Änderung des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes

| Offizieller Titel: | Erstes Gesetz zur Änderung des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes |
| Initiator: | Bundesministerium für Verkehr |
| Status: | Verabschiedet, noch nicht verkündet |
| Letzte Änderung: | 16.10.2025 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | 21/1492 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/2199 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Status Bundesrat: | Beraten |
| Trojanercheck: | ![]() |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Streichung des Zustimmungsvorbehalts des Bundesministeriums für Verkehr (BMV), des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) bei außertariflichen Arbeitsverhältnissen und über- oder außertariflichen Leistungen für Beschäftigte der Autobahn GmbH des Bundes und des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA). Damit soll der Rekrutierungsprozess, insbesondere für dringend benötigte Fachkräfte, beschleunigt und vereinfacht werden. Die Kontrolle über die außertariflichen Vergütungen erfolgt künftig durch das BMV als alleinigen Vertreter des Gesellschafters Bund und den Aufsichtsrat der Gesellschaft auf Basis eines internen Vergütungskonzepts. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Verkehr.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf reagiert auf Probleme, die durch den bisherigen Zustimmungsvorbehalt entstanden sind, insbesondere Zeitverzögerungen bei der Einstellung von Fachkräften. Der Zustimmungsvorbehalt wurde nach einer Kritik des Bundesrechnungshofs im November 2023 wieder angewendet, nachdem er zuvor aufgrund eines Redaktionsversehens ausgesetzt war. Die Einbindung von BMI und BMF wird als nicht mehr zwingend erforderlich angesehen, da für die Gesellschaft ein eigenes Tarifwerk gilt und keine Bundeszuwendungen fließen. Für das FBA ist die Einbindung der Ressorts bereits durch andere Regelungen sichergestellt.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch das Gesetz keine zusätzlichen Haushaltsausgaben. Im Gegenteil, durch den Wegfall des Zustimmungsvorbehalts wird eine jährliche Entlastung für den Bund in Höhe von rund 28.000 Euro erwartet. Einnahmen werden nicht erwartet.
Inkrafttreten:
Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten wird nicht genannt. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft, um den Sanierungsstau auf den Bundesautobahnen zügig und effektiv zu beseitigen und eine verlässliche Infrastruktur bereitzustellen. Das Gesetz hat keine geschlechterspezifischen oder demografischen Auswirkungen und ist mit EU-Recht vereinbar. Es trägt zur nachhaltigen Entwicklung bei, indem es die Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft stärkt. Eine Befristung oder Evaluierung ist nicht vorgesehen.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs, die sich aus dem Text ergeben:
- Der gesetzlich verankerte Zustimmungsvorbehalt für außertarifliche Arbeitsverhältnisse und Leistungen bei der Autobahn GmbH (Gesellschaft) wird aufgehoben. Bisher mussten das Bundesministerium für Verkehr (BMV), das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zustimmen.
- Die Gesellschaft kann künftig eigenständig außertarifliche Führungs- und Fachkräfte einstellen und vergüten, ohne die Zustimmung der genannten Ministerien einholen zu müssen.
- Die Kontrolle der außertariflichen Vergütung erfolgt künftig über ein zwischen den Ministerien abgestimmtes Vergütungskonzept (AT-Konzept 3.0) und einen satzungsrechtlichen Zustimmungsvorbehalt des BMV als Vertreter des Bundes sowie durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft.
- Die Gesellschaft bleibt verpflichtet, die Notwendigkeit außertariflicher Beschäftigungsverhältnisse und Leistungen zu prüfen und zu dokumentieren.
- Für das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) bleibt es dabei, dass die Tarifverträge und Bestimmungen des Bundes gelten; hier sind die gestrichenen Regelungen entbehrlich.
- Ziel ist es, die Einstellung dringend benötigten Fachpersonals zu erleichtern und ein transparentes, markt- und leistungsgerechtes Vergütungssystem zu schaffen.
| Datum erster Entwurf: | 07.07.2025 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 23.07.2025 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
| Eingang im Bundestag: | 08.09.2025 |
| Erste Beratung: | 11.09.2025 |
| Abstimmung: | 16.10.2025 |
| Drucksache: | 21/1492 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/2199 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Verkehrsausschuss | 08.10.2025 | Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Der federführende Ausschuss war der Verkehrsausschuss (15. Ausschuss). Angaben zu mitberatenden Ausschüssen sind im Text nicht enthalten.
Beschlussempfehlung:
Die Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1492 unverändert anzunehmen. Zugestimmt haben die Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Fraktion Die Linke hat sich enthalten. Ein Entschließungsantrag wird nicht erwähnt.
Änderungen:
Es wurden keine Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen; der Ausschuss empfiehlt die Annahme in unveränderter Fassung. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen an anderen Gesetzen oder auf einen sogenannten Trojaner.
Begründung:
Die wesentliche Begründung ist, dass der bisherige Zustimmungsvorbehalt von drei Bundesministerien bei außertariflichen Arbeitsverhältnissen und Leistungen für Beschäftigte der Autobahn GmbH und des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA) zu Nachteilen bei der Personalgewinnung führt. Die Streichung der betreffenden Sätze soll die Verfahren beschleunigen, da die Einbindung der Ressorts bereits anderweitig geregelt ist. Zusätzlich werden redaktionelle Anpassungen an aktuelle Ministeriumsbezeichnungen vorgenommen.
Statements der Fraktionen:
Keine Angaben.
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Drucksache im BR: | 374/25 |
| Eingang im Bundesrat: | 15.08.2025 |
| Erster Durchgang: | 29.09.2025 |
| Status Bundesrat: | Beraten |
