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Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz WDModG)

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
Initiator:Bundesministerium der Verteidigung
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:29.12.2025
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/1853 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Verknüpfungen:Der Entwurf basiert auf einem Vorhaben aus der vorherigen Legislaturperiode.: Entwurf 20. Legislaturperiode
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
⚪ Beteiligungsfrist ca. 1-2 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Modernisierung des Wehrdienstes, um die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr angesichts der verschärften Bedrohungslage in Europa (insbesondere durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine) zu stärken. Dazu sollen die Strukturen zur Erfassung, Musterung und ggf. Einberufung von Wehrpflichtigen reaktiviert und modernisiert werden, um ein besseres Lagebild zu erhalten und mehr Freiwillige sowie Reservisten zu gewinnen. Der Gesetzentwurf ermöglicht außerdem, bei Bedarf auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls eine verpflichtende Einberufung zum Grundwehrdienst durch Rechtsverordnung (mit Zustimmung des Bundestages) anzuordnen. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Verteidigung
 
Hintergrund:  
Der Entwurf verweist auf die seit 2011 ausgesetzte Wehrpflicht (die rechtlich weiterbesteht), den Wegfall der entsprechenden Strukturen und das Fehlen eines aktuellen Lagebilds über Wehrpflichtige. Die sicherheitspolitische Lage in Europa, insbesondere die Bedrohung durch Russland, erfordert eine Stärkung der Landes- und Bündnisverteidigung und einen schnellen Personalaufwuchs im Verteidigungsfall. Die Bundeswehr soll auf einen Verteidigungsumfang von 460.000 Soldatinnen und Soldaten einschließlich Reserve vorbereitet werden. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entstehen Mehrausgaben im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung:  
- 2026: 495 Mio. Euro  
- 2027: 603 Mio. Euro  
- 2028: 713 Mio. Euro  
- 2029: 849 Mio. Euro  
Diese Ausgaben werden im Einzelplan 14 gegenfinanziert. Die Kosten für eine verpflichtende Einberufung zum Grundwehrdienst können nicht prognostiziert werden, da unklar ist, ob und wann diese erfolgt und wie viele Personen betroffen wären. Für die Länder und Kommunen entsteht nur ein geringer zusätzlicher Erfüllungsaufwand, da die Meldebehörden bereits jetzt Meldedaten bereithalten müssen; weitergehende Pflichten entfallen sogar. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten im Text. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. Verpflichtende Musterungen sollen ab dem 1. Juli 2027 beginnen. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft, da die Voraussetzungen für einen personellen Aufwuchs ab 2026 geschaffen werden müssen und das Gesetzgebungsverfahren noch 2025 abgeschlossen sein soll. Die verpflichtenden Elemente (Bereitschaftserklärung, Musterung, ggf. Einberufung) betreffen nur Männer, was verfassungsrechtlich durch Artikel 12a GG begründet wird. Der Entwurf sieht zusätzliche Attraktivitätsmaßnahmen für den Wehrdienst vor (z.B. Zuschuss zum Führerschein, bessere Berufsförderung). Die Änderungen führen zu einer Rechts- und Verwaltungsvereinfachung und stehen im Einklang mit Nachhaltigkeitszielen. Interessenvertreter haben nicht wesentlich zum Inhalt beigetragen. Weitere Kosten für Wirtschaft, Verbraucher oder soziale Sicherungssysteme sind nicht zu erwarten. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Einführung einer verpflichtenden Bereitschaftserklärung für alle Wehrpflichtigen ab 2026, die Angaben zu persönlichen Daten, Bereitschaft zum Wehrdienst, körperlicher Eignung, Qualifikationen und ggf. Wehrdienst in fremden Streitkräften enthält 
- Einführung einer verpflichtenden Musterung ab dem 1. Juli 2027 für nach dem 31. Dezember 2007 geborene Männer, um die Tauglichkeit für den Wehrdienst festzustellen 
- Möglichkeit für die Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundestages per Rechtsverordnung die verpflichtende Einberufung zum Grundwehrdienst auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls anzuordnen, wenn der Personalbedarf nicht freiwillig gedeckt werden kann 
- Dauer des Grundwehrdienstes flexibel zwischen sechs und zwölf Monaten, Festlegung durch Rechtsverordnung 
- Begrenzung der Gesamtdauer verpflichtender Wehrübungen, bei freiwilligen Übungen entfällt diese Begrenzung 
- Streichung und Neuordnung von Wehrdienstarten: Besondere Auslandsverwendung, Hilfeleistung im Innern und Ausland künftig nur noch freiwillig und im Soldatengesetz geregelt 
- Einführung eines digitalen Erfassungs- und Datenverarbeitungssystems beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zur Wehrerfassung und Musterungsvorbereitung 
- Verpflichtende Datenübermittlung und -verarbeitung zu Zwecken der Personalplanung, Einberufung und ggf. zur Unterstützung der Arbeitsverwaltung im Verteidigungsfall 
- Möglichkeit zur Befreiung vom Wehrdienst bei Ableistung eines mindestens sechsmonatigen Bundesfreiwilligendienstes, gleichgestellt mit Jugendfreiwilligendiensten 
- Antrag auf Befreiung oder Zurückstellung vom Wehrdienst ab Aufforderung zur Bereitschaftserklärung möglich, auch digital 
- Ärztliche Untersuchung bei der Musterung nur noch im Ermessen der Behörde, wenn keine offensichtlichen Ausschlussgründe vorliegen 
- Einführung von Bußgeldern und Verwaltungsvollstreckung bei Nichtabgabe der Bereitschaftserklärung 
- Anpassung der Regelungen für Kriegsdienstverweigerer: Verpflichtung zum Zivildienst nach Anerkennung, auch bei Einberufung durch Rechtsverordnung 
- Abschaffung des bisherigen Freiwilligen Wehrdienstes (FWDL), stattdessen Möglichkeit eines freiwilligen Wehrdienstes im Status Soldat auf Zeit mit kürzeren Verpflichtungszeiten 
- Einführung eines einmaligen Zuschusses zum Erwerb des Führerscheins Klasse B für bestimmte Soldaten 
- Verbesserte Ansprüche auf Förderung der schulischen und beruflichen Bildung sowie Übergangsgebührnisse für Soldaten auf Zeit mit kurzen Verpflichtungszeiten 
- Einführung eines pauschalen Zuschlags für Fahrtkosten (Pendlerpauschale) für Reservistendienst Leistende 
- Anpassung der Leistungen und Förderungen für Soldaten auf Zeit, insbesondere bei kürzeren Dienstzeiten 
- Einführung des Wehrpflichtsoldgesetzes: Regelung der Geld- und Sachbezüge für Grundwehrdienstleistende und freiwillige Verlängerer, inklusive Entlassungsgeld, Zuschlägen und Sachleistungen 
- Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltungsprozesse rund um Wehrpflicht, Musterung und Einberufung 
- Anpassung und Vereinheitlichung der Datenübermittlung zwischen Meldebehörden, Bundeswehr und Arbeitsverwaltung zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft 
- Inkrafttreten der wesentlichen Regelungen zum 1. Januar 2026, Musterung ab 1. Juli 2027 
 
Redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen wurden nicht berücksichtigt.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:17.07.2025
Datum Kabinettsbeschluss:27.08.2025
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium der Verteidigung:

„Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sowie beauftragte Dritte haben nicht
wesentlich zum Inhalt des Gesetzentwurfs beigetragen.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
Von den zahlreichen eingegangenen Stellungnahmen zum Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) machen nur wenige explizite Angaben zur Dauer der Beteiligungsphase. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) kritisiert eine sehr kurze Frist zur Stellungnahme von sieben Werktagen während der Sommerpause, was eine breitere Beteiligung erschwert habe. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bemängelt ebenfalls eine sehr kurze Frist, die im Widerspruch zur im Koalitionsvertrag vorgesehenen vierwöchigen Beteiligungsfrist stehe. Der Verband der Soldaten der Bundeswehr e.V. nennt als Eingangsdatum den 06.08.2025, die Deutsche Sportjugend (dsj) nennt als Frist den 14.08.2025. Ver.di weist auf eine extrem kurze Frist in den Sommermonaten hin, die eine ausführliche Bewertung nicht ermöglicht habe, nennt aber keine Daten. Aus den erwähnten Daten lässt sich eine Frist von etwa einer Woche ableiten.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zu den geplanten Änderungen des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes ist insgesamt kritisch bis differenziert. Während sicherheitspolitische Notwendigkeiten und die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands von vielen anerkannt werden, überwiegt die Sorge um die Auswirkungen auf Freiwilligendienste, Arbeitsmarkt, Zivilgesellschaft und Gleichstellung. Besonders häufig werden die Gleichstellung von Wehrdienst und Freiwilligendiensten, die Wahrung der Freiwilligkeit, die Vermeidung von Zwangselementen, die Berücksichtigung zivilgesellschaftlicher Akteure sowie die Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt thematisiert. Viele Wohlfahrtsverbände, Jugendverbände und NGOs lehnen verpflichtende Dienste ab und fordern eine Stärkung freiwilligen Engagements. Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände betonen die Risiken für Fachkräftesicherung und Ausbildungsmarkt. Gewerkschaften und Verbände des öffentlichen Dienstes heben die Belastungen für das Zivilpersonal hervor. Die Kritik an der kurzen Beteiligungsfrist ist ein wiederkehrendes Thema.

Meinungen im Detail
Freiwilligendienste und Zivilgesellschaft: Ein breites Bündnis aus Wohlfahrtsverbänden (AWO, Caritas, BAGFW, DRK, Diakonie, BAK FSJ, FSD Köln), Jugendverbänden (DBJR, BDKJ, dsj), Kirchen und NGOs (AGDF/EAK, Unbekannt, AKLHÜ) fordert die gleichwertige Behandlung und Stärkung von Freiwilligendiensten neben dem Wehrdienst. Besonders betont werden der Rechtsanspruch auf Freiwilligendienst (Vision 2030), die explizite Nennung und Einbindung der Freiwilligendienste im Gesetz, die Vermeidung von Verdrängungseffekten und Kapazitätsengpässen sowie die Notwendigkeit, junge Menschen umfassend und gleichberechtigt zu informieren. Die Ablehnung verpflichtender Dienste (ob militärisch oder zivil) ist bei Jugendverbänden, Kirchen und NGOs ein zentrales Thema. Viele fordern eine moderne, bürokratiearme Ausgestaltung eines möglichen Ersatzdienstes und die Berücksichtigung bestehender Freiwilligendienststrukturen.

Wehrdienst und Wehrersatzdienst: Soldaten- und Reservistenverbände (VSB, Reservistenverband) begrüßen die Stärkung der Wehrfähigkeit, fordern jedoch eine Ausweitung der Dienstpflicht auf alle Geschlechter und Jahrgänge sowie die Möglichkeit, auch Reservisten verpflichtend zu Übungen heranzuziehen. Sie kritisieren die selektive Wehrpflicht und fordern transparente Auswahlkriterien sowie eine bessere Differenzierung der Wehrdienstarten. Die Gleichberechtigung von Männern und Frauen wird mehrfach angemahnt. Gewerkschaften wie ver.di und der dbb sowie der VBB thematisieren die erheblichen Auswirkungen auf das zivile Personal der Bundeswehr, fordern personelle und finanzielle Ausstattung, Qualifizierungsmaßnahmen und faire Arbeitsbedingungen. Die Gewerkschaft der Polizei sieht die Gefahr eines Attraktivitätsgefälles zwischen Bundeswehr und Polizei und fordert gleiche Anreize für den Polizeiberuf.

Arbeitsmarkt, Wirtschaft und Arbeitgeberinteressen: Arbeitgeberverbände (BDA, DIHK, ZDH) und die dsj betonen die Risiken für den ohnehin angespannten Arbeitsmarkt, den Fachkräftemangel und die Ausbildungsbetriebe. Sie fordern arbeitsmarktneutrale Ausgestaltung, Planungssicherheit, flexible Arbeitszeitregelungen, eine Modernisierung der Unabkömmlichkeitsregelungen und eine stärkere Einbindung der Wirtschaft in das Gesetzgebungsverfahren. Die DIHK und der ZDH kritisieren die sehr kurze Frist zur Stellungnahme und fordern eine bessere Verzahnung von Wehrdienst und beruflicher Bildung. Die BDA fordert eine krisenfeste Personalplanung und die Berücksichtigung der Arbeitgeberinteressen im Unabkömmlichstellungsverfahren.

Rechtliche, gesellschaftliche und verfassungsrechtliche Aspekte: Mehrere Verbände (ver.di, DBJR, AGDF/EAK, Reservistenverband) äußern verfassungsrechtliche und gesellschaftliche Bedenken gegen verpflichtende Elemente wie die Bereitschaftserklärung und die Ermächtigung der Bundesregierung zur Einberufung per Verordnung außerhalb von Spannungs- oder Verteidigungsfällen. Kritisiert wird die Einschränkung der Rolle des Bundestags und die Gefahr, junge Menschen unter Erwartungsdruck zu setzen und in ihrer Selbstbestimmung einzuschränken. Die Frage der Wehrgerechtigkeit, Gleichstellung und die Ausgestaltung der Ersatzdienste werden als zentrale Herausforderungen gesehen.

Katastrophenschutz und Unabkömmlichstellung: Einzelne Stellungnahmen (insb. zum WPflG/UkV) fordern eine bessere Freistellungsregelung für Personen im Zivil- und Katastrophenschutz, um personelle Ausfälle im Ernstfall zu vermeiden und die Bedeutung der Unabkömmlichstellung für diese Bereiche zu sichern.

Fazit: Das Meinungsbild ist insgesamt geprägt von der Forderung nach einer Stärkung der Freiwilligendienste, der Wahrung der Freiwilligkeit, der gleichwertigen Behandlung aller gesellschaftlichen Dienste und der Berücksichtigung der Auswirkungen auf Arbeitsmarkt und Zivilgesellschaft. Die Kritik an der kurzen Beteiligungsfrist ist ein zentrales Querschnittsthema. Verfassungsrechtliche Bedenken werden insbesondere im Zusammenhang mit verpflichtenden Elementen und der Verordnungsermächtigung geäußert.

👎

„Dies könnte in einer kritischen Lage zu einem personellen Ausfall im Zivil- und Katastrophenschutz führen – gerade in einer Situation, in der diese Kräfte zwingend benötigt werden.“

Die Stellungnahme befasst sich mit geplanten Änderungen am Wehrpflichtgesetz (WPflG) und der Unabkömmlichstellungsverordnung (UkV). Sie hebt hervor, dass die bisherigen Freistellungsregelungen für Personen, die sich im Zivil- oder Katastrophenschutz engagieren, seit der Aussetzung der Wehrpflicht 2011 praktisch nicht mehr greifen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Spannungs- oder Verteidigungsfall ein personeller Ausfall im Katastrophenschutz drohen könnte, da diese Personen weiterhin zum Wehrdienst herangezogen werden könnten. Die Stellungnahme fordert daher eine Regelung, die sicherstellt, dass Personen, die sich vor Inkrafttreten der Neuregelung im Zivil- oder Katastrophenschutz verpflichtet haben, für die Dauer ihrer Mitwirkung nicht zum Wehrdienst eingezogen werden. Außerdem wird die Bedeutung der Unabkömmlichstellung für Beschäftigte im Zivilschutz und Katastrophenschutzorganisationen betont, insbesondere im Hinblick auf die geplante Einführung einer Verordnungsermächtigung im WPflG. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Auswirkungen der Aussetzung der Wehrpflicht auf den Katastrophenschutz, 2) Die Notwendigkeit einer neuen Freistellungsregelung, 3) Die Bedeutung der Unabkömmlichstellung für den Zivil- und Katastrophenschutz.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 AKLHÜ – Netzwerk und Fachstelle für internationale personelle Zusammenarbeit

„Als AKLHÜ plädieren wir dafür, einen Rechtsanspruch auf Freiwilligendienst mit den weiteren Elementen der Vision 2030 für alle Freiwilligendienstformate im In- und Ausland umzusetzen.“

Der AKLHÜ, ein Netzwerk für internationale personelle Zusammenarbeit, äußert sich zum Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) mit Fokus auf die Auswirkungen auf Internationale Freiwilligendienste und den Entwicklungsdienst. Der Verband begrüßt, dass der neue Wehrdienst auf Freiwilligkeit setzt, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf, um negative Effekte auf Freiwilligendienste bei einer möglichen Wiedereinführung der Wehrpflicht zu vermeiden. Besonders betont wird die Vision 2030, die einen Rechtsanspruch auf Freiwilligendienst, ein existenzsicherndes Freiwilligengeld und individuelle Beratung vorsieht. Der AKLHÜ fordert, dass im Rahmen des WDModG auf Freiwilligendienste hingewiesen und deren Kapazitäten ausgebaut werden. Weiterhin spricht sich der Verband für die Aufnahme und Förderung aller relevanten Freiwilligendienstformate (wie IJFD, weltwärts, kulturweit, ESK) im Zivildienstgesetz (ZDG) und Wehrpflichtgesetz (WPflG) aus. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Freiwilligendienst und die Umsetzung der Vision 2030, 2) Die Anpassung und Modernisierung des Zivildienstgesetzes zur Berücksichtigung neuer und bestehender Freiwilligendienstformate als Ersatzdienst, 3) Die Notwendigkeit, Verdrängungseffekte und Kapazitätsengpässe bei Freiwilligendiensten im Falle einer Wehrpflicht zu vermeiden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 14.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF) und Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK)

„Freiwilligendienste im In- und Ausland sollten Priorität haben, wenn es um die Gestaltung eines Wehrersatzdienstes geht, und die zivilgesellschaftlichen Träger müssen frühzeitig einbezogen werden.“

Die Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF) und die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) begrüßen grundsätzlich, dass der Referentenentwurf zum Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) weiterhin auf Freiwilligkeit bei der Rekrutierung von Soldaten setzt, wie es das Grundgesetz vorsieht. Sie fordern jedoch, dass alle jungen Menschen – nicht nur deutsche Staatsangehörige – umfassend über die Möglichkeiten von Freiwilligendiensten im In- und Ausland sowie im Zivil- und Katastrophenschutz informiert werden. Besonders betonen sie die Notwendigkeit, Freiwilligendienste zu stärken und als bevorzugte Alternative zum Wehrersatzdienst auszubauen, da viele Wehrpflichtige voraussichtlich den Kriegsdienst verweigern werden. Kritisch sehen AGDF und EAK die geplante Ermächtigung der Bundesregierung, auch außerhalb eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls durch Rechtsverordnung Wehrpflichtige einzuberufen, da dies die Rolle des Bundestags und die öffentliche Debatte schwächen könnte. Sie fordern zudem, dass bei der Ausgestaltung des Wehrersatzdienstes zivilgesellschaftliche Träger frühzeitig einbezogen werden und keine Verdrängung von Freiwilligendienstleistenden aus dem In- und Ausland erfolgt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Rolle und Stärkung von Freiwilligendiensten als Alternative zum Wehrersatzdienst, 2) Die Kritik an der geplanten Verordnungsermächtigung zur Einberufung von Wehrpflichtigen außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls, 3) Die Notwendigkeit, Minderjährige von der Wehrpflicht auszunehmen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ersatzdienste zu verbessern.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 14.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 AWO Bundesverband e.V.

„Die AWO lehnt jede Form eines Pflichtdienstes grundsätzlich ab. Im besten Fall lassen sich für das Gemeinwohlengagement im zivilen Bereich (ausreichend) viele Menschen für einen freiwilligen Gesellschaftsdienst gewinnen. Diese Option wäre nicht nur die finanziell günstigste, bürokratieärmste und inklusivste, sondern sie hätte auch die nachhaltigsten Effekte.“

Der AWO Bundesverband e.V. (Arbeiterwohlfahrt) äußert sich zum Referentenentwurf des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG). Die AWO betont, dass sie als Wohlfahrtsverband sowohl von einer möglichen Wiedereinsetzung der Wehrpflicht als auch von Änderungen im Bereich der Freiwilligendienste direkt betroffen wäre. Die Stellungnahme hebt hervor, dass gesellschaftliche Resilienz nicht nur durch militärisches Engagement, sondern ebenso durch zivilgesellschaftliches Engagement gestärkt werden sollte. Die AWO spricht sich grundsätzlich gegen jegliche Form eines Pflichtdienstes aus und fordert, dass bei einer möglichen Wiedereinsetzung des Zivildienstes die Erfahrungen aus der Vergangenheit kritisch ausgewertet und unnötige Bürokratie vermieden werden. Sie plädiert für eine gleichwertige Information über Wehrdienst und Freiwilligendienste (wie das Freiwillige Soziale Jahr, FSJ, und den Bundesfreiwilligendienst) und fordert, dass auch für diese eine Bereitschaftserklärung abgegeben werden kann. Besonders ausführlich behandelt werden: (1) Die Auswirkungen einer möglichen Wiedereinsetzung von Wehrpflicht und Zivildienst auf bestehende Freiwilligendienste, (2) die Notwendigkeit, die Attraktivität und gesellschaftliche Wertschätzung aller Dienstformen zu steigern, und (3) die Forderung nach einer inklusiven, bürokratiearmen Ausgestaltung zivilgesellschaftlicher Dienste, wie sie in der gemeinsam mit anderen Verbänden entwickelten 'Vision 2030' dargelegt wird.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 08.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ)

„Wir lehnen verpflichtende Gesellschaftsdienste entschieden ab. Engagement muss freiwillig und selbstbestimmt sein, um seinen Wert für die Gesellschaft und die persönliche Entwicklung entfalten zu können.“

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) äußert sich zum Entwurf des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG) und begrüßt, dass keine allgemeine Wehrpflicht reaktiviert wird, sondern auf Freiwilligkeit gesetzt wird. Der BDKJ lehnt verpflichtende Gesellschaftsdienste ab und betont, dass Engagement freiwillig und selbstbestimmt sein muss, um gesellschaftlichen Zusammenhalt und persönliche Entwicklung zu fördern. Besonders hervorgehoben wird, dass zivile Dienste wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) gleichwertig zum Wehrdienst behandelt werden müssen. Der BDKJ fordert einen Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst für alle jungen Menschen, damit niemand benachteiligt wird. Weiterhin wird gefordert, dass bei der Bereitschaftserklärung zum Wehrdienst auch die Option eines Freiwilligendienstes gleichwertig kommuniziert wird. Im Hinblick auf Ersatzdienste wird betont, dass diese an die Bedingungen der bestehenden Freiwilligendienste angeglichen werden müssen und keine Benachteiligungen oder Verdrängungseffekte entstehen dürfen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Freiwilligendienst ('Vision 2030'), 2) die Gleichstellung ziviler Dienste mit dem Wehrdienst bei der Bereitschaftserklärung, und 3) die Ausgestaltung eines modernen Ersatzdienstes unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW)

„Wehrhaftigkeit drückt sich nicht allein in militärischer Stärke aus, sondern ebenso in gesellschaftlicher Resilienz und Demokratiefähigkeit. Die Wiedereinsetzung des Wehrersatzdienstes darf nicht als bloße Reaktivierung früherer Strukturen verstanden werden, sondern sollte als Chance genutzt werden, die Vision 2030 'Recht auf einen Freiwilligendienst' umzusetzen.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) äußert sich zum Referentenentwurf des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG) und konzentriert sich dabei auf die Stärkung der Freiwilligendienste und die Ausgestaltung eines möglichen Wehrersatzdienstes. Die BAGFW betont, dass Wehrhaftigkeit nicht nur militärisch, sondern auch durch gesellschaftliche Resilienz und Demokratiefähigkeit erreicht wird. Sie fordert, zivilgesellschaftliche Dienste von Anfang an mitzudenken und einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Freiwilligendienste parallel zur Ausweitung des Wehrdienstes zu verankern. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit, Freiwilligendienste und einen möglichen Ersatzdienst so auszugestalten, dass die Interessen der jungen Menschen gewahrt bleiben und bestehende Freiwilligendienste nicht verdrängt werden; 2) Die Forderung nach einer praxisnahen, pädagogisch begleiteten Ausgestaltung eines Ersatzdienstes, statt einer Rückkehr zu alten, bürokratischen Strukturen; 3) Die Vision 2030, die einen Rechtsanspruch auf Freiwilligendienste, ein angemessenes Freiwilligengeld und individuelle Beratung vorsieht. Die BAGFW plädiert dafür, die Attraktivität der Freiwilligendienste zu steigern und alle jungen Menschen unabhängig von regionalen Unterschieden oder Wartezeiten zu erreichen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 14.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr (BAK FSJ)

„Freiwilligendienste dürfen nicht als zweitrangiger Ersatz betrachtet werden, sondern sind von Beginn an gleichberechtigt auszugestalten, um jungen Menschen echte Lern- und Engagementchancen zu bieten.“

Der Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr (BAK FSJ) nimmt zum Referentenentwurf des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes (WDModG) Stellung und fordert eine gleichwertige Berücksichtigung und Stärkung der Freiwilligendienste neben dem Wehrdienst. Der BAK FSJ kritisiert, dass zivilgesellschaftliche Dienste wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst im Gesetzentwurf nicht ausreichend mitgedacht werden. Er plädiert für einen Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst für alle jungen Menschen, eine explizite Nennung der Freiwilligendienste in der Bereitschaftserklärung nach §15a Wehrpflichtgesetz und eine differenzierte Ausgestaltung eines möglichen Wehrersatzdienstes, um negative Effekte auf bestehende Freiwilligendienstformate zu vermeiden. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte thematisiert: (1) Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Freiwilligendienst und dessen Ausgestaltung (Vision 2030), (2) Einbindung und explizite Nennung der Freiwilligendienste im Wehrpflichtgesetz, (3) Auswirkungen und Anforderungen an einen möglichen Ersatzdienst für Kriegsdienstverweigerer und die Vermeidung negativer Effekte auf bestehende Freiwilligendienste.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 14.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)

„Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sehen es als ihre Aufgabe an, die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu stärken und die Bundeswehr beim Personalbedarf zu unterstützen, in dem z. B. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Reserve für Übungen freigestellt werden. Zur Unterstützung der Betriebe sollten dazu Maßnahmen eingeleitet werden, die das Arbeitsvolumen zumindest sicherstellen – am besten erweitern – wenn junge Menschen einberufen werden.“

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) unterstützt grundsätzlich die Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der Wehr- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und bekennt sich zur gesamtgesellschaftlichen Verantwortung der Wirtschaft. Die BDA betont, dass eine starke Wirtschaft und eine starke Verteidigung Hand in Hand gehen müssen. Sie hebt hervor, dass der aktuelle Referentenentwurf des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG) gute Ansätze für die Abstimmung von Wehrdienst, Ausbildung und Berufsförderung enthält, fordert jedoch Nachbesserungen in mehreren Punkten. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit einer krisenfesten Personalplanung für Unternehmen, insbesondere durch bessere Datenübermittlung und Berücksichtigung der Arbeitgeberinteressen im Unabkömmlichstellungsverfahren (Regelung, wann Beschäftigte für den Wehrdienst als unabkömmlich gelten). 2) Die Risiken für den Ausbildungsmarkt, insbesondere dass finanzielle Anreize im Wehrdienst zu Ausbildungsabbrüchen führen könnten, und die Bedeutung eines reibungslosen Übergangs in den zivilen Arbeitsmarkt. 3) Die Bedeutung einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung und Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitskräfteangebots, um die Belastungen für Unternehmen durch Wehrdienst und Reserveeinsätze abzufedern. Die BDA fordert zudem, dass Kosten im Zusammenhang mit dem Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG) nicht aus Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, sondern weiterhin aus Bundesmitteln getragen werden. Insgesamt wird eine enge Kooperation zwischen Bundeswehr, Bundesagentur für Arbeit und Unternehmen angemahnt, um negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Wirtschaft zu vermeiden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 14.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 dbb beamtenbund und tarifunion

„Dabei gilt es jedoch, die Interessen des Zivilpersonals bei der Umsetzung des Gesetzes stärker zu berücksichtigen, was insbesondere eine ausreichende personelle Ausstattung, gezielte Qualifizierungsmaßnahmen und die Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen umfasst.“

Der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) äußert sich zum Entwurf des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG) und begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung, die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage in Europa zu stärken. Besonders hebt der dbb hervor, dass die Umsetzung des Gesetzes erhebliche Auswirkungen auf das zivile Personal der Bundeswehr haben wird. Er fordert daher eine stärkere Berücksichtigung der Interessen des Zivilpersonals, insbesondere durch eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung, gezielte Qualifizierungsmaßnahmen für neue digitale Verfahren und die Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen. Ausführlich thematisiert werden: 1) Die neue Arbeitsbelastung und Zuständigkeiten für das Zivilpersonal durch Aufgaben wie Wehrerfassung, Bereitschaftserklärung und Musterungen; 2) Die Notwendigkeit umfassender Schulungen und Qualifizierungen im Umgang mit neuen digitalen Verfahren und Datenschutzanforderungen; 3) Die Risiken einer Überlastung des bereits unterbesetzten zivilen Verwaltungsbereichs und die Forderung nach klaren Regelungen zur Arbeitszeit, Vergütung und Stellenbewertung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 14.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

„Die DIHK kann die Ziele des Gesetzentwurfs nachvollziehen. Eine personelle Stärkung der Bundeswehr und des Zivilschutzes wird allerdings den Wettbewerb um Arbeits- und Fachkräfte weiter verschärfen. Umso wichtiger ist es, Wehrdienst, berufliche Bildung und Arbeitswelt ganzheitlich zu denken – zum Vorteil von Gesellschaft, Staat und Wirtschaft.“

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bewertet den Referentenentwurf des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG), das ab 2026 einen neuen rechtlichen Rahmen für den Wehrdienst schaffen soll. Die DIHK erkennt die sicherheitspolitische Notwendigkeit einer Stärkung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands an, betont aber die erheblichen Auswirkungen auf den ohnehin angespannten Arbeitsmarkt und den bestehenden Fachkräftemangel. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Vereinbarkeit von Wehrdienst, beruflicher Bildung und Arbeitswelt, wobei die DIHK eine stärkere Verzahnung und Synergien fordert, um negative Effekte auf Unternehmen zu minimieren; 2) Die Auswirkungen des Wehrdienstes auf die Fachkräftesicherung, insbesondere die Sorge, dass der Wettbewerb um dringend benötigte Arbeitskräfte zwischen Wirtschaft und öffentlichem Dienst weiter verschärft wird; 3) Die Notwendigkeit, die Ausgestaltung des Wehrdienstes mit gezielten Qualifikations- und Weiterbildungsangeboten zu verbinden, etwa durch Zuschüsse zu Führerscheinen verschiedener Klassen und berufsanschlussfähige Teilqualifikationen. Die DIHK kritisiert die kurze Frist zur Stellungnahme und fordert eine intensivere Einbindung der Wirtschaft in das Gesetzgebungsverfahren. Sie plädiert für mehr Planungssicherheit für Unternehmen, eine Modernisierung der Unabkömmlichkeitsregelungen und eine Ausweitung der Erstattungsregelungen für Arbeitgeber. Insgesamt wird betont, dass eine tragfähige Verteidigungsstrategie nur gelingen kann, wenn die wirtschaftlichen Auswirkungen und die langfristige Fachkräftesicherung ausreichend berücksichtigt werden.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 14.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Deutsche Sportjugend (dsj)

„Wer die gesellschaftliche Kohäsion stärken will, darf Dienste für die Gesellschaft nicht hierarchisieren! Ein gezielter Ausbau bestehender Strukturen erscheint deutlich sinnvoller, als neue Formate zu entwickeln, die potenziell in Konkurrenz zueinander treten würden.“

Die Deutsche Sportjugend (dsj) äußert sich zum Referentenentwurf des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG) und kritisiert, dass zivile Dienste wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) im Sport nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die dsj fordert, dass Freiwilligendienste als gleichwertige Alternative zum Wehrdienst gestärkt und rechtlich abgesichert werden, damit alle jungen Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder körperlichen Einschränkungen Zugang dazu erhalten. Besonders betont werden: 1) Die Notwendigkeit eines Rechtsanspruchs auf Freiwilligendienste, 2) die Gleichstellung ziviler Dienste mit dem Wehrdienst und 3) spezielle Regelungen für Kadersportler*innen, damit diese weiterhin Sport und Dienst verbinden können. Die dsj spricht sich für ein Dreisäulenmodell aus, bei dem Wehrdienst, Freiwilligendienst und Katastrophenschutz gleichberechtigt sind, und lehnt die Wiedereinführung eines klassischen Zivildienstes ab.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 13.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutscher Bundesjugendring

„Der Gesetzentwurf greift tief in das Selbstbestimmungsrecht junger Menschen ein und schafft strukturelle Voraussetzungen für eine mögliche Reaktivierung der Wehrpflicht – ohne offene, transparente und beteiligungsorientierte gesellschaftliche Debatte.“

Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) lehnt den Referentenentwurf des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG) aus Sicht junger Menschen ab. Der DBJR spricht sich grundsätzlich gegen jede Form verpflichtender Dienste – ob militärisch oder zivil – aus und betont, dass Engagement freiwillig und nicht durch Zwang erfolgen muss. Besonders kritisch bewertet der DBJR die geplante verpflichtende Bereitschaftserklärung für junge Männer, die Musterungspflicht ab Jahrgang 2008 sowie die neue Verordnungsermächtigung zur Einberufung zum Grundwehrdienst bereits bei einer nicht näher definierten 'verteidigungspolitischen Lage'. Der Verband kritisiert, dass junge Menschen dadurch unter Erwartungsdruck gesetzt und in ihrer Selbstbestimmung eingeschränkt werden. Zudem wird die einseitige Förderung des militärischen Engagements gegenüber zivilgesellschaftlichem Engagement bemängelt. Der DBJR fordert eine gleichwertige Förderung aller Engagementformen, eine echte Einbindung junger Menschen in politische Prozesse und eine breite gesellschaftliche Debatte über Wehrpflicht und Sicherheit. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Ablehnung verpflichtender Bereitschaftserklärungen und Musterungen, (2) die Kritik an der neuen Verordnungsermächtigung zur Einberufung im Frieden, und (3) die Forderung nach einer Gesamtstrategie für freiwilliges zivilgesellschaftliches Engagement.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 13.08.2025
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🤷‍♀️ Deutscher Caritasverband e.V.

„Gesellschaftliche Resilienz entsteht nicht allein durch militärische Verteidigungsfähigkeit, sondern vor allem durch Gemeinsinn, zivilgesellschaftliches Engagement und eine starke soziale Infrastruktur.“

Der Deutsche Caritasverband e.V. bewertet den Referentenentwurf zum Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) vor dem Hintergrund seiner langjährigen Erfahrung mit Zivildienst und Freiwilligendiensten. Die Stellungnahme begrüßt, dass der Gesetzentwurf auf Freiwilligkeit setzt und die gesamtstaatliche Verteidigung stärken will, kritisiert jedoch, dass die Stärkung des Wehrdienstes nicht mit einer gleichzeitigen Stärkung der zivilgesellschaftlichen Freiwilligendienste (wie Bundesfreiwilligendienst oder Freiwilliges Soziales Jahr) einhergeht. Der Verband fordert, dass Freiwilligendienste und Wehrdienst gleichwertig behandelt und beworben werden, um jungen Menschen echte Wahlmöglichkeiten zu bieten. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Notwendigkeit, junge Menschen umfassend und gleichberechtigt über alle gesellschaftlichen Dienstoptionen zu informieren, (2) die Forderung nach gleichen finanziellen Rahmenbedingungen (z.B. Zuschuss zum Führerschein) für alle Freiwilligendienstleistenden, und (3) die Einbeziehung der Erfahrungen aus den bestehenden Freiwilligendiensten bei der Ausgestaltung eines möglichen Ersatzdienstes. Der Verband spricht sich für ein freiwilliges Resilienzjahr aus, das verschiedene Engagementformen (militärisch, zivil, Katastrophenschutz) gleichwertig verbindet und betont die Bedeutung einer starken sozialen Infrastruktur für gesellschaftliche Resilienz. Die Stellungnahme mahnt Nachbesserungen im Gesetzesentwurf an, insbesondere zur Gleichstellung zivilgesellschaftlicher Dienste, zur geschlechtergerechten Ausgestaltung und zur Vermeidung von Benachteiligungen bestimmter Gruppen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 14.08.2028
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👍 Deutsches Rotes Kreuz

„Das Deutsche Rote Kreuz begrüßt, dass im Rahmen des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes auf Freiwilligkeit gesetzt wird. Als sinnvolle Ergänzung leisten Freiwilligendienste einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl und einer resilienten Gesellschaft und sollten deshalb als gleichwertige Option im Gesetz klar benannt werden.“

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) begrüßt den Entwurf des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG) insbesondere wegen der Betonung der Freiwilligkeit beim Wehrdienst und der Stärkung der Freiwilligendienste. Das DRK sieht Freiwilligendienste als essenziell für das Gemeinwohl und die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Es spricht sich dafür aus, Freiwilligendienste explizit als gleichwertige Option im Gesetz zu verankern und schlägt vor, die Bereitschaftserklärung für einen Freiwilligendienst im Gesetz zu ergänzen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Rolle und Ausgestaltung der Freiwilligendienste als Alternative zum Wehrdienst und als möglicher Ersatzdienst für Kriegsdienstverweigerer; 2) Die Notwendigkeit, bestehende Strukturen zu nutzen und negative Effekte wie Arbeitskräftemangel und Ungleichbehandlung zu vermeiden; 3) Die Forderung nach einer Anpassung des Zivildienstgesetzes, um den Bundesfreiwilligendienst als Ersatzdienst anzuerkennen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 14.08.2025
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👎 Diakonie Deutschland und Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland (aej)

„Zivile Dienste dürfen nicht als zweitrangiger Ersatz betrachtet werden, sondern sind von Beginn an gleichberechtigt auszugestalten, um jungen Menschen echte Lern- und Engagementchancen zu bieten.“

Die Diakonie Deutschland und die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland (aej) äußern sich zum Referentenentwurf des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG) mit Fokus auf die Bedeutung und Stärkung der Freiwilligendienste. Sie kritisieren, dass zivile Dienste im aktuellen Gesetzentwurf zu wenig berücksichtigt werden und fordern, dass freiwilliger Wehrdienst und Freiwilligendienst gleichwertig behandelt und attraktiv gestaltet werden. Besonders betonen sie die Notwendigkeit eines Rechtsanspruchs auf einen Freiwilligendienst im In- und Ausland, die explizite Nennung der Freiwilligendienste bei der Ansprache junger Menschen im Rahmen der Bereitschaftserklärung sowie die Berücksichtigung der Erfahrungen und Strukturen der etablierten Freiwilligendienste bei der Ausgestaltung eines möglichen Ersatzdienstes für Kriegsdienstverweigerer. Ausführlich thematisiert werden: (1) Die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Freiwilligendienst (Vision 2030), (2) die Einbindung der Freiwilligendienste in die Kommunikation und Auswahlprozesse junger Menschen im Wehrdienstverfahren, und (3) die Vermeidung negativer Effekte auf bestehende Freiwilligendienstformate und junges Engagement insgesamt.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
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🤷‍♀️ Freiwillige soziale Dienste im Erzbistum Köln e.V.

„Es darf kein ausspielen der verschiedenen Dienste geben. Egal ob es die Feuerwehr ist, den Katastrophenschutz, den Sanitätsdienst, die Freiwilligendienste oder den Wehrdienst. Unsere Gesellschaft braucht alle diese Dienste.“

Die Freiwilligen sozialen Dienste im Erzbistum Köln e.V. (FSD Köln) nehmen Stellung zum Referentenentwurf des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG). Sie betonen, dass die geplante Modernisierung des Wehrdienstes auch Auswirkungen auf zivilgesellschaftliche Akteure wie die Freiwilligendienste hat. Der FSD Köln fordert, alle gesellschaftlichen Dienste – vom Wehrdienst über Feuerwehr, Katastrophenschutz, Sanitätsdienst bis zu den Freiwilligendiensten im sozialen und ökologischen Bereich – gleichberechtigt zu behandeln und nicht gegeneinander auszuspielen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, alle Dienste gemeinsam und gleichwertig zu denken, 2) die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst und einer angemessenen finanziellen Ausstattung (Taschengeld), 3) die Kritik daran, dass der im Entwurf vorgesehene Informationsbrief an 18-Jährige nicht alle Dienstmöglichkeiten berücksichtigt.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 14.08.2025
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👎 Gewerkschaft der Polizei

„Ohne gezielte und konkurrenzfähige Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Polizeiberufs droht dieser Trend, sich durch die Reform des Wehrdienstes zu verschärfen.“

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) äußert sich zum Entwurf des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG) und hebt hervor, dass die geplanten Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Wehrdienstes auch für die Polizei gelten müssen. Die GdP befürchtet, dass durch neue Anreize wie Prämien und Fahrtkostenzuschüsse mehr junge Menschen zur Bundeswehr gehen und dadurch der bereits bestehende Nachwuchsmangel bei der Polizei verschärft wird. Sie fordert, dass vergleichbare Anreize auch für die Polizei geschaffen werden, eine gezielte Nachwuchsstrategie entwickelt wird und die Besoldung der Beamt:innen verfassungsgemäß ausgestaltet wird. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Gefahr eines Attraktivitätsgefälles zwischen Bundeswehr und Polizei und die daraus resultierende Konkurrenz um Nachwuchskräfte, 2) die Forderung nach gleichen Rahmenbedingungen und Anreizen für den Polizeiberuf, 3) die Notwendigkeit, Ausnahmen für Polizeivollzugsbeamt:innen von der Wehrpflicht aufrechtzuerhalten sowie den erleichterten Karriereübergang von der Bundeswehr zur Polizei.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 12.08.2025
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👎 Unbekannt (schließt sich DCV, BDKJ und BAK FSJ an)

„Eine reine Rückkehr zum Zivildienst in seiner alten Form sehen wir als nicht zielführend an und bieten unsere Expertise bei der Weiterentwicklung eines (neuen) Zivildienstes an.“

Die Stellungnahme betont die Notwendigkeit, Freiwilligendienste als gleichwertige Alternative zum Wehrdienst im geplanten Wehrdienstmodernisierungsgesetz (WDModG) zu berücksichtigen. Sie schließt sich den Positionen des Deutschen Caritasverbands (DCV), des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und des Bundesarbeitskreises FSJ (BAK FSJ) an. Kritisiert wird die geplante Wiedereinführung des Zivildienstes in seiner alten Form, da sich die Gesellschaft in den letzten 14 Jahren weiterentwickelt habe. Die Stellungnahme fordert, Freiwilligendienste aktiv in die Ausgestaltung eines flexiblen Ersatzdienstes einzubeziehen, klare Rahmenbedingungen zu schaffen und das Erfassungsverfahren so zu gestalten, dass auch andere Formen gesellschaftlichen Engagements sichtbar und gefördert werden. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte thematisiert: 1) Die Gleichstellung und Integration der Freiwilligendienste als Ersatzdienst, 2) die Kritik an der Rückkehr zum alten Zivildienstmodell, und 3) die Bedeutung der Sichtbarkeit und Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements im Erfassungsverfahren.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
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👎 ver.di - Bundesvorstand

„Vor diesem Hintergrund begegnet der Gesetzentwurf einer Reihe kritischer Anmerkungen bzw. ist in Teilen abzulehnen.“

Die Stellungnahme des ver.di-Bundesvorstands zum Entwurf des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG) bewertet die geplanten Änderungen kritisch. Ziel des Gesetzes ist es, einen neuen, attraktiveren Wehrdienst zu schaffen, indem freiwillige Wehrdienstleistende besser vergütet werden und verpflichtende Elemente wie die sogenannte Bereitschaftserklärung eingeführt werden. Die Bereitschaftserklärung ist ein verpflichtender Online-Fragebogen für wehrpflichtige Männer ab Jahrgang 2008, der ein Lagebild über Eignung und Bereitschaft liefern soll. ver.di kritisiert insbesondere die Einführung verpflichtender Elemente in einen eigentlich freiwilligen Wehrdienst, die Ermächtigung der Bundesregierung zur Einberufung aller ungedienten Wehrpflichtigen per Verordnung sowie die fehlende Darstellung personeller Zielgrößen und Kapazitätsgrenzen der Bundeswehr. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Problematik der Bereitschaftserklärung als faktisch verpflichtendes Element, 2) die verfassungsrechtlichen und gesellschaftlichen Bedenken gegen verpflichtende Dienste und die Ermächtigung der Bundesregierung, und 3) die fehlende Berücksichtigung der personellen und strukturellen Kapazitäten der Bundeswehr sowie die Notwendigkeit, auch den zivilen Bereich zu stärken.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 14.08.2025
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🤷‍♀️ Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. (VBB)

„Nur durch eine angemessene Berücksichtigung des Zivilpersonals kann gewährleistet werden, dass die neuen Aufgaben erfolgreich und nachhaltig bewältigt werden.“

Der Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. (VBB) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG), die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu stärken und die Wehrpflicht an die aktuelle sicherheitspolitische Lage anzupassen. Allerdings weist der VBB darauf hin, dass die geplanten organisatorischen und administrativen Änderungen erhebliche Auswirkungen auf das zivile Personal der Bundeswehr haben werden. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Übertragung neuer Aufgaben wie Wehrerfassung, Aufforderung zur Bereitschaftserklärung und Durchführung von Musterungen auf das zivile Personal, was zu einer erheblichen Mehrbelastung führt; 2) Die Notwendigkeit gezielter Qualifizierungsmaßnahmen, insbesondere im Umgang mit neuen digitalen Verfahren und im Hinblick auf Datenschutzanforderungen; 3) Die Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen, da ohne personellen Ausgleich und Anpassungen bei Arbeitszeit und Vergütung eine Überlastung und Qualitätsverluste drohen. Der VBB fordert daher eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung, umfassende Schulungen sowie faire und angepasste Arbeitsbedingungen für das betroffene Zivilpersonal.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum:
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👍 Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.

„Wir unterstützen grundsätzlich die entsprechenden Änderungen, bitten jedoch darum, die Anmerkungen des Verbands entsprechend zu berücksichtigen.“

Der Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. begrüßt grundsätzlich die im Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) vorgesehenen Änderungen, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf in mehreren Punkten. Erstens wird kritisiert, dass die Möglichkeit der verpflichtenden Heranziehung nur für ungediente Wehrpflichtige zum Grundwehrdienst geschaffen wird, nicht aber für Reservisten zu Wehrübungen. Der Verband fordert, auch Reservisten verpflichtend zu Übungen heranziehen zu können, um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu sichern und die militärischen Fähigkeiten aufrechtzuerhalten. Zweitens wird die Fokussierung auf jüngere Jahrgänge bei der Ansprache kritisiert; der Verband betont die Bedeutung von Reservisten mit gefestigten Lebenssituationen, insbesondere für den Heimatschutz. Drittens wird die rein männliche Ausrichtung des Gesetzes als kritisch angesehen und eine stärkere Berücksichtigung der Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen gefordert. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Ausweitung der Verpflichtungsmöglichkeiten auf Reservisten, 2) Die Zielgruppenansprache und Bedeutung von lokal verankerten Heimatschutzkräften, 3) Die Gleichberechtigung und rechtliche Prüfung im Hinblick auf das Grundgesetz.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 14.08.2025
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🤷‍♀️ Verband der Soldaten der Bundeswehr e.V. (VSB)

„Der VSB sieht in dem vorgelegten Referentenentwurf eine erste Grundlage für die längst überfälligen notwendigen Anpassungen der Bundeswehr zurück zur Landes- und Bündnisverteidigung, um der Bedrohungslage in Europa gerecht zu werden. Als Verband der Soldaten der Bundeswehr begrüßen wir das Ziel, die Wehrfähigkeit der Bundesrepublik sicherzustellen. Dabei müssen weiterhin rechtsstaatliche Standards bei Datenerhebung, Freiwilligkeit, Transparenz und Gleichbehandlung – auch im Interesse aller aktiven und ehemaligen Soldaten – gewahrt bleiben.“

Der Verband der Soldaten der Bundeswehr e.V. (VSB) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG), die Wehrfähigkeit Deutschlands angesichts der verschärften sicherheitspolitischen Lage zu stärken. Der VSB sieht den Entwurf jedoch als nicht ausreichend und fordert weitergehende und klarere Regelungen. Besonders betont wird die Notwendigkeit einer allgemeinen, geschlechterunabhängigen Dienstpflicht, da das vorgesehene freiwillige Wehrpflichtmodell aus Sicht des VSB nicht ausreicht, um die erforderliche Personalstärke zu erreichen. Der Verband kritisiert zudem die geplante Einschränkung der Musterung auf bestimmte Jahrgänge und fordert eine Ausweitung ab Geburtsjahrgang 2000. Auch die geplanten Änderungen zu den Arten des Wehrdienstes werden als zu wenig differenziert angesehen; Auslandseinsätze und Hilfeleistungen sollten explizit im Gesetz geregelt werden. Die Frage der Wehrgerechtigkeit wird ausführlich thematisiert, insbesondere die Gefahr einer selektiven Wehrpflicht und die Notwendigkeit transparenter Auswahlkriterien. Weitere Aspekte betreffen die Besoldung, die Wehrüberwachung und einzelne Detailregelungen im Soldatengesetz, die aus Sicht des VSB überarbeitet werden sollten. Besonders ausführlich behandelt wurden: 1) Die Forderung nach einer allgemeinen Dienstpflicht, 2) die Kritik an der Wehrgerechtigkeit und der Jahrgangsbeschränkung, 3) die Ausgestaltung und Spezifizierung der Wehrdienstarten.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 14.08.2025
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🤷‍♀️ Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.

„Umso wichtiger ist es daher, Wehrdienst, Berufliche Bildung und Arbeitswelt ganzheitlich zu denken – zum Vorteil von Gesellschaft, Staat und Wirtschaft. Eine tragfähige Verteidigungsstrategie sollte deshalb auch die langfristige Fachkräftesicherung und die wirtschaftlichen Auswirkungen in den Blick nehmen.“

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) äußert sich zum Entwurf des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG), das eine Modernisierung des Wehrrechts und die Einführung eines neuen Wehrdienstmodells nach schwedischem Vorbild vorsieht. Ziel ist es, mehr Freiwillige und Reservisten für die Bundeswehr zu gewinnen und eine Verpflichtung zum Grundwehrdienst auch außerhalb von Spannungs- und Verteidigungsfällen einzuführen. Der ZDH begrüßt grundsätzlich die Stärkung von Reserve und Heimatschutz, warnt jedoch vor erheblichen Belastungen für Handwerksbetriebe, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, durch Personalengpässe infolge von Wehrdienst und Ehrenamt. Besonders betont werden die Notwendigkeit arbeitsmarktneutraler Ausgestaltung, die Einbindung der Betriebe in Planungsprozesse (z.B. durch rechtliche Abfrage- und Anhörungsrechte) und die Verknüpfung von Wehrdienst mit beruflicher Qualifizierung. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Auswirkungen des Wehrdienstes auf den ohnehin angespannten Arbeitsmarkt und den Fachkräftemangel im Handwerk; 2) Die Forderung nach rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, um Betriebe bei Personalengpässen zu entlasten und einzubinden; 3) Die Bedeutung beruflicher Weiterbildung und Qualifizierung während des Wehrdienstes, einschließlich der Forderung, auch den Führerschein Klasse C1 zu fördern.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 30.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R002265 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 5189667783-94 (Zum Transparenzregister)
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Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 7 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e.V. (AGDF) | 24.11.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Berücksichtigung der Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren und in der Umsetzung des Gesetzes

Lobbyregister-Nr.: R001308 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 67767

Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) | 23.09.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) begrüßt, dass der Entwurf zum Wehrdienst-Modernisierungsgesetz auf Freiwilligkeit setzt und keine Wehrpflicht reaktiviert. Verpflichtende Gesellschaftsdienste lehnt der BDKJ ab: Engagement muss freiwillig und selbstbestimmt sein. Zivile Freiwilligendienste wie das FSJ sind für gesellschaftlichen Zusammenhalt zentral und müssen gleichwertig berücksichtigt werden. Der BDKJ fordert einen Rechtsanspruch auf Freiwilligendienste (vgl. „Vision 2030“), faire Rahmenbedingungen und die Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure in die Ausgestaltung möglicher Ersatzdienste. Ziel ist, jungen Menschen echte Chancen auf Engagement und Lernen zu sichern, ohne soziale Dienste abzuwerten oder den Zugang zu erschweren.

Lobbyregister-Nr.: R001876 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 65623

Bundesschülerkonferenz | 24.11.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Bundesschülerkonferenz (BSK) tritt dafür ein, dass sich junge Menschen aktiv in politische Prozesse einbringen können und damit ein grundlegendes Demokratieverständnis entwickeln.

Lobbyregister-Nr.: R005809 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 65357

Deutsches Rotes Kreuz e.V. | 24.11.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das DRK befürwortet ausdrücklich die Beibehaltung und Stärkung des Prinzips der Freiwilligkeit im Wehrdienstmodernisierungsgesetz. Gleichzeitig plädiert das DRK dafür, das Gesetz im Sinne einer ganzheitlichen Gesamtverteidigung auszugestalten, die auch den Zivil- und Katastrophenschutz als gleichrangigen Bestandteil berücksichtigt. Nur durch die enge Verzahnung militärischer und ziviler Strukturen, den Ausbau bestehender Freiwilligendienste sowie die klare gesetzliche Verankerung eines zivilen Ersatzdienstes kann eine moderne, resiliente und gesellschaftlich breit getragene Sicherheitsarchitektur entstehen.

Lobbyregister-Nr.: R001476 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 68257

Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) | 24.11.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Berücksichtigung der Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren und in der Umsetzung des Gesetzes

Lobbyregister-Nr.: R000988 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 68069

KM8 Rechtsanwältinnen & Rechtsanwälte | 10.10.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Einflussnahme richtet sich gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht.

Lobbyregister-Nr.: R007638 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 66544

Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. | 29.09.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Aus Sicht der vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. enthalten die Entwürfe für das Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz sowie das Wehrdienstmodernisierungsgesetz wichtige Maßnahmen zur Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Es sind jedoch weitere Schritte notwendig.

Lobbyregister-Nr.: R000989 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 65942

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:29.09.2025
Erste Beratung:16.10.2025
Abstimmung:05.12.2025
Drucksache:21/1853 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Verteidigungsausschuss10.11.2025Anhörung
Anhörung
Anhörung
Anhörung
Ausschuss für Arbeit und Soziales03.12.2025Tagesordnung
Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend03.12.2025Tagesordnung
Haushaltsausschuss03.12.2025Tagesordnung
Innenausschuss03.12.2025Tagesordnung
Verteidigungsausschuss03.12.2025Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 10.11.2025 im Ausschuss für Verteidigungsausschuss statt.

Sönke Neitzel (Universität Potsdam): Neitzel kritisierte, dass die von der Bundesregierung angestrebte Truppenstärke von 260.000 aktiven Soldaten und 200.000 Reservisten "diffus" sei und das Verteidigungsministerium eine schlüssige Ableitung dieser Zahlen schuldig geblieben sei. Er bezeichnete es als "absurd", dass der konkrete Truppenaufwuchs erst bis Frühjahr 2026 vorgelegt werden soll, da die Anforderungen der Nato schon lange bekannt seien. Neitzel bezweifelte, dass die Bundeswehr den angestrebten Umfang allein mit Freiwilligen erreichen könne und bezeichnete die Aussetzung der Wehrpflicht als "großen strategischen Fehler". Er sprach sich für eine Auswahlwehrpflicht nach schwedischem Vorbild aus und stellte fest, dass die Wehrgerechtigkeit in Friedenszeiten ohnehin nie gegeben gewesen sei. Zudem kritisierte er die Überalterung der Bundeswehr und dass nur 50 Prozent der Truppe mit dem Kernauftrag beschäftigt seien.

Oberst André Wüstner (Deutscher Bundeswehrverband): Wüstner bemängelte, dass die Festsetzung des Verteidigungsumfangs lediglich eine "erste grob geschätzte Ableitung" sei, die nicht auf einem politisch gebilligten neuen Fähigkeitsprofil beruhe. Seiner Einschätzung nach liegt der benötigte Umfang der aktiven Truppe eher oberhalb von 300.000 Soldaten. Auch er bezweifelte, dass genug Freiwillige gewonnen werden können, und plädierte wie Neitzel für eine Auswahlwehrpflicht nach schwedischem Modell. Er forderte, dass bereits jetzt ein Mechanismus im Gesetz verankert werden müsse, um Wehrpflichtige einzuziehen, falls nicht genügend Freiwillige zur Verfügung stehen. Wüstner betonte, dass das Personalproblem der Bundeswehr weder mit Freiwilligen noch mit Wehrpflichtigen, die nur wenige Monate dienen, gelöst werden könne. Die größte Herausforderung liege bei Zeit- und Berufssoldaten, weshalb die Personalstruktur der Bundeswehr umgebaut werden müsse.

Generalleutnant Robert Karl Sieger (Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr): Sieger verwies darauf, dass der konkrete Truppenaufwuchs bis Frühjahr 2026 vorgelegt werden soll. Im Gegensatz zu Neitzel und Wüstner argumentierte er, dass das Potenzial an Freiwilligen noch nicht ausgeschöpft sei. Die Bewerberzahlen und Einstellungen seien in den letzten zwei Jahren auf einen Höchstwert angestiegen, während der vorherige Einbruch auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sei. Durch die geplanten Maßnahmen könne es gelingen, mehr Freiwillige zu gewinnen. Sieger hob hervor, dass Freiwillige vor allem auf heimatnahe Verwendung und einen "sinnstiftenden Dienst" Wert legten.

Generalleutnant a.D. Joachim Wundrak: Wundrak bezweifelte, dass die Bundeswehr den angestrebten Truppenumfang allein mit Freiwilligen erreichen kann. Die Aussetzung der Wehrpflicht sei ein "großer strategischer Fehler" gewesen. Die geplanten Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes reichten nicht aus, um genügend Freiwillige zu gewinnen. Er forderte die Reaktivierung der Wehrpflicht für alle Männer und plädierte für einen dreimonatigen Grundwehrdienst, der zumindest den Bedarf an Soldaten für Sicherungsaufgaben im Rahmen der Territorialverteidigung decken könne. Wehrpflichtige sollten jedoch nur im Inland eingesetzt werden.

Quentin Gärtner (Bundesschülerkonferenz): Gärtner kritisierte, dass die Bedürfnisse junger Menschen im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt und deren Vertreter nicht angehört worden seien. Er forderte, dass Jugendliche gehört werden müssten, und wies darauf hin, dass sie grundsätzlich bereit seien, einen Dienst für die Gesellschaft zu leisten. Allerdings würden sie im aktuellen Bildungssystem darauf nicht vorbereitet. Er forderte ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Förderung junger Menschen, insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Bildung.

Daniela Broda (Deutscher Bundesjugendring e.V.): Broda bemängelte ebenfalls die fehlende Beteiligung von Jugendverbänden bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs und verwies auf positive Erfahrungen mit Jugendbeteiligung im Bundesfamilienministerium. Sie forderte, dass Jugendliche nicht nur über den freiwilligen Wehrdienst, sondern auch über gleichwertige zivile Dienste informiert werden.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:441/25
Eingang im Bundesrat:05.09.2025
Abstimmung:29.12.2025
Status Bundesrat:Zugestimmt