„Einsatzkräfte müssen über alle Einsatz- und Führungsmittel verfügen, um effektiv und gleichzeitig verhältnismäßig vorgehen zu können. Der Einsatz der Schusswaffe ist dabei stets das letzte Mittel. Um ein möglichst abgestuftes Vorgehen bei der Anwendung des unmittelbaren Zwangs zu gewährleisten, können Distanz-Elektroimpulsgeräte (DEIG), umgangssprachlich auch Elektroschockpistolen oder Taser genannt, eingesetzt werden.
Distanz-Elektroimpulsgeräte entfalten insbesondere präventive Wirkung. Ob der Einsatz auf der Grundlage der geltenden Regelungen des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) möglich ist, wird zum Teil angezweifelt. Hier soll Rechtssicherheit geschaffen werden. “