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Einführung des Taser-Einsatzes für die Bundespolizei

Das Gesetz liegt als Referentenentwurf vor, der nächste Schritt ist Abstimmung im Kabinett.
Basics
Offizieller Titel:
Initiator:Bundesministerium des Inneren
Status:Referentenentwurf
Letzte Änderung:02.07.2025
Entwurf PDF:Download Entwurf
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:02.07.2025
Datum Kabinettsbeschluss:

„Einsatzkräfte müssen über alle Einsatz- und Führungsmittel verfügen, um effektiv und gleichzeitig verhältnismäßig vorgehen zu können. Der Einsatz der Schusswaffe ist dabei stets das letzte Mittel. Um ein möglichst abgestuftes Vorgehen bei der Anwendung des unmittelbaren Zwangs zu gewährleisten, können Distanz-Elektroimpulsgeräte (DEIG), umgangssprachlich auch Elektroschockpistolen oder Taser genannt, eingesetzt werden.  
Distanz-Elektroimpulsgeräte entfalten insbesondere präventive Wirkung. Ob der Einsatz auf der Grundlage der geltenden Regelungen des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) möglich ist, wird zum Teil angezweifelt. Hier soll Rechtssicherheit geschaffen werden. “