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Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:22.12.2025
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/1928 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/3101 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Verknüpfungen:Der Entwurf basiert auf einem Vorhaben aus der vorherigen Legislaturperiode.: Entwurf 20. Legislaturperiode
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
🟣🟣🟣 Beteiligungsfrist mindestens 4 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Trojanercheck :⚠️ Enthält sachfremde Ergänzungen in der Beschlussempfehlung.
Hinweis:In Zuge der Ausschussberatung wurde hier noch die Streichung der verpflichtenden Nutzung von erneuerbaren Flugkraftstoffen für die Luftfahrt angehängt.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern, um die Wärmeversorgung in Deutschland klimaneutral zu gestalten. Dazu sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren umfassend digitalisiert, vereinfacht und beschleunigt werden, insbesondere im Wasser- und Bergrecht sowie für Wärmeleitungen. Die Anlagen erhalten ein überragendes öffentliches Interesse, um ihre Realisierung zu erleichtern. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
 
Hintergrund:  
Der Entwurf steht im Kontext der deutschen und internationalen Klimaschutzziele, insbesondere des Pariser Klimaabkommens und des Bundes-Klimaschutzgesetzes, die bis 2045 Treibhausgasneutralität vorsehen. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung ist bislang gering. Die Geothermie wird als Schlüsseltechnologie für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung gesehen, ihr Ausbau verlief bisher aber zu langsam. Der Gesetzentwurf setzt Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um und dient auch der Umsetzung von EU-Richtlinien (insbesondere Richtlinie (EU) 2018/2001 und deren Änderungen). Ein Vertragsverletzungsverfahren der EU wegen verspäteter Umsetzung läuft bereits. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entstehen jährliche Mehrausgaben von etwa 66.000 Euro (Personalmehrbedarf beim Bundesverwaltungsgericht). Für die Länder und Kommunen sinken die Ausgaben, insbesondere durch geringeren Verwaltungsaufwand.  
Für die Wirtschaft verringert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 10,4 Mio. Euro, davon 9,7 Mio. Euro Bürokratiekosten aus Informationspflichten.  
Für die Verwaltung verringert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 3,3 Mio. Euro, vollständig bei Ländern und Kommunen.  
Es werden keine wesentlichen Änderungen bei sonstigen Kosten der Wirtschaft oder der sozialen Sicherungssysteme erwartet. Einnahmen werden nicht genannt. 
 
Inkrafttreten:  
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
- Der Entwurf ist aufgrund der Umsetzungspflicht der EU-Richtlinie und des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens besonders eilbedürftig. 
- Das Gesetz ist unbefristet, eine Evaluierung ist nicht vorgesehen. 
- Es werden keine Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau, die Gleichstellung oder demografische Aspekte erwartet. 
- Die Regelungen tragen zur Verbesserung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse bei und stärken die nachhaltige Wärmeversorgung. 
- Das Gesetz sieht zahlreiche Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur Digitalisierung vor. 
- Die Zuständigkeit für bestimmte Verfahren wird auf die Oberverwaltungsgerichte verlagert, was die Verfahrensdauer und Justizkosten senken kann. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Ziel des Gesetzes ist die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmespeicher und Wärmeleitungen, um die Klimaziele zu erreichen. 
 
- Das Gesetz gilt für Zulassungsverfahren zur Errichtung, zum Betrieb und zur Änderung von Anlagen zur Tiefen- und oberflächennahen Geothermie, Wärmepumpen (außer genehmigungsfreie Luftwärmepumpen), Wärmespeichern und Wärmeleitungen. 
 
- Wärme umfasst im Sinne des Gesetzes auch Kälte (z. B. Kühlung durch Wärmepumpen). 
 
- Seismische Explorationen (Vibroseismik, nicht Sprengseismik) zur Ermittlung des Geothermiepotenzials sind explizit im Anwendungsbereich enthalten. 
 
- Grundstückseigentümer müssen seismische Explorationen durch Vibrotrucks dulden; sie umfassen das Betreten des Grundstücks, das Auslegen von Geophonen und das Aussenden von Schallwellen. 
 
- Für seismische Explorationen wird in der Regel angenommen, dass keine erhebliche Störung wild lebender Tiere erfolgt, wenn eine ökologische Baubegleitung stattfindet. 
 
- Anlagen zur Tiefengeothermie (ab 400 m Tiefe) und oberflächennaher Geothermie (bis 400 m Tiefe) werden klar abgegrenzt und definiert. 
 
- Wärmespeicher und Wärmeleitungen werden rechtlich definiert und in den Anwendungsbereich aufgenommen. 
 
- Die Errichtung und der Betrieb von Geothermieanlagen, Wärmepumpen (soweit genehmigungspflichtig), Wärmespeichern und Wärmeleitungen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit; dies hat Vorrang bei behördlichen Abwägungen, außer bei gleichrangigen Belangen wie Landesverteidigung. 
 
- Für bestimmte große Anlagen (Tiefengeothermie, Wärmepumpen ab 500 kW) sind die Oberverwaltungsgerichte erstinstanzlich zuständig, um Gerichtsverfahren zu beschleunigen. 
 
- Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für Wärmeleitungen werden an das Verfahren für Gasleitungen angeglichen, digitalisiert und beschleunigt; Erörterungstermine können entfallen, Entscheidungen werden digital veröffentlicht. 
 
- Für Wärmeleitungen und seismische Explorationen besteht eine Duldungspflicht der Grundstückseigentümer, sodass keine individuellen Einverständniserklärungen mehr eingeholt werden müssen. 
 
- Die Fristen für Genehmigungsverfahren werden verkürzt: Betriebspläne für Geothermie können auf vier bis acht Jahre verlängert werden (statt bisher zwei Jahre); die Prüfung der Vollständigkeit von Antragsunterlagen muss innerhalb von 45 Tagen erfolgen; Genehmigungsverfahren für Erdwärmepumpen unter 50 MW müssen innerhalb von drei Monaten abgeschlossen werden; für andere Anlagen gelten Fristen von einem Jahr (bzw. zwei Jahre für Wasserstoffspeicher). 
 
- Genehmigungsverfahren müssen elektronisch über eine einheitliche Stelle durchgeführt werden; Antragsteller müssen sich nur an eine Anlaufstelle wenden. 
 
- Die Bergbehörde kann von Geothermieunternehmen eine Sicherheitsleistung (z. B. Versicherung) für Bergschäden verlangen. 
 
- Betriebspläne können bei geringer Gefährlichkeit auch für große Vorhaben entfallen (Bürokratieabbau). 
 
- Für bestimmte Wärmepumpen (z. B. zur Versorgung eines Haushalts) und oberflächennahe Erdwärmekollektoren bis 4 m Tiefe entfällt die wasserrechtliche Genehmigungspflicht, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. 
 
- Die Nutzung von Grundwasser durch Wärmepumpen zur Beheizung oder Kühlung eines Hauses ist erlaubnisfrei, ebenso der Einsatz bestimmter Erdwärmekollektoren, solange keine schädlichen Auswirkungen auf das Grundwasser zu erwarten sind. 
 
- Die Digitalisierung und Standardisierung der Verfahren wird vorangetrieben, u. a. durch Bohranzeigeportale und digitale Bekanntmachung von Entscheidungen. 
 
- Das Gesetz setzt Vorgaben der EU-Richtlinien zur Förderung erneuerbarer Energien um, insbesondere zur Fristverkürzung, Digitalisierung und zum überragenden öffentlichen Interesse. 
 
- Die Maßnahmen führen zu einer erheblichen Entlastung von Bürokratiekosten für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung. 
 
- Eine Evaluierung der Neuregelung ist nicht vorgesehen. 
 
Diese Zusammenfassung enthält die zentralen Maßnahmen und Regelungsinhalte des Gesetzentwurfs, ohne redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen oder Übergangsregelungen.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:03.07.2025
Datum Kabinettsbeschluss:06.08.2025
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„ Die Geothermie ist eine kostengünstige, unerschöpfliche, ganzjährig zuverlässige und klimaneutrale Wärmequelle. Die Bundesregierung leitet deshalb mit diesem Gesetzentwurf einen Geothermie-Turbo ein, damit in Deutschland schnell mehr Geothermie genutzt werden kann.  
 
Mit dem Gesetz soll der Ausbau von Geothermieanlagen, Wärmeleitungen und – speichern sowie die Erkundung von Erdwärme erleichtert und beschleunigt werden. Dafür werden Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie für Wärmepumpen, die Flusswasser, Abwasser Industrieabwärme oder auch Luft nutzen, abgebaut. Erleichterungen werden auch für Wärmespeicher sowie Wärmeleitungen geschaffen. Auch für private Haushalte wird es leichter, eine Zulassung für die eigene Wärmepumpe zu erhalten.  
 
Zugleich wird die Erkundung des Untergrundes mit Messfahrzeugen, die zur Ermittlung des Erdwärmepotentials erforderlich ist, durch das Gesetz ganzjährig ermöglicht. Die Belange von Natur- und Artenschutz bleiben dabei gewahrt.  
 
Ferner gibt es Neuerungen bei Bergschäden: Die Behörden können nach dem Entwurf nun von den Geothermieunternehmen eine Sicherheitsleistung auch für Bergschäden verlangen. Damit werden Schadensfälle vollständig abgesichert.  
 
Mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz wird ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Gleichzeitig werden die europäischen Vorgaben der Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED III) umgesetzt. Das Gesetz ist Teil des Sofortprogramms der Bundesregierung.  
 
Es ist geplant den Entwurf im August im Kabinett zu beschließen.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
In den vorliegenden Stellungnahmen wurden keine Angaben zum Zeitraum der Beteiligungsphase oder zum Eingangsdatum der Aufforderung gemacht. Daher können keine Aussagen zur Dauer oder zum Ablauf der Beteiligungsphase getroffen werden.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zum Gesetzentwurf für das Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) und die damit verbundenen Änderungen weiterer Gesetze ist insgesamt gemischt bis überwiegend positiv, wobei die grundsätzliche Zielrichtung – die Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für Geothermie, Wärmepumpen, Wärmespeicher und Wärmeleitungen – von fast allen Akteuren begrüßt wird. Besonders positiv äußern sich Industrie- und Energieverbände sowie viele Landesministerien zur Notwendigkeit der Verfahrensbeschleunigung und zur Anerkennung des überragenden öffentlichen Interesses an erneuerbarer Wärme. Gleichzeitig gibt es breite und teils scharfe Kritik von Umweltverbänden, Wasserversorgern, kommunalen Spitzenverbänden und einigen Landesministerien an der Ausgestaltung des Gesetzes, insbesondere bezüglich der Definitionen, des Grundwasserschutzes, der Fristenregelungen, der Beteiligungsrechte und der technischen Umsetzbarkeit. Die Forderung nach Nachbesserungen zieht sich durch nahezu alle Stellungnahmen.

Meinungen im Detail
1. Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung, Bürokratieabbau
Industrieverbände, Energieunternehmen und zahlreiche Landesministerien begrüßen die geplanten Beschleunigungen und Vereinfachungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren, die Einführung verbindlicher Fristen, die Digitalisierung von Verfahren und die Konzentrationswirkung bei Zulassungen. Sie betonen die Notwendigkeit, den Ausbau der Geothermie und verwandter Technologien zu beschleunigen, um die Klimaziele zu erreichen und Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Arbeitgeberverbände und Branchenverbände wie der BVEG, BDEW, AGFW, BVG, VKU, DIHK, Kunststoffrohrverband und 8KU loben die Reduktion von Genehmigungsanforderungen, die Erweiterung der Genehmigungsfreiheit und die Einführung von Genehmigungsfiktionen, fordern aber weitere Vereinfachungen, klarere Definitionen und eine bessere Abstimmung mit anderen Gesetzen. Auch die Gleichstellung von Wärme und Kälte sowie die explizite Aufnahme innovativer Versorgungskonzepte (z.B. kalte Nahwärme, Aquathermie) werden vielfach gefordert.

2. Definitionen, Anwendungsbereich und technische Begriffsbestimmungen
Ein zentrales Thema fast aller Stellungnahmen ist die Kritik an unklaren, zu weit gefassten oder zu engen Begriffsbestimmungen (z.B. 'Anlage', 'Wärmepumpe', 'Wärmeleitung', 'Kälte', 'Geothermie/Erdwärme'). Mehrere Ministerien (u.a. Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern), der DIHK, BDEW, BEE, AGFW, Bundesverband Wärmepumpe und andere fordern präzisere und praxisnahe Definitionen, um Rechtsunsicherheiten und Umsetzungsprobleme zu vermeiden. Es wird vielfach angeregt, innovative Technologien und Versorgungskonzepte explizit einzubeziehen und die Abgrenzung zwischen verschiedenen Geothermieformen (z.B. oberflächennahe/tiefe Geothermie, hydrothermale/petrothermale Systeme) sowie zwischen Wärme- und Kältenutzung klarzustellen.

3. Grundwasserschutz, Trinkwasserversorgung und Umweltbelange
Umweltverbände (NABU, BUND, Deutsche Umwelthilfe, Deutsche Umwelthilfe, DVGW), Wasserversorger, kommunale Spitzenverbände und mehrere Landesministerien kritisieren scharf die geplanten Erleichterungen bei Genehmigungen und Fristen, insbesondere die Erlaubnisfreiheit für bestimmte Wärmepumpen und die Einführung von Genehmigungsfiktionen. Sie warnen vor erheblichen Risiken für das Grundwasser, die Trinkwasserversorgung und aquatische Ökosysteme durch Bohrungen, Temperaturveränderungen und Schadstoffeinträge. Es wird gefordert, dass Wasserschutz- und Trinkwassereinzugsgebiete sowie sensible Zonen von Erleichterungen ausgenommen werden und dass die wasserrechtliche Erlaubnispflicht beibehalten wird. Die Verkürzung von Fristen und die Annahme fingierter Zustimmung bei ausbleibender Behördenstellungnahme werden als rechtsunsicher und umweltgefährdend abgelehnt. Umweltverbände fordern zudem eine umfassende, naturschutzorientierte Prüfung und ein begleitendes Monitoring der ökologischen Auswirkungen.

4. Überragendes öffentliches Interesse und Abwägungsprozesse
Die Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses an Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeichern wird von den meisten Branchen- und Energieverbänden begrüßt, da sie Planungs- und Investitionssicherheit schafft. Umweltverbände und einige Ministerien warnen jedoch davor, dass eine pauschale Einstufung zu einer Schwächung von Umwelt- und Naturschutz führen kann. Sie fordern, dass Schutzgüterabwägungen weiterhin ergebnisoffen und differenziert erfolgen und der Schutz von Grundwasser und Natur mindestens gleichrangig behandelt wird.

5. Fristenregelungen, Verfahrensvereinfachungen und Digitalisierung
Während Industrie- und Energieverbände sowie einige Ministerien die Einführung verbindlicher Fristen, die Digitalisierung von Verfahren und die Konzentrationswirkung begrüßen, kritisieren Umweltverbände, Wasserversorger und kommunale Spitzenverbände die Verkürzung von Fristen und die Einführung von Genehmigungsfiktionen als rechtsunsicher und potenziell umweltgefährdend. Es wird gefordert, die Fristen realistisch zu bemessen, die Behörden personell und technisch besser auszustatten und die Beteiligungsrechte nicht zu beschneiden.

6. Einbeziehung neuer Technologien und weiterer erneuerbarer Wärmequellen
Mehrere Verbände (BDW, BEE, Bundesverband Wärmepumpe, AGFW, 8KU) fordern, dass das Gesetz auch andere erneuerbare Wärmequellen wie Aquathermie, Abwärme, kalte Nahwärme und innovative Speichertechnologien explizit einbezieht. Es wird angeregt, die Definitionen entsprechend zu erweitern und die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Technologien zu verbessern.

7. Förderkulisse, Investitionsanreize und Flächenverfügbarkeit
Einige Branchenverbände und Unternehmen (Vulcan Energie, 8KU, Stadtwerke München, Ministerium MV) kritisieren die aktuelle Förderkulisse als unzureichend und fordern mehr staatliche Unterstützung, steuerliche Gleichstellung und eine umfassende Privilegierung von Geothermie im Bau- und Steuerrecht. Die Verfügbarkeit von Flächen und die finanzielle Beteiligung von Kommunen werden als wichtige Erfolgsfaktoren für den Ausbau genannt.

8. Spezifische Kritikpunkte und Detailregelungen
Einzelne Stellungnahmen thematisieren spezifische Aspekte wie die Notwendigkeit einer besseren personellen Ausstattung der Behörden (BVEG, AGFW), die Herausforderungen bei der Digitalisierung der Verwaltungsverfahren (Ministerium MV), die Problematik der Lärmbelastung durch Luft-Wärmepumpen (Ministerium MV), die Bedeutung der geologischen Landesaufnahme (NRW), die Regelungen zu Sicherheitsleistungen und Betriebsplänen (BVEG, Verband Kali- und Salzindustrie, Oberbergamt Saarland), die Gleichstellung von Realkompensation und monetärer Kompensation (Vulcan Energie) sowie die Notwendigkeit klarer Regelungen bei der Umstellung von Erdgasspeichern auf Wasserstoffspeicherung (DVGW).

9. Verfassungsrechtliche Aspekte
Vereinzelt wird auf verfassungsrechtliche Aspekte hingewiesen, insbesondere auf den verfassungsrechtlichen Schutz der öffentlichen Wasserversorgung (BDEW, DVGW), jedoch werden keine expliziten Verfassungswidrigkeiten genannt.

10. Stellungnahmen ohne inhaltliche Ausführungen
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz hat keine inhaltliche Stellungnahme abgegeben, sondern lediglich einen Rückmeldebogen eingereicht.

👍 8KU GmbH

„Wir bewerten die Änderungen in Artikel 4 zum Bundesberggesetz (BBergG) grundsätzlich positiv.“

Die Stellungnahme der 8KU GmbH bewertet den Gesetzentwurf insgesamt positiv und begrüßt insbesondere die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Geothermie-Bundesgesetzes (GeoBG) um Wärmenetze und Kälte. Es wird jedoch empfohlen, die Nutzung von Thermalwasser, vergleichbaren Wärmequellen und saisonalen Speichern (wie Aquiferen) explizit aufzunehmen. Die Klarstellungen zum öffentlichen Interesse, die Regelungen zum vorzeitigen Vorhabensbeginn, zur seismischen Exploration, zu Nutzungsbeeinträchtigungen, Rechtsbehelfen und zur Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte werden ausdrücklich begrüßt. Besonders ausführlich wird auf folgende Aspekte eingegangen: 1) Die Notwendigkeit, die Privilegierung von Tiefengeothermie im Baugesetzbuch (BauGB) zu verankern, um Grundstückverfügbarkeit zu verbessern; 2) Die Forderung nach einer besseren finanziellen Beteiligung von Kommunen an Geothermieprojekten, analog zu Wind- und Photovoltaikanlagen; 3) Die Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, insbesondere durch klare Fristenregelungen und Digitalisierung. Die Stellungnahme kritisiert zudem die aktuelle Förderkulisse (KWKG, BEW) als unzureichend und fordert eine praxisnahe Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen für Fernwärme und Geothermie, einschließlich einer Reform der Wärmelieferverordnung und einer Duldungspflicht bei Fernwärmeleitungsverlegung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e. V.

„Die meisten Regelungen wie eine Verlängerung der Hauptbetriebspläne, die Einführung elektronischer Verfahren, die Aufnahme von Wärmespeichern und die Einführung verbindlicher Fristen (angelehnt an RED III) sind zu begrüßen. Für die Einhaltung der Fristen ist für die richtige Ausstattung der Behörden zu sorgen.“

Die Stellungnahme des AGFW – Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) e. V. bewertet den Gesetzentwurf insgesamt positiv, hebt jedoch an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf hervor. Besonders begrüßt wird die Aufnahme des Begriffs 'Kälte' in das Gesetz, da die Nutzung von Kälte für die Energiewende zunehmend an Bedeutung gewinnt. Kritisch wird angemerkt, dass die Gleichstellung von Wärme und Kälte im Gesetzestext klarer geregelt werden sollte. Die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, insbesondere für Wärmepumpen und tiefengeothermische Anlagen, wird als sinnvoll angesehen. Es wird jedoch empfohlen, die Regelungen eindeutiger zu fassen und auf weitere relevante Gesetze auszudehnen. Die Festlegung des Ziels der Treibhausgasneutralität auf das Jahr 2045 wird als zu restriktiv betrachtet; stattdessen sollte der Vorrang öffentlicher Interessen bis zur tatsächlichen Zielerreichung gelten. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit klarer und umfassender Definitionen im Gesetz, insbesondere bezüglich der Gleichstellung von Wärme und Kälte sowie der Begriffsbestimmungen für Wärmepumpen und Wärmeleitungen; 2) Die Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, einschließlich der Einführung verbindlicher Fristen und elektronischer Verfahren; 3) Die Forderung nach einer umfassenden Konzentrationswirkung bei Zulassungsverfahren, damit alle erforderlichen Genehmigungen gebündelt werden. Zudem wird auf die Bedeutung der richtigen Ausstattung der Behörden für die Umsetzung der beschleunigten Verfahren hingewiesen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: R001096 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)

„Ohne diese Generalplanung – hier eine lokale Flächennutzungsplanung des Untergrundes – sind Beschleunigungsgesetze kontraproduktiv, da hierdurch eher Fehlentwicklungen gefördert werden.“

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) kritisiert den vorliegenden Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung. Der BUND bemängelt, dass ökologische Belange und der Schutz von Grundwasser und Grundwasserfauna nicht ausreichend berücksichtigt werden. Besonders problematisch sieht der BUND die geplanten Änderungen bei der Wärmeentnahme aus dem Grundwasser, da Temperaturänderungen von bis zu sechs Kelvin erhebliche negative Auswirkungen auf aquatische Lebensräume haben können. Auch die Verkürzung von Fristen und die Einschränkung von Klagerechten werden abgelehnt, da sie zu einer Überlastung der Gerichte und zu einer Einschränkung des Rechtsschutzes führen könnten. Der BUND fordert, dass die ökologische Bewertung und die volkswirtschaftlichen Kosten bei der Planung vorrangig berücksichtigt werden und dass das Verursacherprinzip nicht umgekehrt wird. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) Die Auswirkungen von Temperaturänderungen auf das Grundwasserökosystem und die Trinkwasserversorgung, (2) die rechtlichen Bedenken gegen die Einschränkung von Klagerechten und die Überlastung der Gerichte, (3) die Notwendigkeit einer umfassenden, ökologisch orientierten Wärmeplanung und Flächennutzungsplanung des Untergrundes.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)

„Insofern kann der vorliegende Gesetzentwurf ein erster Schritt zu verbesserten Rahmenbedingungen für Geothermie, Wärmepumpen und Wärmeleitungen sein. Mit den beschriebenen Maßnahmen können die Genehmigungsverfahren gezielt beschleunigt werden. Dazu gehören insbesondere: das überragende öffentliche Interesse der Anlagen, wobei andere Belange verfassungsrechtlichen Rangs, insbesondere die öffentliche Wasserversorgung, weiterhin gleichermaßen, als im überragenden öffentlichen Interesse liegend, zu berücksichtigen sind.“

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bewertet den Gesetzentwurf zum Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) überwiegend positiv und sieht darin einen wichtigen Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmespeicher sowie Wärme- und Kälteleitungen. Der BDEW begrüßt insbesondere die Einführung des überragenden öffentlichen Interesses für diese Anlagen und die geplanten Verfahrensvereinfachungen, mahnt jedoch zahlreiche Nachbesserungen an. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Der Schutz der Trinkwasserressourcen, insbesondere durch Ausschluss von Geothermieanlagen in Wasserschutzzonen I und II sowie die Notwendigkeit wasserrechtlicher Erlaubnisse in sensiblen Gebieten; 2) Die Definition und der Anwendungsbereich des Gesetzes, wobei eine präzisere Begriffsbestimmung für geothermische Systeme, Wärmepumpen und Wärmeleitungen gefordert wird; 3) Die Beschleunigung und Standardisierung der Genehmigungsverfahren, etwa durch klare Fristen, elektronische Verfahren und die Einführung eines Projektmanagers. Der BDEW betont, dass der Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung verfassungsrechtlich geschützt bleiben muss und fordert technische sowie organisatorische Anpassungen, um die Akzeptanz und Sicherheit der Geothermienutzung zu erhöhen. Fachbegriffe wie 'hydrothermale Systeme' (Nutzung von heißem Wasser aus dem Untergrund), 'petrothermale Systeme' (Nutzung von Wärme aus Gestein, oft durch Fracking), 'UVP' (Umweltverträglichkeitsprüfung) und 'BNatSchG' (Bundesnaturschutzgesetz) werden erläutert. Der Verband spricht sich für eine differenzierte Regulierung aus, die sowohl den Ausbau der Geothermie als auch den Schutz der Wasserressourcen und der Natur gewährleistet.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) e.V.

„Vor diesem Hintergrund begrüßt der BDW das Legislativvorhaben und den vorliegenden Gesetzentwurf zum GeoBG. Der Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht allerdings noch zu stark auf die Geothermie und ihr zugehöriger Technologien beschränkt. Wichtige weitere Optionen zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung wie die Aquathermie zur Nutzung der Wärmepotenziale unserer Fließgewässer, die einen enormen Hebel für das Gelingen der Wärmewende entfalten können, werden in dem Gesetzesentwurf bisher noch nicht ausreichend adressiert.“

Der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) e.V. begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zum Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG), hebt jedoch hervor, dass der Entwurf zu sehr auf Geothermie und deren Technologien fokussiert ist. Der BDW fordert, dass auch andere erneuerbare Wärmequellen wie die Aquathermie – die Nutzung von Wärmepotenzialen aus Fließgewässern, beispielsweise durch Flusswärmepumpen – explizit im Gesetz berücksichtigt werden. Die Stellungnahme verweist auf das große Potenzial der Aquathermie zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung und schlägt konkrete Ergänzungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vor, um Genehmigungsverfahren für Flusswärmeprojekte zu vereinfachen und zu beschleunigen. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Notwendigkeit, Aquathermie im Gesetz explizit zu benennen, (2) das enorme Potenzial der Flusswärme für die Deckung des deutschen Raumwärmebedarfs, und (3) Vorschläge zur Änderung des WHG zur Beschleunigung wasserrechtlicher Genehmigungsverfahren.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG)

„Der BVEG unterstützt das Anliegen der Bundesregierung, die Geothermie beschleunigt auszubauen. Dies ist wichtig für das Gelingen der Wärmewende.“

Der Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG) bewertet den Gesetzentwurf zum Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) insgesamt positiv und unterstützt das Ziel, den Ausbau der Geothermie zu beschleunigen. Der Verband hebt hervor, dass Versorgungssicherheit als Ziel stärker im Gesetz verankert werden sollte und schlägt zahlreiche konkrete Änderungen und Präzisierungen an einzelnen Paragrafen vor. Besonders ausführlich werden die Themen Versorgungssicherheit, die Definition und Genehmigung von Wärmespeichern sowie die Verfahrensbeschleunigung und Vereinfachung der Genehmigungsprozesse behandelt. BVEG begrüßt die Gleichstellung der Zulassungsverfahren für Wärmeleitungen mit anderen Versorgungsleitungen und fordert eine bessere personelle Ausstattung der Genehmigungsbehörden. Zudem wird empfohlen, Erfahrungen aus anderen Gesetzesvorhaben wie dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz zu übertragen und gezielt Beschleunigungsgebiete für Geothermie auszuweisen. Der Verband spricht sich auch für längere Laufzeiten bei Hauptbetriebsplänen und für eine differenzierte Regelung bei Sicherheitsleistungen aus, um unnötige Kostensteigerungen für Geothermieprojekte zu vermeiden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.

„Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. bedankt sich für die Möglichkeit einer Stellungnahme und begrüßt den vorliegenden Gesetzesentwurf sehr, dessen Ziel es ist, den Aufbau dringend benötigter Infrastruktur für Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher zu beschleunigen. Die Festlegung dieser Infrastruktur als überragendes öffentliches Interesse trifft bei uns auf große Zustimmung und schließt eine gesetzliche Lücke.“

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeichern ausdrücklich. Der Verband hebt hervor, dass die explizite Benennung der Quellenerschließung (z.B. Tiefengeothermie, oberflächennahe Geothermie, Oberflächengewässer) im Gesetzestext notwendig ist, da von diesen Anlagen relevante Umweltwirkungen ausgehen können, die einer behördlichen Abwägung bedürfen. Besonders betont wird, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes auch innovative Versorgungskonzepte wie kalte Nahwärmenetze und die Nutzung von Flusswärme umfassen sollte, da diese in der aktuellen Fassung nicht ausreichend berücksichtigt sind. Der BEE spricht sich zudem dafür aus, die Definition von Wärmeleitungen zu erweitern, damit auch Systeme mit Glykol-Wasser-Gemisch (wie sie in kalten Nahwärmenetzen üblich sind) einbezogen werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Forderung nach einer Gleichstellung von Wärmeleitungen mit hohem Anteil erneuerbarer Energien mit anderen Anlagen im Hinblick auf das öffentliche Interesse. Der Verband lobt die geplanten Fristsetzungen für Behörden und die Duldungspflicht für seismische Untersuchungen, die den Ausbau beschleunigen sollen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit einer klaren und umfassenden Definition des Anwendungsbereichs, insbesondere für innovative Wärmekonzepte und Flusswärmenutzung; 2) Die Bedeutung der rechtlichen Einordnung als überragendes öffentliches Interesse für den Ausbau erneuerbarer Wärme; 3) Die Forderung nach beschleunigten und vereinfachten Genehmigungsverfahren, auch für Aquathermie (Wärmenutzung aus Gewässern).

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesverband Geothermie e. V.

„Die Aufnahme von Kälte ist sehr zu begrüßen. Der Begriff der Versorgungssicherheit sollte Eingang in § 1 finden. Als grundlastfähige Erneuerbare Energie steht Geothermie rund um die Uhr, wetterunabhängig und zu jeder Jahreszeit zur Verfügung.“

Der Bundesverband Geothermie e. V. (BVG) bewertet den Gesetzentwurf insgesamt positiv und begrüßt zahlreiche Regelungen, die die Nutzung und Genehmigung von Geothermieanlagen erleichtern und beschleunigen sollen. Besonders hervorgehoben wird die ausdrückliche Aufnahme von Kälte als Nutzungsform, die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Kälteleitungen und Kältemaschinen sowie die Festschreibung des überragenden öffentlichen Interesses an der Geothermienutzung. Der BVG fordert, den Begriff der Versorgungssicherheit explizit im Gesetz zu verankern, und spricht sich für eine klare Definition und Erweiterung der Begriffsbestimmungen aus, etwa zur kalten Nahwärme und zu Erdwärmekollektoren. Kritisch sieht der Verband die Fristsetzungen für Genehmigungsverfahren, die gegenüber fossilen Energien zu lang seien, und fordert eine Angleichung an die Fristen des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Die Stellungnahme geht zudem ausführlich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für unterirdische Wärmespeicher ein und fordert Erleichterungen, um diese auch über Grundstücksgrenzen hinweg realisieren zu können. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: (1) die Integration von Kälte und Kältespeicherung in den Anwendungsbereich, (2) die rechtliche Behandlung und Genehmigung von unterirdischen Wärmespeichern, insbesondere in Bezug auf Grundstückseigentum, und (3) die Beschleunigung und Vereinheitlichung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Bundesverband Wärmepumpe e.V.

„Das Gesetz sollte ausdrücklich auf Anlagen zur Erschließung von Wärmequellen abstellen und nicht allein den Begriff der Nebenanlage verwenden.“

Der Bundesverband Wärmepumpe e.V. begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Förderung von Geothermie und Wärmepumpen, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf bei der Definition und Einbeziehung bestimmter Technologien. Insbesondere wird kritisiert, dass kalte Nahwärme (ein Versorgungskonzept, bei dem niedertemperierte Wärme über ein Leitungsnetz verteilt und in Gebäuden mittels Wärmepumpen nutzbar gemacht wird) und Aquathermie-Wärmepumpen (Nutzung von Oberflächengewässern als Wärmequelle) im aktuellen Entwurf benachteiligt werden könnten. Der Verband fordert, dass Anlagen zur Erschließung von Wärmequellen explizit in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufgenommen werden, da die bisherige Fassung mit dem Begriff 'Nebenanlage' nicht alle technischen Konstellationen ausreichend abdeckt. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit klarer Begriffsdefinitionen und einer expliziten Nennung von Quellenanlagen im Gesetz, 2) die positive Bewertung der Zuordnung eines überragenden öffentlichen Interesses für Wärmepumpen und Quellenanlagen, und 3) die kritische, aber konstruktive Haltung zur optionalen Einrichtung von Projektmanagern bei wasserrechtlichen Genehmigungen, insbesondere mit Blick auf die Belastung kleiner Anlagenbetreiber.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

„Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen ausdrücklich einen schnellen Ausbau einer klimaneutralen und technologieoffenen Strom- und Wärmeversorgung durch die Nutzung von Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeichern. Die Festlegung des besonderen öffentlichen Interesses des Ausbaus der Geothermie muss ins Verhältnis mit dem Schutz des Grundwassers gesetzt werden. Es darf daher kein Rangverhältnis zu Lasten des Grundwasserschutzes eingeführt werden.“

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, den Ausbau einer klimaneutralen und technologieoffenen Strom- und Wärmeversorgung – insbesondere durch Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher – zu beschleunigen und zu vereinfachen. Sie betont jedoch, dass der Schutz des Grundwassers und der öffentlichen Trinkwasserversorgung mindestens gleichrangig mit dem Ausbau der Geothermie behandelt werden muss. Die Organisation kritisiert insbesondere die geplante Erlaubnisfreiheit für Wasser-Wasser-Wärmepumpen, da diese erhebliche Risiken für das Grundwasser und die Trinkwasserversorgung bergen und fordert weiterhin eine behördliche Genehmigungspflicht. Auch die Verkürzung von Fristen und die Einführung von Genehmigungsfiktionen werden als kontraproduktiv angesehen, da sie zu Rechtsunsicherheit, erhöhtem Verwaltungsaufwand und Umweltrisiken führen könnten. Die Einführung von Projektmanagern zur Beschleunigung der Verfahren wird skeptisch betrachtet, da aus Sicht der kommunalen Praxis kein Mehrwert zu erwarten ist. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die Risiken und der Schutz des Grundwassers bei geothermischer Nutzung, 2. Die Kritik an der Erlaubnisfreiheit und den Genehmigungsfiktionen für bestimmte Anlagen, 3. Die Notwendigkeit klarer und praktikabler Regelungen für kommunale Akteure, insbesondere bei Sicherheitsleistungen und digitalen Verfahren.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V.

„Speicher sind essenziell, um Abwärme bedarfsgerecht verfügbar zu machen.“

Der BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. äußert sich zum Gesetzentwurf und hebt insbesondere die Bedeutung von Wärmespeichern hervor. Der Verband empfiehlt, die Rolle der Abwärme (also Wärme, die als Nebenprodukt industrieller Prozesse entsteht und bisher oft ungenutzt bleibt) explizit in die Begründung des Gesetzes aufzunehmen. Bisher wird in der Begründung zu Wärmepumpen bereits auf Abwärme hingewiesen, jedoch fehlt dieser Aspekt bei der Definition von Speichern. Der BVES schlägt vor, klarzustellen, dass Speicher sowohl für erneuerbare Energien als auch für Abwärme genutzt werden können. Besonders ausführlich wird die Notwendigkeit betont, Abwärme als Energiequelle gleichwertig zu berücksichtigen, um die Flexibilität und Effizienz von Energiespeichern zu erhöhen. Drei hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die explizite Nennung von Abwärme in der Gesetzesbegründung, 2) Die essenzielle Rolle von Speichern für die bedarfsgerechte Nutzung von Abwärme, 3) Die Formulierungsvorschläge zur Klarstellung im Gesetzestext.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutsche Umwelthilfe e.V.

„Der Beschleunigungseffekt des GeoBG erscheint uns nicht umfassend genug bzw. bei einigen Maßnahmen unter Umständen gar nicht gegeben. Ganz grundsätzlich sehen wir auf Grund von flächendeckenden Vollzugsdefiziten dringenden Handlungsbedarf vor allem darin, den geltenden Rechtsrahmen in der Praxis besser auszuschöpfen.“

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. bewertet den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus der Geothermie und zur Änderung berg- und wasserrechtlicher Vorschriften kritisch. Sie fordert eine präzisere Definition des Anwendungsbereichs, insbesondere eine Differenzierung zwischen verschiedenen Geothermie-Technologien. Die Organisation lehnt die Anwendung des Gesetzes auf petrothermale Geothermie mit Fracking ab, da deren Umweltauswirkungen nicht ausreichend erforscht sind. Sie spricht sich für eine Nutzung der Geothermie primär zur Wärmeversorgung aus und fordert eine klare Begriffsbestimmung für Wärmeleitungen. Die Stellungnahme kritisiert die geplanten Verfahrensbeschleunigungen, wie die Beteiligungsfiktion und verkürzte Fristen, da sie zu Rechtsunsicherheiten und einer Schwächung des Umwelt- und Trinkwasserschutzes führen könnten. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Notwendigkeit eines differenzierten Anwendungsbereichs für Geothermie-Technologien, (2) die Risiken und Defizite bei der Beteiligung und Kontrolle der Behörden, insbesondere beim Umweltschutz, und (3) die Gefahren für den Trinkwasserschutz und die Forderung nach hohen Qualitätsstandards für Bohrungen in Wasserschutzgebieten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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🤷‍♀️ Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

„Um die mit diesen wichtigen Technologien verbundenen Zulassungsverfahren zu beschleunigen, sollte der Anwendungsbereich deutlich weiter gefasst werden. Er sollte möglichst mindestens alle Vorhaben umfassen, die der Nutzung von Geothermie, Wärmepumpen, Wärme- oder Kältespeichern sowie deren Verteilung dienen.“

Die Stellungnahme des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) zum Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Bereich Geothermie und Wärmewende bewertet den Entwurf grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung, sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Zentral kritisiert wird, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes zu eng gefasst ist und wichtige Zulassungsverfahren, etwa für Erkundung, Kältenutzung oder Anbindungsleitungen, nicht ausreichend beschleunigt werden. Auch die Definitionen, etwa für Erdwärme und Wärmespeicher, seien unzureichend und sollten um Kälte und saisonale Speicher ergänzt werden. Die Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses wird begrüßt, ist aber aus Sicht der DIHK zu restriktiv und sollte auf alle relevanten Anlagen und Nebenanlagen ausgeweitet werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Notwendigkeit einer umfassenderen Ausweitung des Anwendungsbereichs, 2) die Forderung nach weiteren Verfahrensbeschleunigungen und klareren Fristenregelungen analog zum Immissionsschutzrecht, und 3) die Schaffung einheitlicher und materiell vereinfachter Standards im Arten- und Naturschutzrecht, um Verzögerungen zu vermeiden.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👎 DVGW - Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.

„Der DVGW weist darauf hin, dass für die öffentliche Wasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge im Wasserhaushaltsgesetz seit 1957 ein Vorrang gegenüber anderen Nutzungen festgelegt ist. Deshalb ist in festgesetzten Wasserschutzgebieten und in Trinkwassereinzugsgebieten gemäß Trinkwassereinzugsgebieteverordnung dieser Vorrang auch durch neue gesetzliche Regelungen wie dem geplanten GeoBG zu beachten.“

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) bewertet den Gesetzentwurf zum Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) kritisch und fordert, dass der Schutz der öffentlichen Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge weiterhin Vorrang vor anderen Nutzungen, insbesondere der Geothermie, behält. Der DVGW weist darauf hin, dass im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) seit 1957 ein Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung festgelegt ist, der auch durch neue gesetzliche Regelungen nicht eingeschränkt werden darf. Besonders problematisch sieht der DVGW die geplanten Vereinfachungen und Erleichterungen bei Genehmigungsverfahren für geothermische Anlagen, die zu einer Gefährdung der Trinkwasserressourcen führen könnten, da Behörden und Wasserversorger nicht mehr ausreichend prüfen könnten. Der DVGW fordert daher Ausnahmen für Wasserschutz- und Trinkwassereinzugsgebiete von vereinfachten Verfahren und Erlaubnisfreiheiten sowie eine Beibehaltung der wasserrechtlichen Erlaubnispflicht. Zudem spricht sich der DVGW für technische und rechtliche Klarstellungen im Bundesberggesetz (BBergG) und Wasserhaushaltsgesetz (WHG) aus, um den Schutz des Grundwassers zu gewährleisten. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) Die Notwendigkeit einer sorgfältigen Schutzgüterabwägung zwischen Klimaschutz und Trinkwasserschutz, (2) die Forderung nach Ausschluss von Wasserschutz- und Trinkwassereinzugsgebieten von vereinfachten Zulassungsverfahren und Erlaubnisfreiheiten, sowie (3) die Forderung nach einer klaren Regelung zur Fortgeltung von Genehmigungen bei der Umstellung von Erdgasspeichern auf Wasserstoffspeicherung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
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👍 Hauptstadtbüro Bioenergie

„Ein erster Schritt wird mit diesem Gesetzentwurf gemacht: Errichtung, Betrieb und Änderung von Wärmespeichern liegt gemäß § 4 zukünftig im überragenden öffentlichen Interesse. Dies wird insbesondere für den Bereich der Bauleitplanung uneingeschränkt begrüßt.“

Das Hauptstadtbüro Bioenergie bewertet den Gesetzentwurf grundsätzlich positiv und begrüßt, dass der Wärmesektor – insbesondere Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher – als besonders wichtig für das Gemeinwohl anerkannt wird. Die Stellungnahme fordert, dass die Privilegierung erneuerbarer Wärmeleitungen und Anlagen nicht an feste Jahreszahlen (wie 2040 oder 2045) gebunden sein sollte, sondern bis zur tatsächlichen Erreichung der Treibhausgasneutralität gelten muss. Besonders hervorgehoben wird die zentrale Rolle von Wärmespeichern für die Flexibilisierung von Biogasanlagen: Sie ermöglichen es, Strom- und Wärmeerzeugung zeitlich zu entkoppeln und so Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Zudem wird eine Anpassung des Baurechts gefordert, damit Wärmespeicher leichter genehmigt werden können. Ein dritter Schwerpunkt liegt auf der Kritik an den geplanten Erleichterungen für Genehmigungsverfahren von Wärmeleitungen: Hier werden weitergehende Vereinfachungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und eine Anhebung der Schwellenwerte gefordert, um lokale Nahwärmeprojekte zu beschleunigen. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Entfristung des überragenden öffentlichen Interesses für erneuerbare Wärmeprojekte, (2) die Flexibilisierung und Privilegierung von Wärmespeichern im Baurecht, und (3) die UVP-Schwellenwerte für Wärmeleitungen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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👍 ISOPLUS GmbH

„Die isoplus GmbH begrüßt das GeoBG-E als wichtigen Impuls für den klimaneutralen Umbau der Wärmeversorgung. Entscheidend für den Umsetzungserfolg ist jedoch die Verzahnung von Erzeugung, Speicherung und Verteilung. Ohne leistungsfähige Netze und qualifiziertes Fachpersonal bleiben viele Potenziale ungenutzt.“

Die ISOPLUS GmbH begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zum Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG-E) als wichtigen Schritt für eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Die Stellungnahme konzentriert sich besonders auf die Regelungen zu Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren für Wärmeleitungen, insbesondere im Kontext erneuerbarer Energien wie Geothermie, Solarthermie und Wärmepumpen. Kritisiert wird der Verweis auf die falsche Rechtsgrundlage im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG), da die dort genannten Regelungen für Wasserleitungen nicht auf Wärmeleitungen übertragbar sind. Die ISOPLUS GmbH fordert eine eindeutige gesetzliche Klarstellung, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Forderung nach einem koordinierten Verfahren für Ausnahmeerlaubnisse, wenn mehrere Schutzgüter betroffen sind, um ineffiziente und konfliktträchtige Einzelabstimmungen zwischen Behörden zu vermeiden. Besonders hervorgehoben wurden: 1) die Abgrenzung und Klarstellung der einschlägigen UVPG-Regelungen für verschiedene Leitungstypen, 2) die Notwendigkeit einer Koordination und Konzentration der Ausnahmeerlaubnisse bei komplexen Genehmigungsverfahren, und 3) die Bedeutung leistungsfähiger Netze und qualifizierten Fachpersonals für den Erfolg der Wärmewende.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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👍 Kunststoffrohrverband e.V.

„Der vorliegende Gesetzesentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es müssen jedoch weitere Vereinfachungen der Planungsverfahren folgen, um das Tempo zu ermöglichen, das notwendig ist.“

Der Kunststoffrohrverband e.V. (KRV) bewertet den Gesetzentwurf zum Ausbau der Geothermie und zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren insgesamt positiv. Der Verband betont, dass Geothermie – also die Nutzung von Erdwärme zur Energiegewinnung – einen wichtigen Beitrag zur klimaneutralen Wärmeversorgung leisten kann und unterstützt die Zielsetzung des Gesetzes, die Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Der Abbau von Bürokratie, etwa durch die Möglichkeit, auf einen Betriebsplan zu verzichten und durch die Digitalisierung der Genehmigungsprozesse, 2) die Einführung von Genehmigungsfiktionen, die für mehr Planungssicherheit sorgen, und 3) die Einstufung von Geothermie, Wärmespeichern und -leitungen als überragendes öffentliches Interesse. Der Verband fordert jedoch weitere Vereinfachungen, insbesondere im Planungs- und Baurecht, um den Ausbau noch schneller voranzutreiben. Die Kunststoffrohrbranche sieht sich als Partner der Wärmewende und betont ihre technische Kompetenz und Innovationskraft für den Ausbau der Geothermie.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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🤷‍♀️ Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein

„Die Festlegung zum überragenden öffentlichen Interesse und der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit ist eine Vorgabe aus RL 2034/2413 (Art. 16 f). Diese Festlegung hat erheblichen Einfluss auf die Abwägung mit widerstreitenden Interessen im Genehmigungsverfahren. Durch die Determinierung des überragenden öffentlichen Interesses wird nur in Ausnahmefällen ein anderes Ergebnis als die Zulassung ermessenfehlerfrei sein. Entscheidungen werden auf dieser Basis daher schneller, eindeutiger und bei reduziertem Abwägungs- und Begründungsaufwand getroffen werden können. Dies erhöht die Planbarkeit der Vorhabenträger und ist daher zur Förderung der Geothermievorhaben zu begrüßen.“

Die Stellungnahme des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein zum Gesetzentwurf (GeoBG) befasst sich umfassend mit der geplanten Regulierung von Geothermie, Wärmepumpen, Wärmespeichern und Wärmeleitungen. Das Ministerium kritisiert insbesondere die unzureichende Aufwandsschätzung für die Behörden, die unklare und teils zu weit gefasste Definition zentraler Begriffe (wie 'Anlage', 'Wärmepumpe', 'Wärmeleitung'), sowie die mangelnde Plausibilität der Kostenannahmen. Es wird gefordert, Definitionen zu präzisieren, insbesondere bei der Abgrenzung von oberflächennaher und tiefer Geothermie, und die Regelungen für Wärmepumpen und Wärmeleitungen sachgerechter zu gestalten. Die Festlegung eines überragenden öffentlichen Interesses an Geothermievorhaben wird grundsätzlich begrüßt, jedoch wird eine Einschränkung für Kleinanlagen und ein besserer Schutz der Trinkwasserversorgung gefordert. Das Ministerium sieht die Gefahr, dass die neuen Fristen und Verfahren zu einer Überforderung der Behörden führen könnten, insbesondere bei neuartigen Technologien wie Wasserstoffspeichern. Die Übergangsregelungen werden als zu kompliziert angesehen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Definition und Abgrenzung der Anwendungsbereiche und Begriffe (z.B. 'Anlage', 'Wärmepumpe', 'Wärmeleitung'), 2) Die Auswirkungen des überragenden öffentlichen Interesses und der damit verbundenen Abwägungsprozesse, insbesondere in Bezug auf Trinkwasserschutz und Kleinanlagen, 3) Die Kritik an Fristen und Verfahren für neuartige Speichertechnologien, insbesondere Wasserstoffspeicherung.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
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👎 Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V

„Der Begriff 'Geothermie' wird falsch verwendet und sollte durch 'Erdwärme' ersetzt werden. Es sollte klar definiert werden, dass als Wärmequelle der Wärmepumpe im Rahmen dieses Gesetzes ausschließlich Grundwasser zu berücksichtigen ist.“

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern kritisiert den Gesetzentwurf vor allem hinsichtlich der verwendeten Begriffe und der technischen Ausgestaltung. Es wird bemängelt, dass der Begriff 'Geothermie' nicht korrekt verwendet wird und stattdessen 'Erdwärme' genutzt werden sollte, da Geothermie die ingenieurtechnische Nutzung der in der Erdkruste gespeicherten Wärme umfasst. Die Formulierung 'und Kälte' soll gestrichen werden, da die Kälteerzeugung aus oberflächennaher Geothermie zu einer Erhöhung der Grundwassertemperaturen führt, was gesetzlich verboten ist. Weiterhin wird gefordert, dass bei Wärmepumpen im Gesetz ausschließlich Grundwasser als Wärmequelle zulässig sein sollte, um negative Auswirkungen durch die Nutzung von Oberflächengewässern und Luft (z.B. Lärmbelastung) zu vermeiden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Lärmschutz: Es wird auf zunehmende Beschwerden über Luft-Wärmepumpen in Wohngebieten hingewiesen und ein Verweis auf einen aktuellen Leitfaden zum Schutz vor Lärm empfohlen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die korrekte Definition und Verwendung der Begriffe Geothermie/Erdwärme, 2) Die Begrenzung der zulässigen Wärmequellen für Wärmepumpen, 3) Die Problematik der Lärmbelastung durch Luft-Wärmepumpen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
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🤷‍♀️ Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

„Es liegen keine inhaltlichen Aussagen oder Bewertungen vor.“

Der bereitgestellte Text enthält keine eigentlichen Stellungnahmeinhalte, sondern ausschließlich Formularüberschriften und Eingabefelder eines Rückmeldebogens zum Gesetzentwurf. Es werden keine Argumente, Bewertungen oder inhaltlichen Ausführungen zum Gesetzesentwurf gemacht. Daher ist keine Zusammenfassung der zentralen Punkte möglich. Es wurden keine Aspekte hervorgehoben oder ausführlich thematisiert, da keine Stellungnahme vorliegt.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

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🤷‍♀️ Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (Nordrhein-Westfalen)

„Das Ministerium begrüßt die Zielrichtung des Gesetzes und die angestrebte Beschleunigung der Verfahren, sieht jedoch an zahlreichen Stellen Nachbesserungsbedarf, um eine rechtssichere und praxistaugliche Umsetzung zu gewährleisten.“

Die Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zum Geothermiebeschleunigungsgesetz (GeoBG-E) bewertet den Gesetzentwurf insgesamt differenziert und konstruktiv. Das Ministerium begrüßt die Zielrichtung des Gesetzes, insbesondere die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für geothermische Anlagen und Wärmeleitungen, weist jedoch auf zahlreiche Nachbesserungsbedarfe hin. Kritisch angemerkt wird, dass die staatliche geologische Landesaufnahme im aktuellen Entwurf nicht mehr berücksichtigt wird, obwohl diese für die Erhebung öffentlich zugänglicher geologischer Daten und damit für den Ausbau der Geothermie zentral ist. Das Ministerium fordert eine klarere und praxisgerechtere Definition von Wärmeleitungen und eine eindeutige Zuordnung zum überragenden öffentlichen Interesse, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Die Übertragung des Zulassungsregimes von Wärmeleitungen vom Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) ins GeoBG-E wird grundsätzlich begrüßt, allerdings werden die starren Vorgaben zur Plangenehmigung und die Ausblendung der Rechte Dritter kritisiert. Die Stellungnahme geht ausführlich auf die Verfahren der Planfeststellung, Plangenehmigung, Enteignung und die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte ein und fordert an mehreren Stellen Klarstellungen, Anpassungen und eine bessere Abstimmung mit bestehenden Gesetzen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, die geologische Landesaufnahme in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufzunehmen, 2) die detaillierte Kritik und Verbesserungsvorschläge zu den Zulassungsverfahren für Wärmeleitungen, und 3) die Bedenken hinsichtlich der Überlastung der Oberverwaltungsgerichte durch die neue Zuständigkeitsregelung. Weitere Aspekte betreffen die Anpassung bergrechtlicher und wasserrechtlicher Vorschriften, die Einführung von Sicherheitsleistungen und die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

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🤷‍♀️ Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Energie und Landesentwicklung

„Hohe Anfangsinvestitionen, lange Amortisationszeiten und geringe laufende Erträge verunsichern Investoren – staatliche Unterstützung, etwa steuerliche Erleichterungen, sollte geprüft werden, um den Ausbau zu fördern.“

Die Stellungnahme des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Energie und Landesentwicklung, bewertet den Gesetzentwurf für ein Geothermiegesetz (GeoBG) und die Änderungen am Bundesberggesetz (BBergG) überwiegend kritisch-konstruktiv. Zentrale Punkte sind die unpräzise Definition und Abgrenzung von Begriffen wie 'Wärmepumpe', 'Wärmespeicher' und 'Wärmeleitung', was zu Unsicherheiten im Anwendungsbereich führt. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit, im Gesetz klarzustellen, dass sich Regelungen auf großtechnische Wärmepumpen beziehen und dass Wärmeleitungen von Thermalwasser/Sole nicht mit Fernwärmeleitungen gleichgesetzt werden dürfen. Die Stellungnahme kritisiert außerdem die geplanten Änderungen zur Betriebsplanpflicht, zur Bemessung von Sicherheitsleistungen für Bergschäden und zur vollständigen Digitalisierung von Verwaltungsverfahren als praxisfern und potenziell problematisch. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Forderung nach mehr Anreizen und staatlicher Unterstützung für Investitionen in Geothermie, da hohe Anfangsinvestitionen und Unsicherheiten private Investoren abschrecken. Im Bereich Wasserschutzgebiete wird eine differenzierte, praxisnahe Regelung gefordert, die Tiefbohrungen nicht pauschal verbietet, sondern unter Auflagen ermöglicht. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die Definition und Abgrenzung von Wärmepumpen und Wärmeleitungen im Gesetzesentwurf. 2. Die Kritik an der geplanten Bemessung von Sicherheitsleistungen für potenzielle Bergschäden und deren praktische Relevanz für die Geothermie. 3. Die Herausforderungen und Risiken einer vollständigen Digitalisierung der Verwaltungsverfahren sowie die Problematik der wasserrechtlichen Erlaubnis bei Vorhaben in Wasserschutzgebieten.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

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🤷‍♀️ Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt

„Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt unterstützt das Ziel der Verfahrensbeschleunigung an und erkennt an, dass dies über Änderungen im UVPG erreichbar ist. Es bittet um eine Überprüfung des Wegfalls der Anwendung von §§ 66-69 UVPG mit Sicherstellung, dass relevante Umweltauswirkungen in der gebotenen Tiefe geprüft und berücksichtigt werden.“

Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt äußert sich zum Gesetzentwurf mit Fokus auf die Regelungen zum beschleunigten Ausbau von Wärmepumpen und deren Genehmigungspflichten. Es wird darauf hingewiesen, dass künftig auch größere Wärmepumpenanlagen mit einem Kältemittelinhalt ab 3 Tonnen Ammoniak unter die immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht fallen sollen, ähnlich wie bisher Kälteanlagen. Anlagen unterhalb dieser Schwelle könnten bauordnungsrechtlich zuzulassen sein. Weiterhin wird ein redaktioneller Fehler im Entwurf des Geothermiegesetzes (GeoBG) angemerkt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die geplanten Änderungen der Genehmigungspflichten für Wärmepumpen, 2) die Notwendigkeit, bei der Verfahrensbeschleunigung weiterhin eine ausreichende Umweltprüfung sicherzustellen, und 3) der Hinweis auf redaktionelle Korrekturen im Gesetzestext.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

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🤷‍♀️ NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V.

„Trotz der gebotenen Eile ist eine sorgfältige Abwägung gegenüber den Belangen von Umwelt und Natur unerlässlich, auch um im Weiteren Planungs- und Rechtssicherheit zu gewährleisten.“

Der NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. begrüßt grundsätzlich den Ausbau von Geothermie, Sole-Wärmepumpen und Wärmespeichern als Beitrag zur klimafreundlichen Wärmeversorgung und zur Erreichung der deutschen Klimaziele. Gleichzeitig warnt der Verband vor den ökologischen Risiken, die mit solchen Vorhaben verbunden sind. Besonders kritisch sieht der NABU die pauschale Einstufung solcher Projekte als 'überragendes öffentliches Interesse', da dies zu einer oberflächlichen Prüfung und damit zu einer Gefährdung von Natur- und Umweltschutz führen kann. Der Verband fordert eine sorgfältige, ergebnisoffene Schutzgüterabwägung, die auch zugunsten des Naturschutzes ausfallen kann. Zudem werden die möglichen negativen Auswirkungen auf Grundwasser und Gewässerökosysteme durch Bohrungen und Temperaturveränderungen hervorgehoben. NABU fordert ein begleitendes Monitoring der Gewässerflora und -fauna sowie technische Anpassungen, um ökologische Schäden zu vermeiden. Auch die geplanten Verfahrensbeschleunigungen, wie verkürzte Fristen für Behörden oder die Möglichkeit, Betriebspläne zu verlängern oder zu lockern, werden kritisch bewertet, da sie zu Rechtsunsicherheiten und mangelnder Kontrolle führen können. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit einer umfassenden und naturschutzorientierten Prüfung trotz Beschleunigungsdrucks, 2) die Risiken für Grundwasser und aquatische Ökosysteme durch Temperaturveränderungen und Schadstoffeinträge, 3) die Kritik an Fristverkürzungen und der Annahme fingierter Zustimmung bei ausbleibender Behördenstellungnahme.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

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👎 Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen

„Es wird befürchtet, dass (auch) der überarbeitete Entwurf zum GeoBG aufgrund unklarer Regelungen und teilweise kleinteilig in die Verwaltungsarbeit der Behörden eingreifenden Bestimmungen zu keiner Beschleunigung führen wird. Insbesondere die Fristenregelungen hinsichtlich der Zulassungsverfahren nach § 57e BBergG werden voraussichtlich nicht umsetzbar sein.“

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen bewertet den Gesetzentwurf zur Förderung und Beschleunigung von Geothermievorhaben grundsätzlich als notwendig, sieht jedoch zahlreiche Schwächen in der Ausgestaltung. Der Entwurf reagiert auf europäische Vorgaben, indem er Geothermievorhaben durch Priorisierung, Genehmigungsfreistellung, verkürzte Rechtschutzmöglichkeiten und Fristen planbarer machen will. Kritisiert werden insbesondere der unzureichend berücksichtigte Erfüllungsaufwand für Behörden, unklare und zu weit gefasste Begriffsbestimmungen (z.B. für Wärmepumpen und Wärmespeicher), sowie die Aufnahme der Wasserstoffspeicherung in das Gesetz, obwohl hierfür andere rechtliche und technische Anforderungen gelten. Die vorgeschlagenen Fristen für Zulassungsverfahren nach § 57e BBergG werden als praktisch nicht umsetzbar angesehen. Besonders ausführlich thematisiert wurden: (1) die Definitionen und Anwendungsbereiche für Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeicher, (2) die Fristen und Verfahren für Genehmigungen, insbesondere im Zusammenhang mit neuen Technologien wie Wasserstoffspeicherung, und (3) die Übergangsregelungen und deren Komplexität.

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Datum: 03.06.2025
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🤷‍♀️ Oberbergamt des Saarlandes

„Die geologischen Voraussetzungen liegen im Saarland nicht vor, es sind auch keine entsprechenden Anlagen vorhanden. Es gibt diesbezüglich keine Erfahrungen in den Genehmigungsverfahren und es wird deshalb von einer Stellungnahme zum § 57e BBergG abgesehen.“

Das Oberbergamt des Saarlandes äußert sich zum Gesetzentwurf und hat zu den meisten vorgeschlagenen Änderungen des Bundesberggesetzes (BBergG) keine Einwände. Besonders hervorgehoben werden die Themen Untergrundspeicher, Fristen zur Stellungnahme, Betriebsplanpflicht, Betriebspläne (inklusive Ergänzung der Erdwärme und Änderung der Laufzeiten auf 4 bis 8 Jahre), Sicherheitsleistungen sowie Bohrungen. Zur geplanten Regelung des § 57e BBergG (Verfahren zu Energie aus erneuerbaren Quellen und Untergrundspeicherung) wird darauf hingewiesen, dass im Saarland keine geologischen Voraussetzungen und keine entsprechenden Anlagen vorhanden sind, weshalb keine Erfahrungen vorliegen und keine Stellungnahme abgegeben wird. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1. Die Fristverlängerung für Stellungnahmen auf 2 Monate, 2. Die Ergänzung der Erdwärme und Anpassung der Laufzeiten bei Betriebsplänen, 3. Die Nicht-Beteiligung beim Thema Untergrundspeicherung aufgrund fehlender regionaler Relevanz.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
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Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Stadtwerke München GmbH

„Aus Sicht der SWM ist es zum Gelingen der Wärmewende unabdingbar, die Zulassungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.“

Die Stadtwerke München GmbH begrüßt grundsätzlich die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Geothermie-Beschleunigungsgesetzes (GeoBG) und die explizite Aufnahme von Kälte- und Wärmeleitungen sowie Nebenanlagen. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit, Zulassungsverfahren für Geothermie-Vorhaben zu vereinfachen und zu beschleunigen, etwa durch die Einführung verbindlicher Fristen und die Standardisierung von Prüfungen. Die Stellungnahme kritisiert jedoch Einschränkungen im Gesetzesentwurf, etwa die Beschränkung auf zulassungspflichtige Vorhaben und unklare Formulierungen, und schlägt zahlreiche konkrete Anpassungen vor, u.a. im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Bundesberggesetz (BBergG), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Baugesetzbuch (BauGB) und Geologiedatengesetz (GeolDG). Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: (1) die Beschleunigung und Vereinfachung von Zulassungsverfahren für Geothermie-Projekte durch Konzentrationswirkung und verbindliche Fristen, (2) die Anpassung naturschutzrechtlicher Vorgaben zur Ermöglichung des Ausbaus der Wärmewende, insbesondere bei Baumfällungen und seismischen Messungen, und (3) die Forderung nach einer gesetzlichen Privilegierung und Flächensicherung für Geothermie im Bauplanungsrecht.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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👎 Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten

„Mit der Feststellung einzelner öffentlicher Belange, als im überragenden öffentlichen Interesse liegend, ist umsichtig umzugehen. Es besteht daher die Befürchtung, dass vom Instrument des Abwägungsvorrangs übermäßig Gebrauch gemacht werden könnte und damit kurzfristig eine Vielzahl von Rechtsgütern in den Genuss eines Abwägungsvorrangs kommen würde. Im Ergebnis würde dies bedeuten, dass bei unzähligen Vorhaben wieder eine aufwendige Güterabwägung zu erfolgen habe. Dies würde dem Gedanken, die Verwaltung durch eine gesetzliche Abwägungsdirektive zu entlasten, zuwiderlaufen und hierdurch offensichtlich dem Beschleunigungsgedanken widersprechen.“

Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF) äußert sich differenziert zum Gesetzentwurf, insbesondere zu Regelungen im Bergrecht und Wasserrecht. Es wird vor einer zu weitgehenden Ausweitung des sogenannten Abwägungsvorrangs (eine gesetzliche Vorzugsbehandlung bestimmter öffentlicher Interessen bei Genehmigungen) gewarnt, da dies zu einer Überlastung der Verwaltung und zu widersprüchlichen Ergebnissen führen könnte. Im Bereich des Naturschutzes wird kritisiert, dass für seismische Untersuchungen (Vibroseismik) keine ausreichenden wissenschaftlichen Grundlagen zur Unbedenklichkeit für Tiere und Pflanzen vorliegen. Die geplante Erlaubnisfreiheit für bestimmte Wärmepumpen- und Erdwärmekollektoranlagen wird aus Gründen des Grundwasserschutzes abgelehnt, da erhebliche Risiken für das Grundwasser bestehen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) die Risiken und Unklarheiten beim Abwägungsvorrang, 2) die Auswirkungen seismischer Untersuchungen auf den Artenschutz und die Notwendigkeit wissenschaftlicher Grundlagen, 3) die Erlaubnisfreiheit für Anlagen zur häuslichen Wärmenutzung und die damit verbundenen Gefahren für das Grundwasser.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Verband der industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V.

„Es ist fraglich ob durch diese Schritte/ Anpassungen ein ausreichender Anreiz geschaffen werden kann, mit dem der Ausbau von im Entwurf genannten Anlagen im für die Zielerreichung notwendigen Maß beschleunigt werden kann.“

Die Stellungnahme des Verbands der industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. bewertet den Gesetzentwurf überwiegend positiv, insbesondere hinsichtlich der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, der Einstufung als überragendes öffentliches Interesse sowie der Schaffung von mehr Rechtssicherheit und Bürokratieabbau. Besonders hervorgehoben werden die Reduktion von Genehmigungsanforderungen, etwa durch den Wegfall der Betriebsplanpflicht in bestimmten Fällen, was Unternehmen Kosten und Aufwand erspart, sowie die Erweiterung der Genehmigungsfreiheit für Wärmepumpen. Kritisch wird die unklare Schnittstelle zu anderen Gesetzen gesehen, da parallele Gesetzgebungsprozesse (z.B. Änderungen am Wasserhaushaltsgesetz, WHG) zu Inkonsistenzen führen könnten. Zudem wird bezweifelt, ob die vorgesehenen Maßnahmen einen ausreichenden Anreiz für den notwendigen Ausbau klimaneutraler Wärme schaffen. Ausführlich thematisiert werden: 1. Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung, 2. Bürokratieabbau und Rechtssicherheit, 3. Unklare gesetzliche Zielgrößen und Schnittstellen zu anderen Gesetzen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Verband der Kali- und Salzindustrie

„Als Wirtschaftsverband begrüßen wir grundsätzlich die Ansätze, die Gewinnung (erneuerbarer) Energien zu erleichtern und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen.“

Der Verband der Kali- und Salzindustrie begrüßt grundsätzlich die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen zur Erleichterung der Gewinnung erneuerbarer Energien und zur Beschleunigung sowie Vereinfachung von Genehmigungsverfahren. Besonders hervorgehoben wird die Bedeutung angemessener Rahmenbedingungen für die Nachnutzung bergbaulicher Infrastruktur für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien. Der Verband betont, dass Änderungen am Bundesberggesetz (BBergG) nicht nur Geothermieanlagen, sondern sämtliche Vorhaben im Geltungsbereich des BBergG betreffen und unterstützt insbesondere die neuen Regelungen zu Laufzeiten von Hauptbetriebsplänen (§ 52 BBergG) sowie zu Form und Frist bei Antragstellungen (§ 57e BBergG). Darüber hinaus sieht der Verband in den vorgeschlagenen Verfahrenserleichterungen ein mögliches Vorbild für weitere Bereiche der Rohstoffgewinnung, etwa zur Stärkung der Ernährungssicherheit oder industriellen Wertschöpfung. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Unterstützung für die Nachnutzung bergbaulicher Infrastruktur für erneuerbare Energien, 2) Die Auswirkungen der Änderungen am Bundesberggesetz auf die gesamte Rohstoffbranche, 3) Die Bedeutung von Genehmigungs- und Verfahrenserleichterungen für die Versorgungssicherheit und die europäische Rohstoffpolitik.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Verband kommunaler Unternehmen e.V.

„Die Beschleunigung des Ausbaus von Geothermie darf nicht dazu führen, dass die Wasserressourcen und damit die öffentliche Wasserversorgung beeinträchtigt werden. Es muss sichergestellt sein, dass auch bei Vorhaben im Anwendungsbereich des GeoBG diese nicht zu Lasten der öffentlichen Wasserversorgung ausfällt.“

Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung. Der VKU betont die zentrale Rolle kommunaler Unternehmen bei der Umstellung auf klimaneutrale Wärmequellen und sieht Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher als Schlüsseltechnologien. Besonders hervorgehoben wird der Schutz der öffentlichen Wasserversorgung: Der VKU fordert, dass Wasserschutzgebiete, Trinkwassereinzugsgebiete und Vorranggebiete vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden, um die Trinkwasserressourcen nicht zu gefährden. Die Stellungnahme begrüßt die Digitalisierung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, fordert aber, dass diese nicht zu Lasten des Grundwasserschutzes gehen dürfen. Weiterhin werden zahlreiche Detailregelungen angeregt, etwa zur einheitlichen Gesetzesbezeichnung, zur Definition technischer Begriffe (z.B. Großwärmespeicher, Kälteleitungen), zur Privilegierung von Geothermie im Baugesetzbuch und zur besseren Datenverfügbarkeit. Der VKU fordert zudem eine Gleichstellung von Geothermie mit anderen erneuerbaren Energien im Steuerrecht und bei der Flächenverfügbarkeit. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) Der Vorrang und Schutz der öffentlichen Wasserversorgung bei allen geothermischen Vorhaben, 2) die Notwendigkeit klarer, digitalisierter und beschleunigter Genehmigungsverfahren unter Einbindung aller relevanten Behörden, und 3) die Forderung nach einer umfassenden Privilegierung und Förderung von Geothermie auf allen Ebenen (rechtlich, finanziell, planerisch). Fachbegriffe wie GeoBG (Geothermie-Beschleunigungsgesetz), WHG (Wasserhaushaltsgesetz), BBergG (Bundesberggesetz) und UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz) werden erläutert und in ihren Zusammenhängen dargestellt.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 02.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Vulcan Energie Ressourcen GmbH

„Die für die Tiefengeothermie zuständigen Behörden müssen technisch und personell gestärkt werden. Die Bundesländer müssen dringend Vorkehrungen für die Umsetzung des Gesetzes treffen und benötigen dafür Unterstützung durch den Bund.“

Die Vulcan Energie Ressourcen GmbH bewertet den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Nutzung von Tiefengeothermie grundsätzlich positiv, sieht jedoch an mehreren Stellen Verbesserungsbedarf. Im Mittelpunkt steht die Forderung nach einer deutlichen Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, insbesondere durch die Ausweisung spezieller Beschleunigungsgebiete, in denen Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und artenschutzrechtliche Prüfungen entfallen sollen. Weiterhin wird vorgeschlagen, den Vorrang der sogenannten Realkompensation (Ausgleich durch konkrete Maßnahmen in der Natur) zugunsten einer Gleichstellung mit monetärer Kompensation aufzugeben, um Projekte nicht zu verzögern. Die Stellungnahme fordert zudem, dass geophysikalische Erkundungsmaßnahmen wie 2D- und 3D-Seismik explizit in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufgenommen werden, da sie für die Risikominimierung bei Geothermieprojekten essenziell sind. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Einbeziehung aller Anlagenteile, einschließlich Heizzentralen und Stromerzeugung, in das Bergrecht, um Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit von Beschleunigungsgebieten und Verfahrensvereinfachungen, 2) die Gleichstellung von Realkompensation und monetärer Kompensation sowie 3) die Forderung nach einem bundesweiten, zeitlich befristeten Verzicht auf Förderabgaben für Tiefengeothermie und Lithiumgewinnung aus Thermalwasser, um Investitionen zu erleichtern.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 9 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) | 20.08.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt den vorliegenden Gesetzesentwurf sehr, dessen Ziel es ist, den Aufbau dringend benötigter Infrastruktur für Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher zu beschleunigen. Dennoch gibt es in dem Entwurf noch ein gewisses Ausbaupotenzial, um die Chance, die das GeoBG für die Beschleunigung der Wärmewende darstellt, umfassend zu nutzen. Dazu zählt unter anderem die Ausweitung der Regelungen zum Bürokratieabbau auf alle technischen Varianten der Wärmeerschließung.

Lobbyregister-Nr.: R002168 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 63018

Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. | 20.08.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Erneuerbare Wärme und Kälte stellen einen Schlüssel dar, um die Abhängigkeit von Haushalten, Gewerbe und Industrie in Deutschland von Energieimporten zu reduzieren und die Klimaziele im Gebäude- und Industriebereich zu erreichen. Der Anwendungsbereich der Anlagen oberflächennaher und tiefer Geothermie sowie Wärmepumpenanlagen sollte so breit wie möglich definiert werden. Wärmepumpen und ihre Quellenanlagen gehören ins überragende öffentliche Interes-se. Projektmanager sinnvoll – aber kein Ersatz für Behördenkapazitäten. Ausnahmen aus dem Standortauswahlgesetz auf Erdwärmesonden bis 200m ausweiten. Beschleunigungsgebiete für Geothermie dringend erforderlich. Einheitliche und angepasste Abstandsregeln für Luft-Wasser-Wärmepumpen nötig.

Lobbyregister-Nr.: R002194 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 62336

Deutscher Brauer-Bund e.V. | 29.09.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verbände der Getränkewirtschaft nehmen Stellung zum Referentenentwurf eines Geothermie-Beschleunigungsgesetzes und kritisieren das hierin enthaltende unnötige Aufweichen des bestehenden Schutzes von Wasservorkommen, der bislang den Empfehlungen der Bund/Länder -Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) für wasserwirtschaftliche Anforderungen an Erdwärmesonden und -kollektoren folgt.

Lobbyregister-Nr.: R000424 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 65926

DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein | 20.08.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Gesetzentwurf greift die Vereinbarung im Koalitionsvertrag „schnellstmöglich ein verbessertes Geothermie-Beschleunigungsgesetz auf den Weg zu bringen“ auf. Zugleich soll damit ein Beitrag zur Erreichung des im Koalitionsvertrag verankerten Ziels der Bundesregierung geleistet werden, die Wärmeversorgung zu defossilisieren. Ziel des Gesetzentwurfs ist es daher, die Erschließung des energetischen Potentials der Geothermie, den Ausbau der klimaneutralen Wärme- und Kälteversorgung durch Wärmepumpen sowie den Transport und Speicherung von Wärme zu beschleunigen

Lobbyregister-Nr.: R000916 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 62924

NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. | 20.08.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sicherstellen des umwelt- und naturverträglichen Ausbaus von Geothermie ohne dabei den Wasserhaushalt zu beeinträchtigen. Keine Beschleunigung und Fristverkürzung auf Kosten von gründlichen Prüfungen der Vorhaben durch das Instrument des überragenden öffentlichen Interesses.

Lobbyregister-Nr.: R001667 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 62968

Private Brauereien Deutschland e.V. | 20.08.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Schutz der Ressource Wasser für Lebensmittelbetriebe

Lobbyregister-Nr.: R001127 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 63418

Stadtwerke München GmbH | 20.08.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
In dem Positionspapier zum Geothermiebeschleunigungsgesetz wird gefordert, Genehmigungsverfahren für Geothermieprojekte wie Anlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher deutlich zu beschleunigen und zu vereinfachen. Es wird ein zentralisiertes Zulassungsverfahren mit klaren Fristen vorgeschlagen, um Planungsprozesse effizienter zu gestalten. Zudem wird eine bessere Flächenverfügbarkeit durch gesetzliche Verpflichtungen gefordert, die öffentliche Hand stärker einzubinden. Ergänzend sollen Raumordnungen sogenannte „go-to-Bereiche“ für Geothermie ausweisen, in denen erleichterte Zulassungsbedingungen gelten.

Lobbyregister-Nr.: R000611 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 64126

Vereinigung Rohstoffe und Bergbau e.V. | 20.08.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Pragmatische, verhältnismäßige und zügige Umsetzbarkeit der Geothermievorhaben im Rahmen der Wärmewende.

Lobbyregister-Nr.: R002654 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 62480

Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. | 24.09.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Schutz der Ressource Wasser für Lebensmittelbetriebe.

Lobbyregister-Nr.: R000880 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 65679

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:01.10.2025
Erste Beratung:09.10.2025
Abstimmung:04.12.2025
Drucksache:21/1928 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/3101 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Wirtschaft und Energie15.10.2025Ergänzung
Ausschuss für Wirtschaft und Energie05.11.2025Anhörung
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit03.12.2025Tagesordnung
Ausschuss für Wirtschaft und Energie03.12.2025Tagesordnung
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen03.12.2025Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 05.11.2025 im Ausschuss für Ausschuss für Wirtschaft und Energie statt.

Gregor Dilger (Bundesverband Geothermie, BVG): Dilger sieht im Gesetzentwurf eine Reihe geeigneter Maßnahmen zur Beschleunigung von Geothermieprojekten, fordert jedoch weitere Anpassungen, insbesondere zur vollständigen Umsetzung der EU-RED-III-Direktive. Er spricht sich für zusätzliche Erleichterungen im Genehmigungsrecht, baurechtliche Privilegierung, Erleichterungen beim Glykoleinsatz, bessere Flächenverfügbarkeit, Bereitstellungspflichten der öffentlichen Hand und den Aufbau von Personalkapazitäten aus.

Cornelia Nicklas (Deutsche Umwelthilfe): Nicklas kritisiert den Gesetzentwurf scharf, da er ihrer Ansicht nach nicht die zentralen Stellschrauben für den Ausbau einer klimafreundlichen Wärmeversorgung adressiert und teilweise über das Ziel hinausschießt. Sie bemängelt den zu weiten Anwendungsbereich und fragwürdige Instrumente, wodurch der Beschleunigungseffekt fraglich sei. Zudem würden Umwelt- und Gesundheitsschutz vernachlässigt. Die Umwelthilfe fordert eine bundesweite Geothermie-Strategie.

Professor Sven-Joachim Otto (Institut für Berg- und Energierecht, Ruhr Universität Bochum): Otto bezeichnet den Entwurf als wichtigen Meilenstein für die Wärmewende und die geothermische Erschließung. Die geplanten Verfahrenserleichterungen und die Priorisierung als überragendes öffentliches Interesse sowie die Verankerung im Berg- und Wasserrecht seien zentrale Fortschritte. Er fordert jedoch weitere gesetzgeberische Präzisierungen bei Haftung, Technologieoffenheit, kommunaler Integration und Verfahrensschnittstellen. Die Verfahrens- und Genehmigungsbeschleunigung bewertet er positiv, hält aber einige Fristen und Vereinfachungen für zu allgemein.

Karin Thelen (Regionale Energiewende Stadtwerke München): Thelen begrüßt die Vereinfachung und Beschleunigung der Zulassungsverfahren. Sie fordert ein Zulassungsverfahren mit umfassender Konzentrationswirkung, inklusive aller Einzelgenehmigungen, und eine verbindliche Verfahrensfrist von sieben Monaten. Zudem schlägt sie Möglichkeiten zur Standardisierung der Prüfung von Zulassungsanforderungen vor, um bei etablierten Technologien auf aufwändige Einzelfallprüfungen verzichten zu können.

Patrick Hinze (Munich Re Versicherung): Hinze betont die Notwendigkeit des Schutzes bei Ausfällen, da Geothermieprojekte anfangs aufwendig und teuer seien. Er verweist auf die Bedeutung einer Fündigkeitsabsicherung, insbesondere für kommunale Projekte, da die hohen Investitionskosten bei Misserfolg zu Problemen für öffentliche Haushalte und die Akzeptanz der Wärmewende führen könnten.

Klaus Ritgen (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände): Ritgen fordert, das öffentliche Interesse am Ausbau der Geothermie mit dem Schutz des Grundwassers in Einklang zu bringen. Geothermie in Wasserschutzgebieten solle untersagt oder strenger geprüft werden. Die faktische Erlaubnisfreiheit von Wasser-Wasser-Wärmepumpen bei Nutzung von Grundwasserkörpern sieht er kritisch. Die Vereinfachung der Verfahren sei grundsätzlich zu begrüßen, aber verkürzte Fristen, Genehmigungsfiktionen und Projektmanager könnten kontraproduktiv wirken.

Martin Weyand (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, BDEW): Weyand unterstreicht die Vorrangstellung der öffentlichen Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge. Im Gesetzentwurf fehlten klare Regelungen, die diese Vorrangstellung vor der Nutzung von Erdwärme sichern. Der BDEW schlägt vor, in Schutzzonen I und II von Wasserschutzgebieten geothermische Anlagen zu verbieten und in Schutzzone III sowie in Trinkwassereinzugsgebieten im Einzelfall zu prüfen.

Fabian Ahrendts (Fraunhofer IEG): Ahrendts kritisiert das Fehlen konkreter Ausbauziele im Gesetz, wie sie im ursprünglichen Entwurf vorgesehen waren. Er hält konkrete Ziele für notwendig, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Ergänzungsbedarf sieht er insbesondere bei der Einbeziehung von Fernwärme, der Definition technischer Anlagen und der gleichberechtigten Einbeziehung alternativer regenerativer Wärmequellen für Wärmepumpen.

Weitere Informationen: hib-Meldung zum Regierungsentwurf.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Der federführende Ausschuss war der Ausschuss für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss). Mitberatende Ausschüsse waren der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. 
 
Beschlussempfehlung:  
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD zugestimmt. Die Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke stimmten dagegen.  
Es gibt außerdem einen Entschließungsantrag, in dem die Bundesregierung u.a. aufgefordert wird, Berichte zu Geothermie in Trinkwasserschutzgebieten vorzulegen, einen Gesetzentwurf zum Ausbau der Abwasserwärme zu erarbeiten, ein Ausbauziel für Abwasserwärme festzulegen, die Förderung der Abwasserwärmetechnologie zu verstärken und einen Vorschlag zur Privilegierung der unterirdischen Wasserstoffspeicherung im Baugesetzbuch vorzulegen. Die Entschließung wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Linken angenommen. 
 
Änderungen:  
Es wurden zahlreiche Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen. Diese betreffen sowohl den Gesetzentwurf selbst als auch weitere Gesetze:  
- Geothermie-Beschleunigungsgesetz: Ergänzungen zur Versorgungssicherheit, Klarstellungen bei Begriffsbestimmungen und Verfahrensregelungen, Ausweitung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns auf das Wasserrecht, Anpassungen bei Planfeststellungsverfahren und gerichtlicher Zuständigkeit. 
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und 37. BImSchV: Streichung nationaler Verpflichtungen zu erneuerbaren Flugkraftstoffen (Power-to-Liquid), Folgeänderungen. 
- Baugesetzbuch (BauGB): Neue Privilegierungen für Geothermieanlagen und Speichersysteme im Außenbereich, Einschränkungen und Konkretisierungen für Batteriespeicher, Anpassung an kommunale Planungshoheit. 
- Bundesberggesetz (BBergG): Verbesserte Regelungen zur Schadensabsicherung und Haftpflichtversicherung, Ausweitung auf Aufsuchungsphase, Beschleunigung von Verfahren. 
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Begriffsklärungen. 
- Wärmeplanungsgesetz: Überragendes öffentliches Interesse für bestimmte Anlagen bis 2045. 
Die Änderungen betreffen also sowohl den ursprünglichen Gesetzentwurf als auch zahlreiche andere Gesetze. Es handelt sich um thematisch verwandte Regelungen (Energie, Speicher, Planung), aber auch um Änderungen, die nicht unmittelbar mit Geothermie zu tun haben (z.B. Power-to-Liquid im Luftverkehr). Hier könnte man von einem „Trojaner“ sprechen, insbesondere bei der Streichung der Verpflichtung zu erneuerbaren Flugkraftstoffen. 
 
Begründung:  
Die Begründung hebt hervor, dass Geothermie als grundlastfähige erneuerbare Energie die Versorgungssicherheit stärkt. Die Änderungen dienen der Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, der besseren Absicherung von Schäden und Haftungsfragen sowie der Anpassung an EU-Richtlinien. Im BauGB werden die Privilegierungen für Speicher und Geothermieanlagen konkretisiert, um einen Ausgleich zwischen Energieausbau und Außenbereichsschutz/kommunaler Planungshoheit zu schaffen. Im BBergG wird die Schadensabsicherung auch auf die Aufsuchungsphase ausgeweitet. Die Streichung der Verpflichtung zu erneuerbaren Flugkraftstoffen wird mit einer Angleichung an europäische Standards begründet. 
 
Statements der Fraktionen:  
- CDU/CSU: Betont die Rückführung des deutschen Sonderwegs bei Power-to-Liquid auf den europäischen Standard, die Stärkung der kommunalen Planungshoheit, die Absicherung des Fündigkeitsrisikos bei Geothermie und die Beschleunigung von Verfahren. Die Regelungen zu Abwasserwärme, Trinkwasserschutz und Wasserstoffspeicherung werden mit dem Entschließungsantrag adressiert. 
- AfD: Kritisiert die Gefahr von Erdbeben durch Geothermie, verweist auf langwierige Entschädigungsverfahren und sieht Probleme beim Nachweis von Schäden für Eigentümer. Stellt die Effizienz von Geothermie im Vergleich zu Kernkraft infrage. 
- SPD: Sieht Geothermie als zentrales Element der Energiewende, betont die Bedeutung der Schadensabsicherung und die Berichtspflichten zum Trinkwasserschutz. Hält die neue Gesetzgebung für weitgehend ausreichend, um Lücken bei der Schadensregulierung zu schließen. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kritisiert, dass ambitionierte Ziele aus dem ursprünglichen Entwurf verloren gegangen seien. Hält den Trinkwasserschutz für unzureichend und lehnt Bohrungen in Trinkwasserschutzzonen ab. Sieht die Verschiebung der Dekarbonisierung und die Änderungen bei erneuerbaren Flugkraftstoffen kritisch. 
- Die Linke: Erkennt die Notwendigkeit von Geothermie an, hält den Entwurf aber für unzureichend und durch die Änderungen für verschlechtert. Kritisiert insbesondere die Streichung der Regelungen zu E-Fuels im Luftverkehr und das Vorgehen beim Trinkwasserschutz. Begrüßt die Förderung von Abwasserwärme, sieht das Gesamtpaket aber kritisch. 
 
Zusammenfassung:  
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen in geänderter Fassung, mit Unterstützung von CDU/CSU und SPD. Es wurden zahlreiche Änderungen und Ergänzungen vorgenommen, die auch andere Gesetze betreffen, teils mit thematischem Bezug, teils darüber hinausgehend (z.B. Luftverkehr). Die Fraktionen bewerten die Änderungen sehr unterschiedlich, wobei die Regierungsfraktionen die Beschleunigung und Absicherung hervorheben, während die Opposition vor allem Defizite beim Umwelt- und Trinkwasserschutz sowie bei den Klimazielen kritisiert. Ein Entschließungsantrag fordert weitere Berichte und Maßnahmen insbesondere zu Trinkwasserschutz, Abwasserwärme und Wasserstoffspeicherung.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:382/25
Eingang im Bundesrat:15.08.2025
Erster Durchgang:29.09.2025
Abstimmung:19.12.2025
Status Bundesrat:Zugestimmt