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Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz WDModG)

kein Status
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
Initiator:Bundesministerium der Verteidigung
Status:Verabschiedet, noch nicht verkündet
Letzte Änderung:05.12.2025
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/1853 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Eingegangen
Verknüpfungen:Der Entwurf basiert auf einem Vorhaben aus der vorherigen Legislaturperiode.: Entwurf 20. Legislaturperiode
Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Modernisierung des Wehrdienstes, um die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr angesichts der verschärften Bedrohungslage in Europa (insbesondere durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine) zu stärken. Dazu sollen die Strukturen zur Erfassung, Musterung und ggf. Einberufung von Wehrpflichtigen reaktiviert und modernisiert werden, um ein besseres Lagebild zu erhalten und mehr Freiwillige sowie Reservisten zu gewinnen. Der Gesetzentwurf ermöglicht außerdem, bei Bedarf auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls eine verpflichtende Einberufung zum Grundwehrdienst durch Rechtsverordnung (mit Zustimmung des Bundestages) anzuordnen. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Verteidigung
 
Hintergrund:  
Der Entwurf verweist auf die seit 2011 ausgesetzte Wehrpflicht (die rechtlich weiterbesteht), den Wegfall der entsprechenden Strukturen und das Fehlen eines aktuellen Lagebilds über Wehrpflichtige. Die sicherheitspolitische Lage in Europa, insbesondere die Bedrohung durch Russland, erfordert eine Stärkung der Landes- und Bündnisverteidigung und einen schnellen Personalaufwuchs im Verteidigungsfall. Die Bundeswehr soll auf einen Verteidigungsumfang von 460.000 Soldatinnen und Soldaten einschließlich Reserve vorbereitet werden. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entstehen Mehrausgaben im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung:  
- 2026: 495 Mio. Euro  
- 2027: 603 Mio. Euro  
- 2028: 713 Mio. Euro  
- 2029: 849 Mio. Euro  
Diese Ausgaben werden im Einzelplan 14 gegenfinanziert. Die Kosten für eine verpflichtende Einberufung zum Grundwehrdienst können nicht prognostiziert werden, da unklar ist, ob und wann diese erfolgt und wie viele Personen betroffen wären. Für die Länder und Kommunen entsteht nur ein geringer zusätzlicher Erfüllungsaufwand, da die Meldebehörden bereits jetzt Meldedaten bereithalten müssen; weitergehende Pflichten entfallen sogar. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten im Text. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. Verpflichtende Musterungen sollen ab dem 1. Juli 2027 beginnen. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft, da die Voraussetzungen für einen personellen Aufwuchs ab 2026 geschaffen werden müssen und das Gesetzgebungsverfahren noch 2025 abgeschlossen sein soll. Die verpflichtenden Elemente (Bereitschaftserklärung, Musterung, ggf. Einberufung) betreffen nur Männer, was verfassungsrechtlich durch Artikel 12a GG begründet wird. Der Entwurf sieht zusätzliche Attraktivitätsmaßnahmen für den Wehrdienst vor (z.B. Zuschuss zum Führerschein, bessere Berufsförderung). Die Änderungen führen zu einer Rechts- und Verwaltungsvereinfachung und stehen im Einklang mit Nachhaltigkeitszielen. Interessenvertreter haben nicht wesentlich zum Inhalt beigetragen. Weitere Kosten für Wirtschaft, Verbraucher oder soziale Sicherungssysteme sind nicht zu erwarten. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Einführung einer verpflichtenden Bereitschaftserklärung für alle Wehrpflichtigen ab 2026, die Angaben zu persönlichen Daten, Bereitschaft zum Wehrdienst, körperlicher Eignung, Qualifikationen und ggf. Wehrdienst in fremden Streitkräften enthält 
- Einführung einer verpflichtenden Musterung ab dem 1. Juli 2027 für nach dem 31. Dezember 2007 geborene Männer, um die Tauglichkeit für den Wehrdienst festzustellen 
- Möglichkeit für die Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundestages per Rechtsverordnung die verpflichtende Einberufung zum Grundwehrdienst auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls anzuordnen, wenn der Personalbedarf nicht freiwillig gedeckt werden kann 
- Dauer des Grundwehrdienstes flexibel zwischen sechs und zwölf Monaten, Festlegung durch Rechtsverordnung 
- Begrenzung der Gesamtdauer verpflichtender Wehrübungen, bei freiwilligen Übungen entfällt diese Begrenzung 
- Streichung und Neuordnung von Wehrdienstarten: Besondere Auslandsverwendung, Hilfeleistung im Innern und Ausland künftig nur noch freiwillig und im Soldatengesetz geregelt 
- Einführung eines digitalen Erfassungs- und Datenverarbeitungssystems beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zur Wehrerfassung und Musterungsvorbereitung 
- Verpflichtende Datenübermittlung und -verarbeitung zu Zwecken der Personalplanung, Einberufung und ggf. zur Unterstützung der Arbeitsverwaltung im Verteidigungsfall 
- Möglichkeit zur Befreiung vom Wehrdienst bei Ableistung eines mindestens sechsmonatigen Bundesfreiwilligendienstes, gleichgestellt mit Jugendfreiwilligendiensten 
- Antrag auf Befreiung oder Zurückstellung vom Wehrdienst ab Aufforderung zur Bereitschaftserklärung möglich, auch digital 
- Ärztliche Untersuchung bei der Musterung nur noch im Ermessen der Behörde, wenn keine offensichtlichen Ausschlussgründe vorliegen 
- Einführung von Bußgeldern und Verwaltungsvollstreckung bei Nichtabgabe der Bereitschaftserklärung 
- Anpassung der Regelungen für Kriegsdienstverweigerer: Verpflichtung zum Zivildienst nach Anerkennung, auch bei Einberufung durch Rechtsverordnung 
- Abschaffung des bisherigen Freiwilligen Wehrdienstes (FWDL), stattdessen Möglichkeit eines freiwilligen Wehrdienstes im Status Soldat auf Zeit mit kürzeren Verpflichtungszeiten 
- Einführung eines einmaligen Zuschusses zum Erwerb des Führerscheins Klasse B für bestimmte Soldaten 
- Verbesserte Ansprüche auf Förderung der schulischen und beruflichen Bildung sowie Übergangsgebührnisse für Soldaten auf Zeit mit kurzen Verpflichtungszeiten 
- Einführung eines pauschalen Zuschlags für Fahrtkosten (Pendlerpauschale) für Reservistendienst Leistende 
- Anpassung der Leistungen und Förderungen für Soldaten auf Zeit, insbesondere bei kürzeren Dienstzeiten 
- Einführung des Wehrpflichtsoldgesetzes: Regelung der Geld- und Sachbezüge für Grundwehrdienstleistende und freiwillige Verlängerer, inklusive Entlassungsgeld, Zuschlägen und Sachleistungen 
- Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltungsprozesse rund um Wehrpflicht, Musterung und Einberufung 
- Anpassung und Vereinheitlichung der Datenübermittlung zwischen Meldebehörden, Bundeswehr und Arbeitsverwaltung zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft 
- Inkrafttreten der wesentlichen Regelungen zum 1. Januar 2026, Musterung ab 1. Juli 2027 
 
Redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen wurden nicht berücksichtigt.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:17.07.2025
Datum Kabinettsbeschluss:27.08.2025
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Allgemeine Bewertung

Die Stellungnahmen der befragten Verbände zum Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) zeichnen ein überwiegend kritisches Bild hinsichtlich der geplanten Neuregelungen. Während die Freiwilligkeit des Engagements grundsätzlich begrüßt wird, herrscht breite Einigkeit darüber, dass zivilgesellschaftliche Freiwilligendienste gegenüber dem Wehrdienst gestärkt und gleichwertig behandelt werden müssen. Verpflichtende Elemente, wie Bereitschaftserklärungen oder Musterungen, stoßen insbesondere bei Jugend- und Wohlfahrtsverbänden auf deutliche Ablehnung. Die Vision einer inklusiven, bürokratiearmen und attraktiven Engagementlandschaft, wie sie in der „Vision 2030“ formuliert ist, wird von mehreren Verbänden als Leitbild hervorgehoben.

Meinungen im Detail

1. Verhältnis von Wehrdienst und Freiwilligendiensten
- Fast alle Verbände (AKLHÜ, AWO, Caritas, BAGFW) kritisieren, dass der Gesetzentwurf zwar den Wehrdienst modernisiert, aber die zivilgesellschaftlichen Freiwilligendienste nicht im gleichen Maße stärkt. Sie fordern eine Gleichstellung beider Engagementformen, sowohl in der öffentlichen Kommunikation als auch bei finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen.
- Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) und die AWO lehnen verpflichtende Dienste grundsätzlich ab und fordern, dass Engagement ausschließlich freiwillig erfolgen sollte.

2. Rechtsanspruch und Vision 2030
- AKLHÜ und BAGFW fordern explizit einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Freiwilligendienste, wie er in der Vision 2030 formuliert ist. Diese Vision beinhaltet auch ein existenzsicherndes Freiwilligengeld und individuelle Beratung.
- Die AWO und BAGFW betonen die Notwendigkeit, die Kapazitäten der Freiwilligendienste auszubauen, um Verdrängungseffekte bei einer möglichen Wiedereinführung der Wehrpflicht zu vermeiden.

3. Ausgestaltung von Ersatzdiensten und Bürokratieabbau
- Die Wohlfahrtsverbände (AWO, Caritas, BAGFW) fordern, dass ein möglicher Ersatzdienst (Zivildienst) modern, inklusiv und bürokratiearm ausgestaltet wird. Sie warnen vor einer Rückkehr zu alten, starren Strukturen und plädieren für eine pädagogisch begleitete, praxisnahe Umsetzung.
- Die Caritas fordert zudem die Einbeziehung bestehender Erfahrungen aus Freiwilligendiensten und spricht sich für ein „Resilienzjahr“ aus, das verschiedene Engagementformen verbindet.

4. Information und gesellschaftliche Wertschätzung
- Alle Verbände betonen die Bedeutung einer gleichwertigen Information über alle Dienstoptionen (Wehrdienst, Zivildienst, Freiwilligendienste) für junge Menschen. Die Caritas und die AWO fordern, dass auch für Freiwilligendienste eine Bereitschaftserklärung abgegeben werden kann.
- Die Steigerung der gesellschaftlichen Wertschätzung und Attraktivität zivilgesellschaftlicher Dienste wird von allen Wohlfahrtsverbänden als zentral angesehen.

5. Kritik an verpflichtenden Elementen und Verordnungsermächtigungen
- Besonders der DBJR kritisiert die geplante verpflichtende Bereitschaftserklärung und Musterungspflicht für junge Männer sowie die neue Verordnungsermächtigung zur Einberufung zum Grundwehrdienst bereits im Frieden. Dies wird als Einschränkung der Selbstbestimmung und als Erwartungsdruck für junge Menschen gewertet.
- Der DBJR fordert zudem eine breite gesellschaftliche Debatte über Wehrpflicht und Sicherheitspolitik sowie die echte Einbindung junger Menschen in politische Prozesse.

6. Gleichstellung und Inklusion
- Die Caritas mahnt eine geschlechtergerechte Ausgestaltung und die Vermeidung von Benachteiligungen bestimmter Gruppen an.
- Die BAGFW fordert, dass alle jungen Menschen unabhängig von regionalen Unterschieden oder Wartezeiten Zugang zu Freiwilligendiensten haben sollen.

Fazit

Die Stellungnahmen zeigen ein klares Meinungsbild: Die Freiwilligkeit des Engagements wird begrüßt, verpflichtende Elemente werden jedoch überwiegend abgelehnt. Die Stärkung und Gleichstellung zivilgesellschaftlicher Freiwilligendienste gegenüber dem Wehrdienst ist ein zentrales Anliegen der Verbände. Sie fordern eine moderne, inklusive und bürokratiearme Ausgestaltung aller Engagementformen, einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Freiwilligendienste und eine breite gesellschaftliche Debatte über die Zukunft von Wehr- und Ersatzdiensten. Die Vision 2030 dient dabei als gemeinsames Leitbild für eine zukunftsfähige Engagementlandschaft.

👍 AKLHÜ – Netzwerk und Fachstelle für internationale personelle Zusammenarbeit

„Als AKLHÜ plädieren wir dafür, einen Rechtsanspruch auf Freiwilligendienst mit den weiteren Elementen der Vision 2030 für alle Freiwilligendienstformate im In- und Ausland umzusetzen.“

Der AKLHÜ, ein Netzwerk für internationale personelle Zusammenarbeit, äußert sich zum Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) mit Fokus auf die Auswirkungen auf Internationale Freiwilligendienste und den Entwicklungsdienst. Der Verband begrüßt, dass der neue Wehrdienst auf Freiwilligkeit setzt, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf, um negative Effekte auf Freiwilligendienste bei einer möglichen Wiedereinführung der Wehrpflicht zu vermeiden. Besonders betont wird die Vision 2030, die einen Rechtsanspruch auf Freiwilligendienst, ein existenzsicherndes Freiwilligengeld und individuelle Beratung vorsieht. Der AKLHÜ fordert, dass im Rahmen des WDModG auf Freiwilligendienste hingewiesen und deren Kapazitäten ausgebaut werden. Weiterhin spricht sich der Verband für die Aufnahme und Förderung aller relevanten Freiwilligendienstformate (wie IJFD, weltwärts, kulturweit, ESK) im Zivildienstgesetz (ZDG) und Wehrpflichtgesetz (WPflG) aus. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Freiwilligendienst und die Umsetzung der Vision 2030, 2) Die Anpassung und Modernisierung des Zivildienstgesetzes zur Berücksichtigung neuer und bestehender Freiwilligendienstformate als Ersatzdienst, 3) Die Notwendigkeit, Verdrängungseffekte und Kapazitätsengpässe bei Freiwilligendiensten im Falle einer Wehrpflicht zu vermeiden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 14.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 AWO Bundesverband e.V.

„Die AWO lehnt jede Form eines Pflichtdienstes grundsätzlich ab. Im besten Fall lassen sich für das Gemeinwohlengagement im zivilen Bereich (ausreichend) viele Menschen für einen freiwilligen Gesellschaftsdienst gewinnen. Diese Option wäre nicht nur die finanziell günstigste, bürokratieärmste und inklusivste, sondern sie hätte auch die nachhaltigsten Effekte.“

Der AWO Bundesverband e.V. (Arbeiterwohlfahrt) äußert sich zum Referentenentwurf des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG). Die AWO betont, dass sie als Wohlfahrtsverband sowohl von einer möglichen Wiedereinsetzung der Wehrpflicht als auch von Änderungen im Bereich der Freiwilligendienste direkt betroffen wäre. Die Stellungnahme hebt hervor, dass gesellschaftliche Resilienz nicht nur durch militärisches Engagement, sondern ebenso durch zivilgesellschaftliches Engagement gestärkt werden sollte. Die AWO spricht sich grundsätzlich gegen jegliche Form eines Pflichtdienstes aus und fordert, dass bei einer möglichen Wiedereinsetzung des Zivildienstes die Erfahrungen aus der Vergangenheit kritisch ausgewertet und unnötige Bürokratie vermieden werden. Sie plädiert für eine gleichwertige Information über Wehrdienst und Freiwilligendienste (wie das Freiwillige Soziale Jahr, FSJ, und den Bundesfreiwilligendienst) und fordert, dass auch für diese eine Bereitschaftserklärung abgegeben werden kann. Besonders ausführlich behandelt werden: (1) Die Auswirkungen einer möglichen Wiedereinsetzung von Wehrpflicht und Zivildienst auf bestehende Freiwilligendienste, (2) die Notwendigkeit, die Attraktivität und gesellschaftliche Wertschätzung aller Dienstformen zu steigern, und (3) die Forderung nach einer inklusiven, bürokratiearmen Ausgestaltung zivilgesellschaftlicher Dienste, wie sie in der gemeinsam mit anderen Verbänden entwickelten 'Vision 2030' dargelegt wird.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 08.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW)

„Wehrhaftigkeit drückt sich nicht allein in militärischer Stärke aus, sondern ebenso in gesellschaftlicher Resilienz und Demokratiefähigkeit. Die Wiedereinsetzung des Wehrersatzdienstes darf nicht als bloße Reaktivierung früherer Strukturen verstanden werden, sondern sollte als Chance genutzt werden, die Vision 2030 'Recht auf einen Freiwilligendienst' umzusetzen.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) äußert sich zum Referentenentwurf des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG) und konzentriert sich dabei auf die Stärkung der Freiwilligendienste und die Ausgestaltung eines möglichen Wehrersatzdienstes. Die BAGFW betont, dass Wehrhaftigkeit nicht nur militärisch, sondern auch durch gesellschaftliche Resilienz und Demokratiefähigkeit erreicht wird. Sie fordert, zivilgesellschaftliche Dienste von Anfang an mitzudenken und einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Freiwilligendienste parallel zur Ausweitung des Wehrdienstes zu verankern. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Notwendigkeit, Freiwilligendienste und einen möglichen Ersatzdienst so auszugestalten, dass die Interessen der jungen Menschen gewahrt bleiben und bestehende Freiwilligendienste nicht verdrängt werden; 2) Die Forderung nach einer praxisnahen, pädagogisch begleiteten Ausgestaltung eines Ersatzdienstes, statt einer Rückkehr zu alten, bürokratischen Strukturen; 3) Die Vision 2030, die einen Rechtsanspruch auf Freiwilligendienste, ein angemessenes Freiwilligengeld und individuelle Beratung vorsieht. Die BAGFW plädiert dafür, die Attraktivität der Freiwilligendienste zu steigern und alle jungen Menschen unabhängig von regionalen Unterschieden oder Wartezeiten zu erreichen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 14.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Deutscher Bundesjugendring

„Der Gesetzentwurf greift tief in das Selbstbestimmungsrecht junger Menschen ein und schafft strukturelle Voraussetzungen für eine mögliche Reaktivierung der Wehrpflicht – ohne offene, transparente und beteiligungsorientierte gesellschaftliche Debatte.“

Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) lehnt den Referentenentwurf des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG) aus Sicht junger Menschen ab. Der DBJR spricht sich grundsätzlich gegen jede Form verpflichtender Dienste – ob militärisch oder zivil – aus und betont, dass Engagement freiwillig und nicht durch Zwang erfolgen muss. Besonders kritisch bewertet der DBJR die geplante verpflichtende Bereitschaftserklärung für junge Männer, die Musterungspflicht ab Jahrgang 2008 sowie die neue Verordnungsermächtigung zur Einberufung zum Grundwehrdienst bereits bei einer nicht näher definierten 'verteidigungspolitischen Lage'. Der Verband kritisiert, dass junge Menschen dadurch unter Erwartungsdruck gesetzt und in ihrer Selbstbestimmung eingeschränkt werden. Zudem wird die einseitige Förderung des militärischen Engagements gegenüber zivilgesellschaftlichem Engagement bemängelt. Der DBJR fordert eine gleichwertige Förderung aller Engagementformen, eine echte Einbindung junger Menschen in politische Prozesse und eine breite gesellschaftliche Debatte über Wehrpflicht und Sicherheit. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Ablehnung verpflichtender Bereitschaftserklärungen und Musterungen, (2) die Kritik an der neuen Verordnungsermächtigung zur Einberufung im Frieden, und (3) die Forderung nach einer Gesamtstrategie für freiwilliges zivilgesellschaftliches Engagement.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 13.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Deutscher Caritasverband e.V.

„Gesellschaftliche Resilienz entsteht nicht allein durch militärische Verteidigungsfähigkeit, sondern vor allem durch Gemeinsinn, zivilgesellschaftliches Engagement und eine starke soziale Infrastruktur.“

Der Deutsche Caritasverband e.V. bewertet den Referentenentwurf zum Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) vor dem Hintergrund seiner langjährigen Erfahrung mit Zivildienst und Freiwilligendiensten. Die Stellungnahme begrüßt, dass der Gesetzentwurf auf Freiwilligkeit setzt und die gesamtstaatliche Verteidigung stärken will, kritisiert jedoch, dass die Stärkung des Wehrdienstes nicht mit einer gleichzeitigen Stärkung der zivilgesellschaftlichen Freiwilligendienste (wie Bundesfreiwilligendienst oder Freiwilliges Soziales Jahr) einhergeht. Der Verband fordert, dass Freiwilligendienste und Wehrdienst gleichwertig behandelt und beworben werden, um jungen Menschen echte Wahlmöglichkeiten zu bieten. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Notwendigkeit, junge Menschen umfassend und gleichberechtigt über alle gesellschaftlichen Dienstoptionen zu informieren, (2) die Forderung nach gleichen finanziellen Rahmenbedingungen (z.B. Zuschuss zum Führerschein) für alle Freiwilligendienstleistenden, und (3) die Einbeziehung der Erfahrungen aus den bestehenden Freiwilligendiensten bei der Ausgestaltung eines möglichen Ersatzdienstes. Der Verband spricht sich für ein freiwilliges Resilienzjahr aus, das verschiedene Engagementformen (militärisch, zivil, Katastrophenschutz) gleichwertig verbindet und betont die Bedeutung einer starken sozialen Infrastruktur für gesellschaftliche Resilienz. Die Stellungnahme mahnt Nachbesserungen im Gesetzesentwurf an, insbesondere zur Gleichstellung zivilgesellschaftlicher Dienste, zur geschlechtergerechten Ausgestaltung und zur Vermeidung von Benachteiligungen bestimmter Gruppen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 14.08.2028
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 7 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden e.V. (AGDF) | 24.11.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Berücksichtigung der Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren und in der Umsetzung des Gesetzes

Lobbyregister-Nr.: R001308 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 67767

Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) | 23.09.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) begrüßt, dass der Entwurf zum Wehrdienst-Modernisierungsgesetz auf Freiwilligkeit setzt und keine Wehrpflicht reaktiviert. Verpflichtende Gesellschaftsdienste lehnt der BDKJ ab: Engagement muss freiwillig und selbstbestimmt sein. Zivile Freiwilligendienste wie das FSJ sind für gesellschaftlichen Zusammenhalt zentral und müssen gleichwertig berücksichtigt werden. Der BDKJ fordert einen Rechtsanspruch auf Freiwilligendienste (vgl. „Vision 2030“), faire Rahmenbedingungen und die Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure in die Ausgestaltung möglicher Ersatzdienste. Ziel ist, jungen Menschen echte Chancen auf Engagement und Lernen zu sichern, ohne soziale Dienste abzuwerten oder den Zugang zu erschweren.

Lobbyregister-Nr.: R001876 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 65623

Bundesschülerkonferenz | 24.11.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Bundesschülerkonferenz (BSK) tritt dafür ein, dass sich junge Menschen aktiv in politische Prozesse einbringen können und damit ein grundlegendes Demokratieverständnis entwickeln.

Lobbyregister-Nr.: R005809 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 65357

Deutsches Rotes Kreuz e.V. | 24.11.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Das DRK befürwortet ausdrücklich die Beibehaltung und Stärkung des Prinzips der Freiwilligkeit im Wehrdienstmodernisierungsgesetz. Gleichzeitig plädiert das DRK dafür, das Gesetz im Sinne einer ganzheitlichen Gesamtverteidigung auszugestalten, die auch den Zivil- und Katastrophenschutz als gleichrangigen Bestandteil berücksichtigt. Nur durch die enge Verzahnung militärischer und ziviler Strukturen, den Ausbau bestehender Freiwilligendienste sowie die klare gesetzliche Verankerung eines zivilen Ersatzdienstes kann eine moderne, resiliente und gesellschaftlich breit getragene Sicherheitsarchitektur entstehen.

Lobbyregister-Nr.: R001476 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 68257

Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) | 24.11.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Berücksichtigung der Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren und in der Umsetzung des Gesetzes

Lobbyregister-Nr.: R000988 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 68069

KM8 Rechtsanwältinnen & Rechtsanwälte | 10.10.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Einflussnahme richtet sich gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht.

Lobbyregister-Nr.: R007638 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 66544

Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. | 29.09.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Aus Sicht der vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. enthalten die Entwürfe für das Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz sowie das Wehrdienstmodernisierungsgesetz wichtige Maßnahmen zur Erhöhung der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Es sind jedoch weitere Schritte notwendig.

Lobbyregister-Nr.: R000989 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 65942

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:29.09.2025
Erste Beratung:16.10.2025
Abstimmung:05.12.2025
Drucksache:21/1853 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Arbeit und Soziales03.12.2025Tagesordnung
Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend03.12.2025Tagesordnung
Haushaltsausschuss03.12.2025Tagesordnung
Innenausschuss03.12.2025Tagesordnung
Verteidigungsausschuss10.11.2025Anhörung
Anhörung
Anhörung
Anhörung
Verteidigungsausschuss03.12.2025Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 10.11.2025 im Ausschuss für Verteidigungsausschuss statt.

Sönke Neitzel (Universität Potsdam): Neitzel kritisierte, dass die von der Bundesregierung angestrebte Truppenstärke von 260.000 aktiven Soldaten und 200.000 Reservisten "diffus" sei und das Verteidigungsministerium eine schlüssige Ableitung dieser Zahlen schuldig geblieben sei. Er bezeichnete es als "absurd", dass der konkrete Truppenaufwuchs erst bis Frühjahr 2026 vorgelegt werden soll, da die Anforderungen der Nato schon lange bekannt seien. Neitzel bezweifelte, dass die Bundeswehr den angestrebten Umfang allein mit Freiwilligen erreichen könne und bezeichnete die Aussetzung der Wehrpflicht als "großen strategischen Fehler". Er sprach sich für eine Auswahlwehrpflicht nach schwedischem Vorbild aus und stellte fest, dass die Wehrgerechtigkeit in Friedenszeiten ohnehin nie gegeben gewesen sei. Zudem kritisierte er die Überalterung der Bundeswehr und dass nur 50 Prozent der Truppe mit dem Kernauftrag beschäftigt seien.

Oberst André Wüstner (Deutscher Bundeswehrverband): Wüstner bemängelte, dass die Festsetzung des Verteidigungsumfangs lediglich eine "erste grob geschätzte Ableitung" sei, die nicht auf einem politisch gebilligten neuen Fähigkeitsprofil beruhe. Seiner Einschätzung nach liegt der benötigte Umfang der aktiven Truppe eher oberhalb von 300.000 Soldaten. Auch er bezweifelte, dass genug Freiwillige gewonnen werden können, und plädierte wie Neitzel für eine Auswahlwehrpflicht nach schwedischem Modell. Er forderte, dass bereits jetzt ein Mechanismus im Gesetz verankert werden müsse, um Wehrpflichtige einzuziehen, falls nicht genügend Freiwillige zur Verfügung stehen. Wüstner betonte, dass das Personalproblem der Bundeswehr weder mit Freiwilligen noch mit Wehrpflichtigen, die nur wenige Monate dienen, gelöst werden könne. Die größte Herausforderung liege bei Zeit- und Berufssoldaten, weshalb die Personalstruktur der Bundeswehr umgebaut werden müsse.

Generalleutnant Robert Karl Sieger (Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr): Sieger verwies darauf, dass der konkrete Truppenaufwuchs bis Frühjahr 2026 vorgelegt werden soll. Im Gegensatz zu Neitzel und Wüstner argumentierte er, dass das Potenzial an Freiwilligen noch nicht ausgeschöpft sei. Die Bewerberzahlen und Einstellungen seien in den letzten zwei Jahren auf einen Höchstwert angestiegen, während der vorherige Einbruch auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sei. Durch die geplanten Maßnahmen könne es gelingen, mehr Freiwillige zu gewinnen. Sieger hob hervor, dass Freiwillige vor allem auf heimatnahe Verwendung und einen "sinnstiftenden Dienst" Wert legten.

Generalleutnant a.D. Joachim Wundrak: Wundrak bezweifelte, dass die Bundeswehr den angestrebten Truppenumfang allein mit Freiwilligen erreichen kann. Die Aussetzung der Wehrpflicht sei ein "großer strategischer Fehler" gewesen. Die geplanten Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes reichten nicht aus, um genügend Freiwillige zu gewinnen. Er forderte die Reaktivierung der Wehrpflicht für alle Männer und plädierte für einen dreimonatigen Grundwehrdienst, der zumindest den Bedarf an Soldaten für Sicherungsaufgaben im Rahmen der Territorialverteidigung decken könne. Wehrpflichtige sollten jedoch nur im Inland eingesetzt werden.

Quentin Gärtner (Bundesschülerkonferenz): Gärtner kritisierte, dass die Bedürfnisse junger Menschen im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt und deren Vertreter nicht angehört worden seien. Er forderte, dass Jugendliche gehört werden müssten, und wies darauf hin, dass sie grundsätzlich bereit seien, einen Dienst für die Gesellschaft zu leisten. Allerdings würden sie im aktuellen Bildungssystem darauf nicht vorbereitet. Er forderte ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Förderung junger Menschen, insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Bildung.

Daniela Broda (Deutscher Bundesjugendring e.V.): Broda bemängelte ebenfalls die fehlende Beteiligung von Jugendverbänden bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs und verwies auf positive Erfahrungen mit Jugendbeteiligung im Bundesfamilienministerium. Sie forderte, dass Jugendliche nicht nur über den freiwilligen Wehrdienst, sondern auch über gleichwertige zivile Dienste informiert werden.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:441/25
Eingang im Bundesrat:05.09.2025
Status Bundesrat:Eingegangen