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Bundeswehr-Planungs- & Beschaffungsbeschleunigungsgesetz

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:13.02.2026
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/1931 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/3635 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
🟣🟣🟣 Beteiligungsfrist mindestens 4 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Trojanercheck :✅ Keine sachfremden Ergänzungen in der Beschlussempfehlung.
Hinweis:Gemeinsamer Entwurf der Ministerien für Wirtschaft und der Verteidigung.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Planung und Beschaffung für die Bundeswehr deutlich zu beschleunigen. Hintergrund ist die gestiegene Bedrohungslage durch Russland und die daraus resultierende Notwendigkeit, die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und seiner Bündnispartner schnell zu stärken. Die Lösung besteht in vergaberechtlichen Erleichterungen, dem Abbau von Hürden bei Genehmigungsverfahren und der Stärkung von Schutz- und Geheimschutzaspekten für militärische Anlagen. Die Maßnahmen gelten befristet für zehn Jahre (bzw. fünf Jahre für bestimmte Regelungen). Federführend zuständig sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie das Bundesministerium der Verteidigung. 
 
Hintergrund:  
Im Gesetzentwurf wird ausführlich auf die sicherheitspolitische Lage eingegangen: Russland wird als größte Bedrohung für den euro-atlantischen Raum bezeichnet, insbesondere aufgrund des seit drei Jahren andauernden Angriffskriegs gegen die Ukraine. Es wird betont, dass die Bundesregierung und die NATO auf diese Bedrohung reagieren und die Verteidigungsausgaben erhöhen müssen. Die Reform der Schuldenregel zur Finanzierung der Verteidigungsausgaben wird ebenfalls als Teil der Vorgeschichte genannt. 
 
Kosten:  
Für die Haushalte des Bundes und der Länder entstehen durch das Gesetz keine neuen Ausgaben. Es werden keine Einnahmen erwartet. Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Verwaltung reduziert sich um mindestens 178.000 Euro für den Bund. Für die Länder und Kommunen entsteht kein Erfüllungsaufwand. Parallel geplante Verwaltungsvorschriften führen zu weiteren Einsparungen von etwa 22,7 Millionen Euro jährlich für den Bund und 6,9 Millionen Euro für die Wirtschaft. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere für Verbraucher, werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten im Text. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. Die Regelungen sind befristet: Die meisten Bestimmungen gelten bis zum 31. Dezember 2035, § 8 (Losgrundsatz) bis zum 31. Dezember 2030. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist als Reaktion auf eine außergewöhnliche sicherheitspolitische Lage besonders eilbedürftig. Er enthält zahlreiche Maßnahmen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Vergabe- und Genehmigungsverfahren, insbesondere im Verteidigungsbereich. Nachhaltigkeits- und Umweltaspekte treten zugunsten der Beschleunigung zurück (z. B. Aussetzung der klimafreundlichen Beschaffungsvorschrift). Eine Evaluierung der Auswirkungen ist spätestens sieben Jahre nach Inkrafttreten vorgesehen. Es gibt keine Auswirkungen auf Verbraucher oder demografische Gruppen, und gleichstellungspolitische Ziele werden nicht beeinträchtigt. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs, stichpunktartig und verständlich zusammengefasst: 
 
- Erweiterung des Anwendungsbereichs: Das Gesetz gilt für alle öffentlichen Aufträge zur Deckung von Bedarfen der Bundeswehr sowie für Aufträge zugunsten anderer EU-Streitkräfte oder Alliierter. 
- Erhöhung der Schwellenwerte: Für zentrale Bundesbehörden im Bereich Verteidigung gilt ein höherer Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen. 
- Ausnahmen vom Vergaberecht: Klare Regeln, wann aus Gründen der Sicherheit, für nachrichtendienstliche Tätigkeiten oder im Kriegs-/Krisenfall vom Vergaberecht abgewichen werden kann. 
- Erleichterungen bei Interimsvergaben: Dringende Überbrückungsaufträge sind auch bei selbstverschuldeter Dringlichkeit möglich, um Versorgungslücken zu vermeiden. 
- Interoperabilität: Technische Alleinstellungsmerkmale, die für die Zusammenarbeit mit verbündeten Streitkräften nötig sind, rechtfertigen Direktvergaben. 
- Ausschluss von Drittstaaten: Auftraggeber können Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten von Vergabeverfahren ausschließen; europäische Ursprungsanteile können gefordert werden. 
- Ausnahmen von Klima-Vorgaben: Aufträge zur Deckung von Bundeswehrbedarfen sind von der AVV Klima ausgenommen, auch unterhalb der EU-Schwellenwerte. 
- Abweichung vom Losgrundsatz: Aufträge für die Bundeswehr müssen nicht in Lose aufgeteilt werden, um Verfahren zu beschleunigen; Mittelstandsbeteiligung soll dennoch gefördert werden. 
- Erleichterte Nachforderung von Unterlagen: Auftraggeber können fehlende Unterlagen oder Bagatellfehler im Angebot nachfordern, um mehr Wettbewerb zu ermöglichen. 
- Vorzeitiger Vergabestart: Vergabeverfahren können auch ohne gesicherte Finanzierung begonnen werden, sofern dies transparent gemacht wird. 
- Stärkung innovativer Beschaffung: Innovationspartnerschaften und funktionale Leistungsbeschreibungen werden ausdrücklich für Verteidigungsaufträge ermöglicht und gefördert; Markterkundungen sind ausdrücklich zulässig. 
- Beschleunigte Nachprüfungsverfahren: Zuständigkeit liegt ausschließlich bei der Vergabekammer des Bundes; aufschiebende Wirkung der Beschwerde entfällt, um Verzögerungen zu vermeiden. 
- Anpassungen von Verträgen: Vertragsanpassungen bei Störung der Geschäftsgrundlage oder unvorhersehbaren Umständen sind leichter möglich, ohne dass ein neues Vergabeverfahren nötig ist. 
- Erweiterung von Rahmenvereinbarungen: Rahmenvereinbarungen können flexibler angepasst und verlängert werden, auch für neue Partnerstaaten. 
- Zentrale Beschaffungsstellen: Öffentliche Auftraggeber können zentrale Beschaffungsstellen nutzen oder selbst als solche agieren, auch für andere EU-Staaten. 
- Änderungen im Luftverkehrsrecht: Militärische Radarstationen werden besonders geschützt; Genehmigungsverfahren für militärische Flugplätze können aus Geheimhaltungs- oder Eilgründen entfallen; Bundeswehr erhält mehr Zuständigkeiten bei Bauvorhaben im militärischen Bereich. 
- Änderungen im Wettbewerbsrecht: Anpassungen zur Umsetzung neuer EU-Vorgaben, insbesondere zur Rolle des Bundeskartellamts und zur Rechtssicherheit bei Vergabeverstößen. 
 
Diese Maßnahmen dienen insgesamt der Beschleunigung, Vereinfachung und Flexibilisierung der Beschaffung für die Bundeswehr und die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und seiner Partner.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:25.06.2025
Datum Kabinettsbeschluss:23.07.2025
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

„Der Entwurf basiert nicht auf einzelnen Stellungnahmen, so dass kein wesentlicher Einfluss auf den Gesetzentwurf einzelner Stellen außerhalb der Verwaltung vorliegt.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Allgemeine Bewertung Die Stellungnahmen zum Gesetzentwurf zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG) zeigen ein insgesamt geteiltes Meinungsbild. Während Industrie- und Arbeitgeberverbände wie die Wirtschaftsvereinigung Stahl und der Mittelstand. BVMW e.V. die grundsätzliche Zielsetzung des Gesetzentwurfs begrüßen, äußern sie jeweils spezifische Kritikpunkte hinsichtlich der Ausgestaltung und möglicher Auswirkungen auf ihre Branchen. Umwelt- und Energieverbände wie der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) lehnen zentrale Regelungen des Entwurfs ab und warnen vor erheblichen negativen Folgen für den Ausbau erneuerbarer Energien sowie für die Planungs- und Investitionssicherheit.

Meinungen im Detail
Lieferketten und heimische Produktion: Die Wirtschaftsvereinigung Stahl betont die Notwendigkeit resilienter und unabhängiger Lieferketten für die Sicherheit Deutschlands und Europas. Sie fordert, dass bei der öffentlichen Beschaffung für die Bundeswehr möglichst heimische Grundstoffe, insbesondere Stahl aus deutscher oder europäischer Produktion, verwendet werden. Die Bedeutung der heimischen Stahlindustrie für die Modernisierung der Infrastruktur und die Verteidigungsfähigkeit wird hervorgehoben. Zudem schlägt der Verband eine konkrete gesetzliche Verankerung dieser Anforderungen im BwPBBG vor. Diese Aspekte werden vor allem von Industrie- und Arbeitgeberverbänden betont.

Mittelstand und Vergaberecht: Der Mittelstand. BVMW e.V. kritisiert insbesondere die geplante Erweiterung des technischen Alleinstellungsmerkmals, da dies die Nachweis- und Dokumentationshürden für Auftraggeber senkt und mittelständische Unternehmen benachteiligt. Der Verband lehnt zudem die Aussetzung des vergaberechtlichen Gebots der losweisen Vergabe ab, da dies Innovationen hemmen und Arbeitsplätze gefährden würde. Die Bedeutung der losweisen Vergabe für den Mittelstand und die Ablehnung einer zeitlichen Befristung der Aussetzung werden ausführlich thematisiert. Diese Kritikpunkte stammen vor allem von mittelständischen und Arbeitgeberverbänden.

Windenergie, Infrastruktur und öffentliche Interessen: Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) äußern deutliche Kritik an den geplanten Änderungen im Luftverkehrsgesetz (§ 18a LuftVG), die stationäre militärische Einrichtungen zur Luftverteidigung betreffen. Beide Verbände warnen, dass die Regelungen zu erheblichen Flächenverlusten für Windenergieanlagen führen könnten (BWE: bis zu 40% der Landesfläche betroffen) und die Ausbauziele für erneuerbare Energien gefährden. Sie bemängeln, dass die Gesetzesänderung ohne wissenschaftliche Grundlage und ohne die Ergebnisse einer laufenden Studie erfolgen soll. Der BDEW fordert, die Gesetzesänderung zurückzustellen, bis die Studienergebnisse vorliegen, und plädiert für mehr Transparenz und fachliche Bewertung. Der BWE kritisiert zudem die Abschaffung von Kontrollmechanismen durch zivile Behörden zugunsten der Bundeswehr, was zu Rechtsunsicherheit und Intransparenz für die Windbranche führe. Beide Verbände lehnen den Entfall von Planfeststellungsverfahren bei militärischen Flugplätzen ab und sehen Unsicherheiten für andere Infrastrukturprojekte. Die Kritik an den Auswirkungen auf erneuerbare Energien und Infrastrukturprojekte wird vor allem von Umwelt- und Energieverbänden geäußert.

👎 Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW)

„Vor dem Hintergrund eines wünschenswerten, geordneten fachlichen Verfahrens plädiert der BDEW für die Streichung der stationären militärischen Einrichtungen zur Luftverteidigung in § 18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) bis eine fachliche Bewertung der Störungen mitsamt der Branche zu dem Ergebnis gelangt ist, dass dies tatsächlich zu Sicherstellung des Schutzauftrags der Bundeswehr erforderlich ist.“

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Bundeswehr-Planungs- und -Beschaffungsbeschleunigungsgesetzes (BwPBBG). Der Verband betont, dass der Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere der Windenergie an Land, im überragenden öffentlichen Interesse steht und für die Versorgungssicherheit und Resilienz Deutschlands zentral ist. Der Gesetzentwurf sieht vor, stationäre militärische Einrichtungen zur Luftverteidigung in das Luftverkehrsgesetz (§ 18a LuftVG) aufzunehmen, was zu materiellen Bauverboten für Windenergieanlagen führen kann. Der BDEW kritisiert, dass diese Regelung ohne die Ergebnisse einer laufenden Studie zu möglichen Störungen durch Windenergieanlagen eingeführt werden soll. Außerdem wird bemängelt, dass die Prüfanforderungen verwässert und die Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen erschwert werden könnten. Der Verband fordert, die Gesetzesänderung zurückzustellen, bis die Studienergebnisse vorliegen, und plädiert für mehr Transparenz, eine fachliche Bewertung und eine stärkere Einbindung der Branche. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen des § 18a LuftVG auf Windenergie-Genehmigungen, 2) Die fehlende fachliche Grundlage und Notwendigkeit, die Ergebnisse der laufenden Studie abzuwarten, und 3) Die Ablehnung des Entfalls von Planfeststellungsverfahren bei militärischen Flugplätzen sowie die daraus resultierenden Unsicherheiten für andere Infrastrukturprojekte.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000888 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 20457441380-38 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundesverband WindEnergie e.V.

„Der BWE lehnt den Gesetzesentwurf zur Erweiterung des § 18a Abs. 1 S. 1 LuftVG um stationäre militärische Einrichtungen zur Luftverteidigung daher vehement ab.“

Der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) kritisiert den Referentenentwurf des Bundeswehr-Planungs- und -Beschaffungsbeschleunigungsgesetzes (BwPBBG) scharf. Der Gesetzentwurf sieht weitreichende Änderungen im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) vor, insbesondere eine Ausweitung des Bauverbots auf stationäre militärische Einrichtungen zur Luftverteidigung (§ 18a LuftVG). Dies würde den Ausbau der Windenergie erheblich einschränken, da bis zu 40% der Landesfläche betroffen sein könnten. Der BWE bemängelt, dass die Bundeswehr durch das Gesetz weitreichende Alleinentscheidungsrechte erhält, wodurch Planungs- und Investitionssicherheit für die Windbranche verloren gehen. Bereits 2023 wurden ähnliche Regelungen nach intensiver Debatte abgelehnt. Der Verband kritisiert zudem, dass die geplante Gesetzesänderung ohne neue wissenschaftliche Erkenntnisse erfolgt, obwohl eine entsprechende Studie der Bundeswehr weiterhin aussteht. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Ausweitung des Anwendungsbereichs von § 18a LuftVG und die damit verbundenen Flächenverluste für Windenergie, 2) Die Abschaffung von Kontrollmechanismen durch zivile Behörden zugunsten der Bundeswehr, 3) Die damit einhergehende Rechtsunsicherheit und Intransparenz für die Windbranche. Der BWE fordert, dass Bauverbote nur dann gelten dürfen, wenn nachweislich Flugsicherungseinrichtungen gestört werden, und begrüßt lediglich die Erhöhung der Transparenz durch die Einbindung des Luftfahrtamts der Bundeswehr in die Zentrale Luftfahrerdatei.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 03.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R002154 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: REG 554370792670-41 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Der Mittelstand. BVMW e.V.

„Wir sehen für die Regelung in § 8 insgesamt keinerlei Anlass oder Rechtfertigung“

Der Mittelstand. BVMW e.V. begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr, kritisiert jedoch zwei zentrale Aspekte: Erstens wird die geplante Erweiterung bzw. Definition des technischen Alleinstellungsmerkmals im Zusammenhang mit Interoperabilität als problematisch angesehen, da dies die Nachweis- und Dokumentationshürden für Auftraggeber senkt und damit vor allem mittelständische Unternehmen benachteiligt. Zweitens lehnt der Verband die vorgesehene Aussetzung des vergaberechtlichen Gebots der losweisen Vergabe (also die Pflicht, Aufträge in Fach- und Teillose zu unterteilen) ab, da diese Regelung mittelständische Interessen schützt und deren Aussetzung Innovationen hemmen sowie Arbeitsplätze gefährden würde. Besonders ausführlich thematisiert werden die Benachteiligung des Mittelstands durch die geplante Regelung zum technischen Alleinstellungsmerkmal, die Bedeutung der losweisen Vergabe für mittelständische Unternehmen und die Ablehnung jeglicher zeitlicher Befristung der Aussetzung des Losgrundsatzes.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R001657 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 082217218282-59 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Wirtschaftsvereinigung Stahl

„Die Grundstoffindustrien, insbesondere die Stahlindustrie, sind unerlässlich für die Sicherstellung einer widerstandsfähigen und unabhängigen Verteidigungsfähigkeit Deutschlands.“

Die Wirtschaftsvereinigung Stahl begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG), der von den Ministerien für Wirtschaft und Energie sowie Verteidigung vorgelegt wurde. Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit, die Beschaffungsprozesse angesichts der aktuellen geopolitischen Lage, insbesondere durch den Krieg in der Ukraine, zu beschleunigen. Gleichzeitig wird hervorgehoben, dass die Resilienz (Widerstandsfähigkeit) und Unabhängigkeit der Lieferketten für die Sicherheit Deutschlands und Europas entscheidend sind. Die Stahlindustrie als Grundstoffindustrie wird als essenziell für die Modernisierung der Infrastruktur und die Verteidigungsfähigkeit betrachtet. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Forderung, dass bei der öffentlichen Beschaffung für die Bundeswehr möglichst heimische Grundstoffe, insbesondere Stahl aus deutscher oder europäischer Produktion, verwendet werden sollen; 2) Die Bedeutung der heimischen Stahlindustrie für die Resilienz und Unabhängigkeit der Verteidigungsindustrie; 3) Ein konkreter Formulierungsvorschlag zur gesetzlichen Verankerung dieser Anforderungen im BwPBBG.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 03.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 11 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

ALP - Advanced Level Politics GmbH | 30.09.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die von der Bundesregierung angestrebten Veränderungen sollen so ausgestaltet werden, dass die Beschaffung bei innovativen, mittelständischen, neu in den Markt eingetretenen Unternehmen erleichtert wird und den schnellen Innovationszyklen bei der Entwicklung neuartiger Waffensysteme im Beschaffungsprozess Rechnung getragen wird. Dies betrifft insbesondere §14 des Gesetzentwurfes. Die Schaffung einer Firmenqualifizierung, die Integration automatisierter Produkt-Updates und -Upgrades in den Beschaffungsprozess sowie die Überarbeitung solcher Regelungen zur persönlichen Amtshaftung, die bisher die Beschaffung neuartiger Systeme regelmäßig hemmen, sollten insbesondere in Betracht gezogen werden.

Lobbyregister-Nr.: R001851 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 66090

Bundesarchitektenkammer e.V. | 12.09.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der sachliche Anwendungsbereich des Gesetzes soll nicht auf Planungsleistungen ausgeweitet werden. Den Vorschlag im Gesetzesentwurf, dass der in § 97 Abs. 4 GWB verantworten Losgrundsatz keine Anwendung finden soll, lehnen wir ab.

Lobbyregister-Nr.: R002429 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 65186

Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) | 22.09.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) haben am 1. Juli 2025 einen gemeinsamen Referentenentwurf für ein Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr vorgelegt. Ziel ist es, vergaberechtliche und genehmigungsrechtliche Verfahren im Verteidigungsbereich zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Lobbyregister-Nr.: R001622 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 65528

EWE AG | 20.08.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
- Begründungspflicht bei Ablehnungen auf Basis des neu zu erstellenden Bewertungsverfahrens - Entscheidungsfristen der Bundeswehr analog zu den Landesluftfahrtbehörden (§ 18a Abs. 1a LuftVG) - Klare Definition der „stationären militärischen Einrichtungen“ im Gesetz

Lobbyregister-Nr.: R001058 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 64120

IBM Deutschland GmbH | 04.12.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
IBM setzt sich dafür ein, das Beschaffungswesen durch den Einsatz digitaler Lösungen weiter zu beschleunigen. Flexible Test- und Versuchsstrukturen könnten mehr Innovationen in der Bundeswehr hervorbringen.

Lobbyregister-Nr.: R001842 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 68830

La Famiglia GmbH | 14.11.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das Papier "Deutschlands und Europas Rolle im 21. Jahrhundert entscheidet sich jetzt – Für ein SPARTA-Projekt" von den Verfassern Dr. Jeannette zu Fürstenberg, Prof. Dr. Moritz Schularick, René Obermann, Dr. Tom Enders u. a., addressiert an Bundesministerium der Verteidigung, Bundeskanzleramt, Auswärtiges Amt, Bundestagsausschüsse für Verteidigung, Digitales und Wirtschaft fordert die Initiierung eines europäischen SPARTA-Programms (Strategic Protection and Advanced Resilience Technology Alliance). Es schlägt Investitionen in autonome Systeme, KI, Weltraum- und Drohnentechnologie sowie elektronische Kriegsführung vor, um Europas Verteidigungsfähigkeit strategisch und technologisch abzusichern.

Lobbyregister-Nr.: R007702 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 53773

NVL | 20.08.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verbesserung der Versorgungsresilienz im militärischen Beschaffungswesen durch die Beschleunigung von Prüf- und Genehmigungsverfahren, u.a. durch marktgerechte Leistungskriterien, Förderung von Unterstützung von Markterkundungen sowie Ermöglichung regulierter Vorabgenehmigungen.

Lobbyregister-Nr.: R000808 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 62055

RENK Group AG | 20.08.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Erhöhung des Schwellenwerts der 25 Millionen Euro Vorlagen für Beschaffungsprojekte der Bundeswehr auf den Wert von min. 500 Millionen Euro.

Lobbyregister-Nr.: R000345 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 61399

RWE | 24.09.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Sicherstellung eines sachgerechten (gutachtenbasiert) Eingriffsrechts der Bundeswehr hinsichtlich der Aussprache von Bauverboten für Windenergieanlagen im Umkreis militärischer Radareinrichtungen.

Lobbyregister-Nr.: R001655 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 62784

Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. | 29.09.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Aus Sicht der vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. enthalten die Entwürfe für das Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz sowie das Wehrdienstmodernisierungsgesetz wichtige Maßnahmen zur Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Es sind jedoch weitere Schritte notwendig.

Lobbyregister-Nr.: R000989 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 65942

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. | 20.08.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesverteidigungsministeriums zum Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (Bundeswehr-Planungs- und -Beschaffungsbeschleunigungsgesetz – BwPBBG): Ziel des Gesetzes sind weitere Beschleunigungen unter Beachtung des Geheimschutzes sowie des Schutzbedürfnisses der militärischen Anlagen auch im Rahmen von Vergabeverfahren zur Deckung von Bedarfen der Bundeswehr sowie in Bezug auf verschiedene Genehmigungsverfahren. Zudem werden Regelungen eingeführt, die die innovative Beschaffung und Genehmigung stärken sollen.

Lobbyregister-Nr.: R005093 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 63517

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:01.10.2025
Erste Beratung:09.10.2025
Abstimmung:15.01.2026
Drucksache:21/1931 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/3635 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Wirtschaft und Energie15.10.2025Ergänzung
Ausschuss für Wirtschaft und Energie10.11.2025Anhörung
Ausschuss für Wirtschaft und Energie14.01.2026Ergänzung
Haushaltsausschuss14.01.2026Ergänzung
Verteidigungsausschuss14.01.2026Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Die Beschlussempfehlung wurde vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) beschlossen. Mitberatende Ausschüsse waren der Haushaltsausschuss (dem der Entwurf zusätzlich nach § 96 GO überwiesen wurde) und der Verteidigungsausschuss. 
 
Beschlussempfehlung:  
Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (Drucksache 21/1931) in geänderter Fassung. Dieser Empfehlung haben die Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD zugestimmt; die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke stimmten dagegen.  
Es gibt eine ergänzende Erklärung der Fraktionen CDU/CSU und SPD, in der die Bundesregierung u.a. aufgefordert wird, sich auf EU-Ebene für Vereinfachungen bei Vergaben in Krisensituationen einzusetzen, die Bedeutung kritischer Rohstoffe zu berücksichtigen, die Qualitätssicherung bei IT-Leistungen zu vereinfachen und die Auswirkungen des Gesetzes nach fünf Jahren extern evaluieren zu lassen. Zudem soll jährlich über die Umsetzung und Auswirkungen berichtet werden.  
Ein Entschließungsantrag der Opposition wird angekündigt, ist aber im Text nicht enthalten. 
 
Änderungen:  
Es wurden zahlreiche Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen, die sich überwiegend auf den Gesetzentwurf selbst und damit verbundene Regelungen beziehen. Wichtige Änderungen umfassen: 
- Klarstellungen zu Sicherheitsinteressen und technologischer Souveränität (§ 2), 
- Ergänzungen zur Rechtssicherheit und Vermeidung von Wertungswidersprüchen (§ 2 Abs. 2), 
- Änderungen zu Vorleistungen von Unternehmen (§ 5), 
- Einführung einer Berichtspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag (§ 6), 
- Berücksichtigung ziviler Märkte bei der Markterkundung (§ 7), 
- Klarstellungen zu Nachweisen der Versorgungssicherheit (§ 9 Abs. 6), 
- Änderungen zum Ausschluss von Angeboten aus Drittstaaten (§ 11), 
- Erweiterung innovativer Beschaffungen (§ 14), 
- Verlängerung der Laufzeit des Gesetzes bis Ende 2035 (§ 20), 
- Neufassung des § 18a Luftverkehrsgesetz zum Schutz von Flugsicherungseinrichtungen und militärischen Radaranlagen. 
Die Änderungen beziehen sich auf den ursprünglichen Gesetzentwurf und angrenzende Gesetze (insbesondere das Luftverkehrsgesetz), nicht auf völlig andere, fachfremde Gesetze. Ein „Trojaner“ liegt nach dem Text nicht vor. 
 
Begründung:  
Die Begründung hebt die Notwendigkeit hervor, die Beschaffung und Planung für die Bundeswehr angesichts der sicherheitspolitischen Lage zu beschleunigen. Ziel ist es, Hürden in Vergabe- und Genehmigungsverfahren abzubauen, den Geheimschutz zu stärken und die Zusammenarbeit mit EU-Partnern zu fördern. Die Änderungen dienen der Klarstellung, Stärkung der Rechtssicherheit, besseren Berücksichtigung von Innovationen und der Anpassung an praktische Erfordernisse (z.B. bei Windkraftanlagen und militärischen Radaranlagen). Die Evaluierung und jährliche Berichterstattung sollen Transparenz und Nachsteuerung ermöglichen. 
 
Statements der Fraktionen:  
- SPD: Betont die Beschleunigung der Beschaffung, die Schaffung von Rechtssicherheit und die Stärkung der Bundeswehr. Sie hebt hervor, dass der Vollzug wichtiger sei als das Aussetzungsinteresse bei Rechtsüberprüfungen. 
- AfD: Kritisiert strukturelle Probleme im Beschaffungswesen, zweifelt an der Schließung von Fähigkeitslücken und an der Lieferfähigkeit der Industrie trotz beschleunigter Verfahren. 
- CDU/CSU: Betont die Vorteile für die Bundeswehr (schnellere Lieferungen, regelmäßige Updates), die Innovationskraft der Industrie und die Verlängerung der Aussetzung des Losgrundsatzes. Sie verweist auf die ergänzende Erklärung. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Begrüßt die Lösung beim Thema Windkraft, kritisiert aber das Verfahren (kurzfristige Änderungsanträge) und die Aushebelung der AVV Klima. Sie kündigt einen eigenen Entschließungsantrag an. 
- Die Linke: Lehnt das Gesetz ab, sieht es als Geschenk an die Rüstungsindustrie und kritisiert die Aushebelung von Tariftreue und ordnungsgemäßen Vergabeverfahren sowie mangelnde Korruptionsprävention. 
- Bundesregierung: Hält das Gesetz für notwendig zur besseren Ausrüstung der Bundeswehr, betont die Lieferfähigkeit der Industrie und die ordnungsgemäße Durchführung der Vergabeverfahren. Mittelständler sollen weiterhin beteiligt werden. 
 
Zusammenfassung:  
Die Beschlussempfehlung sieht eine beschleunigte und vereinfachte Beschaffung für die Bundeswehr vor, mit zahlreichen Änderungen zur Klarstellung, Rechtssicherheit und Anpassung an die Praxis. Die Empfehlung wurde von CDU/CSU, SPD und AfD getragen, Grüne und Linke stimmten dagegen. Die Fraktionen begründen ihre Haltung jeweils mit unterschiedlichen Schwerpunkten, von sicherheitspolitischer Notwendigkeit bis zu Kritik an Transparenz und Vergabepraxis. 
 
Änderungen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen und Änderungen, die der Ausschuss am Gesetzentwurf empfiehlt, stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Klarstellung, dass nationale verteidigungsindustrielle Schlüsseltechnologien für die technologische Souveränität und Versorgungssicherheit der Bundeswehr besonders geschützt werden sollen. 
- Stärkung der rechtlichen Grundlage für Ausnahmen vom Vergaberecht bei Aufträgen mit besonders schützenswerten Informationen für die Bundeswehr. 
- Erleichterung von Vorleistungen bei Bundeswehr-Beschaffungen, insbesondere um kleinen, mittleren und kapitalschwachen Unternehmen die Teilnahme zu ermöglichen und Innovation sowie Kapazitätserweiterungen zu fördern. 
- Verpflichtung der Bundesregierung, bis 2026 bestehende zivilrechtliche Anforderungen, die über den militärischen Nutzen hinausgehen, zu prüfen und bis 2027 Vorschläge für Ausnahmeregelungen zu machen, um Bundeswehr-Beschaffungen zu beschleunigen. 
- Bei der Markterkundung für Bundeswehr-Beschaffungen sollen auch zivile Produkte und Technologien berücksichtigt werden, um Beschaffungen zu beschleunigen. 
- Auftraggeber können im Vergabeverfahren von Bietern Nachweise verlangen, dass sie Anforderungen bezüglich Schlüsselressourcen (z.B. kritische Rohstoffe) erfüllen, um Abhängigkeiten von Drittstaaten zu vermeiden. 
- Förderung anreizorientierter Verträge (Performance-based-contracts) bei komplexen Beschaffungen, um wirtschaftliche und termingerechte Vertragserfüllung zu unterstützen. 
- Auftraggeber müssen bei der Zulassung oder dem Ausschluss von Drittstaatsunternehmen darauf achten, die europäische technologische Souveränität und Produktionskapazitäten nicht zu gefährden; systematische Abhängigkeiten von Drittstaaten sollen vermieden werden. 
- Bundesregierung wird aufgefordert, Leitlinien für Kompensationsgeschäfte (Offsets) bei Rüstungskäufen außerhalb des EU-Vergaberechts zu erarbeiten. 
- Innovationsfördernde Vergabeinstrumente wie funktionale Leistungsbeschreibungen und Konzeptwettbewerbe sollen verstärkt genutzt werden, um innovative Lösungen zu fördern. 
- Vorkommerzielle Wettbewerbe bei verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Aufträgen sollen ermöglicht werden, auch wenn die EU-Richtlinie dies nicht vorsieht. 
- Updates und Upgrades bei IT- und Technikbeschaffungen für die Bundeswehr sollen ohne neue Vergabeverfahren und Einzelprüfungen möglich sein, um mit Innovationszyklen Schritt zu halten. 
- Anpassung der Regelung zur losweisen Vergabe: Die Aussetzung des Grundsatzes wird bis Ende 2035 verlängert. 
- Schutz von militärischen Luftverteidigungsradaranlagen und Flugsicherungseinrichtungen wird differenziert geregelt: Bauverbote für Windenergieanlagen gelten nur, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung wissenschaftlich nachgewiesen wird; kein generelles Vetorecht der Bundeswehr. 
 
Redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen wurden nicht berücksichtigt.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:377/25
Eingang im Bundesrat:15.08.2025
Erster Durchgang:29.09.2025
Abstimmung:30.01.2026
Status Bundesrat:Zugestimmt