Zum Inhalt springen

Änderung des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Erstes Gesetz zur Änderung des Fernstraßen-Überleitungsgesetzes
Initiator:Bundesministerium für Verkehr
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:27.11.2025
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/1492 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/2199 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
🟣🟣🟣 Beteiligungsfrist mindestens 4 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Trojanercheck :✅ Keine sachfremden Ergänzungen in der Beschlussempfehlung.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Streichung des Zustimmungsvorbehalts des Bundesministeriums für Verkehr (BMV), des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) bei außertariflichen Arbeitsverhältnissen und über- oder außertariflichen Leistungen für Beschäftigte der Autobahn GmbH des Bundes und des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA). Damit soll der Rekrutierungsprozess, insbesondere für dringend benötigte Fachkräfte, beschleunigt und vereinfacht werden. Die Kontrolle über die außertariflichen Vergütungen erfolgt künftig durch das BMV als alleinigen Vertreter des Gesellschafters Bund und den Aufsichtsrat der Gesellschaft auf Basis eines internen Vergütungskonzepts. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Verkehr. 
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf reagiert auf Probleme, die durch den bisherigen Zustimmungsvorbehalt entstanden sind, insbesondere Zeitverzögerungen bei der Einstellung von Fachkräften. Der Zustimmungsvorbehalt wurde nach einer Kritik des Bundesrechnungshofs im November 2023 wieder angewendet, nachdem er zuvor aufgrund eines Redaktionsversehens ausgesetzt war. Die Einbindung von BMI und BMF wird als nicht mehr zwingend erforderlich angesehen, da für die Gesellschaft ein eigenes Tarifwerk gilt und keine Bundeszuwendungen fließen. Für das FBA ist die Einbindung der Ressorts bereits durch andere Regelungen sichergestellt. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch das Gesetz keine zusätzlichen Haushaltsausgaben. Im Gegenteil, durch den Wegfall des Zustimmungsvorbehalts wird eine jährliche Entlastung für den Bund in Höhe von rund 28.000 Euro erwartet. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Ein konkretes Datum für das Inkrafttreten wird nicht genannt. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft, um den Sanierungsstau auf den Bundesautobahnen zügig und effektiv zu beseitigen und eine verlässliche Infrastruktur bereitzustellen. Das Gesetz hat keine geschlechterspezifischen oder demografischen Auswirkungen und ist mit EU-Recht vereinbar. Es trägt zur nachhaltigen Entwicklung bei, indem es die Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft stärkt. Eine Befristung oder Evaluierung ist nicht vorgesehen. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs, die sich aus dem Text ergeben: 
 
- Der gesetzlich verankerte Zustimmungsvorbehalt für außertarifliche Arbeitsverhältnisse und Leistungen bei der Autobahn GmbH (Gesellschaft) wird aufgehoben. Bisher mussten das Bundesministerium für Verkehr (BMV), das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zustimmen. 
- Die Gesellschaft kann künftig eigenständig außertarifliche Führungs- und Fachkräfte einstellen und vergüten, ohne die Zustimmung der genannten Ministerien einholen zu müssen. 
- Die Kontrolle der außertariflichen Vergütung erfolgt künftig über ein zwischen den Ministerien abgestimmtes Vergütungskonzept (AT-Konzept 3.0) und einen satzungsrechtlichen Zustimmungsvorbehalt des BMV als Vertreter des Bundes sowie durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. 
- Die Gesellschaft bleibt verpflichtet, die Notwendigkeit außertariflicher Beschäftigungsverhältnisse und Leistungen zu prüfen und zu dokumentieren. 
- Für das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) bleibt es dabei, dass die Tarifverträge und Bestimmungen des Bundes gelten; hier sind die gestrichenen Regelungen entbehrlich. 
- Ziel ist es, die Einstellung dringend benötigten Fachpersonals zu erleichtern und ein transparentes, markt- und leistungsgerechtes Vergütungssystem zu schaffen.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:07.07.2025
Datum Kabinettsbeschluss:23.07.2025
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase Der dbb beamtenbund und tarifunion verweist in seiner Stellungnahme auf eine gewährte Fristverlängerung im Rahmen der Beteiligungsphase, macht jedoch keine konkreten Angaben zum Beginn, Ende oder zur Dauer der Beteiligung. Auch zum Eingangsdatum der Aufforderung werden keine Angaben gemacht. Allgemeine Bewertung Die Stellungnahme des dbb beamtenbund und tarifunion bewertet den Gesetzentwurf insgesamt positiv. Besonders begrüßt wird die Streichung des § 5 Absatz 2 Satz 4 im Fernstraßen-Überleitungsgesetz, da diese Änderung als notwendiger Schritt zur Verbesserung der Einstellungsprozesse und zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der Autobahn GmbH gesehen wird. Meinungen im Detail Thematisch konzentriert sich die Stellungnahme auf drei Hauptaspekte: Erstens wird die Streichung der bisherigen Regelung ausdrücklich begrüßt, da die bisherige Einbindung des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums des Innern in die Einstellungsprozesse der Autobahn GmbH in der Praxis zu erheblichen Verzögerungen geführt habe. Zweitens wird betont, dass diese Verzögerungen die Gewinnung qualifizierter Bewerber erschwerten und damit die Funktionsfähigkeit der Autobahn GmbH beeinträchtigten. Drittens fordert der dbb beamtenbund und tarifunion die Entwicklung transparenter und verbindlicher Regelungen zur außertariflichen Vergütung. Diese Regelungen sollen von der Geschäftsführung der Autobahn GmbH unter Einbeziehung des Aufsichtsrats und des Bundesministeriums für Verkehr erarbeitet werden. Die Stellungnahme stammt von einer Gewerkschaft, die insbesondere die Interessen der Beschäftigten und eine effiziente Personalgewinnung in den Vordergrund stellt. Verfassungsrechtliche Bedenken werden nicht geäußert.

👍 dbb beamtenbund und tarifunion

„Die verbindliche Beteiligung des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundesministeriums des Innern an den Einstellungsprozessen bei der Autobahn GmbH hat in der Praxis die Gewinnung geeigneter Bewerber für die Autobahn GmbH erschwert, da die Einstellungsprozesse teils deutlich verzögert worden sind und geeignete Bewerber dadurch nicht gewonnen werden konnten.“

Der dbb beamtenbund und tarifunion begrüßt die geplante Streichung des § 5 Absatz 2 Satz 4 im Fernstraßen-Überleitungsgesetz. Diese Regelung hatte bisher vorgeschrieben, dass das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium des Innern verbindlich an den Einstellungsprozessen der Autobahn GmbH beteiligt werden mussten. In der Praxis führte dies zu Verzögerungen und erschwerte die Gewinnung qualifizierter Bewerber für die Autobahn GmbH. Die Stellungnahme betont, dass die Rechtsform der GmbH für die Autobahn GmbH klare und schlanke Entscheidungsstrukturen erfordert. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die ausdrückliche Begrüßung der Streichung der bisherigen Regelung, 2) Die Problematik der bisherigen Verzögerungen bei Einstellungen, 3) Die Notwendigkeit transparenter und verbindlicher Regelungen zur außertariflichen Vergütung, die von der Geschäftsführung der Autobahn GmbH unter Einbeziehung des Aufsichtsrats und des Bundesministeriums für Verkehr zu erarbeiten sind.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 09.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:08.09.2025
Erste Beratung:11.09.2025
Abstimmung:16.10.2025
Drucksache:21/1492 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/2199 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Verkehrsausschuss08.10.2025Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Der federführende Ausschuss war der Verkehrsausschuss (15. Ausschuss). Angaben zu mitberatenden Ausschüssen sind im Text nicht enthalten.  
 
Beschlussempfehlung:  
Die Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1492 unverändert anzunehmen. Zugestimmt haben die Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Fraktion Die Linke hat sich enthalten. Ein Entschließungsantrag wird nicht erwähnt. 
 
Änderungen:  
Es wurden keine Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen; der Ausschuss empfiehlt die Annahme in unveränderter Fassung. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen an anderen Gesetzen oder auf einen sogenannten Trojaner. 
 
Begründung:  
Die wesentliche Begründung ist, dass der bisherige Zustimmungsvorbehalt von drei Bundesministerien bei außertariflichen Arbeitsverhältnissen und Leistungen für Beschäftigte der Autobahn GmbH und des Fernstraßen-Bundesamtes (FBA) zu Nachteilen bei der Personalgewinnung führt. Die Streichung der betreffenden Sätze soll die Verfahren beschleunigen, da die Einbindung der Ressorts bereits anderweitig geregelt ist. Zusätzlich werden redaktionelle Anpassungen an aktuelle Ministeriumsbezeichnungen vorgenommen. 
 
Statements der Fraktionen:  
Keine Angaben.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:374/25
Eingang im Bundesrat:15.08.2025
Erster Durchgang:29.09.2025
Abstimmung:21.11.2025
Status Bundesrat:Zugestimmt