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Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
Initiator:Bundesministerium für Gesundheit
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:18.12.2025
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/3207 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:❌ Stellungnahmen nicht vom Ministerium veröffentlicht, eigene Recherche.
🟣🟣 Beteiligungsfrist ca. 3-4 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Beschleunigung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsqualifikationen in den Heilberufen (Ärztinnen/Ärzte, Zahnärztinnen/Zahnärzte, Apothekerinnen/Apotheker, Hebammen). Damit soll dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen begegnet werden. Die Lösung besteht darin, die direkte Kenntnisprüfung für Personen aus Drittstaaten zum Regelfall zu machen und die Möglichkeit eines partiellen Berufszugangs (entsprechend EU-Recht) einzuführen. Die Verfahren werden entbürokratisiert und digitalisiert. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Gesundheit
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf reagiert auf den zunehmenden Fachkräftemangel im Gesundheitswesen, der sich durch den demografischen Wandel verschärft. Er setzt zudem Vorgaben der EU um, insbesondere die Richtlinie 2005/36/EG und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, sowie ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland. Der Entwurf basiert auch auf politischen Vereinbarungen (Koalitionsvertrag, Beschlüsse von Bundesrat und Ministerpräsidentenkonferenz). 
 
Kosten:  
Bund: Es entstehen keine Haushaltsausgaben oder Erfüllungsaufwände für den Bund.  
Länder: Für die Länder verringert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um etwa 3,9 Millionen Euro durch den Wegfall aufwändiger Gleichwertigkeitsprüfungen und Sachverständigengutachten.  
Bürgerinnen und Bürger: Die Antragstellenden werden um etwa 12 Millionen Euro jährlich entlastet, da sie weniger Dokumente beschaffen, übersetzen und beglaubigen müssen.  
Wirtschaft und Kommunen: Kein Erfüllungsaufwand.  
Einnahmen: Keine Angaben zu erwarteten Einnahmen. 
 
Inkrafttreten:  
Keine expliziten Angaben. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. 
 
Sonstiges:  
- Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, da er auf ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission reagiert und der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen als dringend angesehen wird. 
- Die Regelungen gelten nur für bestimmte Heilberufe und werden durch Verordnungen weiter konkretisiert. 
- Es wird ausdrücklich auf die Vereinbarkeit mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen hingewiesen. 
- Die Regelungen sind nicht befristet, aber ihre Wirkungen werden im Austausch mit den Ländern regelmäßig beobachtet. 
- Es werden weitere kleinere Anpassungen und Klarstellungen vorgenommen, z.B. zur Digitalisierung von Verfahren und zur Verlängerung von Fristen für die Anerkennung von Schulen im Bereich der Anästhesie- und Operationstechnischen Assistenz. 
- Nachhaltigkeitsziele (z.B. Gesundheit, Bildung, Chancengleichheit) werden unterstützt. 
 
Maßnahmen:  
Hier ist eine stichpunktartige Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen: 
 
Allgemeine Ziele und Grundsätze 
- Ziel ist die Beschleunigung und Vereinfachung der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Hebammen, um dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen entgegenzuwirken. 
- Die fachlichen Anforderungen an die Anerkennung bleiben unverändert, es geht nur um das Verfahren. 
 
Wesentliche Maßnahmen für alle betroffenen Heilberufe 
- Die Kenntnisprüfung wird zum Regelfall für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen aus Drittstaaten. Die bisherige dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung erfolgt nur noch auf Antrag. 
- Antragsteller können sich innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung für die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung entscheiden, ansonsten erfolgt automatisch die Kenntnisprüfung. 
- Die Behörden müssen die Antragsteller umfassend über die Wahlmöglichkeiten, deren Rechtsfolgen, Ablauf, Dauer und Kosten der Prüfungen informieren. 
- Einführung eines partiellen Berufszugangs nach EU-Recht: Personen mit einer nur teilweise gleichwertigen Qualifikation können eine Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung erhalten, die auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt ist. Die Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates muss geführt werden. 
- Unbefristete Berufserlaubnis kann in besonderen Härtefällen oder bei dauerhafter gesundheitlicher Einschränkung erteilt werden. 
- Die Länder können zentrale Register einrichten und Informationen zu Anträgen austauschen, um Doppelarbeiten zu vermeiden und Verfahren zu beschleunigen. 
- Elektronische Kommunikation und digitale Verfahren werden ausgeweitet (z.B. elektronische Antragsstellung, elektronische Information über Warnmitteilungen). 
- Einheitliche und bundeseinheitlich geregelte Unterlagenanforderungen für Anerkennungsverfahren werden ermöglicht. 
- Neue und klarere Begriffsbestimmungen werden eingeführt, um die Lesbarkeit und Anwendbarkeit der Gesetze zu verbessern. 
- Die Möglichkeit, auf eine Approbation durch schriftliche oder elektronische Erklärung zu verzichten, wird geschaffen. 
- Modernisierung und Anpassung der Straf- und Bußgeldvorschriften, insbesondere für das unbefugte Führen von Berufsbezeichnungen bei partieller Berufsausübung. 
 
Berufsspezifische Maßnahmen 
- Für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker werden die Anerkennungsregelungen neu strukturiert und in eigene Abschnitte oder Paragraphen verschoben, um die Lesbarkeit zu erhöhen. 
- Die praktische Ausbildung kann künftig auch in anderen geeigneten Einrichtungen (z.B. Rehabilitationseinrichtungen, öffentlicher Gesundheitsdienst) erfolgen. 
- In der ärztlichen Ausbildung werden Kenntnisse im Umgang mit neuen Technologien und digitaler Kompetenz verbindlich vorgeschrieben. 
- Für Hebammen wird die Möglichkeit geschaffen, auf die Gleichwertigkeitsprüfung zu verzichten und direkt eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang zu absolvieren. 
- Für Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistenten wird die Frist zur Nachqualifizierung der Lehrkräfte um vier Jahre verlängert. 
 
Verfahrensbeschleunigung und Entlastung 
- Die Reihenfolge der Prüfung wird gesetzlich festgelegt: Zuerst wird die Berufsqualifikation geprüft, dann weitere Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse. 
- Die Möglichkeit der Anerkennung von im Ausland begonnenen, aber noch nicht abgeschlossenen Ausbildungen wird verbessert. 
- Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen richtet sich künftig nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Antragstellers im Inland. 
 
Evaluation und Übergangsregelungen 
- Die Auswirkungen der neuen Verfahren (insbesondere der Kenntnisprüfung als Regelfall) werden nach drei Jahren evaluiert. 
- Für bereits laufende Verfahren gelten Übergangsregelungen, sodass Antragsteller wählen können, ob sie nach altem oder neuem Recht geprüft werden wollen. 
 
Finanzielle und verwaltungsseitige Auswirkungen 
- Für Antragsteller entfallen erhebliche Kosten und Zeitaufwände, da weniger Unterlagen beschafft, übersetzt und beglaubigt werden müssen. 
- Für die Länder sinkt der Verwaltungsaufwand durch Wegfall der umfangreichen Gleichwertigkeitsprüfungen und Gutachten. 
 
Zusammenfassend:  
Der Gesetzentwurf stellt die Kenntnisprüfung als Standardverfahren für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in den Heilberufen ein, ermöglicht einen partiellen Berufszugang, fördert die Digitalisierung und Vereinheitlichung der Verfahren, entlastet Antragsteller und Behörden und trägt zur Beschleunigung und Transparenz der Anerkennungsverfahren bei. 
 
Stellungnahmen:  
Hier ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte aus dem bereitgestellten Text, einschließlich der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR): 
 
Gesetzentwurf – Ziel und Inhalt: 
- Ziel des Gesetzes ist es, die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsqualifikationen in den Heilberufen (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Hebammen) zu beschleunigen und damit dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen entgegenzuwirken. 
- Die fachlichen Anforderungen an die Anerkennung werden nicht verändert, sondern die Verfahren vereinfacht und beschleunigt. 
- Kernpunkt ist die Umstellung: Für Personen mit ausländischen Berufsabschlüssen wird die Kenntnisprüfung zum Regelfall für die Berufszulassung. Die bisher übliche dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung wird nur noch auf Antrag durchgeführt. 
- Es wird ein partieller Berufszugang eingeführt, der es Personen mit teilweise gleichwertigen Qualifikationen erlaubt, in einem begrenzten Umfang tätig zu sein. Dies dient auch der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben. 
- Die Verfahren werden digitaltauglicher gestaltet, z.B. durch elektronische Kommunikation und bundeseinheitliche Regelungen für einzureichende Unterlagen. 
- Die Länder können Informationen zu Anträgen austauschen, um Doppelarbeiten zu vermeiden und die Bearbeitung zu beschleunigen. 
- Für bestimmte Personengruppen (z.B. mit gesundheitlichen Einschränkungen oder besonderer Härte) werden unbefristete Berufserlaubnisse ermöglicht. 
- Die Möglichkeit, auf eine Gleichwertigkeitsprüfung zu verzichten und direkt eine Kenntnisprüfung zu absolvieren, wird eingeführt (insbesondere für Drittstaatenabschlüsse). 
- Nach drei Jahren ist eine Überprüfung der Auswirkungen der neuen Regelungen vorgesehen. 
 
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR): 
- Der NKR bestätigt, dass die Darstellung der Regelungsfolgen nachvollziehbar und methodengerecht ist. Es gibt keine Einwände gegen den Gesetzentwurf. 
- Die Kosteneinschätzung der Bundesregierung wird als plausibel und nachvollziehbar bewertet. 
- Für Bürgerinnen und Bürger wird eine jährliche Entlastung von rund 7.000 Stunden (ca. 175.000 Euro) und eine Sachkostenentlastung von rund 12 Mio. Euro erwartet. Das liegt vor allem daran, dass weniger Unterlagen beschafft, übersetzt und beglaubigt werden müssen. 
- Für die Verwaltung der Länder wird eine jährliche Entlastung von rund 3,9 Mio. Euro erwartet, da weniger aufwändige Gleichwertigkeitsprüfungen und Sachverständigengutachten erforderlich sind. 
- Für die Wirtschaft ergeben sich keine Auswirkungen. 
- Die Digitaltauglichkeit wurde geprüft und ist gegeben. 
- Der NKR hebt hervor, dass der Nutzen des Vorhabens über die Verfahrensbeschleunigung hinaus von der Bundesregierung nicht weiter dargestellt wurde. 
 
Antwort der Bundesregierung auf die Stellungnahme des NKR: 
- Im bereitgestellten Text ist keine explizite Antwort der Bundesregierung auf die NKR-Stellungnahme enthalten. 
 
Fazit: 
Das Gesetz soll die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in den Heilberufen vereinfachen und beschleunigen, indem die Kenntnisprüfung zum Regelfall wird und der Verwaltungsaufwand sinkt. Der NKR bestätigt die Nachvollziehbarkeit der Kostenabschätzung und sieht keine Einwände gegen das Vorhaben. Die Digitaltauglichkeit ist geprüft und gegeben.

Medienberichte
Pharmazeutische Zeitung, 01.10.2025Schnellere Berufsanerkennung auf dem Weg
Pharmazeutische Zeitung, 21.07.2025BAK begrüßt schnellere Berufsanerkennung
Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:15.07.2025
Datum Kabinettsbeschluss:01.10.2025
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
Laut BMG wurde die Verbändebeteiligung im Zeitraum vom 15. Juli bis 11. August 2025 durchgeführt, was einer Frist von knapp 4 Wochen entspricht.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen ist grundsätzlich positiv. Nahezu alle Verbände und Organisationen begrüßen das Ziel, die Verfahren zu vereinfachen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Gleichzeitig wird jedoch einhellig betont, dass Patientensicherheit und Qualitätssicherung nicht unter den Beschleunigungsmaßnahmen leiden dürfen. Die Einführung der Kenntnisprüfung als Regelfall wird überwiegend positiv gesehen, jedoch gibt es Kritik an der Abschwächung der Gleichwertigkeitsprüfung, an der Einführung partieller Berufszugänge und an der Ausgestaltung der Härtefallregelungen. Viele Stellungnahmen fordern Nachbesserungen bei Qualitätssicherung, Transparenz, Digitalisierung und einheitlichen Standards.

Meinungen im Detail
Patientensicherheit und Qualitätssicherung: Über alle Gruppen hinweg besteht Einigkeit, dass Patientensicherheit oberste Priorität haben muss. Medizinische Fachgesellschaften, Zahnärzteverbände, Apothekerkammern, Hebammenverbände und Studierendenvertretungen betonen die Notwendigkeit klarer Qualitätsstandards, anspruchsvoller Prüfungen und einer sorgfältigen Überprüfung der eingereichten Unterlagen. Besonders die Deutsche Gesellschaft für Patientensicherheit, die Bundesärztekammer, die DGZMK/VHZMK, die Bundesapothekerkammer und die Hebammenverbände fordern zusätzliche Maßnahmen wie Sprach- und Kommunikationsprüfungen, kultursensible Schulungen und praxisnahe Trainings. Die Abschwächung der Gleichwertigkeitsprüfung wird vor allem von ärztlichen und zahnärztlichen Verbänden sowie von Anästhesisten und der Bundesärztekammer kritisch gesehen, da sie Risiken für die Patientensicherheit befürchten.

Kenntnisprüfung und Prüfverfahren: Die Einführung der Kenntnisprüfung als Regelfall wird von vielen begrüßt (bvmd, DKG, BPhD, BDA, BDA/DGAI, Bundesärztekammer, BZÄK/KZBV), jedoch fordern zahlreiche Verbände (DGZMK/VHZMK, Marburger Bund, DGOU/DGOOC/DGU, BDA/DGAI) eine anspruchsvolle Ausgestaltung, eine gesetzliche Definition und eine Vereinheitlichung der Prüfstandards. Die Reihenfolge der Prüfungen (erst Gleichwertigkeit, dann Kenntnisprüfung) ist umstritten, insbesondere Zahnärzte und Anästhesisten fordern die Beibehaltung der Gleichwertigkeitsprüfung als Qualitätssicherungsmaßnahme. Die Studierendenvertretungen und Arbeitgeberverbände befürworten Wahlmöglichkeiten zwischen Prüfverfahren, während medizinische Fachgesellschaften und Kammern auf die Notwendigkeit hoher Standards pochen.

Partieller Berufszugang und Härtefallregelung: Die Einführung eines partiellen Berufszugangs wird von vielen kritisch bewertet, insbesondere von Zahnärzteverbänden (DGZMK/VHZMK, BZÄK/KZBV), der Bundesärztekammer, ärztlichen Fachgesellschaften (DGOU/DGOOC/DGU, DHM/AWMF), dem Hebammenverband und dem Deutschen Städtetag. Sie warnen vor einer Aufspaltung der Berufsbilder und einer Gefährdung der Patientensicherheit. ADEXA und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sehen den partiellen Zugang hingegen als unionsrechtlich geboten und umsetzbar, sofern klare Abgrenzungen und Patientenschutz gewährleistet sind. Die Härtefallregelung für unbefristete Berufserlaubnisse wird von mehreren Verbänden (DGZMK/VHZMK, DGOU/DGOOC/DGU, Landkreistag, DHM/AWMF) als unnötig oder sogar gefährlich abgelehnt.

Digitalisierung, Zentralisierung und Bürokratieabbau: Die Digitalisierung und Zentralisierung der Anerkennungsverfahren werden von fast allen Seiten begrüßt (BDA, DKG, Städtetag, Bundesärztekammer, Marburger Bund, ALM e.V., BPhD, BDA). Arbeitgeberverbände, Studierendenvertretungen und Kommunalverbände fordern eine stärkere Entbürokratisierung, zentrale Anerkennungsstellen und transparente, bundesweit einheitliche Verfahren. Gleichzeitig warnen einige Verbände (Städtetag, Hebammenverbände) vor einem zu weitgehenden Bürokratieabbau, der zu Qualitätsverlusten führen könnte.

Sprach- und Integrationsmaßnahmen: Die Bedeutung von Sprachkompetenz wird insbesondere von der Deutschen Gesellschaft für Patientensicherheit, den Hebammenverbänden (HWFT, DGHWi), der DGZMK/VHZMK und dem Städtetag betont. Es wird ein höheres Sprachniveau (C1 statt B2) gefordert, um die Patientensicherheit zu gewährleisten. Weitere Integrationsmaßnahmen wie kultursensible Schulungen, Förderprogramme und finanzielle Unterstützung werden von Patientensicherheitsorganisationen, ADEXA und BPhD angeregt.

Berufsspezifische Aspekte und Ausbildungsqualität: Für ATA- und OTA-Berufe wird die Verlängerung der Übergangsfristen von Berufsverbänden begrüßt (DB ATA|OTA, BLGS), während der BLGS zugleich auf die Gefahr einer Absenkung der Ausbildungsqualität hinweist und eine zweistufige Kompromisslösung vorschlägt. Die Hebammenverbände fordern bundeseinheitliche Standards, eine zentrale Gleichwertigkeitsprüfung und eine stärkere Rolle der Hebammenkammern. Die Bundesapothekerkammer und ADEXA fordern eine Modernisierung der pharmazeutischen Ausbildung und Anpassungen der Approbationsordnung.

Verwaltungs- und Verfahrensaspekte: Viele Stellungnahmen (Hausärztinnen- und Hausärzteverband, BZÄK/KZBV, KBV, Städtetag, Landkreistag) betonen die Notwendigkeit eines zentralen Informations- und Meldeportals, klarer Begriffsbestimmungen und einer verbesserten Kommunikation zwischen den Bundesländern, um Mehrfachanträge und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Die Bundesärztekammer und der Marburger Bund fordern eine umfassende Digitalisierung und Transparenz der Verfahren.

Fazit: Insgesamt wird der Gesetzentwurf als wichtiger Schritt zur Bewältigung des Fachkräftemangels gesehen, jedoch besteht breiter Konsens, dass die Qualität der Anerkennungsverfahren, Patientensicherheit und bundeseinheitliche Standards nicht zugunsten der Beschleunigung geopfert werden dürfen. Die Kritikpunkte und Forderungen werden je nach Verband unterschiedlich gewichtet, wobei medizinische Fachgesellschaften und Kammern besonders auf Qualitätssicherung und Patientenschutz pochen, während Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften stärker auf Entbürokratisierung und Flexibilität drängen.

👍 ADEXA – Die Apothekengewerkschaft

„Die Gewerkschaft der Apothekenangestellten begrüßt die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen die gravierenden personellen Engpässe im Gesundheitssystem und hier insbesondere auch in den Vor-Ort-Apotheken zu reduzieren.“

ADEXA – Die Apothekengewerkschaft begrüßt den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), der die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse in Heilberufen beschleunigen soll. Ziel ist es, den akuten Personalmangel im Gesundheitssystem, insbesondere in Apotheken, zu verringern. Die Stellungnahme betont, dass die geplanten Maßnahmen die Situation von Apothekerinnen und Apothekern aus Nicht-EU-Ländern verbessern, da diese bisher oft langwierige und bürokratische Anerkennungsprozesse durchlaufen müssen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Einführung der direkten Kenntnisprüfung als Regelfall für die Anerkennung, 2) die Möglichkeit eines partiellen Berufszugangs, der laut ADEXA ohne Gefährdung der Patientensicherheit umsetzbar ist, und 3) ergänzende Vorschläge wie Förderprogramme für Apotheken, Kostenerstattung für Sprach- und Fachkurse sowie den Ausbau der Kapazitäten in Prüfungsbehörden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 08.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 ALM – Akkreditierte Labore in der Medizin e.V.

„Jede qualifizierte Kraft, die schneller anerkannt und eingesetzt werden kann, zählt – im Interesse der Patientensicherheit und einer stabilen, hochwertigen Gesundheitsversorgung.“

Die Stellungnahme des ALM e.V. (Akkreditierte Labore in der Medizin) bezieht sich auf den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Der ALM e.V. begrüßt die geplanten Maßnahmen wie Digitalisierung und die Einführung eines partiellen Berufszugangs, kritisiert jedoch, dass medizinisch-technische Laborberufe (MTL) im Entwurf nicht berücksichtigt werden. Der Verband fordert, die zentralen Beschleunigungsmaßnahmen – insbesondere die Digitalisierung der Anerkennungsverfahren und die Möglichkeit einer befristeten Teil-Berufserlaubnis – auch auf MTL-Berufe auszuweiten. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Der akute Fachkräftemangel in diagnostischen Laboren und die daraus resultierende Gefährdung der Patientenversorgung, 2) die Notwendigkeit einer vollständigen Digitalisierung und Vereinheitlichung der Anerkennungsverfahren für MTL, 3) die Ausweitung der partiellen Berufsausübungserlaubnis auch auf Bewerber aus Drittstaaten. Der ALM e.V. sieht in der Übertragung der Reformen auf die Labordiagnostik einen entscheidenden Hebel, um dem Fachkräftemangel wirksam zu begegnen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 23.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e. V. (BDA) und Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI)

„Wir sprechen uns daher gegen jegliche Aufweichung der Qualitätsstandards im Anerkennungsverfahren aus und empfehlen, die Qualitätssicherung nicht nur beizubehalten, sondern gezielt zu stärken.“

Die Stellungnahme des Berufsverbands Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) bezieht sich auf den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Die Organisationen begrüßen grundsätzlich das Ziel, Anerkennungsverfahren effizienter und transparenter zu gestalten, insbesondere angesichts des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen. Sie äußern jedoch erhebliche Bedenken gegenüber der im Entwurf vorgesehenen Abschaffung der verpflichtenden Gleichwertigkeitsprüfung vor der Kenntnisprüfung. Sie warnen davor, dass dadurch Antragsteller zur Kenntnisprüfung zugelassen werden könnten, deren medizinische Ausbildung nicht ausreichend belegt ist, was ein Risiko für die Patientensicherheit darstellt. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Bedeutung der Gleichwertigkeitsprüfung als Qualitätssicherungsmaßnahme, (2) die Risiken für die Patientensicherheit bei einer Aufweichung der Standards und (3) die Forderung nach zusätzlichen qualitätssichernden Maßnahmen wie einer standardisierten schriftlichen Prüfung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 07.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Bundesapothekerkammer

„Wir begrüßen das Vorhaben des Gesetzgebers, die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu beschleunigen und damit dem Fachkräftemangel auch im pharmazeutischen Bereich entgegenzuwirken. Wir befürworten insofern ausdrücklich die Einführung eines Wahlrechts hinsichtlich der Kenntnis- und Gleichwertigkeitsprüfungen im Rahmen von Anerkennungsverfahren aus Drittstaaten. [...] Sehr kritisch bewerten wir die vorgesehenen Regelungen zum sog. partiellen Berufszugang.“

Die Bundesapothekerkammer (BAK) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung des Fachkräftemangels im pharmazeutischen Bereich. Sie unterstützt die Einführung eines Wahlrechts zwischen Kenntnis- und Gleichwertigkeitsprüfung für Bewerber aus Drittstaaten und die bessere Strukturierung der Bundes-Apothekerordnung (BApO) durch klarere Begriffsbestimmungen. Gleichzeitig äußert die BAK jedoch deutliche Kritik und Änderungswünsche an mehreren Regelungen, insbesondere am Konzept des 'partiellen Berufszugangs', das sie für systematisch problematisch hält. Sie fordert zudem Nachbesserungen beim Patientenschutz, bei der praktischen Ausbildung und bei der Rechtssicherheit im Anerkennungsverfahren. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Regelungen zum partiellen Berufszugang und deren unionsrechtliche Problematik, 2) die Notwendigkeit klarer und sicherer Verfahren zur Anerkennung und Überprüfung ausländischer Qualifikationen (einschließlich digitaler Einreichung und Fälschungsschutz), 3) die Forderung nach einer Modernisierung und Angleichung der apothekerlichen Ausbildung und der Approbationsordnung.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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Bundesärztekammer

„Die BÄK befürwortet das Bestreben, die Verfahren der Anerkennung von Ärztinnen und Ärzten mit Qualifikationen aus Drittstaaten zu vereinfachen und zu beschleunigen und hat in einem Positionspapier diesbezügliche Vorschläge formuliert. Eine substanzielle Verbesserung erfordert aus Sicht der Bundesärztekammer ein breites Spektrum von Maßnahmen, die den gesamten Prozess von der Information der antragstellenden Ärztinnen und Ärzte bereits im Herkunftsland über den Verlauf des Anerkennungsverfahrens bis zur Unterstützung der Integration auch über die Anerkennung hinaus reichen müssen.“

Die Bundesärztekammer bewertet den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen grundsätzlich als wichtigen Schritt zur Vereinfachung und Beschleunigung der Anerkennung für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten. Sie begrüßt insbesondere die stärkere Zentralisierung und Digitalisierung der Verfahren sowie die Einführung der Kenntnisprüfung als Regelfall, fordert aber klare Qualitätsstandards und Transparenz, um Patientensicherheit zu gewährleisten. Die Bundesärztekammer kritisiert die geplanten Regelungen zum partiellen Zugang zum Arztberuf und zur unbefristeten Berufserlaubnis in Härtefällen als nicht sachgerecht und warnt vor möglichen negativen Auswirkungen auf die Patientensicherheit und die Gleichbehandlung. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Ausgestaltung und Anforderungen der Regelfall-Kenntnisprüfung, (2) die Ablehnung des partiellen Zugangs und der Härtefallregelung, sowie (3) die Notwendigkeit einer umfassenden Digitalisierung und Zentralisierung der Anerkennungsverfahren. Fachbegriffe wie 'Kenntnisprüfung' (eine Prüfung, die die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten von Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland überprüft) und 'partieller Zugang' (Erlaubnis zur Ausübung eines Teilbereichs des Arztberufs) werden erläutert. Die Bundesärztekammer fordert zudem, dass die Patientensicherheit und die Transparenz für Antragstellende höchste Priorität behalten.

Tendenz: überwiegend zustimmend, mit kritischen Anmerkungen

Datum: 11.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V.

„Der BPhD unterstützt die geplanten Anpassungen als wichtigen Schritt zum Abbau bürokratischer Hürden und zur Vereinfachung der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Angesichts des wachsenden Fachkräftemangels im Gesundheitswesen ist die beschleunigte und unbürokratischere Anerkennung von qualifiziertem Personal aus dem Ausland von zentraler Bedeutung.“

Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. (BPhD) begrüßt den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Der Verband betont, dass der zunehmende Fachkräftemangel im Gesundheitswesen durch den demografischen Wandel eine große Herausforderung darstellt. Der Gesetzentwurf sieht vor, bürokratische Hürden abzubauen, indem Antragstellende künftig direkt eine Kenntnisprüfung ablegen können, ohne zwingend eine aufwändige Gleichwertigkeitsprüfung durchlaufen zu müssen. Dies soll insbesondere für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Pharmazeutinnen und Pharmazeuten aus Drittstaaten gelten. Zudem wird ein verbesserter Informationsaustausch zwischen den Bundesländern ermöglicht. Der BPhD hebt hervor, dass die Patientensicherheit und eine hochwertige Versorgung weiterhin gewährleistet bleiben müssen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Bedeutung des Bürokratieabbaus für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen, 2) die Notwendigkeit zusätzlicher Integrationsmaßnahmen wie Sprachkurse und finanzielle Unterstützung, und 3) die Modernisierung des Pharmaziestudiums zur langfristigen Sicherung qualifizierter Fachkräfte.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V.

„Die Erfüllung dieser Minimalstandards noch weiter zu verschieben, halten wir sowohl in berufsfachlicher als auch in pädagogisch-professioneller Hinsicht für hoch problematisch.“

Der Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. äußert sich zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen, insbesondere zu Artikel 3, der das Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetz (ATA-OTA-G) betrifft. Der Entwurf sieht vor, die Frist für Schulen zur Erfüllung der Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung um vier Jahre zu verlängern, sodass hauptamtlich Lehrende erst ab 2032 die geforderte fachliche und pädagogische Hochschulqualifikation besitzen müssen. Der BLGS kritisiert diese weitere Verschiebung der Mindeststandards als problematisch für die Qualität der Ausbildung, erkennt aber die praktischen Schwierigkeiten bei der Nachqualifizierung des Lehrpersonals an. Um einen Wegfall von Ausbildungsplätzen und Versorgungsengpässen zu verhindern, schlägt der Verband eine zweistufige Kompromisslösung vor: Bis 2030 sollen 50% der Lehrenden die Anforderungen erfüllen, bis 2032 dann alle. Zudem fordert der BLGS ein ausreichendes Angebot an gebührenfreien Studienplätzen für Lehrkräfte und aktive Unterstützung der Nachqualifizierung durch die Arbeitgeber. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Problematik der Fristverlängerung und deren Auswirkungen auf die Ausbildungsqualität, 2) die vorgeschlagene zweistufige Kompromisslösung, 3) die Notwendigkeit flankierender Maßnahmen zur Unterstützung der Lehrenden.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.08.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)

„Ob das Gesetzesvorhaben die gewünschte Wirkung entfaltet, wird maßgeblich davon abhängen, ob die vorgesehenen Regelungen konsequent, praxistauglich und bedarfsgerecht umgesetzt werden.“

Die Stellungnahme bewertet den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in den Heilberufen grundsätzlich positiv, sieht aber Nachbesserungsbedarf. Besonders betont wird, dass die geplanten Maßnahmen eine gute Grundlage für effizientere und transparentere Verfahren schaffen, aber nicht weit genug gehen, um den Fachkräftebedarf nachhaltig zu decken. Die BDA fordert mehr zentrale und digitalisierte Anerkennungsstellen, eine stärkere Entbürokratisierung und flexible Wahlmöglichkeiten für Antragstellende, etwa zwischen dokumentenbasierter Gleichwertigkeitsprüfung und direkter Kenntnisprüfung. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte thematisiert: (1) Der Abbau von Bürokratie und die Schaffung zentraler, digitaler Anerkennungsstellen, (2) die Einführung der direkten Kenntnisprüfung als Regelfall und die Bedeutung von Wahlmöglichkeiten für Antragstellende, (3) die Umsetzung des partiellen Berufszugangs nach europäischen Vorgaben und die Notwendigkeit klarer Abgrenzungen für Patientensicherheit.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V.

„Der vorliegende Entwurf stellt einen guten Ansatz zur Verbesserung der Fachkräftemobilität in den Heilberufen dar, muss aber konsequent durch weitere Schritte fortgeführt werden.“

Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Die Stellungnahme hebt hervor, dass der Entwurf eine solide Grundlage für effizientere Anerkennungsprozesse bietet und dabei das Gleichgewicht zwischen Verwaltungsvereinfachung und Qualitätssicherung wahrt. Besonders positiv bewertet wird die Einführung der Kenntnisprüfung als primärer Weg zur Anerkennung für Antragstellende aus Drittstaaten, da dies bereits in vielen Fällen Praxis ist. Die bvmd betont die Notwendigkeit von Qualitätssicherung bei Prüfungen, die Berücksichtigung von Prüfendenkapazitäten sowie die Integration moderner Technologien und flexiblerer Studienstrukturen im Medizinstudium. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die Ausgestaltung und Qualitätssicherung der Kenntnisprüfung, (2) die Erweiterung der Verordnungsermächtigung für die Ärztliche Approbationsordnung (ÄApprO) zur Modernisierung des Medizinstudiums und (3) der Schutz vor politischer Verfolgung bei der Übermittlung von Informationen an Herkunftsstaaten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 14.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

„BZÄK und KZBV begrüßen grundsätzlich die Initiative, Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in den Heilberufen zu beschleunigen und zu vereinfachen. Der Gesetzgeber selbst stellt richtigerweise voran, dass bei allen Anpassungen die Sicherheit der Patientinnen und Patienten höchste Priorität haben muss.“

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) begrüßen grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsqualifikationen in den Heilberufen zu beschleunigen und zu vereinfachen. Sie betonen jedoch, dass der Patientenschutz oberste Priorität haben muss. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) Die Einführung der Kenntnisprüfung als Regelfall, die als sinnvoll und zielführend bewertet wird, um Verfahren zu beschleunigen; (2) die Notwendigkeit einer Plausibilitäts-, Referenz- und Echtheitsprüfung der eingereichten Unterlagen vor der Kenntnisprüfung, um Missbrauch und Gefährdung des Patientenschutzes zu vermeiden; (3) die Kritik an der nicht zeitgleichen Vorlage der notwendigen Rechtsverordnungen, was eine abschließende Bewertung erschwert. Weitere Schwerpunkte sind die Forderung nach einem behördlichen Melderegister zur Vermeidung von Mehrfachanträgen, die Ablehnung eines partiellen Berufszugangs für Zahnärzte und die Forderung nach klaren Regelungen zur vorläufigen Berufserlaubnis. Die Stellungnahme erläutert, dass die Gebühren für die Kenntnisprüfung in der Zahnheilkunde deutlich höher sind als im Entwurf angenommen und warnt vor einer Abschwächung der Anforderungen an einzureichende Unterlagen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 DB ATA|OTA e. V.

„Insgesamt betrachten wir die Gesetzesänderung als ersten wichtigen und richtigen Schritt für eine nachhaltige Entwicklung der Berufsfelder Anästhesietechnische Assistenz (ATA) und Operationstechnische Assistenz (OTA).“

Die Stellungnahme des DB ATA|OTA e. V., der Interessenvertretung für Anästhesietechnische Assistenz (ATA) und Operationstechnische Assistenz (OTA), begrüßt den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Besonders positiv hervorgehoben wird die Verlängerung der Übergangsfrist für Schulen, um die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung nach § 22 zu erfüllen. Diese Verlängerung bis 2032 gibt den Schulen mehr Zeit, qualifiziertes pädagogisches Personal auszubilden, was als entscheidend für die Sicherung der Ausbildungsqualität und die Deckung des Fachkräftebedarfs angesehen wird. Die Stellungnahme betrachtet die Gesetzesänderung als wichtigen ersten Schritt für die nachhaltige Entwicklung der Berufsfelder ATA und OTA. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1. Die Verlängerung der Übergangsfrist für Schulen, 2. Die Bedeutung der hochschulischen Ausbildung des pädagogischen Personals, 3. Die nachhaltige Entwicklung der Berufsfelder ATA und OTA.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V.

„Ein Zugewinn könnte dabei sowohl in der Entbürokratisierung und dem Potential zur bundesweiten Vereinheitlichung des Verfahrens als auch in der Beschleunigung der beruflichen und sozialen Integration von Hebammen aus Drittstaaten gesehen werden.“

Die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V. (DGHWi) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen, insbesondere zur Gewinnung von Fachkräften. Sie sieht Vorteile in der Entbürokratisierung und der möglichen bundesweiten Vereinheitlichung der Verfahren, betont jedoch, dass die Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikationen mit deutschen Standards oberste Priorität haben muss. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, dass alle Hebammen – unabhängig vom Ausbildungsland – die gleichen fachlichen und ethischen Anforderungen erfüllen müssen, um die Sicherheit und Qualität der Versorgung zu gewährleisten. 2) Die Kritik am aktuell geforderten Sprachniveau B2, das für die komplexen Anforderungen des Hebammenberufs als unzureichend angesehen wird; stattdessen wird mindestens das Niveau C1 gefordert. 3) Die Forderung nach einer bundeseinheitlichen Verwaltungspraxis und einer stärkeren Rolle einer Hebammenkammer beim Anerkennungsverfahren. Ausführlich thematisiert werden zudem die finanziellen und organisatorischen Auswirkungen der geplanten Änderungen sowie die Bedeutung einer klaren Regulierung der Anpassungsmaßnahmen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 08.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU), Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC), Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU)

„Entscheidend für den Erfolg ist jedoch, dass dies nicht auf Kosten der Ausbildungsqualität, der Patientensicherheit und der fachlichen Prüfstandards geschieht.“

Die Stellungnahme der drei Fachgesellschaften für Orthopädie und Unfallchirurgie bewertet den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Gesundheitswesen grundsätzlich positiv, insbesondere im Hinblick auf die geplante Einführung der direkten Kenntnisprüfung als Regelfall für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten. Dies soll die Verfahren vereinfachen und beschleunigen, was angesichts des Fachkräftemangels als dringend notwendig erachtet wird. Allerdings werden mehrere kritische Punkte ausführlich thematisiert: Erstens fordert die Stellungnahme eine umfassende Anpassung der Approbationsordnung und eine inhaltlich anspruchsvolle Ausgestaltung der Kenntnisprüfung, die alle für die ärztliche Tätigkeit relevanten Kompetenzen abdeckt. Zweitens wird eine gesetzliche Definition und Vereinheitlichung der Prüfkriterien sowie eine Vorprüfung der Unterlagen auf Echtheit und Plausibilität verlangt. Drittens lehnen die Fachgesellschaften die Einführung partieller Berufserlaubnisse und die geplante Härtefallregelung ab, da diese aus ihrer Sicht die Patientensicherheit und die Transparenz der Qualifikationen gefährden. Besonders ausführlich werden die Notwendigkeit hoher Prüfstandards, die Zuständigkeit der Länderkammern und die Ablehnung partieller Berufserlaubnisse behandelt.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Deutsche Gesellschaft für Patientensicherheit gGmbH

„Zusammenfassend befürwortet die Deutsche Gesellschaft für Patientensicherheit eine Beschleunigung der Berufsanerkennung unter der Bedingung, dass Patientensicherheit, Kommunikation und Hygienekompetenz verbindlich adressiert und geprüft werden. Nur so kann dem Ziel des Gesetzes, die Versorgung im deutschen Gesundheitswesen zu stärken, verantwortungsvoll entsprochen werden.“

Die Deutsche Gesellschaft für Patientensicherheit gGmbH begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Gesundheitswesen zu beschleunigen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Sie betont jedoch, dass die geplanten Vereinfachungen nicht auf Kosten der Patientensicherheit gehen dürfen. Die Organisation fordert, dass neben der theoretischen Dokumentenprüfung verpflichtende Maßnahmen wie sprachlich-kommunikative Trainings, Sensibilisierung für kulturelle Unterschiede, praxisnahe Hygieneschulungen und interprofessionelle Trainings gesetzlich vorgeschrieben werden. Besonders hervorgehoben werden (1) die Bedeutung von Sprach- und Kommunikationskompetenz, (2) die Notwendigkeit kultursensibler Schulungen und (3) die Einbindung von Patientensicherheitsaspekten in das Anerkennungsverfahren.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 15.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V. (DGZMK) und Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V. (VHZMK)

„Wir fordern daher mit Nachdruck dazu auf, den vorliegenden Gesetzentwurf entsprechend zu korrigieren, um auch in Zukunft Patientensicherheit und Qualität der zahnmedizinischen Versorgung zu gewährleisten.“

Die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) befasst sich mit dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Die Verbände begrüßen das Ziel einer schnelleren und transparenteren Anerkennung, betonen jedoch, dass die Patientensicherheit oberste Priorität behalten muss. Sie kritisieren insbesondere die im Entwurf vorgesehene Reihenfolge der Prüfungen (erst Gleichwertigkeit, dann Sprachkenntnisse), da dies aus ihrer Sicht nicht praktikabel ist. Die Zentralisierung der Anerkennungsverfahren wird begrüßt, aber es wird auf die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der Unterlagen hingewiesen. Die Stellungnahme spricht sich klar für die Kenntnisprüfung als Regelfall aus und lehnt die Möglichkeit einer Gleichwertigkeitsprüfung nach Aktenlage als Standard ab, da dies das Verfahren verlängern und die Ziele des Gesetzes konterkarieren könnte. Die geplante Härtefallregelung wird als unnötig betrachtet, da bestehende Regelungen ausreichend seien. Besonders kritisch sehen die Verbände die Einführung einer partiellen Berufserlaubnis, da dies aus ihrer Sicht zu einer gefährlichen Aufspaltung der zahnärztlichen Qualifikation führen und die Patientensicherheit gefährden würde. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Reihenfolge und Ausgestaltung der Prüfverfahren, 2) die Ablehnung der partiellen Berufserlaubnis und 3) die Forderung nach klaren und hohen Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen zur Sicherstellung der Patientensicherheit.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 10.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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Deutsche Hochschulmedizin e.V. und Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF)

„Die Beschleunigungsmaßnahmen dürfen nicht zu Lasten der inhaltlichen Qualität und Sorgfalt der Prüfung gehen; die Qualitätsstandards des (Zahn-)Medizinstudiums und der Staatsexamina dürfen dabei nicht unterlaufen werden und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten muss als höchste Priorität gewährleistet bleiben.“

Die Deutsche Hochschulmedizin e.V. (DHM) und die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) begrüßen grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsqualifikationen in Heilberufen zu beschleunigen. Sie betonen, dass eine zügige und transparente Anerkennungspraxis zur Integration ausländischer Fachkräfte beiträgt und dem Fachkräftemangel entgegenwirkt. Allerdings fordern sie, dass die Qualität und Patientensicherheit nicht unter den Beschleunigungsmaßnahmen leiden dürfen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Ausgestaltung der Kenntnisprüfung als Standardverfahren und deren notwendige Anpassung an die deutschen Abschlussprüfungen (M2 und M3), 2) die Ablehnung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung, da dies Patientensicherheit und Transparenz gefährden könnte, und 3) die Kritik an der geplanten Härtefallregelung für Berufserlaubnisse, die als ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gesehen wird. Weitere Aspekte sind die Modernisierung der Ausbildungsregelungen, die Verlängerung von Fristen für Lehrpersonal an Fachschulen und die Forderung nach einer zentralen, digitalen Bearbeitung der Anerkennungsverfahren.

Tendenz: überwiegend zustimmend, mit kritischen Anmerkungen

Datum:
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👍 Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)

„Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen ist somit als adäquates Instrument gegen den Fachkräftemangel zu bewerten und wird von den Krankenhäusern begrüßt.“

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen ausdrücklich. Ziel des Gesetzes ist es, die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen – zunächst für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie Hebammen – zu vereinfachen und zu beschleunigen. Für Drittstaatenangehörige soll die direkte Kenntnisprüfung zur Regel werden, wobei weiterhin eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung auf Antrag möglich bleibt. Zudem werden Regelungen für den Informationsaustausch zwischen den Bundesländern, die Möglichkeit einer partiellen Berufsausübung nach EU-Recht und eine unbefristete Berufsausübungserlaubnis in Härtefällen geschaffen. Besonders hervorgehoben und ausführlich thematisiert werden: (1) die direkte Kenntnisprüfung als Regelfall für die Anerkennung, (2) die Verlängerung der Übergangsfristen und Anforderungen für Lehrkräfte an ATA- und OTA-Schulen, und (3) die Anrechenbarkeit von im Ausland absolvierten Praxiseinsätzen sowie die Berücksichtigung digitaler Lehrformate im Hebammenstudium. Die DKG betont die Notwendigkeit einer bürokratiearmen Umsetzung und fordert eine großzügige Regelung für Lehrkräfte ohne pädagogisches Hochschulstudium bis zum Ende der Übergangsfrist.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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🤷‍♀️ Deutscher Hebammenverband e. V.

„In einer partiellen Berufszulassung sieht der DHV die deutliche Gefahr eines Qualitätsverlustes in der Versorgung.“

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, die Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen im Bereich der Heilberufe zu beschleunigen. Der Verband betont jedoch, dass neben einem erleichterten Zugang auch die Qualität der Anerkennungsverfahren, deren Finanzierung und die Gleichwertigkeit in allen Bundesländern sichergestellt werden müssen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit einer zentralen Stelle für die Gleichwertigkeitsprüfung, um bundesweit einheitliche Standards zu gewährleisten; 2) Die Wahlmöglichkeit zwischen dokumentenbasierter Gleichwertigkeitsprüfung, Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang, wobei auf die Herausforderungen und Risiken – insbesondere bei der Kenntnisprüfung und den Anpassungslehrgängen – hingewiesen wird; 3) Die Kritik an der partiellen Berufszulassung, da diese nach Ansicht des DHV die Versorgungsqualität und die Sicherheit von Mutter und Kind gefährden könnte. Der Verband fordert klare Vorgaben zu Zugangsvoraussetzungen, Inhalten und Praxisanteilen bei Anpassungslehrgängen sowie eine gesicherte Kostenübernahme. Außerdem wird auf bestehende Engpässe bei Praxisplätzen hingewiesen und die Bedeutung einer umfassenden Beratung für Antragstellende betont.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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🤷‍♀️ Deutscher Landkreistag

„Die Erteilung einer unbefristeten Berufserlaubnis in den betroffenen Fällen besonderer Härte läuft dieser Schutzfunktion der Approbation zuwider. Wir regen daher an, von der geplanten Ausweitung der unbefristeten Berufserlaubnis in den genannten Fallkonstellationen abzusehen und die geltenden Schutzmechanismen im Sinne der Patientensicherheit beizubehalten.“

Der Deutsche Landkreistag begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsqualifikationen in Heilberufen zu beschleunigen, um die medizinische Versorgung zu sichern. Besonders positiv bewertet wird die Möglichkeit, bei der Anerkennung von ausländischen Medizinerabschlüssen neben der Ausbildung auch Berufserfahrung und lebenslanges Lernen anzurechnen. Kritisch sieht der Verband jedoch die geplante unbefristete Berufserlaubnis ohne Approbation in Härtefällen, da dies die Patientensicherheit gefährden könnte. Zudem wird angeregt, im Hebammengesetz klarzustellen, dass Mehrfachanträge in verschiedenen Bundesländern nicht vorgesehen sind. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Anrechnung von Berufserfahrung bei der Anerkennung, 2) Die Ablehnung der unbefristeten Berufserlaubnis ohne Approbation in Härtefällen, 3) Die Regelung zur Antragstellung im Hebammengesetz.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 11.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👍 Deutscher Städtetag

„Die tatsächliche Wirksamkeit des Gesetzes ist maßgeblich von seiner praktischen Umsetzung abhängig. Der Entwurf stellt einen Rahmen dar, welcher zur Umsetzung funktionierende Strukturen in den jeweiligen Behörden braucht.“

Der Deutsche Städtetag begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen, da er dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen entgegenwirken soll. Die Stellungnahme betont, dass die geplanten Maßnahmen wie Digitalisierung, verbindliche Bearbeitungsfristen und standardisierte Abläufe sinnvoll sind, aber nur dann wirksam werden, wenn auch die personelle und technische Ausstattung der Anerkennungsbehörden verbessert wird. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit einheitlicher und anspruchsvoller Prüfstandards, insbesondere bei Sprach- und Fachsprachprüfungen, um die Patientensicherheit zu gewährleisten; 2) Die Bedeutung der Digitalisierung zur Beschleunigung und Transparenz der Verfahren; 3) Die Gefahr eines zu weitgehenden Bürokratieabbaus, der zu Qualitätsverlusten führen könnte. Außerdem wird auf die Problematik hingewiesen, dass Personen mit einer partiellen Berufserlaubnis (§ 10) nicht als Ärzte anerkannt werden und dies für Kliniken problematisch ist.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 08.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👍 Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V.

„Die mit dem Referentenentwurf verfolgten Ziele zur Beschleunigung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen, um dem Fachkräfteengpass im Gesundheitswesen entgegenzutreten, werden seitens des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands unter Sicherstellung des Patientenschutzes, der bei allen Anpassungen höchste Priorität hat, grundsätzlich begrüßt.“

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V. begrüßt grundsätzlich die Ziele des Gesetzentwurfs zur Beschleunigung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen, insbesondere um dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen entgegenzuwirken. Der Verband betont jedoch, dass der Patientenschutz oberste Priorität haben muss. Besonders positiv hervorgehoben werden der direkte Einstieg in die Kenntnisprüfung (eine Prüfung zur Feststellung der Gleichwertigkeit der Qualifikation), die Einführung klarer Begriffsbestimmungen in der Bundesärzteordnung (BÄO), sowie ein rechtssicherer Informationsaustausch zwischen den Bundesländern zur Vermeidung paralleler Anerkennungsverfahren. Kritisch sieht der Verband das Fehlen einer zeitgleichen Vorlage der angekündigten Änderungen in der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO), was eine abschließende Bewertung erschwert. Außerdem fordert der Verband eine verpflichtende statt nur optionale Mitteilungspflicht der Länder über laufende Anerkennungsverfahren, eine Vorprüfung der Unterlagen zum Patientenschutz und Klarstellungen beim partiellen Berufszugang (z.B. für Hebammen oder Pflegefachkräfte), um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Ausgestaltung und Konsequenzen des partiellen Berufszugangs, 2) die Regelungen zur Kenntnisprüfung und Sprachkenntnissen, 3) die Forderung nach einem zentralen Informations- und Meldeportal.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 07.08.2025
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👍 Hebammenwissenschaftlicher Fachbereichstag e. V.

„Nur wenn die Anforderungen an das Studium und die Berufszulassung einheitlich und konsequent erfüllt werden, bleibt die Gesundheitsversorgung von Hebammen wissenschaftlich fundiert, verlässlich, unabhängig, nachvollziehbar, gerecht und qualitätsgesichert.“

Der Hebammenwissenschaftliche Fachbereichstag e. V. (HWFT) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen, insbesondere im Hinblick auf die Entbürokratisierung und die Möglichkeit einer bundesweiten Vereinheitlichung. Die Stellungnahme betont jedoch, dass die Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikationen mit den deutschen Standards oberste Priorität haben muss, um Patientensicherheit und Versorgungsqualität zu gewährleisten. Besonders ausführlich wird auf die Notwendigkeit hoher Sprachkompetenz (mindestens Niveau C1 statt B2), die Bedeutung bundeseinheitlicher Prüfungsstandards und die Rolle der Hebammenkammern eingegangen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Forderung nach einem höheren Sprachniveau (C1) für Anerkennungsbewerber:innen; 2) Die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Verwaltungspraxis und Prüfungsstandards; 3) Die Empfehlung, praktische Ausbildungsanteile um hebammengeleitete Kreißsäle optional zu erweitern.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 08.08.2025
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👍 Kassenärztliche Bundesvereinigung

„Daher begrüßt die KBV Maßnahmen, die im Rahmen der Anerkennungsverfahren eine Beschleunigung der Verfahren bewirken, wobei Versorgungsqualität und -sicherheit gewährleistet bleiben müssen.“

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt grundsätzlich Maßnahmen zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsqualifikationen in den Heilberufen. Sie betont, dass ausländische Ärztinnen und Ärzte einen wichtigen Beitrag zur Patientenversorgung leisten und der Bedarf an Fachkräften aufgrund der demografischen Entwicklung weiter steigen wird. Die KBV fordert, dass die Verfahren klar, transparent und bundesweit vergleichbar geregelt werden, um Praxen und potenziellen Beschäftigten Planungssicherheit zu geben. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit bundesweit einheitlicher und verlässlicher Verfahrensdauern, 2) die Bedeutung klarer und transparenter Regelungen für Praxen, 3) der Hinweis, dass flankierende Programme zur Fachkräfteanwerbung den vertragsärztlichen Bereich stärker berücksichtigen sollten.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 11.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
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👎 Marburger Bund Bundesverband

„Die von uns bereits vielfach bei den beiden zuständigen Ministerien vorgetragene Problematik bedarf einer Lösung auf gesetzlicher Ebene, insbesondere, da sie sich durch den 'Regelfall Kenntnisprüfung' weiter verschärfen wird. Sie wird sonst auf dem Rücken der Ärzte mit Drittstaatenqualifikation ausgetragen.“

Der Marburger Bund äußert sich zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Die Stellungnahme konzentriert sich auf ärztliche Berufsabschlüsse und kritisiert insbesondere die geplante Umstellung, wonach die Kenntnisprüfung (eine Prüfung, die die medizinischen Kenntnisse abfragt) zum Regelfall werden und die Gleichwertigkeitsprüfung (eine Überprüfung, ob die ausländische Ausbildung der deutschen entspricht) in den Hintergrund treten soll. Der Marburger Bund fordert stattdessen, die Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) als zentrale Anerkennungsbehörde auszubauen, um Verfahren zu vereinheitlichen, zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Vorteile einer zentralen Anerkennungsstelle (GfG), 2) die Problematik der geplanten Regelung zur Kenntnisprüfung als Regelfall und die damit verbundenen Unsicherheiten für Antragsteller, 3) die Folgeprobleme bei der Erteilung und Ausgestaltung von Berufserlaubnissen, insbesondere für Ärztinnen und Ärzte mit Drittstaatenqualifikation. Der Bund kritisiert die mangelnde Klarheit im Gesetzentwurf bezüglich des Wahlrechts zwischen Gleichwertigkeits- und Kenntnisprüfung und warnt vor negativen Folgen für die Integration und Beschäftigung ausländischer Ärztinnen und Ärzte.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 08.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 12 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

ALM - Akkreditierte Labore in der Medizin e.V. | 23.01.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zielt auf eine beschleunigte Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen – bislang jedoch ohne Einbeziehung der medizinischen Technologinnen und Technologen für Laboratoriumsanalytik (MTL). Der ALM e.V. fordert die Übertragung zentraler Maßnahmen wie digitale Anerkennungsverfahren und partielle Berufsausübung auch auf MTL-Berufe. Angesichts des akuten Fachkräftemangels in medizinischen Laboren ist eine zügige Ausweitung dieser Regelungen auf den diagnostischen Bereich unerlässlich, um Versorgungslücken zu schließen und Patientensicherheit zu gewährleisten.

Lobbyregister-Nr.: R001160 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 65892

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. | 04.12.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung des geplanten Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in den Heilberufen. Beeinflusst werden sollen insbesondere die Regelungen zu Verfahrensabläufen, Zuständigkeiten, Qualifikationsprüfungen, Anpassungsmaßnahmen sowie zu bundeseinheitlichen Standards der Anerkennungspraxis.

Lobbyregister-Nr.: R002039 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 68798

Berufsverband Deutscher Oralchirurgen BDO e.V. | 23.01.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem "Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen" beabsichtigt die Bundesregierung das Anerkennungsverfahren für ausländische Abschlüsse in den Heilberufen zu beschleunigen. Dabei würden u.a. auch die Anerkennungsvoraussetzungen abgewandelt.

Lobbyregister-Nr.: R003386 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 64519

Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. | 23.01.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
kurze Fristen für die Bearbeitung der Anträge; Anlegen einer bundesweiten Datenbank mit geprüften und anerkannten Berufsabschlüssen

Lobbyregister-Nr.: R000893 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 63729

Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) | 23.01.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Bundeszahnärztekammer setzt sich für ein effizienteres Anerkennungsverfahren ein, ohne die Patientensicherheit zu gefährden.

Lobbyregister-Nr.: R001361 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 62647

Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. | 23.01.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem "Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen" beabsichtigt die Bundesregierung das Anerkennungsverfahren für ausländische Abschlüsse in den Heilberufen zu beschleunigen. Dabei würden u.a. auch die Anerkennungsvoraussetzungen abgewandelt.

Lobbyregister-Nr.: R000505 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 71161

Deutscher Hebammenverband | 23.01.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der DHV begrüßt die grundsätzliche Intention, eine Beschleunigung von Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen zu erreichen. Dabei muss sowohl ein niedrigschwelliger Zugang als auch die Qualität der Anerkennungsverfahren gesichert sein sowie die Finanzierung und Gleichwertigkeit in den verschiedenen Bundesländern gewährleistet sein. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf Anpassungslehrgänge und das Nadelöhr Praxiseinsätze zu legen.

Lobbyregister-Nr.: R000395 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 70648

Hebammenwissenschaftlicher Fachbereichstag e.V. (HWFT) | 07.01.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse für Hebammen aus Drittstaaten, Regelungen zu Anpassungsmaßnahmen

Lobbyregister-Nr.: R007775 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 64752

Landesverband der Privatkliniken in Hessen e.V. | 23.01.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Beschleunigung der Anerkennungsverfahren durch kurze Fristen, bundeseinheitliche Vorgaben zu Unterlagen und Verfahrensschritten.

Lobbyregister-Nr.: R001605 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 67788

Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V. | 23.01.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir setzen uns dafür ein, dass die Beschleunigungsmaßnahmen nicht zu Lasten der inhaltlichen Qualität und Sorgfalt der Prüfungen gehen. Die Qualitätsstandards des (Zahn-)Medizinstudiums und der Staatsexamina dürfen nicht unterlaufen werden, und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten muss höchste Priorität haben. Es dürfen keine neuen bürokratischen Hürden und Verwaltungsaufwände entstehen.

Lobbyregister-Nr.: R001595 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 69158

Sascha Milkereit | 23.01.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem "Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen" beabsichtigt die Bundesregierung das Anerkennungsverfahren für ausländische Abschlüsse in den Heilberufen zu beschleunigen. Dabei würden u.a. auch die Anerkennungsvoraussetzungen abgewandelt.

Lobbyregister-Nr.: R000366 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 71156

Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) | 23.01.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Beschleunigungsmaßnahmen dürfen nicht zu Lasten der inhaltlichen Qualität und Sorgfalt der Prüfung gehen. Die Qualitätsstandards des (Zahn-)Medizinstudiums und der Staatsexamina dürfen dabei nicht unterlaufen werden und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten muss als höchste Priorität gewährleistet bleiben. Es dürfen keine neuen bürokratischen Hürden und Verwaltungsaufwände generiert werden.

Lobbyregister-Nr.: R000861 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 65157

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:10.12.2025
Erste Beratung:18.12.2025
Drucksache:21/3207 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Gesundheit14.01.2026Anhörung
Ausschuss für Gesundheit28.01.2026Anhörung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 29.01.2026 im Ausschuss für Gesundheitsausschuss statt.

Bundesärztekammer (BÄK): Die BÄK unterstützt alle Bemühungen, das Anerkennungsverfahren unter Wahrung der Patientensicherheit für Antragsteller und Behörden zu beschleunigen. Sie hält eine bundesweit vergleichbare Prüfung auf hohem Niveau für zielführend, wobei die Möglichkeit einer dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung erhalten bleiben sollte. Da die konkrete Ausgestaltung der Kenntnisprüfung erst später in der Approbationsordnung festgelegt werden soll, ist eine abschließende Beurteilung des Verfahrens derzeit nicht möglich. Ein Sprecher der BÄK wandte sich zudem energisch dagegen, die Qualifikation ausländischer Bewerber pauschal infrage zu stellen, befürwortete aber eine zentrale Sammlung und Koordination relevanter Informationen, da die Dokumente auf zu viele Behörden verteilt seien.

Bundesapothekerkammer (BAK): Die BAK sprach von einer Einschätzung unter Vorbehalt, da die konkrete Ausgestaltung der Kenntnisprüfung noch nicht feststeht. Die Kenntnisprüfung als Regelfall wird grundsätzlich begrüßt, jedoch wird angeregt, vor der Zulassung zur Kenntnisprüfung mindestens einen Plausibilitätscheck durchzuführen. Außerdem wird diskutiert, ob Antragsteller nicht eine praktische Ausbildung gemäß Approbationsordnung von mindestens sechs Monaten nachweisen sollten.

Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Beide Organisationen fordern höchste Priorität für die Patientensicherheit. In der Zahnmedizin gebe es nahezu keine gleichwertigen ausländischen Grundausbildungen, daher sei die Kenntnisprüfung als Regelfall sachgerecht und auf die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung könne verzichtet werden. Vereinfachungen dürften jedoch nicht dazu führen, dass Menschen ohne hinreichende Prüfung der Unterlagen zur Kenntnisprüfung zugelassen werden. Zudem müssten deutsche Sprachkenntnisse zuerst geprüft werden, da die Kenntnisprüfung in deutscher Sprache abgelegt wird.

Deutscher Hebammenverband (DHV): Der DHV schlägt vor, eine zentrale Stelle einzurichten, bei der länderübergreifend eine einheitliche Gleichwertigkeits- bzw. Kompetenzprüfung stattfinden könnte. Der Verband warnt vor einer Gefährdung der Sicherheit von Mutter und Kind, wenn berufsfremde Personen (auch partiell) die vorbehaltenen Tätigkeiten von Hebammen übernehmen dürften.

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG): Eine Sprecherin der DKG betonte, dass bereits rund ein Drittel der Ärzte in Kliniken ausländischer Herkunft seien. Die Einarbeitung dieser Ärzte sei zwar mit Aufwand verbunden, aus der Praxis werde aber zurückgemeldet, dass sich dieser Aufwand lohne und die ausländischen Mitarbeiter eine Bereicherung für die Patientenversorgung und das kollegiale Miteinander darstellten.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:553/25
Eingang im Bundesrat:10.10.2025
Erster Durchgang:21.11.2025
Status Bundesrat:Beraten