Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes - Aufenthaltsrecht für Jesidinnen und Jesiden

| Offizieller Titel: | Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes - Aufenthaltsrecht für Jesidinnen und Jesiden |
| Initiator: | B90/Grüne |
| Status: | In der Ausschussberatung |
| Letzte Änderung: | 13.11.2025 |
| Drucksache: | 21/795 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, ein gesetzliches Aufenthaltsrecht für Jesidinnen und Jesiden mit irakischer Staatsbürgerschaft zu schaffen, die vor dem 31.07.2025 nach Deutschland eingereist sind. Damit soll dieser besonders schutzbedürftigen Gruppe eine gesicherte Bleibeperspektive und Integration ermöglicht werden, da sie weiterhin von Verfolgung und Diskriminierung bedroht sind und bisher nur unzureichend Schutz erhalten. Die Lösung besteht in der Erteilung eines Aufenthaltstitels mit einer Gültigkeit bis zum 31.07.2028, unabhängig von der Sicherung des Lebensunterhalts und ohne das übliche Visumserfordernis. Der Entwurf stammt von Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nicht von der Bundesregierung; daher ist kein Ministerium federführend zuständig.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf verweist ausführlich auf die Vorgeschichte: Der Bundestag hat im Januar 2023 die Gräueltaten des IS an den Jesidinnen und Jesiden als Völkermord anerkannt. Trotz des militärischen Siegs über den IS sind Jesidinnen und Jesiden weiterhin gesellschaftlicher Ausgrenzung, Diskriminierung und einer unsicheren Lage im Irak ausgesetzt. Viele leben in Flüchtlingslagern ohne Perspektive, und es gab in Deutschland Proteste gegen Abschiebungen. Verschiedene Bundesländer haben temporäre Abschiebestopps erlassen, aber eine bundesweite, dauerhafte Lösung fehlt bislang. Die Verantwortung Deutschlands wird auch mit Blick auf die eigene Geschichte betont.
Kosten:
Keine Angaben.
Inkrafttreten:
Keine Angaben. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf sieht eine Evaluation vor dem 31.07.2028 vor, mit der Möglichkeit, die Regelungen zu verlängern. Er betont die Bedeutung einer bundeseinheitlichen, transparenten Lösung, die Rechts- und Verwaltungsvereinfachung bringt und die Integration fördert. Der Entwurf wird als Signal an die internationale Gemeinschaft verstanden und könnte als Präzedenzfall für den Umgang mit Opfern von Völkermord dienen. Die Eilbedürftigkeit wird nicht explizit erwähnt, ergibt sich aber aus der aktuellen Bedrohungslage und der Unsicherheit der Betroffenen.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Einführung eines bundesweiten Aufenthaltsrechts für Personen aus dem Irak mit jesidischer Zugehörigkeit
- Keine Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung erforderlich
- Kein erforderliches Visum für die Einreise notwendig
- Die Aufenthaltserlaubnis soll in der Regel erteilt werden, Ausnahmen sind bei atypischen Umständen (z.B. Straftaten) möglich
- Gilt für alle Betroffenen, die bis zu einem bestimmten Stichtag eingereist sind, unabhängig von der Art der Einreise
- Das Aufenthaltsrecht ist befristet bis zum 31.07.2028
- Betroffene können bis dahin versuchen, einen anderen Aufenthaltsstatus zu erlangen
- Inkrafttreten der Regelungen am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
| Eingang im Bundestag: | 08.07.2025 |
| Erste Beratung: | 13.11.2025 |
| Drucksache: | 21/795 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |