Haushaltsbegleitgesetz 2025

| Offizieller Titel: | Haushaltsbegleitgesetz 2025 |
| Initiator: | Regierungsfraktionen |
| Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
| Letzte Änderung: | 02.10.2025 |
| Drucksache: | 21/778 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/1579 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |
| Verknüpfungen: | Der Entwurf wurde wortgleich von BReg und Regierungsfraktionen eingebracht: Entwurf Bundesregierung |
| Exekutiver Fußabdruck: | ✅ Vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | Keine Verbändebeteiligung durchgeführt. |
| Trojanercheck : | ✅ Keine sachfremden Ergänzungen in der Beschlussempfehlung. |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.
Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die haushaltsrechtlichen Regelungen an die veränderten Anforderungen im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Transformation anzupassen. Insbesondere werden die Änderungen des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) umgesetzt, die eine Sonderregelung für bestimmte Ausgaben (u.a. Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, IT-Sicherheit, Hilfe für angegriffene Staaten) im Rahmen der Schuldenregel vorsehen. Das Gesetz enthält zudem Anpassungen beim Klima- und Transformationsfonds, bei der Finanzierung von Sofort-Transformationskosten für Krankenhäuser, bei der Windenergie auf See und bei der Buchung von Zinsausgaben. Der Entwurf stammt von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD, nicht von der Bundesregierung, daher ist kein Ministerium federführend zuständig.
Hintergrund:
Der Entwurf nennt als Hintergrund die historischen Herausforderungen für Deutschlands Sicherheit (insbesondere durch die veränderte Sicherheitslage in Europa) und die anhaltende Wachstumsschwäche der Wirtschaft. Die jüngste Änderung des Grundgesetzes (März 2025) wird als Reaktion auf diese Herausforderungen genannt, insbesondere zur Schaffung von Sonderregelungen für bestimmte Ausgaben im Rahmen der Schuldenbremse. Es wird auch auf eine Lücke bei den Sofort-Transformationskosten der Krankenhäuser aus den Jahren 2022 und 2023 hingewiesen.
Kosten:
- Durch die Änderung des Schlusszahlungsfinanzierungsgesetzes (SchlussFinG) ergibt sich im Bundeshaushalt 2026 eine Entlastung von ca. 1,85 Mrd. Euro.
- Die Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes verursacht keine Haushaltsausgaben, bringt aber Einnahmen von 432,25 Mio. Euro im Bundeshaushalt 2025.
- Für die Schließung der Krankenhauslücke entstehen dem Bund Mehrausgaben von 1,5 Mrd. Euro (2025) und 2,5 Mrd. Euro (2026).
- Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entstehen Mehrausgaben von 4 Mrd. Euro (Nov 2025–Okt 2026), die aber durch entsprechende Bundeszuschüsse vollständig ausgeglichen werden.
- Durch neue Regelungen werden ab 2026 Mehrausgaben für Bund, Länder und Kommunen im Bereich Beihilfe im niedrigen zweistelligen Millionenbereich pro Jahr verhindert. Für die GKV werden ab 2026 Mehrausgaben im mittleren bis hohen dreistelligen Millionenbereich pro Jahr verhindert.
- Für die private Krankenversicherung werden ab 2026 Mehrausgaben im mittleren bis hohen zweistelligen Millionenbereich pro Jahr verhindert.
- Weitere Kosten oder Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau entstehen nicht.
Inkrafttreten:
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt.
Sonstiges:
- Der Gesetzentwurf ist nicht befristet und sieht keine Evaluierung vor.
- Er ist nicht als besonders eilbedürftig gekennzeichnet, enthält aber Maßnahmen, die eine schnelle Auszahlung von Bundesmitteln an Krankenhäuser ermöglichen sollen.
- Es entstehen für Bürgerinnen und Bürger kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand, für die Wirtschaft und Verwaltung nur geringfügiger, nicht quantifizierbarer Mehraufwand.
- Der Entwurf trägt zur nachhaltigen Entwicklung bei und soll gleichwertige Lebensverhältnisse fördern.
- Die Regelungen sind mit EU- und Völkerrecht vereinbar.
- Es gab keine wesentlichen Beiträge von Interessenvertretern zum Inhalt des Gesetzentwurfs.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten zusammengefasst:
- Einführung einer Bereichsausnahme bei der Schuldenbremse: Bestimmte Ausgaben (Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, Schutz der IT-Systeme, Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten) dürfen die Nettokreditaufnahme des Bundes über 1 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts hinaus erhöhen, ohne gegen die Schuldenbremse zu verstoßen.
- Präzisierung und transparente Ausweisung dieser Bereichsausgaben im Haushaltsgesetz und Haushaltsplan, inklusive gesonderter Darstellung und Veranschlagung.
- Anpassung der Bundeshaushaltsordnung: Einführung einer Übersicht der Bereichsausgaben im Gesamtplan, getrennte Veranschlagung in eigenen Titeln, Erweiterung der Kreditermächtigung entsprechend der Bereichsausnahme.
- Anpassung der Berechnung der Investitionsquote: Ausgaben der Bereichsausnahme über 1 Prozent des BIP werden bei der Investitionsquote herausgerechnet.
- Anpassung der Anrechnung von Kreditaufnahmen bei Sondervermögen: Im Bundeshaushalt zählt der kassenwirksame Betrag, bei Sondervermögen weiterhin der Nennwert.
- Änderung im Klima- und Transformationsfonds: Ermöglichung von Zuschüssen zur Entlastung der Gasverbraucher und rechtliche Grundlage für Zuführungen aus Sondervermögen.
- Anpassung beim Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz: Vermeidung von unnötigen Zahlungsverschiebungen durch Neudefinition der Schlusszahlung für inflationsindexierte Bundeswertpapiere, Anpassung des Sondervermögensbestands an tatsächlichen Bedarf.
- Änderung beim Windenergie-auf-See-Gesetz: Neuverteilung der Einnahmen aus Offshore-Ausschreibungen, Deckelung der Mittel für Meeresnaturschutz und Fischerei, Überschüsse fließen als Transformationskomponente in den Bundeshaushalt.
- Ergänzende Bundeszuschüsse an die Krankenkassen zur Abgeltung von Mehrausgaben durch Rechnungszuschläge für Krankenhäuser in den Jahren 2025 und 2026.
- Regelung zur Entnahme aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Finanzierung dieser Mehrausgaben.
- Einführung eines Rechnungszuschlags von 3,45 Prozent für Krankenhausleistungen zur Finanzierung der Sofort-Transformationskosten.
- Anpassung der Berechnung und Verteilung von Vorhaltevolumina und Bewertungsrelationen im Krankenhausfinanzierungssystem, Berücksichtigung von sektorengleicher Vergütung (Hybrid-DRG).
- Gleichstellung psychiatrischer und psychosomatischer Krankenhäuser mit somatischen Krankenhäusern bei den Rechnungszuschlägen.
- Rückwirkendes Inkrafttreten zum 1. Januar 2025.
Redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen wurden nicht berücksichtigt.
Exekutiver Fußabdruck laut Regierungsfraktionen:
„Wesentliche Beiträge von Interessenvertreterinnen, Interessenvertretern oder beauftragten Dritten zum Inhalt des Gesetzentwurfs liegen nicht vor.“
Im Lobbyregister des Bundestags sind 3 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Auszahlung der Sofort-Transformationskosten an Krankenhäuser nicht über Rechnungszuschläge, sondern über eine Anhebung der Zuschläge für die Teilnahme von Krankenhäusern an der Notfallversorgung.
Lobbyregister-Nr.: R000295 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 64454
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Auszahlungsweg für die Sofort-Transformationskosten Krankenhäuser über einen Rechnungszuschlag soll geändert werden. Regelung wie bei der Energiekostenhilfe oder den Freihaltepauschalen notwendig.
Lobbyregister-Nr.: R000892 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 62517
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die im Haushaltsbegleitgesetz vorgesehene Änderung soll die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Kosten für die Sicherstellung der Gas-Versorgungssicherheit auch aus dem KTF finanziert werden können.
Lobbyregister-Nr.: R000724 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 64963
| Eingang im Bundestag: | 07.07.2025 |
| Erste Beratung: | 11.07.2025 |
| Abstimmung: | 18.09.2025 |
| Drucksache: | 21/778 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/1579 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend | 26.08.2025 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung | 03.09.2025 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung | 04.09.2025 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Gesundheit | 26.08.2025 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat | 04.09.2025 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz | 02.09.2025 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit | 01.09.2025 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Wirtschaft und Energie | 03.09.2025 | Tagesordnung |
| Finanzausschuss | 04.09.2025 | Tagesordnung |
| Haushaltsausschuss | 25.08.2025 | Anhörung |
| Haushaltsausschuss | 04.09.2025 | Tagesordnung |
| Verkehrsausschuss | 04.09.2025 | Tagesordnung |
| Verteidigungsausschuss | 02.09.2025 | Tagesordnung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 25.08.2025 im Ausschuss für Haushaltsausschuss statt.
Christian Böttger (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, benannt von der CDU/CSU-Fraktion): Böttger zeigte sich kritisch gegenüber den Investitionen in die Schiene aus dem Sondervermögen. Seiner Ansicht nach handelt es sich überwiegend um Verschiebungen aus dem Kernhaushalt und nicht um zusätzliche Investitionen. Er betonte, dass dies "längst nicht der große Wumms" sei und die politischen Ansprüche so nicht erfüllt werden könnten.
Sebastian Dullien (Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung, benannt von der SPD-Fraktion): Dullien mahnte, darauf zu achten, dass die Mittel tatsächlich in zusätzliche Investitionen fließen. Er verwies auf Berechnungen seines Instituts, nach denen die Mittel aus dem Sondervermögen einen "beträchtlichen Teil" des auf 600 Milliarden Euro geschätzten zusätzlichen Investitionsbedarfs abdecken könnten, wenn sie gut eingesetzt werden. Zudem seien sowohl kurz- als auch langfristige Wachstumseffekte zu erwarten.
Ulrich van Suntum (benannt von der AfD-Fraktion): Van Suntum widersprach der Annahme zusätzlicher Wachstumseffekte. Er sieht allenfalls ein "kurzfristiges Strohfeuer" und argumentierte, dass durch das "gigantische Schuldenprogramm" und die Tatsache, dass es sich nur um Bruttoinvestitionen handle, kein zusätzlicher Wachstumseffekt zu erwarten sei. Er plädierte dafür, im Haushalt umzuschichten, bevor neue Schulden gemacht werden.
Patrick Kaczmarczyk (Universität Mannheim, benannt von der Fraktion Die Linke): Kaczmarczyk sieht im Sondervermögen einen Schritt in die richtige Richtung, sofern die Mittel tatsächlich in zusätzliche Investitionen fließen. Allerdings reichten die Mittel nicht aus. Er sprach sich dafür aus, öffentliche Managementgesellschaften für die Infrastrukturinvestitionen zu gründen, damit der Staat wieder eine stärkere Rolle einnehmen könne.
Johannes Franke (Rechtsanwalt, benannt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): Franke kritisierte die geplante Regelung zur Berechnung der Investitionsquote im Kernhaushalt. Diese werde seiner Ansicht nach künstlich hochgerechnet.
Désirée I. Christofzik (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, benannt von der Unionsfraktion): Christofzik äußerte sich ähnlich kritisch zur Berechnung der Investitionsquote wie Johannes Franke.
Christian Ochsner (Generalsekretär des Wissenschaftlichen Stabes Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, benannt von der Unionsfraktion): keine Angabe.
Philippa Sigl-Glöckner (Dezernat Zukunft, benannt von der SPD-Fraktion): keine Angabe.
Ulrich Vosgerau war auch da.
Vertreter der kommunalen Spitzenverbände: keine Angabe.
Weitere Informationen, das Video der Anhörung und die schriftlichen Stellungnahmen sind auf bundestag.de verfügbar.
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Der federführende Ausschuss war der Haushaltsausschuss (8. Ausschuss). Mitberatende Ausschüsse waren: Innenausschuss, Finanzausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Verteidigungsausschuss, Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Gesundheit, Verkehrsausschuss, Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung sowie Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz war gutachtlich beteiligt.
Beschlussempfehlung:
Die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/778 in geänderter Fassung anzunehmen. Zugestimmt haben die Fraktionen der CDU/CSU und SPD. Die Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke haben dagegen gestimmt. Ein eigenständiger Entschließungsantrag wird im Text nicht erwähnt.
Änderungen:
Es wurden zahlreiche Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen, die sich auf folgende Gesetze beziehen: Artikel 115-Gesetz, Bundeshaushaltsordnung (BHO), Klima- und Transformationsfondsgesetz (KTFG), Schlusszahlungsfinanzierungsgesetz (SchlussFinG), Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG), Bundeswehrfinanzierungs- und Sondervermögensgesetz, Stabilisierungsfondsgesetz, Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“, Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG), Bundespflegesatzverordnung (BPflV). Die Änderungen betreffen sowohl den ursprünglichen Gesetzentwurf als auch weitere Gesetze, was auf ein typisches Haushaltsbegleitgesetz hindeutet. Es gibt keine Hinweise auf einen „Trojaner“ (also fachfremde, nicht sachzusammenhängende Regelungen), da die Änderungen allesamt haushalts- und finanzrelevant sind.
Begründung:
Die wesentlichen Inhalte der Begründung sind:
- Die Änderungen setzen die neue Bereichsausnahme für sicherheitsrelevante Ausgaben um, die durch die Grundgesetzänderung ermöglicht wurde (Ausgaben für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, Schutz der IT-Systeme und Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten werden teilweise von der Schuldenregel ausgenommen).
- Anpassungen in der Bundeshaushaltsordnung und im Artikel 115-Gesetz sorgen für Transparenz und eine getrennte Darstellung dieser Ausgaben.
- Im Klima- und Transformationsfondsgesetz werden die Finanzierung der Gasversorgungssicherheit und die Zuweisung aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ geregelt.
- Im Gesundheitsbereich werden Sofort-Transformationskosten der Krankenhäuser durch einen zeitlich befristeten Rechnungszuschlag und ergänzende Bundeszuschüsse abgedeckt.
- Es werden Maßnahmen zur Vermeidung von Doppelvergütungen bei Hybrid-DRG-Fällen eingeführt.
- Weitere Änderungen betreffen die periodengerechte Buchung von Zinsausgaben und die Anpassung der Kreditermächtigungen bei Sondervermögen.
Statements der Fraktionen:
- CDU/CSU und SPD: Befürworten das Gesetz, da es sicherheitsrelevante Ausgaben von der Schuldenregel ausnimmt und so die Sicherheitsarchitektur Deutschlands stärkt. Die Änderungen sorgen für zielgerichteten Mitteleinsatz, etwa bei Government-to-Government-Rüstungsgeschäften und der Krankenhausfinanzierung.
- AfD: Lehnt das Gesetz ab, da es die Schuldenregel aufweicht, den Bundeshaushalt intransparenter macht und zu einer massiven Ausweitung der Kreditermächtigungen führt. Kritisiert die Verlagerung von Ausgaben in Sondervermögen, die fehlende Investitionswirkung und warnt vor einer steigenden Schuldenlast und Generationenungerechtigkeit. Fordert stattdessen Ausgabenpriorisierung und Strukturreformen.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Lehnt das Gesetz ab, da die Zweckbestimmung des Klima- und Transformationsfonds verwässert werde (z.B. Finanzierung der Gasversorgungssicherheit und Krankenhauskosten aus Mitteln, die eigentlich für Klimaschutz gedacht sind). Kritisiert die pauschale und nicht bedarfsorientierte Finanzierung im Krankenhausbereich.
- Die Linke: Lehnt das Gesetz ab, da die Bereichsausnahme für Verteidigungsausgaben zu unbegrenzter Kreditaufnahme für Rüstung führe und Sozialausgaben unter Druck setze. Kritisiert die Priorisierung militärischer Ausgaben gegenüber Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz und warnt vor gesellschaftlichen Akzeptanzproblemen und Verteilungskämpfen.
Zusammenfassung:
Der Haushaltsausschuss empfiehlt mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD die Annahme des Haushaltsbegleitgesetzes 2025 in geänderter Fassung. Die Änderungen setzen die neue Bereichsausnahme für sicherheitsrelevante Ausgaben um, passen zahlreiche haushaltsrelevante Gesetze an und regeln u.a. die Finanzierung von Krankenhaus-Transformationskosten und die Verwendung von Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds. Die Oppositionsfraktionen lehnen das Gesetz aus unterschiedlichen Gründen ab.
Änderungen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen der Ausschussänderungen im Überblick:
- Einführung eines Government-to-Government-Verfahrens für Rüstungsexporte: Deutschland kann künftig direkt Rüstungsgüter an Partnerstaaten verkaufen und schließt dazu Verträge mit der Industrie ab. Die Kosten werden dem Partnerstaat vollständig über eine Verwaltungsgebühr erstattet, sodass keine Belastung für den Bundeshaushalt entsteht.
- Sicherstellung der vollständigen Verwendung von Mitteln für die Transformation der Krankenhauslandschaft: Nicht ausgeschüttete Gelder aus Rechnungszuschlägen werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds an den Krankenhaustransformationsfonds überwiesen, um ausschließlich für die Transformation genutzt zu werden. Dies gilt für gesetzliche Krankenkassen und die landwirtschaftliche Krankenkasse.
- Anpassung des Rechnungszuschlags für Krankenhausbehandlungen: Krankenhäuser müssen für gesetzlich Versicherte, die zwischen dem 1. November 2025 und dem 31. Oktober 2026 stationär behandelt werden, einen gesonderten Rechnungszuschlag ausweisen. Die Höhe des Zuschlags wird so angepasst, dass keine Überzahlung durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt.
- Übertragung von Mitteln an den Transformationsfonds: Übertragene Mittel werden im Jahr 2028 Teil des Transformationsfonds für Krankenhäuser. Die Mittelverwendung und -aufteilung erfolgt nach den bestehenden Regeln, nicht genutzte Fördermittel werden ins Folgejahr übertragen.
- Folgeänderung bei der Bundespflegesatzverordnung im Zusammenhang mit der Anpassung der Krankenhauszuschläge.
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Abstimmung: | 28.09.2025 |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |