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Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

kein Status
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Verabschiedet, noch nicht verkündet
Letzte Änderung:13.11.2025
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/1930 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/2670 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Trojanercheck:Trojanerverdacht
Verknüpfungen:Der Entwurf basiert auf einem Vorhaben aus der vorherigen Legislaturperiode.: Entwurf 20. Legislaturperiode
Hinweis:In der Ausschussberatung wurde hier noch die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen von Buchungsbelegen von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten von 8 auf 10 Jahre angehängt.
Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Modernisierung und Digitalisierung der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in Deutschland. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung soll gestärkt, digitalisiert und effizienter gemacht werden, um effektiver gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und organisierte Kriminalität vorzugehen. Dazu werden u. a. ein risikoorientierter Prüfansatz, automatisierte Datenanalysen, verbesserte digitale Prüfungsabläufe und ein erweiterter Informationsaustausch zwischen Behörden eingeführt. Die FKS erhält zudem mehr Kompetenzen zur selbständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Finanzen
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf setzt Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag (CDU, CSU, SPD) um, die eine Stärkung der FKS und eine effektivere Bekämpfung von Schwarzarbeit vorsehen. Hintergrund sind wiederholte Kritik von Bundesrechnungshof und Mindestlohnkommission an der bisherigen Effektivität der FKS, insbesondere wegen mangelnder Nutzung vorhandener Daten und ineffizienter, analoger Prüfabläufe. Die Evaluierung des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch von 2019 zeigte weiteren Verbesserungsbedarf. Ziel ist es, den Sozialstaat, die öffentlichen Haushalte und einen fairen Wettbewerb zu schützen. 
 
Kosten:  
Für den Bund entstehen im Einzelplan 08 (Zollverwaltung/ITZBund) in den ersten vier Jahren nach Inkrafttreten einmalige und jährliche zusätzliche Ausgaben von insgesamt ca. 474 Mio. Euro. Hinzu kommen jährliche Personalkosten, Sachkosten und IT-Aufwände. Im Jahr 2026 werden für den Bund Einnahmen von ca. 10,4 Mio. Euro erwartet, die bis 2029 auf ca. 131,5 Mio. Euro steigen.  
Für die Länder werden Einnahmen durch Nacherhebung von Steuern und Geldstrafen im Jahr 2026 von ca. 16 Mio. Euro, 2027 ca. 23,7 Mio. Euro, 2028 ca. 175,8 Mio. Euro und 2029 ca. 188,2 Mio. Euro erwartet. Die Länderhaushalte werden im Bereich der Justiz jährlich um ca. 59 Mio. Euro entlastet.  
Sozialversicherungsträger erhalten durch Nachforderungen von Beiträgen Mehreinnahmen: 2026 ca. 22,2 Mio. Euro, 2027 ca. 45,2 Mio. Euro, 2028 ca. 501,4 Mio. Euro, 2029 ca. 538,7 Mio. Euro.  
Für die Wirtschaft entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von ca. 0,8 Mio. Euro, der aber durch Entlastungen (z. B. gezieltere Prüfungen, Bürokratieabbau) überkompensiert wird, sodass im Saldo eine Entlastung von ca. 6,3 Mio. Euro entsteht.  
Weitere Kosten für Verbraucher oder das Preisniveau sind nicht zu erwarten. 
 
Inkrafttreten:  
Konkrete Angaben zum Inkrafttreten sind nicht enthalten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. 
 
Sonstiges:  
- Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, da er auf akute Überlastung der Justiz und die Notwendigkeit einer effektiveren Bekämpfung von Schwarzarbeit reagiert. 
- Die Regelungen sind teilweise befristet (z. B. für die Einschränkung des Anwendungsbereichs bestimmter Branchen für fünf Jahre), mit Evaluierungen nach vier bzw. spätestens 2031 für das Gesamtpaket. 
- Der Entwurf sieht eine umfassende Digitalisierung vor, einschließlich des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz. 
- Die FKS wird Teilnehmer am polizeilichen Informationsverbund, was die Zusammenarbeit mit anderen Ermittlungsbehörden verbessert. 
- Ziel ist auch die Entlastung der Justiz durch Übertragung von Ermittlungsbefugnissen an die FKS. 
- Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ist ausführlich begründet. 
- Interessenvertreter wurden beteiligt, und deren Anregungen (z. B. zum Fleischerhandwerk) wurden teilweise übernommen. 
- Nachhaltigkeitsziele (z. B. Armutsbegrenzung, menschenwürdige Arbeit, weniger Ungleichheiten) werden durch das Gesetz unterstützt. 
- Das Gesetz ist mit EU- und Völkerrecht vereinbar. 
 
Zusammenfassung:  
Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Bekämpfung von Schwarzarbeit durch Digitalisierung, bessere Datenanalyse und mehr Kompetenzen für die FKS deutlich zu verbessern. Er bringt hohe Investitionen, aber auch erhebliche Mehreinnahmen und Entlastungen für Staat, Sozialversicherung und Wirtschaft. Die Umsetzung ist eilbedürftig und wird durch regelmäßige Evaluierungen begleitet. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung in Stichpunkten zusammengefasst: 
 
- Einführung eines risikoorientierten Prüfungsansatzes der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), bei dem Prüfungen gezielt nach Risikohinweisen und nicht nach festen Quoten erfolgen 
- Aufbau eines zentralen Risikomanagements und eines operativen Informations- und Datenanalysesystems (OIDA), das große Datenmengen aus verschiedenen Quellen (z. B. Steuer- und Sozialdaten) automatisiert auswertet, um Hochrisikobereiche und Prüfobjekte zu identifizieren 
- Anpassung des Branchenkatalogs für besonders kontrollierte Wirtschaftsbereiche: 
- Aufnahme des Friseur- und Kosmetikgewerbes als neue Schwerpunktbranche 
- Streichung der Forstwirtschaft und des Fleischerhandwerks (letzteres befristet) aus dem Katalog 
- Erweiterung der Ausweismitführungspflicht und der Aufzeichnungspflichten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Schwerpunktbranchen 
- Einführung und Erweiterung digitaler Prüfungs- und Kommunikationsmöglichkeiten: 
- Elektronische Übermittlung und Einsichtnahme von Unterlagen und Daten, auch per Fernzugriff 
- Möglichkeit zur Durchführung von Prüfungen und Auskunftserteilungen per Videokonferenz oder telefonisch 
- Erweiterung der Befugnisse der FKS zur Identitätsfeststellung: 
- Erhebung von Lichtbildern und Fingerabdrücken, wenn die Identität vor Ort nicht anders feststellbar ist 
- Abgleich biometrischer Daten mit polizeilichen und ausländerrechtlichen Datenbanken (z. B. INPOL, SIS, AFIS, AZR) 
- Teilnahme der FKS am polizeilichen Informationsverbund zur besseren Bekämpfung organisierter Kriminalität und zum Informationsaustausch mit Polizeibehörden 
- Stärkung der Zentralstellenfunktion der Generalzolldirektion zur Koordination, Analyse und Unterstützung der Hauptzollämter bei Prüfungen und Ermittlungen 
- Erweiterung der selbstständigen Ermittlungsbefugnisse der FKS: 
- Wegfall des bisherigen Erfordernisses, dass die Staatsanwaltschaft jedes einzelne Verfahren an die FKS abgeben muss 
- FKS kann einfach gelagerte Ermittlungsverfahren (z. B. Sozialleistungsbetrug, Vorenthalten von Arbeitsentgelt) eigenständig führen und abschließen 
- Schaffung neuer Straftatbestände und Verschärfung bestehender Bußgeldregelungen: 
- Strafbarkeit des gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Herstellens und Inverkehrbringens von Schein- und Abdeckrechnungen 
- Erhöhung des Bußgeldrahmens für Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten (z. B. Arbeitszeitaufzeichnungen) 
- Einführung von Sammelauskunftsersuchen gegenüber Dritten (z. B. Online-Plattformen), um Anbieter von Dienst- und Werkleistungen zu ermitteln, wenn konkrete Anhaltspunkte für Schwarzarbeit bestehen 
- Erweiterung der Meldepflichten für ausländische Arbeitgeber und Verleiher (z. B. zusätzliche Angaben zur Staatsangehörigkeit und Kontaktadresse der entsandten Arbeitnehmer) 
- Anpassung der Datenschutzregelungen und Löschfristen für die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung 
- Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten auf zehn Jahre 
- Evaluierung der neuen Regelungen spätestens im Jahr 2031 hinsichtlich Wirksamkeit und Aufwand 
 
Diese Maßnahmen zielen auf eine effizientere, digitalisierte und risikoorientierte Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ab, mit besonderem Fokus auf Hochrisikobereiche und den Schutz von Arbeitnehmerrechten. 
 
Stellungnahmen:  
Hier ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung sowie der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR): 
 
Kerninhalte des Gesetzentwurfs: 
- Ziel ist die Modernisierung und Digitalisierung der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, insbesondere durch einen risikoorientierten Prüfansatz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). 
- Einführung eines neuen Informations- und Datenanalysesystems (OIDA), das große Datenmengen systematisch auswertet und Risikobewertungen ermöglicht. Dadurch sollen Prüfungen gezielter und effizienter erfolgen. 
- Anpassung des Katalogs der besonders risikobehafteten Branchen: Neu aufgenommen werden Friseur- und Kosmetiksalons, gestrichen werden Forst- und Fleischereibranche (mit Einschränkung für das Fleischerhandwerk). 
- Erweiterung der Befugnisse der FKS, z. B. Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund, neue Kompetenzen zur eigenständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren, insbesondere bei einfach gelagerten Fällen. 
- Digitalisierung der Prüfungsabläufe: Unternehmen können Unterlagen künftig elektronisch übermitteln oder der FKS elektronisch zugänglich machen, was Prüfungen beschleunigt und Bürokratie abbaut. 
- Anpassung und Erweiterung von Meldepflichten (z. B. bei Entsendungen von Arbeitnehmern), Vereinheitlichung von Bußgeldvorschriften, Erhöhung des Bußgeldrahmens bei Verstößen gegen Arbeitszeitaufzeichnungspflichten. 
- Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Finanzunternehmen auf 10 Jahre. 
- Verbesserung des Datenschutzes und der Zweckbindung bei der Datenverarbeitung, insbesondere beim Einsatz automatisierter Analysesysteme. 
- Die Neuregelung wird spätestens 2031 evaluiert, insbesondere im Hinblick auf die Wirksamkeit und den Aufwand im Verhältnis zu den Ergebnissen der FKS. 
 
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR): 
- Der NKR hat den Entwurf geprüft und keine Einwände gegen die Darstellung des Erfüllungsaufwands erhoben. Die Angaben sind nachvollziehbar und methodengerecht. 
- Wirtschaft:  
- Insgesamt ergibt sich für die Wirtschaft eine jährliche Entlastung von rund 6,3 Mio. Euro (hauptsächlich durch Digitalisierung und Bürokratieabbau). 
- Einmaliger Aufwand für die Wirtschaft: rund 800.000 Euro. 
- Durch die Aufnahme von Friseur- und Kosmetiksalons entstehen einmalige Kosten von ca. 819.000 Euro und laufende Kosten von ca. 1,7 Mio. Euro, während Forst- und Fleischereiwirtschaft um ca. 2,5 Mio. Euro jährlich entlastet werden. 
- Zusätzliche Meldepflichten verursachen jährlich ca. 613.000 Euro Aufwand. 
- Die Digitalisierung der Prüfungsabläufe bringt eine jährliche Entlastung von ca. 6,4 Mio. Euro. 
- Die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Finanzunternehmen verursacht jährlich ca. 336.000 Euro Mehraufwand. 
- Verwaltung: 
- Für den Bund entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von ca. 26,9 Mio. Euro (davon 16,2 Mio. Euro bei der Zollverwaltung, 10,6 Mio. Euro beim ITZBund, ca. 100.000 Euro bei Rentenversicherung und Arbeitsagentur). 
- Der jährliche Erfüllungsaufwand für den Bund beträgt ca. 78,9 Mio. Euro (davon 57,7 Mio. Euro bei der Zollverwaltung, 11 Mio. Euro bei der Rentenversicherung, 9,8 Mio. Euro beim ITZBund, 400.000 Euro beim BKA). 
- Für die Länder entsteht kein laufender, aber einmaliger IT-Aufwand von ca. 140.000 Euro. 
- Die Staatsanwaltschaften werden laut Ressortangaben jährlich um ca. 59 Mio. Euro entlastet, da die FKS mehr Ermittlungsverfahren eigenständig führen kann. 
- Die Digitaltauglichkeit wurde geprüft und ein Digitalcheck durchgeführt. 
- Die Evaluierung der Neuregelung ist vorgesehen, um die Zielerreichung und den Aufwand zu überprüfen. 
 
Bewertung durch den NKR: 
- Die Darstellung des Erfüllungsaufwands ist nachvollziehbar, methodengerecht und entspricht den Vorgaben. 
- Die „One in, one out“-Regel wird eingehalten (Entlastung überwiegt). 
- Die geplanten Maßnahmen sind geeignet, die angestrebten Ziele (bessere Bekämpfung von Schwarzarbeit, Bürokratieabbau, Digitalisierung, effizientere Prüfungen) zu erreichen. 
 
Fazit: 
Der Gesetzentwurf zielt auf eine effizientere, digitalisierte und risikoorientierte Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Die Bürokratie für Unternehmen wird insgesamt reduziert, die Verwaltung erhält neue digitale Werkzeuge, und die FKS wird gestärkt. Der NKR hält die Kostenschätzungen und die geplanten Maßnahmen für nachvollziehbar und angemessen. Die tatsächliche Wirksamkeit soll durch eine spätere Evaluierung überprüft werden.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:07.07.2025
Datum Kabinettsbeschluss:06.08.2025
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Am 7. Juli 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung bekanntgegeben. Nachdem in der vergangenen 20. Wahlperiode der Gesetzesentwurf auf Bundestagsdrucksache 20/13956 der Diskontinuität unterlag, wurde dieser entsprechend des Koalitionsvertrages für die 21. Legislaturperiode (dort insb. die Rz. 524 ff., 1519 ff. und 1693 zur Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit -FKS-) aktualisiert, ist aber in seinen wesentlichen Grundzügen erhalten geblieben. Der Gesetzentwurf ist von der Bundesregierung noch nicht beschlossen worden, womit alle Regelungsvorschläge des Referentenentwurfs noch unter dem Vorbehalt der abschließenden Einigung der Ressorts stehen.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Meinungsbild zum Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Bekämpfung von Schwarzarbeit

1. Grundsätzliche Bewertung und Zielrichtung
- Die meisten Verbände und Organisationen begrüßen das Ziel, Schwarzarbeit durch Digitalisierung und Modernisierung effizienter zu bekämpfen. Besonders Gewerkschaften, Branchenverbände (z.B. Bau, Logistik, Gebäudereinigung) und die Zollgewerkschaft sehen darin einen notwendigen Schritt, um fairen Wettbewerb und ordnungsgemäße Beschäftigung zu sichern.
- Kritik kommt vor allem von Arbeitgeberverbänden, Anwaltsorganisationen und Datenschutzexperten, die vor Überregulierung, Bürokratie und Grundrechtseingriffen warnen.

2. Digitalisierung, Datenaustausch und Bürokratie
- Die Einführung digitaler Prüfungen, moderner Datenanalyse und eines zentralen Informationssystems (OIDA) wird von vielen (z.B. Bauverbände, Zollgewerkschaft, Steuer-Gewerkschaft) als Effizienzgewinn gesehen.
- Bürokratiebelastung: Arbeitgeberverbände (BDA, BIV, DEHOGA, BPEX, DSLV, Fleischerverband, Omnibusverband) warnen vor zusätzlicher Bürokratie und hohen Investitionen in IT und Personal, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.
- Technische Voraussetzungen: Es wird gefordert, digitale Nachweise und Übermittlungen nur dort verpflichtend zu machen, wo die technischen Voraussetzungen gegeben sind (Gebäudereiniger, Steuerberaterkammer).
- Standardisierung: Steuerberaterkammer und Steuer-Gewerkschaft fordern einheitliche, standardisierte Schnittstellen und Datenformate.
- Datenschutz und IT-Sicherheit: Datenschutzbedenken werden von BPEX, Steuerberaterkammer, Anwaltverein, BRAK und Logistikverbänden betont. Sie verlangen klare Begrenzungen der Datenzugriffe und hohe IT-Sicherheitsstandards.
- Berufsgeheimnis: Die besondere Situation von Berufsgeheimnisträgern (z.B. Steuerberater) muss gesetzlich geregelt werden.

3. Ermittlungsbefugnisse, Strafrecht und Grundrechte
- Ausweitung der Befugnisse: Die geplante Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse der FKS, insbesondere der Zugang zu polizeilichen Informationssystemen und die Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung, wird von Behörden- und Gewerkschaftsseite begrüßt (Zollgewerkschaft, Polizei-Gewerkschaft).
- Rechtsstaatliche und verfassungsrechtliche Bedenken: Anwaltverein und BRAK sehen die Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse, die Vorverlagerung der Strafbarkeit und die Durchbrechung des Steuergeheimnisses kritisch. Sie warnen vor Grundrechtseingriffen und einer Verschiebung der Ermittlungszuständigkeiten zulasten der Staatsanwaltschaft.
- Unklare Rechtsbegriffe: Die Abgrenzung von Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit wird als unklar kritisiert (Anwaltverein).
- Verfassungswidrigkeit: Insbesondere die Absenkung der Schwelle für Grundrechtseingriffe (z.B. TKÜ) wird als potenziell verfassungswidrig eingestuft (BRAK, Anwaltverein).

4. Risikobranchen, Branchenspezifische Regelungen und Bürokratie
- Gewerkschaften (IG BAU, DGB) und Bauverbände fordern, die Forstwirtschaft nicht zu streichen und die Landwirtschaft als Risikobranche aufzunehmen, da dort weiterhin viele Verstöße auftreten.
- Handwerks- und Branchenverbände (Fleischerverband, Omnibusverband, ZDH) fordern, ihre Branchen aus dem Katalog der Risikobranchen zu streichen, um unnötige Bürokratie zu vermeiden.
- Die gezielte Kontrolle tatsächlich risikobehafteter Branchen wird von mehreren Verbänden (bdo, DEHOGA) gefordert.
- Es wird gefordert, branchenspezifische Besonderheiten (z.B. Teilzeit, Minijobs, Nachweisgesetz) zu berücksichtigen (Gebäudereiniger, Handwerk, Bauwirtschaft).

5. Arbeitszeiterfassung, Auftraggeberhaftung und Mindestlohn
- Digitale Arbeitszeiterfassung: Gewerkschaften (IG BAU, DGB) fordern eine verpflichtende digitale Arbeitszeiterfassung in Risikobranchen als Präventionsmaßnahme.
- Auftraggeberhaftung: Die Ausweitung der Haftung auf tatsächliche Auftraggeber wird von der IG BAU gefordert, um die Einhaltung von Lohn- und Sozialstandards zu sichern.
- Mindestlohnkontrollen: Die Bedeutung von Mindestlohnkontrollen und die Rolle öffentlicher Auftraggeber werden von Bauverbänden und Gewerkschaften betont.

6. Bußgelder und Sanktionen
- Kritik an Erhöhung: Arbeitgeberverbände (BDA, DSLV, Baugewerbe) und Branchenverbände lehnen die Erhöhung von Bußgeldern für Bagatellverstöße ab und fordern eine Konzentration auf schwere Delikte.
- Verhältnismäßigkeit: Es wird vor unverhältnismäßigen Sanktionen und zusätzlichen Belastungen bei Formfehlern gewarnt (Steuerberaterkammer, Bauwirtschaft).

7. Personelle und technische Ausstattung der Kontrollbehörden
- Forderung nach Aufstockung: Gewerkschaften (DGB, DSTG, BDZ) und Bauverbände betonen die Notwendigkeit ausreichender personeller und technischer Ressourcen für die FKS, um die neuen Aufgaben bewältigen zu können.
- Qualifikation und Weiterbildung: Es wird auf die Bedeutung gezielter Fortbildungen, insbesondere im Umgang mit KI und Datenschutz, hingewiesen (DSTG, BDZ).

8. Menschenhandel, Opferschutz und Betroffenenperspektive
- Kritik an fehlender Berücksichtigung: Menschenrechtsorganisationen (DIMR, KOK e.V.) und die Polizei-Gewerkschaft kritisieren, dass der Gesetzentwurf den Schutz und die Unterstützung von Betroffenen von Menschenhandel und Ausbeutung nicht ausreichend berücksichtigt.
- Forderungen:
- Explizite Aufnahme der Bekämpfung von Menschenhandel als Aufgabe der FKS.
- Stärkung des Non-Punishment-Prinzips (Schutz vor Bestrafung der Opfer).
- Begrenzung des Datenaustauschs mit Ausländerbehörden.
- Verpflichtende Schulungen für FKS-Mitarbeitende und bessere Zusammenarbeit mit Fachberatungsstellen.

9. Umsatzsteuerrecht und Vorsteueraufteilung
- Kritik an Änderung des § 15 UStG: Handelsverbände (HDE, DIHK) kritisieren die geplante Einschränkung des Wahlrechts bei der Vorsteueraufteilung für gemischt genutzte Grundstücke. Sie sehen darin einen Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung und warnen vor Rechtsunsicherheit und Nachteilen für Unternehmen.

10. Weitere Aspekte
- Effizientere Umsetzung bestehender Gesetze: Arbeitgeberverbände fordern, bestehende Gesetze besser umzusetzen, statt neue Pflichten zu schaffen.
- Senkung der Lohnnebenkosten: Mehrere Arbeitgeber- und Branchenverbände sehen in der hohen Abgabenlast die eigentliche Ursache von Schwarzarbeit und fordern strukturelle Reformen.

Fazit
- Gewerkschaften und Bauverbände fordern eine konsequente, digital gestützte Kontrolle, Ausweitung auf weitere Risikobranchen und bessere Ausstattung der FKS.
- Arbeitgeber- und Branchenverbände kritisieren vor allem Bürokratie, technische und finanzielle Belastungen und fordern gezielte, verhältnismäßige Maßnahmen sowie strukturelle Reformen bei Steuern und Sozialabgaben.
- Juristische und Datenschutz-Organisationen warnen vor Grundrechtseingriffen, verfassungsrechtlichen Problemen und fordern klare rechtliche Grenzen für Ermittlungsbefugnisse und Datenzugriffe.
- Menschenrechtsorganisationen und NGOs sehen Nachholbedarf beim Opferschutz, der Bekämpfung von Menschenhandel und der Einbindung von Beratungsstellen.
- Handels- und Steuerverbände lehnen die geplanten Änderungen im Umsatzsteuerrecht ab und warnen vor Rechtsunsicherheit.

Verfassungsrechtliche Bedenken
- Insbesondere die Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse (z.B. TKÜ, Datenzugriff) und die Vorverlagerung der Strafbarkeit werden von Anwaltverein und BRAK als potenziell verfassungswidrig eingestuft.

Zusammenfassend zeigt sich ein breites Spektrum an Kritikpunkten, die sich vor allem um Bürokratie, Datenschutz, Grundrechte, branchenspezifische Belastungen und die Berücksichtigung von Opferschutz drehen. Die Zustimmung zum Ziel der Schwarzarbeitsbekämpfung ist groß, die Ausgestaltung des Gesetzes bleibt jedoch in vielen Punkten umstritten.

👍 BDZ – Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

„Aus diesen Gründen befürwortet der BDZ den vorliegenden Referentenentwurf vom Grundsatz her, auch da er viele langstehende rechtspolitische Forderungen des BDZ erfüllt.“

Die BDZ – Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft bewertet den Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung grundsätzlich positiv. Der Entwurf verfolgt das Ziel, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) durch Digitalisierung effizienter zu machen und ihre Ermittlungsbefugnisse auszuweiten. Besonders begrüßt werden die Einführung eines risikoorientierten Prüfungsansatzes, die Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse (z.B. Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund, Nutzung biometrischer Daten) und die Verschärfung strafrechtlicher Regelungen gegen Schein- und Abdeckrechnungen. Kritisch sieht der BDZ die Zielvorgabe einer höheren Beanstandungsquote, die zu Fehlanreizen führen könnte, sowie die Annahme, dass Digitalisierung zu erheblichen Personaleinsparungen führen wird. Es wird betont, dass die technische Ausstattung der FKS dringend verbessert werden muss, um die neuen Aufgaben zu erfüllen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Notwendigkeit verbesserter technischer und personeller Ausstattung für die FKS, 2) die Bedeutung klarer juristischer Rahmenbedingungen für die neuen Ermittlungsbefugnisse, und 3) die Forderung nach besserer internationaler Zusammenarbeit und effektiver Vermögensabschöpfung bei grenzüberschreitender Kriminalität. Fachbegriffe wie FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und KI (Künstliche Intelligenz) werden erläutert: Die FKS ist eine Spezialeinheit des Zolls zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit; KI bezeichnet den Einsatz lernfähiger Computersysteme zur Datenanalyse.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 15.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 BDZ – Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

„Aus diesen Gründen befürwortet der BDZ den vorliegenden Referentenentwurf vom Grundsatz her, auch da er viele langstehende rechtspolitische Forderungen des BDZ erfüllt.“

Die BDZ – Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft bewertet den Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung grundsätzlich positiv. Der Entwurf sieht vor, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) durch Digitalisierung und erweiterte Ermittlungsbefugnisse zu stärken. Besonders begrüßt wird die Einführung eines risikoorientierten Prüfungsansatzes, der die Qualität der Prüfungen erhöhen soll, sowie die Aufnahme der FKS in den polizeilichen Informationsverbund, was die Zusammenarbeit mit anderen Behörden verbessert. Kritisch sieht der BDZ die Zielvorgabe einer höheren Beanstandungsquote, da dies Fehlanreize setzen könnte, und fordert stattdessen eine qualitative Ausrichtung der Prüfungen. Die Gewerkschaft betont zudem die Notwendigkeit verbesserter technischer Ausstattung und ausreichender Personalressourcen, insbesondere im gehobenen Dienst, um die neuen Aufgaben bewältigen zu können. Auch die geplanten Änderungen im Straf- und Bußgeldrecht, wie die Strafbarkeit von Schein- und Abdeckrechnungen, werden begrüßt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Auswirkungen der Digitalisierung und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) auf die Arbeit der FKS, 2) die personellen und organisatorischen Konsequenzen der Reform, insbesondere die Anforderungen an den gehobenen Dienst, und 3) die technischen Herausforderungen bei der Umsetzung, insbesondere im Bereich der digitalen Forensik und IT-Ausstattung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 15.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks

„Die konsequente Bekämpfung von Schwarzarbeit ist aus Sicht des BIV von entscheidender Bedeutung, um fairen Wettbewerb, angemessene Arbeitsbedingungen sowie den vollständigen Einzug von Steuern und Sozialabgaben sicherzustellen.“

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) begrüßt den Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Bekämpfung von Schwarzarbeit grundsätzlich und hebt die Bedeutung effektiver Maßnahmen zur Sicherung von fairem Wettbewerb, ordnungsgemäßer Steuer- und Sozialabgabenabführung sowie angemessener Arbeitsbedingungen hervor. Besonders betont wird die Notwendigkeit, die elektronische Einsichtnahme und Übermittlung von Unterlagen nur dann verpflichtend zu machen, wenn die technischen Voraussetzungen in den Unternehmen tatsächlich gegeben sind, um kleine und mittlere Unternehmen nicht übermäßig zu belasten. Der BIV kritisiert, dass die Branche bei der Neuregelung des Nachweisgesetzes weiterhin an die Schriftform gebunden ist, obwohl digitale Nachweise ebenso sicher seien und dies der angestrebten Bürokratieentlastung widerspricht. Außerdem wird gefordert, dass das zentrale Risikomanagement bei der Datenanalyse die branchenspezifischen Besonderheiten, wie den hohen Anteil an Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten, berücksichtigt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Bürokratiebelastung der Betriebe, 2) Die Ausgestaltung des Nachweisgesetzes und dessen Ausnahmen für die Branche, 3) Die branchenspezifische Ausgestaltung des zentralen Risikomanagements.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 10.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesrechtsanwaltskammer

„Entgegen der unauffälligen und auch positiven Formulierung des Titels Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung werden in der Sache rechtsstaatlich bedenkliche und nicht zu rechtfertigende Gesetzesänderungsvorschläge unterbreitet, die abzulehnen sind.“

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung. Der Entwurf sieht eine weitere Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse der Zollbehörden, insbesondere der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), vor. Zentral ist die geplante Erweiterung des Straftatenkatalogs, der den Einsatz von Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) im Bereich Schwarzarbeit deutlich erleichtern würde – bislang war dies nur bei bandenmäßiger Begehung möglich. Die BRAK kritisiert, dass die Schwelle für solche Grundrechtseingriffe abgesenkt und Ermittlungsmaßnahmen auf Verdachtsfälle ausgeweitet würden, was zu einer faktischen Verschiebung von Ermittlungszuständigkeiten zugunsten der Zollbehörden führe. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die geplante Erweiterung der TKÜ-Befugnisse und deren verfassungsrechtliche Problematik, 2) die Aufnahme neuer Branchen in den Prüfkatalog (z.B. Kosmetikgewerbe), 3) die Kritik an der generellen Entwicklung der FKS zur zentralen Ermittlungsbehörde zulasten der Staatsanwaltschaft.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Bundessteuerberaterkammer

„Die konsequente Schwarzarbeitsbekämpfung ist ein zentrales Instrument zur Sicherung des Steueraufkommens. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung sollte daher mit den adäquaten Mitteln ausgestattet werden, um diese wichtige Aufgabe erfüllen zu können. Dabei müssen jedoch zugleich die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Datensicherheit und des Datenschutzes sowie der Bürokratievermeidung beachtet werden.“

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrüßt grundsätzlich das Ziel, die Bekämpfung von Schwarzarbeit durch Modernisierung und Digitalisierung zu stärken. Sie betont jedoch, dass die geplanten Maßnahmen zur digitalen Datenübermittlung und -analyse klarer und einheitlicher geregelt werden müssen, um zusätzliche Bürokratie und technische Hürden für Unternehmen und Steuerberater zu vermeiden. Besonders hervorgehoben werden: (1) die Notwendigkeit standardisierter und übergreifender Schnittstellenformate für den Datenaustausch zwischen Unternehmen, Steuerberatern und Behörden, (2) die Sicherstellung eines hohen Niveaus an Datensicherheit und Datenschutz, insbesondere angesichts sensibler Daten und der Gefahr von Cyberangriffen, und (3) die Berücksichtigung der besonderen Situation von Berufsgeheimnisträgern (wie Steuerberatern), deren Datenzugriff gesetzlich klar geregelt werden muss. Die BStBK kritisiert zudem die geplante Ausweitung von Bußgeldtatbeständen bei Formfehlern und warnt vor einer unverhältnismäßigen Belastung durch Bagatellfälle. Auch die geplante Erweiterung der Offenbarungsbefugnis von Steuerdaten wird aus datenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 14.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V.

„Ein Verbleib der Busbranche in § 2a SchwarzArbG würde diesem Fortschritt zuwiderlaufen und den Betrieben eine schwer nachvollziehbare Doppelprüfung zumuten“

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) kritisiert die bisherige Einordnung des Omnibusverkehrs als besonders risikobehafteten Bereich im Sinne des Gesetzes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (§2a SchwarzArbG). Der Verband argumentiert, dass die Busbranche durch flächendeckende Tarifverträge, digitale und revisionssichere Arbeitszeitaufzeichnungen sowie umfassende Lohn- und Sozialnachweise bereits sehr transparent und rechtssicher arbeitet. Im Gegensatz zu anderen Verkehrsbereichen wie Taxi- und Mietwagenverkehr, in denen verschiedene und weniger kontrollierbare Beschäftigungsmodelle existieren, sei der Omnibusverkehr streng reguliert und unterliege zusätzlichen EU-Vergabevorschriften. Der bdo fordert daher, den Omnibusverkehr ausdrücklich aus der Definition des 'Personenbeförderungsgewerbes' im §2a SchwarzArbG herauszunehmen, um eine realitätsgerechte Risikobeurteilung und Entlastung der Busbetriebe zu erreichen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die umfassenden Kontroll- und Nachweispflichten sowie die Selbstregulierung der Branche, 2) Die fehlende empirische Grundlage für eine pauschale Risikoeinstufung des Omnibusverkehrs, 3) Die Vorteile einer gezielten Kontrolle tatsächlich risikobehafteter Branchen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 15.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband Paket- und Expresslogistik (BPEX)

„Insgesamt schätzen wir die vorgenommene Ausdehnung des Zugangs für Kontrollen zur Verhinderung und Bekämpfung der Schwarzarbeit als unverhältnismäßig und ungerechtfertigt ein. Wir halten es für ausreichend, wenn vor Ort Prüfungen ermöglicht werden und zur Weiterführung der Ermittlungen entsprechende Dokumente auf Anforderung elektronisch übermittelt werden – ohne automatisierten und umfassenden Zugang.“

Der Bundesverband Paket- und Expresslogistik (BPEX) äußert sich kritisch zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung. Während das Ziel, die Zollbehörden effizienter und digitaler arbeiten zu lassen, grundsätzlich begrüßt wird, sieht der Verband erhebliche praktische und rechtliche Probleme für die Paketbranche. Besonders hervorgehoben werden: (1) der hohe technische und organisatorische Aufwand für Unternehmen, um den geforderten Datenzugriff zu ermöglichen, (2) gravierende Datenschutz- und IT-Sicherheitsbedenken, insbesondere im Hinblick auf die Ausweitung von Zugriffsrechten der Behörden und den Schutz sensibler Daten (z.B. Postgeheimnis, Sozialdaten), sowie (3) die Unklarheit und potenzielle Unverhältnismäßigkeit der neuen Mitwirkungspflichten und Sanktionen. Der BPEX fordert, dass Zugriffe auf Unternehmensdaten auf das erforderliche Maß beschränkt und Sicherheitsinteressen der Unternehmen stärker berücksichtigt werden. Zudem werden fehlende Übergangsfristen und die Gefahr von Konflikten mit bestehenden Datenschutz- und Postgesetzen kritisiert.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👍 Bundesvereinigung Bauwirtschaft

„Die Vorschläge werden daher von uns einhellig begrüßt und unterstützt. Ergänzend haben wir zum Entwurf die folgenden Anmerkungen“

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft begrüßt grundsätzlich den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung. Sie betont die Bedeutung moderner Datenanalyse, digitaler Prüfungen und einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Zoll, Sozialversicherungsträgern, gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien (z.B. Sozialkassen) und weiteren Behörden. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit, den Datenaustausch zu erweitern, um Missbrauchsstrukturen wie Scheinselbstständigkeit und organisierte Kriminalität effektiver zu bekämpfen. Die Stellungnahme fordert, gemeinsame Einrichtungen rechtlich den Sozialversicherungsträgern gleichzustellen und in zentrale Datenanalysesysteme einzubinden. Außerdem werden branchenspezifische Besonderheiten, die Problematik der Scheinselbstständigkeit, die Notwendigkeit unangekündigter Vor-Ort-Kontrollen und die Rolle der öffentlichen Auftraggeber bei der Einhaltung von Mindestlöhnen ausführlich diskutiert. Die Bundesvereinigung kritisiert, dass Bagatellverstöße zu streng verfolgt werden, während schwerwiegende Delikte mehr in den Fokus rücken sollten. Sie spricht sich für eine konsequente Anwendung bestehender Gesetze, eine Senkung der Lohnnebenkosten zur Eindämmung von Schwarzarbeit und eine bessere internationale Zusammenarbeit aus. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die Erweiterung des Datenaustauschs und die Einbindung gemeinsamer Einrichtungen in die Risikoanalyse und Prüfprozesse. 2. Die Problematik der Scheinselbstständigkeit und deren Auswirkungen auf Wettbewerb und Sozialversicherungssysteme. 3. Die Notwendigkeit verbindlicher Mindestquoten für unangekündigte Vor-Ort-Kontrollen sowie die Rolle und Verantwortung öffentlicher Auftraggeber.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 15.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👎 Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)

„Die immer weitergehende Ausdehnung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ist demgegenüber nicht geeignet, diese nachhaltig zu bekämpfen. Sie bekämpft Symptome, nicht aber die Ursachen.“

Die Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zum Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG) kritisiert, dass die geplanten Maßnahmen vor allem Symptome und nicht die eigentlichen Ursachen der Schwarzarbeit adressieren. Die BDA sieht die hohe Abgabenlast (Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) als Hauptursache für Schwarzarbeit und fordert stattdessen grundlegende Reformen in diesen Bereichen. Die Ausweitung gesetzlicher Pflichten, insbesondere Dokumentations-, Mitwirkungs- und Kontrollpflichten, wird als bürokratisch und kostenintensiv bewertet, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen. Die Digitalisierung der Kontrollverfahren wird grundsätzlich begrüßt, jedoch wird gefordert, dass auch Branchen, die bisher davon ausgeschlossen sind, digitale Nachweise nutzen können. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Mehrbelastungen für Arbeitgeber durch neue Pflichten und Investitionen in IT und Personal, 2) die Notwendigkeit, bestehende Gesetze effizienter umzusetzen statt neue Vorschriften zu schaffen, 3) die als unverhältnismäßig empfundene Erhöhung von Bußgeldern bei Verstößen gegen Arbeitszeitaufzeichnungspflichten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 15.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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🤷‍♀️ Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V.

„Der KOK e.V. begrüßt grundsätzlich das Vorhaben des Gesetzes, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu stärken, um Schwarzarbeit künftig effizienter verfolgen zu können. Der Gesetzesentwurf berücksichtigt jedoch weiterhin nicht in ausreichendem Maße die Betroffenenperspektive.“

Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung, kritisiert jedoch, dass die Perspektive der Betroffenen von Menschenhandel und Ausbeutung weiterhin nicht ausreichend berücksichtigt wird. Der KOK e.V. betont die Notwendigkeit, Betroffene nicht als Beschuldigte zu behandeln, sondern ihnen Zugang zu spezialisierten Beratungsstellen und Unterstützungsangeboten zu ermöglichen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die Notwendigkeit, das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) um alle Formen des Menschenhandels und der Ausbeutung – insbesondere im Prostitutionsgewerbe, der Pflege und Landwirtschaft – zu erweitern; (2) Die Bedeutung einer frühzeitigen und verbindlichen Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Zollverwaltung (insbesondere der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS) und spezialisierten Fachberatungsstellen; (3) Die Forderung nach verpflichtenden Schulungen für Mitarbeitende der FKS zur besseren Identifizierung und Unterstützung von Betroffenen. Fachbegriffe wie das Non-Punishment-Prinzip (Schutz vor Bestrafung für Handlungen, die im Zusammenhang mit Menschenhandel begangen wurden) und die Bedenk- und Stabilisierungsfrist (§ 59 Abs. 7 Aufenthaltsgesetz, eine Schutzfrist für Betroffene) werden erläutert und als wichtige Schutzmechanismen hervorgehoben. Der KOK e.V. fordert zudem rechtliche Anpassungen, um Kontrollmöglichkeiten in besonders betroffenen Branchen wie der Pflege zu verbessern, und schlägt eine stärkere Einbindung von Fachberatungsstellen sowie verpflichtende Fortbildungen für Behördenmitarbeitende vor.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 14.07.2025
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👎 Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

„Auf die Änderung sollte verzichtet werden, da sie die Wahlmöglichkeiten der Unternehmen zwischen mehreren sachgerechten Aufteilungsmöglichkeiten ausschließt und die Rechtsunsicherheit bei einer Abweichung vom Flächenschlüssel erhöht.“

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung, insbesondere zur geplanten Änderung des Umsatzsteuergesetzes (§ 15 Abs. 4 UStG). Die Änderung sieht vor, dass bei gemischt genutzten Grundstücken der sogenannte Flächenschlüssel (Aufteilung der Vorsteuer nach Nutzflächen) grundsätzlich Vorrang vor anderen Methoden wie dem objektbezogenen Umsatzschlüssel (Aufteilung nach erzielten Umsätzen) haben soll. Nur wenn eine andere Methode zu einer noch präziseren wirtschaftlichen Zuordnung führt, darf diese angewendet werden. Die DIHK kritisiert, dass dies im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs steht, die Unternehmen ein Wahlrecht zwischen mehreren sachgerechten Aufteilungsmethoden einräumt. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Einschränkung der Wahlfreiheit der Unternehmen bei der Vorsteueraufteilung, 2) Die Gefahr erhöhter Rechtsunsicherheit und Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung, 3) Die Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung und die daraus resultierenden negativen Folgen für Unternehmen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 15.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👍 Deutsche Steuer-Gewerkschaft

„Abschließend ist festzuhalten, dass der Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ist und das Potenzial hat, die Effektivität der FKS deutlich zu steigern. Dringend erforderlich sind jedoch Verbesserungen bei Personal, Qualifikation und der ressortübergreifenden Zusammenarbeit, um eine erfolgreiche Umsetzung zu gewährleisten.“

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Sie hebt hervor, dass die geplante Digitalisierung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) – insbesondere durch ein modernes Informations- und Datenanalysesystem (OIDA) sowie risikoorientierte elektronische Prüfungen – ein längst überfälliger Schritt ist, um die Effizienz und Wirksamkeit der FKS zu steigern. Die DSTG betont jedoch, dass die neuen Aufgaben und erweiterten Befugnisse zu einer erheblichen Mehrbelastung der Beschäftigten führen und fordert daher gezielte Entlastungsmaßnahmen, umfassende Fortbildungsangebote und einen gesetzlich garantierten Anspruch auf Weiterbildung. Außerdem sieht sie Defizite in der ressortübergreifenden Zusammenarbeit und fordert einheitliche Datenstandards sowie einen ausgewogenen Datenaustausch zwischen Bund und Ländern. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit umfassender Schulungen und Qualifikationen für die Beschäftigten (inklusive Kompetenzen in Bereichen wie Künstliche Intelligenz, Datenschutz und juristische Fragestellungen), 2) Die personellen und organisatorischen Herausforderungen auf Bundes- und Landesebene, insbesondere im Hinblick auf die Personalplanung und die Vermeidung von Überlastung, 3) Die Bedeutung einer verbesserten, koordinierten Zusammenarbeit und eines ausgewogenen Datenaustauschs zwischen allen beteiligten Behörden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👎 Deutscher Anwaltverein

„Nach alledem sind die vorgesehenen Regelungen abzulehnen, mithin erscheinen einzelne Änderungen sogar verfassungswidrig.“

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen für ein Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung. Der DAV lehnt insbesondere die geplanten Ausweitungen im materiellen Strafrecht, die Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und die Übertragung staatsanwaltschaftlicher Aufgaben auf die FKS ab. Der Verein sieht erhebliche rechtsstaatliche Bedenken, insbesondere durch die geplante Vorverlagerung der Strafbarkeit (z.B. durch eigenständige Strafbarkeit der Beihilfehandlung), die Ausweitung von Datenzugriffsrechten und die Durchbrechung des Steuergeheimnisses bereits im Vorfeld von Strafverfahren. Besonders hervorgehoben und ausführlich thematisiert werden: 1) Die geplanten Änderungen der §§ 8 und 9 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), insbesondere die Schaffung neuer Straftatbestände und die dogmatische Problematik der Vorverlagerung der Strafbarkeit; 2) Die erheblichen Erweiterungen der Ermittlungsbefugnisse der FKS, einschließlich der eigenständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren und der Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund; 3) Die datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Ausweitung der Datenverarbeitung und die Durchbrechung des Steuergeheimnisses im Rahmen eines risikobasierten Ansatzes. Der DAV kritisiert zudem die mangelnde Klarheit bei der Abgrenzung von Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit und fordert eine vorherige Klärung der materiellen Rechtslage.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 07.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000952 (Zum Lobbyregister)
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👎 Deutscher Fleischer-Verband e.V.

„Vor diesem Hintergrund bekräftigt der Deutsche Fleischer-Verband den Vorschlag, den Wortlaut des aktuellen § 2a Abs. 1 Nr. 9 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz anzupassen und das Fleischerhandwerk aus dem unscharfen Begriff der Fleischwirtschaft herauszunehmen.“

Der Deutsche Fleischer-Verband e.V. kritisiert den Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung, da das Fleischerhandwerk nach aktueller Auslegung unter den Begriff 'Fleischwirtschaft' im Sinne des § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz fällt. Dies führt zu einem erhöhten bürokratischen Aufwand, etwa bei der Arbeitszeiterfassung und Sofortmeldepflichten, im Vergleich zu anderen Lebensmittelhandwerksbranchen. Der Verband fordert eine explizite Klarstellung, dass das Fleischerhandwerk nicht unter die Fleischwirtschaft subsumiert wird. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung zwischen Handwerk und Industrie, die nicht allein auf der Betriebsgröße basieren darf, sondern auch andere Kriterien wie Produktionsverfahren, Vertriebswege und Servicetiefe berücksichtigen muss; 2) Die Forderung nach einer Anpassung des Gesetzestextes, um das Fleischerhandwerk explizit auszunehmen; 3) Der Verweis auf die Forstwirtschaft als Beispiel für eine sachgerechte Ausnahme.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 15.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R004605 (Zum Lobbyregister)
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👍 Deutscher Gewerkschaftsbund

„Eine Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ist an sich begrüßenswert. Allerdings stellt sich die Frage, nach der Umsetzung von digitalisierter Schwarzarbeitsbekämpfung. Vielfach berichten Beamte, dass ihnen die geeignete technische Ausstattung fehlt, um Kontrollen effektiv durchzuführen.“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt grundsätzlich die Modernisierung und Digitalisierung der Bekämpfung von Schwarzarbeit durch den Gesetzentwurf. Schwarzarbeit bezeichnet illegale Beschäftigung, bei der Steuern und Sozialabgaben umgangen werden. Der DGB hebt hervor, dass eine risikobasierte Kontrolle sinnvoll ist, warnt aber davor, diese ausschließlich an Schadenssummen auszurichten. Er fordert eine ausreichende personelle Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und kritisiert, dass viele genehmigte Stellen unbesetzt sind. Besonders betont werden die Notwendigkeit, weitere Branchen wie die Landwirtschaft einzubeziehen, die Ausweitung der Kontrollen auf digitale Plattformen (Stichwort: Gig-Ökonomie) und die Verbesserung des Datenaustauschs zwischen Behörden. Der DGB lehnt die Streichung von Branchen aus dem Geltungsbereich ab und fordert höhere Bußgelder sowie eine bessere technische Ausstattung der Kontrollbehörden. Kritisch sieht der DGB die geplante Ausweitung der Befugnisse des Zolls, da dies internationale Standards der Arbeitsinspektion unterlaufen könnte. Die Stellungnahme thematisiert ausführlich die Notwendigkeit verdachtsunabhängiger Kontrollen, die Bedeutung von Mindestlohnkontrollen und die Erhöhung der Attraktivität des Berufsbildes Zöllner*in. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) die personelle und technische Ausstattung der FKS, (2) die Ausweitung der Kontrollen auf digitale Plattformen und neue Wirtschaftsformen, (3) die Ablehnung der Streichung von Branchen wie Forstwirtschaft und die Forderung nach Einbeziehung der Landwirtschaft.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 15.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)

„Der DEHOGA teilt voll und ganz die Zielrichtung des Gesetzentwurfs, die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit effektiv und bürokratiearm zu gestalten.“

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs zur Modernisierung und Digitalisierung der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Der Verband betont, dass Maßnahmen zur Digitalisierung und zum Datenaustausch zwischen Behörden sinnvoll sind, sofern sie den Verwaltungsaufwand für Unternehmen nicht erhöhen und datenschutzrechtliche Vorgaben beachtet werden. Besonders hervorgehoben werden: (1) die Notwendigkeit, zusätzliche Bürokratie und Belastungen für Unternehmen zu vermeiden, (2) die Forderung, Kontrollen risikoorientiert nach Unternehmen und nicht pauschal nach Branchen auszurichten, und (3) die Kritik an belastenden Vor-Ort-Kontrollen, die durch digitale Prüfungen ersetzt werden sollten, wo immer möglich. Zudem weist der DEHOGA darauf hin, dass Schwarzarbeit nicht nur ein Arbeitgeberproblem ist, sondern auch Arbeitnehmer und Leistungsempfänger stärker in den Fokus genommen werden sollten. Abschließend fordert der Verband eine Entlastung bei Lohnnebenkosten, um Anreize für Schwarzarbeit zu verringern.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 10.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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🤷‍♀️ Deutsches Institut für Menschenrechte

„Die Berichterstattungsstelle Menschenhandel begrüßt ausdrücklich das Anliegen der Bundesregierung, die FKS zukunftsadäquat aufzustellen, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung effizienter und wirksamer verfolgen zu können. [...] Die Berichterstattungsstelle Menschenhandel vermisst demgegenüber zentrale Zielsetzungen, die mit der Identifizierung, dem Schutz und der Unterstützung von Betroffenen von Menschenhandel und Ausbeutung verbunden sind.“

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR), insbesondere die Berichterstattungsstelle Menschenhandel, bewertet den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung. Das Institut begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu stärken und Schwarzarbeit effizienter zu bekämpfen. Es kritisiert jedoch, dass der Gesetzentwurf zentrale menschenrechtliche Aspekte – insbesondere die Identifizierung, den Schutz und die Unterstützung von Betroffenen von Menschenhandel und Ausbeutung – nicht ausreichend berücksichtigt. Das DIMR fordert, diese Aufgaben explizit im Gesetz zu verankern und schlägt konkrete Änderungen vor, darunter eine klare Definition von Menschenhandel im Gesetz, die Stärkung des Non-Punishment-Prinzips (also der Schutz Betroffener vor Strafe für Taten, zu denen sie im Rahmen der Ausbeutung gezwungen wurden), die Begrenzung des Datenaustauschs mit Ausländerbehörden sowie die institutionelle Stärkung von Opferschutzkoordinator*innen. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Notwendigkeit eines opferzentrierten Ansatzes und die explizite Benennung von Menschenhandel als Aufgabe der FKS, 2) das Non-Punishment-Prinzip und der Schutz Betroffener vor Sanktionen, und 3) die Anforderungen an Datenaustausch und Risikomanagement zur besseren Erkennung und Unterstützung von Betroffenen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 01.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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🤷‍♀️ DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V.

„Eine wirksame Schwarzarbeitsbekämpfung erfordert weniger eine Verschärfung bestehender Vorschriften, sondern vielmehr eine effizientere Verwaltungsstruktur bei den Kontrollbehörden, konsequente Digitalisierung sowie einen verbesserten Datenaustausch zwischen den Behörden.“

Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzentwurfs zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung. Der Verband hebt hervor, dass eine wirksame Bekämpfung von Schwarzarbeit vor allem durch effizientere Verwaltungsstrukturen, konsequente Digitalisierung und verbesserten Datenaustausch zwischen Behörden erreicht werden kann – weniger durch eine Verschärfung bestehender Vorschriften. Kritisch sieht der DSLV die weiterhin bestehenden bürokratischen Belastungen, insbesondere für das Speditions- und Logistikgewerbe, und fordert einen Abbau veralteter Regelungen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Forderung, Nachweise und Auskünfte in Textform statt Schriftform zuzulassen, um digitale und effiziente Kontrollen zu ermöglichen; 2) Die Kritik an der geplanten Anhebung des Bußgeldrahmens für Verstöße gegen Arbeitszeitaufzeichnungen, da dies als nicht zielführend angesehen wird; 3) Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit bei der digitalen Übermittlung von Daten, insbesondere bezüglich des hohen Aufwands für Unternehmen und der Einhaltung gesetzlicher Standards.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 15.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000415 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 7455137131-52 (Zum Transparenzregister)
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👎 Gewerkschaft der Polizei – Bezirk Bundespolizei | Zoll

„Insgesamt lässt der vorgelegte Entwurf unserer Ansicht nach jedoch einen ernsthaften Willen zur Verbesserung der FKS nicht in dem erforderlichen Maße erkennen.“

Die Gewerkschaft der Polizei – Bezirk Bundespolizei | Zoll begrüßt grundsätzlich die Zielrichtung des Gesetzentwurfs zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung. Sie unterstützt insbesondere die Stärkung und Digitalisierung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sowie die Verortung der FKS als Kriminalitätsbekämpfungsbehörde gegen organisierte Kriminalität. Die Stellungnahme fordert jedoch weitergehende Maßnahmen: Erstens wird eine klarere polizeiliche Ausrichtung der FKS verlangt, um wirksam gegen organisierte Wirtschaftskriminalität, Menschenhandel und moderne Sklaverei vorzugehen. Zweitens wird eine stärkere Einbindung des Zolls in den Opferschutz und die Bekämpfung von Menschenhandel gefordert. Drittens wird eine Anpassung der verwaltungsrechtlichen Vorschriften angeregt, indem das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) statt der Abgabenordnung (AO) angewendet werden soll, da die FKS primär ordnungs- und polizeirechtliche Aufgaben wahrnimmt. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Notwendigkeit einer polizeilichen Aufstellung der FKS, (2) die Rolle des Zolls im Kampf gegen Menschenhandel und Arbeitsausbeutung, sowie (3) die Kritik an der Anwendung abgabenrechtlicher Vorschriften auf polizeiliche Aufgaben.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Handelsverband Deutschland – HDE e. V.

„Die Änderung von § 15 Abs. 4 UStG sollte unterbleiben. Das Wahlrecht der Unternehmen zwischen mehreren sachgerechten Aufteilungsmöglichkeiten sollte auch bei gemischt genutzten Grundstücken erhalten bleiben.“

Der Handelsverband Deutschland (HDE) äußert sich kritisch zum geplanten Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung, insbesondere zu Artikel 4, der eine Änderung des § 15 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) vorsieht. Die Neuregelung soll bei gemischt genutzten Grundstücken den Vorsteuerabzug grundsätzlich nach einem Flächenschlüssel bestimmen und andere Methoden nur zulassen, wenn sie präzisere Ergebnisse liefern. Der HDE kritisiert, dass dies dem bisherigen Wahlrecht der Unternehmen widerspricht, die laut Rechtsprechung auch andere Aufteilungsmethoden (wie Umsatzschlüssel oder Nutzungszeit) anwenden dürfen, sofern diese zu präziseren Ergebnissen führen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auslegung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), 2) Die Bedeutung des Wahlrechts bei der Aufteilungsmethode für Unternehmen, 3) Die Gefahr von Rechtsunsicherheiten bei einer Einschränkung auf den Flächenschlüssel.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 15.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000479 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und Zentralverband Deutsches Baugewerbe

„Wir begrüßen es sehr, dass mit den geplanten Änderungen im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz die gesetzlichen Grundlagen für eine moderne Datenanalyse gelegt werden. Nicht nur die längst überfällige Vernetzung von Daten, sondern auch die zeitgemäße Auswertung der so zur Verfügung stehenden Informationen wird die Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) nachhaltig verbessern.“

Die Stellungnahme des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe bezieht sich auf den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung. Die Verbände betonen die große Bedeutung der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, da diese erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen und den Wettbewerb verzerren. Sie begrüßen die geplante Einführung moderner Datenanalyse und eines operativen Informations- und Datenanalysesystems (OIDA), wodurch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) effizienter arbeiten kann. Besonders hervorgehoben wird das Potenzial eines erweiterten Datenaustauschs zwischen Sozialversicherungsträgern, Unfallversicherungsträgern und den gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien (z.B. Sozialkassen), um die Aufdeckung und Bekämpfung von Schwarzarbeit zu verbessern. Die Stellungnahme fordert, dass gemeinsame Einrichtungen sowohl beim Datenaustausch als auch bei der Risikoanalyse stärker eingebunden werden. Kritisch sehen die Verbände die geplante Streichung der Meldepflicht der verantwortlichen Person nach § 18 AEntG, da diese Angabe in der Praxis wichtig für die Rechtsverfolgung ist. Weiterhin wird die Digitalisierung der Prüfungen begrüßt, jedoch auf die Notwendigkeit einer Mindestquote für anlasslose Vor-Ort-Kontrollen hingewiesen, um die Dunkelfeldaufklärung zu gewährleisten. Die Erhöhung des Bußgeldrahmens für Verstöße gegen die Arbeitszeitaufzeichnung wird skeptisch betrachtet, da bereits die bisherige Höhe als ausreichend abschreckend angesehen wird. Abschließend unterstützen die Verbände die Stärkung der Justiz durch Schwerpunktstaatsanwaltschaften und die selbstständige Ahndung von Sozialleistungsbetrug. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die Einbindung gemeinsamer Einrichtungen der Tarifvertragsparteien in den Datenaustausch und die Risikoanalyse. 2. Die Digitalisierung und Bürokratieabbau bei Prüfungen, inklusive der Forderung nach Mindestquoten für Vor-Ort-Kontrollen. 3. Die rechtlichen Anpassungen und Bedenken bezüglich der Meldepflichten und Bußgeldhöhen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)

„Die hierzu im Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ergriffenen Maßnahmen weisen in weiten Teilen in die richtige Richtung. Eine moderne und digitale Zollverwaltung ist zweifellos wünschenswert, um wirksam gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorgehen zu können.“

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Sie betont, dass ihre Branchen besonders betroffen sind und eine effizientere Verfolgung dringend notwendig ist. Kritisch sieht die IG BAU die geplante Streichung der Forstwirtschaft aus dem Katalog der Risikobranchen, da dort weiterhin zahlreiche Verstöße gegen Mindestlohn und Sozialversicherungspflichten beobachtet werden. Sie fordert zudem, die Landwirtschaft als Risikobranche aufzunehmen, da dort ähnliche Problemlagen bestehen, wie hohe Personalfluktuation und häufige Mindestlohnverstöße. Ein weiterer ausführlich behandelter Punkt ist die Ausweitung der sogenannten Auftraggeberhaftung: Nicht nur Generalunternehmer, sondern auch tatsächliche Auftraggeber sollen für die Einhaltung von Lohn- und Sozialstandards haften. Schließlich wird die verpflichtende digitale Arbeitszeiterfassung in Risikobranchen als wichtige Maßnahme zur Prävention und Kontrolle empfohlen. Besonders hervorgehoben werden die Themen: (1) Katalog der Risikobranchen (Forstwirtschaft und Landwirtschaft), (2) Ausweitung der Auftraggeberhaftung, (3) Einführung einer verpflichtenden digitalen Arbeitszeiterfassung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 15.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Zentralverband des Deutschen Handwerks

„Vor diesem Hintergrund sind die mit dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf verfolgten Ziele einer Modernisierung und insbesondere einer Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung zu begrüßen, gehen für eine effektive und nachhaltige Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung aber bedauerlicherweise immer noch nicht weit genug.“

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt den Referentenentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbG-E), sieht aber weiterhin Verbesserungsbedarf. Der ZDH betont die Notwendigkeit einer effektiven Bekämpfung von Schwarzarbeit, da diese legale Beschäftigung gefährdet und zu volkswirtschaftlichen sowie gesellschaftspolitischen Schäden führt. Besonders hervorgehoben werden (1) die Aufnahme des Friseur- und Kosmetikgewerbes als Schwarzarbeitsbranche, was angesichts struktureller Veränderungen in der Branche als dringend notwendig erachtet wird; (2) die Forderung nach einer klaren Herausnahme des Fleischerhandwerks aus dem Katalog der Schwarzarbeitsbranchen, um unnötige Bürokratie und Belastungen zu vermeiden; sowie (3) die Kritik am risikobasierten Prüfungsansatz, der nicht zulasten kleiner Handwerksbetriebe gehen dürfe. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind die stärkere Einbindung der gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien und der Handwerkskammern in die Zusammenarbeit sowie die Forderung nach erweiterten Befugnissen für kommunale Ordnungsbehörden. Fachbegriffe wie „Schwarzarbeit“ (illegale, nicht gemeldete Arbeit), „Scheinselbstständigkeit“ (falsche Selbstständigkeit, um Sozialabgaben zu umgehen) und „FKS“ (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, eine Spezialeinheit des Zolls) werden erläutert.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 15.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R002265 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 5189667783-94 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 7 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) | 20.08.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Kommunikationssituationen mit Dolmetschern & Übersetzern unterscheiden sich von ausschließlich deutschsprachigen auch in Arbeitsprozessen, in der Kommunikation und entsprechender Übermittllung von Informationen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Beauftragung und die Übermittlung schriftlicher Texte verpflichtend ausschließlich über ein bes. elektron. Sprachmittlerpostfach erfolgt; dass bei Kommunikation mit Ton- bzw. Ton- und Bildübertragung, Norm-Technik zum Einsatz kommt und korrekt angewandt wird und solche Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass die Hör-/Gesundheit der Dolmetscher nicht gefährdet wird.

Lobbyregister-Nr.: R003523 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 62794

Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX) | 20.08.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Änderungsbedarf am Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung im Interesse des Datenschutzes

Lobbyregister-Nr.: R001089 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 64136

CONCILIUS AG | 20.08.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die aktuell geltenden Nachweis- und Vorlagepflichten sollen zukünftig auch in digitaler Form erbracht werden können. Hierzu wird eine Änderung bzw. Ergänzung angestrebt, die dies möglich macht. Ziel ist es, den Bürokratieaufwand für die verantwortlichen Bauunternehmen zu verringern. Um dies zu erreichen, führen wir Gespräche mit relevanten Entscheidungsträgern auf politischer und administrativer Ebene.

Lobbyregister-Nr.: R002304 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 62623

Deutscher Anwaltverein e.V. | 20.08.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt den Gesetzesentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ab, vor allem die damit verbundenen Ausweitungen im materiellen Strafrecht (§ 9 SchwarzArbG RefE) sowie die Erweiterungen der Ermittlungsbefugnisse einschließlich der Übertragung von Aufgaben und Rechten einer Anklagebehörde auf die FKS (§ 14a SchwarzArbG RefE) und die Erweiterung des Straftatenkatalogs insbesondere um den § 9 SchwarzArbG RefE im Anwendungsbereich des § 100a StPO.

Lobbyregister-Nr.: R000952 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 63761

Deutscher Fleischer-Verband e.V. | 20.08.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Deutsche Fleischer-Verband setzt sich dafür ein, dass die Unternehmen des Ffleischerhandwerks nicht weiter unter den Begriff der Fleischwirtschaft im SInne des § 2a Abs. 1 Nr. 9 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz fallen

Lobbyregister-Nr.: R004605 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 62628

DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. | 20.08.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der DSLV befürwortet eine zielgerichtete, moderne und digitale Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Dafür ist es erforderlich, dass die in den §§ 3 und 5 SchwarzArbG verlangten Auskünfte sowie der Nachweis wesentlicher Vertragsbedingungen von allen Branchen in der Textform – und damit digital – erbracht werden können. Um das Gesetz bürokratieneutral zu gestalten, sollte in § 2a Abs. 1 SchwarzArbG die Nr. 4 vollständig – mindestens jedoch das Speditions- und Logistikgewerbe – gestrichen werden. Eine Anhebung des Bußgeldrahmens in § 21 Abs. 3 MiloG ist hingegen nicht erforderlich. Durch die Einführung eines Buß-geldtatbestands für das „nicht rechtzeitige“ Herstellen der Lesbarkeit der übermittelten Daten (§ 8 Abs. 2 Nr. 7 SchwarzArbG) droht ein Konflikt mit dem Verschlüsselungsgebot.

Lobbyregister-Nr.: R000415 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 57866

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) | 29.09.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Aufnahme des Friseur- und Kosmetikgewerbes in § 2a Abs. 1 Nr. 11 SchwarzArbG-E wird begrüßt. Die klarstellende Herausnahme des Fleischerhandwerks aus dem SchwarzArbG gem. § 2a Abs. 1 Nr. 9 ist positiv. Der risikobasierte Prüfansatz nach § 2 Abs. 5 SchwarzArbG-E darf nicht zulasten kleinbetrieblicher Strukturen im Handwerk gehen. Die Rolle der gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien bei der Zusammenarbeit mit der FKS ist zu stärken. Die Handwerkskammern sind als neue Zusammenarbeitsbehörden im SchwarzArbG aufzunehmen, um einen besseren Datenaustausches mit der FKS zu erzielen.

Lobbyregister-Nr.: R002265 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 65869

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:01.10.2025
Erste Beratung:09.10.2025
Abstimmung:13.11.2025
Drucksache:21/1930 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/2670 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung05.11.2025Tagesordnung
Finanzausschuss13.10.2025Anhörung
Anhörung
Finanzausschuss15.10.2025Tagesordnung
Finanzausschuss05.11.2025Tagesordnung
Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 13.10.2025 im Ausschuss für Finanzausschuss statt.

Benjamin Stumpp (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, BDA, geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion): Stumpp lobte die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, Schwarzarbeit zu bekämpfen, warnte jedoch vor mehr Bürokratie. Die BDA hält Vor-Ort-Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) für wirkungsvoller, wenn der Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen elektronisch erfolgt. Die BDA sieht die Hauptursache für Schwarzarbeit in einer zu hohen Abgabenlast und fordert Reformen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Die Ausweitung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bekämpfe laut BDA nur Symptome, nicht die Ursachen der Schwarzarbeit.

Constanze Voß (Leiterin der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS, geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion): Voß lobte die Praxistauglichkeit des Gesetzentwurfs und die Erweiterung der Befugnisse der FKS. Sie betonte, dass die Teilnahme der FKS am polizeilichen Informationsverbund die Bekämpfung organisierter Schwarzarbeit und Kriminalität verbessere, da relevante Informationen kurzfristig genutzt werden könnten. Der Gesetzentwurf ermögliche einen systematischen Datenaustausch mit der Polizei, was die Schlagkraft gegen organisierte Kriminalität erhöhe.

Stephanie Sperling (Beratungsnetzwerk „Faire Mobilität“ des Deutschen Gewerkschaftsbundes, DGB, geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke): Sperling berichtete, dass viele Ratsuchende ihren Lohn nicht oder nur teilweise erhalten hätten. Sie forderte, Arbeitnehmerrechte zu stärken, insbesondere für ausländische Arbeitskräfte. Ohne verbindliche Schutzregelungen seien Betroffene häufig nicht bereit, gegenüber Behörden auszusagen, da sie Sanktionen oder Abschiebung fürchten müssten. Sperling sprach sich für „Non-Punishment-Regelungen“ und aufenthaltsrechtliche Sicherungen für kooperierende Betroffene aus.

Helmut Lotzgeselle (Vorsitzender Richter am Hessischen Finanzgericht): Lotzgeselle äußerte sich zu den Themen Cum-Cum und Cum-Ex und kritisierte den massiven Steuerschaden durch diese Steuergestaltungen. Er betonte die Notwendigkeit eines ausreichenden Zugangs der Behörden zu Beweismitteln, insbesondere durch verlängerte Aufbewahrungsfristen für Belege. Lotzgeselle warnte, dass ohne Unterlagen Milliardenverluste drohten. Er wies auf ein großes Dunkelfeld bei Cum/Cum-Fällen hin und darauf, dass bisher nur ein bis zwei Prozent der geschätzten Schadenssumme von mindestens 28,5 Milliarden Euro zurückgefordert wurden.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Der federführende Ausschuss war der Finanzausschuss. Mitberatende Ausschüsse zum Gesetzentwurf (Drucksache 21/1930) waren der Innenausschuss, der Haushaltsausschuss (nach § 96 GO-BT beteiligt), der Ausschuss für Wirtschaft und Energie, der Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung. Die Anträge der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (21/2033) und Die Linke (21/2037) wurden ebenfalls im Finanzausschuss beraten, wobei beim Antrag der Grünen weitere Ausschüsse mitberaten haben (u.a. Innen, Recht und Verbraucherschutz, Wirtschaft, Landwirtschaft, Arbeit und Soziales, Bildung und Menschenrechte). 
 
Beschlussempfehlung:  
Der Finanzausschuss empfiehlt: 
a) Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (21/1930) in geänderter Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD, gegen Die Linke, bei Enthaltung von AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. 
b) Ablehnung des Antrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (21/2033) mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD gegen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. 
c) Ablehnung des Antrags von Die Linke (21/2037) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. 
Ein Entschließungsantrag ist nicht erwähnt. 
 
Änderungen:  
Ja, es wurden Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen. Die wichtigsten Änderungen betreffen: 
- Aufnahme plattformbasierter Lieferdienste in den Branchenkatalog nach § 2a Abs. 1 SchwarzArbG. 
- Übertragung von Prüfungsbefugnissen auf nach Landesrecht zuständige Behörden sowie Anwendung von Duldungs- und Mitwirkungspflichten auch bei bestimmten Prüfungen. 
- Klarstellung zur Befugniserweiterung bei Ermittlungsverfahren („Kleine Staatsanwaltschaft“). 
- Übergangsvorschrift nach Aufhebung von § 4 Nr. 4a UStG. 
Außerdem wird die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen von Buchungsbelegen von Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten von 8 auf 10 Jahre eingeführt (§ 257 Abs. 4 HGB). Diese Änderung bezieht sich nicht unmittelbar auf die Schwarzarbeitsbekämpfung, sondern auf steuerliche Kontrollmöglichkeiten, insbesondere im Kontext von Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäften. Die Fraktion Die Linke weist darauf hin, dass dies sachfremd an den Gesetzentwurf angehängt wurde („Trojaner“). 
 
Begründung:  
Die Begründung betont die Weiterentwicklung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu einer modernen, digitalen und schlagkräftigen Prüf- und Ermittlungsbehörde. Ziel ist eine risikoorientierte, datenbasierte Kontrolle, die rechtstreue Unternehmen entlastet und gezielt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorgeht. Die Änderungen sollen den Katalog der Risikobranchen anpassen, die Digitalisierung vorantreiben und die Zusammenarbeit der Behörden verbessern. Die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen wird mit der besseren Nachverfolgung von Steuerhinterziehungsdelikten (Cum/Ex, Cum/Cum) begründet. Die Begründungen der abgelehnten Anträge (Grüne, Linke) sind jeweils im Bericht zusammengefasst. 
 
Statements der Fraktionen:  
- CDU/CSU und SPD: Betonen die Notwendigkeit einer modernen, risikobasierten FKS, die gezielt gegen organisierte Schwarzarbeit vorgeht. Die Änderungen im Branchenkatalog und die Digitalisierung werden als zielgenau und praxistauglich bezeichnet. Die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen wird als sinnvoller Schritt zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung gesehen. Die Ablehnung der Anträge von Grünen und Linken wird mit fehlender Zielgenauigkeit und drohender Bürokratie begründet. 
- AfD: Enthält sich beim Gesetzentwurf, da dieser zwar „gut gemeint, aber schlecht gemacht“ sei. Kritisiert werden unzureichende Digitalisierung, mangelnde Vernetzung der Behörden und zu erwartende Probleme bei der Datenverarbeitung. Unterstützt den Antrag der Linken und lehnt den Antrag der Grünen wegen drohender Bürokratie ab. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Begrüßen den risikobasierten Ansatz, kritisieren aber die Aufnahme und Streichung bestimmter Branchen im Katalog als nicht ausreichend datenbasiert. Fordern mehr Personal und Mittel für die FKS. Die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen wird begrüßt, aber als nicht ausreichend angesehen. Enthalten sich beim Gesetzentwurf. 
- Die Linke: Lehnt den Gesetzentwurf ab, da er aus ihrer Sicht zu einer Kriminalisierung marginalisierter Gruppen führt und Schutzmechanismen für Betroffene fehlen. Fordert stattdessen mehr Schutz und Beratung für Betroffene von Schwarzarbeit. Unterstützt den Antrag der Grünen. Kritisiert die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen als sachfremd („Trojaner“), hätte ein eigenständiges Gesetzgebungsverfahren bevorzugt. 
 
Zusammenfassung:  
Der Finanzausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung in geänderter Fassung, insbesondere mit Anpassungen im Branchenkatalog und der Digitalisierung der FKS. Die Anträge der Grünen und Linken werden abgelehnt. Die Änderungen betreffen sowohl den ursprünglichen Gesetzentwurf als auch andere Gesetze (z.B. HGB), wobei Letzteres von der Opposition als sachfremd kritisiert wird. Die Koalition sieht den Entwurf als wichtigen Schritt gegen organisierte Schwarzarbeit, während die Opposition unterschiedliche Kritikpunkte anbringt. 
 
Änderungen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen aus den Änderungen, die der Ausschuss am Gesetzentwurf vorgenommen hat: 
 
- Plattformbasierte Lieferdienste (z.B. Essenslieferdienste) werden ausdrücklich in den Anwendungsbereich des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes aufgenommen und dem Bereich Spedition/Logistik zugeordnet. 
- Die Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und der nach Landesrecht zuständigen Behörden bei Prüfungen von Unterlagen und Daten werden angeglichen und erweitert. Es werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, Unterlagen und Daten zu prüfen, auch außerhalb des Betriebs. 
- Die Duldungs- und Mitwirkungspflichten bei Prüfungen gelten künftig in gleichem Umfang auch gegenüber den nach Landesrecht zuständigen Behörden. 
- Die Möglichkeit des sogenannten Sammelauskunftsersuchens (Erhebung von Auskünften bei mehreren Beteiligten gleichzeitig) wird auf die nach Landesrecht zuständigen Behörden ausgeweitet. 
- Die Mitwirkungsrechte der Behörden der Zollverwaltung in bußgeldrechtlichen Hauptverhandlungen werden auf weitere Verwaltungsbehörden übertragen. 
- Es wird klargestellt, dass besonders schwere Fälle bestimmter Straftaten nicht von der Befugnis zur selbstständigen Ermittlungsführung durch bestimmte Behörden erfasst sind. 
- Im Umsatzsteuergesetz wird für Umsätze, die bis Ende 2025 unter die alte Umsatzsteuerlagerregelung fielen, eine Übergangsregelung geschaffen: Die alten Regelungen gelten für einen Übergangszeitraum weiter, spätestens bis Ende 2029. 
- Die plattformbasierten Lieferdienste werden auch im Katalog der sofortmeldepflichtigen Wirtschaftsbereiche im Sozialgesetzbuch aufgenommen, um die Meldepflichten zu stärken. 
 
Redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen wurden nicht berücksichtigt, wie gewünscht.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:361/25
Eingang im Bundesrat:15.08.2025
Erster Durchgang:29.09.2025
Status Bundesrat:Beraten