... Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes - Aufnahme von Nachtzieltechnik

| Offizieller Titel: | ... Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes - Aufnahme von Nachtzieltechnik |
| Initiator: | Bundesrat |
| Status: | Im Bundestag eingegangen |
| Letzte Änderung: | 16.07.2025 |
| Drucksache: | 21/893 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, das Waffenrecht zu ändern, um die Nutzung von Nachtzieltechnik (insbesondere Nachtzielgeräte und montierte Lichtquellen) für Jägerinnen und Jäger zu ermöglichen. Damit sollen die Regelungen klarer und konsistenter werden und die Jagd effizienter sowie tierschutzgerechter gestaltet werden. Der Entwurf kommt vom Bundesrat, federführend zuständig ist das Bundesministerium des Innern.
Hintergrund:
Im Text wird erläutert, dass das deutsche Waffenrecht sehr streng ist und Schusswaffen nicht in die Hände von Kriminellen oder Extremisten gelangen dürfen. Gleichzeitig wird betont, dass Jägerinnen und Jäger durch ihren Einsatz für Hege und Wildbestände einen wichtigen Beitrag leisten und daher klare Regelungen benötigen. Bisher dürfen sie Nachtsichtvorsätze und -aufsätze verwenden, aber keine Nachtzielgeräte oder an der Waffe montierte Lichtquellen. Die aktuelle Regelung wird als inkonsistent und für Jäger schwer nachvollziehbar beschrieben. Die jüngste Evaluation des Waffenrechts hat keine sicherheitspolitischen Bedenken gegen eine Erweiterung ergeben.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine zusätzlichen Kosten. Es werden keine Einnahmen erwartet. Bürgerinnen und Bürger können sich freiwillig und auf eigene Kosten weitere Nachtsichttechnik beschaffen. Für Wirtschaft und Verwaltung ändert sich der Erfüllungsaufwand nicht.
Inkrafttreten:
Keine Angaben.
Sonstiges:
Es werden keine besonderen Eilbedürftigkeiten oder weitere Aspekte wie Übergangsfristen oder spezielle Begleitmaßnahmen erwähnt. Es wird betont, dass keine Alternativen zum Gesetzentwurf gesehen werden.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Nach aktueller Rechtslage sind Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten oder markieren (z. B. Zielscheinwerfer, Laser), sowie bestimmte Nachtsicht- und Nachtzielgeräte grundsätzlich verboten.
- Inhaber eines gültigen Jagdscheins dürfen bisher für jagdliche Zwecke Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze (z. B. für Zielfernrohre) nutzen, sofern diese keine Zielbeleuchtung enthalten (z. B. Wärmebild-Vorsatzgeräte).
- Die Nutzung von Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten, bleibt bei Kurzwaffen weiterhin verboten.
- Die Montage einer Lichtquelle an der Waffe würde die Handhabung und tierschutzgerechte Erlegung erleichtern.
- Die Bundesregierung prüft, ob Vorrichtungen zur Zielbeleuchtung sowie Nachtsicht- und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen künftig für Inhaber eines Jagdscheins im Rahmen der jagdlichen Ausnahmen erlaubt werden sollen.
| Eingang im Bundestag: | 16.07.2025 |
| Drucksache: | 21/893 (PDF-Download) |