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Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit

Der Entwurf wurde in 1. Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit
Initiator:Bundesministerium des Inneren
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:08.07.2026
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/6132 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
🟣🟣 Beteiligungsfrist ca. 3-4 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Verbändebeteiligung:Start: 11.03.2026
Hinweis:Der erste Entwurf wurde im Juni 2025 von Netzpolitik.org veröffentlicht.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Ermittlungsbefugnisse der Polizeibehörden des Bundes im Bereich der digitalen Technologien zu stärken, um auf die zunehmenden Bedrohungen durch Terrorismus, Extremismus und organisierte Kriminalität angemessen reagieren zu können. Die Lösung sieht vor, den Polizeibehörden rechtliche Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse, zum biometrischen Internetabgleich sowie zum Testen und Trainieren von IT-Produkten (einschließlich KI-Systemen) zu geben. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, federführend zuständig ist das Bundesministerium des Innern
 
Hintergrund:  
Im Gesetzentwurf wird ausführlich auf die aktuelle Sicherheitslage eingegangen: Die Bedrohungslage ist geprägt durch terroristische Organisationen (insbesondere den „Islamischen Staat“), internationale Konflikte, zunehmende Angriffe auf kritische Infrastrukturen durch Linksextremisten, schwere Gewalttaten durch Einzeltäter und eine wachsende Gewaltbereitschaft in der organisierten Kriminalität. Die Notwendigkeit neuer technischer Befugnisse wird mit diesen Entwicklungen und der Notwendigkeit, große Datenmengen effizient auswerten zu können, begründet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf Teil eines Gesetzespakets ist, das auch einen weiteren Entwurf zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus umfasst. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entstehen erhebliche Kosten:  
- Für den Aufbau und die Entwicklung der technischen Umgebung zur automatisierten Datenanalyse fallen einmalig 20,7 Mio. Euro (2027) und 20 Mio. Euro (2028) an.  
- Jährliche Mehrkosten für Lizenz-, Betriebs-, Wartungs- und Pflegekosten steigen von 20,7 Mio. Euro (2027) auf 27 Mio. Euro (ab 2030).  
- Beim Bundeskriminalamt entstehen jährliche Mehrkosten für Datenanalyse und biometrischen Internetabgleich, die von 7,6 Mio. Euro (2027) auf 4,05 Mio. Euro (ab 2030) sinken, sowie zusätzliche Personalkosten für 56 Stellen (22 hD, 34 gD) in Höhe von 7,62 Mio. Euro jährlich.  
- Bei der Bundespolizei steigen die jährlichen Kosten von 2,66 Mio. Euro (2027) auf 5,45 Mio. Euro (ab 2030) sowie Personalkosten für 36 Stellen (11 hD, 25 gD) in Höhe von 4,793 Mio. Euro jährlich.  
- Für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lassen sich die Kosten derzeit nicht beziffern.  
- Für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.  
- Es werden keine Einnahmen erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Keine konkreten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist ausdrücklich als besonders eilbedürftig gekennzeichnet, damit das Gesetzgebungsverfahren zügig abgeschlossen werden kann. Es wird betont, dass die Polizeibehörden dringend die neuen Befugnisse benötigen, um schwerwiegende Kriminalität und Gefahren effektiv bekämpfen zu können. Eine Befristung oder Evaluierung der Regelungen ist nicht vorgesehen, die Anwendung unterliegt jedoch parlamentarischer Kontrolle und bestehenden Berichtspflichten. Der Entwurf ist mit EU-Recht und internationalen Verträgen vereinbar. Interessenvertreter außerhalb der Bundesverwaltung waren an der Erstellung nicht beteiligt. Es sind keine weiteren Kosten oder demografierelevanten Auswirkungen zu erwarten. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
Bundeskriminalamtgesetz (BKAG): 
 
- Das Bundeskriminalamt (BKA) erhält die Befugnis, biometrische Daten (z.B. Lichtbilder) automatisiert mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abzugleichen, um Personen zu identifizieren, Aufenthaltsorte zu ermitteln und Tat-Zusammenhänge zu erkennen. 
- Der Abgleich darf nur bei Vorliegen eines konkreten Tatverdachts oder einer konkretisierten Gefahrenlage und nur zur Ergänzung bereits vorhandener Ermittlungsunterlagen erfolgen. 
- Es dürfen nur allgemein öffentlich zugängliche Daten (z.B. öffentlich sichtbare Social-Media-Inhalte) genutzt werden, keine Daten aus geschützten Bereichen oder Privatkommunikation. 
- Eine Echtzeitüberwachung (z.B. von Live-Streams) ist ausgeschlossen. 
- Die Maßnahme ist auf bestimmte Personengruppen (Tatverdächtige, Zeugen, Opfer, Kontaktpersonen) beschränkt und unterliegt strengen Zweckbindungen und Löschpflichten. 
- Daten dürfen nur weiterverarbeitet werden, wenn sich daraus ein konkreter Ermittlungsansatz ergibt, ansonsten sind sie unverzüglich zu löschen. 
- Die Übermittlung der Daten an andere Stellen (auch ins Ausland) ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, insbesondere wenn das BKA den Abgleich technisch nicht selbst durchführen kann oder zur nationalen Sicherheit erforderlich ist; für Drittstaaten ist ein richterlicher Beschluss nötig. 
- Einführung einer Befugnis zur automatisierten Datenanalyse: Das BKA darf rechtmäßig gespeicherte Daten automatisiert zusammenführen und analysieren, um neue Erkenntnisse zu gewinnen, sofern eine konkretisierte Gefahr für besonders gewichtige Rechtsgüter oder ein Verdacht auf schwere Straftaten vorliegt. 
- Die automatisierte Datenanalyse darf nicht direkt auf externe Datenquellen zugreifen, sondern nur auf bereits rechtmäßig erhobene und gespeicherte Daten. 
- Es gelten besondere Anforderungen an Datenschutz, Datensicherheit, Protokollierung und Kontrolle durch Datenschutzbeauftragte; diskriminierende Algorithmen müssen technisch-organisatorisch verhindert werden. 
- Automatisierte Einzelfallentscheidungen ohne menschliche Kontrolle sind verboten. 
- IT-Produkte zur Datenanalyse dürfen nur von geschultem Personal genutzt werden und unterliegen strengen Datenschutzanforderungen; vor Inbetriebnahme ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung und Anhörung der Datenschutzaufsicht erforderlich. 
- Das BKA erhält eine ausdrückliche Rechtsgrundlage, IT-Produkte (einschließlich KI-Systeme) mit Echtdaten zu entwickeln, zu testen und zu trainieren, sofern dies erforderlich ist und keine anonymisierten Daten verwendet werden können; Daten aus besonders eingriffsintensiven Maßnahmen dürfen hierfür nicht genutzt werden. 
- Übermittlung von Daten zum Testen und Trainieren an Dritte ist unter strengen Voraussetzungen möglich und zweckgebunden. 
 
Bundespolizeigesetz (BPolG): 
 
- Die Bundespolizei erhält die Befugnis, biometrische Daten automatisiert mit öffentlich zugänglichen Internetdaten abzugleichen, insbesondere zur Abwehr von Gefahren im Grenzschutz, bei Bahnanlagen, im Luft- und Seeverkehr sowie zum Schutz von Verfassungsorganen. 
- Die Maßnahme dient insbesondere der Identifizierung von Schleusern, Saboteuren und zur Verhinderung von Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit. 
- Auch die Bundespolizei darf IT-Produkte mit Echtdaten entwickeln, testen und trainieren, unter Beachtung der gleichen Datenschutz- und Zweckbindungsregeln wie beim BKA. 
- Einführung einer Befugnis zur automatisierten Datenanalyse für die Bundespolizei zur Erkennung von Täter- und Tatzusammenhängen, insbesondere bei organisierter Kriminalität, Sabotage und Angriffen auf kritische Infrastrukturen. 
- Protokollierungspflichten werden ausgeweitet, insbesondere muss die Zielperson bei diesen Maßnahmen dokumentiert werden. 
 
Asylgesetz (AsylG): 
 
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhält die Befugnis, zur Feststellung der Identität oder Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden biometrische Lichtbilder automatisiert mit öffentlich zugänglichen Internetdaten abzugleichen. 
- Die Maßnahme ist technikneutral und kann mit eigenen oder kommerziellen IT-Produkten durchgeführt werden. 
- Es dürfen nur allgemein öffentlich zugängliche Daten genutzt werden, keine geschützten oder privaten Inhalte. 
- Vor Entscheidungen müssen die Ergebnisse des Abgleichs von zwei Personen überprüft und bestätigt werden; Zweifel gehen zugunsten des Asylsuchenden. 
- Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung sind unverzüglich zu löschen und zu dokumentieren. 
- Betroffene sind über Zweck, Umfang und Durchführung der Maßnahme zu informieren. 
- Übermittlung der Daten an andere Stellen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 
- Die Maßnahme ist gegenüber anderen Befugnissen (z.B. Auslesen persönlicher Datenträger) das mildere Mittel und jeweils auf Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu prüfen. 
 
Weitere Hinweise: 
 
- Für alle automatisierten Datenanalysen und biometrischen Abgleiche gelten die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und der neuen EU-KI-Verordnung, insbesondere zu Transparenz, menschlicher Aufsicht, Vermeidung von Diskriminierung und Datensicherheit. 
- Redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen wurden nicht berücksichtigt. 
 
Stellungnahmen:  
Hier ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte des bereitgestellten Textes, der die Begründung und Erläuterung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG), des Bundespolizeigesetzes (BPolG) und des Asylgesetzes (AsylG) enthält: 
 
1. Einführung neuer Ermittlungsbefugnisse für Bundeskriminalamt, Bundespolizei und BAMF: 
- Das Bundeskriminalamt (BKA) erhält die ausdrückliche Befugnis, biometrische Daten (z.B. Lichtbilder) automatisiert mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abzugleichen, um Personen zu identifizieren, Aufenthaltsorte zu ermitteln und Tat-Zusammenhänge zu erkennen. Dies gilt insbesondere für schwere und organisierte Kriminalität, Terrorismusabwehr und den Schutz von Verfassungsorganen. 
- Die Bundespolizei erhält vergleichbare Befugnisse zur Gefahrenabwehr, insbesondere im Kontext von Schleusungen, Sabotageakten und dem Schutz kritischer Infrastrukturen. 
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) darf zur Identitäts- und Staatsangehörigkeitsfeststellung biometrische Abgleiche mit öffentlich zugänglichen Internetdaten durchführen. 
 
2. Automatisierte Datenanalyse: 
- Das BKA und die Bundespolizei dürfen automatisierte Anwendungen zur Datenanalyse nutzen, um große und komplexe Datenbestände effizient auszuwerten. Ziel ist es, neues Wissen zu generieren und Zusammenhänge zwischen Taten und Tätern zu erkennen. 
- Die automatisierte Datenanalyse ist nur bei Vorliegen einer konkretisierten Gefahrenlage oder bei Verdacht auf schwere Straftaten zulässig. Die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts werden berücksichtigt. 
- Die Datenanalyse bezieht sich nur auf Daten, die den Behörden bereits rechtmäßig vorliegen. Ein direkter Zugriff auf externe Register oder Internetdienste ist ausgeschlossen, außer die Daten wurden zuvor rechtmäßig erhoben. 
 
3. Datenschutz und technische Vorgaben: 
- Es gibt strenge Vorgaben zur Zweckbindung, Löschung und Protokollierung der Daten. Daten, die nicht für das konkrete Verfahren benötigt werden, sind unverzüglich zu löschen. 
- Besonders schutzwürdige Daten (z.B. aus verdeckten Maßnahmen) dürfen nicht für das Training von IT-Systemen genutzt werden. 
- Die eingesetzten IT-Systeme müssen technisch-organisatorisch gegen Diskriminierung und Missbrauch abgesichert sein. Es gelten die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und der neuen KI-Verordnung. 
- Automatisierte Einzelfallentscheidungen ohne menschliche Kontrolle sind verboten. 
 
4. Entwicklung und Test von IT-Produkten: 
- BKA und Bundespolizei dürfen IT-Produkte, einschließlich KI-Systemen, mit Echtdaten entwickeln, testen und trainieren, sofern dies erforderlich und datenschutzrechtlich abgesichert ist. 
- Für besonders eingriffsintensive Daten gibt es zusätzliche Schutzmaßnahmen und Einschränkungen. 
 
5. Übermittlung an Dritte: 
- Die Übermittlung von Daten an andere Behörden oder an Stellen in EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten ist unter engen Voraussetzungen möglich, insbesondere wenn das BKA oder die Bundespolizei den Abgleich technisch nicht selbst durchführen können. 
- Für Übermittlungen in Drittstaaten ist ein richterlicher Beschluss erforderlich. 
 
6. Spezielle Regelungen für den Schutz von Verfassungsorganen: 
- Es werden besondere Befugnisse für den Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des BKA geschaffen, um auf die erhöhte Gefährdungslage (z.B. durch Radikalisierung) reagieren zu können. 
 
7. Änderungen im Asylgesetz: 
- Das BAMF erhält eine eigenständige Befugnis zum biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten zur Identitäts- und Staatsangehörigkeitsfeststellung. Die Maßnahme ist auf das mildere Mittel beschränkt und darf nicht in private Datenbestände eingreifen. 
- Die betroffenen Personen müssen informiert werden, und es gelten strenge Dokumentations- und Löschungspflichten. 
 
8. Bezug auf Rechtsprechung und EU-Recht: 
- Die Regelungen setzen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Datenanalyse und zum Datenschutz um. 
- Es wird auf die Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und der neuen KI-Verordnung geachtet, insbesondere hinsichtlich Diskriminierungsfreiheit, Transparenz und menschlicher Kontrolle. 
 
Fazit: Der Gesetzentwurf erweitert die technischen und rechtlichen Möglichkeiten von BKA, Bundespolizei und BAMF zur Nutzung moderner IT- und KI-Systeme für die Kriminalitätsbekämpfung, Gefahrenabwehr und Identitätsfeststellung. Gleichzeitig werden hohe Anforderungen an Datenschutz, Zweckbindung, Transparenz und Kontrolle gestellt, um Missbrauch und Grundrechtsverletzungen zu verhindern.

Informationen aus dem Ministerium
Datum Referentenentwurf:26.06.2025
Datum Kabinettsbeschluss:29.04.2026
Referentenentwurf:Download PDF
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Der Gesetzentwurf dient der Stärkung der Inneren Sicherheit. Er umfasst Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse, für den biometrischen Internetabgleich sowie das Testen und Trainieren von IT-Produkten. Dafür enthält er Änderungen im Bundeskriminalamtgesetz, Bundespolizeigesetz und Asylgesetz. Die automatisierte Datenanalyse ist ein zentraler Baustein, um die stetig wachsenden Datenmengen in polizeilichen Gefahrenabwehr- sowie Ermittlungsverfahren verarbeiten zu können und Verbindungen zwischen Daten zu finden. Der biometrische Internetabgleich ist erforderlich, um Personen zu identifizieren, lokalisieren sowie Tat-Täter-Zusammenhänge zu erschließen. Die Befugnis betrifft ausschließlich öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet. Der Gesetzentwurf enthält mit der Befugnis zum Testen und Trainieren von IT-Produkten, einschließlich KI, eine Rechtsgrundlage zur (Weiter-)Entwicklung von IT-Systemen. 
 
Datum der Kabinettfassung: 29.04.2026 (geplant)“

Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium des Inneren:

„Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter Dritter oder sonstige Personen außerhalb der Bundesverwaltung sind nicht an der Erstellung des Entwurfs beteiligt worden.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
In den vorliegenden Stellungnahmen finden sich kaum konkrete Angaben zum Zeitraum der Beteiligungsphase. Lediglich der Deutsche Anwaltverein (DAV) weist auf eine „abermals extrem kurze Stellungnahmefrist“ hin, ohne diese näher zu beziffern. Die Daten der Eingänge der Aufforderungen und der Stellungnahmen lassen darauf schließen, dass die Frist zwischen dem 12.03.2026 (frühester bekannter Eingang der Aufforderung) und dem 06.04.2026 (spätester Stellungnahmeeingang) lag, was einem Zeitraum von etwa dreieinhalb Wochen entspricht. Da jedoch keine der Organisationen explizite Angaben zur Dauer der Beteiligungsphase macht, kann keine genaue Berechnung erfolgen.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zu den geplanten Gesetzesänderungen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus ist stark polarisiert. Polizeigewerkschaften und der Bund Deutscher Kriminalbeamter begrüßen die Reformen grundsätzlich und sehen sie als notwendig zur Anpassung an die digitale Realität und zur effektiven Bekämpfung schwerer Kriminalität. Demgegenüber lehnen zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen, Juristenverbände, Datenschutz- und Grundrechtsorganisationen sowie die Internetwirtschaft die Entwürfe in ihrer aktuellen Form ab und kritisieren sie zum Teil als verfassungswidrig, unverhältnismäßig und grundrechtsgefährdend. Besonders kontrovers werden die geplanten automatisierten biometrischen Abgleiche, die automatisierte Datenanalyse und die Verwendung personenbezogener Daten zum Training von IT-Systemen diskutiert.

Meinungen im Detail
1. Automatisierte biometrische Abgleiche und Datenanalyse
Polizeigewerkschaften (GdP, DPolG, BDK) befürworten die Einführung automatisierter biometrischer Abgleiche und Datenanalysen als dringend notwendig für die moderne Polizeiarbeit. Sie betonen die Bedeutung rechtssicherer, praxistauglicher und gerichtsfester Regelungen sowie den Schutz sensibler Daten. Der BDK weist auf die Abhängigkeit von außereuropäischen Anbietern und die Notwendigkeit einer leistungsfähigen IT-Infrastruktur hin. Im Gegensatz dazu kritisieren zivilgesellschaftliche Organisationen (u.a. Amnesty International, AlgorithmWatch, Chaos Computer Club, Humanistische Union, Pro Asyl, D64, Digitale Gesellschaft, BAG, Neue Richter*innenvereinigung, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein, Seebrücke, Vereinigung Demokratischer Jurist*innen) sowie Juristenverbände (DAV, BRAK) und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) die Maßnahmen als verfassungswidrig, unverhältnismäßig und als Gefahr für Grundrechte, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung. Sie warnen vor Massenüberwachung, Diskriminierung, fehlender Transparenz, mangelndem Rechtsschutz und der Möglichkeit, dass auch Unbeteiligte, Opfer und Zeug*innen erfasst werden. AlgorithmWatch und GFF betonen die unions- und datenschutzrechtlichen Defizite, insbesondere bei der Nutzung privater und ausländischer Anbieter. Eco kritisiert die Unbestimmtheit des Begriffs „öffentlich zugängliche Daten“ und die Risiken für Grundrechte und Diskriminierung.

2. Zweckbindung, Datenweitergabe und Training von IT-Systemen
Mehrere Organisationen (GFF, DAV, AG KRITIS, BRAK, AlgorithmWatch, zivilgesellschaftliche Verbände) kritisieren die geplante Weiterverarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten an private Unternehmen zum Training von IT-Systemen als problematisch. Sie bemängeln die Aufweichung des Zweckbindungsgrundsatzes, die unzureichende Begrenzung und Kontrolle der Maßnahmen sowie die Gefahr, dass auch rechtswidrig erhobene oder sachlich unrichtige Daten verwendet werden könnten. Die GdP und der BDK fordern, dass technische Systeme die Arbeit unterstützen, aber nicht die menschliche Entscheidung ersetzen dürfen, und dass Datensicherheit sowie staatliche Souveränität gewährleistet bleiben. Die AG KRITIS fordert den Ausschluss besonders sensibler Daten vom Training und eine befristete, evaluierte Einführung der Maßnahmen.

3. Rechtsschutz, Kontrolle und Transparenz
Zivilgesellschaftliche Organisationen, Juristenverbände und die BRAK fordern strengere Eingriffsschwellen, einen Richtervorbehalt, Benachrichtigungspflichten für Betroffene, klare Haftungsregelungen, umfassende Transparenz und spezialisierte Kontrolle. Sie kritisieren die fehlende Differenzierung zwischen Beschuldigten und Unbeteiligten sowie die mangelnde Einbindung externer Sachverständiger und zivilgesellschaftlicher Akteure in die Gesetzgebung als demokratiepolitisch problematisch. Die DPolG weist auf die mangelnde Systematik und Übersichtlichkeit der gesetzlichen Regelungen hin und fordert eine grundlegende Überarbeitung der Polizeigesetze.

4. Begriffsdefinitionen und Gesetzessystematik
dbb beamtenbund und tarifunion kritisiert die unklare Bezugnahme auf die Bundespolizei und die problematische Begriffswahl bei Algorithmen (z.B. „hausgebildet“), was zu Unklarheiten im Gesetzestext führt. Sie fordern klarere und verständlichere Begriffsdefinitionen. Die DPolG bemängelt die zunehmende Unübersichtlichkeit und die punktuelle Änderung einzelner Paragraphen ohne Gesamtreform.

5. Verfassungsrechtliche und unionsrechtliche Bedenken
Insbesondere die GFF, der DAV, AlgorithmWatch, AG KRITIS, BRAK und zahlreiche NGOs halten die Entwürfe in weiten Teilen für verfassungswidrig und nicht mit europäischem Datenschutzrecht und der KI-Verordnung vereinbar. Sie warnen vor einer tiefgreifenden Veränderung der Strafverfahrensarchitektur und einer Aushöhlung der Grundrechte.

6. Forderungen
Während Polizeigewerkschaften und der BDK eine konsequente Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur und eine Anpassung der Ermittlungsbefugnisse an die digitale Realität fordern, verlangen zivilgesellschaftliche Organisationen und Juristenverbände die Rücknahme der Entwürfe, ein Verbot biometrischer Massenerkennung, strengere Schutzmechanismen, mehr Transparenz, Kontrolle und eine stärkere Einbindung der Datenschutzaufsicht.

👎 AG Kritis, algorithm-watch, Amnesty International, Chaos Computer Club, D64 Zentrum für Digitalen Fortschritt, Digitale Gesellschaft, Humanistische Union, Justice Collective, LOAD e.V., Komitee für Grundrechte und Demokratie, Neue Richter*innenvereinigung, Pro Asyl, Bundesarbeitsgemeinschaft BAG, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein, Seebrücke, Vereinigung Demokratischer Jurist*innen

„Die Einführung dieser Systeme bedeutet einen fundamentalen Eingriff in Grundrechte und eine Gefahr für rechtsstaatliche Grundsätze wie Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und effektiven Rechtsschutz, der durch die im Entwurf vorgesehenen Zwecke nicht gerechtfertigt wird.“

Die Stellungnahme mehrerer zivilgesellschaftlicher Organisationen lehnt die geplanten Gesetzentwürfe zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus entschieden ab. Die Entwürfe sehen unter anderem einen automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten (z.B. durch Systeme wie Pim Eyes oder Clearview AI) und die automatisierte Datenanalyse (z.B. durch Palantir) vor. Die Verbände kritisieren, dass diese Maßnahmen einen massiven Eingriff in die Grundrechte, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz, darstellen. Sie warnen vor einer flächendeckenden Überwachungsinfrastruktur, die auch Unbeteiligte, Opfer und Zeug*innen erfasst, und heben die Gefahr von Diskriminierung, mangelnder Transparenz, fehlendem Richtervorbehalt und unzureichendem Rechtsschutz hervor. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Risiken und Grundrechtsprobleme automatisierter biometrischer Abgleiche und Datenanalysen, (2) die fehlenden Schutzmechanismen und Kontrollmöglichkeiten, insbesondere für besonders schutzbedürftige Gruppen wie Asylsuchende, und (3) die Gefahr, dass personenbezogene Daten für das Training von KI-Systemen verwendet und durch private Unternehmen verarbeitet werden können. Die Stellungnahme fordert die Rücknahme der Entwürfe, ein Verbot biometrischer Massenerkennung und mehr Transparenz und Kontrolle beim Einsatz algorithmischer Systeme.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 AlgorithmWatch

„Diese verfassungs- und menschenrechtliche Unverhältnismäßigkeit lässt ausschließlich die Empfehlung zu, die Gesetzentwürfe zurückzuziehen und ein grundsätzliches gesetzliches Verbot des Einsatzes biometrischer Massenerkennungssysteme für öffentliche und private Stellen einzuführen.“

Die Stellungnahme von AlgorithmWatch befasst sich mit den Gesetzentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit und zur Änderung der Strafprozessordnung bezüglich digitaler Ermittlungsmaßnahmen. Im Fokus steht die geplante Einführung automatisierter biometrischer Abgleiche mit öffentlich verfügbaren Daten aus dem Internet durch Polizei, Strafverfolgungs- und Migrationsbehörden. Die Stellungnahme kritisiert diese Vorhaben als verfassungs- und europarechtswidrig sowie als Verstoß gegen datenschutzrechtliche Grundsätze. Besonders hervorgehoben werden: (1) Die grundsätzliche Unvereinbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen mit den Grundrechten, insbesondere dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Meinungsfreiheit, (2) die technisch und rechtlich problematische Ausgestaltung der biometrischen Abgleiche, die eine massenhafte, anlasslose Überwachung ermöglichen und auch private Daten wie von Familienfeiern oder Demonstrationen erfassen könnten, (3) die Möglichkeit, diese Maßnahmen an private Anbieter – auch im Ausland – auszulagern, wodurch bestehende Schutzmechanismen unterlaufen und Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die EU-KI-Verordnung (KI-VO) drohen. Die Stellungnahme fordert daher ein grundsätzliches gesetzliches Verbot biometrischer Massenerkennungssysteme für öffentliche und private Stellen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 02.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Arbeitsgruppe Kritische Infrastrukturen (AG KRITIS)

„Die Zusammenschau der drei zentralen Regelungskomplexe ergibt das Bild einer digitalen Überwachungsarchitektur, die weit über anlassbezogene Einzelfallermittlung hinausgeht und systematisch eine datengetriebene Beobachtungslogik gegenüber der gesamten Bevölkerung etabliert.“

Die Arbeitsgruppe Kritische Infrastrukturen (AG KRITIS) kritisiert den Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern (BMI) zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit als verfassungsrechtlich bedenklich und warnt vor einer Normalisierung umfassender digitaler Überwachung. Zentraler Kritikpunkt ist, dass die neuen Befugnisse – insbesondere automatisierte Datenanalyse, biometrischer Internetabgleich und das Testen/Trainieren von IT-Produkten mit Echtdaten – tief in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte eingreifen. Die Stellungnahme hebt hervor, dass unbestimmte Rechtsbegriffe wie „schwer wiegt“ oder „übersehbarer Zeitraum“ erhebliche Auslegungsspielräume eröffnen und so eine schleichende Ausweitung der Maßnahmen ermöglichen. Besonders ausführlich behandelt werden: (1) die Risiken automatisierter Datenanalyse und Profilbildung, (2) die fehlenden Schutzmechanismen und Kontrollinstanzen beim biometrischen Internetabgleich, sowie (3) die Zweckentfremdung und Weitergabe personenbezogener Daten beim Trainieren von KI-Systemen. Die AG KRITIS fordert u.a. einen Richtervorbehalt, Benachrichtigungspflichten für Betroffene, klare Haftungsregelungen, Ausschluss besonders sensibler Daten vom Training und eine befristete, evaluierte Einführung der Maßnahmen. Zudem wird die fehlende Einbindung externer Sachverständiger und zivilgesellschaftlicher Akteure in die Gesetzgebung als demokratiepolitisch problematisch bewertet.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 09.03.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V.

„Die entscheidende Frage moderner Sicherheitsarchitektur ist nicht mehr, ob Daten vorhanden sind, sondern ob der Staat in der Lage ist, diese rechtssicher, effizient und in einem konsistenten System zu nutzen. Daran wird sich die Wirksamkeit der vorliegenden Reform messen lassen.“

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) bewertet die Referentenentwürfe des Bundesministeriums des Innern zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus grundsätzlich positiv. Die Stellungnahme betont, dass Kriminalität zunehmend digital, international und arbeitsteilig organisiert ist. Die zentrale Herausforderung der Polizeiarbeit liegt heute nicht im Mangel an Informationen, sondern in deren Auswertbarkeit. Die Entwürfe schaffen die rechtlichen Grundlagen für automatisierte Datenanalysen und den biometrischen Internetabgleich, wobei letzterer vor allem in Fällen schwerer Kriminalität und Terrorismusabwehr relevant ist. Der BDK hebt hervor, dass leistungsfähige Systeme für biometrische Abgleiche derzeit vor allem von privaten, oft außereuropäischen Anbietern bereitgestellt werden. Eine Beschränkung auf europäische Technologien würde die Einsatzmöglichkeiten derzeit stark einschränken. Die Stellungnahme fordert eine konsequente Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur im Rahmen des Programms Polizei 2020, um die neuen Befugnisse wirksam nutzen zu können. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit und Grenzen des biometrischen Internetabgleichs, 2) das Spannungsfeld zwischen digitaler Souveränität und operativer Realität, 3) die strukturellen Defizite der IT-Infrastruktur und die Bedeutung des Programms Polizei 2020.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 06.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundesrechtsanwaltskammer

„Die Bundesrechtsanwaltskammer tritt deshalb den Gesetzesentwürfen entschieden entgegen. Insbesondere der bei solch weitgehenden Maßnahmen gebotene Grundrechtsausgleich ist nicht gelungen. Mit Blick auf die technische Umsetzung solcher Maßnahmen bestehen zudem praktische Bedenken.“

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) äußert sich kritisch zu den Gesetzentwürfen zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO) und zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse, insbesondere im Hinblick auf automatisierte Ermittlungsmaßnahmen und den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI). Die BRAK erkennt zwar das Ziel an, Ermittlungsbehörden mit modernen Mitteln auszustatten, sieht aber erhebliche verfassungsrechtliche und praktische Bedenken. Zentral kritisiert werden die unzureichende Differenzierung zwischen Beschuldigten und Unbeteiligten bei biometrischen Abgleichen, das Fehlen eines Richtervorbehalts, die Gefahr großflächiger Grundrechtseingriffe durch automatisierte Datenanalysen sowie die mangelnde Transparenz und Kontrolle beim KI-Einsatz. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Risiken und Eingriffstiefe des automatisierten biometrischen Abgleichs mit öffentlich zugänglichen Internetdaten, auch für Unbeteiligte; 2) Die verfassungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Probleme der automatisierten, verfahrensübergreifenden Datenanalyse, insbesondere im Hinblick auf die Speicherung und Nutzung sensibler Daten; 3) Die fehlenden technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für den KI-Einsatz sowie die daraus resultierenden Risiken wie Diskriminierung, Fehleranfälligkeit und fehlende Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen. Die BRAK fordert strengere Voraussetzungen, klare gesetzliche Leitbilder, umfassende Transparenz, spezialisierte Kontrolle und effektiven Rechtsschutz für Betroffene.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ dbb beamtenbund und tarifunion

„Konkret: … dass diskriminierende Algorithmen weder entwickelt oder trainiert noch verwendet werden dürfen.“

Die Stellungnahme des dbb beamtenbund und tarifunion bezieht sich auf die Referentenentwürfe zu digitalen Ermittlungsbefugnissen. Besonders hervorgehoben wird die unklare Bezugnahme auf die Bundespolizei im Gesetzestext (§9a), die für Laien verwirrend sein kann, da die Bundespolizei nicht explizit genannt wird. Ein weiterer ausführlich behandelter Aspekt ist die Formulierung zu diskriminierenden Algorithmen in mehreren Paragraphen, insbesondere der Begriff 'hausgebildet', der im Deutschen unüblich ist und vermutlich ein Schreibfehler ist. Es wird vorgeschlagen, stattdessen von 'entwickelt oder trainiert' zu sprechen, da dies im Kontext von Algorithmen geläufiger ist. Sollte es sich um einen neuen Begriff handeln, wird eine genauere Definition gefordert. Keine Anmerkungen gibt es zu Teil 2 des Entwurfs. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die unklare Nennung der Bundespolizei, 2) Die problematische Begriffswahl bei Algorithmen, 3) Die Notwendigkeit klarer und verständlicher Begriffsdefinitionen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 01.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

„Die DPolG drängt nochmals und mit aller Dringlichkeit darauf, die betroffenen Gesetze grundlegend vollständig zu überarbeiten.“

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) bewertet den Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse grundsätzlich positiv, insbesondere die Einführung automatisierter Datenabgleiche, die sie als dringend notwendig für die Polizeiarbeit ansieht. Sie kritisiert jedoch, dass die gesetzlichen Regelungen zunehmend unübersichtlich und schwer handhabbar werden, da immer wieder einzelne Paragraphen ergänzt oder verändert werden, ohne das Gesamtsystem zu überarbeiten. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die mangelnde Systematik und Übersichtlichkeit im Bundespolizeigesetz (BPolG), (2) Unsicherheiten und Risiken beim internationalen Datenaustausch mit Staaten, die nicht die Werte der EU teilen, sowie (3) die Notwendigkeit einer grundlegenden und vollständigen Überarbeitung der relevanten Polizeigesetze, statt punktueller Änderungen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 31.03.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Deutscher Anwaltverein

„Würden diese Entwürfe Gesetz, wären damit unübersehbare Folgen für die Architektur des Strafverfahrens verbunden. Der herkömmlich mit Akten- und weiteren Verfahrensrechten und der Kontrolle durch Staatsanwaltschaft und Gericht hergestellte Ausgleich zwischen polizeilichen Ermittlungseingriffen und den Grundrechten Betroffener geriete gänzlich aus den Fugen.“

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) äußert erhebliche verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken gegenüber den beiden vom Bundesministerium des Innern (BMI) vorgelegten Referentenentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus. Im Kern kritisiert der DAV, dass die geplanten Regelungen den automatisierten biometrischen Abgleich (z.B. Gesichtserkennung mit Bildern aus dem Internet) und die automatisierte Analyse großer polizeilicher Datenbestände mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) in einem bislang nicht gekannten Umfang ermöglichen würden. Die Stellungnahme hebt hervor, dass diese Maßnahmen nicht nur auf schwerste Straftaten beschränkt wären, sondern zu einem Standardinstrument der Ermittlungsarbeit werden könnten. Besonders kritisch sieht der DAV die Aufweichung des Zweckbindungsgrundsatzes, die Möglichkeit der Nutzung auch rechtswidrig erhobener oder sachlich unrichtiger Daten zum Training von KI-Systemen sowie die fehlende richterliche Kontrolle und unzureichende Begrenzung der Maßnahmen auf besonders gewichtige Rechtsgüter. Der DAV warnt vor einer tiefgreifenden Veränderung der Strafverfahrensarchitektur, einer Aushöhlung der Grundrechte und einer nicht mit dem europäischen Datenschutzrecht und der KI-Verordnung vereinbaren Praxis. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die enorme Streubreite und Eingriffstiefe biometrischer Abgleiche, (2) die verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Defizite der automatisierten Datenanalyse und (3) die fehlende Begrenzung und Kontrolle der vorgesehenen Maßnahmen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000952 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 87980341522-66 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 eco – Verband der Internetwirtschaft

„Der Entwurf schafft eine Befugnis, die weit über punktuelle Fahndungsmaßnahmen hinausgeht. Auch wenn der Abgleich mit Echtzeitdaten ausgeschlossen wird, bleibt es bei einer äußerst eingriffsintensiven Form biometrischer Fernidentifizierung.“

Der Verband eco kritisiert den Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern, der Bundeskriminalamt, Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit erweiterten digitalen Ermittlungsbefugnissen ausstatten will. Insbesondere der geplante automatisierte biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet wird als hochproblematisch eingestuft. Eco sieht erhebliche Risiken für Grundrechte, Datenschutz, Fehlidentifikationen und Diskriminierung. Der Begriff der 'öffentlich zugänglichen Daten' wird als zu unbestimmt bewertet, wodurch unklar bleibt, welche Daten tatsächlich erfasst werden dürfen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Reichweite und Unbestimmtheit des Begriffs 'öffentlich zugängliche Daten', 2) die Risiken für Grundrechte und Diskriminierung durch biometrische Systeme, 3) die Möglichkeit der Einbindung externer und auch ausländischer Stellen in die biometrische Datenverarbeitung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 02.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.

„Die Referentenentwürfe sind zum Großteil verfassungswidrig. Vor diesem Hintergrund sollte davon abgesehen werden, die darin vorgeschlagenen Befugnisse und Änderungen einzuführen.“

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) bewertet die Referentenentwürfe des Bundesministeriums des Inneren zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus als in weiten Teilen verfassungswidrig. Die GFF kritisiert insbesondere die geplanten weitreichenden Befugnisse für automatisierte biometrische Abgleiche im Internet, automatisierte verfahrensübergreifende Datenanalysen und die Nutzung personenbezogener Daten für die Entwicklung und das Training von IT-Systemen (einschließlich Künstlicher Intelligenz, KI). Die Stellungnahme hebt hervor, dass die Entwürfe zu Massenüberwachung führen könnten, ohne dass deren Wirksamkeit belegt sei, und dass sie gravierende Risiken für Grundrechte, Datenschutz und staatliche digitale Souveränität bergen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Defizite der automatisierten biometrischen Abgleiche, insbesondere die Gefahr der Massenüberwachung und die Möglichkeit, private Anbieter im Ausland zu nutzen; 2) Die unzureichenden Schutzvorkehrungen und Kontrollmechanismen bei automatisierten Datenanalysen, einschließlich der Risiken durch diskriminierende oder fehleranfällige KI-Systeme; 3) Die problematische Weiterverarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten an private Unternehmen für die Entwicklung und das Training von IT-Produkten, wobei sowohl die Zweckänderung als auch der Schutz sensibler Daten unzureichend geregelt sind. Die GFF fordert umfassende Nachbesserungen, insbesondere strengere Eingriffsschwellen, klare Schutzvorkehrungen, Ausschluss privater Anbieter außerhalb der EU und eine stärkere Einbindung der Datenschutzaufsicht.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 02.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Gewerkschaft der Polizei (GdP)

„Der gesetzgeberische Ansatz, diesen Entwicklungen mit ausdrücklichen Befugnissen für den automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet sowie für die automatisierte Datenanalyse zu begegnen, ist deshalb im Ausgangspunkt richtig und erforderlich.“

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die geplanten Gesetzesänderungen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus. Sie betont, dass die Anpassung der Ermittlungsbefugnisse an die digitale Realität notwendig ist, insbesondere bei der Bekämpfung schwerer und grenzüberschreitender Kriminalität. Die GdP hebt hervor, dass neue Befugnisse nur dann akzeptiert werden, wenn sie rechtssicher, praxistauglich und gerichtsfest ausgestaltet sind. Besonders betont werden: 1) Der automatisierte biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten, der an qualifizierte Voraussetzungen gebunden ist und sensible Daten besonders schützt; 2) Die automatisierte Datenanalyse, die strukturierte Auswertung rechtmäßig zugänglicher Daten ermöglicht, jedoch stets menschliche Bewertung voraussetzt; 3) Die Weiterverarbeitung von Daten für Entwicklung und Training von IT-Produkten, die an strenge Zweckbindung und Schutzvorgaben geknüpft ist. Die GdP fordert, dass technische Systeme die Arbeit unterstützen, aber nicht die menschliche Entscheidung ersetzen, und dass Datensicherheit sowie staatliche Souveränität gewährleistet bleiben.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 1 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Amnesty International Deutschland e.V. | 02.07.2026

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Automatisierte Datenanalyse darf nicht zu unverhältnismäßigen Eingriffen in Menschenrechte führen, Einsatz von KI muss ausgeschlosse oder menschenrechtskonform reguliert sein, biometrischer Abgleich mit privaten biometrischen Massendaten ist unvereinbar mit Menschenrechten.

Lobbyregister-Nr.: R003916 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 79312

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:26.05.2026
Erste Beratung:08.07.2026
Drucksache:21/6132 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Innenausschuss08.07.2026Tagesordnung
Tagesordnung
Innenausschuss21.09.2026Anhörung
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:258/26
Eingang im Bundesrat:01.05.2026
Erster Durchgang:12.06.2026, Stellungnahme (PDF)
Status Bundesrat:Beraten

 

AusschusssitzungenSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Innere Angelegenheiten28.05.2026Tagesordnung