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3. Änderung des Seelotsgesetzes

Der Entwurf wurde vom Bundestag beschlossen, der Beschluss des Bundesrats steht noch aus.
Basics
Offizieller Titel:Drittes Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
Initiator:Bundesministerium für Verkehr
Status:Verabschiedet, noch nicht verkündet
Letzte Änderung:24.09.2026
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/6498 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/8163 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
🟣🟣🟣 Beteiligungsfrist mindestens 4 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Verbändebeteiligung:Kein Zeitraum angegeben.
Trojanercheck :✅ Keine sachfremden Ergänzungen in der Beschlussempfehlung.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Finanzierung der Ausbildung von Seelotsinnen und Seelotsen dauerhaft und einheitlich sicherzustellen, nachdem das bisherige, auf Selbstverwaltung der Lotsenbrüderschaften beruhende System nicht funktionsfähig war. Künftig soll das Bundesministerium für Verkehr das Verfahren und die Höhe der Ausbildungsabgabe per Rechtsverordnung regeln. Außerdem werden das Auswahlverfahren für Seelotsen, die Anforderungen an die gesundheitliche Eignung und Zuverlässigkeit sowie weitere Regelungen präzisiert und angepasst. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Verkehr. 
 
Hintergrund:  
Es wird eine Vorgeschichte geschildert: Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes wurde die Ausbildung reformiert und ein solidarisches Finanzierungssystem eingeführt, das jedoch in der Praxis nicht von allen Beteiligten getragen wurde. Dadurch ist die Finanzierung der Ausbildung gefährdet, was die Funktionsfähigkeit des Seelotssystems und die Sicherheit des Seeverkehrs beeinträchtigen könnte. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Für die Verwaltung des Bundes entsteht ein jährlicher Mehraufwand von rund 1.000 Euro. Für Bürgerinnen und Bürger (ca. 50 Bewerber jährlich) entsteht ein einmaliger Zeitaufwand für die Beantragung eines Führungszeugnisses sowie eine Gebühr von 13 Euro pro Person (insgesamt ca. 650 Euro jährlich). Für die Wirtschaft entstehen keine Kosten. Einnahmen werden in Form der Führungszeugnisgebühren erwartet (ca. 650 Euro jährlich). 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben zum konkreten Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist nicht befristet und soll dauerhaft gelten. Er ist besonders wichtig, um die Funktionsfähigkeit des Seelotswesens und die Sicherheit des Seeverkehrs zu gewährleisten. Der Bundesrat hat keine Einwendungen erhoben. Das Gesetz fördert zudem die Geschlechtergleichstellung, indem es Maßnahmen zur Versorgung schwangerer Seelotsinnen vorsieht. Die betroffenen Verbände und Behörden wurden frühzeitig beteiligt und ihre Stellungnahmen wurden berücksichtigt. Eine elektronische Nachhaltigkeitsprüfung wurde durchgeführt, und das Gesetz entspricht der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs zum Seelotsgesetz in Stichpunkten zusammengefasst: 
 
- Einführung einer Inhaltsübersicht und Anpassung der Gesetzesstruktur an moderne Standards, ohne inhaltliche Änderungen des Regelungsgegenstands. 
- Präzisere Begriffsbestimmungen, insbesondere: 
- Umbenennung von „Lotseinrichtungen“ zu „Lotsinfrastruktur“. 
- Definition der Seelotseignung künftig als körperliche und geistige (psychische) Eignung. 
- Neuordnung und Präzisierung der Ermächtigungsgrundlagen für Ausbildungs- und Eignungsverordnungen: 
- Das Bundesministerium für Verkehr kann künftig die Höhe und das Verfahren der Einbehalte zur Ausbildungsfinanzierung per Verordnung festlegen (Entzug aus Selbstverwaltung der Brüderschaften). 
- Präzisierung der Anforderungen an psychologische Eignungstests. 
- Klarstellung, dass Aufgaben der Lotsenbrüderschaften auch an natürliche Personen subdelegiert werden können. 
- Dreistufiges Ausbildungsmodell für Seelotsen bleibt erhalten: 
- Drei Ausbildungsabschnitte mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen und Ausbildungszeiten (24, 18, 12 Monate). 
- Erweiterung der Anerkennung auf Erste Offiziere (NEO) und Verlängerung der Frist für Befähigungszeugnisse von drei auf fünf Jahre. 
- Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung werden neu strukturiert und verständlicher gefasst. 
- Konkrete Regelungen zur Überprüfung der Zuverlässigkeit von Bewerbern, einschließlich Führungszeugnis und Möglichkeit zur persönlichen Anhörung. 
- Verfahren zur Feststellung und Überprüfung der Seelotseignung: 
- Ärztliches Zeugnis für körperliche und geistige Eignung. 
- Separater psychologischer Eignungstest und Bescheinigung. 
- Elektronische Eintragung der Ergebnisse zur schnelleren Bearbeitung. 
- Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung von Eignungsverlust an die Aufsichtsbehörde. 
- Widerruf der Bestallung oder Zulassung bei fehlender Eignung oder Zuverlässigkeit, auch für Anwärter. 
- Absenkung der Formerfordernisse für den Verzicht auf die Bestallung auf Textform (z.B. auch digital möglich). 
- Klarstellung der Verantwortlichkeiten bei der Schiffsführung, auch wenn Seelotsen Manövriereinrichtungen bedienen. 
- Pflicht zur umfassenden und dauerhaften Mitwirkung der Seelotsen an der Ausbildung der Anwärter. 
- Verpflichtung zur unverzüglichen Unfallmeldung durch Seelotsen. 
- Schließung von Versorgungslücken, z.B. bei Schwangerschaft. 
- Solidarische Finanzierung der Ausbildung: Junglotsen müssen fünf Jahre nach Bestallung mit Anteilen ihres Lotsgeldes zur Ausbildung beitragen; Höhe wird per Verordnung festgelegt. 
- Aufsichtsbehörde erhält das Recht, bei fehlenden oder mangelhaften Beschlüssen der Brüderschaften vorläufige Regelungen zu treffen. 
- Klarstellung der Datenübermittlungspflichten an die Aufsichtsbehörde zur besseren Nachverfolgbarkeit der Eignung und Bewerberlisten. 
- Anpassung der Definition von Seelotsen: Künftig gelten auch Lotsen, die innerhalb bestimmter Hafengebiete tätig sind, als Seelotsen; dies hat Auswirkungen auf die Tarifabrechnung und wird mit Inkrafttreten der nächsten Änderung der Lotstarifverordnung wirksam. 
 
Redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen wurden nicht berücksichtigt.

Informationen aus dem Ministerium
Datum Referentenentwurf:09.07.2025
Datum Kabinettsbeschluss:15.04.2026
Referentenentwurf:Download PDF
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Verkehr:

„Das Bundesministerium für Verkehr hat vor Erstellung des Gesetzesentwurfes die
Bundeslotsenkammer, die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt und den
seeärztlichen Dienst der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft, Post-Logistik
Telekommunikation als von den Regelungen unmittelbar Betroffene über die Planungen zur Änderung des Seelotsgesetzes informiert und im Sinne einer frühen Beteiligung die Möglichkeit zur
Stellungnahme gegeben. Die Beteiligten wurden bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs
fortlaufend eingebunden. Nach erfolgter Ressortabstimmung wurde im Zuge der Länder- und Verbändeanhörung den Lotsen- und Schifffahrtsverbänden entsprechend den Vorgaben der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben. Das Bundesministerium für Verkehr hat diese Stellungnahmen geprüft und, soweit dies rechtlich und fachlich möglich war, in dem Entwurf berücksichtigt.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
Von den eingegangenen Stellungnahmen macht lediglich die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg einen Hinweis auf den Zeitraum der Beteiligungsphase, indem sie sich für eine gewährte Fristverlängerung bedankt. Konkrete Datumsangaben zum Beginn oder zur Dauer der Beteiligungsphase werden jedoch nicht genannt. Die übrigen Verbände und Institutionen machen keine Angaben zum Zeitraum oder zum Eingangsdatum der Aufforderung. Somit lässt sich die genaue Dauer der Beteiligungsphase nicht bestimmen.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zu dem Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Seelotsgesetzes ist insgesamt gemischt. Während einige Akteure die Professionalisierung und Vereinheitlichung der Ausbildung sowie die Schaffung bundeseinheitlicher Standards begrüßen, gibt es erhebliche Kritik an der geplanten Finanzierung der Ausbildung, der Lastenverteilung und an einzelnen Regelungen, insbesondere von Seiten der betroffenen Berufsverbände. Die Kritik reicht von verfassungsrechtlichen Bedenken über praktische Umsetzungsprobleme bis hin zu Forderungen nach mehr Transparenz und Mitspracherechten der Wirtschaft.

Meinungen im Detail
Finanzierung der Seelotsenausbildung und Lastenverteilung: Ein zentraler Kritikpunkt, insbesondere von Seiten des Bundesverbands der See- und Hafenlotsen (BSHL) und der Bundeslotsenkammer (BLK), ist die geplante Finanzierung der Seelotsenausbildung. Der BSHL lehnt die vorgesehene Regelung, nach der ausschließlich Junglotsen in den ersten fünf Berufsjahren einen erheblichen Teil ihres Einkommens abgeben sollen, als ungerecht und verfassungswidrig ab. Die BLK fordert klare und gerechte Rückzahlungsregelungen bei Ausbildungsabbrüchen und kritisiert unklare oder unpraktikable Regelungen zur Finanzierung und Umlage der Ausbildungskosten. Auch der Verband Deutscher Reeder (VDR) sieht die dauerhafte Umlage der Ausbildungskosten auf die Schifffahrt kritisch und fordert Kostentransparenz, Begrenzung der Beiträge sowie verpflichtende Evaluationen. Der Zentralverband Deutscher Schiffsmakler e.V. (ZVDS) spricht sich für eine angemessene Verteilung der Ausbildungskosten aus und fordert, dass diese nicht allein von der Wirtschaft getragen werden. Gleichzeitig wird von mehreren Seiten (ZVDS, VDR) ein kontinuierliches Monitoring und eine regelmäßige Evaluation der finanziellen Auswirkungen gefordert. Der ZVDS bringt zudem die Überlegung ein, die Ausbildungskosten auch aus sicherheitspolitischen Mitteln zu finanzieren.

Selbstverwaltung und Zentralisierung: Die geplante Ausweitung der Eingriffsrechte der Aufsichtsbehörde zulasten der gewachsenen Selbstverwaltung der Lotsenbrüderschaften wird vom BSHL und der BLK kritisch gesehen. Beide Verbände betonen, dass die Selbstverwaltung der Lotsenbrüderschaften und der Bundeslotsenkammer grundsätzlich gut funktioniert und nicht unnötig eingeschränkt werden sollte. Der VDR bewertet die Zentralisierung der Zuständigkeiten zwar als sinnvoll, weist aber auf den damit verbundenen erheblichen Mehraufwand hin und fordert eine stärkere Einbindung der betroffenen Branchenvertreter.

Regelungen zur Ausbildung und Zulassung: Die BLK legt besonderes Augenmerk auf die Definitionen zentraler Begriffe, die Anforderungen an die gesundheitliche und psychologische Eignung sowie auf die Mechanismen zur Rückzahlung von Ausbildungskosten bei Ausbildungsabbrüchen. Sie fordert Klarstellungen und kritisiert unklare Regelungen, etwa zur Rückzahlungspflicht bei unverschuldetem Widerruf und zur Definition von Sollbetriebseinnahme. Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg begrüßt die geplante Verlängerung der Frist für den Erwerb von Befähigungszeugnissen und die Optimierung des Informationsflusses zwischen medizinischem Dienst und Aufsichtsbehörden, kritisiert aber unklare Verweise im Gesetzestext und die zwingende Textform bei bestimmten Meldepflichten.

Verfassungsrechtliche Bedenken: Der BSHL bewertet die geplante Regelung zur Finanzierung der Ausbildung als verfassungswidrig, da eine staatliche Aufgabe auf eine kleine Gruppe von Berufsanfängern abgewälzt werde. Weitere Hinweise auf Verfassungswidrigkeit werden von den übrigen Akteuren nicht explizit genannt.

Weitere Aspekte: Mehrere Stellungnahmen thematisieren die Bedeutung der Lotsenausbildung für die Funktionsfähigkeit der deutschen Häfen und den Fachkräftemangel. Der ZVDS hebt zudem die sicherheitspolitische Relevanz der Lotsen hervor. Die BLK und der BSHL kritisieren handwerkliche Mängel und innere Widersprüche im Entwurf, während die Hamburger Behörde auf mögliche Verzögerungen durch die Ausgestaltung der Meldepflichten hinweist.

👍 Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg

„Mit dem Referentenentwurf werden positive Regelungen zur Sicherstellung der Finanzierung der neuen Lotsausbildung getroffen und die regulatorischen Grundlagen zur Erhöhung der Sicherheit des Seeverkehrs geschaffen.“

Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg bewertet den Referentenentwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes sowie die Verordnung zur Umsetzung der neuen Seelotsenausbildung grundsätzlich positiv. Sie begrüßt insbesondere die geplante Verlängerung der Frist für den Erwerb von Befähigungszeugnissen von drei auf fünf Jahre und die Verpflichtung des Seeärztlichen Dienstes (SÄD), die Eignungsentscheidung unverzüglich an die Aufsichtsbehörde zu melden. Kritisch angemerkt werden jedoch unklare Verweise im Gesetzestext und die zwingende Textform bei bestimmten Meldepflichten, die zu Verzögerungen führen könnten. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Fristverlängerung für Befähigungszeugnisse, (2) die Optimierung des Informationsflusses zwischen medizinischem Dienst und Aufsichtsbehörden, und (3) die Meldepflichten und deren Ausgestaltung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 21.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Bundeslotsenkammer (BLK)

„Die Stellungnahme betont, dass die geplanten Regelungen zu Ausbildung, Eignung und Finanzierung grundsätzlich sinnvoll sind, aber an mehreren Stellen Klarstellungen und praxistaugliche Anpassungen benötigen, um eine gerechte und effiziente Umsetzung zu gewährleisten.“

Die Stellungnahme befasst sich mit dem Entwurf des Seelotsgesetzes (SeeLG), der Seelotseignungsverordnung (SeeLotsEigV) und der Seelotsaus- und fortbildungsverordnung (SeeLAufV). Sie analysiert die geplanten Änderungen und gibt detailliertes Feedback zu einzelnen Paragrafen und Begrifflichkeiten. Die Stellungnahme legt besonderes Augenmerk auf die Definitionen zentraler Begriffe (wie Seelotse, Seelotsreviere, Seelotseignung), die Regelungen zur Ausbildung und Zulassung von Seelotsenanwärterinnen und -anwärtern sowie die Finanzierung der Ausbildung. Sie fordert Klarstellungen, etwa zur Gültigkeit des Seelotsenstatus innerhalb und außerhalb von Häfen, zur einheitlichen Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen und zur Definition der Ausbildungsabschnitte. Besonders ausführlich werden die Mechanismen zur Rückzahlung von Ausbildungskosten bei vorzeitigem Verzicht oder Widerruf der Bestallung, die Anforderungen an die gesundheitliche und psychologische Eignung sowie die Finanzierung und Umlage der Ausbildungskosten behandelt. Die Stellungnahme kritisiert unklare oder unpraktikable Regelungen, etwa zur Rückzahlungspflicht bei unverschuldetem Widerruf, zur Definition von Sollbetriebseinnahme und zur monatlichen Abrechnung in den Brüderschaften. Sie hebt hervor, dass die Selbstverwaltung der Lotsenbrüderschaften und der Bundeslotsenkammer grundsätzlich gut funktioniert und nicht unnötig eingeschränkt werden sollte. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Notwendigkeit klarer und gerechter Rückzahlungsregelungen bei Ausbildungsabbrüchen, 2) die Definition und Nachweispflicht gesundheitlicher und psychologischer Eignung, 3) die Finanzierung und Umlage der Ausbildungskosten sowie die Rolle der Selbstverwaltung.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 01.06.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundesverband der See- und Hafenlotsen (BSHL)

„Die Referentenentwürfe in ihrer jetzigen Form verschieben die Finanzierung einer staatlichen Aufgabe auf eine willkürlich definierte kleine Gruppe und greifen zugleich in die gewachsenen Selbstverwaltungsstrukturen der Lotsenbrüderschaften ein. Sie sind weder fair noch zukunftsfähig und gefährden sowohl die Attraktivität des Berufs als auch die Funktionsfähigkeit des Lotswesens.“

Der Bundesverband der See- und Hafenlotsen (BSHL) lehnt den vorgelegten Referentenentwurf für das Dritte Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes ab. Der Verband kritisiert insbesondere die geplante Finanzierung der Seelotsenausbildung, bei der ausschließlich neu bestallte Lotsinnen und Lotsen (sogenannte Junglotsen) in den ersten fünf Berufsjahren einen erheblichen Teil ihres Einkommens abgeben sollen. Diese Regelung wird als verfassungswidrig und ungerecht bewertet, da eine staatliche Aufgabe auf eine kleine Gruppe von Berufsanfängern abgewälzt wird. Außerdem sieht der BSHL die Gefahr, dass die Attraktivität des Berufs sinkt und der Nachwuchsmangel verschärft wird. Weitere Kritikpunkte sind die fehlende gesetzliche Bestimmtheit der Abgaben, die Ausweitung der Eingriffsrechte der Aufsichtsbehörde zulasten der gewachsenen Selbstverwaltung der Lotsenbrüderschaften sowie zahlreiche handwerkliche Mängel und innere Widersprüche im Entwurf. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1. Die einseitige und willkürliche Belastung der Junglotsen, 2. Die Eingriffe in die Selbstverwaltung der Lotsenbrüderschaften, 3. Die fehlende Rechtssicherheit und drohende Rechtsstreitigkeiten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 19.09.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Verband Deutscher Reeder

„Gleichwohl drohen der Schifffahrt durch die geplante gesetzlich geregelte Ausbildungsumlage nicht zu vernachlässigende Mehrkosten, ohne dass dieser finanziellen Beteiligung ein entsprechender Einfluss auf Gestaltung, Kontrolle oder Effizienz gegenübersteht.“

Der Verband Deutscher Reeder (VDR) nimmt Stellung zum Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Seelotsgesetzes sowie zu den zugehörigen Änderungsverordnungen. Der VDR begrüßt grundsätzlich die angestrebte Professionalisierung und Vereinheitlichung der Seelotsausbildung durch bundeseinheitliche Standards und eine zentrale Organisation. Kritisch sieht der Verband jedoch die geplante dauerhafte Umlage der Ausbildungskosten auf die Reedereien, da die Finanzierung künftig über das sogenannte Lotsgeld erfolgen soll, das von der Schifffahrt getragen wird. Es fehlt an einer transparenten Kalkulation der Kosten und an einer wirtschaftlichen Evaluation im Vorfeld. Zudem wird die Zentralisierung der Zuständigkeiten als sinnvoll, aber mit erheblichem Mehraufwand verbunden bewertet. Besonders bemängelt der VDR das Fehlen einer regelmäßigen Evaluation der finanziellen Auswirkungen und die mangelnde Einbindung der Wirtschaft in Entscheidungsprozesse. Der Verband fordert daher u.a. Kostentransparenz, eine Begrenzung der Ausbildungsbeiträge, verpflichtende Evaluationen und eine stärkere Beteiligung der Schifffahrt an relevanten Prozessen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Umlage der Ausbildungskosten auf die Schifffahrt ohne ausreichende Mitspracherechte, 2) die Notwendigkeit einer wirtschaftlichen Prüfung und Begrenzung der Beiträge, 3) die Forderung nach regelmäßiger Evaluation und Einbindung der betroffenen Branchenvertreter.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 14.08.2025
Lobbyregister-Nr.: RO02761 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Zentralverband Deutscher Schiffsmakler e.V.

„Der Ansatz, eine klare rechtliche Grundlage zur bundesweiten Durchsetzung von einheitlichen Ausbildungsstandards und Ausbildungsstrukturen zu schaffen, wird von uns ausdrücklich begrüßt.“

Die Stellungnahme des Zentralverbands Deutscher Schiffsmakler e.V. (ZVDS) begrüßt ausdrücklich den Gesetzentwurf zur Änderung des Seelotsgesetzes, insbesondere die Schaffung einheitlicher Ausbildungsstandards und -strukturen für Seelotsen. Der Verband betont, dass die Finanzierung der Lotsenausbildung nicht allein von der Wirtschaft getragen werden sollte, sondern angemessen verteilt werden muss. Außerdem wird ein kontinuierliches Monitoring der Ausbildung gefordert, um ein ausgewogenes Verhältnis von Kosten und Nutzen sicherzustellen. Besonders hervorgehoben werden: 1) die Notwendigkeit einer nachhaltigen Finanzierung durch Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2026-2029, 2) die Bedeutung der Lotsenausbildung für die Funktionsfähigkeit der deutschen Häfen angesichts des Fachkräftemangels, und 3) die Überlegung, die Ausbildungskosten auch aus sicherheitspolitischen Mitteln zu finanzieren, da Lotsen einen Beitrag zur Sicherheitspolitik und zur Abwehr hybrider Bedrohungen leisten können.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 21.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R004386 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:15.06.2026
Erste Beratung:25.06.2026 (ohne Debatte)
Abstimmung:24.09.2026 (ohne Debatte)
Drucksache:21/6498 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/8163 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Arbeit und Soziales23.09.2026Tagesordnung
Verkehrsausschuss23.09.2026Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Die Beschlussempfehlung wurde vom Verkehrsausschuss (15. Ausschuss) beschlossen. Mitberatend war der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen hat sich gutachtlich beteiligt. 
 
Beschlussempfehlung:  
Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6498 unverändert anzunehmen. Zugestimmt haben die Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Fraktion der AfD stimmte dagegen, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Ein Entschließungsantrag wird nicht erwähnt. 
 
Änderungen:  
Es wurden keine Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen; der Entwurf soll unverändert angenommen werden. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen, die sich auf andere Gesetze beziehen. 
 
Begründung:  
Die Begründung betont, dass das bisherige solidarische Finanzierungssystem für die Ausbildung von Seelotsinnen und Seelotsen in der Praxis nicht von allen Beteiligten mitgetragen wird und die Ausbildung gefährdet ist. Daher soll das Bundesministerium für Verkehr künftig das Verfahren und die Höhe der Ausbildungsabgabe unmittelbar per Rechtsverordnung regeln können. Außerdem werden Klarstellungen zur Eignung und Zulassung von Seelotsinnen und Seelotsen vorgenommen. Ziel ist eine einheitliche Rechtsanwendung und die Sicherstellung der Finanzierung der Ausbildung. 
 
Statements der Fraktionen:  
- CDU/CSU: Unterstützt den Gesetzentwurf, da er das solidarische Finanzierungsmodell weiterentwickelt und die Ausbildung sowie das Lotsenwesen stärkt. Das System werde in der Praxis positiv bewertet. 
- AfD: Kritisiert die Übertragung der Befugnis zur Festlegung der Ausbildungsabgabe auf das Ministerium und sieht darin eine zu große politische Einflussnahme. Die geplanten Änderungen verschlechtern die Bedingungen für Anwärter und Lotsenbrüderschaften. 
- SPD: Sieht den Gesetzentwurf als notwendige Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen, um Umsetzungsprobleme zu beheben und die Ausbildung zu sichern. Das Finanzierungssystem sei in der Praxis anerkannt. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Begrüßen den Entwurf und betonen die Notwendigkeit, die Ausbildung anzupassen und zu sichern. Bedauern die Uneinigkeit innerhalb der Lotsenbrüderschaften, halten aber das Eingreifen des Gesetzgebers für richtig. 
- Die Linke: Äußert erhebliche Bedenken gegen das Finanzierungsmodell, da es die Attraktivität des Berufs mindere und Junglotsen finanziell belaste. Sie stellt die Frage, warum die Finanzierung nicht aus dem Bundeshaushalt erfolgt.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:267/26
Eingang im Bundesrat:01.05.2026
Erster Durchgang:12.06.2026, Stellungnahme (PDF)
Status Bundesrat:Beraten

 

AusschusssitzungenSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Verkehrsausschuss27.05.2026Tagesordnung
Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik28.05.2026Tagesordnung
Ausschuss für Innere Angelegenheiten28.05.2026Tagesordnung