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Wasserstoffbeschleunigungsgesetz

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:21.11.2025
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/2506 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Verknüpfungen:Der Entwurf basiert auf einem Vorhaben aus der vorherigen Legislaturperiode.: Entwurf 20. Legislaturperiode
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
🟣🟣🟣 Beteiligungsfrist mindestens 4 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Beschleunigung des Auf- und Ausbaus der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland, um die Verfügbarkeit von klimaneutral produziertem Wasserstoff zu erhöhen und damit die Transformation zu einer klimaneutralen Volkswirtschaft zu unterstützen. Die Lösung besteht in der Einführung eines Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes, das Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren für Wasserstoffprojekte vereinfacht, digitalisiert und beschleunigt. Zudem werden Wasserstoffprojekte als „überragendes öffentliches Interesse“ eingestuft, was ihnen bei behördlichen Abwägungen Vorrang verschafft. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf verweist auf die zentrale Rolle von Wasserstoff für die Energiewende, insbesondere in Sektoren, die nicht direkt elektrifiziert werden können (z. B. Stahl, Chemie, Luft- und Schifffahrt, schwere Nutzfahrzeuge). Der bisherige Regulierungsrahmen wird als zu komplex und langwierig beschrieben, was Investitionen und Umsetzung bremst. Der Entwurf setzt Anliegen aus dem Koalitionsvertrag und der Nationalen Wasserstoffstrategie um und steht im Kontext internationaler Verpflichtungen, insbesondere der UN-Agenda 2030 (Nachhaltigkeitsziele 7, 13 und 16) sowie der Umsetzung von EU-Richtlinien zur Förderung erneuerbarer Energien. Zusätzlich wird die Förderung von natürlichem Wasserstoff und Helium als neue Rohstoffe adressiert. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine neuen Ausgaben, abgesehen von einem geringen Mehrbedarf beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) durch zusätzliche Verfahren. Bis 2030 wird ein jährlicher Mehrbedarf von rund 37.000 Euro (Personalkosten) erwartet, der im Justizhaushalt ausgeglichen werden soll. Für die Wirtschaft und Verwaltung entstehen keine zusätzlichen Erfüllungsaufwände; im Gegenteil, durch Digitalisierung der Verfahren werden jährliche Entlastungen von bis zu 150.000 Euro (Wirtschaft) und 112.500 Euro (Verwaltung) erwartet. Es werden keine Auswirkungen auf Preise, das Verbraucherpreisniveau oder soziale Sicherungssysteme erwartet. Einnahmen werden nicht genannt. 
 
Inkrafttreten:  
Keine konkreten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft, um schnell die rechtlichen Voraussetzungen für eine ausreichende Wasserstoffversorgung zu schaffen. Er umfasst zahlreiche Änderungen in verschiedenen Fachgesetzen (z. B. Immissionsschutz, Wasserhaushalt, Energiewirtschaft, Bundesberggesetz) und sieht die Digitalisierung und Fristsetzung in Genehmigungsverfahren vor. Die Zuständigkeit für bestimmte Großvorhaben wird auf Oberverwaltungsgerichte bzw. das Bundesverwaltungsgericht verlagert, was Verfahren beschleunigen und Kosten reduzieren kann. Das Gesetz ist unbefristet, eine Evaluierung ist vorgesehen. Es werden keine gleichstellungspolitischen, demografischen oder verbraucherbezogenen Auswirkungen erwartet. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs zur Beschleunigung von Planung und Genehmigung für Wasserstoffinfrastruktur, stichpunktartig und verständlich zusammengefasst: 
 
- Ziel des Gesetzes ist die Vereinfachung und Beschleunigung des Auf- und Ausbaus der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland, um die Klimaziele zu erreichen und den Hochlauf des Wasserstoffmarktes zu ermöglichen. 
 
- Das Gesetz gilt für die Planung, Genehmigung, Errichtung, Betrieb und Änderung von Anlagen zur Erzeugung, Speicherung, Import und Transport von Wasserstoff sowie zugehörigen Leitungen und Nebenanlagen. Dazu zählen unter anderem Elektrolyseure, Speicher, Importterminals, Umwandlungsanlagen, Wasserstoffleitungen und Direktstromleitungen. 
 
- Die Errichtung und der Betrieb dieser Anlagen werden bis 2045 als überragendes öffentliches Interesse festgelegt. Das bedeutet, dass sie in behördlichen Abwägungen grundsätzlich Vorrang haben, außer es stehen gleichrangige Belange wie Landesverteidigung oder die öffentliche Wasserversorgung entgegen. 
 
- Für bestimmte Anlagen (z. B. Elektrolyseure an Land) gilt das überragende öffentliche Interesse nicht, wenn durch Wasserentnahme die öffentliche Wasserversorgung oder der Wasserhaushalt erheblich beeinträchtigt werden könnte. 
 
- Die Genehmigungsverfahren für Wasserstoffanlagen werden digitalisiert und beschleunigt. Das betrifft insbesondere die Einreichung von Unterlagen, die Beteiligung von Behörden und die Öffentlichkeitsbeteiligung. 
 
- Für viele Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren werden verbindliche Fristen eingeführt (z. B. sieben Monate für bestimmte Anlagen, ein Jahr für andere, jeweils mit Verlängerungsoption). 
 
- Die Vergabe öffentlicher Aufträge für Wasserstoffinfrastruktur wird beschleunigt. Es gibt Erleichterungen beim Vergaberecht, etwa bei der Gesamtvergabe aus zeitlichen Gründen, und beschleunigte Nachprüfungsverfahren bei Vergabestreitigkeiten. 
 
- Die Nachprüfungsverfahren (Rechtsschutz bei Vergaben) werden verkürzt, unter anderem durch Wegfall der aufschiebenden Wirkung bei Beschwerden nach einer Entscheidung der Vergabekammer zugunsten des Auftraggebers. 
 
- Für große Anlagen (Elektrolyseure ab 30 MW Leistung, Speicher ab 25 Tonnen Kapazität) sind die Oberverwaltungsgerichte erstinstanzlich zuständig, um Gerichtsverfahren zu beschleunigen. Für Importterminals ist das Bundesverwaltungsgericht zuständig. 
 
- Die Umstellung von Erdgasspeichern auf Wasserstoffspeicher wird durch ein vereinfachtes Anzeigeverfahren beschleunigt. 
 
- Für Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren bei Wasserstoffleitungen und -anlagen werden digitale Verfahren und Fristen eingeführt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und von Behörden erfolgt elektronisch. 
 
- Die Bedeutung von Wasserstoffanlagen wird in verschiedenen Fachgesetzen (z. B. Immissionsschutzrecht, Wasserhaushaltsgesetz, Energiewirtschaftsgesetz, Bundesberggesetz, Bundesfernstraßengesetz) durch Anpassungen und Privilegierungen gestärkt. 
 
- Wasserstoff und Helium werden als bergfreie Bodenschätze eingestuft, um deren Erschließung zu erleichtern. 
 
- Der Nationale Normenkontrollrat begrüßt die Digitalisierung und Verfahrensbeschleunigung, sieht aber weiteres Potenzial, insbesondere bei der Standardisierung und vollständigen Digitalisierung der Verfahren. 
 
- Das Gesetz tritt unmittelbar nach Verkündung in Kraft. 
 
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland deutlich zu beschleunigen und so die Klimaschutzziele zu erreichen.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:07.07.2025
Datum Kabinettsbeschluss:01.10.2025
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„ Wasserstoff kommt eine Schlüsselrolle bei der Dekarbonisierung zu: Insbesondere, wenn eine direkte Elektrifizierung einzelner Wirtschaftsbereiche nicht möglich oder unwirtschaftlich ist, kann Wasserstoff als Energieträger eingesetzt werden. Wasserstoff ist zudem ein essenzieller Grundstoff für die chemische Industrie.  
 
Der vorliegende Entwurf für das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz soll die Verfahren für die jeweilige Infrastruktur nun schneller, einfacher und digitaler machen. Passgenau zu den Bedarfen in der Praxis nimmt der Gesetzentwurf dabei die gesamte Wasserstoff-Lieferkette in den Blick. Erfasst wird die Erzeugung von Wasserstoff durch Elektrolyseure, der Import von Wasserstoff(‑derivaten) sowie die Speicherung und der Transport von Wasserstoff. Auch Anlagen zur Herstellung strombasierter Kraftstoffe werden beschleunigt, um die Dekarbonisierung im Verkehrssektor voranzutreiben. Zusätzlich wird die Gewinnung von natürlichem Wasserstoff erleichtert, indem dieser als bergfreier Bodenschatz im Bundesberggesetz definiert wird.  
 
Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz führt unter anderem klare Fristenregelungen, umfassende Vorgaben zur Digitalisierung und Erleichterungen im Vergabeverfahren ein. Zusätzlich wird festgelegt, dass die Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Hierdurch kommt ihnen bei Abwägungsentscheidungen ein besonderes Gewicht zu. Dabei bleiben die Belange der öffentlichen Wasserversorgung gewahrt und die Verfügbarkeit von Trinkwasser wird nicht beeinträchtigt.  
 
Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz ist Bestandteil des Sofortprogramms der Bundesregierung. Der Gesetzentwurf ist noch nicht im Ressortkreis final abgestimmt.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
In den vorliegenden Stellungnahmen zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus der Wasserstoffinfrastruktur und angrenzender Rechtsgebiete werden keine konkreten Angaben zum Zeitraum der Beteiligungsphase oder zum Eingangsdatum der Aufforderung gemacht. Da kein einziger Absender konkrete Zeitangaben zur Beteiligungsphase macht, ist von einem angemessenen Zeitraum auszugehen.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zu dem Gesetzentwurf ist insgesamt sehr heterogen und reicht von grundsätzlicher Zustimmung mit Nachbesserungsbedarf bis hin zu deutlicher Ablehnung. Viele Akteure – insbesondere aus Industrie, Energie- und Wasserwirtschaft sowie Landesregierungen – begrüßen die Zielrichtung des Gesetzes, den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft durch beschleunigte und vereinfachte Genehmigungsverfahren zu unterstützen. Gleichzeitig werden jedoch zahlreiche Kritikpunkte und Änderungswünsche geäußert, die sich auf die Ausgestaltung des Anwendungsbereichs, die Definition und Privilegierung bestimmter Technologien, den Umgang mit verschiedenen Wasserstoffarten, die Berücksichtigung von Umwelt- und Naturschutzbelangen, die Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die praktische Umsetzbarkeit der Regelungen beziehen. Umweltverbände, NGOs und einzelne Landesbehörden äußern teils grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der Einschränkung von Beteiligungsrechten, der fehlenden Fokussierung auf klimafreundlichen Wasserstoff und der Gefahr eines übermäßigen Abbaus von Umweltstandards. Gewerkschaften und Industrieverbände fordern vor allem verlässliche Investitionsbedingungen, ausreichende staatliche Förderung und eine technologieoffene Ausgestaltung. Insgesamt herrscht Konsens darüber, dass der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft für die Transformation und Dekarbonisierung der Industrie zentral ist, die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes jedoch noch erhebliche Verbesserungen benötigt.

Meinungen im Detail
1. Anwendungsbereich und Technologieoffenheit
Ein zentrales Thema ist die Ausgestaltung des Anwendungsbereichs. Industrieverbände (z.B. VIK, DWV, DVGW, VKU, BDEW, Uniper), Landesregierungen und zahlreiche weitere Akteure fordern eine möglichst breite, technologieoffene und präzise Definition, die neben Elektrolyseuren auch andere Wasserstofferzeugungstechnologien (Dampfreformierung, Pyrolyse, Plasmalyse, biogener Wasserstoff), Wasserstoffderivate (z.B. Ammoniak, Methanol, synthetisches Methan), Importterminals, Speicher, Nebenanlagen und industrielle Endnutzungsanlagen umfasst. Auch die Einbeziehung von LOHC-Systemen, Ammoniak-Splittinganlagen, H2-ready Kraftwerken und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen wird vielfach angeregt. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit, biogenen und kohlenstoffarmen Wasserstoff (blau, türkis) sowie natürlichen Wasserstoff und Helium als bergfreie Bodenschätze zu berücksichtigen. Umweltverbände und einige Landesbehörden kritisieren hingegen die Gleichstellung von grünem und fossilem Wasserstoff und fordern eine klare Priorisierung klimafreundlicher Technologien.

2. Genehmigungs- und Vergabeverfahren, Digitalisierung
Die Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren wird von Industrie, Energieverbänden und Landesregierungen grundsätzlich begrüßt. Besonders positiv bewertet werden die Digitalisierung der Verfahren, die Einführung von Fristen, die materielle Beschleunigung (z.B. durch Privilegierungen im Bauplanungsrecht) und die Möglichkeit, das Vergaberecht für Wasserstoffprojekte auszusetzen oder zu lockern. Kritisch gesehen werden jedoch starre Fristen, die vollständige Abschaffung von Erörterungsterminen und der sogenannte Digitalzwang ohne analoge Alternativen, da dies zu Rechtsunsicherheiten, Akzeptanzproblemen und einer Überforderung der Behörden führen könne. Umweltverbände (NABU, DUH), NGOs und einzelne Landesbehörden warnen vor einer Einschränkung der Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit und sehen darin einen Verstoß gegen internationale Konventionen (z.B. Aarhus-Konvention). Auch die Gefahr eines erhöhten Verwaltungsaufwands und von Fehlerquellen durch parallele Regelungen in verschiedenen Gesetzen wird vielfach betont.

3. Öffentliche Wasserversorgung und Naturschutz
Der Schutz der öffentlichen Wasserversorgung wird von Wasserwirtschaftsverbänden (AöW), Landesbehörden und Umweltverbänden als besonders wichtig hervorgehoben. Es wird gefordert, die Wasserversorgung und den Wasserhaushalt im Gesetz eindeutig zu priorisieren und die Einbeziehung der Wasserversorger in Genehmigungsverfahren verpflichtend vorzuschreiben. Die Einführung einer Erheblichkeitsschwelle für die Einschränkung des überragenden öffentlichen Interesses wird kritisch gesehen, da sie Rechtsunsicherheit schafft und den Schutz der Wasserressourcen schwächen könnte. Umweltverbände kritisieren zudem die inflationäre Anwendung des Begriffs 'überragendes öffentliches Interesse', die Verkürzung der Beteiligungsfristen und die Einschränkung des Rechtsschutzes. Sie fordern, dass dieses Instrument ausschließlich für klimafreundliche Projekte genutzt und eine sorgfältige Abwägung mit Naturschutzbelangen sichergestellt wird. Die Gefahr von Zielkonflikten bei der Wassernutzung und die Auswirkungen auf wasserarme Regionen werden mehrfach betont.

4. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Investitionssicherheit
Industrieverbände, Gewerkschaften und zahlreiche weitere Akteure kritisieren, dass der Gesetzentwurf die eigentlichen wirtschaftlichen Herausforderungen – insbesondere die mangelnde Wirtschaftlichkeit von Wasserstoff, hohe Strompreise, fehlende Risikoabsicherungen und unzureichende Förderinstrumente – nicht ausreichend adressiert. Es werden staatliche Risikoabsicherungen (z.B. H2Global, Contracts for Difference), finanzielle Garantien, eine stärkere Rolle des Staates als 'Market-Maker' und eine gezielte Förderung von Betriebskosten gefordert. Die Bedeutung von Investitionssicherheit, Innovationsförderung und der Einbindung kleiner Projekte wird betont. Gewerkschaften bemängeln die fehlende Einbindung in den Anhörungsprozess und fordern eine deutliche Aufstockung der Fördermittel.

5. Rechtssicherheit, Definitionen und Harmonisierung
Viele Stellungnahmen weisen auf die Notwendigkeit klarer, praxistauglicher und harmonisierter Begriffsdefinitionen hin. Die Vielzahl neuer und sich überschneidender Regelungen wird als Gefahr für die Rechtssicherheit und die Praktikabilität der Verfahren gesehen. Es wird empfohlen, Maßgaben direkt in die jeweiligen Fachgesetze aufzunehmen und Doppelregelungen zu vermeiden. Die unklare Definition von Nebenanlagen, die Abgrenzung von Regelungsbereichen und die fehlende Synchronisierung mit bestehenden Gesetzen (z.B. EnWG, BImSchG, WHG, BBergG) werden als problematisch bewertet.

6. Infrastruktur, Speicher und Netzausbau
Der Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur – einschließlich Transportleitungen, Kernnetz, Speicher (insbesondere Kavernenspeicher), Tankstellen und Importterminals – wird von Industrie, Netzbetreibern und Landesregierungen als zentral für die Versorgungssicherheit und die Transformation der Industrie hervorgehoben. Die Notwendigkeit, Speicherbedarfe verbindlich zu definieren und die raumordnungsrechtliche Behandlung von Wasserstoffspeichern zu verbessern, wird betont. Die Einbindung von Wasserstoffprojekten in die Raumordnung und Landesplanung sowie die Umwidmung bestehender Gasleitungen werden als wichtige Aspekte genannt.

7. Offshore-Wasserstoff und Sektorenkopplung
Verbände der Offshore-Windbranche (BWO, AquaVentus) kritisieren die Beschränkung von Elektrolyseuren auf das Küstenmeer und fordern eine Öffnung für die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), um das Potenzial der Offshore-Wasserstoffproduktion zu nutzen. Die Notwendigkeit gebündelter Genehmigungsverfahren für Strom- und Wasserstoffleitungen (One-Stop-Shop) und die Synchronisierung von Verfahrensfristen mit dem Offshore-Netzausbau werden betont. Die Bedeutung der Sektorenkopplung, insbesondere mit dem Verkehrssektor, wird ebenfalls hervorgehoben.

8. Umwelt- und Naturschutz, Öffentlichkeitsbeteiligung
Umweltverbände (NABU, DUH) und einzelne Landesbehörden lehnen den Gesetzentwurf teilweise ab oder fordern grundlegende Nachbesserungen. Sie kritisieren die geplanten Einschränkungen der Öffentlichkeitsbeteiligung, die Verkürzung der Fristen, den Wegfall von Erörterungsterminen und die Einschränkung des Rechtsschutzes als Gefahr für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Akzeptanz. Die inflationäre Anwendung des Begriffs 'überragendes öffentliches Interesse' wird als Schwächung des Umwelt- und Naturschutzes bewertet. Die fehlende Beschränkung auf grünen Wasserstoff und die Gleichstellung fossiler Wasserstoffprojekte werden als klimapolitisch kontraproduktiv angesehen. Einzelne Stellungnahmen weisen zudem auf verfassungsrechtliche Bedenken hin, insbesondere im Hinblick auf die Gemeinwohlfunktion der Trinkwasserversorgung.

9. Einzelne Kritikpunkte und Empfehlungen
Weitere häufig genannte Kritikpunkte und Empfehlungen betreffen die Notwendigkeit einer Evaluierung des Gesetzes zu Beginn der 2030er Jahre, die Sicherstellung ausreichender personeller und technischer Ressourcen in den Behörden, die Vermeidung von Zielkonflikten bei der Wassernutzung, die Förderung regionaler Speicher- und Infrastrukturprojekte sowie die Berücksichtigung von Kreislaufwirtschaftsaspekten bei der Nutzung von Kavernenspeichern. Die Bedeutung der Einhaltung europäischer Vorgaben (z.B. RED III, AFIR-Verordnung) und die Harmonisierung mit EU-Standards werden vielfach betont.

👍

„Insgesamt ist die Einordnung von Wasserstoff und Helium als „bergfrei“ und damit die Geltung des Rechtsrahmens des Bundesberggesetzes für den Bergbau auf Wasserstoff und Helium günstig. Mit der Einordnung als bergfreie Bodenschätze können sich Unternehmen geplante Investitionen durch Bergbauberechtigungen leichter absichern.“

Die Stellungnahme befasst sich mit dem Gesetzentwurf zur Regulierung von Wasserstoff und Helium, insbesondere deren Einordnung und Infrastruktur. Kritisch wird angemerkt, dass die Anforderungen an die Herkunft des Wasserstoffs im aktuellen Entwurf im Vergleich zu früheren Fassungen abgeschwächt wurden. Die besondere Rolle von aus erneuerbaren Energien erzeugtem Wasserstoff ('grüner Wasserstoff') wird nicht mehr hervorgehoben. Die Stellungnahme empfiehlt, grünen Wasserstoff als langfristiges Ziel aufzunehmen oder sich an der EU-Definition für 'Low Carbon Hydrogen' (klimafreundlicher Wasserstoff) zu orientieren. Positiv wird die Aufnahme von Trailern (Transportbehältern) für Wasserstoff in den Gesetzentwurf bewertet, wobei angeregt wird, auch andere Derivate wie Ammoniak sowie den Transport per Schiene und Straße zu berücksichtigen. Zudem wird vorgeschlagen, bei der Begriffsbestimmung für Wasserstoffspeicher auch Ein- und Ausspeicherungsanlagen explizit zu nennen. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Herkunft und Definition von Wasserstoff (Farbenlehre, grüner Wasserstoff, EU-Standards), 2) Die Infrastruktur und Transportmöglichkeiten für Wasserstoff und dessen Derivate, 3) Die rechtliche Einordnung von Wasserstoff und Helium als 'bergfreie Bodenschätze', was Investitionen und Genehmigungen erleichtert.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍

„Die benötigten technischen Anlagen für die Einspeisung und Beimischung von Wasserstoff sollten im überragenden öffentlichen Interesse sein.“

Die Stellungnahme fordert, dass verschiedene Anlagen, die für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft und die Versorgung mit erneuerbaren, nicht-biologischen Kraft- und Brennstoffen notwendig sind, explizit in den Gesetzentwurf aufgenommen und rechtlich privilegiert werden. Besonders betont werden die Bedeutung von Einspeiseanlagen für Wasserstoff in Pipelines, Anlagen für den nicht leitungsgebundenen Transport (z.B. per LKW), Importterminals für synthetische Kraftstoffe (RFNBOs – Renewable Fuels of Non-Biological Origin) sowie Tankstelleninfrastruktur für Wasserstoff und dessen Derivate. Die Stellungnahme verweist auf die Notwendigkeit, diese Anlagen als im überragenden öffentlichen Interesse liegend zu definieren, um den Markthochlauf klimaneutraler Energieträger und die Einhaltung europäischer Vorgaben (z.B. AFIR-Verordnung für Wasserstofftankstellen) zu ermöglichen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die technische und rechtliche Absicherung der Infrastruktur für Wasserstoff und RFNBOs, 2) die Bedeutung flexibler Transportwege für Standorte ohne Pipeline-Anschluss, 3) die europa- und klimapolitische Einordnung der vorgeschlagenen Maßnahmen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎

„Die gewünschte Beschleunigung von Verwaltungsverfahren kann aus hiesiger Sicht so nicht erreicht werden. Es wird im Gegenteil eingeschätzt, dass der zusätzliche Prüfaufwand die Bearbeitung verzögert und zu einem Mehr an Verwaltungsaufwand führt.“

Die Stellungnahme begrüßt ausdrücklich das Ziel des Gesetzentwurfs, den Ausbau der Wasserstoffnutzung zu beschleunigen und damit zur klimaneutralen Transformation Deutschlands beizutragen. Kritisiert wird jedoch die gewählte Regelungstechnik, die als nicht vollzugsfreundlich und fehleranfällig angesehen wird. Die Praxis, Regelungen zur Anwendung einzelner Vorschriften in einem separaten Gesetz (dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz) zu treffen, führe zu erhöhtem Prüfaufwand für die Behörden, da neben dem jeweiligen Fachgesetz auch das neue Gesetz berücksichtigt werden muss. Dies mache die ohnehin komplexen Verfahren, etwa nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG), noch komplizierter und erhöhe das Risiko von Verfahrensfehlern, die bis zur Aufhebung von Verwaltungsentscheidungen führen können. Die Stellungnahme empfiehlt, die Maßgaben direkt in die jeweiligen Fachgesetze oder Rechtsverordnungen aufzunehmen und zusätzliche Ausnahmen oder Rückausnahmen zu vermeiden, um die Regelungen anwenderfreundlicher zu gestalten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1. Die mangelnde Vollzugsfreundlichkeit und Fehleranfälligkeit der Regelungstechnik, 2. Der erhöhte Verwaltungsaufwand und das Risiko für Genehmigungen, 3. Die Empfehlung, die Maßgaben direkt in die Fachgesetze aufzunehmen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎

„Die Regelung führt vielmehr zu erheblichem Mehraufwand bei den ohnehin überlasteten Wasserbehörden und ist daher zu streichen.“

Die Stellungnahme befasst sich mit dem Entwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes (WasserstoffBG) und angrenzenden Regelungen. Zentral ist die Kritik an der unklaren Definition und dem Anwendungsbereich sogenannter Nebenanlagen, die Unsicherheiten im Vollzug verursachen. Es wird begrüßt, dass der Gesetzentwurf auf frühere Kritik der Bundesländer reagiert und nunmehr bei wasserrechtlichen Zulassungsverfahren eine Ausnahme vorsieht, wenn die öffentliche Wasserversorgung oder der Wasserhaushalt erheblich beeinträchtigt werden könnten. Allerdings wird gefordert, den Anwendungsbereich des § 4 Absatz 2 WasserstoffBG auf weitere Anlagentypen zu erweitern, da auch dort Risiken für die Trinkwasserversorgung bestehen. Die Stellungnahme betont, dass der Schutz der Wasserqualität in Trinkwasserschutzgebieten und die Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie stärker berücksichtigt werden müssen. Ausführlich wird die geplante Einführung einer einheitlichen Stelle für wasserrechtliche Erlaubnisse kritisiert: Sie bringe keinen Mehrwert, sondern zusätzlichen bürokratischen Aufwand für ohnehin überlastete Wasserbehörden. Ebenso wird die Einführung von Bearbeitungsfristen und abgesenkten Anforderungen an Antragsunterlagen abgelehnt, da diese nicht zur Verfahrensbeschleunigung beitragen, sondern Rechtsunsicherheit erhöhen könnten. Besonders hervorgehoben werden: (1) Die Notwendigkeit klarer Regelungen zum Anwendungsbereich des Gesetzes, (2) die Ablehnung zusätzlicher bürokratischer Strukturen wie einer einheitlichen Stelle und (3) die Forderung, materielle Standards beim wasserrechtlichen Vollzug nicht abzusenken.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️

„Für einen erfolgreichen Wasserstoffhochlauf sind eine gezielte europäische Vernetzung, technologieoffene Regelungen und praxistaugliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen unerlässlich, um Versorgungssicherheit, Skaleneffekte und Investitionsbereitschaft der Unternehmen zu gewährleisten.“

Die Stellungnahme bewertet den Gesetzentwurf zur Wasserstoffinfrastruktur kritisch und hebt mehrere zentrale Punkte hervor. Erstens wird bemängelt, dass der Entwurf zu sehr auf den schiffsbasierten Import von Wasserstoff fokussiert und die notwendige europäische Vernetzung und grenzüberschreitende Infrastruktur vernachlässigt. Zweitens fehlt es laut Stellungnahme an wirtschaftlichen Anreizen und einem tragfähigen Geschäftsmodell ('Business Case') für Unternehmen, um auf wasserstoffbasierte Verfahren umzustellen. Es werden gezielte Förderinstrumente und ein praxisnaher, technologieoffener Regulierungsrahmen gefordert. Drittens wird eine größere Technologieoffenheit bei der Definition und Förderung von Wasserstoffträgern, Produktionsanlagen und Leitungen verlangt, damit verschiedene Herstellungswege und Transportmöglichkeiten – etwa auch für blauen oder kohlenstoffarmen Wasserstoff – gleichberechtigt berücksichtigt werden. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) die Notwendigkeit einer europäischen Infrastruktur und Vernetzung, 2) die Forderung nach Technologieoffenheit bei Wasserstoffträgern, Produktionsanlagen und Leitungen, und 3) die Bedingungen und Beschleunigung für Wasserstoffspeicher, wobei auf fehlende Speicherstrategie und unklare Finanzierung hingewiesen wird. Außerdem wird die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren kritisch betrachtet, insbesondere im Hinblick auf digitale Antragstellung und die Gefahr neuer Zielkonflikte.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️

„Generell sind starre Vorgaben für die Verfahrensdauern von Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren abzulehnen, da dies die Komplexität des Gewässerausbaus und den Anspruch an die Plangenehmigung/Planfeststellung einer umfänglichen Konfliktbewältigung des gesamten, durch das Vorhaben berührten öffentlichen Rechts ignoriert.“

Die Stellungnahme befasst sich mit dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus der Wasserstoffinfrastruktur und angrenzender Rechtsgebiete. Die zentrale Botschaft ist, dass die Modernisierung und Digitalisierung von Genehmigungsverfahren grundsätzlich begrüßt wird, jedoch in mehreren Punkten Nachbesserungsbedarf besteht. Besonders kritisch werden starre Fristen für Beteiligungs- und Entscheidungsverfahren gesehen, da sie der Komplexität der Materie und den begrenzten Ressourcen der Behörden nicht gerecht werden. Die Stellungnahme betont, dass die Verkürzung der Äußerungsfristen auf zwei Wochen für Einwender unangemessen ist und empfiehlt, verstärkt das Instrument der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 25 Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVfG) zu nutzen, um Akzeptanz und Qualität der Verfahren zu sichern. Auch die vollständige Digitalisierung und der sogenannte Digitalzwang werden kritisch gesehen, insbesondere im Hinblick auf Ausnahmen für Härtefälle. Die Definition von Zuständigkeiten und Begriffen (z.B. „betroffene Öffentlichkeit“) wird als zu ungenau kritisiert, was zu Unsicherheiten im Vollzug führen kann. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) die Bedenken gegen starre Fristen und den Ausschluss von Erörterungsterminen, (2) die Notwendigkeit klarer Zuständigkeitsregelungen und präziser Begrifflichkeiten, sowie (3) die Risiken einer rein digitalen Durchführung von Beteiligungsverfahren ohne analoge Alternativen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️

„An dieser Stelle sollte der Dekarbonisierungspfad der einzelnen H2-Erzeugungstechnologien Beachtung finden und im Anwendungsbereich des Gesetzes definiert werden, um zielführende Anreize zu setzen und die richtigen Weichen zu stellen.“

Die Stellungnahme beschäftigt sich mit verschiedenen Aspekten eines Gesetzentwurfs zur Förderung der Wasserstoffwirtschaft und zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Energiesektor. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit, H2-Kraftwerke (Wasserstoffkraftwerke) und H2-ready Kraftwerke (Kraftwerke, die auf Wasserstoffbetrieb umgestellt werden können) explizit im Gesetz zu benennen, um die Nachfrage nach Wasserstoff zu stärken und klare Signale an die Branche zu senden. Kritisch angemerkt wird, dass der Begriff 'Nebenanlage' nicht ausreichend definiert ist, was zu Unsicherheiten bezüglich der erfassten Anlagentypen wie Batteriespeicher oder Umspannwerke führt. Außerdem wird bemängelt, dass das Gesetz keine Unterscheidung zwischen verschiedenen Wasserstoff-Erzeugungstechnologien (z.B. grüner, blauer, grauer Wasserstoff) hinsichtlich ihrer Klimawirkung trifft. Es wird empfohlen, den Dekarbonisierungspfad (also den Weg zur Reduzierung von CO2-Emissionen) der jeweiligen Technologien im Gesetz zu berücksichtigen, um gezielt klimafreundliche Lösungen zu fördern. Im Hinblick auf die Digitalisierung der Genehmigungsverfahren wird die Einführung elektronischer Prozesse begrüßt, jedoch auf den zusätzlichen Bedarf an qualifiziertem Personal und finanziellen Ressourcen hingewiesen. Eine Evaluierung des Gesetzes zu Beginn der 2030er Jahre wird als sinnvoll erachtet, um mögliche negative Auswirkungen frühzeitig erkennen und gegensteuern zu können. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die explizite Nennung und Förderung von H2- und H2-ready Kraftwerken, 2) Die Notwendigkeit einer klaren Definition von Nebenanlagen, 3) Die Differenzierung der Wasserstoff-Erzeugungstechnologien im Hinblick auf Klimaschutz.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️

„Der Text enthält keine inhaltlichen Aussagen, sondern lediglich Überschriften und Platzhalter für Anmerkungen.“

Der bereitgestellte Text enthält ausschließlich die Struktur und die Überschriften einer Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf, jedoch keine inhaltlichen Ausführungen oder Bewertungen. Es werden die einzelnen Artikel und Paragraphen des Gesetzesentwurfs aufgeführt, zu denen jeweils Anmerkungen erwartet werden, jedoch sind keine eigentlichen Stellungnahmen, Argumente oder Einschätzungen enthalten. Fachbegriffe wie BImSchG-E (Bundes-Immissionsschutzgesetz-Entwurf), EnWG-E (Energiewirtschaftsgesetz-Entwurf) und WHG-E (Wasserhaushaltsgesetz-Entwurf) werden lediglich in den Überschriften genannt, aber nicht erläutert. Besonders hervorgehobene oder ausführlich thematisierte Aspekte sind nicht erkennbar, da keine Inhalte vorliegen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎

„Das WasserstoffBG sollte deshalb nicht nur Wasserstoff aus Elektrolyse adressieren, sondern auch biogenen Wasserstoff, z.B. aus Biogas-Dampfreformierung oder Biomasse-Pyrolyse.“

Die Stellungnahme kritisiert, dass der Referentenentwurf (RefE) zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (WasserstoffBG) das Spektrum der berücksichtigten Energieträger zu stark einschränkt. Besonders wird darauf hingewiesen, dass erneuerbarer Wasserstoff nicht nur durch Elektrolyse aus erneuerbarem Strom, sondern auch aus Biomasse (biogener Wasserstoff) gewonnen werden kann. Biogener Wasserstoff ist mit konventionellen Techniken herstellbar und kann flexibel skaliert werden, was ihn zu einem wichtigen Baustein für den Einstieg in eine erneuerbare Wasserstoffwirtschaft macht. Die Stellungnahme fordert daher, dass das Gesetz auch biogenen Wasserstoff und die entsprechende Infrastruktur (z.B. für Biomethan) einbezieht. Zudem wird die Aufnahme sogenannter 'erneuerbarer Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs' (RFNBOs), also Wasserstoffderivate wie synthetisches Kerosin oder Methanol, begrüßt. Allerdings wird rechtliche Klarheit gefordert, ob alle Wasserstoffderivate unabhängig vom Verwendungszweck erfasst sind. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit, biogenen Wasserstoff und Biomethan in den Anwendungsbereich aufzunehmen, 2) die Bedeutung dezentraler Biomethaneinspeisung für die Umstellung von Gasnetzen auf Wasserstoff, 3) die rechtliche Unsicherheit bei der Behandlung von Wasserstoffderivaten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍

„Deshalb appellieren wir an die Bundesregierung, neben der planungs- und genehmigungsrechtlichen Beschleunigung gerade auch diese zentrale Herausforderung schnellstmöglich zu adressieren.“

Die Stellungnahme begrüßt grundsätzlich die geplanten gesetzlichen Vereinfachungen und Beschleunigungen beim Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur in Deutschland. Sie betont jedoch, dass der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft nicht nur durch bürokratische Hürden, sondern vor allem durch wirtschaftliche Unsicherheiten, hohe Strompreise, restriktive Vorgaben für den Bezug von grünem Strom (RED II- und RFNBO-Kriterien) sowie fehlende Risikoabsicherungen für langfristige Wasserstofflieferverträge gebremst wird. Besonders hervorgehoben werden: 1. Die Notwendigkeit staatlicher Risikoabsicherungen, etwa durch ein Doppelauktionsmodell wie H2Global, um Investitionen und langfristige Verträge zu ermöglichen. 2. Die Forderung nach finanziellen Garantien und staatlichen Bürgschaften, damit sowohl Produzenten als auch Abnehmer (z.B. Stahlhersteller) Planungssicherheit erhalten. 3. Die Senkung der Wasserstoffpreise durch Anpassung regulatorischer Vorgaben. Die Stellungnahme fordert die Bundesregierung auf, neben der Entbürokratisierung auch diese wirtschaftlichen und finanziellen Herausforderungen rasch anzugehen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍

„Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz kann hier eine relevante Grundlage für die Zielerreichung schaffen und Planungssicherheit für Investitionen ermöglichen.“

Die Stellungnahme bewertet den Gesetzentwurf zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz grundsätzlich positiv und betont die zentrale Rolle von Wasserstoff für das Erreichen der Klimaziele in Berlin, insbesondere bei der Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung. Die Beschleunigung und Anpassung der Genehmigungsverfahren für den Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur wird ausdrücklich begrüßt, da sie Planungssicherheit für Investitionen schafft. Kritisch angemerkt wird jedoch, dass im aktuellen Katalog der priorisierten Vorhaben wichtige Anlagen wie Wasserstoffkraftwerke und H2-ready Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen fehlen, die für die Versorgungssicherheit und den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft essenziell sind. Zudem wird die unklare Definition des Begriffs 'Nebenanlage' bemängelt, was zu Unsicherheiten bei der Umsetzung führen kann. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Forderung, die Förderung tatsächlich treibhausgasneutraler Wasserstoffproduktion im Gesetz zu verankern, um zu verhindern, dass auch grauer (nicht klimaneutraler) Wasserstoff als im öffentlichen Interesse angesehen wird. Die Stellungnahme empfiehlt außerdem eine gesetzliche Verankerung der EU-Vorgaben (RED III), wonach bis 2030 mindestens 42 % des industriell genutzten Wasserstoffs aus erneuerbaren Quellen stammen sollen, um Investitionssicherheit zu schaffen. Schließlich wird die Digitalisierung und Vereinfachung der Verfahren begrüßt, jedoch auf den zusätzlichen Personal- und Ressourcenbedarf hingewiesen sowie eine Evaluierung des Gesetzes zu Beginn der 2030er Jahre angeregt. Besonders hervorgehobene Aspekte: 1. Die Notwendigkeit einer umfassenden Wasserstoff-Infrastruktur und die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. 2. Die Forderung nach einer klaren Begriffsdefinition und Einbeziehung weiterer relevanter Anlagen (z.B. H2-ready Kraftwerke) in den Anwendungsbereich. 3. Die Bedeutung der gesetzlichen Verankerung von Klimaschutzvorgaben und der Anteil erneuerbarer Energien am Wasserstoffmarkt.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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🤷‍♀️

„Das Gesetzentwurf geht das Kernproblem nicht an, dass Wasserstoff aktuell nicht wettbewerbsfähig ist. Der Hochlauf droht deshalb zu scheitern.“

Die Stellungnahme bewertet den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wasserstoffmarktes differenziert. Sie erkennt an, dass das Gesetz die Genehmigungsverfahren für Wasserstoffanlagen beschleunigen kann, kritisiert jedoch, dass die eigentlichen Kernprobleme – insbesondere die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit von Wasserstoff – nicht adressiert werden. Die Verfasser fordern, dass die Politik stärkere vertrauensbildende Maßnahmen für die Industrie ergreift und den Fokus nicht nur auf den Anlagenbau, sondern auch auf die industriepolitische Entwicklung der Wasserstofftechnologien legt. Besonders ausführlich werden drei Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit, weitere Anlagentypen wie Wasserstofftankstellen, Rückverstromungsanlagen, Verflüssiger, Pyrolyse und Methanisierung in den Gesetzesrahmen einzubeziehen, um vollständige Wertschöpfungsketten und Sektorenkopplung (z. B. mit dem Verkehrssektor) zu ermöglichen; 2) Die Forderung nach klaren und verbindlichen Fristen für Genehmigungsverfahren, da der aktuelle Entwurf hier hinter den Erwartungen zurückbleibt; 3) Die raumordnungsrechtliche Behandlung von Wasserstoffspeichern, wobei eine stärkere Priorisierung und Einbindung in die Rohstoffsicherung gefordert wird. Fachbegriffe wie BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz), WHG (Wasserhaushaltsgesetz), BBergG (Bundesberggesetz) und ROG (Raumordnungsgesetz) werden im Text verwendet und beziehen sich auf relevante rechtliche Rahmenbedingungen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
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🤷‍♀️ Abteilung Naturschutz, Wasser und Boden (StALU VP)

„Es ist aus hiesiger Sicht fraglich, ob diese Verfahrensbeschleunigungen auf alle mit Wasserstoffvorhaben verbundene Verwaltungsverfahren durchschlagen.“

Die Stellungnahme der Abteilung Naturschutz, Wasser und Boden befasst sich mit dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung energierechtlicher Vorschriften. Ziel des Gesetzes ist es, Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren für Wasserstoffprojekte zu verkürzen, insbesondere durch die Feststellung eines überragenden öffentlichen Interesses und die Reduzierung von Einwendungsfristen. Die Stellungnahme hinterfragt, ob diese Verfahrensbeschleunigungen tatsächlich auf alle wasserrechtlichen Verwaltungsverfahren anwendbar sind, insbesondere bei Gewässerbenutzungen im Zusammenhang mit Wasserstoffvorhaben. Es wird auf die komplexe Verweisung zwischen verschiedenen Gesetzen und Verordnungen hingewiesen, etwa dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie), der 9. BImSchV und der IZÜV (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung). Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf wasserrechtliche Zulassungsverfahren, 2) Die Vereinheitlichung und Verkürzung der Einwendungsfristen in verschiedenen Verfahren, 3) Die Frage, ob auf Erörterungstermine verzichtet werden kann und wie sich dies auf die Beteiligung der Öffentlichkeit auswirkt.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
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👎 Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW)

„Die vorgesehene Erheblichkeitsschwelle in § 4 Abs. 2 ist nicht geeignet, um die verfassungsrechtlich garantierte Schutzfunktion für die öffentliche Wasserversorgung und den Wasserhaushalt rechtssicher zu gewährleisten. Wir sprechen uns daher dafür aus, die Erheblichkeitsschwelle vollständig zu streichen und den Behörden durch klare Bewertungsmaßstäbe die rechtliche Handhabe zu geben, um den Schutz der Wasserressourcen wirksam sicherzustellen.“

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) begrüßt grundsätzlich, dass die öffentliche Wasserversorgung und der Wasserhaushalt im Rahmen wasserrechtlicher Zulassungsverfahren im Gesetzentwurf priorisiert werden. Sie kritisiert jedoch die geplante Einführung einer sogenannten Erheblichkeitsschwelle in § 4 Absatz 2, nach der das überragende öffentliche Interesse am Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft nur bei einer erheblichen oder wahrscheinlichen Beeinträchtigung der Wasserversorgung oder des Wasserhaushalts eingeschränkt wird. Die AöW hält diese Schwelle für fachlich und rechtlich unbestimmt, was zu Rechtsunsicherheit und einer Schwächung des Schutzes der Wasserressourcen führen könne. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die verfassungsrechtlich geschützte Gemeinwohlfunktion der Trinkwasserversorgung und des Wasserhaushalts, 2) Die Forderung nach vollständiger Streichung der Erheblichkeitsschwelle zugunsten klarer Kriterien und bundeseinheitlicher Indikatoren, 3) Die Notwendigkeit, die öffentlichen Wasserversorger verpflichtend in Genehmigungsverfahren einzubeziehen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 25.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000111 (Zum Lobbyregister)
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👍 AquaVentus Förderverein

„Um für Projekte Perspektiven zu schaffen und Planungssicherheit zu gewährleisten, muss die gleichberechtigte Behandlung von Elektrolyseuren auf See in der AWZ entweder im Windenergie-auf-See-Gesetz oder im Wasserstoffbeschleunigungsgesetz enthalten sein.“

Der AquaVentus Förderverein begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Förderung von Wasserstoff, insbesondere die Zielsetzung, den Markthochlauf von Wasserstoff durch rechtliche Klarstellungen, Investitionsanreize und schnellere Planungsverfahren zu unterstützen. Besonders kritisiert wird jedoch, dass in § 3 des Entwurfs die Definition von Wasserstofferzeugern auf Elektrolyseure an Land und im Küstenmeer beschränkt ist, während Elektrolyseure in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) explizit ausgeschlossen werden. Dies widerspricht nach Ansicht von AquaVentus den strategischen Zielen der Bundesregierung, die Wasserstofferzeugung auf See – also auch in küstenfernen Gebieten – zu fördern. Der Verein hebt hervor, dass die AWZ aufgrund geringerer Flächenkonkurrenz, besserer technischer Voraussetzungen und der Anbindung an Offshore-Windparks und Pipelines besonders geeignet für die kosteneffiziente Produktion von grünem Wasserstoff ist. AquaVentus fordert daher, die Einschränkung auf das Küstenmeer zu streichen und eine technikneutrale, zukunftsfähige Formulierung zu wählen, die auch Elektrolyseure in der AWZ einbezieht. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Nachteile der Beschränkung auf das Küstenmeer, 2) Die gesamtwirtschaftlichen und ökologischen Vorteile der Wasserstofferzeugung in der AWZ, 3) Die Notwendigkeit einer rechtlichen Gleichstellung von Elektrolyseuren auf See im Gesetz.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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👍 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

„Die Vorlage des Gesetzesentwurfes begrüßen wir im Sinne der Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Wasserstoffbereich ausdrücklich. Der möglichst rasche und koordinierte Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft ist ein entscheidender Baustein auf dem Weg der Transformation und Dekarbonisierung zur Erreichung unserer Klimaschutzziele und der Bayerischen Staatsregierung ein Kernanliegen, ebenso wie der Bürokratieabbau.“

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung energierechtlicher Vorschriften. Der Entwurf wird als wichtiger Schritt für den schnellen und koordinierten Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft gesehen, die für die Transformation und Dekarbonisierung zur Erreichung der Klimaschutzziele wesentlich ist. Besonders positiv bewertet werden die Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Wasserstoffleitungen, Speicher und Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO), sowie die pragmatischere Herangehensweise bei der Definition von Wasserstoff (keine Beschränkung mehr auf erneuerbare Energien). Kritisch angemerkt wird, dass Wasserstoffkraftwerke und biogener Wasserstoff im Anwendungsbereich fehlen und die Definitionen teils unklar sind. Zudem werden Bedenken hinsichtlich zu kurzer Bearbeitungsfristen für Genehmigungen und Planfeststellungen geäußert, da diese die Behörden personell stark belasten könnten. Auch wird angeregt, bei der Digitalisierung und Veröffentlichung von Entscheidungen analoge Zugänge für Betroffene zu erhalten. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die Ausweitung und Klarstellung des Anwendungsbereichs (z. B. Einbeziehung von Kraftwerken, Porenspeichern, Umwidmung von Erdgasleitungen), (2) die Regelungen zu Planungs- und Genehmigungsverfahren inklusive Fristen und Digitalisierung, (3) die Notwendigkeit, Vergaberecht und Verwaltungsaufwand praxistauglich zu gestalten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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👎 Biogasrat+ e.V.

„Diese Diskriminierung potenzieller nationaler Wasserstofferzeugungsoptionen/Wasserstoffderivate lehnt der Biogasrat+ e.V. ausdrücklich ab. Die Entwicklung einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft in Deutschland erfordert die Weiterentwicklung aller Technologien entlang der gesamten Wertschöpfungskette und sollte technologieneutral alle Produktions-, Transport- und Nutzungstechnologien einbeziehen.“

Der Biogasrat+ e.V. kritisiert, dass der Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs Anlagen zur Erzeugung von biogenem Wasserstoff und biogenem synthetischen Methan sowie die dazugehörige Infrastruktur nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufnimmt. Dies führe zu einer Benachteiligung von nationalen Wasserstofferzeugungsoptionen, insbesondere solchen, die auf erneuerbaren, biogenen Quellen basieren. Der Verband fordert eine technologieoffene Ausgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, sodass alle Produktions-, Transport- und Nutzungstechnologien für Wasserstoff und Wasserstoffderivate berücksichtigt werden. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Bedeutung von biogenem Wasserstoff für die Energieunabhängigkeit und Resilienz des Energiesystems, 2) die Chancen für die Versorgung dezentraler Regionen und für den Weiterbetrieb von Biogasanlagen nach dem Auslaufen der EEG-Förderung, und 3) die bereits heute verfügbaren technischen Optionen zur Herstellung von Wasserstoff aus Biomasse.

Tendenz: ablehnend 👎

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👍 Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)

„Das Ziel des Gesetzes, eine beschleunigte Zulassung von Wasserstoffinfrastrukturen zu erreichen, ist dringend mit den gebotenen Maßnahmen zu unterlegen, um den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur auch umsetzen zu können. Der BDEW plädiert allerdings in einigen Bereichen für ein ambitionierteres Vorgehen als im Referentenentwurf vorgesehen, um in der Praxis spürbare Beschleunigungen und Verfahrenserleichterungen zu gewährleisten.“

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Wasserstoffinfrastruktur (WasserstoffBG), sieht aber in vielen Punkten Nachbesserungsbedarf. Der Verband unterstützt das Ziel, die Versorgung mit Wasserstoff sicherzustellen und dabei Klimaschutzziele einzuhalten. Besonders betont wird die Notwendigkeit, den Anwendungsbereich des Gesetzes zu erweitern: So sollen nicht nur Elektrolyseure an Land und im Küstenmeer, sondern auch alle Offshore-Elektrolyseure, Anlagen zur Aufbereitung von Meerwasser, Gasversorgungsleitungen, die auf Wasserstoff umgestellt werden, sowie Anlagen zur Erzeugung von kohlenstoffarmem Wasserstoff einbezogen werden. Der BDEW fordert zudem eine klare bauplanungsrechtliche Privilegierung von Wasserstoffanlagen, um langwierige Planverfahren zu vermeiden, und eine materielle Beschleunigung der Verfahren, etwa durch flexiblere Ausgleichsregelungen im Naturschutzrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz der öffentlichen Wasserversorgung, die nach Ansicht des BDEW stets Vorrang vor Wasserstoffprojekten haben muss. Der Verband spricht sich für eine eindeutige, rechtssichere Regelung aus, die die Interessen der Wasserversorgung klarstellt. Schließlich wird die Notwendigkeit betont, das Vergaberecht für Wasserstoffinfrastrukturvorhaben zu lockern oder auszusetzen, um den Hochlauf nicht durch langwierige Ausschreibungsprozesse zu verzögern. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf kohlenstoffarmen Wasserstoff und weitere Infrastrukturen, (2) der Vorrang und Schutz der öffentlichen Wasserversorgung, (3) die Forderung nach beschleunigten und vereinfachten Genehmigungsverfahren inklusive Anpassungen im Bauplanungs- und Vergaberecht.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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👍 Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)

„Das Ziel des Gesetzes, eine beschleunigte Zulassung von Wasserstoffinfrastrukturen zu erreichen, ist dringend mit den gebotenen Maßnahmen zu unterlegen, um den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur auch umsetzen zu können. Der BDEW plädiert allerdings in einigen Bereichen für ein ambitionierteres Vorgehen als im Referentenentwurf vorgesehen, um in der Praxis spürbare Beschleunigungen und Verfahrenserleichterungen zu gewährleisten.“

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoffinfrastruktur (WasserstoffBG) und die damit verbundenen Änderungen weiterer energierechtlicher Vorschriften. Der Verband betont die Notwendigkeit, die gesetzlichen Regelungen ambitionierter und praxisnäher zu gestalten, um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft wirksam zu unterstützen. Besonders hervorgehoben werden die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf kohlenstoffarmen Wasserstoff, Offshore-Elektrolyseure und weitere relevante Infrastrukturen sowie die Bedeutung einer klaren Vorrangstellung der öffentlichen Wasserversorgung. Der BDEW fordert zudem materielle Erleichterungen im Genehmigungsprozess, eine bessere personelle und technische Ausstattung der Behörden sowie eine Anpassung des Bauplanungsrechts zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Fachbegriffe wie Elektrolyseure (Anlagen zur Wasserstofferzeugung durch Elektrolyse), Offshore-Anlagen (Anlagen auf See, außerhalb des Küstenmeers), und kohlenstoffarmer Wasserstoff (Wasserstoff, der mit geringen Treibhausgasemissionen erzeugt wird) werden im Text erläutert. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Gesetzes, insbesondere auf kohlenstoffarmen Wasserstoff und Offshore-Anlagen; 2) Die Sicherstellung des Vorrangs der öffentlichen Wasserversorgung gegenüber Wasserstoffprojekten; 3) Die Forderung nach konkreten materiellen und verfahrensrechtlichen Beschleunigungen, etwa im Bauplanungsrecht und bei der personellen Ausstattung der Behörden.

Tendenz: zustimmend 👍

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👎 Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore (BWO)

„Nur so lassen sich Erzeugung, Speicherung und Transport von grünem Wasserstoff dort realisieren, wo Erzeugungskosten niedrig, Flächen verfügbar und systemdienliche Infrastrukturen planbar sind.“

Die Stellungnahme kritisiert, dass der Gesetzentwurf die Nutzung von Elektrolyseuren – Anlagen zur Wasserstoffherstellung durch Elektrolyse – auf das Küstenmeer beschränkt und damit die Potenziale auf hoher See, insbesondere in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), außer Acht lässt. Der Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore (BWO) fordert eine gesetzliche Öffnung für Elektrolyseure in der AWZ, um die Erzeugung, Speicherung und den Transport von grünem Wasserstoff dort zu ermöglichen, wo die Bedingungen besonders günstig sind. Außerdem wird bemängelt, dass der Gesetzentwurf – wie auch das RED-III-Umsetzungsgesetz – die Offshore-Elektrolyse von der angestrebten Beschleunigung der Genehmigungsverfahren ausschließt, was Investitionen und Planungen behindere. Es fehlen zudem Querverweise zum Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) und Regelungen zur gemeinsamen Planfeststellung von Strom- und Wasserstoffleitungen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, Offshore-Elektrolyse in der AWZ gesetzlich zu ermöglichen, 2) die Forderung nach gebündelten Genehmigungsverfahren (One-Stop-Shop) für Strom- und Wasserstoffleitungen zur Erhöhung der Investitionssicherheit, und 3) die Synchronisierung von Verfahrensfristen für Wasserstoffleitungen mit dem Offshore-Netzausbau.

Tendenz: ablehnend 👎

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👍 Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)

„Wir begrüßen, dass der Entwurf vorsieht, große Teile der entlang der Wasserstoffwertschöpfungskette zum Einsatz kommenden Anlagen und Technologien ins überragende öffentliche Interesse zu stellen. Dadurch kann die Fertigstellung von Anlagen und Leitungen nach § 2 Absatz 1 erheblich beschleunigt werden.“

Die Stellungnahme begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (WassBG) und hebt positiv hervor, dass der Anwendungsbereich auf verschiedene Anlagen zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Gase ausgeweitet wurde. Besonders wird die Aufnahme von Elektrolyseuren (Anlagen zur Wasserstofferzeugung durch Strom aus erneuerbaren Energien) und die Einbeziehung von Anlagen für synthetisches Methan und Wasserstoffderivate betont. Die Stellungnahme fordert, auch Anlagen zur Erzeugung von biogenem Wasserstoff (Wasserstoff aus Biomasse), zur Abscheidung und Nutzung von CO2 aus nachhaltiger Biomasse (BECC(U)S: Bioenergie mit CO2-Abscheidung und -Speicherung/Nutzung) sowie Infrastruktur für die Einspeisung von Biomethan ins Gasnetz und Wasserstofftankstellen in den Anwendungsbereich aufzunehmen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit, biogenen Wasserstoff und dezentrale Biomethaneinspeisung zu berücksichtigen, um das volle Potenzial erneuerbarer Gase zu nutzen; 2) Die Bedeutung systemdienlicher Standortwahl und Anreize für Elektrolyseure, um Fehlsteuerungen und Mehrkosten zu vermeiden; 3) Die rechtliche Klarstellung, dass alle Wasserstoffderivate unabhängig vom Einsatzzweck vom Gesetz erfasst werden sollten.

Tendenz: zustimmend 👍

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👎 Deutsche Umwelthilfe (DUH)

„Nach Prüfung des Referentenentwurfs kommt die DUH als Umwelt- und Verbraucherschutzverband zu dem Ergebnis, dass das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz komplett abzulehnen ist.“

Die Stellungnahme der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zum Referentenentwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes (WassBG-E) fällt sehr kritisch aus. Die DUH lehnt den Gesetzentwurf in Gänze ab. Hauptkritikpunkte sind die geplante Einstufung nahezu aller Wasserstoff-Infrastrukturprojekte als 'überragendes öffentliches Interesse' (ÜÖI), was aus Sicht der DUH zu einer faktischen Entwertung dieses Begriffs führt und den Umweltschutz massiv schwächt. Die DUH argumentiert, dass nicht langwierige Verfahren oder Umweltstandards den Ausbau von Wasserstoffprojekten behindern, sondern fehlende Investitionssicherheit und regulatorische Unsicherheiten. Besonders problematisch ist aus Sicht der DUH, dass durch das Gesetz Umwelt- und Naturschutzbelange sowie Beteiligungsrechte der Öffentlichkeit stark eingeschränkt werden. Die geplanten Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Verkürzung von Fristen für Einwendungen werden als Abbau von Rechtsschutz und als Gefahr für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bewertet. Die DUH kritisiert zudem, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes nicht auf grünen Wasserstoff beschränkt ist und auch fossile Wasserstoffimporte begünstigt werden könnten. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die inflationäre und undifferenzierte Anwendung des Begriffs 'überragendes öffentliches Interesse', 2) die massiven Einschnitte in Beteiligungs- und Klagerechte der Zivilgesellschaft, 3) die fehlende Beschränkung auf grünen Wasserstoff und die damit verbundenen Risiken für Umwelt und Klima.

Tendenz: ablehnend 👎

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👎 Deutscher Gewerkschaftsbund

„Entscheidend sind politische Richtungsklarheit und verlässliche Garantien, die den Hochlauf stützen und nicht stutzen.“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bewertet den Gesetzentwurf zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz kritisch und sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf. Der DGB betont, dass der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft für die Dekarbonisierung (also die Reduktion von CO2-Emissionen) und die Sicherung von Arbeitsplätzen in der Industrie zentral ist. Er kritisiert, dass der bisherige Fortschritt zu langsam ist und die geplanten Maßnahmen des Gesetzes nicht ausreichen, um die nationalen Wasserstoffziele zu erreichen. Besonders problematisch sieht der DGB die geplanten Kürzungen der öffentlichen Fördermittel, die Unsicherheit über Angebot und Nachfrage von Wasserstoff sowie die fehlende Einbindung der Gewerkschaften in den Anhörungsprozess. Der Verband fordert eine deutliche Aufstockung der finanziellen Mittel, eine klare politische Unterstützung für den Ausbau des Wasserstoffkernnetzes und eine stärkere Rolle des Staates als 'Market-Maker', um Investitionssicherheit zu schaffen. Ausführlich thematisiert werden 1) die Notwendigkeit ausreichender staatlicher Investitionen und Förderprogramme, 2) die Bedeutung eines verlässlichen und großflächigen Wasserstoffkernnetzes für die Industrie, und 3) die Reduzierung von Unsicherheiten am Markt durch staatliche Nachfragegarantien und internationale Kooperationen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 30.04.2024
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👍 Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW)

„Das Bundes-Klimaschutzgesetz gibt vor, dass nach dem Jahr 2050 negative Treibhausgasemissionen erreicht werden sollen. Technologien zur Wasserstofferzeugung wie Dampfreformierung, Pyrolyse und Plasmalyse unter Einsatz von Biogas und Biomethan können als technische CO2-Senken einen wichtigen Beitrag leisten, dieses Ziel zu erreichen. Aus diesem Grund sollte eine Entfristung oder aber eine Verlängerung des rechtlichen Status des überragenden öffentlichen Interesses für Wasserstoffinfrastrukturen mindestens bis zum Zieljahr 2050 geprüft werden.“

Die Stellungnahme des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) zum Referentenentwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes (WassBG) befasst sich mit zahlreichen Aspekten des Gesetzes zur Förderung des Aufbaus einer Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Der DVGW begrüßt die Zielrichtung des Gesetzes, fordert jedoch in vielen Punkten Nachbesserungen, um die Praxistauglichkeit und Innovationsfreundlichkeit zu erhöhen. Besonders ausführlich wird die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf verschiedene Wasserstofferzeugungsverfahren (wie Dampfreformierung, Pyrolyse, Plasmalyse), die Einbeziehung von Wasserstoff-Kraftwerken und -KWK-Anlagen sowie die Notwendigkeit klarer und offener Begriffsdefinitionen diskutiert. Der Verband spricht sich außerdem für eine temporäre Aussetzung des Vergaberechts im Wasserstoffsektor aus, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für öffentliche und private Akteure zu schaffen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, der Anpassung von Anzeige- und Zulassungsregelungen für Umstellungen im Gasnetz sowie der Integration von Wasserstoffspeichern in die Raumordnung. Besonders hervorgehoben werden (1) die Forderung nach technologieneutralen Regelungen zur Wasserstofferzeugung, (2) die Bedeutung von Wasserstoffspeichern und deren rechtliche Absicherung, und (3) die Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren für Wasserstoffinfrastrukturen.

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👍 Deutscher Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Verband (DWV)

„Wasserstoffanlagen nach Art. 1 § 2 Abs. 1 WasserstoffBG in das überragende öffentliche Interesse sowie gegenüber anderen Schutzgütern in den vorrangigen Belang zu stellen, ist sehr zu begrüßen und wird den Wasserstoffhochlauf unterstützen.“

Die Stellungnahme bezieht sich auf den Entwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes (WasserstoffBG) und enthält zahlreiche Änderungsvorschläge und Ergänzungen, um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland zu beschleunigen und zu erleichtern. Im Mittelpunkt steht die Forderung nach einem breiten, innovationsoffenen Anwendungsbereich, der auch zukünftige Technologien und verschiedene Anlagentypen einschließt. Die Stellungnahme betont die Bedeutung eines rechtssicheren und beschleunigten Auf- und Ausbaus der Wasserstoffinfrastruktur – von der Erzeugung über Speicherung, Import und Transport bis hin zur Nutzung, etwa in Tankstellen. Sie fordert eine Gleichstellung aller relevanten Anlagen und Betreiber, insbesondere auch im Hinblick auf Vergaberecht und Genehmigungsverfahren, um Wettbewerbsnachteile und Verzögerungen zu vermeiden. Die Definitionen und Schwellenwerte für Anlagen sollen an europäische Vorgaben angepasst werden, um eine praxisnahe und effiziente Umsetzung zu ermöglichen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, den Anwendungsbereich des Gesetzes möglichst weit und technologieoffen zu gestalten, um Innovationen nicht auszuschließen; 2) Die Bedeutung der Beschleunigung und Vereinfachung von Vergabe- und Genehmigungsverfahren, insbesondere für das Wasserstoff-Kernnetz und Speicheranlagen; 3) Die Forderung nach klaren und praxisgerechten Definitionen und Schwellenwerten, die sich an europäischen Standards orientieren.

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👍 EFET Deutschland

„Das Ziel des Gesetzes, den Markthochlauf von Wasserstoff deutlich zu beschleunigen und somit einen Beitrag zur Transformation Deutschlands zur klimaneutralen Volkswirtschaft zu leisten, unterstützen wir ausdrücklich. Wir sehen die eingeschränkte Ausrichtung der Gesetzesinitiative allein auf das Thema Genehmigungsverfahren jedoch kritisch.“

EFET Deutschland begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (WasserstoffBG), der darauf abzielt, den Markthochlauf von Wasserstoff in Deutschland zu beschleunigen und damit die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu unterstützen. Allerdings kritisiert EFET Deutschland, dass sich der Entwurf zu stark auf die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren konzentriert und andere wichtige Aspekte wie marktliche Unterstützungsmaßnahmen für Erzeuger und Verbraucher sowie die Förderung systemdienlicher Elektrolyseure und die Umsetzung der EU-Richtlinie RED III vernachlässigt. Besonders ausführlich wird gefordert, dass auch kohlenstoffarmer und biogener Wasserstoff sowie weitere Erzeugungsarten in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufgenommen werden sollen, da diese für den schnellen Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft unerlässlich seien. Zudem wird vorgeschlagen, die Ausnahmen vom Vergaberecht nicht nur auf das Wasserstoff-Kernnetz zu beschränken, sondern auf alle relevanten Anlagen und Leitungen auszuweiten. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) die Notwendigkeit, kohlenstoffarmen und biogenen Wasserstoff in das Gesetz einzubeziehen, (2) die Forderung nach marktlichen Unterstützungsmaßnahmen und (3) die Ausweitung der beschleunigten Vergabe- und Nachprüfungsverfahren.

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👍 FNB Gas (Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V.)

„FNB Gas begrüßt den vorliegenden Gesetzesentwurf ausdrücklich, da er den gesamten Wasserstoffmarkt und die dafür notwendigen Infrastrukturen, einschließlich der Wasserstoff-Transportleitungen und damit auch das Wasserstoff-Kernnetz in den Blick nimmt.“

Die Stellungnahme des FNB Gas zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften bewertet den Gesetzentwurf grundsätzlich positiv und sieht darin einen wichtigen Schritt für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. FNB Gas begrüßt insbesondere, dass der Entwurf die gesamte Wasserstoffinfrastruktur – einschließlich Transportleitungen und Kernnetz – adressiert und zentrale Anliegen der Branche aufgreift. Die Stellungnahme enthält zahlreiche konkrete Verbesserungsvorschläge, um Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter zu beschleunigen. Dazu gehören u.a. die frühzeitige Festlegung der maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Planfeststellungsverfahren, die Einbeziehung von Umstellungs- und erdgasverstärkenden Maßnahmen in den Gesetzesrahmen, die Nichtanwendung des EU-Vergaberechts auf das Wasserstoff-Kernnetz, die Erweiterung des Wasserstoffbegriffs unabhängig von der Erzeugungsart sowie die Stärkung digitaler und organisatorischer Beschleunigungsinstrumente wie Projektmanager. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Forderung nach einer temporären oder dauerhaften Ausnahme des Wasserstoff-Kernnetzes vom Vergaberecht, um zeitaufwendige Ausschreibungsverfahren zu vermeiden; (2) die Notwendigkeit, Umstellungsmaßnahmen von Erdgas- auf Wasserstoffleitungen sowie begleitende netzverstärkende Maßnahmen in den Anwendungsbereich des Gesetzes aufzunehmen; (3) die Vielzahl an Vorschlägen zur Beschleunigung von Planungs-, Genehmigungs- und Umweltprüfungsverfahren, etwa durch Fristsetzungen, Klarstellungen und organisatorische Maßnahmen. Fachbegriffe wie Planfeststellungsverfahren (ein behördliches Verfahren zur Genehmigung großer Infrastrukturprojekte), UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) oder LNG (Flüssigerdgas) werden jeweils im Kontext erläutert.

Tendenz: zustimmend 👍

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👎 Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

„Das Instrument der Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses verliert an Wirksamkeit, wenn es zu breit angewendet wird. Es ist deshalb gezielt und fokussiert anzuwenden.“

Die Stellungnahme befasst sich kritisch mit dem Entwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes (WasserstoffBG) und hebt die Notwendigkeit hervor, den Anwendungsbereich des Gesetzes stärker einzugrenzen. Insbesondere wird gefordert, dass die Verfahrensbeschleunigung und das überragende öffentliche Interesse nur für Anlagen gelten sollen, die tatsächlich grünen Wasserstoff (also aus erneuerbaren Energien) erzeugen oder transportieren. Es wird betont, dass Stoffe wie Ammoniak und Methanol oft auch außerhalb der Wasserstoffwirtschaft genutzt werden und daher eine klare Zweckbindung im Gesetz erforderlich ist. Die Stellungnahme kritisiert außerdem, dass das Gesetz Projekte mit fossilem Wasserstoff (blau, grau, türkis) den gleichen Vorrang einräumt wie grünen Wasserstoffprojekten, was dem Klima- und Biodiversitätsschutz widerspricht. Zudem wird die fehlende Operationalisierung des Instruments 'überragendes öffentliches Interesse' bemängelt und auf die Notwendigkeit einheitlicher Kriterien und Abwägungsmaßstäbe hingewiesen. Aus Hamburger Sicht wird auf das Leuchtturmprojekt HGHH verwiesen, das durch eine zu weite Definition gefährdet werden könnte. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Abgrenzung und Zweckbindung der im Gesetz genannten Stoffe und Anlagen, 2) Die Kritik an der Gleichstellung von grünem und fossilem Wasserstoff im Rahmen des überragenden öffentlichen Interesses, 3) Die sicherheitstechnischen und genehmigungsrechtlichen Besonderheiten von Wasserstoffelektrolyseuren im Vergleich zu Windenergieanlagen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.06.2024
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🤷‍♀️ H2 MARSCH – Wasserstoffallianz Wesermarsch

„Das WasserstoffBG ist ein erster, wichtiger Schritt. Es muss jetzt ergänzt werden durch einen zweiten: ein wirtschaftliches Fundament, eine technologische Offenheit und ein realistisches Verständnis für die Genehmigungspraxis vor Ort.“

Die Wasserstoffallianz Wesermarsch (H2Marsch) begrüßt den Referentenentwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes (WasserstoffBG) als wichtigen Schritt zur Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Wasserstoffinfrastruktur. Sie betont jedoch, dass der Entwurf allein nicht ausreicht, um den Markthochlauf von Wasserstoff zu ermöglichen. Hauptkritikpunkt ist die fehlende Wirtschaftlichkeit: Ohne eine Förderung der laufenden Betriebskosten (Opex) bleibt Wasserstoff für Industrie und Kommunen nicht wettbewerbsfähig. Die Initiative fordert daher ergänzende Maßnahmen wie Betriebskostenförderung (z. B. über Contracts for Difference, CfD), eine Öffnung des regulatorischen Rahmens für alle Wasserstoffarten (einschließlich Wasserstoff aus CO2-Abscheidung oder Atomstrom) und Anpassungen der EU-Kriterien für erneuerbaren Wasserstoff (RFNBO-Kriterien). Weitere ausführlich thematisierte Aspekte sind die fehlende Privilegierung von Wasserstoff-Nutzungsanlagen, die Notwendigkeit klarer rechtlicher Definitionen, die Einbindung in Raumordnung und Landesplanung, Innovationsförderung, die rechtliche Klärung zur Umwidmung bestehender Gasleitungen sowie die Unterstützung kleiner Projekte und eine Behördenstrategie. Besonders hervorgehoben wurden: 1) Die Notwendigkeit eines wirtschaftlichen Rahmens für Betriebskosten, 2) die Forderung nach technologischem und regulatorischem Pragmatismus (technologische Offenheit, Innovationsklauseln), 3) die Bedeutung regionaler Speicher- und Infrastrukturprojekte für die Dekarbonisierung und Versorgungssicherheit.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 14.07.2025
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👍 Initiative Erdgasspeicher e.V. (INES)

„INES begrüßt die weite Vorhabendefinition ausdrücklich. Sie sorgt dafür, dass Speicherprojekte systematisch von einer Vielzahl verfahrensrechtlicher Beschleunigungen profitieren können.“

Die Stellungnahme der INES (Initiative Erdgasspeicher e.V.) zum Gesetzentwurf für das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (WasserstoffBG) bewertet insbesondere die Regelungen zu Wasserstoffspeichern und deren Genehmigungsverfahren. INES begrüßt die weite Definition des Begriffs 'Vorhaben', da dadurch auch die Speicherung von Wasserstoff explizit einbezogen wird. Dies ermöglicht, dass Speicherprojekte von zahlreichen verfahrensrechtlichen Erleichterungen profitieren. Besonders hervorgehoben wird die Klarstellung, dass Wasserstoffspeicher im überragenden öffentlichen Interesse liegen, was die Investitionssicherheit erhöht. INES kritisiert jedoch die Einschränkungen bei der Definition von 'Verdichtern' und empfiehlt eine Korrektur, damit auch Verdichter in Wasserstoffspeichern von den Vorteilen profitieren. Weiterhin wird die lange Beanstandungsfrist im Anzeigeverfahren für die Umstellung von Gasspeichern auf Wasserstoffspeicher als zu lang angesehen und eine Verkürzung empfohlen. Ein weiteres ausführlich behandeltes Thema ist die raumordnungsrechtliche Behandlung von Wasserstoffspeichern: INES fordert eine stärkere Priorisierung von Untergrundspeichern in der Raumordnung, da diese häufig mit anderen Flächennutzungen kollidieren und die Verfahren dadurch verzögert werden. Besonders hervorgehobene Aspekte: 1. Die umfassende Einbeziehung von Wasserstoffspeichern in die Vorhabendefinition und deren rechtliche Vorteile. 2. Die Forderung nach Anpassungen bei der Definition von Verdichtern und bei Anzeige- und Genehmigungsverfahren, um schnellere und rechtssichere Projektumsetzungen zu ermöglichen. 3. Die Notwendigkeit, Untergrundspeicher in der Raumordnung höher zu priorisieren, um Verzögerungen durch langwierige Raumordnungsverfahren zu vermeiden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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👍 Keine Angaben

„Eine zu enge Eingrenzung des Anwendungsbereichs würde hingegen zentrale Infrastrukturvorhaben vom Zugang zu Förderinstrumenten und regulatorischen Erleichterungen ausschließen.“

Die Stellungnahme befasst sich mit dem Referentenentwurf zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz und angrenzenden Gesetzesänderungen. Sie begrüßt die Erweiterung des Anwendungsbereichs gegenüber dem Regierungsentwurf von 2024, kritisiert jedoch, dass dieser noch technologieoffener gestaltet werden sollte. Insbesondere wird gefordert, dass alle Technologien zur Erzeugung kohlenstoffarmen Wasserstoffs (z.B. Reformertechnologien, Pyrolyse, Plasmalyse, geogener Wasserstoff) und deren Derivate einbezogen werden. Die Stellungnahme hebt die Bedeutung der heimischen Produktion von Wasserstoff hervor und fordert, dass auch Großverbraucher wie wasserstofffähige Kraftwerke und Blockheizkraftwerke (BHKW) berücksichtigt werden. Zudem wird eine technologieoffene Begriffswahl in den Begriffsbestimmungen gefordert, damit nicht nur Elektrolyseure, sondern alle relevanten Anlagen und Speichertechnologien (z.B. für Ammoniak oder Methan) beschleunigt werden können. Die geplanten Verfahrenserleichterungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) werden grundsätzlich begrüßt, jedoch wird eine vollständige Digitalisierung und eine flexiblere Handhabung von Erörterungsterminen gefordert. Besonders ausführlich wird auf die Notwendigkeit eingegangen, Planfeststellungsverfahren auch für Erdkabel und industrielle Großprojekte wie Elektrolyseure und Chipfabriken zu ermöglichen, um eine Beschleunigung und Rechtssicherheit beim Netzausbau zu erreichen. Hervorgehobene Aspekte: 1. Forderung nach einem technologieoffenen Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen für alle Wasserstofferzeugungstechnologien und Speicherformen. 2. Ausführliche Kritik und Vorschläge zur Beschleunigung und Digitalisierung von Genehmigungsverfahren, insbesondere im BImSchG. 3. Ausführliche Darstellung der Notwendigkeit, Planfeststellungsverfahren für Erdkabel und industrielle Großprojekte zu erweitern, um den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft und anderer Zukunftstechnologien nicht zu behindern.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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👍 Keine Angaben

„Nur unter Einbeziehung dieser weiteren Wasserstofffarben kann perspektivisch auch das notwendige Mengengerüst für die Transformation Deutschlands hin zu einer klimaneutralen Volkswirtschaft aufgebaut werden.“

Die Stellungnahme befasst sich mit dem Gesetzentwurf zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz und angrenzenden Regelungen. Sie fordert eine technologieoffene Ausgestaltung des Gesetzes, indem neben grünem Wasserstoff (aus erneuerbaren Energien) auch kohlenstoffarmer Wasserstoff (z.B. aus Erdgas mit CCS – Carbon Capture and Storage – oder Pyrolyse) sowie natürlicher Wasserstoff berücksichtigt werden. Die Stellungnahme spricht sich für die Aufnahme von Helium und natürlichem Wasserstoff in den Katalog der bergfreien Bodenschätze aus und betont deren volkswirtschaftliche Bedeutung. Weiterhin werden zahlreiche Vorschläge zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren gemacht, etwa durch verkürzte Fristen, die Einführung von Zustimmungsfiktionen (automatische Zustimmung bei Fristablauf) und die Umstellung auf elektronische Verfahren. Besonders ausführlich behandelt werden (1) die Forderung nach Technologieoffenheit und Erweiterung des Anwendungsbereichs auf verschiedene Wasserstoffarten, (2) die Notwendigkeit klarer und beschleunigter Genehmigungsverfahren einschließlich der Übernahme bestehender Genehmigungen bei Umwidmung von Infrastruktur, sowie (3) die Bedeutung der Aufnahme von Helium und natürlichem Wasserstoff als kritische Rohstoffe im Sinne der EU-Verordnung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
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🤷‍♀️ Keine Angaben

„Die schon jetzt gegebene Überlastung vieler Behörden wird sich zukünftig noch verstärken, da die zusätzlichen Verpflichtungen zur Erstellung von Zeitplänen, zur Kommunikation mit der einheitlichen Stelle sowie zur Rechtfertigung von Fristverlängerungen eine Arbeitsvermehrung bewirken und die engen Fristvorgaben für weitere wasserrechtliche Verfahren eine erhöhte Leistungsanforderung bedeuten.“

Die Stellungnahme befasst sich mit dem Entwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes (WasserstoffBG) und den damit verbundenen Änderungen in weiteren Gesetzen wie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Sie enthält detaillierte Anmerkungen zu einzelnen Paragrafen und schlägt zahlreiche Präzisierungen und Klarstellungen vor. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit klarer Begriffsdefinitionen (z.B. für Anlagen, Verdichter und Nebenanlagen), die Abgrenzung von Regelungsbereichen (z.B. zwischen Anlagen und Leitungen im Immissionsschutzrecht) sowie die Vermeidung von Doppelregelungen im Vergaberecht. Ausführlich thematisiert werden zudem die Fristen und Verfahren bei Genehmigungen und Planfeststellungen, die Rolle der Behörden und die Auswirkungen auf den Verwaltungsaufwand, insbesondere im Hinblick auf Personalengpässe und die Praktikabilität der vorgesehenen Regelungen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Kritik an überflüssigen oder doppelten Regelungen im Vergaberecht (§ 8 WasserstoffBG), 2) die Forderung nach klareren und praxistauglicheren Fristenregelungen bei Nachforderungen von Unterlagen (WHG, EnWG), und 3) die Hinweise auf die tatsächliche Mehrbelastung der Verwaltung durch neue Pflichten und Fristen, die im Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
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👎 Keine Angaben

„Abschließend lässt sich feststellen, dass der Gesetzesentwurf in der jetzigen Form zahlreiche Risiken mit sich bringt, ohne dass der gesellschaftliche Nutzen oder der Beitrag zu den Klimazielen hinreichend dargelegt sind. Insbesondere die Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die fehlende Differenzierung zwischen Energieträgern und Derivaten sind aus unserer Sicht nicht vertretbar.“

Die Stellungnahme kritisiert den Entwurf eines Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes (WassBG-E) umfassend. Sie bemängelt, dass weder der Bedarf noch der Nutzen des Gesetzes für Versorgungssicherheit und Klimaschutz ausreichend belegt sind. Besonders wird hervorgehoben, dass der Gesetzentwurf die Risiken für Mensch und Natur erhöht, indem die Beteiligung der Öffentlichkeit eingeschränkt und Zielkonflikte bei der Wassernutzung verschärft werden. Die Einstufung aller Wasserstoffprojekte als 'überragendes öffentliches Interesse' wird als nicht nachvollziehbar und inflationär bezeichnet, da sie eine sinnvolle Priorisierung unmöglich mache. Zudem wird kritisiert, dass fossiler (grauer oder blauer) Wasserstoff nicht ausgeschlossen wird, obwohl dessen Produktion mit hohen Treibhausgasemissionen verbunden ist. Die geplanten Einschränkungen der Öffentlichkeitsbeteiligung – wie der Wegfall von Erörterungsterminen, verkürzte Fristen und der Ausschluss aufschiebender Wirkung von Rechtsmitteln – werden als problematisch für den effektiven Rechtsschutz bewertet. Schließlich wird auf die erheblichen Zielkonflikte bei der Wassernutzung hingewiesen, da Wasserstoffproduktion einen hohen Wasserbedarf hat und die Auswirkungen auf Wasserhaushalt und Umwelt nicht ausreichend berücksichtigt werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die fehlende Bedarfs- und Nutzenbegründung für das Gesetz, 2) die Einschränkung von Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz, 3) die Verschärfung der Zielkonflikte bei der Wassernutzung.

Tendenz: ablehnend 👎

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👍 Kunststoffrohrverband e. V.

„Die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren stellt für die Unternehmen eine bedeutende wirtschaftliche Verbesserung dar und erleichtert die für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts unerlässlichen Investitionen. Der Gesetzesentwurf kann jedoch nur der Anfang eines umfassenden Bürokratieabbaus sein, der alle Bereiche der Energieversorgung betreffen muss.“

Der Kunststoffrohrverband e. V. bewertet den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wasserstoffausbaus grundsätzlich positiv. Wasserstoff und seine Derivate werden als zentrale Bausteine der Energiewende betrachtet, insbesondere für schwer zu elektrifizierende Industriebereiche. Der Verband begrüßt die Vereinfachung und Digitalisierung von Genehmigungsverfahren, da diese Investitionen erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts sichern. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit eines umfassenden Bürokratieabbaus über den Gesetzentwurf hinaus, 2) die Bedeutung einer schnellen und rechtssicheren Umsetzung zur Förderung von Investitionen, und 3) die Rolle der Kunststoffrohr-Industrie als Partner mit zertifizierten Rohrsystemen für den Wasserstofftransport. Der Verband spricht sich zudem für eine vollständige Digitalisierung der Verfahren, eine Verkürzung der Fristen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und eine Erleichterung von Gesamtvergaben aus. Änderungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Einwendungen der nichtbetroffenen Öffentlichkeit ausschließen, werden ebenfalls begrüßt, da sie Planungsverfahren beschleunigen und kommunale Behörden entlasten.

Tendenz: zustimmend 👍

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🤷‍♀️ Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern

„Der Gesetzentwurf sollte insgesamt so ausgestaltet werden, dass klimaneutrale Wasserstoffanlagen bevorzugt werden.“

Die Stellungnahme befasst sich kritisch und differenziert mit dem Entwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes (WasserstoffBG) und den flankierenden Änderungen weiterer Gesetze. Zentrale Kritikpunkte sind die unklare Definition und Bevorzugung von klimaneutralem bzw. grünem Wasserstoff (also Wasserstoff, der aus erneuerbaren Energien hergestellt wird), die fehlende Einbeziehung von kohlenstoffarmem ("blauem") Wasserstoff als Übergangstechnologie und die mangelnde Konsistenz bei den Begriffsbestimmungen zwischen verschiedenen Gesetzen (WasserstoffBG, BBergG, EnWG). Die Stellungnahme begrüßt die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf die gesamte Wertschöpfungskette, weist aber auf Inkonsistenzen und Rechtsunsicherheiten hin, insbesondere bei der Einbeziehung von Nebenanlagen, Speicherarten und importiertem Wasserstoff. Die geplanten Beschleunigungen im Genehmigungsverfahren werden grundsätzlich positiv bewertet, jedoch werden praktische und rechtliche Bedenken hinsichtlich der ausschließlich elektronischen Verfahren, der Verkürzung von Beteiligungsfristen und der Einschränkung von Erörterungsterminen geäußert. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Definition und regulatorische Behandlung verschiedener Wasserstoffarten und deren Herkunft, 2) Die rechtlichen und technischen Herausforderungen bei der Umstellung und Genehmigung von Speicheranlagen, insbesondere im Zusammenspiel von Bergrecht und Immissionsschutzrecht, 3) Die Auswirkungen der Digitalisierung und Verfahrensbeschleunigung auf Rechtssicherheit, Akzeptanz und Verwaltungspraxis.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

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🤷‍♀️ Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE) und Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW (MUNV)

„Die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für den vereinfachten und beschleunigten Auf- und Ausbau einer Wasserstoffinfrastruktur ist ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele und zum Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Für den Bereich der Genehmigung von Wasserstoffleitungen werden hingegen auch eine Reihe von Regelungen getroffen, bei denen erheblicher handwerklicher Nachbesserungsbedarf gesehen wird, um sicherlich unbeabsichtigte der Beschleunigungsintention entgegenwirkende Effekte zu vermeiden.“

Die Stellungnahme der Ministerien für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) sowie für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) des Landes Nordrhein-Westfalen zum Referentenentwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes (WasserstoffBG-E) und weiterer energierechtlicher Vorschriften betont die hohe Bedeutung eines schnellen Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft für Nordrhein-Westfalen. Die Ministerien begrüßen ausdrücklich die Initiative zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Wasserstoffinfrastruktur und die Schaffung klarer rechtlicher Rahmenbedingungen. Sie heben hervor, dass die Versorgung der Industrie mit grünem Wasserstoff essenziell für die Transformation zur Klimaneutralität ist. Gleichzeitig wird auf zahlreiche systematische und verfahrensrechtliche Unklarheiten und Doppelregelungen hingewiesen, insbesondere im Verhältnis zu bestehenden Gesetzen wie dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Stellungnahme fordert eine bessere Abstimmung und Klarstellung der Zuständigkeiten und Definitionen, um Wertungswidersprüche, Rechtsunsicherheiten und Verzögerungen zu vermeiden. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung und Harmonisierung der Genehmigungsregime zwischen WasserstoffBG-E, EnWG und BImSchG, 2) Die Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Fristverkürzungen und Digitalisierung der Verfahren, wobei auf die Gefahr des Ausschlusses von Teilen der Öffentlichkeit hingewiesen wird, und 3) Die Bedeutung und Ausgestaltung des überragenden öffentlichen Interesses für Wasserstoffinfrastruktur, insbesondere im Hinblick auf Doppelungen und Akzeptanzprobleme. Insgesamt wird der Entwurf als wichtiger Schritt begrüßt, aber es werden zahlreiche Nachbesserungen und Klarstellungen angemahnt, um die Beschleunigungsziele nicht zu gefährden.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

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👎 Naturschutzbund Deutschland (NABU)

„Die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange tragen dazu bei, dass behördliche Entscheidungen rechtmäßig und rechtssicher sind. Sie erhöht die Akzeptanz für ein Vorhaben und bietet die Gelegenheit, Konflikte frühzeitig zu lösen. So wird die Wahrscheinlichkeit, dass eine Entscheidung gerichtlich angefochten wird, verringert.“

Der NABU (Naturschutzbund Deutschland) äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs (WasserstoffBG) und zu flankierenden Änderungen im Immissionsschutz-, Wasserhaushalts- und Energiewirtschaftsgesetz. Zentrale Kritikpunkte sind die geplante inflationäre Anwendung des Begriffs 'überragendes öffentliches Interesse', der nicht nur für klimafreundliche, sondern auch für klimaschädliche Projekte genutzt werden könnte. Der NABU fordert, dieses Instrument ausschließlich für den Klimaschutz einzusetzen und eine sorgfältige Abwägung mit Naturschutzbelangen sicherzustellen. Positiv bewertet wird die Befristung des überragenden öffentlichen Interesses bis zur Erreichung der Treibhausgasneutralität sowie die Ausnahmen für Regionen mit Wasserknappheit. Besonders kritisch sieht der NABU die geplanten Kürzungen der Öffentlichkeitsbeteiligung, wie die Verkürzung der Äußerungsfrist bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Abschaffung von Erörterungsterminen. Diese Maßnahmen gefährden nach Ansicht des NABU die Akzeptanz und Rechtssicherheit von Projekten und stehen im Widerspruch zu internationalen Konventionen wie der Aarhus-Konvention. Der NABU betont, dass eine effektive Beteiligung der Öffentlichkeit und ausreichend Personal in den Behörden entscheidend für eine Beschleunigung und rechtssichere Planung sind. Besonders hervorgehobene Aspekte: 1. Die inflationäre und undifferenzierte Anwendung des 'überragenden öffentlichen Interesses' und die damit verbundenen Risiken für den Naturschutz. 2. Die Verkürzung der Fristen und Einschränkung der Beteiligungsrechte im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung und anderer Beteiligungsverfahren. 3. Die Bedeutung von Wasser als knappe Ressource und die Notwendigkeit, wasserarme Gebiete von zusätzlichen Belastungen auszunehmen.

Tendenz: ablehnend 👎

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🤷‍♀️ Schleswig-Holstein (Landesregierung oder Fachbehörde)

„Dies schafft letztendlich ein unübersichtliches normatives Flickwerk von sich in Bezug nehmenden oder aufeinander verweisenden Normen, die in der Anwendung für den Vollzug höchst unübersichtlich werden. Dadurch besteht die Gefahr der fehlerhaften Rechtsanwendung und damit die Gefahr einer erhöhten Zahl von rechtswidrigen Verwaltungsentscheidungen. Dies wiederum steht generell im Widerspruch zum Gedanken einer Verfahrensbeschleunigung und nicht zuletzt im Widerspruch zu einem gesetzmäßigen Verwaltungshandeln.“

Die Stellungnahme bewertet den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wasserstoffausbaus grundsätzlich positiv, hebt jedoch zahlreiche kritische Punkte hervor. Besonders wird begrüßt, dass ein eigenständiges Gesetz für Wasserstoffanlagen geschaffen wird, das spezielle materielle Anforderungen und Verfahrensvorschriften enthält. Kritisch wird jedoch angemerkt, dass der Gesetzentwurf verschiedene Arten von Wasserstoff (z.B. blauer und grüner Wasserstoff) gleichsetzt, was aus Sicht der Stellungnehmenden problematisch ist, da die Klimaneutralität unterschiedlich bewertet werden sollte. Es wird außerdem davor gewarnt, durch die Vielzahl neuer und sich überschneidender Regelungen ein unübersichtliches und fehleranfälliges Rechtsgefüge zu schaffen, was dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung widerspricht. Im Bereich der Infrastruktur (z.B. Wasserstoffleitungen, Stromleitungen) wird die Notwendigkeit zusätzlicher Regelungen in Frage gestellt, da bestehende Gesetze bereits zahlreiche Beschleunigungselemente enthalten. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte thematisiert: 1. Die Gefahr eines normativen Flickwerks durch zahlreiche neue und sich überschneidende Rechtsnormen, 2. Die unklare Definition und Anwendung von Klimaneutralität und Abwägungsvorrang im Gesetz, 3. Die Kritik an bestimmten Verfahrensregelungen (z.B. Bekanntmachung nur online, Verzicht auf Erörterungstermine), die aus Sicht der Stellungnehmenden rechtsstaatliche Bedenken aufwerfen und die Beteiligungsrechte der Betroffenen einschränken könnten.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

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👍 Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)

„Im Regelfall wird der Entfall von Erörterungsterminen begrüßt. In bestimmten Fällen sollte es jedoch eine Ausnahmeregelung ermöglichen, nach wie vor einen Erörterungstermin anzusetzen. Gerade Netzausbauvorhaben sind teilweise sehr umstritten. Erörterungstermine ermöglichen es, über einen direkten Austausch von Mensch zu Mensch unterschiedlichen Ansichten zu einem Kompromiss zusammenzuführen und somit die Konfliktlösung unmittelbar als Ergebnis des Termins protokollarisch festzuhalten.“

Die Stellungnahme der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bezieht sich auf einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung und Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, insbesondere im Bereich des Netzausbaus. Die ÜNB begrüßen die vorgesehenen digitalen Verfahren und den Entfall von Erörterungsterminen grundsätzlich, schlagen jedoch zahlreiche Nachbesserungen vor. Sie fordern unter anderem eine Reduzierung des Unterlagenumfangs bei Verzichtsanzeigen zur Raumverträglichkeitsprüfung, die Einführung eines Projektmanagers zur Verfahrensbeschleunigung und eine klarere Fristsetzung für Stellungnahmen öffentlicher Stellen. Besonders ausführlich werden die Digitalisierung des Verfahrens (§ 43a EnWG-E), die Rolle und Ausgestaltung von Erörterungsterminen sowie die Vereinfachung der Raumverträglichkeitsprüfung thematisiert. Die ÜNB betonen, dass in komplexen oder kontroversen Fällen weiterhin Erörterungstermine möglich sein sollten, um eine effiziente und vertrauensbildende Konfliktlösung zu ermöglichen. Zudem regen sie an, die Erleichterungen für Wasserstoffprojekte auch auf Höchstspannungsleitungen auszuweiten.

Tendenz: zustimmend 👍

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👎 Unbekannt (nicht im Text angegeben)

„Ohne regulatorische Privilegierung auch dieser Umrüstungsvorhaben besteht die Gefahr, dass die Investitionsanreize asymmetrisch verteilt bleiben: Während Wasserstoff bereitgestellt wird, stockt dessen effektive Nutzung in der Industrie mangels verfahrensrechtlicher Beschleunigung.“

Die Stellungnahme bezieht sich auf den Referentenentwurf zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (WasserstoffBG) sowie auf flankierende Änderungen im Vergaberecht, Immissionsschutzrecht und Energiewirtschaftsrecht. Sie fordert eine Ausweitung des Anwendungsbereichs des WasserstoffBG auch auf die für Wasserstoffprojekte notwendige Begleitinfrastruktur (wie Netzanschlüsse, gewerbliche Flächen, Zufahrtswege) und auf industrielle Endnutzungsanlagen, etwa in der Stahl- und Chemieindustrie. Die Stellungnahme kritisiert, dass der aktuelle Entwurf nur die vorgelagerte Wasserstoffwertschöpfungskette (Erzeugung, Speicherung, Transport, Import) umfasst, nicht aber die nachgelagerten Anwendungen, die für die Dekarbonisierung der Industrie zentral sind. Im Vergaberecht wird eine effektivere Möglichkeit zum Ausschluss unzuverlässiger Bieter gefordert, um langwierige Verfahren und Benachteiligung zuverlässiger Unternehmen zu vermeiden. Zudem werden zahlreiche Konkretisierungen zur Digitalisierung und Standardisierung von Verwaltungsverfahren angeregt, insbesondere die verbindliche Nutzung zentraler Onlineservices (OZG), IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards sowie die Entwicklung einheitlicher Datenstandards für den digitalen Austausch, etwa für georeferenzierte Daten. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) die Ausweitung des Anwendungsbereichs des WasserstoffBG auf industrielle Endnutzung und Begleitinfrastruktur, (2) die Reform des Vergaberechts zur effektiveren Ausschlussmöglichkeit unzuverlässiger Unternehmen, und (3) die umfassende Digitalisierung und Standardisierung von Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Genehmigungen und Beteiligungen.

Tendenz: ablehnend 👎

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👎 Uniper

„Für einen erfolgreichen Wasserstoffhochlauf muss die Genehmigungsbeschleunigung alle Glieder der Wertschöpfungskette umfassen – von der Erzeugung über den Import bis zur Nutzung. Der aktuell vorgesehene Anwendungsbereich umfasst jedoch nicht alle relevanten Schlüsseltechnologien und -anlagen.“

Die Stellungnahme befasst sich mit dem Entwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes (WassBG) und angrenzenden Gesetzesänderungen. Sie fordert eine umfassende Erweiterung des Anwendungsbereichs, um alle relevanten Technologien und Anlagen für die Erzeugung, Speicherung, den Import und die Nutzung von Wasserstoff – einschließlich kohlenstoffarmer Verfahren wie Pyrolyse, ATR (Auto-Thermal Reforming), SMR (Steam Methane Reforming), Plasmalyse und Ammoniak-Cracker – einzubeziehen. Besonders betont wird, dass die gesamte Wertschöpfungskette, inklusive Transport- und Speicherinfrastruktur sowie Nebenanlagen, regulatorisch abgedeckt werden muss. Die Stellungnahme begrüßt die Anerkennung des überragenden öffentlichen Interesses an Wasserstoffinfrastruktur, fordert aber eine klare Definition von Ausnahmetatbeständen und die Möglichkeit einer Verlängerung über das Jahr 2045 hinaus. Kritisiert wird, dass Fristen für Genehmigungsverfahren zu vage bleiben und eine stärkere Privilegierung wasserstoffrelevanter Anlagen im Bau- und Planungsrecht notwendig ist. Im Bereich Vergabe- und Nachprüfungsverfahren wird eine weitgehende Aussetzung des Vergaberechts für Wasserstoffprojekte gefordert, um den Hochlauf nicht zu verzögern. Die Stellungnahme hebt außerdem die Notwendigkeit einer einheitlichen Nomenklatur und Definitionen über verschiedene Gesetze hinweg hervor. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf kohlenstoffarme Wasserstofftechnologien, 2) die Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungs- und Vergabeverfahren, und 3) die rechtliche und planerische Absicherung von Speicher- und Transportinfrastruktur.

Tendenz: ablehnend 👎

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🤷‍♀️ Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK)

„Der Referentenentwurf zur Beschleunigung für den Ausbau der H2-Infrastruktur ist ein sehr wichtiger Schritt hin zur Entbürokratisierung. Der zentrale Hebel für den Wasserstoffhochlauf fehlt jedoch: H2-Lieferanten erwarten Ausfallgarantien in Milliardenhöhe, die Stahlhersteller aufgrund ihrer Bonität nicht leisten können.“

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus der Wasserstoffinfrastruktur, hebt jedoch zahlreiche Änderungsbedarfe hervor. Der VIK fordert eine technologieoffene und präzise Gesetzgebung, insbesondere durch die Streichung einschränkender Begriffe wie 'organische Wasserstoffträger' und 'flüssig' in verschiedenen Paragraphen, um zukünftige Entwicklungen nicht auszuschließen. Der Verband begrüßt die breite Definition des Anwendungsbereichs, insbesondere die Einbeziehung von LOHC-Systemen (flüssige organische Wasserstoffträger) und Ammoniak-Splittinganlagen, die für die Importstrategie wichtig sind. Kritisch sieht der VIK die Gleichbehandlung von Wasserstoffleitungen für Industriecluster mit öffentlichen Fernleitungsnetzen und fordert differenzierte Regelungen. Zudem wird eine Erweiterung auf die Erzeugung synthetischer Gase, insbesondere synthetisches Methan aus grünem Wasserstoff, angeregt. Ausführlich thematisiert werden die Notwendigkeit von Investitionsabsicherungen (De-Risking), die Gefahr von Marktzugangshürden durch zu strenge EU-Kriterien für grünen Wasserstoff sowie die Bedeutung der Untergrundspeicherung und der rechtlichen Einordnung von natürlichem Wasserstoff. Besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Forderung nach staatlichen Absicherungs- und Förderinstrumenten für Investitionen in die Wasserstoffinfrastruktur, 2) die Betonung der Technologieoffenheit und Präzisierung der Begriffsdefinitionen im Gesetz, 3) die Unterstützung für die Erweiterung des Bundesberggesetzes zur Förderung der Exploration von natürlichem Wasserstoff.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

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👍 Verband der Kali- und Salzindustrie

„Ohne wirksame Beschleunigungsmaßnahmen und ein entsprechendes Rechtsregime können die für die deutsche Industrie und die Wasserstoffwirtschaft notwendigen Wasserstoffspeicherinfrastrukturen nicht bis Mitte der 2030-iger Jahre errichtet werden.“

Die Stellungnahme befürwortet grundsätzlich das Ziel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWK), den Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland zu beschleunigen. Besonders hervorgehoben wird die Dringlichkeit, ausreichend Wasserstoffspeicher – insbesondere Kavernenspeicher im Salzgestein – zu errichten, um die Transformation energieintensiver Industrien zur Klimaneutralität zu ermöglichen. Die Stellungnahme betont, dass der Ausbau von Wasserstoffspeichern sowohl durch Neubau als auch Umrüstung bestehender Gasspeicher erfolgen muss, wobei letztere weiterhin für Erdgas benötigt werden. Ein zentrales Anliegen ist die Forderung nach konkreter Planungssicherheit für die Industrie, etwa durch die Festlegung verbindlicher Speicherbedarfe bis 2035 und 2045 sowie durch ein geeignetes Förderregime. Die Einstufung von Wasserstoffinfrastrukturen als 'überragendes öffentliches Interesse' wird begrüßt, da sie Genehmigungsprozesse beschleunigen könnte. Kritisch gesehen wird jedoch eine geplante Einschränkung dieses öffentlichen Interesses bei lediglich 'wahrscheinlicher' Beeinträchtigung der Wasserversorgung, da dies Investitionen ausbremsen könnte. Die Stellungnahme hebt zudem hervor, dass die Kali- und Salzindustrie über die technischen und personellen Ressourcen verfügt, um die Speicher zu errichten, und dass durch industrielle Verwertung der bei der Kavernenerstellung anfallenden Salzwässer eine umweltgerechte Lösung im Sinne der Kreislaufwirtschaft möglich ist. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Der konkrete Speicherbedarf und die Speicherlücke bis 2045 sowie die Notwendigkeit, diesen Bedarf gesetzlich zu definieren. 2. Die Bedeutung der Einstufung von Wasserstoffinfrastruktur als 'überragendes öffentliches Interesse' und die Risiken einer zu weitgehenden Einschränkung dieser Einstufung. 3. Die technischen und ökologischen Aspekte der Errichtung und Nutzung von Kavernenspeichern, insbesondere die Kreislaufführung von Wasser und die industrielle Verwertung von Salzwässern.

Tendenz: zustimmend 👍

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👍 Verband kommunaler Unternehmen (VKU)

„Die rechtliche Privilegierung von Aus- und Umbaumaßnahmen am Verteilernetz beschleunigt die Infrastrukturplanung sektorübergreifend und steht im Einklang mit dem in der Begründung des WasserstoffBG formulierten Ziel, die Versorgung mit Wasserstoff sicherzustellen.“

Die Stellungnahme des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) zum Entwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes (WasserstoffBG) betont die Notwendigkeit, die gesamte Wertschöpfungskette der Wasserstoffverteilung explizit im Gesetz zu verankern. Der VKU fordert, dass alle Herstellungsverfahren für Wasserstoff – nicht nur Elektrolyse, sondern auch Verfahren wie Dampfreformierung und Pyrolyse – im Anwendungsbereich berücksichtigt werden, um den Markthochlauf zu unterstützen. Die Stellungnahme spricht sich für eine praxisnahe und umfassende Definition der relevanten Anlagen aus, darunter auch Infrastrukturen zur Befüllung und Verladung von Wasserstoff in verschiedenen Transportformen. Außerdem wird eine Ergänzung um wasserwirtschaftliche Anlagen angeregt, um die Versorgung und Entsorgung für Wasserstoffprojekte zu sichern. Der VKU begrüßt die rechtliche Privilegierung des Aus- und Umbaus von Gasverteilernetzen und die Einordnung der Wasserstoffinfrastruktur als Vorhaben von überragendem öffentlichen Interesse. Kritisch sieht der Verband die geplante Beweislastumkehr zulasten der öffentlichen Wasserversorgung und fordert eine Stärkung ihrer Position im Gesetz. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Offenheit für verschiedene Wasserstoff-Herstellungsverfahren, 2) Die Integration wasserwirtschaftlicher Anlagen und die Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren, 3) Die Regelungen zum Vergaberecht und zur Beschleunigung von Verfahren für Wasserstoffprojekte.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 5 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

EWE AG | 26.11.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
- Anpassung des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes, um den Hochlauf des Wasserstoffmarktes nicht durch unverhältnismäßige Vergabeanforderungen zu verzögern. - Einstufung von Tätigkeiten im Bereich Wasserstoff (Erzeugung, Transport, Speicherung, Verteiler) soll als Sektorentätigkeite nach § 102 GWB und SektVO bis zur vollständigen Regulierung ausgesetzt werden. - Einführung von Übergangsregelungen und die Möglichekeit beschleunigter Verhandlungsverfahren, um Investitionsdynamik und Planungssicherheit zu gewährleisten.

Lobbyregister-Nr.: R001058 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 68331

Initiative Energien Speichern e.V. (INES) | 10.01.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Entwicklung von Erleichterungen für die Genehmigungsverfahren für Wasserstoffspeicher und Implementierung erster Planungs- und Genehmigungs-Regelungen für Wasserstoffspeicher-Projekte.

Lobbyregister-Nr.: R001797 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 56548

Storengy Deutschland GmbH | 11.12.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel ist die Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für Untergrundspeicher für Wasserstoff durch in Wasserstoffbeschleunigungsgesetz (WassBG) und Geothermiebeschleunigungsgesetz (GeoBG) vorgesehene Regelungen zur Änderung von EnWG und BBergG.

Lobbyregister-Nr.: R001522 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 67992

Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) | 25.11.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
FNB Gas setzt sich für die Aufnahme der Belange des Wasserstoff-Kernnetzes und der Wasserstoffinfrastruktur in das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz ein.

Lobbyregister-Nr.: R002747 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 67930

VNG AG | 02.12.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz soll den schnellen Ausbau der Infrastruktur für Erzeugung Speicherung und Import von Wasserstoff ermöglichen. Ziel ist die optimale Nutzung des Beschleunigungspotenzials und die Sicherstellung des Infrastrukturaufbaus. Gefordert werden die Ausweitung der Genehmigungsbeschleunigung auf die gesamte Wertschöpfungskette die Einbeziehung aller relevanten Technologien sowie klare Begriffsbestimmungen zum überragenden öffentlichen Interesse auch über 2045 hinaus. Notwendig sind verkürzte Fristen bei Genehmigungs- und Umweltprüfungen sowie personelle und digitale Ausstattung der Behörden. Zudem sollen Vergaberecht und Planfeststellungsverfahren für Erdkabel geregelt und wasserstoffrelevante Anlagen im Außenbereich privilegiert werden.

Lobbyregister-Nr.: R002373 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 67772

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:03.11.2025
Erste Beratung:06.11.2025
Drucksache:21/2506 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Wirtschaft und Energie12.11.2025Ergänzung
Ausschuss für Wirtschaft und Energie24.11.2025Anhörung
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:562/25
Eingang im Bundesrat:10.10.2025
Erster Durchgang:21.11.2025
Status Bundesrat:Beraten