an der kommunalen Sammelstelle verbessert werden. Zum anderen sollen über die Verstärkung und Vereinheitlichung der Verbraucherinformation mehr Elektroaltgeräte (EAG) getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall erfasst werden.  
 
Aktuell werden in Deutschland mehrere Millionen elektronische Einweg-Zigaretten pro Jahr verkauft. Diese Einwegprodukte fallen als Elektro- und Elektronikgeräte in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), werden jedoch zum Teil durch die Nutzenden nicht als solche wahrgenommen und dementsprechend nicht ordnungsgemäß entsorgt. Ziel der Novelle des ElektroG ist es insofern auch, für diese Produkte weitere verbrauchernahe Rückgabemöglichkeiten zu etablieren.  
 
Dieser Entwurf steht im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 "Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung" und trägt insbesondere zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 12 bei, nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherzustellen.“

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 4 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Germanwatch | 25.09.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Stärkung der Wiederverwendung, Reform der Erweiterten Herstellerverantwortung, Verhinderung von Batteriebränden, Erhöhung der Sammelquote.

Lobbyregister-Nr.: R001063 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 65502

Otto GmbH & Co. KGaA | 16.10.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Mitteilungspflicht über die Sammlung von Altgeräten gegenüber der EAR soll weiterhin auch monatlich erfolgen können.

Lobbyregister-Nr.: R004611 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 66648

VDMA e.V. | 10.10.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der VDMA begrüßt die geplante Verlängerung des Meldeintervalls für exportierte Elektrogeräte von monatlich auf jährlich (§ 27) als bürokratische Entlastung. Die in § 19a vorgesehene Pflicht, jeder Lieferung schriftliche Entsorgungsinformationen beizulegen, wird für den B2B-Bereich als unnötiger Mehraufwand ohne Nutzen kritisiert. Die Hersteller informieren bereits ausreichend durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne und ausführliche digitale Dokumentationen auf ihren Webseiten. Als Alternative schlägt der VDMA vor, auf die physische Beilage zu verzichten und die leicht auffindbare digitale Bereitstellung der Informationen auf der Hersteller-Website als ausreichend anzuerkennen.

Lobbyregister-Nr.: R000802 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 66524

Verband des eZigarettenhandels (VdeH) | 02.10.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Entwurf zum Dritten Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vernachlässigt den erheblichen illegalen Handel. Nach Verbandsschätzungen entfallen rund 50 Prozent des Marktes für Einweg E Zigaretten auf illegale Ware. Diese Problematik bleibt bislang politisch weitgehend unbeachtet und führt dazu, dass der legale Handel unrechtmäßig mit Entsorgungs- und Kostenlasten belastet wird. Wir fordern daher, dass Politik und Vollzugsbehörden durch konsequente Durchsetzung bestehender Gesetze, engmaschige Kontrollen und wirksame Sanktionen gegen den illegalen Handel vorgehen. Verbote von Einweggeräten oder die Einführung einer Pfandpflicht lehnen wir ab.

Lobbyregister-Nr.: R000028 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 66247

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:08.09.2025
Erste Beratung:11.09.2025
Abstimmung:06.11.2025
Drucksache:21/1506 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/2635 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit08.10.2025Anhörung
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit15.10.2025Tagesordnung
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit05.11.2025Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 08.10.2025 im Ausschuss für Umweltausschuss statt.

Hölger Thärichen (Verband kommunaler Unternehmen): Thärichen bezeichnete die Novelle als eine „richtige Weiterentwicklung“ und einen wichtigen Baustein, um die Gefahren durch Brände auf Wertstoffhöfen einzudämmen. Er forderte jedoch weitere Instrumente, insbesondere ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten, da die geplante Rückgabemöglichkeit im Handel nicht ausreiche. Zudem sprach er sich dafür aus, Hersteller, Vertreiber und insbesondere den Online-Handel stärker an den Kosten der kommunalen Sammelleistungen zu beteiligen.

Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (schriftliche Stellungnahme): Die Bundesvereinigung betonte, dass der steigende Aufwand für die Entsorgung der massenhaften Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht allein auf den Kommunen abgeladen werden dürfe.

Sascha Roth (Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft, BDE): Roth bezeichnete die Rücknahmepflicht für E-Zigaretten im Handel als „nicht zielführend“. Er äußerte die Befürchtung, dass noch mehr Einweg-E-Zigaretten im Restmüll landen und zu Bränden führen könnten. Die Zahl der falsch entsorgten Geräte nehme zu, und Brandschutzmaßnahmen reichten nicht aus. Der BDE plädiere deshalb für die Einführung eines Batteriepfandsystems, da es angesichts der Herausforderungen „keine andere Lösung“ gebe.

Oliver Pohland (Verband des eZigarettenhandels, VdeH): Pohland sprach sich gegen ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten und gegen ein Pfandsystem aus, da beide Ansätze „rechtlich und praktisch problematisch“ seien. Er betonte, dass neue Regulierungen nur den legalen Handel träfen und den Schwarzmarkt stärkten. Stattdessen forderte er mehr Kontrollen und „empfindliche Sanktionen“ gegen den Schwarzmarkt.

Stefanie Stadie (Handelsverband Deutschland, HDE): Stadie wies darauf hin, dass der Handel bereits heute „umfangreiche Rücknahmepflichten“ erfülle, oft unter schwierigen Bedingungen. Besonders der Lebensmittelhandel sei stark belastet. Die Rücknahmequote bleibe dennoch hinter den EU-Vorgaben zurück. Sie forderte eine Evaluierung und Anpassung der Quotenberechnung auf europäischer Ebene und lehnte zusätzliche Belastungen wie Informationspflichten ab, da diese nicht zu größeren Rücknahmemengen führten.

Christian Eckert (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie, ZVEI, schriftliche Stellungnahme): Eckert riet dazu, von einer Novellierung des ElektroG zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen, da die EU-Kommission im Rahmen des „Circular Economy Acts“ bereits eine grundlegende Novellierung plane. Anpassungsvorschläge sollten auf EU-Ebene diskutiert und umgesetzt werden.

Luisa Denter (Germanwatch) und Viktor Schödwell (Deutsche Umwelthilfe, DUH): Beide kritisierten die Maßnahmen im Gesetzentwurf als unzureichend, um Sammelleistungen zu steigern und Brandrisiken durch Lithium-Batterien zu reduzieren. Denter forderte eine substanzielle Reform des ElektroG mit erweiterter Herstellerverantwortung und Stärkung der Wiederverwendung, etwa durch einen Reparaturbonus. Schödwell verlangte eine Abkehr von der geteilten Produktverantwortung und forderte, Hersteller zu kollektiven Rücknahmesystemen mit verbindlichen Sammel- und Verwertungsquoten zu verpflichten. Zudem empfahl er, die Rücknahmepflicht im Handel zu erweitern und zu vereinfachen, sodass alle Händler unabhängig von der Verkaufsfläche zur Rücknahme verpflichtet werden.

Weitere Informationen: hib-Meldung zum Gesetzentwurf, Video und Stellungnahmen auf bundestag.de.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Der federführende Ausschuss war der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (16. Ausschuss). Aus dem Text geht nicht hervor, dass andere Ausschüsse mitberaten haben. Es gab eine öffentliche Anhörung mit Sachverständigen, deren Stellungnahmen in die Beratungen eingeflossen sind. 
 
Beschlussempfehlung:  
Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/1506) in geänderter Fassung anzunehmen. Zugestimmt haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD. Die Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke haben dagegen gestimmt.  
Zusätzlich wurde ein Entschließungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD angenommen. Dieser fordert u. a., auf EU-Ebene eine realistischere Berechnung der Sammelziele zu unterstützen, ein nationales Verbot von Einweg-E-Zigaretten zu prüfen, den Onlinehandel stärker in die Pflicht zu nehmen und den Vollzug gegen illegale Einweg-E-Zigaretten zu stärken. 
 
Änderungen:  
Es wurden zahlreiche Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen, die sich überwiegend auf das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) beziehen.  
Wesentliche Änderungen: 
- Die Rücknahmepflicht des Handels wird auf alle elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzer ausgeweitet (nicht mehr nur Einweg-E-Zigaretten). 
- Definitionen für „elektronische Zigarette“ und „elektronischer Tabakerhitzer“ werden eingeführt. 
- Anpassungen bei Informations- und Kennzeichnungspflichten für Sammel- und Rücknahmestellen. 
- Hersteller können Eigenrücknahmen künftig monatlich oder jährlich melden (Bürokratieabbau). 
- Anpassungen im Meldeverfahren und bei Übergangsvorschriften. 
- Ergänzungen und Klarstellungen bei Informationspflichten und Symbolen. 
- Änderungen und Korrekturen im Batterierecht-Durchführungsgesetz und im Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz (Artikel 2 und 3 des Gesetzes).  
Die Änderungen an Artikel 2 und 3 betreffen andere Gesetze (Batterierecht-Durchführungsgesetz und Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz) und sind laut Begründung Folgeänderungen und Korrekturen von Verweisfehlern im Zusammenhang mit der Umsetzung von EU-Recht. Es handelt sich hierbei nicht um einen „Trojaner“ im klassischen Sinne, da die Änderungen im Zusammenhang mit dem Themenkomplex stehen und im Begründungsteil erläutert werden. 
 
Begründung:  
Die Änderungen dienen vor allem dazu, die Rücknahmepflichten für alle elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzer zu erweitern, um Umgehungen zu verhindern. Die Definitionen werden entsprechend angepasst. Die Möglichkeit zur monatlichen oder jährlichen Meldung von Eigenrücknahmen soll den bürokratischen Aufwand für Hersteller verringern. Die Änderungen im Batterierecht-Durchführungsgesetz und Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz korrigieren Verweisfehler und passen Bußgeldvorschriften an. Insgesamt sollen die Änderungen die Sammelquoten erhöhen, Brandrisiken durch Lithium-Batterien verringern und die Verbraucherinformation verbessern. 
 
Statements der Fraktionen:  
- CDU/CSU: Betont die Verbesserung der Sammelquote und Brandvermeidung, lobt die Zusammenarbeit mit der SPD, hebt die Verbraucherinformation und die Rücknahme im Handel hervor. Unterstützt die im Entschließungsantrag geforderten Maßnahmen, insbesondere zur EU-Richtlinie und zum Onlinehandel.  
- AfD: Kritisiert fehlende innovative Industriepartnerschaften, mangelnde Digitalisierung und unrealistische Sammelquoten. Fordert mehr Transparenz über Recyclingquoten und Lebensdauer von Geräten sowie steuerliche Anreize für nachhaltige Produkte. Lehnt den Gesetzentwurf ab, da er Chancen für Wirtschaft, Umwelt und Innovation verpasse.  
- SPD: Betont die Verbesserung bei der Entnahme von Lithium-Ionen-Batterien und der Verbraucherinformation. Begrüßt die Erweiterung der Rückgabepflicht auf alle E-Zigaretten und die Möglichkeit zur flexibleren Mengenmeldung für Hersteller. Unterstützt die Prüfung eines Verbots von Einweg-E-Zigaretten und die Anpassung der Sammelquotenberechnung auf EU-Ebene.  
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hält die Novelle für notwendig, aber nicht ambitioniert genug. Kritisiert, dass wichtige Forderungen nur im Entschließungsantrag und nicht direkt im Gesetz geregelt werden. Fordert ein sofortiges Verbot von Einweg-E-Zigaretten, eine stärkere Einbindung des Onlinehandels und bessere Maßnahmen gegen illegale Produkte. Will einen eigenen Entschließungsantrag einbringen.  
- Die Linke: Kritisiert, dass der Entwurf weder die Sammlung noch die Behandlung von Altgeräten verbessert oder Brandrisiken verringert. Fordert eine erweiterte Herstellerverantwortung und ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Bemängelt die aus ihrer Sicht wenig verbraucherfreundlichen Rücknahme- und Reparaturregeln und fehlende Anreize für reparaturfreundliches Design. 
 
Zusammenfassung:  
Die Beschlussempfehlung sieht eine Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung vor, mit Stimmen von CDU/CSU und SPD. Die Änderungen betreffen vor allem die Ausweitung der Rücknahmepflicht auf alle E-Zigaretten und Tabakerhitzer, Verbesserungen bei Verbraucherinformation und Meldeverfahren sowie Korrekturen im Batterierecht. Die Opposition kritisiert die Novelle als unzureichend und fordert weitergehende Maßnahmen, insbesondere ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten und eine stärkere Herstellerverantwortung.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:401/25
Eingang im Bundesrat:15.08.2025
Erster Durchgang:29.09.2025
Abstimmung:21.11.2025
Status Bundesrat:Zugestimmt