Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und weiterer Vorschriften

| Offizieller Titel: | Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und weiterer Vorschriften |
| Initiator: | B90/Grüne |
| Status: | Abgelehnt |
| Letzte Änderung: | 12.09.2025 |
| Drucksache: | 21/777 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/1592 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | |
| Trojanercheck : |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die negativen Klima- und Umweltauswirkungen von Agrokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen sowie von abfallbasierten Kraftstoffen zu verringern. Dazu werden die Obergrenzen für deren Anrechnung auf die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) bis 2030 schrittweise auf 0 Prozent (Nahrungs- und Futtermittelpflanzen) bzw. auf 1,7 Prozent (abfallbasierte Reststoffe) gesenkt. Die Anrechnung von Sojaöl und Reststoffen der Palmölproduktion wird sofort beendet. Außerdem werden die Kontrollrechte europäischer Behörden bei importierten Biokraftstoffen gestärkt, insbesondere durch die Einführung von verpflichtenden Vor-Ort-Kontrollen. Nachhaltige Alternativen wie Elektromobilität und grüner Wasserstoff werden stärker gefördert, z.B. durch eine Erhöhung des Anrechnungsfaktors für Strom in Elektrofahrzeugen. Der Entwurf stammt von Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nicht von der Bundesregierung; ein federführendes Ministerium ist daher nicht genannt.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf verweist auf die Problematik, dass Agrokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen zur Umweltzerstörung, zu Hunger und zu höheren CO2-Emissionen führen können. Trotz bestehender Obergrenzen werden große Flächen in Deutschland für diese Kraftstoffe genutzt. Es gibt zudem Betrugsprobleme, insbesondere bei importierten Biokraftstoffen, etwa durch falsche Kennzeichnung und gefälschte Nachhaltigkeitsnachweise. Das Kontrollsystem weist strukturelle Schwächen auf, da Behörden oft keinen Zugang zu ausländischen Produktionsanlagen haben. Die Maßnahmen sollen auch die angespannte Marktlage bei Agrargütern entspannen.
Kosten:
Für die Haushalte des Bundes, der Länder oder der Kommunen sind durch die Rechtsänderung keine Auswirkungen zu erwarten. Es entstehen keine weiteren Kosten für die Wirtschaft, soziale Sicherungssysteme oder Verbraucherpreise. Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. Für die Wirtschaft bleibt der jährliche Erfüllungsaufwand im Jahr 2030 unverändert, da das Gesamtambitionsniveau gleichbleibt. Die Entwicklung der Kosten für alternative Erfüllungsoptionen (z.B. grüner Wasserstoff) ist unsicher. Für die Verwaltung entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Einnahmen werden nicht genannt.
Inkrafttreten:
Das Gesetz soll am 1.1.2026 in Kraft treten.
Sonstiges:
Der Entwurf sieht Bestandsschutz für bestehende Lieferverträge bis Ende 2025 vor. Die Maßnahmen zur Betrugsprävention werden als verhältnismäßig und notwendig dargestellt, da alternative Maßnahmen nicht ersichtlich sind. Der Gesetzentwurf regelt detailliert die Umsetzung der neuen Vorgaben in verschiedenen Verordnungen und sieht keine besonderen Eilbedürfnisse vor. Ein besonderer Fokus liegt auf der Verbesserung der Nachweisführung und Kontrolle zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen.
| Eingang im Bundestag: | 07.07.2025 |
| Erste Beratung: | 10.07.2025 |
| Abstimmung: | 12.09.2025 |
| Drucksache: | 21/777 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/1592 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat | 10.09.2025 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | 10.09.2025 | Tagesordnung Tagesordnung |
| Ausschuss für Wirtschaft und Energie | 10.09.2025 | Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Der federführende Ausschuss war der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (16. Ausschuss). Mitberatende Ausschüsse waren der Ausschuss für Wirtschaft und Energie, der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie der Verkehrsausschuss.
Beschlussempfehlung:
Die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/777 abzulehnen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und Die Linke zugestimmt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat dagegen gestimmt. Ein Entschließungsantrag wird im Text nicht erwähnt.
Änderungen:
Es wurden keine Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Der Ausschuss empfiehlt die vollständige Ablehnung des vorliegenden Gesetzentwurfs. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen an anderen Gesetzen oder sogenannte „Trojaner“.
Begründung:
Die Begründung des Gesetzentwurfs der Grünen ist, dass Agrokraftstoffe aus Nahrungs- und Futterpflanzen zu Hunger, Umweltzerstörung (z.B. Regenwaldabholzung) und höheren CO2-Emissionen führen. Außerdem werden Betrug bei Palmölimporten und Schwächen im Kontrollsystem kritisiert. Die Ablehnung durch die Mehrheit der Ausschüsse begründet sich u.a. mit Verweis auf laufende Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der EU-Richtlinie RED III, Bedenken hinsichtlich Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Planungs- und Investitionssicherheit sowie der Ansicht, dass der Gesetzentwurf wichtige Aspekte nicht ausreichend adressiere oder sozial unausgewogen sei.
Statements der Fraktionen:
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Betonen den dringenden Handlungsbedarf bei Betrugsbekämpfung, Biodiversitäts- und Klimaschutz. Lebensmittel sollten nicht im Tank landen. Sie bedauern das Scheitern in der letzten Legislatur und fordern eine Absenkung der Agrokraftstoffquote auf null bis 2030 sowie stärkere Förderung von Elektromobilität.
- CDU/CSU: Kritisiert, dass der Gesetzentwurf zu spät kommt und wichtige Elemente zur EU-Umsetzung fehlen. Die Senkung der Biokraftstoffquote auf null gefährde Wirtschaftszweige und Innovation. Sie plädieren für eine ambitionierte Weiterentwicklung der THG-Quote und Nutzung aller Instrumente zur Treibhausgasminderung.
- AfD: Lehnt den Gesetzentwurf ab, da er angeblich Naturzerstörung fördert (z.B. durch Sojaöl und Monokulturen), Greenwashing ermöglicht und sich zu sehr auf CO2-Quoten fokussiert, statt echten Naturschutz zu betreiben.
- SPD: Erkennt zwar Handlungsbedarf bei Betrugsprävention, hält den Gesetzentwurf aber für nicht zustimmungsfähig, da er Lücken aufweise und die EU-Regeln nicht ausreichend berücksichtige. Verweist auf einen eigenen Regierungsentwurf zur Umsetzung der RED III, der bald beraten werden soll.
- Die Linke: Erkennt die Problematik von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln an und fordert ebenfalls eine Absenkung auf null, aber schneller als im Gesetzentwurf vorgesehen. Kritisiert, dass der Gesetzentwurf zu wenig sozialen Ausgleich bietet und die THG-Quote als Klimaschutzinstrument nur begrenzt hilfreich ist. Lehnt den Entwurf daher ab.
Zusammenfassung:
Der Gesetzentwurf der Grünen zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur stärkeren Regulierung von Agrokraftstoffen wurde im federführenden Ausschuss und in allen mitberatenden Ausschüssen mehrheitlich abgelehnt. Die Mehrheit der Fraktionen sieht entweder inhaltliche oder prozedurale Mängel, während die Grünen auf die Dringlichkeit der Problematik hinweisen. Änderungen am Gesetzentwurf wurden nicht vorgenommen.