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Gesetz zum Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
Initiator:Regierungsfraktionen
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:02.10.2025
Drucksache:21/779 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/1578 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Verknüpfungen:Der Entwurf wurde wortgleich von BReg und Regierungsfraktionen eingebracht: Entwurf Bundesregierung
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:Keine Verbändebeteiligung durchgeführt.
Trojanercheck :✅ Keine sachfremden Ergänzungen in der Beschlussempfehlung.
Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIKG) mit einer Kreditermächtigung von bis zu 500 Milliarden Euro. Damit sollen zusätzliche Investitionen in die Modernisierung und den Ausbau der Infrastruktur sowie zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 ermöglicht werden. Das Sondervermögen soll eine langfristige, planbare Finanzierungsgrundlage schaffen, um die erheblichen Investitionsbedarfe von Bund, Ländern und Kommunen zu decken. Der Entwurf stammt von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF). 
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf verweist auf einen erheblichen Nachholbedarf bei öffentlichen Investitionen in Deutschland, der sich durch die Krisen der letzten Jahre und neue Herausforderungen weiter verschärft hat. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat in seinem Jahresgutachten 2024/2025 deutliche Mängel in allen Bereichen der öffentlichen Infrastruktur festgestellt. Die Nettoanlageinvestitionen der öffentlichen Hand lagen in den letzten zwei Jahrzehnten nahe null, was zu einem Wertverlust und Qualitätsverlust der Infrastruktur geführt hat. Das Wirtschaftswachstum ist schwach, und es besteht ein hoher gesamtwirtschaftlicher Investitionsbedarf, der in verschiedenen Studien auf einen mittleren bis hohen dreistelligen Milliardenbetrag in den nächsten zehn Jahren geschätzt wird. 
 
Kosten:  
Der Bundeshaushalt wird durch die Errichtung des Sondervermögens nicht unmittelbar belastet, da die Investitionen aus dem Sondervermögen über die Kreditermächtigung finanziert werden. Gleiches gilt für die den Ländern zur Verfügung gestellten Mittel und die Zuführungen an den Klima- und Transformationsfonds. Allerdings entstehen durch die Kreditaufnahme Zinsverpflichtungen, die den Bundeshaushalt belasten; deren Höhe ist derzeit nicht bezifferbar und hängt vom Zeitpunkt des Mittelabflusses ab. Einnahmen werden nicht explizit genannt, aber es wird auf mögliche Steuermehreinnahmen durch wachstumsfördernde Effekte hingewiesen. Für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand; der Verwaltungsaufwand beim Bund erhöht sich nur geringfügig. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben zum konkreten Inkrafttreten. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. Investitionen aus dem Sondervermögen können bis einschließlich 31. Dezember 2036 bewilligt werden. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf sieht keine Alternativen vor, da ohne das Sondervermögen die notwendigen Investitionen nicht in ausreichendem Umfang und Zeitrahmen getätigt werden könnten. Die Regelungen sind mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar. Eine Befristung des Gesetzes ist nicht vorgesehen, aber eine abschließende Erfolgskontrolle ist vorgesehen. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau sind möglich, werden aber aufgrund des langen Förderzeitraums als begrenzt eingeschätzt. Es sind keine weiteren Kosten für Wirtschaft oder soziale Sicherungssysteme zu erwarten. Der Entwurf hat keine gleichstellungs- oder demografiepolitischen Auswirkungen und keine Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher. Eine Experimentierklausel ist nicht vorgesehen. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Errichtung eines Sondervermögens mit eigener Bezeichnung 
- Zweck des Sondervermögens: Finanzierung zusätzlicher Investitionen in die Infrastruktur gemäß Grundgesetz 
- Bereitstellung von bis zu 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen an die Länder für Infrastrukturinvestitionen; Details zur Mittelverwendung werden in einem separaten Bundesgesetz geregelt 
- Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen des Bundes aus dem Sondervermögen in verschiedenen Bereichen, soweit der Bund zuständig ist 
- Jährliche Zuführung von 10 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen an den Klima- und Transformationsfonds von 2025 bis 2034 zur Förderung neuer Investitionen im Sinne des Fonds 
- Sicherstellung, dass die Investitionen aus dem Sondervermögen zusätzlich zu den regulären Bundesinvestitionen erfolgen; Definition und Berechnung einer angemessenen Investitionsquote im Bundeshaushalt 
- Das Sondervermögen erhält eine eigene Kreditermächtigung zur Finanzierung der Maßnahmen, mit besonderen Regeln zur Anrechnung der Kredite 
- Erstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans für das Sondervermögen durch die Bundesregierung, der vom Gesetzgeber festgestellt wird 
- Rechnungslegung über Einnahmen, Ausgaben, Vermögen und Schulden des Sondervermögens; Einbindung in den parlamentarischen Entlastungsprozess 
- Verwaltungskosten und Kosten der Kreditaufnahme werden vom Bundeshaushalt getragen 
- Verpflichtende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen in der Planungsphase und begleitende sowie abschließende Erfolgskontrollen zur Überprüfung der Zielerreichung und zur Unterstützung einer kosteneffizienten Refinanzierung 
- Veröffentlichung der Ergebnisse der Erfolgskontrollen zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle und des öffentlichen Vertrauens 
- Laufzeit des Sondervermögens beträgt zwölf Jahre (rückwirkend ab 1. Januar 2025 bis Ende 2036) 
- Nach Ablauf der Laufzeit Auflösung des Sondervermögens und Beginn der Rückzahlung der aufgenommenen Kredite spätestens ab 1. Januar 2044 
- Inkrafttreten des Gesetzes rückwirkend zum 1. Januar 2025

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 13 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) | 15.07.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Regelungsvorhaben betrifft den Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIKG, BT-Drs. 21/779). Ziel der Interessenvertretung ist die ausdrückliche Berücksichtigung der öffentlichen Wasserwirtschaft im Gesetz sowie der Zugang zu Mitteln des Sondervermögens für Investitionen in wasserwirtschaftliche Infrastrukturen. Die öffentliche Wasserwirtschaft soll als Teil der Kritischen Infrastrukturen im Gesetz benannt und in die Förderlogik eingebunden werden, um Investitionen in Versorgungssicherheit, Resilienz und Klimaanpassung zu ermöglichen.

Lobbyregister-Nr.: R000111 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 62073

Allianz pro Schiene e.V. | 16.07.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung des Errichtungsgesetzes für das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ im Sinne einer verlässlichen, mehrjährigen und zusätzlichen Finanzierung der Schieneninfrastruktur. Die Allianz pro Schiene setzt sich dafür ein, dass im Gesetz eine verbindliche Mittelausstattung für den Schienenbereich verankert wird, die Verwendung der Mittel flexibel überjährig möglich ist, eine klare Abgrenzung zum Regelhaushalt erfolgt und keine eigenständigen Zuwendungsregeln geschaffen werden. Außerdem wird eine Anschlussfähigkeit mit dem geplanten Eisenbahninfrastrukturfonds sowie eine Verfahrensvereinfachung angestrebt.

Lobbyregister-Nr.: R000866 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 62130

Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) e.V. | 18.09.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit der im März 2025 beschlossenen Grundgesetzänderung wird ein Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ eingerichtet, das bis 2036 Investitionen von bis zu 500 Mrd. Euro in zentrale Infrastrukturen ermöglicht. Das Errichtungsgesetz legt die konkrete Ausgestaltung und Mittelverwendung fest. Der BSN setzt sich insbesondere für eine verbindliche und ausreichende Finanzierung der Schieneninfrastruktur, die Zusätzlichkeit der Mittel zum Bundeshaushalt, eine flexible Mittelverwendung über Haushaltsjahre hinaus sowie begleitende Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung ein.

Lobbyregister-Nr.: R000681 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 65411

Deutsches Jugendherbergswerk - DJH Hauptverband | 26.08.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Gemeinsam mit dem Deutschen Bundesjugendring und anderen gemeinnützigen Trägern fordert das DJH ein eigenständiges, strukturell tragfähiges Investitionsprogramm, welches neben der energetischen Sanierung auch Investitionen in die Digitalisierung und Barrierefreiheit von Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen und andere gemeinnützige Freizeit- und Übernachtungsstätten ermöglichen muss. Denn diese Einrichtungen sind nicht nur zentrale Orte der Jugendarbeit in Deutschland, sondern auch unverzichtbar für den Ausbau von Ganztagsangeboten in Schulen und Ferienprogrammen, die Bereitstellung außerschulischer politischer und kultureller Bildung und vielfältiger Freizeitangebote sowie die Förderung sozialen Lernens, der Demokratiebildung und des zivilgesellschaftlichen Engagements junger Menschen.

Lobbyregister-Nr.: R004560 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 63106

Deutsches Verkehrsforum | 25.07.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Bund sollte jährlich Mittel in Höhe von mindestens 2,5 Mrd. Euro für die Wasserstraßeninfrastruktur bereitstellen, um den Substanzverlust zu stoppen und um die baulichen Anlagen und Gewässer zu sanieren, sie zu erhalten und auszubauen. Dafür ist auch das Sondervermögen Infrastruktur zu nutzen. Der Betrag ist jährlich bedarfsgerecht anzupassen und mindestens um die erfolgten Preissteigerungen zu erhöhen. Eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung würde die Planbarkeit und Verlässlichkeit verbessern. Für die Steuerung und das Controlling könnte eine schlanke Finanzierungsgesellschaft ähnlich der ursprünglichen Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) aufgebaut werden. Langfristig ist ein Fondsmodell für eine stabile Finanzierung der Bundeswasserstraßen zu etablieren.

Lobbyregister-Nr.: R000084 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 62772

Deutsches Verkehrsforum | 25.07.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Erhaltung und der Ausbau der Hafeninfrastrukturen in Deutschland bringen große Herausforderungen mit sich. Finanziert werden muss die Sanierung von Kaimauern, Schleusen, Wehren, Brücken, Straßen, Schienen und andere Anlagen in den Häfen. Die Infrastruktur muss für schwere Lasten und für den Energieumschlag ertüchtigt werden. Diese Aufgaben liegen im nationalen Interesse. Die Finanzierung ist nicht ohne eine substanzielle Beteiligung des Bundes möglich. Dafür muss das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz des Bundes herangezogen werden. Nicht nur für die Seehäfen, auch für die Infrastruktur der Binnenhäfen ist eine Lösung erforderlich.

Lobbyregister-Nr.: R000084 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 62772

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. | 26.08.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die private Teilfinanzierung/Einbeziehung privater Partner sollte als politisches Ziel und als Aspekt bei der Mittelverwendung etabliert werden.

Lobbyregister-Nr.: R000774 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 64388

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. | 18.09.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die 500 Mrd. Euro werden nicht reichen, da ein enormer Investitionsbedarf in fast allen Infrastrukturbereichen besteht. Wie im KOAV vereinbart, sollte zur Verstärkung privates Kapital einbezogen werden. Dies sollte als politisches Ziel und als Aspekt bei der Mittelverwendung etabliert werden. Im Rahmen einer verpflichtenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sollte geprüft werden, ob ein Infrastrukturprojekt öffentlich oder unter Einbindung privater Partner (ÖPP) umgesetzt werden soll. Es sollte die Einbeziehung einer Infrastrukturgesellschaft bzw. der Förderbanken in Erwägung gezogen werden. Es sollten nur Investitionen in Infrastruktur und nicht konsumtive Ausgaben finanziert werden. Die Erfolgskontrolle sollte im SVIKG jährlich erfolgen.

Lobbyregister-Nr.: R000774 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 65268

Green Planet Energy eG | 21.07.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Einsatz von Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) für klimaschädliche Vorhaben wie der Ausbau von Gaskraftwerken widerspricht den grundlegenden Klimaschutzzielen des Fonds. Stattdessen sollte die Förderung gezielt auf wirksame und klimafreundliche Maßnahmen ausgerichtet werden. FÖS wurde mit einer Studie beuaftragt, wie man diese Mittel zielgerichtet verwendet

Lobbyregister-Nr.: R002733 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 62386

Made in Germany 2030 | 25.07.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Entwurf des SVIKG soll hinsichtlich einer klaren Zweckbestimmung zur strategischen Mobilisierung privaten Kapitals zur Zielerreichung verbessert werden. Der Gesetzentwurf soll durch eindeutige und kohärente methodische Grundlagen zur Klimaneutralitätsbewertung gestärkt werden. Die Lücken des Entwurfs im Bereich Governance und Einbindung von Akteuren zur Sicherung des Wirkungserfolgs sollen geschlossen werden. Der Gesetzentwurf ist nicht kohärent mit bestehenden Verpflichtungen etwa aus dem Klimaschutzgesetz, diese Widersprüche sollen geheilt werden.

Lobbyregister-Nr.: R006973 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 62715

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) | 18.07.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass die bereitstehenden Bundesmittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) überjährig zur Verfügung gestellt werden. Denn im Regelfall sind Infrastrukturprojekte langfristig angelegt, zumal die nach wie vor zu hohen Anforderungen bei Planung und Genehmigung zeitintensiv sind. Diese Herausforderung muss auch bei der Finanzierung Berücksichtigung finden. So dürfen Mittel grundsätzlich nicht in der Jährlichkeit des Haushaltes verharren. Wichtig ist schließlich auch, dass das Sondervermögen für die Finanzierung nicht-bundeseigener Eisenbahninfrastrukturen geöffnet wird.

Lobbyregister-Nr.: R001242 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 62347

Via Mobility DE GmbH | 24.07.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Anerkennung von Bedarfsverkehren im ÖPNV als Teil nachhaltiger Verkehrsinfrastruktur. Sicherung von Haushaltsmitteln mit Blick auf den Finanzierungsbedarf von Bedarfsverkehren im Kontext der Mobilitätswende und der integrierten Verkehrsplanung.

Lobbyregister-Nr.: R003575 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 61569

Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) | 18.09.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Stahl und mit ihm das gesamte Wertschöpfungsnetzwerk in Deutschland und Europa sind für den Infrastrukturbau – für Schienen, Brücken, Strom-, Gas- und Wasserstoffnetze, Hoch- und Tiefbau – unerlässlich. Zusätzlich muss in Zeiten sich ständig zuspitzender geopolitischer Verwerfungen dem Gedanken verlässlicher, lokaler Wertschöpfungsketten eine besondere Bedeutung gegeben werden. Und deshalb muss die Umsetzung von Infrastrukturprojekten aus unserer Sicht mit der Stahlproduktion vor Ort zusammengedacht werden. Das SVIKG eröffnet die Chance, die Ziele mit der Stärkung von Konjunktur, Wirtschaftswachstum, regionaler industrieller Wertschöpfung zu verbinden, und die strategische Resilienz und den Umbau zur Klimaneutralität zu unterstützen und sollte auch dafür genutzt werden.

Lobbyregister-Nr.: R002425 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 60910

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:07.07.2025
Erste Beratung:11.07.2025
Abstimmung:18.09.2025
Drucksache:21/779 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/1578 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend26.08.2025Tagesordnung
Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung03.09.2025Tagesordnung
Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung04.09.2025Tagesordnung
Ausschuss für Gesundheit26.08.2025Tagesordnung
Ausschuss für Kultur und Medien20.08.2025Tagesordnung
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz02.09.2025Tagesordnung
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit01.09.2025Tagesordnung
Ausschuss für Wirtschaft und Energie03.09.2025Tagesordnung
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen27.08.2025Tagesordnung
Finanzausschuss04.09.2025Tagesordnung
Haushaltsausschuss25.08.2025Anhörung
Haushaltsausschuss04.09.2025Tagesordnung
Verkehrsausschuss04.09.2025Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Der federführende Ausschuss war der Haushaltsausschuss (8. Ausschuss). Mitberatende Ausschüsse waren: Innenausschuss, Finanzausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Gesundheit, Verkehrsausschuss, Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung, Ausschuss für Kultur und Medien, Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung sowie Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz war gutachtlich beteiligt. 
 
Beschlussempfehlung:  
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Bundestag, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/779 in geänderter Fassung anzunehmen. Zugestimmt haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD. Die Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke stimmten dagegen.  
Es gab Entschließungsanträge und Änderungsanträge, insbesondere von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Ausschluss fossiler Infrastrukturen, Erfolgskontrollen), die jedoch abgelehnt wurden. 
 
Änderungen:  
Es wurden Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen. Konkret wurde das Wort „insbesondere“ in § 4 Absatz 1 gestrichen, um den Investitionsbegriff zu schärfen, und der Katalog der Investitionsbereiche wurde um „Bauen und Wohnen“ sowie „Sport“ ergänzt. Diese Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und nicht auf andere Gesetze. Ein Trojaner liegt nach Textlage nicht vor. 
 
Begründung:  
Die Begründung betont die Notwendigkeit des Sondervermögens aufgrund erheblicher Investitionsbedarfe in Infrastruktur und Klimaneutralität, die aus den regulären Haushalten nicht planbar gedeckt werden können. Das Sondervermögen soll mit bis zu 500 Mrd. Euro Kreditermächtigung langfristige Investitionen ermöglichen, um das Wirtschaftswachstum zu stärken und strukturelle Defizite zu beheben. Die Einhaltung der Zusätzlichkeit (Investitionen müssen zusätzlich zum Bundeshaushalt erfolgen) wird hervorgehoben. Die Rückführung der Kredite ab 2044 und Erfolgskontrollen werden als wichtige Elemente genannt. 
 
Statements der Fraktionen:  
- CDU/CSU und SPD: Befürworten das Gesetz als wichtigen Schritt für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands, erwarten positive Wachstumseffekte und sehen die Schuldentragfähigkeit nicht gefährdet. Die Einbeziehung von Ländern und Kommunen wird betont.  
- AfD: Lehnt das Gesetz strikt ab, sieht einen Bruch solider Haushaltsführung, kritisiert eine Umgehung der Schuldenbremse und warnt vor massiver Neuverschuldung und Bonitätsverlust. Fordert stattdessen Strukturreformen und kritisiert die Zentralisierung und Abhängigkeit der Länder vom Bund.  
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lehnt das Gesetz in dieser Form ab, da die Zusätzlichkeit der Investitionen nicht gewährleistet sei und verfassungsrechtliche Zweifel bestünden. Kritisiert die Möglichkeit, auch fossile Infrastrukturen zu finanzieren, und fordert deren Ausschluss.  
- Die Linke: Grundsätzlich für ein Sondervermögen, hält das Volumen aber für zu gering. Kritisiert Umschichtungen aus dem Kernhaushalt und fordert die Abschaffung der Schuldenbremse sowie eine echte Bedarfsanalyse. 
 
Zusammenfassung der Entschließungsanträge:  
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragten, Investitionen in fossile Infrastrukturen vom Sondervermögen auszuschließen und Erfolgskontrollen öffentlich zugänglich zu machen. Beide Anträge wurden abgelehnt.  
 
Fazit:  
Die Beschlussempfehlung sieht die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung vor, getragen von CDU/CSU und SPD, gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen. Änderungen betreffen den Investitionsbegriff und die Erweiterung der Investitionsbereiche. Die Begründung unterstreicht die Notwendigkeit und die langfristigen positiven Effekte des Sondervermögens. Die Oppositionsfraktionen kritisieren insbesondere die Finanzierung, die Ausgestaltung der Zusätzlichkeit und die Gefahr von Umschichtungen sowie die Möglichkeit, fossile Infrastrukturen zu fördern. 
 
Änderungen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen der Ausschussänderungen stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Die Bereiche, in denen Investitionen des Bundes aus dem Sondervermögen finanziert werden können, werden abschließend festgelegt (keine offene Liste mehr). 
- Die Bereiche „Bauen und Wohnen“ sowie „Sport“ werden neu in den Katalog der förderfähigen Investitionsbereiche aufgenommen. 
- Im Bereich „Sport“ sollen gezielt Maßnahmen zur Modernisierung und Sanierung von Sportstätten gefördert werden.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Abstimmung:28.09.2025
Status Bundesrat:Zugestimmt