Gesetz zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften

| Offizieller Titel: | Gesetz zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005 |
| Initiator: | Bundesministerium für Gesundheit |
| Status: | Verabschiedet, noch nicht verkündet |
| Letzte Änderung: | 29.12.2025 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | 21/1508 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/2602 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.🟣🟣🟣 Beteiligungsfrist mindestens 4 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
| Trojanercheck : | ✅ Keine sachfremden Ergänzungen in der Beschlussempfehlung. |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die innerstaatliche Umsetzung der am 1. Juni 2024 von der 77. Weltgesundheitsversammlung beschlossenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV). Diese Änderungen sollen die internationale Zusammenarbeit und Koordination bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren – insbesondere im Hinblick auf Pandemien – verbessern und beschleunigen. Die Lösung besteht darin, durch ein Vertragsgesetz die völkerrechtliche Bindung Deutschlands an die neuen IGV-Regelungen herzustellen. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Gesundheit.
Hintergrund:
Im Text wird ausführlich die Vorgeschichte erläutert: Die IGV sind das zentrale völkerrechtliche Instrument zur Bekämpfung internationaler Gesundheitsgefahren und wurden nach Erfahrungen mit SARS, Ebola und insbesondere der COVID-19-Pandemie als überarbeitungsbedürftig erkannt. Die COVID-19-Pandemie zeigte Schwächen in der internationalen Koordination, weshalb 2022 ein Reformprozess gestartet wurde, der 2024 in die vorliegenden Änderungen mündete. Die IGV haben eine lange Entwicklungsgeschichte und wurden mehrfach angepasst, zuletzt 2014 und 2022.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine Haushaltsausgaben. Es werden auch keine Einnahmen erwartet. Für Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung entsteht kein Erfüllungsaufwand. Für bestimmte Flughäfen und Häfen kann durch neue Anforderungen (z.B. Laborvereinbarungen) ein nicht quantifizierbarer Erfüllungsaufwand entstehen, sofern solche Vereinbarungen nicht bereits bestehen. Für Gelbfieber-Impfstellen entsteht ein geringfügiger Mehraufwand durch erweiterte Angaben in den Impfbescheinigungen. Bürokratiekosten aus Informationspflichten entstehen nicht.
Inkrafttreten:
Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Der Zeitpunkt, zu dem die IGV-Änderungen für Deutschland völkerrechtlich wirksam werden, ist gesondert im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben (völkerrechtlich ab 19. September 2025).
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft, da die Frist für die Umsetzung der IGV-Änderungen für Vertragsstaaten bereits abgelaufen ist und das parlamentarische Verfahren schnellstmöglich abgeschlossen werden muss. Das Gesetz schränkt bestimmte Grundrechte ein (körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Brief- und Postgeheimnis, Freizügigkeit). Die Änderungen stärken die Rolle der WHO, führen neue Begriffe wie „pandemische Notlage“ und „nationale IGV-Koordinierungsstelle“ ein, fördern Gerechtigkeit und Solidarität als Grundsätze und ermöglichen u.a. digitale Gesundheitsdokumente. Es wird ein koordinierender Finanzierungsmechanismus geschaffen und ein Ausschuss der Vertragsstaaten zur Umsetzung der IGV eingerichtet. Die Änderungen dienen auch der nachhaltigen Entwicklung und unterstützen die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.
| Datum erster Entwurf: | 07.07.2025 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 16.07.2025 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Zu den Fristen und zum Eingangsdatum der Aufforderung zur Stellungnahme machen die Verbände keine Angaben. Es lässt sich daher keine konkrete Dauer der Beteiligungsphase bestimmen.
Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zu den geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) ist überwiegend positiv. Die meisten Verbände begrüßen die Umsetzung der WHO-Beschlüsse in deutsches Recht und betonen die Bedeutung internationaler Kooperation, Gerechtigkeit und Solidarität im Gesundheitswesen. Einzelne Aspekte werden jedoch kritisch gesehen, insbesondere von Seiten der forschenden Arzneimittelhersteller und der kommunalen Spitzenverbände, die auf spezifische Herausforderungen und Nachbesserungsbedarf hinweisen.
Meinungen im Detail
1. Definitionen und Technologietransfer
Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) hebt die Notwendigkeit klarer und präziser Definitionen zentraler Begriffe wie 'pandemische Notlage' und 'maßgebliche Gesundheitsprodukte' hervor, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden. Er kritisiert insbesondere unklare Definitionen und lehnt verpflichtende Technologietransfers ab. Der vfa spricht sich für freiwillige Lösungen auf Basis gegenseitigen Einvernehmens aus und warnt davor, dass verpflichtende Maßnahmen Innovation und die Beteiligung kleinerer Unternehmen gefährden könnten. Die Verbesserung des Zugangs zu Impfstoffen und Medikamenten sollte nach Ansicht des vfa durch Dialog und Kooperation erfolgen. Diese Kritikpunkte werden vor allem von der Industrie vertreten.
2. Solidarität, Gerechtigkeit und internationale Zusammenarbeit
Der Deutsche Caritasverband, die Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) sowie der Deutsche Landkreistag begrüßen die Aufnahme und Stärkung der Werte Gerechtigkeit und Solidarität in den IGV. Sie betonen die Bedeutung internationaler Zusammenarbeit und abgestimmter Maßnahmen zur Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren. Besonders hervorgehoben werden die neuen Regelungen für den Pandemiefall, die internationalen Informationspflichten, die Unterstützung anderer Staaten und die Rolle der Digitalisierung (z.B. Warn-Apps) zur Verringerung von Ansteckungsgefahren. Diese Aspekte werden vor allem von Sozialverbänden, medizinischen Fachverbänden und kommunalen Spitzenverbänden positiv bewertet.
3. Umsetzungskosten und Förderbedarf
Der Deutsche Städtetag weist darauf hin, dass der im Gesetzentwurf dargestellte Erfüllungsaufwand bislang nur für die Wirtschaft, insbesondere für Flughäfen und Häfen, berücksichtigt wurde. Er fordert, auch die Kosten für öffentliche Gesundheitsdienste (ÖGD) und Behandlungszentren wie Sonderisolierstationen zu berücksichtigen und schlägt konkrete Förderprogramme des Bundes für betroffene Einrichtungen vor. Diese Kritik wird insbesondere von kommunalen Spitzenverbänden geäußert.
4. Rolle Deutschlands und nationale Umsetzung
Der Deutsche Landkreistag betont die Bedeutung der deutschen Umsetzung der IGV als Beitrag zur globalen Gesundheitssicherheit und hebt die Notwendigkeit effektiver Zusammenarbeit zur Abwehr von Gesundheitsrisiken hervor. Auch die ALM e.V. unterstreicht die Bedeutung der innerstaatlichen Umsetzung und Nachhaltung der IGV.
Verfassungsrechtliche Bedenken werden in den vorliegenden Stellungnahmen nicht explizit geäußert.
„Der wesentliche Inhalt des o.g. Referentenentwurfs, den in der 77. Weltgesundheitsversammlung in Genf am 1. Juni 2024 beschlossenen Änderungen der IGV ... wird von den Akkreditierten Laboren in der Medizin unterstützt.“
Die Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) begrüßen den Gesetzentwurf zur Umsetzung der am 1. Juni 2024 auf der 77. Weltgesundheitsversammlung beschlossenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV). Sie unterstützen insbesondere die Stärkung der Umsetzung und Nachhaltung der IGV sowie die stärkere Verankerung von Gerechtigkeit und Solidarität im internationalen Gesundheitsschutz. Besonders hervorgehoben werden die Unterstützung der innerstaatlichen Umsetzung der IGV, die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit und die Aspekte Gerechtigkeit und Solidarität.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 03.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Zusammenfassend ist zu konstatieren, dass der Deutsche Caritasverband die im Referentenentwurf vorgesehenen Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften vollauf unterstützt und mit Nachdruck begrüßt, dass die Bundesregierung dieses Instrument zur grenzüberschreitenden Bekämpfung von Gesundheitsgefahren forciert.“
Der Deutsche Caritasverband begrüßt den Gesetzentwurf zur Umsetzung der am 1. Juni 2024 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschlossenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) in deutsches Recht. Die Stellungnahme hebt die Bedeutung internationaler Solidarität und Zusammenarbeit bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren hervor. Besonders betont werden die Einführung von Vorschriften für das Handeln im Falle einer pandemischen Notlage, die Aufnahme der Werte Gerechtigkeit und Solidarität als Grundsätze der IGV sowie die Unterstützung digitaler Gesundheitsdokumente für den internationalen Austausch. Ausführlich thematisiert werden: 1) Die Bedeutung der neuen Regelungen für den Pandemiefall, insbesondere im Hinblick auf internationale Informationspflichten und Zusammenarbeit, 2) Die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung internationaler Versorgungsketten und Unterstützung anderer Staaten, 3) Die Rolle der Digitalisierung, etwa durch Warn-Apps, zur Verringerung von Ansteckungsgefahren.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 03.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir begrüßen die Überführung der in der 77. Weltgesundheitsversammlung in Genf am 1. Juni 2024 beschlossenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften in deutsches Recht als Beitrag Deutschlands zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Bekämpfung von Gesundheitsgefahren.“
Der Deutsche Landkreistag begrüßt die Umsetzung der auf der 77. Weltgesundheitsversammlung beschlossenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) von 2005 in deutsches Recht. Die Stellungnahme hebt hervor, dass diese Anpassung als wichtiger Beitrag Deutschlands zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Bekämpfung von Gesundheitsgefahren gesehen wird. Besonders ausführlich thematisiert werden die Bedeutung international abgestimmter Maßnahmen im Gesundheitsbereich, die Rolle Deutschlands bei der Umsetzung globaler Gesundheitsvorschriften sowie die Notwendigkeit einer effektiven Zusammenarbeit zur Abwehr von Gesundheitsrisiken.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Daher möchten wir dringend anregen, die Hinweise zum Erfüllungsaufwand im Referentenentwurf zu ergänzen.“
Der Deutsche Städtetag nimmt zum Referentenentwurf zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) Stellung und hebt hervor, dass der im Entwurf dargestellte Erfüllungsaufwand (also die Kosten und der Aufwand zur Umsetzung der neuen Regelungen) bislang nur für die Wirtschaft, insbesondere für Flughäfen und Häfen, berücksichtigt wurde. Der Verband weist darauf hin, dass auch auf nationaler Ebene, zum Beispiel für öffentliche Gesundheitsdienste (ÖGD) und Behandlungszentren wie Sonderisolierstationen, zusätzliche Kosten entstehen könnten. Daher wird angeregt, die Hinweise zum Erfüllungsaufwand im Gesetzentwurf zu ergänzen und konkrete Förderprogramme des Bundes für betroffene Einrichtungen in den Bundesländern zu etablieren. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit, den Erfüllungsaufwand auch für kommunale Strukturen zu berücksichtigen, 2) mögliche zusätzliche Kosten für Sonderisolierstationen und Behandlungszentren, 3) die Empfehlung für nationale Förderprogramme.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 03.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das Potential zu Innovation von vorneherein zu beschränken ist kontraproduktiv, auch für die Ermöglichung des Zugangs. Demgegenüber sind garantierte offenen Grenzen für Waren, Know-how und Personal entscheidende Beiträge zu einem gerechten Zugang – dazu sollten sich alle Staaten verpflichten.“
Die Stellungnahme des Verbands forschender Arzneimittelhersteller (vfa) bezieht sich auf die geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die im Zuge der Covid-19-Pandemie überarbeitet wurden. Der vfa begrüßt grundsätzlich die Überarbeitung und die laufenden Verhandlungen zu einem internationalen Pandemieabkommen. Besonders betont wird die Notwendigkeit klarer und präziser Definitionen für Begriffe wie 'pandemische Notlage' und 'maßgebliche Gesundheitsprodukte', da unklare Definitionen Rechtsunsicherheit schaffen. Der Verband spricht sich dafür aus, dass Technologietransfer – also die Weitergabe von Wissen und Technologien zur Herstellung von Impfstoffen und Medikamenten – nur freiwillig und auf Basis gegenseitigen Einvernehmens erfolgen sollte. Zudem wird hervorgehoben, dass der Zugang zu Impfstoffen und Medikamenten durch Dialog und Kooperation verbessert werden sollte, nicht durch verpflichtende Maßnahmen, die Innovation und Beteiligung insbesondere kleinerer Unternehmen gefährden könnten. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Kritik an unklaren Definitionen zentraler Begriffe, 2) die Ablehnung verpflichtender Technologietransfers zugunsten freiwilliger Lösungen, 3) die Bedeutung von Solidarität und freiem Warenverkehr für einen gerechten Zugang zu Gesundheitsprodukten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 01.12.2024
Lobbyregister-Nr.: R000762 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
Im Lobbyregister des Bundestags sind 1 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Stärkung der internationalen Zusammenarbeit in der WHO in gesundheitlichen Krisensituationen; Verankerung von Menschenrechten, Solidarität und Gerechtigkeit, Verankerung von Mechanismen für pandemische Notlagen
Lobbyregister-Nr.: R000896 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 67396
| Eingang im Bundestag: | 08.09.2025 |
| Erste Beratung: | 09.10.2025 |
| Abstimmung: | 06.11.2025 |
| Drucksache: | 21/1508 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/2602 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Gesundheit | 13.10.2025 | Anhörung Tagesordnung Ergänzung |
| Ausschuss für Gesundheit | 05.11.2025 | Tagesordnung |
| Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | 05.11.2025 | Tagesordnung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 13.10.2025 im Ausschuss für Gesundheitsausschuss statt.
Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD): Der BVÖGD begrüßte die Stärkung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und ihrer IGV-Regularien als zentrales, völkerrechtlich bindendes Instrument zur Bewältigung grenzüberschreitender Gesundheitsrisiken. Besonders hervorgehoben wurde die Einführung einer neuen Alarmstufe, der sogenannten pandemischen Notlage, die eine breite Reaktion bereits vor einer Pandemie ermögliche.
Deutscher Caritasverband: Der Deutsche Caritasverband betonte die Relevanz der Einführung des Begriffs „pandemische Notlage von nationaler Tragweite“ im Infektionsschutzgesetz (IfSG) für die erfolgreiche Pandemiebekämpfung. Mit Blick auf autokratische Regierungen hob die Caritas das neue Gebot hervor, dass die WHO andere Vertragsstaaten informieren muss, wenn ein Staat die Zusammenarbeit verweigert. Dies sei von großer Bedeutung.
Pedro Villarreal (Stiftung Wissenschaft und Politik, SWP): Pedro Villarreal wies darauf hin, dass einige Staaten wie die USA, Italien und Argentinien die geänderten IGV aus Prinzip ablehnten, was zu Lücken beim Informationsaustausch führen könne. Für eine wirksame Erfüllung der Aufgaben der WHO sei ein Informationsaustausch zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren erforderlich.
Peter Tinnemann (Gesundheitsamt Frankfurt am Main): Peter Tinnemann erklärte, die IGV seien ein entscheidendes Instrument zur Eindämmung von Krankheitsausbrüchen und bildeten das Rückgrat der globalen Gesundheitssicherheit. Befürchtungen, dass Nationalstaaten gegenüber der WHO an Souveränität verlieren könnten, seien unbegründet.
Weitere Sachverständige: Weitere Sachverständige betonten übereinstimmend, dass die Einzelstaaten durch die IGV nicht in ihrer Souveränität eingeschränkt würden.
Sprecher des Verbandes Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO): Ein VENRO-Sprecher hob hervor, dass jährlich rund 400 Risikosignale zu möglichen grenzüberschreitenden Infektionsproblemen bei der WHO eingehen. Diese würden von der WHO bewertet, kommuniziert und mit internationalen Fachleuten besprochen. Die WHO sei dafür unabdingbar.
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Der federführende Ausschuss war der Ausschuss für Gesundheit (14. Ausschuss). Mitberatend war der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Der Gesetzentwurf wurde in der 31. Sitzung des Bundestags am 9. Oktober 2025 in erster Lesung beraten und entsprechend überwiesen.
Beschlussempfehlung:
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksachen 21/1508, 21/1905 unverändert anzunehmen. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zugestimmt. Die Fraktion der AfD hat dagegen gestimmt. Ein Entschließungsantrag wird im Text nicht erwähnt.
Änderungen:
Es wurden keine Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen; der Ausschuss empfiehlt die Annahme in unveränderter Fassung. Die Empfehlung bezieht sich ausschließlich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen an anderen Gesetzen oder auf sogenannte „Trojaner“.
Begründung:
Die Begründung betont, dass die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) nach Annahme durch die 77. Weltgesundheitsversammlung völkerrechtlich in Kraft getreten sind und für die innerstaatliche Umsetzung ein Vertragsgesetz erforderlich ist. Ziel ist es, die Voraussetzungen für die völkerrechtliche Bindung Deutschlands an die neuen IGV zu schaffen. Zentrale Neuerungen sind die Einführung des Begriffs „pandemische Notlage“, die Aufnahme der Prinzipien „Gerechtigkeit“ und „Solidarität“ als verbindliche Grundsätze sowie eine Verpflichtung zur schnellen Information und Abstimmung mit der WHO bei Gesundheitsgefahren. Die Änderungen sollen die internationale Koordination und Reaktionsfähigkeit verbessern. Es entstehen keine Haushaltsausgaben oder Erfüllungsaufwand für Bürger und Verwaltung; für bestimmte Flughäfen, Häfen und Gelbfieber-Impfstellen kann ein geringfügiger, nicht quantifizierbarer Mehraufwand entstehen.
Statements der Fraktionen:
- CDU/CSU: Unterstützt die Änderungen, sieht keine Einschränkung der nationalen Souveränität, betont die Unverbindlichkeit der WHO-Empfehlungen und die Entscheidungsbefugnis Deutschlands.
- AfD: Erkennt die Notwendigkeit des Gesetzes an, kritisiert aber die Einführung der „pandemischen Notlage“, die erweiterten Kompetenzen des WHO-Generaldirektors, die Einführung digitaler Gesundheitsdokumente, die Betonung von Impfstoffen, die Verpflichtung zum Kampf gegen Desinformation und die nationale Umsetzungspflicht. Sie äußert zudem Bedenken wegen der Finanzierung der WHO durch private Geldgeber.
- SPD: Betont, dass die Änderungen die nationale Souveränität nicht beeinträchtigen und internationale Zusammenarbeit notwendig ist. Kritisiert die Forderung nach einem WHO-Austritt als isolationistisch und bekennt sich zum Multilateralismus.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hebt die Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit hervor, insbesondere angesichts der globalen Ausbreitung von Krankheiten. Betont die Verantwortung Deutschlands und die Bedeutung der IGV für den Schutz der Bevölkerung.
- Die Linke: Befürwortet die Neuregelungen, sieht keine Gefahr für die nationale Autonomie, kritisiert Desinformation und betont die Notwendigkeit internationaler Kooperation und Wissenstransfer. Äußert Kritik an der Rolle der Bundesregierung beim zeitgleich verhandelten Pandemie-Vertrag.
- CDU/CSU und SPD (Koalitionsfraktionen): Unterstreichen gemeinsam, dass die Änderungen die nationale Souveränität nicht einschränken, sondern die Handlungsfähigkeit Deutschlands stärken und die internationale Zusammenarbeit bei Gesundheitskrisen verbessern.
Zusammenfassung:
Der federführende Ausschuss für Gesundheit empfiehlt, den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften unverändert anzunehmen. Die Empfehlung wird von allen Fraktionen außer der AfD unterstützt. Es gibt keine Änderungen am Gesetzentwurf und keine „Trojaner“. Die Begründung betont die Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit und die Wahrung der nationalen Souveränität. Die Fraktionen äußern sich entsprechend ihrer politischen Ausrichtung, wobei die AfD als einzige Fraktion ablehnt und umfangreiche Kritikpunkte äußert.
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Drucksache im BR: | 392/25 |
| Eingang im Bundesrat: | 15.08.2025 |
| Erster Durchgang: | 29.09.2025 |
| Abstimmung: | 29.12.2025 |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |