Zum Inhalt springen

Änderung des AZRG und weiterer Gesetze (GEAS-Anpassungsfolgegesetz)

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz)
Initiator:Bundesministerium des Inneren
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:17.10.2025
Drucksache:21/1850 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Verknüpfungen:Der Entwurf basiert auf einem Vorhaben aus der vorherigen Legislaturperiode: Entwurf 20. Legislaturperiode
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
‼️ Beteiligungsfrist unter 1 Woche. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung des deutschen Rechts an das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) der EU. Damit sollen die neuen europäischen Vorgaben zur Steuerung und Ordnung von Migration, zum Schutz humanitärer Standards für Geflüchtete und zur Begrenzung irregulärer Migration in nationales Recht umgesetzt werden. Insbesondere werden das Ausländerzentralregistergesetz (AZRG), das Asylbewerberleistungsgesetz und weitere Gesetze angepasst, um Klarheit und Rechtssicherheit für die Verwaltung zu schaffen. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, federführend zuständig ist das Bundesministerium des Innern
 
Hintergrund:  
Im Text wird ausführlich die Vorgeschichte erläutert: Die GEAS-Reform besteht aus elf EU-Rechtsakten (Verordnungen und Richtlinien), die am 14. Mai 2024 beschlossen wurden. Mit Ausnahme der Verordnung über die Asylagentur sind diese am 11. Juni 2024 in Kraft getreten und werden ab Mitte 2026 anwendbar. Ziel ist eine EU-weite Harmonisierung der Asylverfahren, die Schaffung einheitlicher Standards und die Einführung neuer Mechanismen zur Lastenteilung und Steuerung der Migration. 
 
Kosten:  
Für den Bund entstehen durch die Anpassung des Ausländerzentralregisters Kosten in derzeit nicht bezifferbarer Höhe. Ein etwaiger Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln wird in künftigen Haushaltsaufstellungen berücksichtigt.  
Für die Länder entstehen durch den Zugang Minderjähriger zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung höhere, aber nicht kalkulierbare Kosten für die Leistungsbehörden. Zusätzlich fällt einmaliger Erfüllungsaufwand für die Anpassung von IT-Systemen an, dessen Höhe nicht beziffert werden kann.  
Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Es wird kein konkretes Datum genannt. Da die Anpassung „deutlich vor der Anwendbarkeit der Rechtsakte“ (Mitte 2026) erfolgen soll, ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft, damit Bund, Länder und Kommunen ausreichend Zeit für die operative Umsetzung vor Anwendbarkeit der EU-Rechtsakte haben. Der Entwurf ist geschlechtsneutral, verursacht keine Kosten für die Wirtschaft und hat keine Auswirkungen auf Preise oder das Verbraucherpreisniveau. Eine Befristung ist nicht vorgesehen. Das Gesetz steht im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung, insbesondere im Bereich „Gesundheit und Wohlergehen“ sowie „leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen“. Eine Evaluierung oder Befristung ist nicht vorgesehen. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs, stichpunktartig und verständlich zusammengefasst: 
 
- Anpassung der Begrifflichkeiten im Ausländerzentralregister (AZR) an die neue EU-Terminologie und Rechtslage (z.B. Unterscheidung zwischen Antragstellung und Antragseinreichung). 
- Ermöglichung der direkten Berufung auf europäisches Recht für Ausländer, die internationalen Schutz beanspruchen. 
- Abbildung neuer Übernahmeverfahren im AZR zur Umsetzung des Asylkonsultationsverfahrens. 
- Einführung eines neuen Datensatzes im AZR zur Erfüllung von EU-Berichtspflichten: Erfassung und Übermittlung detaillierter Angaben zur Unterbringung von Asylsuchenden an die Europäische Asylagentur (EUAA), einschließlich Staatsangehörigkeit, Art der Unterbringung, Rechtsstatus und Aufenthaltsdauer. 
- Speicherung von mehreren, von deutschen Behörden generierten Eurodac-Nummern im AZR zur besseren Verknüpfung und Aktualisierung von Datensätzen zwischen nationalen und europäischen Systemen. 
- Abbildung von Bewegungsbeschränkungen nach dem Asylgesetz im AZR, damit Behörden rechtliche Konsequenzen bei Verstößen umsetzen können. 
- Verpflichtende Speicherung von Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail) von Asylsuchenden und vollziehbar ausreisepflichtigen Personen zur besseren Erreichbarkeit der Behörden. 
- Dokumentation und Speicherung von Angaben zur vorläufigen Gesundheitskontrolle und medizinischen Bedenken gegen die Unterbringung in Gemeinschaftseinrichtungen im AZR, damit Behörden schnell reagieren können. 
- Zentrale Speicherung von Informationen aus dem Screening-Verfahren (Überprüfung nach EU-Recht) im AZR, um allen beteiligten Behörden schnellen Zugriff und Informationsaustausch zu ermöglichen. 
- Erweiterung der Übermittlungspflichten für Angaben zur Unterbringung an das AZR auf alle Drittstaatsangehörigen, die in Aufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind. 
- Verpflichtung bestimmter Behörden (z.B. Polizeivollzugsbehörden, Gesundheitsämter, Jugendämter), relevante Daten an das AZR zu übermitteln und daraus abzurufen. 
- Automatisierte Löschung von gespeicherten Eurodac-Nummern nach 10 Jahren und von Screening-Daten nach 12 Monaten. 
- Verbesserung des Zugangs zu Gesundheitsleistungen für minderjährige Asylbewerber: Minderjährige erhalten Leistungen wie gesetzlich versicherte deutsche Kinder, inklusive Übernahme von Zuzahlungen und Fortführung begonnener Behandlungen auch nach Erreichen der Volljährigkeit. 
- Verpflichtung der Krankenkassen, die Krankenbehandlung für nicht versicherte junge Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, zu übernehmen und elektronische Gesundheitskarten auszustellen. 
- Regelung der Abmeldung und Rückgabe der Gesundheitskarte bei Wegfall der Bedürftigkeit sowie Kostenerstattung bei missbräuchlicher Nutzung. 
- Vierteljährliche Erstattung der Krankenkassenaufwendungen durch die zuständigen Träger des Asylbewerberleistungsgesetzes. 
- Inkrafttreten der Regelungen zeitgleich mit den EU-Rechtsakten, technische Umsetzungen teilweise später. 
 
Diese Maßnahmen dienen der Umsetzung neuer EU-Vorgaben im Rahmen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), insbesondere zur besseren Erfassung, Steuerung und Versorgung von Asylsuchenden sowie zur Digitalisierung und Vereinheitlichung der Verwaltungsprozesse.

Medienberichte
Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
Mehrere Stellungnahmen kritisieren ausdrücklich die sehr kurze Beteiligungsfrist für die Verbändebeteiligung zum GEAS-Anpassungsgesetz und GEAS-Anpassungsfolgegesetz. PRO ASYL, der BDÜ, der Deutsche Juristinnenbund (djb), die AWO, Save the Children Deutschland, Handicap International, der Paritätische Gesamtverband und weitere Organisationen geben an, dass die Frist zur Abgabe der Stellungnahme lediglich sechs Werktage betrug (de facto 1.–8. Juli 2025). Der Deutsche Städtetag sowie der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund sprechen von einer Frist von „wenigen Tagen“, die eine angemessene Beteiligung unmöglich macht. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter gibt als Eingangsdatum der Aufforderung den 30.06.2025 an, was ebenfalls auf eine Frist von sechs Werktagen bis zum 08.07.2025 schließen lässt. Insgesamt ergibt sich ein Bild einer sehr kurzen, etwa einwöchigen Beteiligungsphase, die von nahezu allen Stellungnehmenden als unzureichend und der Tragweite der Reform nicht angemessen bewertet wird.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zu den Gesetzentwürfen zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist überwiegend kritisch. Nahezu alle Organisationen und Verbände – darunter Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Fachverbände, kommunale Spitzenverbände, juristische Vereinigungen und Kinderrechtsorganisationen – sehen in den Entwürfen eine massive Verschärfung des Asylrechts, die vielfach über die europäischen Mindestvorgaben hinausgeht und menschenrechtliche, verfassungsrechtliche sowie kinder- und behindertenrechtliche Standards nicht ausreichend wahrt. Die geplanten Regelungen werden als zu restriktiv, teils verfassungs- und menschenrechtswidrig und in ihrer Komplexität sowie praktischen Umsetzbarkeit als problematisch bewertet. Die sehr kurze Beteiligungsfrist wird von nahezu allen Beteiligten als unzureichend und als gravierendes Defizit im Gesetzgebungsverfahren kritisiert.

Meinungen im Detail
1. Beteiligungsfrist und Verfahrenstransparenz
Die Kritik an der extrem kurzen Beteiligungsfrist ist ein zentrales Thema, das von allen Verbänden – von PRO ASYL, AWO, Paritätischer Gesamtverband, Handicap International, Save the Children, Deutscher Städtetag, Landkreistag, Städte- und Gemeindebund, bis hin zu Fachverbänden wie dem BDÜ – geteilt wird. Die Frist von sechs Werktagen wird als nicht ausreichend angesehen, um die komplexen Entwürfe angemessen zu prüfen und substanzielle Stellungnahmen abzugeben. Mehrere Organisationen bemängeln zudem das Fehlen von Transparenz und demokratischer Beteiligung im Gesetzgebungsverfahren.

2. Einschränkung von Grund- und Menschenrechten
Menschenrechtsorganisationen (PRO ASYL, Paritätischer Gesamtverband, Handicap International, Deutsches Rotes Kreuz, Nationale Stelle zur Verhütung von Folter) und Wohlfahrtsverbände (AWO, DRK) kritisieren die geplanten Verschärfungen, insbesondere die Einführung und Ausweitung von Haftmöglichkeiten (einschließlich Asylverfahrenshaft, Rückführungshaft, Haft für Minderjährige), die Ausweitung geschlossener Zentren und die Einschränkung der Bewegungsfreiheit für Schutzsuchende. Die Regelungen werden vielfach als menschenrechtlich und verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft, insbesondere im Hinblick auf das Existenzminimum, das Kindeswohl und die Rechte vulnerabler Gruppen. PRO ASYL und der Paritätische Gesamtverband sprechen explizit von verfassungswidrigen bzw. menschenrechtswidrigen Regelungen.

3. Auswirkungen auf Kinder, Minderjährige und vulnerable Gruppen
Kinderrechtsorganisationen (Save the Children, Kindernothilfe, Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht, Paritätischer Gesamtverband), Behindertenverbände (Handicap International), Wohlfahrtsverbände (AWO, DRK) und der Deutsche Juristinnenbund betonen die besonderen Risiken für Kinder, Minderjährige, Menschen mit Behinderungen und andere vulnerable Gruppen. Kritisiert werden insbesondere haftähnliche Unterbringungsformen, die Ausweitung von Haftmöglichkeiten auf Minderjährige, die fehlende Berücksichtigung besonderer Schutzbedarfe, unzureichende Regelungen zur Gesundheitsversorgung und Bildung sowie das Fehlen unabhängiger Monitoringmechanismen. Es wird gefordert, dass Kinder grundsätzlich von Inhaftierung und restriktiven Verfahren ausgenommen werden und das Kindeswohl als vorrangige Leitlinie gesetzlich verankert wird. Handicap International hebt hervor, dass die geplanten Leistungskürzungen und Sanktionen für Menschen mit Behinderungen als menschen- und verfassungsrechtswidrig angesehen werden.

4. Rechtsschutz, Klagefristen und Justiz
Juristische Fachverbände (Deutscher Anwaltverein, Bund Deutscher Verwaltungsrichter, Deutscher Juristinnenbund) kritisieren die Komplexität der Entwürfe, die zahlreichen Verweise auf EU-Recht und die geplanten Verkürzungen von Klage- und Entscheidungsfristen. Der DAV sieht darin eine Gefährdung des effektiven Rechtsschutzes und der Unabhängigkeit der Justiz. Die Notwendigkeit klarer Anwendungshinweise und detaillierter Gesetzesbegründungen wird betont. Die BDVR begrüßt die frühzeitige Umsetzung der EU-Vorgaben, fordert aber präzisere Gesetzesbegründungen und angemessene Fristen sowie ausreichende Personalausstattung für die Verwaltungsgerichte.

5. Sozialleistungen und Leistungskürzungen
Mehrere Verbände (PRO ASYL, Paritätischer Gesamtverband, AWO, Handicap International, Deutscher Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund) kritisieren die geplanten massiven Kürzungen und Streichungen existenzsichernder Leistungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Regelungen werden als unverhältnismäßig, menschen- und verfassungsrechtswidrig bewertet. Es wird gefordert, dass das menschenwürdige Existenzminimum gewahrt bleibt und Leistungskürzungen nicht über die europäischen Vorgaben hinausgehen dürfen.

6. Gesundheitsversorgung und Sprachmittlung
Der BDÜ hebt die Notwendigkeit qualifizierter Sprachmittlung im Gesundheitswesen hervor und fordert einen expliziten Rechtsanspruch auf professionelle Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen, insbesondere für Minderjährige. Auch andere Verbände (z.B. Paritätischer Gesamtverband, AWO) betonen die Bedeutung des Zugangs zu Gesundheitsversorgung für alle Schutzsuchenden, insbesondere für Kinder und Menschen mit Behinderungen.

7. Kommunale und verwaltungstechnische Aspekte
Kommunale Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Landkreistag, Städte- und Gemeindebund) kritisieren die Komplexität der neuen Regelungen, die unklaren Zuständigkeiten und die erheblichen finanziellen und verwaltungstechnischen Mehrbelastungen für Kommunen. Sie fordern klarere Zuständigkeiten, praktikable Anwendungshinweise und eine realistische Einschätzung der finanziellen Auswirkungen.

8. Schutz vor Gewalt und Diskriminierung
Der Deutsche Juristinnenbund fordert eine stärkere Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Verfolgung, die Umsetzung der Istanbul-Konvention und den Schutz vulnerabler Gruppen wie Frauen, LGBTIQ-Personen und Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter fordert wirksame Verfahren zur Identifizierung und zum Schutz vulnerabler Personen sowie die Sicherstellung menschenwürdiger Haftbedingungen und unabhängiger Kontrolle.

Fazit
Das Meinungsbild ist eindeutig: Die Gesetzentwürfe werden von nahezu allen gesellschaftlichen Gruppen als zu restriktiv, teils verfassungs- und menschenrechtswidrig und in ihrer praktischen Umsetzung als problematisch bewertet. Besonders scharf ist die Kritik an der extrem kurzen Beteiligungsfrist, die als symptomatisch für das gesamte Verfahren gesehen wird. Die Forderungen reichen von grundlegenden Nachbesserungen über die Streichung besonders restriktiver Regelungen bis hin zur umfassenden Überarbeitung der Entwürfe im Sinne des Schutzes von Menschenrechten, Kindeswohl und rechtsstaatlichen Standards.

👎 AWO Bundesverband e.V.

„Der aktuelle Referentenentwurf greift erneut – ebenso wie die europäischen Rechtstexte – massiv in das Recht auf Asyl, in Freiheitsrechte, den Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen und in völkerrechtliche Schutzgarantien für besonders schutzbedürftige Personengruppen ein. Häufig wird von den Umsetzungsspielräumen nicht im Sinne der Schutzsuchenden Gebrauch gemacht oder nur die Minimalanforderungen umgesetzt und wichtige Garantien nicht überführt.“

Der AWO Bundesverband e.V. bewertet die beiden Gesetzentwürfe zur Anpassung des deutschen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und die Folgeänderungen als die weitreichendste Änderung des deutschen Asylrechts seit 1993. Die Stellungnahme kritisiert die geplanten Verschärfungen, insbesondere im Hinblick auf die Einschränkung der Bewegungsfreiheit, die Ausweitung von Haftmöglichkeiten und die Unterbringung Schutzsuchender in besonderen Aufnahmeeinrichtungen (Sekundärmigrationszentren). Der Verband bemängelt, dass die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Gruppen (z.B. Kinder, Menschen mit Behinderung, Traumatisierte) nicht ausreichend berücksichtigt werden und die neuen EU-Vorgaben zur Bedarfsermittlung und zum Monitoring nicht vollständig umgesetzt werden. Die AWO fordert, dass Maßnahmen zur Freiheitsbeschränkung nur als letztes Mittel (ultima ratio) und unter strenger Prüfung milderer Alternativen erfolgen dürfen. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Beschränkung der Bewegungsfreiheit und die Einführung faktischer Freiheitsentziehungen, (2) die Unterbringung in speziellen Zentren für Sekundärmigration und deren Auswirkungen auf Integration und Gesundheit, sowie (3) die unzureichende Berücksichtigung und Bedarfsermittlung für vulnerable Gruppen, insbesondere Kinder. Die AWO kritisiert zudem die Verkürzung von Klagefristen, die Einschränkung effektiven Rechtsschutzes und die geplanten Leistungseinschränkungen als menschenrechtlich und verfassungsrechtlich problematisch. Sie fordert eine menschenrechtskonforme Umsetzung der GEAS-Reform, die Nutzung von Spielräumen zugunsten Schutzsuchender und die Streichung besonders restriktiver Regelungen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen

„Die frühzeitige Umsetzung der durch das Gemeinsame Europäische Asylsystem veranlassten Anpassungen in das nationale Recht wird begrüßt. Sie ermöglicht es den Rechtsanwendern, sich zeitig mit dem neuen Zusammenspiel unionsrechtlicher und nationaler Normen vertraut zu machen.“

Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR) äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) sowie zum GEAS-Anpassungsfolgegesetz. Die Stellungnahme konzentriert sich auf die Auswirkungen der geplanten Änderungen auf die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Grundsätzlich wird die frühzeitige Umsetzung der EU-Vorgaben begrüßt, da sie eine rechtzeitige Anpassung der Praxis an neue europäische und nationale Regelungen ermöglicht. Besonders ausführlich behandelt werden (1) die unionsrechtlichen Begriffe wie "Gefahr für die Allgemeinheit" und "besonders schwere Straftat" im Zusammenhang mit dem Asylgesetz, (2) die Bedeutung und mögliche Folgen der Streichung von § 35 AsylG für die Zielstaatsbestimmung bei Abschiebungen, sowie (3) die Bedeutung angemessener Fristen und Personalausstattung für die Verwaltungsgerichte im Hinblick auf die beschleunigte Bearbeitung von Asylverfahren. Der BDVR regt an, an mehreren Stellen die Gesetzesbegründungen zu präzisieren und auf unionsrechtliche Maßstäbe abzustellen, um eine einheitliche Anwendung zu gewährleisten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. (BuMF e.V.)

„Das Kindeswohl gerät weiter ins Hintertreffen – entgegen der völker- und unionsrechtlichen Verpflichtung. Schutzstandards dürfen nicht aufgeweicht werden. Kindgerechte Unterbringung, uneingeschränkter Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung sowie der Schutz existenzieller Bedarfe müssen im Asyl- und Aufnahmerecht konsequent und verbindlich garantiert werden.“

Die Stellungnahme des Bundesfachverbands Minderjährigkeit und Flucht (BuMF e.V.) befasst sich mit den Referentenentwürfen zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Der Verband kritisiert, dass die Rechte und Bedürfnisse geflüchteter Kinder in den Entwürfen weitgehend ausgeblendet werden. Besonders betont wird die Notwendigkeit eines umfassenden Schutzes für alle minderjährigen Geflüchteten – unabhängig davon, ob sie begleitet oder unbegleitet sind. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die geplanten Regelungen zu Inhaftierung, Bewegungsfreiheit, Screening- und Grenzverfahren sowie zur Alterseinschätzung und rechtlichen Vertretung erhebliche Risiken für das Kindeswohl bergen. Es wird gefordert, dass Kinderrechte verbindlich im Asyl- und Aufnahmerecht verankert werden, insbesondere im Hinblick auf kindgerechte Unterbringung, Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung sowie Schutz vor Gewalt und Diskriminierung. Der Verband kritisiert die Ausweitung von haftähnlichen Maßnahmen und fordert, dass Kinder grundsätzlich von Inhaftierung und Grenzverfahren ausgenommen werden. Zudem wird ein unabhängiger Monitoringmechanismus verlangt, um die Einhaltung kindgerechter Standards zu gewährleisten. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) Die Gefahr und Unzulässigkeit von Inhaftierung und Bewegungseinschränkung für Minderjährige, 2) Die Notwendigkeit rechtssicherer und kindgerechter Alterseinschätzungen mit unabhängiger Kontrolle, 3) Die Sicherstellung von Mindeststandards bei Unterbringung, Gesundheitsversorgung und Bildung für alle geflüchteten Kinder.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ)

„Nur mit der Verankerung eines Rechtsanspruchs auf Sprachmittlungsleistungen bei der Gesundheitsversorgung von Minderjährigen im Asylverfahren und deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten kann der in der zitierten Aufnahme-Verordnung formulierte Anspruch auf Gleichstellung mit Minderjährigen mit deutscher Staatsangehörigkeit tatsächlich erfüllt werden.“

Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) äußert sich zum Entwurf des GEAS-Anpassungsfolgegesetzes, das die Anpassung des deutschen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) vorsieht. Die Stellungnahme konzentriert sich auf zwei zentrale Aspekte: Erstens die geplante Erfassung von Sprachkenntnissen im Ausländerzentralregister (AZR) und zweitens die medizinische Versorgung Minderjähriger im Asylverfahren. Der BDÜ begrüßt grundsätzlich die zentrale Erfassung von Sprachkenntnissen, weist jedoch auf die Fehleranfälligkeit und die Notwendigkeit klarer Korrektur- und Hinweisverfahren hin. Besonders kritisch sieht der Verband, dass im Bereich der medizinischen Versorgung von minderjährigen Asylsuchenden der Aspekt der Kommunikation und damit der Zugang zu qualifizierter Sprachmittlung nicht geregelt ist. Der BDÜ fordert einen expliziten Rechtsanspruch auf professionelle Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Gesundheitswesen für alle nicht-deutschsprachigen Patientinnen und Patienten, insbesondere Minderjährige, um Patientenrechte, Haftungssicherheit und Versorgungsqualität zu gewährleisten. Die Stellungnahme hebt ausführlich hervor: (1) die Notwendigkeit qualifizierter Sprachmittlung im Gesundheitswesen, (2) die Anforderungen an die Qualifikation und Zulassung von Dolmetschern, und (3) die organisatorische und finanzielle Ausgestaltung der Sprachmittlung, einschließlich der Vergütung und Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen. Fachbegriffe wie AZR (Ausländerzentralregister), GEAS (Gemeinsames Europäisches Asylsystem), SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, regelt die gesetzliche Krankenversicherung) und JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, regelt die Vergütung von Dolmetschern) werden erläutert. Der BDÜ betont, dass nur qualifizierte, geprüfte Dolmetscher eingesetzt werden dürfen, um Patientensicherheit und Rechtsklarheit zu gewährleisten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Deutscher Anwaltverein

„Der Zugang zum Recht darf durch keine Maßnahmen beschränkt werden. Die verpflichtende Bestellung anwaltlicher Vertretung sollte zugunsten rechtsstaatlicher und fairer Verfahren nicht abgeschafft werden.“

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) äußert sich kritisch zu den Referentenentwürfen zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Die Stellungnahme betont, dass die geplanten Gesetzesänderungen sehr komplex und schwer handhabbar sind, insbesondere wegen zahlreicher Verweise auf europäische Regelungen. Der DAV fordert eine detaillierte Gesetzesbegründung und klare Anwendungshinweise. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: Erstens kritisiert der DAV die Vorschläge zum Rechtsschutzsystem, insbesondere die zu kurzen Klagefristen und Entscheidungsfristen für Gerichte, die nach Ansicht des DAV die Unabhängigkeit der Justiz beeinträchtigen und effektiven Rechtsschutz erschweren. Zweitens lehnt der DAV die geplanten Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und die Einführung neuer Haftarten (wie Asylverfahrenshaft und Rückführungshaft an der Grenze) ab und fordert, dass Haft gegen Minderjährige generell untersagt wird. Drittens spricht sich der DAV gegen die geplanten restriktiven Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) aus, da diese aus seiner Sicht das menschenwürdige Existenzminimum gefährden und verfassungsrechtlich bedenklich sind. Insgesamt fordert der DAV, dass der Zugang zum Recht nicht durch neue Maßnahmen eingeschränkt werden darf und dass besonders schutzbedürftige Gruppen wie Kinder und Minderjährige besser geschützt werden müssen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000952 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 87980341522-66 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

„Die weitreichenden Freiheitsbeschränkungen des Asylgrenzverfahrens verbunden mit den eingeschränkten Rechtsschutzmöglichkeiten bergen das Risiko, dass der besondere Schutzbedarf vulnerabler Geflüchteter – etwa von Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt – nicht erkannt wird, da es weiterhin an einer gesetzlichen Grundlage für die standardisierte Erfassung von Vulnerabilität im Rahmen des vorgeschalteten Screening-Verfahrens sowie der Sicherstellung der notwendigen fachlichen, geschlechtersensiblen Beratung und Betreuung fehlt.“

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz). Die Stellungnahme hebt hervor, dass die geplanten Änderungen an vielen Stellen nicht ausreichen, um den europa- und völkerrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Istanbul-Konvention (Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) und den EU-Verordnungen, gerecht zu werden. Der djb fordert insbesondere, geschlechtsspezifische Verfolgung als Asylgrund klarzustellen, unabhängige und umfassende Asylverfahrensberatung sicherzustellen und die Rechte vulnerabler Gruppen wie Frauen, Kinder, LGBTIQ-Personen und Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt stärker zu schützen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Ausgestaltung der Asylgrenzverfahren und die damit verbundenen Grundrechtseingriffe, insbesondere die Risiken für Menschenrechte und die Notwendigkeit eines unabhängigen Überwachungsmechanismus; 2) Die Anforderungen an die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung und die Umsetzung der Istanbul-Konvention im deutschen Asylrecht; 3) Die Kritik an der geplanten Ausweitung von Freiheitsbeschränkungen, Haftregelungen und der Einstufung sicherer Herkunfts- und Drittstaaten, die zu einer Verschärfung der Situation für Schutzsuchende führen können. Der djb fordert zahlreiche Nachbesserungen, insbesondere hinsichtlich des Schutzes vulnerabler Gruppen, der Wahrung von Familienrechten und der Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund

„Die längst überfällige Reform des GEAS und ihre zeitnahe Umsetzung ist im Grundsatz ein wichtiger Schritt zur besseren Steuerung des Migrationsgeschehens in Europa. Allerdings wird bereits jetzt deutlich, dass weiterer Reformbedarf besteht.“

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, vertreten durch den Deutschen Landkreistag und den Deutschen Städte- und Gemeindebund, äußert sich zum GEAS-Anpassungsgesetz und GEAS-Anpassungsfolgegesetz, die das nationale Recht an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) anpassen sollen. Die Stellungnahme kritisiert vor allem die extrem kurze Frist zur Abgabe der Stellungnahme, was eine angemessene Beteiligung der Kommunen verhindert. Insgesamt wird die Reform des GEAS als wichtiger Schritt zur besseren Steuerung von Migration in Europa bewertet, jedoch bestehen weiterhin erhebliche Bedenken und Reformbedarf, insbesondere hinsichtlich der Komplexität der neuen Regelungen, der praktischen Umsetzbarkeit für Ausländerbehörden und der finanziellen Belastungen für Kommunen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die unzureichende Beteiligungsfrist und deren Folgen für die Gesetzesqualität und Umsetzbarkeit, (2) die Komplexität und Unklarheit der neuen Regelungen, insbesondere durch zahlreiche Verweise auf EU-Recht, und (3) die finanziellen und verwaltungstechnischen Mehrbelastungen für Kommunen, insbesondere im Bereich der Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen für Asylbewerber. Fachbegriffe wie GEAS (Gemeinsames Europäisches Asylsystem), BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) und AZR (Ausländerzentralregister) werden erläutert. Die Stellungnahme fordert unter anderem klarere Zuständigkeiten, praktikable Anwendungshinweise für Behörden, Nachbesserungen bei der Gesundheitsversorgung minderjähriger Asylbewerber und eine realistische Einschätzung der finanziellen Auswirkungen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Deutscher Städtetag

„Die vorgeschlagenen Regelungen sind durch ihre Verknüpfung mit direkt anwendbarem EU-Recht äußerst komplex und unübersichtlich, und die kurze Frist für eine Stellungnahme ist völlig unzureichend, um die notwendige Beteiligung der Städte und Kommunen zu gewährleisten.“

Der Deutsche Städtetag bewertet die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) grundsätzlich als wichtigen Schritt zur besseren Steuerung der Migration in Europa, sieht jedoch weiterhin erheblichen Reformbedarf. Besonders kritisiert wird die sehr kurze Frist zur Stellungnahme, die eine angemessene Beteiligung der Städte und Kommunen erschwert. Die Stellungnahme hebt die Komplexität der Gesetzesänderungen hervor, da nationale und EU-Vorgaben parallel angewendet werden müssen, was zu erheblichem Mehraufwand für die Ausländerbehörden führt. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) Die Notwendigkeit, Kommunen verbindlich in die Ermittlung der Aufnahmekapazitäten einzubeziehen, um ein realistisches Bild des Migrationsdrucks zu erhalten; (2) Unklare Zuständigkeiten und praktische Umsetzungsprobleme bei Asylverfahrenshaft und Bewegungsbeschränkungen, insbesondere im Hinblick auf Minderjährige und die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Polizei; (3) Präzisierungsbedarf bei Leistungskürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz, insbesondere bezüglich der Definition von Verstößen und der Verantwortlichkeiten für deren Feststellung. Der Städtetag begrüßt Ausnahmen für Minderjährige im Gesundheitssystem, warnt aber vor zusätzlichem Verwaltungsaufwand und finanziellen Belastungen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Deutsches Rotes Kreuz e.V.

„Diese Auflistung zeigt, dass in Zukunft in jedem Stadium des Asylverfahrens Freiheitsbeschränkung und sogar Freiheitsentzug möglich sind. Diese Maßnahmen könnten zum Regelfall werden. Das DRK betrachtet eine solche Entwicklung mit großer Sorge, insbesondere auf die zu erwartenden physischen und psychischen Auswirkungen für die Betroffenen.“

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) äußert sich kritisch zu den Gesetzentwürfen zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Das DRK hebt hervor, dass die geplanten Regelungen zahlreiche Möglichkeiten zur Freiheitsbeschränkung und Freiheitsentziehung für asylsuchende Menschen schaffen, die über das erforderliche Maß hinausgehen und wichtige Schutzgarantien für Betroffene nicht ausreichend berücksichtigen. Besonders problematisch sieht das DRK die Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit der Betroffenen, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Kindern, älteren Menschen oder Menschen mit Behinderungen. Das DRK fordert, dass Freiheitsentzug stets nur als letztes Mittel angewendet werden darf und mildere Alternativen wie Meldeauflagen oder Bewegungsbeschränkungen vorrangig geprüft werden müssen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) die Notwendigkeit, mildere Mittel vor Freiheitsentzug zu prüfen und klar im Gesetz zu verankern, 2) die fehlende Konkretisierung und Rechtssicherheit bei der Anordnung von Aufenthalts- und Bewegungsbeschränkungen, und 3) die besondere Schutzbedürftigkeit vulnerabler Gruppen, insbesondere Kinder, die nicht inhaftiert werden sollten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Handicap International e.V.

„Die vorliegenden Gesetzentwürfe müssen daher grundlegend überarbeitet werden, da sie die menschenrechtlichen Spielräume für Verbesserungen nicht hinreichend nutzen und insbesondere für Menschen mit Behinderungen erhebliche Verschlechterungen und Rechtsverletzungen bedeuten.“

Die Stellungnahme von Handicap International e.V. befasst sich mit den Referentenentwürfen zum GEAS-Anpassungsgesetz und dem GEAS-Anpassungsfolgegesetz, die das deutsche Asylrecht an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) anpassen sollen. Handicap International kritisiert insbesondere die sehr kurze Frist für die Verbändebeteiligung und sieht im Entwurf die größte Änderung der deutschen Asylgesetzgebung seit 1993. Die Organisation bemängelt, dass die menschenrechtlichen Spielräume für Verbesserungen nicht ausreichend genutzt werden und dass viele Verschärfungen, etwa bei Haft, Leistungsrecht und Bewegungsbeschränkungen, nahezu voll ausgeschöpft wurden – teils über das EU-Recht hinaus. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die fehlende Berücksichtigung und Identifizierung besonderer Schutzbedarfe von Menschen mit Behinderungen, inklusive datenschutzkonformer Informationsweitergabe und Rechtsbehelfsmöglichkeiten; 2) Die Einführung und Ausgestaltung von speziellen Aufnahmeeinrichtungen für sogenannte Sekundärmigration, die für Menschen mit Behinderungen als ungeeignet und menschenrechtswidrig bewertet werden; 3) Die geplanten Leistungskürzungen und Sanktionen, die insbesondere für Menschen mit Behinderungen als verfassungs- und menschenrechtswidrig angesehen werden. Die Stellungnahme fordert eine grundlegende Überarbeitung der Entwürfe, um menschenrechtliche und rechtsstaatliche Standards zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und die neue EU-Aufnahmerichtlinie.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Kindernothilfe e.V.

„Wichtige kinderrechtliche Anforderungen wie etwa der Vorrang des Kindeswohls werden in den Entwürfen nicht ausreichend gewürdigt. Es besteht außerdem die Gefahr, dass in der Praxis verbindliche Schutzrechte aus der UN-KRK auf Grund der übermäßigen Komplexität der Regelung keine Anwendung finden. Aus diesem Grund ist eine Anpassung der vorliegenden Entwürfe an kinderrechtliche Verpflichtungen dringend geboten.“

Die Kindernothilfe e.V. bewertet die Entwürfe zum GEAS-Anpassungs- und Anpassungsfolgegesetz aus kinderrechtlicher Perspektive kritisch. Sie betont, dass die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zwar Chancen zur Schließung von Schutzlücken bietet, aber auch erhebliche Risiken birgt, insbesondere für geflüchtete Kinder und Familien. Zentral ist die Forderung, das Kindeswohl – wie in der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und der EU-Grundrechtecharta festgelegt – als vorrangige Leitlinie bei allen Entscheidungen zu verankern. Die Stellungnahme kritisiert haftähnliche Unterbringungsformen für Kinder, fordert klare gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Freiheitsentziehung und betont die Notwendigkeit kindgerechter Unterbringung und Bildung. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die unzureichende Berücksichtigung des Kindeswohls und die Notwendigkeit, dieses als verbindliche Verpflichtung gesetzlich zu verankern; 2) Die Problematik haftähnlicher Bedingungen und die Forderung nach Alternativen zur Inhaftierung von Minderjährigen; 3) Das Fehlen eines unabhängigen Monitorings zur Überwachung der menschen- und kinderrechtlichen Standards im neuen Asylsystem. Die Organisation fordert Nachbesserungen, um sicherzustellen, dass die Rechte geflüchteter Kinder praktisch umgesetzt werden und keine Schutzlücken entstehen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Nationale Stelle zur Verhütung von Folter

„Die Nationale Stelle unterstreicht noch einmal, dass eine Inhaftierung aus ihrer Sicht jedenfalls dann auszuschließen ist, wenn Kinder oder andere besonders vulnerable Personen - insbesondere Opfer von Menschenhandel, Folter oder psychischer, physischer und sexueller Gewalt - nachvollziehbar betroffen sind.“

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter bewertet die Referentenentwürfe für das GEAS-Anpassungsgesetz und das GEAS-Anpassungsfolgegesetz kritisch und gibt zahlreiche Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes von Menschenrechten im Asylverfahren. Die Stellungnahme konzentriert sich auf Aspekte, die in den Zuständigkeitsbereich der Nationalen Stelle fallen, insbesondere auf die Verhinderung von Misshandlungen und menschenunwürdiger Behandlung im Kontext von Freiheitsentzug. Die Nationale Stelle fordert unter anderem: (1) eine Konkretisierung und Begrenzung von Zugangsbeschränkungen zu Hafteinrichtungen und Grenzübergangsstellen, um unabhängige Kontrolle und Rechtsberatung sicherzustellen; (2) eine präzisere Regelung der Informations- und Belehrungspflichten gegenüber Asylsuchenden, insbesondere für vulnerable Gruppen wie Kinder, Opfer von Gewalt oder Analphabeten; (3) die Einführung wirksamer Verfahren zur Identifizierung und zum Schutz vulnerabler Personen sowie die Sicherstellung angemessener Unterbringung und Betreuung, insbesondere bei Haftmaßnahmen. Besonders ausführlich werden die Themen Zugangsbeschränkungen und Kontrollrechte, Schutz und Identifizierung vulnerabler Personen sowie die menschenwürdige Ausgestaltung und Kontrolle von Haftbedingungen behandelt. Die Nationale Stelle fordert zudem, dass Kontrollinstitutionen wie sie selbst oder der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter von Einschränkungen ausgenommen werden und dass gesetzliche Regelungen zur Wahrung internationaler Verpflichtungen getroffen werden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Paritätischer Gesamtverband

„Insbesondere aber liegt dem vorliegenden Gesetzesentwurf erneut ein Abschreckungs- und Abschottungsgedanke zugrunde, den der Paritätische Gesamtverband nicht nur als inhuman, sondern vor dem Hintergrund der Notwendigkeit internationaler Verantwortungsteilung im Flüchtlingsschutz sowie des demographischen Wandels und des damit einhergehenden Fach- und Arbeitskräftewandels, als politisch vollkommen verfehlt ansieht.“

Der Paritätische Gesamtverband äußert sich kritisch zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sowie zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und weiterer Gesetze. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die Entwürfe die größte Änderung der deutschen Asylgesetzgebung seit 1993 darstellen und die Frist zur Stellungnahme als viel zu kurz kritisiert wird. Der Verband bemängelt, dass viele Verbesserungen aus früheren Entwürfen wieder rückgängig gemacht und neue Verschärfungen eingeführt wurden, die über die europäischen Vorgaben hinausgehen und teilweise Grund- und Menschenrechte verletzen. Besonders problematisch sieht der Verband die Einführung von Aufnahmeeinrichtungen für sogenannte Sekundärmigration, die damit verbundenen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und Leistungskürzungen, die Ausweitung von Haftmöglichkeiten für Schutzsuchende sowie die Regelungen zur Leistungskürzung im AsylbLG. Der Verband fordert unter anderem die Streichung unverhältnismäßiger Haftregelungen, die Sicherstellung einer systematischen Identifizierung und Berücksichtigung von Schutzbedarfen, die gesetzliche Verankerung eines unabhängigen Monitoringmechanismus und die vollständige Gleichstellung von minderjährigen Geflüchteten bei Gesundheitsleistungen. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) die Kritik an den neuen Aufnahmeeinrichtungen und den damit verbundenen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, 2) die Ablehnung der Ausweitung von Haft und haftähnlichen Maßnahmen für Schutzsuchende, und 3) die verfassungs- und europarechtlichen Bedenken gegen die geplanten Leistungskürzungen und -ausschlüsse im Asylbewerberleistungsgesetz. Fachbegriffe wie Sekundärmigration (Weiterwanderung von Geflüchteten innerhalb der EU), GEAS (Gemeinsames Europäisches Asylsystem), AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) und Vulnerabilitätsprüfung (Prüfung besonderer Schutzbedarfe) werden erläutert.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 PRO ASYL

„Mit dem vorliegenden Entwurf soll eine möglichst scharfe Umsetzung der GEAS-Reform in Deutschland betrieben werden, wobei verschiedenen Regelungen aus Sicht von PRO ASYL verfassungsrechtliche und menschenrechtliche Bedenken entgegenstehen.“

Die Stellungnahme von PRO ASYL befasst sich kritisch mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). PRO ASYL sieht in dem Gesetzentwurf eine massive Verschärfung des Asylrechts, die aus ihrer Sicht menschenrechtliche und verfassungsrechtliche Standards nicht ausreichend wahrt. Besonders kritisiert werden die Einführung und Ausweitung geschlossener Zentren (Unterkünfte mit stark eingeschränkter Bewegungsfreiheit für bestimmte Gruppen von Asylsuchenden, z.B. sogenannte Dublin-Fälle), die Einführung und Ausweitung von Haftmöglichkeiten für Schutzsuchende (u.a. Asylverfahrenshaft, auch für Kinder), sowie die drastische Verschärfung und Ausweitung von Leistungskürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), bis hin zur vollständigen Streichung existenzsichernder Leistungen. PRO ASYL bemängelt zudem das Fehlen von Transparenz und Beteiligung im Gesetzgebungsverfahren sowie die Umgehung demokratischer Prozesse, etwa bei der Einstufung sicherer Herkunfts- und Drittstaaten. Fachbegriffe wie 'Dublin-Fälle' (Personen, für deren Asylverfahren nach EU-Recht ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist), 'GEAS' (Gemeinsames Europäisches Asylsystem) und 'Aufnahmerichtlinie' (EU-Richtlinie zu Mindeststandards für die Aufnahme von Asylsuchenden) werden ausführlich erläutert. Besonders hervorgehoben und ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Einführung und Ausgestaltung geschlossener Zentren und die damit verbundenen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, 2) die neuen und erweiterten Haftmöglichkeiten für Schutzsuchende, einschließlich für Minderjährige, und 3) die massiven Kürzungen und Streichungen von Sozialleistungen für Asylsuchende. PRO ASYL fordert grundlegende Überarbeitungen, insbesondere die Streichung der besonders restriktiven und menschenrechtlich bedenklichen Regelungen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Save the Children Deutschland

„Der vorliegende Gesetzentwurf wirft erhebliche kinderrechtliche Bedenken auf und genügt – wie die vorangegangenen Ausführungen zeigen – nicht den menschen- und kinderrechtlichen Anforderungen. Aus Sicht des Kindeswohls ist er daher in seiner aktuellen Form nicht tragfähig.“

Save the Children Deutschland bewertet die beiden Referentenentwürfe zur Anpassung des deutschen Asylrechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) kritisch, insbesondere im Hinblick auf die Rechte und den Schutz minderjähriger Geflüchteter. Die Organisation betont, dass die geplanten Regelungen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen (z.B. Inhaftierung oder Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen), Grenz- und Screeningverfahren sowie die geplanten Änderungen beim Familienasyl und bei Sozialleistungen nicht mit den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), der EU-Grundrechtecharta (GRC) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar sind. Save the Children fordert, dass das Kindeswohl stets vorrangig berücksichtigt und Minderjährige grundsätzlich von Haft und restriktiven Verfahren ausgenommen werden. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Ausweitung freiheitsentziehender Maßnahmen und deren negative Auswirkungen auf Kinder, 2) Die Durchführung von Grenz- und Screeningverfahren, auch für unbegleitete Minderjährige, mit unzureichenden Schutzstandards, 3) Die Notwendigkeit verbindlicher Mindeststandards für kindgerechte Unterbringung, Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung. Die Organisation empfiehlt eine umfassende Überarbeitung der Gesetzentwürfe mit klaren gesetzlichen Garantien für die Rechte von Kindern.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:29.09.2025
Erste Beratung:09.10.2025
Drucksache:21/1850 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Innenausschuss03.11.2025Anhörung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 03.11.2025 im Ausschuss für Innenausschuss statt.

Finn-Christopher Brüning, Deutscher Städte- und Gemeindebund und Deutscher Landkreistag: Brüning bezeichnete die GEAS-Reform als gut gemeint, aber in der Praxis ungenügend. Es entstünden Aktenberge, aber es komme zu wenig Entscheidungen. Der Vollzug des Asylgesetzes sei zu schwer, es gebe zu viele Unstimmigkeiten und unklare Begriffe. Er befürchtete eine kaum zu bewältigende zusätzliche Arbeitslast für die Ausländerbehörden. Der Solidaritätsmechanismus werde zu Lasten Deutschlands und seiner Kommunen gehen.

Professor Andreas Dietz, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Augsburg: Dietz sprach von einer Herkulesaufgabe, das europäische Normenpaket ins deutsche Recht zu übertragen. Der Entwurf sei eine gute Grundlage, aber es bestehe Nachsteuerungsbedarf. Die fast ausschließliche Verwendung automatisch anzuwendender Verordnungen lasse den Mitgliedsstaaten wenig Spielraum. Die Komplexität der EU-Normen werde erst in der Praxis ab Sommer 2026 voll sichtbar.

Sophia Eckert, Handicap International: Eckert hob hervor, dass 10 bis 15 Prozent der Geflüchteten eine Behinderung hätten, vermutlich sogar mehr. Der Schutzanspruch nach UN-Behindertenrechtskonvention, EU-Aufnahmerichtlinie und Grundgesetz sei rechtlich bindend, werde aber mit den Gesetzentwürfen nicht erfüllt. Schutzzusagen für besonders vulnerable Personen fehlten weitgehend. Sie kritisierte die GEAS-Reform als massiven Rückschritt für den Flüchtlingsschutz, insbesondere wegen der Einführung von Asylgrenzverfahren unter faktischen Haftbedingungen.

Annika Fischer-Uebler, Deutsches Institut für Menschenrechte: Fischer-Uebler kritisierte, dass die europarechtlichen Spielräume zugunsten von Schutzsuchenden nicht ausreichend genutzt würden. Die Möglichkeiten zur Beschränkung von Rechten würden weitgehend ausgeschöpft. Es drohten Freiheitsbeschränkungen und Inhaftierungen als Regelfall. Der Gesetzentwurf enthalte auch Regelungen, die nicht Teil der GEAS-Reform seien und Menschenrechte gefährden könnten.

Professor Constantin Hruschka, Evangelische Hochschule Freiburg: Hruschka bemängelte die Unlesbarkeit des Gesetzentwurfs und prognostizierte eine sehr komplizierte Gesetzesanwendung, was zu einer Verlangsamung der Verfahren und einer chaotischen Umsetzungsphase führen werde. Besonderer Anpassungsbedarf bestehe beim Schutz besonders vulnerabler Personen, insbesondere Kinder.

Professor Hansjörg Huber war auch da. Die Probleme lägen weniger an fehlenden Normen als an deren mangelhafter Umsetzung und überforderter Verwaltung. Auch spezielle Dublin-Zentren hätten daran bisher nichts ändern können.

Johann Friedrich Killmer, Deutscher Städtetag: Killmer bewertete GEAS als wichtigen Schritt zur besseren Migrationssteuerung, sah aber weiteren Reformbedarf. Er verwies auf Auswirkungen auf Kommunen und forderte rechtliche Verlässlichkeit und praktische Umsetzbarkeit. Die Gefahr von mehr Bürokratie sei gegeben. Die Verfahren zur Überstellung in zuständige Länder müssten vereinfacht und die freiwillige Rückkehr konsequent umgesetzt werden.

Hans-Eckhard Sommer, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge: Sommer betonte die großen Herausforderungen für die Behörden, insbesondere sein Bundesamt. Er begrüßte die Konzentration der Gesetzentwürfe auf eine Eins-zu-Eins-Umsetzung, um den bürokratischen Aufwand zu verringern. Weitere Regelungen sollten späteren Gesetzgebungsvorhaben vorbehalten bleiben.

Professor Thym, Universität Konstanz: Thym hob hervor, dass europäische Zusammenarbeit im deutschen Interesse sei und nationale Maßnahmen allein nicht ausreichten. Die GEAS-Gesetzgebung enthalte Verbesserungen zur Milderung von Defiziten bei der Migrationssteuerung, sei aber nur ein Baustein und kein abschließender Schritt.

Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: Wittmann erklärte, die Gesetzentwürfe seien notwendig und weitgehend geeignet, um unionsrechtliche Anpassungen umzusetzen. Allerdings seien Verbesserungen in vielen Details erforderlich.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:430/25
Eingang im Bundesrat:05.09.2025
Erster Durchgang:17.10.2025
Status Bundesrat:Beraten