Anpassung an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)

| Offizieller Titel: | Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) |
| Initiator: | Bundesministerium des Inneren |
| Status: | Verabschiedet, noch nicht verkündet |
| Letzte Änderung: | 27.02.2026 |
| Drucksache: | 21/1848 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/4321 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Status Bundesrat: | Beraten |
| Verknüpfungen: | Der Entwurf basiert auf einem Vorhaben aus der vorherigen Legislaturperiode: Entwurf 20. Legislaturperiode |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.‼️ Beteiligungsfrist unter 1 Woche. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
| Trojanercheck : | ✅ Keine sachfremden Ergänzungen in der Beschlussempfehlung. |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung des deutschen nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die durch elf neue EU-Rechtsakte vorgegeben wird. Damit sollen die Verfahren und Standards im Asylbereich EU-weit harmonisiert, humanitäre Standards verbessert, irreguläre Migration begrenzt und Sekundärmigration reduziert werden. Die Lösung besteht darin, bestehende nationale Regelungen zu streichen oder anzupassen, soweit sie den neuen EU-Vorgaben widersprechen oder wiederholen, und notwendige neue Regelungen einzufügen, insbesondere im Asylgesetz und Aufenthaltsgesetz. Federführend zuständig ist das Bundesministerium des Innern.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf reagiert auf die am 14. Mai 2024 beschlossene umfassende Reform des GEAS durch das Europäische Parlament und den Rat. Diese Reform besteht aus mehreren Verordnungen und einer Richtlinie, die unter anderem neue Verfahren an den EU-Außengrenzen, eine Reform der Datenbank Eurodac, einen Solidaritätsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten und neue Standards für Aufnahme, Anerkennung und Rückkehr von Schutzsuchenden vorsehen. Die meisten Rechtsakte traten am 11. Juni 2024 in Kraft und werden ab Mitte 2026 anwendbar. Deutschland ist als Zielstaat von Sekundärmigration besonders betroffen und muss daher seine Verwaltungspraxis rechtzeitig anpassen.
Kosten:
Für den Bund entstehen jährlich Mehrausgaben für Sach- und Personalmittel, darunter einmalige Sachausgaben von mindestens 149,74 Mio. Euro und jährliche Sachausgaben von bis zu 57,6 Mio. Euro ab 2026. Es werden mindestens 271,8 zusätzliche Stellen benötigt, was Personalkosten von mindestens 31,4 Mio. Euro verursacht. Für die technische und organisatorische Umsetzung (z. B. IT-Anpassungen, neue Verfahren) fallen weitere einmalige und laufende Kosten an (z. B. einmalig 75,5 Mio. Euro für Eurodac-Anpassungen, jährlich 40 Mio. Euro für den Betrieb). Der Bund erhält aus EU-Fonds (AMIF, BMVI) Mittel in Höhe von 253,55 Mio. Euro bzw. 73,4 Mio. Euro, die jedoch nicht direkt zur Kostendeckung verwendet werden können. Für Länder und Kommunen entstehen zusätzliche, aber derzeit nicht konkret bezifferbare Kosten, insbesondere für Unterbringung, Personal und IT-Anpassungen. Einnahmen werden nicht erwartet.
Inkrafttreten:
Das Gesetz soll rechtzeitig vor der Anwendbarkeit der GEAS-Rechtsakte, also vor Mitte 2026, in Kraft treten. Ein konkretes Datum ist nicht genannt; falls keine weiteren Angaben gemacht werden, tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft, um der Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen frühzeitig Planungssicherheit zu geben. Eine Befristung oder nationale Evaluierung ist nicht vorgesehen, da die EU-Rechtsakte selbst regelmäßige Evaluierungen vorsehen. Der Entwurf ist geschlechtsneutral und hat keine gleichstellungspolitischen Auswirkungen. Auswirkungen auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit sind nicht abschätzbar, aber erhebliche Mehrbelastungen werden erwartet. Für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ändert sich der Erfüllungsaufwand nicht wesentlich. Das Gesetz dient auch der Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen und der Sicherstellung menschenrechtlicher und rechtsstaatlicher Standards im Asylverfahren.
Maßnahmen:
Hier ist eine stichpunktartige Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs (redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen sind ausgelassen):
- Umsetzung der EU-GEAS-Reform in deutsches Recht, insbesondere Anpassung des Asylgesetzes und Aufenthaltsgesetzes an neue EU-Verordnungen und Richtlinien.
- Einführung eines verpflichtenden Screening-Verfahrens für alle ankommenden Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen zur Registrierung und Prüfung des Schutzstatus.
- Einführung von Pilotprojekten für Außengrenzverfahren (Grenzasylverfahren) an deutschen Außengrenzen, um Erfahrungen für die spätere verpflichtende Anwendung zu sammeln.
- Durchführung von Asylverfahren an der Grenze (z.B. Flughafenverfahren) mit klaren Fristen (Entscheidung des BAMF innerhalb von 7 Tagen, Gesamtdauer max. 12 Wochen).
- Einführung eines unabhängigen Überwachungsmechanismus zur Sicherstellung der Grundrechte während des Asylgrenzverfahrens, insbesondere für vulnerable Gruppen.
- Einrichtung spezieller Aufnahmeeinrichtungen (Sekundärmigrationszentren) für Personen, bei denen ein anderer EU-Staat für das Asylverfahren zuständig ist oder bereits Schutz gewährt hat, um Überstellungen zu erleichtern.
- Einführung und Ausgestaltung von Wohnpflichten und Bewegungsbeschränkungen für bestimmte Gruppen (z.B. Sekundärmigranten, Personen mit Schutzstatus in anderem EU-Staat) in diesen Einrichtungen, mit besonderen Schutzvorschriften für Minderjährige und vulnerable Personen.
- Einführung und Regelung von Asylverfahrenshaft und Haft im Rückkehrgrenzverfahren, jeweils mit richterlichem Vorbehalt und besonderen Schutzvorschriften für vulnerable Personen.
- Beschleunigte und vereinheitlichte Verfahren für die Registrierung, Antragstellung und Anhörung im Asylverfahren, mit klaren Fristen und digitalisierten Abläufen.
- Anspruch auf unentgeltliche behördliche Rechtsauskunft für Asylsuchende während des gesamten Verfahrens, zusätzlich zur unabhängigen Asylverfahrensberatung.
- Anpassung der Ablehnungsgründe für Asylanträge (z.B. bei Schutzgewährung in anderem EU-Staat, sicheren Drittstaaten, Folgeanträgen ohne neue Umstände).
- Klarstellung und Anpassung der Regelungen zu sicheren Herkunfts- und Drittstaaten, inklusive gesonderter Rechtsverordnungen für die Bestimmung dieser Staaten.
- Verkürzung der Frist für den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber in Aufnahmeeinrichtungen auf drei Monate (statt bisher sechs Monate).
- Einführung von Leistungseinschränkungen im Asylbewerberleistungsgesetz bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung in Unterkünften oder bei Verstößen gegen Meldepflichten.
- Verpflichtung von Hafenbetreibern, geeignete Unterkünfte für Ausländer ohne gültige Papiere bis zur Entscheidung über die Einreise bereitzustellen (analog zu Flughäfen).
- Anpassung der Datenübermittlung und -verarbeitung (z.B. Eurodac, Sicherheitskennzeichnungen) an neue EU-Vorgaben, inklusive Auskunftsbeschränkungen bei sicherheitsrelevanten Einträgen.
- Verbesserte Zusammenarbeit und Informationsweitergabe zwischen Jugendämtern und BAMF bei der Altersfeststellung unbegleiteter Minderjähriger.
- Einführung und Regelung von Meldepflichten für Behörden bei Feststellung überprüfungspflichtiger Ausländer im Bundesgebiet.
- Stärkere Digitalisierung und Vereinheitlichung der Verwaltungsverfahren im Asylbereich (Digitalcheck, Single Point of Contact).
- Keine zusätzlichen Kosten für Bürger, aber erheblicher einmaliger und laufender Erfüllungsaufwand für Bund und Länder, insbesondere für IT-Anpassungen, Personal und neue Einrichtungen.
Diese Maßnahmen dienen der vollständigen Anpassung des deutschen Asyl- und Aufenthaltsrechts an die neuen EU-Vorgaben, der Beschleunigung und Vereinheitlichung der Verfahren, der besseren Steuerung von Migration und der Stärkung des Schutzes vulnerabler Gruppen.
| Spiegel Online, 12.10.2025 | SPD-Landespolitiker kritisieren Dobrindts Pläne für eine unbefristete Abschiebehaft heftig |
| djb Deutscher Juristinnenbund, 08.07.2025 | Stellungnahme: 25-21 |
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
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Für die meisten Stellungnahmen zum GEAS-Anpassungsgesetz und dem Pflegekompetenzgesetz (PKG) wurden keine konkreten Angaben zum Zeitraum der Beteiligungsphase gemacht. In mehreren Stellungnahmen zum GEAS-Anpassungsgesetz wird jedoch explizit auf eine sehr kurze Frist hingewiesen, die meist als 'sechs Werktage', 'eine Woche' oder 'wenige Tage' bezeichnet wird. Das Deutsche Institut für Menschenrechte, Diakonie Deutschland, Save the Children Deutschland, Amnesty International, Handicap International, Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, AWO Bundesverband, Kommissariat der deutschen Bischöfe und weitere Organisationen kritisieren diese kurze Frist ausdrücklich. Die Bundesrechtsanwaltskammer, der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. und andere geben ebenfalls eine Frist von etwa einer Woche an. Nur der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) nennt ein konkretes Eingangsdatum (25.06.2025), ohne jedoch ein Fristende zu benennen. Die Frist betrug bei den GEAS-Stellungnahmen de facto etwa sechs Werktage (z.B. 1.–8. Juli 2025).
Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zu den beiden Gesetzesvorhaben ist differenziert. Zum Pflegekompetenzgesetz (PKG) äußern sich die meisten Verbände grundsätzlich positiv zur Zielsetzung, die Kompetenzen von Pflegefachpersonen zu stärken, die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen und die Versorgung zu verbessern. Es werden jedoch zahlreiche Nachbesserungen und Konkretisierungen gefordert, insbesondere hinsichtlich der Abgrenzung zu ärztlichen Aufgaben, der Finanzierung, der Bürokratie und der Einbindung verschiedener Berufsgruppen. Zum GEAS-Anpassungsgesetz ist das Meinungsbild überwiegend kritisch bis ablehnend. Die meisten zivilgesellschaftlichen Organisationen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Gewerkschaften und Menschenrechtsorganisationen sehen in den Entwürfen eine massive Verschärfung des Asylrechts, eine Absenkung menschenrechtlicher Standards und erhebliche Risiken für die Rechte Schutzsuchender, insbesondere von Kindern, Minderjährigen, Menschen mit Behinderungen und anderen vulnerablen Gruppen. Die sehr kurze Beteiligungsfrist wird nahezu einhellig als unangemessen und der Bedeutung der Reform nicht gerecht bewertet.
Meinungen im Detail
Pflegekompetenzgesetz (PKG):
- Kompetenzerweiterung und Eigenverantwortung: Die Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen wird von fast allen Berufsverbänden, Gewerkschaften (ver.di), Arbeitgeberverbänden (BDPK), Wohlfahrtsverbänden (BAGFW, DPR), Krankenkassen (vdek, BKK, IKK) und weiteren Akteuren grundsätzlich begrüßt. Es wird die Notwendigkeit betont, Pflegeberufe attraktiver zu machen, eigenverantwortliche Leistungen zu ermöglichen und die Versorgung zu sichern. Arbeitgeber- und Berufsverbände fordern eine klare Kompetenz- und Bildungsarchitektur, die Einbindung von Rehabilitationseinrichtungen in die Ausbildung und eine stärkere Interessenvertretung der Pflegeberufe.
- Abgrenzung zu ärztlichen Aufgaben: Ärztliche Organisationen (Bundesärztekammer, KBV, Hausärzteverband) betonen, dass ärztliche Kernkompetenzen und der Arztvorbehalt erhalten bleiben müssen. Sie fordern klare Regelungen zu Haftung, Qualifikationen und Verantwortlichkeiten. Die Substitution ärztlicher Leistungen durch Pflegekräfte wird kritisch gesehen oder abgelehnt. Auch die Bundespsychotherapeutenkammer fordert eine Gleichstellung psychotherapeutischer Leistungen bei der Übertragung heilkundlicher Aufgaben.
- Finanzierung und Bürokratie: Die Finanzierung neuer Leistungen und Strukturen wird insbesondere von den Krankenkassenverbänden (PKV, BKK, vdek, IKK) kritisch bewertet. Sie warnen vor finanzieller Überforderung der Pflegeversicherung, fordern gesicherte Gegenfinanzierung und kritisieren zusätzliche Bürokratie und Berichtspflichten. Der PKV-Verband lehnt neue Leistungsansprüche ohne gesicherte Finanzierung ab.
- Innovationen, Digitalisierung und Prävention: Viele Verbände begrüßen die Förderung digitaler Pflegeanwendungen, die Digitalisierung von Antragsverfahren und die Stärkung der Prävention. Es wird eine verbindliche und bürokratiearme Umsetzung digitaler Lösungen gefordert (BVMed, DPR, Deutsche Alzheimer Gesellschaft). Die BAGFW fordert eine Beschleunigung und Digitalisierung von Vergütungsverhandlungen.
- Besondere Gruppen und Versorgungslücken: Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) und die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) fordern eine bessere Berücksichtigung spezifischer Bedarfe (z.B. Heilerziehungspflegende, Kinder mit seltenen Erkrankungen, Teilhabeorientierung, Rehabilitation). Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft und ver.di kritisieren, dass der Entwurf keine ausreichenden Antworten auf den Fachkräftemangel und die Überlastung pflegender Angehöriger bietet.
- Wohnformen und Strukturplanung: Die Einführung neuer Versorgungssektoren (z.B. 'stambulante Pflege', gemeinschaftliche Wohnformen) wird von mehreren Kassenverbänden und der Deutschen Stiftung Patientenschutz kritisch gesehen, da sie zu mehr Komplexität und Intransparenz führen könnten. Es wird eine zentrale, wissenschaftlich fundierte Bedarfsplanung gefordert.
GEAS-Anpassungsgesetz:
- Beteiligungsfrist: Nahezu alle zivilgesellschaftlichen Organisationen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Menschenrechtsorganisationen und kommunalen Spitzenverbände kritisieren die extrem kurze Frist von etwa einer Woche als unzureichend und der Tragweite des Gesetzesvorhabens nicht angemessen.
- Menschenrechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken: Die meisten Stellungnahmen (u.a. Amnesty International, PRO ASYL, Deutsches Institut für Menschenrechte, Handicap International, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Paritätischer Gesamtverband, AWO, Diakonie Deutschland, Kommissariat der deutschen Bischöfe/EKD, Save the Children, Kindernothilfe, Nationale Stelle zur Verhütung von Folter) sehen in den Entwürfen eine massive Verschärfung des Asylrechts, eine Absenkung menschenrechtlicher und rechtsstaatlicher Standards und verfassungsrechtliche Risiken. Besonders kritisiert werden die Ausweitung von Haft und Bewegungsbeschränkungen, die Einführung geschlossener Zentren, die Verkürzung von Klagefristen, die Einschränkung des Rechtsschutzes und die geplanten Leistungskürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz. Die Möglichkeit, sichere Herkunfts- und Drittstaaten per Verordnung ohne parlamentarische Kontrolle festzulegen, wird als demokratisch problematisch und grundrechtsgefährdend bewertet.
- Kinderrechte und Schutz vulnerabler Gruppen: Kinderrechtsorganisationen (Save the Children, Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht, Kindernothilfe), Menschenrechtsorganisationen und Wohlfahrtsverbände kritisieren die geplanten Haftmöglichkeiten und Bewegungsbeschränkungen für Minderjährige und andere besonders schutzbedürftige Gruppen als unvereinbar mit der UN-Kinderrechtskonvention und fordern deren gesetzlichen Ausschluss. Es wird auf die fehlenden Mindeststandards für kindgerechte Unterbringung, Bildung und Gesundheit hingewiesen. Handicap International und andere fordern einen klaren Ausschluss von Haft und Sanktionen für Menschen mit Behinderungen.
- Rechtsschutz und Beratung: Die Bundesrechtsanwaltskammer, der Deutsche Anwaltverein, der Deutsche Juristinnenbund und andere kritisieren die Einschränkung des Zugangs zu unabhängiger, individueller Rechtsberatung und fordern eine unionsrechtskonforme Umsetzung. Die geplante Beratung durch das BAMF in Gruppengesprächen wird als unzureichend und interessengeleitet abgelehnt.
- Kommunale und verwaltungsseitige Herausforderungen: Kommunale Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Städte- und Gemeindebund) kritisieren die Komplexität der Regelungen, die Vielzahl von Verweisen auf EU-Recht und den damit verbundenen Mehraufwand für Behörden. Sie fordern mehr Klarheit, praxistaugliche Anwendungshinweise und eine stärkere Einbindung der kommunalen Ebene.
- Arbeitsmarktzugang und Integration: Der Deutsche Gewerkschaftsbund und andere fordern, den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende nicht weiter einzuschränken, sondern zu erleichtern, um Integration und Fachkräftesicherung zu fördern.
- Sprachmittlung und Teilhabe: Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer fordert verbindliche Qualifikationsstandards und eine rechtliche Grundlage für qualifizierte Sprachmittlung im Asyl- und Gesundheitswesen.
- Fachbegriffe und Erläuterungen: Viele Stellungnahmen erläutern zentrale Begriffe wie GEAS, Sekundärmigration, Screening, Grenzverfahren, Vulnerabilitätsprüfung und betonen die Bedeutung unabhängiger Monitoringmechanismen zur Wahrung der Menschenrechte.
- Verfassungswidrigkeit: Mehrere Organisationen (PRO ASYL, Handicap International, Jesuiten-Flüchtlingsdienst, Paritätischer Gesamtverband, AWO, Amnesty International, Deutscher Juristinnenbund) weisen explizit auf verfassungs- und europarechtswidrige Regelungen hin, insbesondere im Zusammenhang mit Haft, Leistungskürzungen, Einschränkung des Rechtsschutzes und fehlender parlamentarischer Kontrolle.
Fazit: Während das Pflegekompetenzgesetz von den meisten Akteuren als notwendiger Schritt zur Stärkung der Pflegeberufe gesehen wird, bestehen zahlreiche Forderungen nach Nachbesserung, insbesondere hinsichtlich Finanzierung, Bürokratieabbau, klarer Kompetenzabgrenzung und Einbindung spezifischer Gruppen. Das Meinungsbild zum GEAS-Anpassungsgesetz ist überwiegend kritisch bis ablehnend, mit breiter Ablehnung der Verschärfungen, der Absenkung menschenrechtlicher Standards und der unzureichenden Beteiligung der Zivilgesellschaft aufgrund der extrem kurzen Frist.
„Der vorliegende Gesetzentwurf nutzt die bestehenden menschenrechtlichen Spielräume für Verbesserungen aus unserer Sicht nicht. Die Kombination von Grenzverfahren und 'Zentren für Sekundärmigration' führt in der geltenden Fassung des Entwurfes zu einer umfassenden Inhaftierung nahezu aller Schutzsuchender.“
Die Stellungnahme von Amnesty International zum GEAS-Anpassungsgesetz (Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems) kritisiert den Gesetzentwurf als größte Verschärfung des deutschen Asylrechts seit 1993. Amnesty International begrüßt zwar die Beibehaltung einer unabhängigen Asylverfahrensberatung und die teilweise Berücksichtigung besonderer Schutzbedarfe, sieht aber insgesamt eine unzureichende Nutzung menschenrechtlicher Spielräume. Besonders kritisch bewertet Amnesty International die Ausweitung von Grenzverfahren, die umfassende Inhaftierung Schutzsuchender durch sogenannte 'geschlossene Zentren' und die Absenkung der Standards für sichere Dritt- und Herkunftsstaaten. Die Organisation fordert u.a. die Streichung europarechtswidriger Normen (z.B. zu Zurückweisungen an den Grenzen), eine Begrenzung des Grenzverfahrens auf verpflichtende Fälle, die Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Haft und Bewegungsbeschränkungen, einen uneingeschränkten Zugang zu Rechtsberatung, die gesetzliche Verankerung eines unabhängigen Monitoringmechanismus und die Abschaffung von Leistungskürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die menschenrechtlichen und rechtlichen Probleme von Inhaftierung und Bewegungsbeschränkungen für Asylsuchende, 2) die Kritik an der Absenkung der Standards für sichere Dritt- und Herkunftsstaaten und der damit verbundenen Gefahr für den Rechtsschutz, 3) die Ablehnung der geplanten „zeitlichen Voranwendung“ neuer Regelungen vor Inkrafttreten der EU-Vorgaben.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der aktuelle Referentenentwurf greift erneut – ebenso wie die europäischen Rechtstexte – massiv in das Recht auf Asyl, in Freiheitsrechte, den Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen und in völkerrechtliche Schutzgarantien für besonders schutzbedürftige Personengruppen ein.“
Die Stellungnahme des AWO Bundesverbandes e.V. befasst sich mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) sowie mit Folgeänderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Die AWO kritisiert, dass der Gesetzentwurf die größte Verschärfung des deutschen Asylrechts seit 1993 darstellt und zahlreiche Maßnahmen enthält, die aus Sicht des Verbandes menschenrechtliche und rechtsstaatliche Standards gefährden. Besonders problematisch sieht die AWO die Einführung und Ausweitung von Haft- und freiheitsbeschränkenden Maßnahmen für Schutzsuchende, darunter auch besonders schutzbedürftige Gruppen wie Kinder. Die geplanten Sekundärmigrationszentren und die Beschränkung der Bewegungsfreiheit werden als integrationsfeindlich und gesundheitsgefährdend bewertet. Zudem werden die drastische Verkürzung von Klagefristen und Einschränkungen des Rechtsschutzes kritisiert, da sie den Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen erschweren. Die AWO fordert eine umfassende, mehrstufige und behördenübergreifende Bedarfsermittlung für vulnerable Gruppen und lehnt Leistungskürzungen und -ausschlüsse ab, die das menschenwürdige Existenzminimum gefährden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Beschränkung der Bewegungsfreiheit und Inhaftierung von Schutzsuchenden, 2) Die Unterbringung in besonderen Aufnahmeeinrichtungen/Sekundärmigrationszentren, 3) Die mangelnde Berücksichtigung und Bedarfsermittlung für besonders schutzbedürftige Gruppen, insbesondere Kinder.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die frühzeitige Umsetzung der durch das Gemeinsame Europäische Asylsystem veranlassten Anpassungen in das nationale Recht wird begrüßt. Sie ermöglicht es den Rechtsanwendern, sich zeitig mit dem neuen Zusammenspiel unionsrechtlicher und nationaler Normen vertraut zu machen.“
Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR) äußert sich zu den Entwürfen des GEAS-Anpassungsgesetzes und des GEAS-Anpassungsfolgegesetzes, die das nationale Asyl- und Aufenthaltsrecht an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) anpassen sollen. Die Stellungnahme konzentriert sich auf die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte und begrüßt die frühzeitige Umsetzung der EU-Vorgaben, um Rechtssicherheit zu schaffen. Besonders ausführlich werden (1) die unionsrechtlichen Begriffe wie 'besonders schwere Straftat' und 'Gefahr für die Allgemeinheit' erläutert und deren Umsetzung im deutschen Recht kritisch betrachtet, (2) die Bedeutung klarer und präziser Formulierungen im Gesetzestext und in den Begründungen hervorgehoben, und (3) die Auswirkungen von Fristen und Übergangsregelungen auf die gerichtliche Praxis und die Personalausstattung der Verwaltungsgerichte thematisiert. Der BDVR macht zahlreiche Formulierungsvorschläge zur Klarstellung und zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das Kindeswohl gerät weiter ins Hintertreffen – entgegen der völker- und unionsrechtlichen Verpflichtung. Wer Kinderrechte ernst nimmt, muss klare Schutzgarantien schaffen, faire Verfahren sichern und starke Strukturen der Jugendhilfe garantieren.“
Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V. (BuMF) äußert sich kritisch zu den geplanten Gesetzesänderungen im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Die Stellungnahme betont, dass die Rechte und Bedürfnisse geflüchteter Kinder in den Entwürfen weitgehend unberücksichtigt bleiben. Besonders problematisch sieht der Verband die Ausweitung von freiheitsentziehenden Maßnahmen (wie Inhaftierung oder haftähnliche Unterbringung) für Minderjährige, die geplanten Einschränkungen beim Familienasyl sowie die fehlenden verbindlichen Mindeststandards für kindgerechte Unterbringung, Bildung und Gesundheitsversorgung. Der BuMF fordert, dass Kinderrechte – wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und im EU-Recht garantiert sind – konsequent und verbindlich im nationalen Recht umgesetzt werden. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Gefahr von Inhaftierung und Einschränkung der Bewegungsfreiheit für Minderjährige, einschließlich der Problematik sogenannter 'begleiteter unbegleiteter' Kinder; 2) Die Notwendigkeit eines unabhängigen Monitoringmechanismus zur Sicherstellung kindgerechter Verfahren und Alterseinschätzungen; 3) Die Risiken durch die Abschaffung des Familienasyls und die Auswirkungen auf den Schutz von Familien und Kindern. Der Verband fordert u.a. den gesetzlichen Ausschluss der Inhaftierung von Kindern, kindgerechte Unterbringung und Versorgung, den Erhalt des Familienasyls, den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung unabhängig vom Aufenthaltsstatus sowie den Ausbau legaler Zugangswege für Kinder und ihre Familien.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Das Kindeswohl gerät weiter ins Hintertreffen – entgegen der völker- und unionsrechtlichen Verpflichtung. Schutzstandards dürfen nicht aufgeweicht werden. Wer Kinderrechte ernst nimmt, muss klare Schutzgarantien schaffen, faire Verfahren sichern und starke Strukturen der Jugendhilfe garantieren.“
Der Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF e.V.) äußert sich kritisch zu den geplanten Gesetzesänderungen im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Die Stellungnahme hebt hervor, dass die Rechte und Bedürfnisse geflüchteter Kinder im Gesetzgebungsverfahren weitgehend unberücksichtigt bleiben. Besonders kritisiert werden die Ausweitung von Freiheitsentziehungen (z.B. Inhaftierung oder haftähnliche Unterbringung), die fehlende kindgerechte Ausgestaltung von Screening- und Grenzverfahren sowie die unzureichende rechtliche Vertretung und Betreuung Minderjähriger. Der Verband fordert u.a. den gesetzlichen Ausschluss jeglicher Inhaftierung von Kindern, die konsequente Anwendung des Vorrangs der Kinder- und Jugendhilfe, verbindliche Mindeststandards für Unterbringung, Bildung und Gesundheit sowie einen unabhängigen Monitoringmechanismus zur Kontrolle der Verfahrensstandards. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) Die Gefahren und Rechtswidrigkeit von Inhaftierungen und Bewegungseinschränkungen für Minderjährige, 2) die Notwendigkeit unabhängiger rechtlicher Vertretung und Monitoringmechanismen insbesondere bei Alterseinschätzungen und Grenzverfahren, und 3) die Bedeutung kindgerechter Unterbringung, Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung. Fachbegriffe wie 'Screening' (Erstüberprüfung von Geflüchteten), 'Grenzverfahren' (Asylverfahren an den Außengrenzen), 'Alterseinschätzung' (Feststellung des Alters bei unklarer Minderjährigkeit) und 'Primat der Jugendhilfe' (Vorrang der Kinder- und Jugendhilfe gegenüber anderen Behörden) werden erläutert.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die BRAK hebt daher erneut hervor, dass der vorgesehene § 12b Abs. 1 AsylG-E nicht geeignet ist, die Vorgaben der Verordnungen zur Gestaltung der unentgeltlichen Rechtsberatung unionsrechtskonform umzusetzen.“
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) äußert sich zum Gesetzentwurf zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz). Im Mittelpunkt der Stellungnahme steht die Kritik an der geplanten Regelung, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) selbst die unentgeltliche Rechtsauskunft für Asylsuchende erteilen soll – und zwar in Gruppengesprächen. Die BRAK hält dies für eine fehlerhafte und unionsrechtswidrige Umsetzung der einschlägigen EU-Verordnungen, da diese eine individuelle und unabhängige Rechtsberatung fordern, die frei von Interessenkonflikten ist. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit unabhängiger, individueller Rechtsberatung für Asylsuchende, 2) die Problematik von Interessenkonflikten, wenn das BAMF selbst berät, und 3) die Unzulänglichkeit von Gruppengesprächen im Vergleich zu individuellen Beratungen. Die BRAK verweist zudem auf die Position der EU-Kommission und fordert eine unionsrechtskonforme Umsetzung, bei der die Rechtsberatung durch unabhängige Berater erfolgt.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„In allen angeführten Situationen muss die Kommunikation unter Hinzuziehung qualifizierter Dolmetscherinnen und Dolmetscher sichergestellt werden, damit rechtsstaatliche Prinzipien gewahrt bleiben und die Europäische Menschenrechtskonvention eingehalten wird.“
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz). Der BDÜ betont die zentrale Rolle qualifizierter Sprachmittlung (Dolmetschen und Übersetzen) im Asyl- und Gesundheitswesen und fordert verbindliche Regelungen zur Sicherstellung qualifizierter Dolmetschleistungen in allen relevanten Kommunikationssituationen – insbesondere bei Behördenkontakten, Inhaftierungen, medizinischen Untersuchungen und im Rahmen des Asylverfahrens. Der Verband kritisiert, dass die Berufsbezeichnungen Dolmetscher, Übersetzer und Sprachmittler nicht geschützt sind, und fordert daher klare Qualifikationsanforderungen, analog zum Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG), sowie eine rechtliche Grundlage für den Einsatz und die Finanzierung qualifizierter Sprachmittler. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Notwendigkeit qualifizierter Sprachmittlung in sämtlichen Behörden- und Rechtssituationen, um rechtsstaatliche Prinzipien und die Europäische Menschenrechtskonvention zu wahren; 2) Die Forderung nach klaren Qualifikationsstandards und Schutz der Berufsbezeichnung, um Missbrauch und Qualitätsmängel zu verhindern; 3) Die Integration qualifizierter Sprachmittlung ins Gesundheitswesen, einschließlich Finanzierung, Zulassung, technischer Standards und Qualitätssicherung. Der BDÜ spricht sich gegen den Einsatz von Laien oder unzureichend qualifizierten Personen aus, verweist auf die Risiken für Patientensicherheit und Rechtssicherheit und fordert eine bundesweit einheitliche Regelung für Ausbildung, Zulassung und Vergütung von Dolmetschern.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Referentenentwurf ist auch in der aktuellen Fassung mit seinen zahlreichen Verweisen auf die selbst schon äußerst unübersichtlichen Rechtsakte des GEAS kaum handhabbar, was sicherlich auch dem Wiederholungsverbot des Unionsrechts geschuldet ist. Umso wichtiger ist es, den Entwurf mit einer detaillierten Gesetzesbegründung zu versehen und rechtzeitig detaillierte Anwendungshinweise zur Handhabe des Gesetzes zu geben, damit die Gesetzesadressaten und -adressatinnen sich in dem aufwachsenden Artikel- und Paragrafendschungel zurechtfinden können.“
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) äußert sich kritisch zu den Referentenentwürfen zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Der DAV bemängelt die hohe Komplexität und mangelnde Handhabbarkeit der Entwürfe, die zahlreiche Verweise auf europäische Rechtsakte enthalten. Besonders kritisiert werden die geplanten Einschränkungen beim Rechtsschutz für Asylsuchende, die Einführung neuer Haftformen (wie Asylverfahrenshaft und Rückführungshaft an der Grenze) sowie die restriktiven Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), die zu erheblichen Grundrechtseingriffen führen könnten. Der DAV fordert eine bessere gesetzliche Ausgestaltung des Rechtsschutzsystems, lehnt die Ausweitung von Haft und Bewegungsbeschränkungen ab und spricht sich für den Schutz von Minderjährigen vor Inhaftierung aus. Auch die geplante Abschaffung des Familienasyls und die Beibehaltung der Wohnsitzregelung werden abgelehnt. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) die Defizite im Rechtsschutzsystem (Klagefristen, Entscheidungsfristen, Zugang zum Recht), 2) die geplanten neuen Haftformen und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, 3) die Leistungskürzungen und Sanktionen im Asylbewerberleistungsgesetz. Der DAV fordert insgesamt eine menschenrechtskonforme, praxistaugliche und transparente Ausgestaltung der Gesetze, die die Grundrechte der Betroffenen wahrt.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000952 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 87980341522-66 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der DGB hat mit voller Unterstützung seiner branchenspezifischen Mitglieder in einer im November 2024 veröffentlichten Grundposition seiner Sorge Ausdruck verliehen, dass menschenrechtliche Standards abgesenkt und das Asylrecht beschnitten werden. Einer wie auch immer gearteten weiteren Infragestellung des Rechtes auf Asyl widersetzt sich der DGB mit aller Kraft.“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) äußert sich kritisch zum Gesetzentwurf zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz). Die Stellungnahme betont, dass Deutschland als Einwanderungsland von Migration profitiert und warnt davor, humanitäre Einwanderung und das Recht auf Asyl weiter einzuschränken. Der DGB fordert, dass menschenrechtliche Standards nicht abgesenkt werden dürfen und spricht sich gegen zusätzliche Hürden beim Zugang von Asylsuchenden zum Arbeitsmarkt aus. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: (1) Die geplanten Einschränkungen des Zugangs zu Beschäftigung für Asylsuchende, insbesondere im Rahmen beschleunigter Verfahren, (2) die Gefahr, dass neue Regelungen irreguläre Beschäftigung fördern könnten, und (3) die gewerkschaftliche Forderung, Asylsuchenden bereits nach drei Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt und zu dualen Ausbildungen zu ermöglichen, um Integration und Fachkräftesicherung zu fördern. Fachbegriffe wie GEAS (Gemeinsames Europäisches Asylsystem) und das beschleunigte Verfahren (schnellere Bearbeitung von Asylanträgen mit eingeschränkten Rechten) werden erläutert.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die weitreichenden Freiheitsbeschränkungen des Asylgrenzverfahrens verbunden mit den eingeschränkten Rechtsschutzmöglichkeiten bergen das Risiko, dass der besondere Schutzbedarf vulnerabler Geflüchteter – etwa von Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt – nicht erkannt wird, da es weiterhin an einer gesetzlichen Grundlage für die standardisierte Erfassung von Vulnerabilität im Rahmen des vorgeschalteten Screening-Verfahrens sowie der Sicherstellung der notwendigen fachlichen, geschlechtersensiblen Beratung und Betreuung fehlt.“
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz). Die Stellungnahme hebt hervor, dass die Frist zur Stellungnahme sehr kurz war und konzentriert sich daher auf ausgewählte Aspekte. Der djb kritisiert insbesondere die geplanten Streichungen und Änderungen im Asylgesetz, die aus seiner Sicht zu Rechtsunsicherheit und Lücken führen. Er fordert eine vollständige Neufassung des Asylgesetzes, um die Harmonisierung mit europäischem Recht und die Klarheit für Rechtsanwender*innen zu gewährleisten. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Der Schutz geschlechtsspezifisch verfolgter Personen, insbesondere Frauen und LGBTIQ, und die unzureichende Umsetzung der Vorgaben der Istanbul-Konvention und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH); 2) Die geplanten Grenz- und Asylverfahren, die aus Sicht des djb erhebliche Grundrechtsrisiken bergen, insbesondere durch Freiheitsbeschränkungen und fehlende unabhängige Überwachungsmechanismen; 3) Die geplanten Verordnungsermächtigungen zur Bestimmung sicherer Dritt- und Herkunftsstaaten, die der djb wegen mangelnder demokratischer Legitimation und erhöhter Hürden für vulnerable Gruppen ablehnt. Weitere Kritikpunkte betreffen die Einschränkung von Rechtsberatung, die Ausweitung von Ablehnungsgründen für Asylanträge, unzureichende Gewaltschutzstandards in Unterkünften, sowie die geplanten Sanktionen und Leistungskürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz. Der djb fordert durchgehend eine stärkere Berücksichtigung der Rechte und Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Gruppen und eine verfassungskonforme, menschenrechtsorientierte Ausgestaltung der Gesetzesänderungen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 08.07.2025
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EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die längst überfällige Reform des GEAS und ihre zeitnahe Umsetzung ist im Grundsatz ein wichtiger Schritt zur besseren Steuerung des Migrationsgeschehens in Europa. Allerdings wird bereits jetzt deutlich, dass weiterer Reformbedarf besteht.“
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, vertreten durch den Deutschen Landkreistag und den Deutschen Städte- und Gemeindebund, äußert sich zu den Entwürfen des GEAS-Anpassungsgesetzes und des GEAS-Anpassungsfolgegesetzes. Sie kritisieren insbesondere die sehr kurze Frist zur Stellungnahme, die eine angemessene Beteiligung der Kommunen unmöglich macht. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wird grundsätzlich als wichtiger Schritt zur besseren Steuerung der Migration in Europa bewertet, jedoch werden zahlreiche Umsetzungsprobleme und weiterer Reformbedarf gesehen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Komplexität und Unübersichtlichkeit der neuen Regelungen, insbesondere durch zahlreiche Verweise auf unmittelbar geltendes EU-Recht, was die Arbeit der Ausländerbehörden erschwert; 2) Die Neuregelungen im Asylbewerberleistungsgesetz, insbesondere die Leistungseinschränkungen bei Fehlverhalten und die Privilegierung minderjähriger Leistungsberechtigter, die als problematisch angesehen wird; 3) Der finanzielle und verwaltungsseitige Mehraufwand für Länder und Kommunen, der nicht ausreichend beziffert wird. Die Stellungnahme fordert mehr Klarheit, praxistaugliche Anwendungshinweise und eine stärkere Einbindung der Kommunen in die Umsetzung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 08.07.2025
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„Die vorgeschlagenen Regelungen sind durch ihre Verknüpfung mit direkt anwendbarem EU-Recht äußerst komplex und unübersichtlich, und die kurze Frist für eine Stellungnahme ist völlig unzureichend, um die notwendige Beteiligung der Städte und Kommunen zu gewährleisten.“
Der Deutsche Städtetag bewertet die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) grundsätzlich als wichtigen Schritt zur besseren Steuerung der Migration in Europa, sieht jedoch weiterhin erheblichen Nachbesserungsbedarf. Besonders kritisiert wird die sehr kurze Frist für die Stellungnahme, die eine angemessene Beteiligung der Städte und Kommunen erschwert. Die Stellungnahme hebt die Komplexität der Regelungen hervor, die sich aus der Verknüpfung von nationalem und unmittelbar geltendem EU-Recht ergibt, was zu erheblichem Mehraufwand und Unsicherheiten bei den Ausländerbehörden führt. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit einer klaren und verbindlichen Einbindung der kommunalen Ebene bei der Feststellung der Aufnahmekapazität der Mitgliedstaaten nach der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMM-VO), 2) unklare Zuständigkeiten und praktische Probleme bei der Umsetzung von Haftmaßnahmen und Bewegungsbeschränkungen im Asylverfahren, insbesondere im Hinblick auf Minderjährige und die Zusammenarbeit mit der Polizei, sowie 3) Präzisierungsbedarf bei der geplanten Leistungskürzung im Asylbewerberleistungsgesetz, insbesondere hinsichtlich der Definition von Verstößen und der Verantwortlichkeiten für deren Feststellung.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 08.07.2025
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„Der Gesetzentwurf schöpft die unionsrechtlich eingeräumten Spielräume zur Einschränkung der Rechte von Schutzsuchenden weitgehend aus, während Schutzgarantien teilweise nur unzureichend oder gar nicht umgesetzt werden.“
Das Deutsche Institut für Menschenrechte bewertet den Entwurf des GEAS-Anpassungsgesetzes (Gesetz zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems) kritisch. Das Institut hebt hervor, dass der Gesetzentwurf die rechtlichen Spielräume zur Einschränkung der Rechte von Schutzsuchenden weitgehend ausschöpft, obwohl viele der vorgesehenen Maßnahmen europarechtlich nicht zwingend sind. Besonders problematisch sieht das Institut die Ausweitung der Asylgrenzverfahren über das unionsrechtlich geforderte Maß hinaus, die Möglichkeit, sichere Herkunftsstaaten und Drittstaaten per Verordnung ohne parlamentarische Beteiligung festzulegen, sowie die Regelungen zur Freiheitsbeschränkung und Inhaftierung, die über die EU-Vorgaben hinausgehen und Schutzgarantien für Betroffene nicht ausreichend umsetzen. Das Institut kritisiert zudem die Möglichkeit der Inhaftierung Minderjähriger und die Beschränkung des Zugangs zu Rechtsberatung in Hafteinrichtungen. Es fordert, die menschenrechtlichen Standards zu wahren und empfiehlt, die nationalen Regelungen auf das unionsrechtlich zwingend erforderliche Maß zu beschränken. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) Die Ausweitung und Risiken der Asylgrenzverfahren (§ 18a AsylG-E), 2) die Festlegung sicherer Herkunfts- und Drittstaaten durch Verordnung ohne parlamentarische Kontrolle, sowie 3) die Regelungen zur Freiheitsbeschränkung und Inhaftnahme, insbesondere im Hinblick auf Minderjährige und vulnerable Gruppen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.10.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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„Diese Auflistung zeigt, dass in Zukunft in jedem Stadium des Asylverfahrens Freiheitsbeschränkung und sogar Freiheitsentzug möglich sind. Diese Maßnahmen könnten zum Regelfall werden. Das DRK betrachtet eine solche Entwicklung mit großer Sorge, insbesondere auf die zu erwartenden physischen und psychischen Auswirkungen für die Betroffenen.“
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) äußert sich kritisch zu den geplanten Anpassungen des deutschen Asylrechts im Zuge der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Die Stellungnahme hebt hervor, dass die Gesetzesentwürfe zahlreiche Möglichkeiten zur Freiheitsbeschränkung und Freiheitsentziehung (z.B. Haft) für Asylsuchende vorsehen, die aus Sicht des DRK über das erforderliche Maß hinausgehen und wichtige Schutzgarantien für Betroffene nicht ausreichend berücksichtigen. Das DRK verweist auf internationale Erfahrungen, die zeigen, dass solche Maßnahmen erhebliche negative Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit von Migrantinnen und Migranten haben, insbesondere bei vulnerablen Gruppen wie Kindern, älteren Menschen oder Menschen mit Behinderungen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit, Freiheitsentzug nur als letztes Mittel ('ultima ratio') einzusetzen und stets mildere Alternativen zu prüfen; 2) Die unzureichende Bestimmtheit und fehlenden Schutzmechanismen bei der Anordnung von Aufenthalts- und Meldepflichten sowie Haft im Gesetzesentwurf; 3) Die fehlende Konkretisierung von Rechtsmitteln und Informationspflichten für Betroffene. Das DRK empfiehlt, zahlreiche Regelungen zu streichen oder zu überarbeiten, um die Rechte und das Wohl der Betroffenen besser zu schützen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Der vorliegende Gesetzentwurf nutzt die bestehenden menschenrechtlichen Spielräume für Verbesserungen aus unserer Sicht nicht“
Die Diakonie Deutschland äußert sich kritisch zum Referentenentwurf des GEAS-Anpassungsgesetzes, das die nationale Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) regelt. Sie bemängelt insbesondere, dass der Gesetzentwurf die menschenrechtlichen Spielräume nicht ausreichend nutzt und zahlreiche Verschärfungen vorsieht, die den Schutz von Geflüchteten gefährden. Die Diakonie fordert, dass die Wahrung der Familieneinheit im Asylverfahren verbessert wird, insbesondere durch den Schutz minderjährig verheirateter Ehepartnerinnen und die Ausstellung von Reisepässen für Familienangehörige. Sie lehnt die geplante Errichtung besonderer Aufnahmeeinrichtungen für Sekundärmigration ab, da diese zu haftähnlichen Situationen und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit führen, was besonders für Kinder und vulnerable Gruppen problematisch ist. Außerdem kritisiert sie die Beibehaltung von Zurückweisungen an den Grenzen als europarechtswidrig und fordert eine vollständige Einhaltung europäischer Verpflichtungen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Regelungen zur Familieneinheit und zum Familienasyl, 2) die geplanten besonderen Aufnahmeeinrichtungen und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, 3) die Leistungsausschlüsse und Sanktionen im Asylbewerberleistungsgesetz. Die Diakonie fordert eine menschenrechtskonforme, transparente und partizipative Gesetzgebung, die die Rechte und Bedürfnisse Schutzsuchender in den Mittelpunkt stellt.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Es ist schlicht eine Zumutung, Gesetzentwürfe im Umfang von 200 Seiten innerhalb einer Woche im Ehrenamt mit der gebotenen Aufmerksamkeit studieren und eine hochwertige Stellungnahme verfassen zu müssen“
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft äußert sich kritisch zum GEAS-Anpassungsgesetz und dessen Folgegesetz, insbesondere hinsichtlich der sehr kurzen Fristen für die Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die Bundesländer weiterhin für den Aufenthalt und die Beendigung des Aufenthalts von Ausländern zuständig sind, während die Bundespolizei (BPOL) lediglich für die mit der Ein- und Ausreise verbundenen Vorgänge verantwortlich bleibt. Es wird deutlich kritisiert, dass viele Regelungen nur noch auf EU-Verordnungen verweisen, deren Inhalte nicht klar erkennbar sind, was zu erheblichen Problemen in der Praxis führen kann. Die DPolG fordert eine vollständige Übernahme der relevanten EU-Regelungen in deutsches Recht, um Rechtsklarheit und Anwendbarkeit sicherzustellen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit klarer Zuständigkeiten zwischen Bundespolizei und Bundesländern, 2) die Problematik der Verweise auf EU-Verordnungen ohne ausreichende Erläuterung im Gesetzestext, und 3) die Auswirkungen neuer Aufgaben auf die Personal- und Haushaltsplanung der Bundespolizei.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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„Die vorliegenden Gesetzentwürfe müssen grundlegend überarbeitet werden, da sie die menschenrechtlichen Spielräume nicht hinreichend nutzen und insbesondere für Menschen mit Behinderungen erhebliche Verschärfungen und Schutzlücken schaffen.“
Handicap International e.V. kritisiert die geplanten GEAS-Anpassungsgesetze zur Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht als unzureichend und teilweise menschenrechtswidrig, insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Die Organisation bemängelt, dass die sehr kurze Frist zur Stellungnahme eine fundierte Analyse erschwert und dass die Gesetzentwürfe den menschenrechtlichen Spielraum nicht ausreichend nutzen. Besonders problematisch sind aus Sicht von Handicap International die geplanten Spezial-Aufnahmeeinrichtungen für sogenannte 'Verfahren der Sekundärmigration', die Einführung und Ausweitung von Haft und Bewegungsbeschränkungen (de facto Haft) sowie die weitgehende Ausschöpfung von Sanktions- und Leistungskürzungsmöglichkeiten, auch für besonders schutzbedürftige Gruppen. Die Stellungnahme fordert unter anderem die Streichung der Spezialzentren, die Normierung eines effektiven, mehrstufigen Verfahrens zur Identifizierung besonderer Bedarfe (Vulnerabilitätsprüfung), einen klaren Rechtsanspruch auf Entlassung aus nicht-bedarfsgerechten Unterkünften, die Streichung von Leistungskürzungen und Sanktionen für Menschen mit Behinderungen sowie den Ausschluss von Haft für diese Gruppe. Besonders ausführlich behandelt werden: 1) die Kritik an den Aufnahmeeinrichtungen für Sekundärmigration und deren Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen, 2) die Anforderungen an die Bedarfsermittlung und datenschutzkonforme Informationsweitergabe, und 3) die verfassungs-, europa- und völkerrechtlichen Bedenken gegen Leistungskürzungen und Haft für Menschen mit Behinderungen. Fachbegriffe wie GEAS (Gemeinsames Europäisches Asylsystem), AMM-VO (Asylverfahrens- und Migrationsmanagement-Verordnung), AZR (Ausländerzentralregister) und UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) werden erläutert und im Kontext der menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands eingeordnet.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Leider müssen wir feststellen, dass auch die nunmehr vorliegenden Referentenentwürfe hinter diesen Standards zurückbleiben.“
Die Stellungnahme des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes Deutschland (JRS) zu den Referentenentwürfen für das GEAS-Anpassungsgesetz und das GEAS-Anpassungsfolgegesetz kritisiert die geplanten Änderungen am deutschen Asylrecht und deren Umsetzung europäischer Vorgaben. JRS bemängelt insbesondere, dass die Entwürfe hinter menschenrechtlichen Standards zurückbleiben und Schutzsuchende in ihren Rechten und Lebensbedingungen erheblich einschränken. Die Organisation hebt hervor, dass die geplanten Regelungen zur Unterbringung und Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden, insbesondere im Kontext der sogenannten Sekundärmigration (Weiterwanderung innerhalb der EU), zu Leid und Integrationshemmnissen führen. Zudem wird die unzureichende Berücksichtigung besonderer Schutzbedarfe (z.B. für Minderjährige, Menschen mit Behinderungen oder traumatisierte Personen) im Screening-Verfahren (Überprüfung an der Grenze oder im Inland) kritisiert. JRS fordert die Einrichtung eines unabhängigen Überwachungsmechanismus zum Schutz der Grundrechte im Asylverfahren und lehnt die Ausweitung von Freiheitsbeschränkungen und Inhaftierungen ab. Die geplanten Möglichkeiten zur Bestimmung zusätzlicher sicherer Drittstaaten und Herkunftsländer ohne parlamentarische Kontrolle werden als intransparent und problematisch bewertet. Schließlich wird die Ausweitung von Leistungskürzungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) als integrationspolitisch und verfassungsrechtlich bedenklich abgelehnt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Regelungen zur Sekundärmigration und deren Auswirkungen auf Unterbringung und Integration, 2) das Screening-Verfahren und der Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personen, 3) die Freiheitsbeschränkungen und neuen Haftmöglichkeiten für Schutzsuchende.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000036 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wichtige kinderrechtliche Anforderungen wie etwa der Vorrang des Kindeswohls werden in den Entwürfen nicht ausreichend gewürdigt. Es besteht außerdem die Gefahr, dass in der Praxis verbindliche Schutzrechte aus der UN-KRK auf Grund der übermäßigen Komplexität der Regelung keine Anwendung finden.“
Die Kindernothilfe e.V. äußert sich zum GEAS-Anpassungs- und Anpassungsfolgegesetz, das die Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland regeln soll. Die Stellungnahme betont, dass die Gesetzesentwürfe aus kinderrechtlicher Sicht erhebliche Mängel aufweisen. Insbesondere wird kritisiert, dass das Kindeswohl – ein zentrales Prinzip der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und der EU-Grundrechtecharta – nicht ausreichend als vorrangige Verpflichtung verankert ist. Die Organisation warnt vor haftähnlichen Bedingungen für Kinder in Aufnahmeeinrichtungen, fordert klare Regelungen zum Schutz vor Freiheitsentzug und betont das Recht auf Bildung ohne Einschränkungen. Auch das Fehlen eines unabhängigen Monitorings zur Überwachung der Menschen- und Kinderrechte wird als gravierendes Defizit benannt. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls in allen Verfahren, 2) die Problematik haftähnlicher Unterbringung und fehlender Schutzstandards für Kinder, 3) das Recht auf Bildung und die Notwendigkeit eines unabhängigen Monitorings.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die beiden Kirchen stehen einer solchen geschlossenen Unterbringung sehr kritisch gegenüber, weil die Bewegungsfreiheit ein grundlegendes menschliches Freiheitsrecht ist.“
Die gemeinsame Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe (Katholisches Büro in Berlin) und der Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) befasst sich mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz). Die Kirchen danken für die Möglichkeit zur Stellungnahme, kritisieren jedoch die sehr kurze Frist angesichts der Komplexität und Tragweite der Reform. Sie heben hervor, dass der Gesetzentwurf erhebliche Änderungen im Asylgesetz, Aufenthaltsgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz vorsieht, insbesondere im Hinblick auf Unterbringung in geschlossenen Zentren, die Ausweitung von Haftmöglichkeiten, die Umsetzung der unentgeltlichen Rechtsberatung und -auskunft, Zugangsbeschränkungen für Nichtregierungsorganisationen, die Ausweitung der Fälle offensichtlich unbegründeter Asylanträge sowie die Vulnerabilitätsprüfung. Die Kirchen kritisieren, dass der Entwurf keinen unabhängigen Mechanismus zur Überwachung der Grundrechte vorsieht, wie es EU-Recht verlangt. Sie fordern eine gesetzliche Verankerung dieses Monitorings. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit einer behördenunabhängigen, individuellen und unentgeltlichen Asylverfahrensberatung, die über Gruppenauskünfte hinausgeht und auch von kirchlichen Wohlfahrtsverbänden angeboten wird; 2) Die kritische Bewertung der geplanten Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und der Ausweitung von Haftmöglichkeiten, die als unverhältnismäßig und menschenrechtlich bedenklich angesehen werden; 3) Die Ausweitung der Ablehnungsmöglichkeiten von Asylanträgen als offensichtlich unbegründet, insbesondere bei niedrigen Anerkennungsquoten und verspäteter Antragstellung, was aus Sicht der Kirchen zu pauschalen und ungerechten Entscheidungen führen kann. Die Stellungnahme betont zudem die Bedeutung des Zugangs von Beratungsstellen zu geschlossenen Einrichtungen, die Wahrung der Menschenwürde auch in Haft-ähnlichen Situationen und die Notwendigkeit, psychosoziale Unterstützung anstelle von Leistungskürzungen zu fördern.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Nationale Stelle unterstreicht noch einmal, dass eine Inhaftierung aus ihrer Sicht jedenfalls dann auszuschließen ist, wenn Kinder oder andere besonders vulnerable Personen - insbesondere Opfer von Menschenhandel, Folter oder psychischer, physischer und sexueller Gewalt - nachvollziehbar betroffen sind.“
Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter äußert sich kritisch zu den Referentenentwürfen für das GEAS-Anpassungsgesetz und das GEAS-Anpassungsfolgegesetz, insbesondere zu den geplanten Änderungen im Asylgesetz (AsylG) und Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Sie betont, dass die Vorschriften zur Beschränkung des Zugangs zu Hafteinrichtungen und Grenzübergangsstellen (z.B. § 12c AsylG) zu unbestimmt sind und eine Konkretisierung sowie eine ausdrückliche Verhältnismäßigkeitsprüfung benötigen. Auch die Rechte auf Akteneinsicht und Informationszugang für Rechtsvertreter und Kontrollinstitutionen werden als zu vage und potenziell zu weitgehend eingeschränkt bewertet. Besonders ausführlich wird die Situation vulnerabler Gruppen (z.B. Kinder, Opfer von Folter oder Menschenhandel) behandelt: Die Nationale Stelle fordert eine verbindliche und standardisierte Identifizierung dieser Personen (Vulnerabilitätsprüfung) und spricht sich entschieden gegen deren Inhaftierung aus. Zudem werden umfassende Informations- und Beratungsrechte, insbesondere in verständlicher Sprache und ggf. auch mündlich oder bildlich, gefordert. Die Notwendigkeit eines unabhängigen Monitorings bei freiheitsentziehenden Maßnahmen wird betont. Besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Schutz und Identifizierung vulnerabler Personen, 2) Zugangsbeschränkungen und Akteneinsichtsrechte, 3) Anforderungen an Informations- und Beratungsrechte für Betroffene.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Dem vorliegenden Gesetzesentwurf liegt erneut ein Abschreckungs- und Abschottungsgedanke zugrunde, den der Paritätische Gesamtverband nicht nur als inhuman, sondern auch als politisch vollkommen verfehlt ansieht.“
Die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes befasst sich mit den Referentenentwürfen zur Anpassung des deutschen Asylrechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Der Verband kritisiert die sehr kurze Frist zur Stellungnahme und hebt hervor, dass die Entwürfe die umfangreichste Änderung der deutschen Asylgesetzgebung seit 1993 darstellen. Zentrale Kritikpunkte sind die Rücknahme bereits erzielter Verbesserungen, zusätzliche Verschärfungen, die über die EU-Vorgaben hinausgehen, und Regelungen, die aus Sicht des Verbandes gegen Grund- und Menschenrechte verstoßen. Besonders abgelehnt werden die Einführung von speziellen Aufnahmeeinrichtungen für sogenannte Sekundärmigration, die Ausweitung von Haft und Bewegungseinschränkungen für Schutzsuchende sowie Leistungskürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Der Verband fordert stattdessen u.a. die Streichung unverhältnismäßiger Haftregelungen, die Sicherstellung unabhängiger Rechtsberatung, die gesetzliche Verankerung eines effektiven Monitoringmechanismus und die umfassende Berücksichtigung besonderer Schutzbedarfe, insbesondere von Kindern und anderen vulnerablen Gruppen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) die Ablehnung von Haft- und Freiheitsbeschränkungen für Schutzsuchende, 2) die Kritik an Leistungskürzungen und Ausschlüssen im AsylbLG, und 3) die Forderung nach einer klaren, systematischen Identifizierung und Berücksichtigung besonderer Bedarfe (z.B. für Kinder, Menschen mit Behinderung) im gesamten Aufnahme- und Asylverfahren. Fachbegriffe wie GEAS (Gemeinsames Europäisches Asylsystem), AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz), BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) und Sekundärmigration (Weiterwanderung von Geflüchteten innerhalb der EU) werden im Text erläutert.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Gesetzentwurf nutzt die bestehenden menschenrechtlichen Spielräume für Verbesserungen aus unserer Sicht nicht. PRO ASYL hat die GEAS-Reform als massive Verschärfung des europäischen Asylrechts kritisiert und stellt fest, dass mit dem vorliegenden Entwurf auch eine möglichst scharfe Umsetzung in Deutschland betrieben werden soll, wobei verschiedenen Regelungen aus Sicht von PRO ASYL verfassungsrechtliche und menschenrechtliche Bedenken entgegenstehen.“
Die Stellungnahme von PRO ASYL zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) kritisiert den Gesetzentwurf als unzureichend im Schutz von Menschenrechten und rechtsstaatlichen Standards. PRO ASYL bemängelt insbesondere, dass der Entwurf die menschenrechtlichen Spielräume nicht nutzt und stattdessen eine möglichst scharfe und restriktive Umsetzung der EU-Asylrechtsreform anstrebt. Die Stellungnahme hebt hervor, dass die geplanten Änderungen die Bewegungsfreiheit von Schutzsuchenden massiv einschränken, etwa durch die Einführung geschlossener Zentren und die Ausweitung von Haftmöglichkeiten, auch für Kinder. Zudem wird die Verkürzung von Ausreisefristen und die Verschärfung von Leistungskürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz als verfassungs- und europarechtswidrig kritisiert. Besonders ausführlich behandelt werden (1) die Einführung und Ausgestaltung geschlossener Zentren für sogenannte Dublin-Fälle und anerkannte Schutzberechtigte aus anderen EU-Staaten, (2) die Ausweitung von Haft und Freiheitsbeschränkungen für Asylsuchende, einschließlich Minderjähriger, sowie (3) die drastischen Leistungskürzungen und -streichungen im Asylbewerberleistungsgesetz. PRO ASYL fordert die Streichung zahlreicher Regelungen, die Einführung eines gesetzlichen Menschenrechtsmonitorings und die Beibehaltung rechtsstaatlicher Beteiligungs- und Transparenzstandards. Fachbegriffe wie GEAS (Gemeinsames Europäisches Asylsystem), AVVO (Asylverfahrensverordnung), AufnahmeRL (Aufnahmerichtlinie), Dublin-Verfahren (Zuständigkeitsbestimmung für Asylverfahren in der EU) und Sekundärmigration (Weiterwanderung von Schutzsuchenden innerhalb der EU) werden erläutert.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Gesetzentwurf wirft erhebliche kinderrechtliche Bedenken auf und genügt – wie die vorangegangenen Ausführungen zeigen – nicht den menschen- und kinderrechtlichen Anforderungen. Aus Sicht des Kindeswohls ist er daher in seiner aktuellen Form nicht tragfähig.“
Save the Children Deutschland äußert sich kritisch zu den Referentenentwürfen zur Anpassung des deutschen Asylrechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Die Organisation betont, dass die Gesetzentwürfe insbesondere die Rechte und den Schutz geflüchteter Minderjähriger nicht ausreichend gewährleisten. Zentral ist die Forderung, das Kindeswohl – also das vorrangige Interesse und die besonderen Bedürfnisse von Kindern – in allen Verfahren systematisch zu berücksichtigen, wie es die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), die EU-Grundrechtecharta (GRC) und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) vorschreiben. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Ausweitung freiheitsentziehender Maßnahmen und die Inhaftierung von Minderjährigen, die nach Ansicht von Save the Children grundsätzlich ausgeschlossen werden müssen; 2) die geplanten Grenz- und Screeningverfahren, die als tiefgreifender Eingriff in die Rechte von Kindern bewertet und für ungeeignet gehalten werden; 3) die fehlenden verbindlichen Mindeststandards für kindgerechte Unterbringung, Bildung und Gesundheit sowie die Gefahr von Leistungskürzungen. Save the Children fordert eine Überarbeitung der Entwürfe mit klaren gesetzlichen Schutzstandards, kindgerechten Verfahren und einem wirksamen Monitoringmechanismus.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Eine Verpflichtung aller Häfen, Unterkünfte zur Unterbringung von Ausländern zu errichten, scheint daher kaum zielführend.“
Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V. (ZDS) äußert sich zum Entwurf des GEAS-Anpassungsgesetzes, das nationale Regelungen an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) anpassen soll. Besonders kritisch sieht der ZDS die geplante Verpflichtung aller Hafenbetreiber, Unterkünfte für Ausländer ohne gültige Papiere auf dem Hafengelände bereitzustellen, bis über deren Einreise entschieden ist. Der Verband weist darauf hin, dass nur wenige deutsche Seehäfen überhaupt Passagierverbindungen ins Nicht-EU-Ausland haben und die Zahl illegaler Einreisen über Seehäfen sehr gering ist. Der ZDS begrüßt daher die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, die Notwendigkeit und den Umfang der Unterbringung an den tatsächlichen Bedarf und die Infrastruktur des jeweiligen Hafens anzupassen. Er schlägt vor, diese Klarstellung ausdrücklich in den Gesetzestext aufzunehmen. Ausführlich thematisiert werden: 1) Die geringe Relevanz der Seehäfen für illegale Einreisen, 2) Die knappe Flächenverfügbarkeit in Häfen und deren Bedeutung für die Versorgungssicherheit, 3) Die rechtlichen Bedenken hinsichtlich einer entschädigungslosen Inanspruchnahme von Hafenflächen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 08.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R004160 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
Im Lobbyregister des Bundestags sind 8 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Nach Inkrafttreten der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems hat die Bundesregierung zwei Jahr Zeit, dies in Deutschland umzusetzen. Hierbei muss eine menschenrechtskonforme Umsetzung gewährleistet werden.
Lobbyregister-Nr.: R002696 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 67008
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit den Referentenentwürfen zum GEAS-Anpassungsgesetz und GEAS-Anpassungsfolgegesetz soll das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in deutsches Recht umgesetzt werden. Der djb warnt vor einer deutlichen Schwächung des Schutzes für Geflüchtete. So soll geschlechtsspezifische Verfolgung als eigenständiger Fluchtgrund abgeschwächt werden – entgegen den menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Auch die geplanten Grenzverfahren und Freiheitsbeschränkungen sind kritikwürdig. Der djb fordert eine grundlegende Neuordnung des Asylgesetzes, die menschenrechtliche Vorgaben klar umsetzt und Schutzsuchenden wie Rechtsanwender*innen Rechtssicherheit bietet.
Lobbyregister-Nr.: R001507 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 68165
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Reform des GEAS, die ab dem 12. Juni 2026 Anwendung finden wird, schafft vielfältige Möglichkeiten der Freiheitsbeschränkung bis hin zu Freiheitsentziehung zu Lasten von asylsuchenden Menschen. Mit Sorge nimmt das DRK wahr, dass die vorliegende Gesetzesentwürfe Handlungsspielräume über das erforderliche Maß hinaus ausschöpfen und dabei wichtige Garantien für die Betroffenen nicht ausreichend berücksichtigen.
Lobbyregister-Nr.: R001476 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 68257
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Diakonie Deutschland bringt auf Grundlage ihrer Erfahrungen in der Migrations-Sozialarbeit ihre Positionen bei der Umsetzung des Vorhabens ein. Konkret geht es hier um die menschenwürdige Ausgestaltung der Rechtsberatung, um das Asylverfahren, um Einschränkung von Bewegungsfreiheit, um die Gestaltung von Asyl-Folgeanträge, um Minderjährigenschutz, um die Regelung sicherer Herkunftsstaaten und um Leistungen (medizinische, Existenzsicherung).
Lobbyregister-Nr.: R001639 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 64044
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir setzen uns für die Einführung eines unkomplizierten Europäischen Einwanderungsgesetzes ein, das Menschen reale Perspektiven bietet und Einwanderung nicht ausschließlich an wirtschaftlichen Interessen orientiert. Humanitäre Visa müssen dabei ebenfalls bedacht werden. Bis wir dies erreicht haben, muss die zivile Seenotrettung auf dem Mittelmeer entkriminalisiert und gestärkt werden, um zu verhindern, dass Menschen bei der Flucht ertrinken.
Lobbyregister-Nr.: R003209 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 68078
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Brief an den Innenausschuss: Empfehlungen zur Wahrung der Kinderrechte in GEAS-Anpassungsgesetzgebungsverfahren mit Fokus auf Haftregelungen und Sekundarmigrationszentren
Lobbyregister-Nr.: R002179 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 71329
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Gutachten: "Kinderrechtliche Aspekte der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems" von Prof. Dr. Constantin Hruschka und Robert Nestler, beauftragt durch eine Reihe von Organisationen anlässlich des GEAS-Anpassungsgesetzgebungsprozesses, darunter Save the Children Deutschland
Lobbyregister-Nr.: R002179 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 71329
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Stellungnahme zu den Referentenentwürfen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS-Anpassungsgesetz) vom 24.06.2025 und „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem“(GEAS-Anpassungsfolgegesetz) vom 10.06.2025 zu ihrer Vereinbarkeit mit der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), der EU-Grundrechtecharta (GRC) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) mit Blick auf die Einhaltung der Kinderrechte und des Kinderschutzes.
Lobbyregister-Nr.: R002179 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 71329
| Eingang im Bundestag: | 29.09.2025 |
| Erste Beratung: | 09.10.2025 |
| Abstimmung: | 27.02.2026 |
| Drucksache: | 21/1848 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/4321 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Innenausschuss | 03.11.2025 | Anhörung |
| Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend | 25.02.2026 | Änderung |
| Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe | 25.02.2026 | Ergänzung |
| Haushaltsausschuss | 25.02.2026 | Tagesordnung |
| Innenausschuss | 25.02.2026 | Tagesordnung |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.
Die Anhörung fand am 03.11.2025 im Ausschuss für Innenausschuss statt.
Finn-Christopher Brüning, Deutscher Städte- und Gemeindebund und Deutscher Landkreistag: Brüning bezeichnete die GEAS-Reform als gut gemeint, aber in der Praxis ungenügend. Es entstünden Aktenberge, aber es komme zu wenig Entscheidungen. Der Vollzug des Asylgesetzes sei zu schwer, es gebe zu viele Unstimmigkeiten und unklare Begriffe. Er befürchtete eine kaum zu bewältigende zusätzliche Arbeitslast für die Ausländerbehörden. Der Solidaritätsmechanismus werde zu Lasten Deutschlands und seiner Kommunen gehen.
Professor Andreas Dietz, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Augsburg: Dietz sprach von einer Herkulesaufgabe, das europäische Normenpaket ins deutsche Recht zu übertragen. Der Entwurf sei eine gute Grundlage, aber es bestehe Nachsteuerungsbedarf. Die fast ausschließliche Verwendung automatisch anzuwendender Verordnungen lasse den Mitgliedsstaaten wenig Spielraum. Die Komplexität der EU-Normen werde erst in der Praxis ab Sommer 2026 voll sichtbar.
Sophia Eckert, Handicap International: Eckert hob hervor, dass 10 bis 15 Prozent der Geflüchteten eine Behinderung hätten, vermutlich sogar mehr. Der Schutzanspruch nach UN-Behindertenrechtskonvention, EU-Aufnahmerichtlinie und Grundgesetz sei rechtlich bindend, werde aber mit den Gesetzentwürfen nicht erfüllt. Schutzzusagen für besonders vulnerable Personen fehlten weitgehend. Sie kritisierte die GEAS-Reform als massiven Rückschritt für den Flüchtlingsschutz, insbesondere wegen der Einführung von Asylgrenzverfahren unter faktischen Haftbedingungen.
Annika Fischer-Uebler, Deutsches Institut für Menschenrechte: Fischer-Uebler kritisierte, dass die europarechtlichen Spielräume zugunsten von Schutzsuchenden nicht ausreichend genutzt würden. Die Möglichkeiten zur Beschränkung von Rechten würden weitgehend ausgeschöpft. Es drohten Freiheitsbeschränkungen und Inhaftierungen als Regelfall. Der Gesetzentwurf enthalte auch Regelungen, die nicht Teil der GEAS-Reform seien und Menschenrechte gefährden könnten.
Professor Constantin Hruschka, Evangelische Hochschule Freiburg: Hruschka bemängelte die Unlesbarkeit des Gesetzentwurfs und prognostizierte eine sehr komplizierte Gesetzesanwendung, was zu einer Verlangsamung der Verfahren und einer chaotischen Umsetzungsphase führen werde. Besonderer Anpassungsbedarf bestehe beim Schutz besonders vulnerabler Personen, insbesondere Kinder.
Professor Hansjörg Huber war auch da. Die Probleme lägen weniger an fehlenden Normen als an deren mangelhafter Umsetzung und überforderter Verwaltung. Auch spezielle Dublin-Zentren hätten daran bisher nichts ändern können.
Johann Friedrich Killmer, Deutscher Städtetag: Killmer bewertete GEAS als wichtigen Schritt zur besseren Migrationssteuerung, sah aber weiteren Reformbedarf. Er verwies auf Auswirkungen auf Kommunen und forderte rechtliche Verlässlichkeit und praktische Umsetzbarkeit. Die Gefahr von mehr Bürokratie sei gegeben. Die Verfahren zur Überstellung in zuständige Länder müssten vereinfacht und die freiwillige Rückkehr konsequent umgesetzt werden.
Hans-Eckhard Sommer, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge: Sommer betonte die großen Herausforderungen für die Behörden, insbesondere sein Bundesamt. Er begrüßte die Konzentration der Gesetzentwürfe auf eine Eins-zu-Eins-Umsetzung, um den bürokratischen Aufwand zu verringern. Weitere Regelungen sollten späteren Gesetzgebungsvorhaben vorbehalten bleiben.
Professor Thym, Universität Konstanz: Thym hob hervor, dass europäische Zusammenarbeit im deutschen Interesse sei und nationale Maßnahmen allein nicht ausreichten. Die GEAS-Gesetzgebung enthalte Verbesserungen zur Milderung von Defiziten bei der Migrationssteuerung, sei aber nur ein Baustein und kein abschließender Schritt.
Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: Wittmann erklärte, die Gesetzentwürfe seien notwendig und weitgehend geeignet, um unionsrechtliche Anpassungen umzusetzen. Allerdings seien Verbesserungen in vielen Details erforderlich.
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Der federführende Ausschuss war der Innenausschuss (4. Ausschuss). Mitberatende Ausschüsse waren:
- Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
- Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
- Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Außerdem wurde der Haushaltsausschuss gemäß § 96 der Geschäftsordnung beteiligt.
Beschlussempfehlung:
Der Innenausschuss empfiehlt die Annahme beider Gesetzentwürfe (GEAS-Anpassungsgesetz und GEAS-Anpassungsfolgegesetz) jeweils in geänderter Fassung. Die Empfehlung erfolgte mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
Es gibt zudem eine Entschließung, die mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Linken angenommen wurde. Der genaue Inhalt der Entschließung wird im Text nicht näher ausgeführt.
Änderungen:
Ja, es wurden zahlreiche Änderungen an den Gesetzentwürfen vorgenommen. Sie betreffen insbesondere:
- Streichung der Regelungen zum „Frontloading“ (frühzeitige Erweiterung des Flughafenverfahrens und Sekundärmigrationszentren)
- Anpassungen bei Wohn- und Aufenthaltspflichten, insbesondere für Familien mit Kindern
- Ausnahmen von Aufenthaltsverpflichtungen zur medizinischen Versorgung
- Anpassungen beim Arbeitsmarktzugang (frühere Zugangsmöglichkeiten für Asylsuchende und Geduldete)
- Klarstellung zur Inhaftnahme Minderjähriger
- Gesetzliche Vermutung der Möglichkeit der freiwilligen Ausreise beim Dublin-Leistungsausschluss
- Gesetzliche Verankerung eines Monitoring-Mechanismus
- Änderungen bei der Anordnung der Bewegungsfreiheit im Grenzverfahren
- Anpassungen bei der vorläufigen Gesundheitskontrolle und Kostentragung
Im Folgegesetz:
- Ausnahmen für Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter bei der Übermittlung bestimmter Daten
- Anspruch auf Gesundheitsleistungen auf GKV-Niveau für ausreisepflichtige Minderjährige
Alle Änderungen beziehen sich auf die ursprünglichen Gesetzentwürfe und damit auf die Umsetzung der GEAS-Reform. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen, die sich auf völlig andere Gesetze beziehen („Trojaner“).
Begründung:
Die Begründung betont die Notwendigkeit, das nationale Recht an die umfangreichen neuen EU-Vorgaben (GEAS-Reform) anzupassen, um Klarheit und Rechtssicherheit für die Verwaltung zu schaffen. Die Änderungen dienen der Umsetzung von Vorgaben, der Streichung von Doppelregelungen (Wiederholungsverbot), der Ausfüllung nationaler Spielräume und der Regelung von Zuständigkeiten. Es werden auch die finanziellen und organisatorischen Auswirkungen für Bund, Länder und Kommunen dargelegt.
Statements der Fraktionen:
Keine Angaben. (Der Text enthält keine zusammengefassten oder zitierten Statements der einzelnen Fraktionen.)
Änderungen:
Hier ist eine stichpunktartige Zusammenfassung der wichtigsten inhaltlichen Maßnahmen und Änderungen aus der Beschlussempfehlung (redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen sind nicht aufgeführt):
- Verzicht auf vorzeitige Einführung des Flughafenverfahrens und spezieller Aufnahmeeinrichtungen für Sekundärmigration vor Inkrafttreten der GEAS-Reform (ab 12. Juni 2026).
- Klarstellung und Anpassung der Regelungen zum Flughafen- und Grenzverfahren, insbesondere zur Beschränkung der Bewegungsfreiheit während des Asyl- und Rückkehrgrenzverfahrens:
- Bewegungsfreiheit kann durch behördliche Anordnung beschränkt werden, wobei Verhältnismäßigkeit und individuelle Bedürfnisse, insbesondere das Kindeswohl, zu berücksichtigen sind.
- Für das Rückkehrgrenzverfahren ist keine individualisierte Anordnung nötig, aber der Beginn der Aufenthaltsfrist muss schriftlich mitgeteilt werden.
- Länder errichten und betreiben die Einrichtungen für Grenzverfahren, Bund erstattet die Kosten.
- Ergänzung von Berichtspflichten der Bundesregierung an den Bundestag zu national bestimmten sicheren Herkunfts- und Drittstaaten.
- Verkürzung der Wohnverpflichtung für minderjährige Kinder und ihre Familien in Aufnahmeeinrichtungen bei Sekundärmigration auf maximal sechs Monate, mit Verlängerungsmöglichkeit bis zu zwölf Monate in Ausnahmefällen.
- Reduzierung der Wartefrist für den Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber in Aufnahmeeinrichtungen von sechs auf drei Monate (mit Ausnahmen, z. B. bei schneller Ablehnung oder bestimmten Verfahrensarten).
- Für Geduldete mit geklärter Identität oder bei Aufnahme einer Berufsausbildung gilt ebenfalls die verkürzte Frist.
- Bei Verstößen gegen Mitwirkungspflichten oder bei beschleunigten Verfahren ist ein Arbeitsmarktzugang ausgeschlossen.
- Erlaubnis zum Verlassen von Aufnahmeeinrichtungen oder Sekundärmigrationszentren zur Behandlung akuter Erkrankungen.
- Länder können per Rechtsverordnung die zuständigen Behörden für Anordnung von Bewegungsbeschränkungen und Meldepflichten bestimmen.
- Verschärfte Voraussetzungen und ausdrückliche Betonung des Ausnahmecharakters für die Inhaftnahme von Minderjährigen im Rahmen der Asylverfahrenshaft; Inhaftierung nur als letztes Mittel und unter strenger Berücksichtigung des Kindeswohls.
- Einführung eines unabhängigen Überwachungsmechanismus (Monitoring) für die Einhaltung der Grundrechte im Rahmen von Überprüfungs- und Asylgrenzverfahren, durchgeführt durch das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR); Finanzierung durch EU-Mittel.
- Stärkere Betonung der freiwilligen Ausreise in Dublin-Fällen (Sekundärmigration): Leistungsentzug nach Asylbewerberleistungsgesetz, wenn freiwillige Ausreise rechtlich und tatsächlich möglich ist; gesetzliche Vermutung der Ausreisemöglichkeit, die vom Betroffenen widerlegt werden kann.
- Erweiterung des Zugangs zu Gesundheitsleistungen im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung für alle nach AsylbLG leistungsberechtigten Minderjährigen.
- Anpassung der Zuständigkeit und Durchführung der vorläufigen Gesundheitskontrolle bei Einreise an die neuen EU-Vorgaben: Grenzbehörde trägt Kosten, Durchführung durch Länder im Wege der Organleihe.
- Einführung eines parallelen Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens (ZBV) im Ausländerzentralregister (AZR) zur besseren Nachvollziehbarkeit, ob Deutschland oder ein anderer Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist.
- Anpassung der Fristen und Zuständigkeiten im gerichtlichen Verfahren, insbesondere zur örtlichen Zuständigkeit bei Familienangehörigen und zur Fristverkürzung nach gerichtlicher Überprüfung.
- Klarstellung, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch nach Abschluss des Asylverfahrens für bestimmte Feststellungen zuständig bleibt (z. B. zu Abschiebungsverboten).
- Präzisierung, dass Nachfluchtgründe für das Asylgrundrecht weiterhin eigenständig geregelt bleiben.
- Einführung und Anpassung von Berichtspflichten und Datenübermittlungen an die EU-Asylagentur (EUAA) und im AZR, insbesondere zur Unterbringung und Unterstützung von Personen im Aufnahmesystem.
- Stärkere Nutzung und Förderung der freiwilligen Ausreise in den zuständigen Mitgliedstaat als mildere Alternative zur zwangsweisen Überstellung.
Diese Punkte bilden die wesentlichen inhaltlichen Maßnahmen und Änderungen ab, die mit der Beschlussempfehlung umgesetzt werden sollen.
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Drucksache im BR: | 429/25 |
| Eingang im Bundesrat: | 05.09.2025 |
| Erster Durchgang: | 17.10.2025 |
| Status Bundesrat: | Beraten |