Zum Inhalt springen

Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit

Das Gesetz ist im Bundestag eingegangen, wurde aber noch nicht beraten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit
Initiator:Bundesministerium des Inneren
Status:Vom Kabinett beschlossen
Letzte Änderung:05.05.2026
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:Vorgangseite auf bundestag.de
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Eingegangen
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
🟣🟣 Beteiligungsfrist ca. 3-4 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Hinweis:Der erste Entwurf wurde im Juni 2025 von Netzpolitik.org veröffentlicht.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Polizeibehörden des Bundes (insbesondere Bundeskriminalamt und Bundespolizei) mit erweiterten digitalen Ermittlungsbefugnissen auszustatten, um auf neue Bedrohungen wie Terrorismus und schwere Kriminalität reagieren zu können. Die Lösung besteht in der Einführung von Befugnissen zur automatisierten Datenanalyse, zum biometrischen Internetabgleich sowie zum Testen und Trainieren von IT-Produkten (einschließlich KI-Systemen). Federführend zuständig ist das Bundesministerium des Innern. 
 
Hintergrund:  
Im Gesetzentwurf wird als Hintergrund die Zunahme schwerer Gewalttaten im öffentlichen Raum sowie eine hohe abstrakte Bedrohungslage durch internationalen Terrorismus und organisierte Kriminalität genannt. Die gestiegene Gewaltbereitschaft und das Unterwanderungspotential krimineller Gruppierungen werden als Gründe für die Notwendigkeit neuer technischer Ermittlungsinstrumente angeführt. Der Entwurf ist Teil eines Gesetzespakets zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse, das auch einen weiteren Entwurf zur Terrorismusabwehr umfasst. 
 
Kosten:  
Zu den Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand sowie zum Erfüllungsaufwand der Verwaltung werden keine konkreten Angaben gemacht; diese sollen im Rahmen der Ressortabstimmung ergänzt werden. Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand. Weitere Kosten sind laut Entwurf nicht zu erwarten. Angaben zu erwarteten Einnahmen fehlen. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist technik- und produktneutral ausgestaltet und betrifft ausschließlich die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt im Rahmen ihrer bestehenden Aufgaben. Eine Befristung oder Evaluierung des Gesetzes ist nicht vorgesehen. Interessenvertreter außerhalb der Bundesverwaltung waren an der Erstellung des Entwurfs nicht beteiligt. Der Entwurf steht laut eigener Aussage im Einklang mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen. Auswirkungen auf demografierelevante Belange werden nicht erwartet. Eine besondere Eilbedürftigkeit wird nicht explizit erwähnt. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten zusammengefasst: 
 
Bundeskriminalamtgesetz (BKAG): 
 
- Das Bundeskriminalamt (BKA) erhält die Befugnis, biometrische Daten (z. B. Lichtbilder) automatisiert mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abzugleichen, um Personen zu identifizieren, zu lokalisieren und Tat-/Täterzusammenhänge zu erkennen. 
- Öffentlich zugängliche Daten sind solche, die jeder ohne besondere Zugangsbeschränkungen nutzen kann (z. B. offene Social-Media-Profile), aber keine Daten aus geschützten Bereichen oder Privatkommunikation. 
- Der biometrische Abgleich darf nur bei Vorliegen eines konkreten Tatverdachts oder einer konkretisierten Gefahrenlage für Straftaten von erheblicher Bedeutung erfolgen und ist subsidiär zu anderen Maßnahmen. 
- Echtzeitüberwachung (z. B. Live-Streams) ist ausgeschlossen. 
- Die Maßnahme darf sich gegen Tatverdächtige, Beschuldigte, polizeipflichtige Personen sowie in bestimmten Fällen gegen Zeugen, Opfer und Kontaktpersonen richten. 
- Daten, die durch besonders eingriffsintensive Maßnahmen (z. B. Wohnraumüberwachung) erlangt wurden, sind vom Abgleich ausgeschlossen. 
- Daten dürfen nur weiterverarbeitet werden, wenn sich daraus ein konkreter Ermittlungsansatz ergibt; ansonsten sind sie unverzüglich zu löschen. 
- Das BKA darf den Abgleich auch durch andere öffentliche oder private Stellen im In- und Ausland durchführen lassen, wenn dies technisch notwendig ist; für Drittstaaten ist ein richterlicher Beschluss erforderlich. 
- Einführung einer Befugnis zur automatisierten Datenanalyse: Das BKA darf vorhandene Datenbestände automatisiert zusammenführen und analysieren, um neue Erkenntnisse zu gewinnen, sofern dies zur Verfolgung oder Verhütung schwerer Straftaten erforderlich ist. 
- Die automatisierte Datenanalyse ist an hohe rechtliche Hürden gebunden (z. B. konkretisierte Gefahr für besonders gewichtige Rechtsgüter). 
- Die Nutzung automatisierter Datenanalyse ist auf interne Datenbestände beschränkt; externe Daten dürfen nur einbezogen werden, wenn sie rechtmäßig erhoben und gespeichert wurden. 
- Besondere Maßnahmen zum Schutz vor diskriminierenden Algorithmen und zur Sicherstellung von Transparenz, menschlicher Kontrolle und Datenschutz sind vorgeschrieben. 
- IT-Produkte zur Datenanalyse dürfen nur von geschultem Personal bedient werden; umfassende Protokollierungs- und Datenschutzpflichten gelten. 
- Das BKA erhält eine ausdrückliche Rechtsgrundlage, IT-Produkte (einschließlich KI-Systemen) mit Echtdaten zu entwickeln, zu testen und zu trainieren, sofern dies erforderlich ist und keine anonymisierten Daten verwendet werden können. 
- Für besonders eingriffsintensive Daten gelten zusätzliche Schutzvorschriften. 
- Entsprechende Befugnisse werden auch für den Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des BKA geschaffen. 
 
Bundespolizeigesetz (BPolG): 
 
- Die Bundespolizei erhält die Befugnis, zur Erfüllung ihrer Aufgaben biometrische Daten automatisiert mit öffentlich zugänglichen Internetdaten abzugleichen (z. B. zur Bekämpfung von Schleusungen, Sabotage, Angriffen auf kritische Infrastrukturen und den Schutz von Bundesorganen). 
- Die Bundespolizei darf automatisierte Datenanalyse-Software einsetzen, um große Datenmengen strukturiert auszuwerten und Täter-/Tatzusammenhänge zu erkennen. 
- Auch für die Bundespolizei wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, IT-Produkte mit Echtdaten zu testen und zu trainieren. 
 
Asylgesetz: 
 
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhält die Befugnis, zur Feststellung der Identität oder Staatsangehörigkeit von Asylsuchenden biometrische Lichtbilder mit öffentlich zugänglichen Internetdaten abzugleichen. 
- Die Maßnahme ist technik- und produktneutral und darf nur auf offene, für jedermann zugängliche Daten zugreifen. 
- Automatisierte Treffer müssen vor weiteren Maßnahmen von zwei Personen überprüft werden; Zweifel gehen zu Gunsten des Ausländers. 
- Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung sind unverzüglich zu löschen und zu dokumentieren. 
- Die betroffene Person ist über Zweck, Umfang und Durchführung des Abgleichs zu informieren. 
- Das BAMF darf die Maßnahme auch durch andere öffentliche oder private Stellen durchführen lassen, wenn dies erforderlich ist. 
 
Allgemein: 
 
- Für alle automatisierten Datenverarbeitungen gelten strenge Datenschutz-, Protokollierungs- und Transparenzanforderungen. 
- Es gibt spezielle Vorschriften zur Vermeidung diskriminierender KI-Systeme und zur Sicherstellung menschlicher Kontrolle. 
- Die Maßnahmen sind jeweils an hohe rechtliche Hürden und Zweckbindungen geknüpft. 
 
Redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen wurden nicht berücksichtigt.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:26.06.2025
Datum Kabinettsbeschluss:29.04.2026
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Der Gesetzentwurf dient der Stärkung der Inneren Sicherheit. Er umfasst Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse, für den biometrischen Internetabgleich sowie das Testen und Trainieren von IT-Produkten. Dafür enthält er Änderungen im Bundeskriminalamtgesetz, Bundespolizeigesetz und Asylgesetz. Die automatisierte Datenanalyse ist ein zentraler Baustein, um die stetig wachsenden Datenmengen in polizeilichen Gefahrenabwehr- sowie Ermittlungsverfahren verarbeiten zu können und Verbindungen zwischen Daten zu finden. Der biometrische Internetabgleich ist erforderlich, um Personen zu identifizieren, lokalisieren sowie Tat-Täter-Zusammenhänge zu erschließen. Die Befugnis betrifft ausschließlich öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet. Der Gesetzentwurf enthält mit der Befugnis zum Testen und Trainieren von IT-Produkten, einschließlich KI, eine Rechtsgrundlage zur (Weiter-)Entwicklung von IT-Systemen. 
 
Datum der Kabinettfassung: 29.04.2026 (geplant)“

Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium des Inneren:

„Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter Dritter oder sonstige Personen außerhalb der Bundesverwaltung sind nicht an der Erstellung des Entwurfs beteiligt worden.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
In den vorliegenden Stellungnahmen finden sich kaum konkrete Angaben zum Zeitraum der Beteiligungsphase. Lediglich der Deutsche Anwaltverein (DAV) weist auf eine „abermals extrem kurze Stellungnahmefrist“ hin, ohne diese näher zu beziffern. Die Daten der Eingänge der Aufforderungen und der Stellungnahmen lassen darauf schließen, dass die Frist zwischen dem 12.03.2026 (frühester bekannter Eingang der Aufforderung) und dem 06.04.2026 (spätester Stellungnahmeeingang) lag, was einem Zeitraum von etwa dreieinhalb Wochen entspricht. Da jedoch keine der Organisationen explizite Angaben zur Dauer der Beteiligungsphase macht, kann keine genaue Berechnung erfolgen.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zu den geplanten Gesetzesänderungen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus ist stark polarisiert. Polizeigewerkschaften und der Bund Deutscher Kriminalbeamter begrüßen die Reformen grundsätzlich und sehen sie als notwendig zur Anpassung an die digitale Realität und zur effektiven Bekämpfung schwerer Kriminalität. Demgegenüber lehnen zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen, Juristenverbände, Datenschutz- und Grundrechtsorganisationen sowie die Internetwirtschaft die Entwürfe in ihrer aktuellen Form ab und kritisieren sie zum Teil als verfassungswidrig, unverhältnismäßig und grundrechtsgefährdend. Besonders kontrovers werden die geplanten automatisierten biometrischen Abgleiche, die automatisierte Datenanalyse und die Verwendung personenbezogener Daten zum Training von IT-Systemen diskutiert.

Meinungen im Detail
1. Automatisierte biometrische Abgleiche und Datenanalyse
Polizeigewerkschaften (GdP, DPolG, BDK) befürworten die Einführung automatisierter biometrischer Abgleiche und Datenanalysen als dringend notwendig für die moderne Polizeiarbeit. Sie betonen die Bedeutung rechtssicherer, praxistauglicher und gerichtsfester Regelungen sowie den Schutz sensibler Daten. Der BDK weist auf die Abhängigkeit von außereuropäischen Anbietern und die Notwendigkeit einer leistungsfähigen IT-Infrastruktur hin. Im Gegensatz dazu kritisieren zivilgesellschaftliche Organisationen (u.a. Amnesty International, AlgorithmWatch, Chaos Computer Club, Humanistische Union, Pro Asyl, D64, Digitale Gesellschaft, BAG, Neue Richter*innenvereinigung, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein, Seebrücke, Vereinigung Demokratischer Jurist*innen) sowie Juristenverbände (DAV, BRAK) und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) die Maßnahmen als verfassungswidrig, unverhältnismäßig und als Gefahr für Grundrechte, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung. Sie warnen vor Massenüberwachung, Diskriminierung, fehlender Transparenz, mangelndem Rechtsschutz und der Möglichkeit, dass auch Unbeteiligte, Opfer und Zeug*innen erfasst werden. AlgorithmWatch und GFF betonen die unions- und datenschutzrechtlichen Defizite, insbesondere bei der Nutzung privater und ausländischer Anbieter. Eco kritisiert die Unbestimmtheit des Begriffs „öffentlich zugängliche Daten“ und die Risiken für Grundrechte und Diskriminierung.

2. Zweckbindung, Datenweitergabe und Training von IT-Systemen
Mehrere Organisationen (GFF, DAV, AG KRITIS, BRAK, AlgorithmWatch, zivilgesellschaftliche Verbände) kritisieren die geplante Weiterverarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten an private Unternehmen zum Training von IT-Systemen als problematisch. Sie bemängeln die Aufweichung des Zweckbindungsgrundsatzes, die unzureichende Begrenzung und Kontrolle der Maßnahmen sowie die Gefahr, dass auch rechtswidrig erhobene oder sachlich unrichtige Daten verwendet werden könnten. Die GdP und der BDK fordern, dass technische Systeme die Arbeit unterstützen, aber nicht die menschliche Entscheidung ersetzen dürfen, und dass Datensicherheit sowie staatliche Souveränität gewährleistet bleiben. Die AG KRITIS fordert den Ausschluss besonders sensibler Daten vom Training und eine befristete, evaluierte Einführung der Maßnahmen.

3. Rechtsschutz, Kontrolle und Transparenz
Zivilgesellschaftliche Organisationen, Juristenverbände und die BRAK fordern strengere Eingriffsschwellen, einen Richtervorbehalt, Benachrichtigungspflichten für Betroffene, klare Haftungsregelungen, umfassende Transparenz und spezialisierte Kontrolle. Sie kritisieren die fehlende Differenzierung zwischen Beschuldigten und Unbeteiligten sowie die mangelnde Einbindung externer Sachverständiger und zivilgesellschaftlicher Akteure in die Gesetzgebung als demokratiepolitisch problematisch. Die DPolG weist auf die mangelnde Systematik und Übersichtlichkeit der gesetzlichen Regelungen hin und fordert eine grundlegende Überarbeitung der Polizeigesetze.

4. Begriffsdefinitionen und Gesetzessystematik
dbb beamtenbund und tarifunion kritisiert die unklare Bezugnahme auf die Bundespolizei und die problematische Begriffswahl bei Algorithmen (z.B. „hausgebildet“), was zu Unklarheiten im Gesetzestext führt. Sie fordern klarere und verständlichere Begriffsdefinitionen. Die DPolG bemängelt die zunehmende Unübersichtlichkeit und die punktuelle Änderung einzelner Paragraphen ohne Gesamtreform.

5. Verfassungsrechtliche und unionsrechtliche Bedenken
Insbesondere die GFF, der DAV, AlgorithmWatch, AG KRITIS, BRAK und zahlreiche NGOs halten die Entwürfe in weiten Teilen für verfassungswidrig und nicht mit europäischem Datenschutzrecht und der KI-Verordnung vereinbar. Sie warnen vor einer tiefgreifenden Veränderung der Strafverfahrensarchitektur und einer Aushöhlung der Grundrechte.

6. Forderungen
Während Polizeigewerkschaften und der BDK eine konsequente Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur und eine Anpassung der Ermittlungsbefugnisse an die digitale Realität fordern, verlangen zivilgesellschaftliche Organisationen und Juristenverbände die Rücknahme der Entwürfe, ein Verbot biometrischer Massenerkennung, strengere Schutzmechanismen, mehr Transparenz, Kontrolle und eine stärkere Einbindung der Datenschutzaufsicht.

👎 AG Kritis, algorithm-watch, Amnesty International, Chaos Computer Club, D64 Zentrum für Digitalen Fortschritt, Digitale Gesellschaft, Humanistische Union, Justice Collective, LOAD e.V., Komitee für Grundrechte und Demokratie, Neue Richter*innenvereinigung, Pro Asyl, Bundesarbeitsgemeinschaft BAG, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein, Seebrücke, Vereinigung Demokratischer Jurist*innen

„Die Einführung dieser Systeme bedeutet einen fundamentalen Eingriff in Grundrechte und eine Gefahr für rechtsstaatliche Grundsätze wie Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und effektiven Rechtsschutz, der durch die im Entwurf vorgesehenen Zwecke nicht gerechtfertigt wird.“

Die Stellungnahme mehrerer zivilgesellschaftlicher Organisationen lehnt die geplanten Gesetzentwürfe zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus entschieden ab. Die Entwürfe sehen unter anderem einen automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten (z.B. durch Systeme wie Pim Eyes oder Clearview AI) und die automatisierte Datenanalyse (z.B. durch Palantir) vor. Die Verbände kritisieren, dass diese Maßnahmen einen massiven Eingriff in die Grundrechte, insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz, darstellen. Sie warnen vor einer flächendeckenden Überwachungsinfrastruktur, die auch Unbeteiligte, Opfer und Zeug*innen erfasst, und heben die Gefahr von Diskriminierung, mangelnder Transparenz, fehlendem Richtervorbehalt und unzureichendem Rechtsschutz hervor. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Risiken und Grundrechtsprobleme automatisierter biometrischer Abgleiche und Datenanalysen, (2) die fehlenden Schutzmechanismen und Kontrollmöglichkeiten, insbesondere für besonders schutzbedürftige Gruppen wie Asylsuchende, und (3) die Gefahr, dass personenbezogene Daten für das Training von KI-Systemen verwendet und durch private Unternehmen verarbeitet werden können. Die Stellungnahme fordert die Rücknahme der Entwürfe, ein Verbot biometrischer Massenerkennung und mehr Transparenz und Kontrolle beim Einsatz algorithmischer Systeme.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 AlgorithmWatch

„Diese verfassungs- und menschenrechtliche Unverhältnismäßigkeit lässt ausschließlich die Empfehlung zu, die Gesetzentwürfe zurückzuziehen und ein grundsätzliches gesetzliches Verbot des Einsatzes biometrischer Massenerkennungssysteme für öffentliche und private Stellen einzuführen.“

Die Stellungnahme von AlgorithmWatch befasst sich mit den Gesetzentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit und zur Änderung der Strafprozessordnung bezüglich digitaler Ermittlungsmaßnahmen. Im Fokus steht die geplante Einführung automatisierter biometrischer Abgleiche mit öffentlich verfügbaren Daten aus dem Internet durch Polizei, Strafverfolgungs- und Migrationsbehörden. Die Stellungnahme kritisiert diese Vorhaben als verfassungs- und europarechtswidrig sowie als Verstoß gegen datenschutzrechtliche Grundsätze. Besonders hervorgehoben werden: (1) Die grundsätzliche Unvereinbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen mit den Grundrechten, insbesondere dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Meinungsfreiheit, (2) die technisch und rechtlich problematische Ausgestaltung der biometrischen Abgleiche, die eine massenhafte, anlasslose Überwachung ermöglichen und auch private Daten wie von Familienfeiern oder Demonstrationen erfassen könnten, (3) die Möglichkeit, diese Maßnahmen an private Anbieter – auch im Ausland – auszulagern, wodurch bestehende Schutzmechanismen unterlaufen und Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die EU-KI-Verordnung (KI-VO) drohen. Die Stellungnahme fordert daher ein grundsätzliches gesetzliches Verbot biometrischer Massenerkennungssysteme für öffentliche und private Stellen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 02.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Arbeitsgruppe Kritische Infrastrukturen (AG KRITIS)

„Die Zusammenschau der drei zentralen Regelungskomplexe ergibt das Bild einer digitalen Überwachungsarchitektur, die weit über anlassbezogene Einzelfallermittlung hinausgeht und systematisch eine datengetriebene Beobachtungslogik gegenüber der gesamten Bevölkerung etabliert.“

Die Arbeitsgruppe Kritische Infrastrukturen (AG KRITIS) kritisiert den Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern (BMI) zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit als verfassungsrechtlich bedenklich und warnt vor einer Normalisierung umfassender digitaler Überwachung. Zentraler Kritikpunkt ist, dass die neuen Befugnisse – insbesondere automatisierte Datenanalyse, biometrischer Internetabgleich und das Testen/Trainieren von IT-Produkten mit Echtdaten – tief in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte eingreifen. Die Stellungnahme hebt hervor, dass unbestimmte Rechtsbegriffe wie „schwer wiegt“ oder „übersehbarer Zeitraum“ erhebliche Auslegungsspielräume eröffnen und so eine schleichende Ausweitung der Maßnahmen ermöglichen. Besonders ausführlich behandelt werden: (1) die Risiken automatisierter Datenanalyse und Profilbildung, (2) die fehlenden Schutzmechanismen und Kontrollinstanzen beim biometrischen Internetabgleich, sowie (3) die Zweckentfremdung und Weitergabe personenbezogener Daten beim Trainieren von KI-Systemen. Die AG KRITIS fordert u.a. einen Richtervorbehalt, Benachrichtigungspflichten für Betroffene, klare Haftungsregelungen, Ausschluss besonders sensibler Daten vom Training und eine befristete, evaluierte Einführung der Maßnahmen. Zudem wird die fehlende Einbindung externer Sachverständiger und zivilgesellschaftlicher Akteure in die Gesetzgebung als demokratiepolitisch problematisch bewertet.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 09.03.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V.

„Die entscheidende Frage moderner Sicherheitsarchitektur ist nicht mehr, ob Daten vorhanden sind, sondern ob der Staat in der Lage ist, diese rechtssicher, effizient und in einem konsistenten System zu nutzen. Daran wird sich die Wirksamkeit der vorliegenden Reform messen lassen.“

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) bewertet die Referentenentwürfe des Bundesministeriums des Innern zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus grundsätzlich positiv. Die Stellungnahme betont, dass Kriminalität zunehmend digital, international und arbeitsteilig organisiert ist. Die zentrale Herausforderung der Polizeiarbeit liegt heute nicht im Mangel an Informationen, sondern in deren Auswertbarkeit. Die Entwürfe schaffen die rechtlichen Grundlagen für automatisierte Datenanalysen und den biometrischen Internetabgleich, wobei letzterer vor allem in Fällen schwerer Kriminalität und Terrorismusabwehr relevant ist. Der BDK hebt hervor, dass leistungsfähige Systeme für biometrische Abgleiche derzeit vor allem von privaten, oft außereuropäischen Anbietern bereitgestellt werden. Eine Beschränkung auf europäische Technologien würde die Einsatzmöglichkeiten derzeit stark einschränken. Die Stellungnahme fordert eine konsequente Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur im Rahmen des Programms Polizei 2020, um die neuen Befugnisse wirksam nutzen zu können. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit und Grenzen des biometrischen Internetabgleichs, 2) das Spannungsfeld zwischen digitaler Souveränität und operativer Realität, 3) die strukturellen Defizite der IT-Infrastruktur und die Bedeutung des Programms Polizei 2020.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 06.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundesrechtsanwaltskammer

„Die Bundesrechtsanwaltskammer tritt deshalb den Gesetzesentwürfen entschieden entgegen. Insbesondere der bei solch weitgehenden Maßnahmen gebotene Grundrechtsausgleich ist nicht gelungen. Mit Blick auf die technische Umsetzung solcher Maßnahmen bestehen zudem praktische Bedenken.“

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) äußert sich kritisch zu den Gesetzentwürfen zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO) und zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse, insbesondere im Hinblick auf automatisierte Ermittlungsmaßnahmen und den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI). Die BRAK erkennt zwar das Ziel an, Ermittlungsbehörden mit modernen Mitteln auszustatten, sieht aber erhebliche verfassungsrechtliche und praktische Bedenken. Zentral kritisiert werden die unzureichende Differenzierung zwischen Beschuldigten und Unbeteiligten bei biometrischen Abgleichen, das Fehlen eines Richtervorbehalts, die Gefahr großflächiger Grundrechtseingriffe durch automatisierte Datenanalysen sowie die mangelnde Transparenz und Kontrolle beim KI-Einsatz. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Risiken und Eingriffstiefe des automatisierten biometrischen Abgleichs mit öffentlich zugänglichen Internetdaten, auch für Unbeteiligte; 2) Die verfassungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Probleme der automatisierten, verfahrensübergreifenden Datenanalyse, insbesondere im Hinblick auf die Speicherung und Nutzung sensibler Daten; 3) Die fehlenden technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für den KI-Einsatz sowie die daraus resultierenden Risiken wie Diskriminierung, Fehleranfälligkeit und fehlende Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen. Die BRAK fordert strengere Voraussetzungen, klare gesetzliche Leitbilder, umfassende Transparenz, spezialisierte Kontrolle und effektiven Rechtsschutz für Betroffene.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ dbb beamtenbund und tarifunion

„Konkret: … dass diskriminierende Algorithmen weder entwickelt oder trainiert noch verwendet werden dürfen.“

Die Stellungnahme des dbb beamtenbund und tarifunion bezieht sich auf die Referentenentwürfe zu digitalen Ermittlungsbefugnissen. Besonders hervorgehoben wird die unklare Bezugnahme auf die Bundespolizei im Gesetzestext (§9a), die für Laien verwirrend sein kann, da die Bundespolizei nicht explizit genannt wird. Ein weiterer ausführlich behandelter Aspekt ist die Formulierung zu diskriminierenden Algorithmen in mehreren Paragraphen, insbesondere der Begriff 'hausgebildet', der im Deutschen unüblich ist und vermutlich ein Schreibfehler ist. Es wird vorgeschlagen, stattdessen von 'entwickelt oder trainiert' zu sprechen, da dies im Kontext von Algorithmen geläufiger ist. Sollte es sich um einen neuen Begriff handeln, wird eine genauere Definition gefordert. Keine Anmerkungen gibt es zu Teil 2 des Entwurfs. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die unklare Nennung der Bundespolizei, 2) Die problematische Begriffswahl bei Algorithmen, 3) Die Notwendigkeit klarer und verständlicher Begriffsdefinitionen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 01.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

„Die DPolG drängt nochmals und mit aller Dringlichkeit darauf, die betroffenen Gesetze grundlegend vollständig zu überarbeiten.“

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) bewertet den Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse grundsätzlich positiv, insbesondere die Einführung automatisierter Datenabgleiche, die sie als dringend notwendig für die Polizeiarbeit ansieht. Sie kritisiert jedoch, dass die gesetzlichen Regelungen zunehmend unübersichtlich und schwer handhabbar werden, da immer wieder einzelne Paragraphen ergänzt oder verändert werden, ohne das Gesamtsystem zu überarbeiten. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die mangelnde Systematik und Übersichtlichkeit im Bundespolizeigesetz (BPolG), (2) Unsicherheiten und Risiken beim internationalen Datenaustausch mit Staaten, die nicht die Werte der EU teilen, sowie (3) die Notwendigkeit einer grundlegenden und vollständigen Überarbeitung der relevanten Polizeigesetze, statt punktueller Änderungen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 31.03.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Deutscher Anwaltverein

„Würden diese Entwürfe Gesetz, wären damit unübersehbare Folgen für die Architektur des Strafverfahrens verbunden. Der herkömmlich mit Akten- und weiteren Verfahrensrechten und der Kontrolle durch Staatsanwaltschaft und Gericht hergestellte Ausgleich zwischen polizeilichen Ermittlungseingriffen und den Grundrechten Betroffener geriete gänzlich aus den Fugen.“

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) äußert erhebliche verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken gegenüber den beiden vom Bundesministerium des Innern (BMI) vorgelegten Referentenentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus. Im Kern kritisiert der DAV, dass die geplanten Regelungen den automatisierten biometrischen Abgleich (z.B. Gesichtserkennung mit Bildern aus dem Internet) und die automatisierte Analyse großer polizeilicher Datenbestände mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) in einem bislang nicht gekannten Umfang ermöglichen würden. Die Stellungnahme hebt hervor, dass diese Maßnahmen nicht nur auf schwerste Straftaten beschränkt wären, sondern zu einem Standardinstrument der Ermittlungsarbeit werden könnten. Besonders kritisch sieht der DAV die Aufweichung des Zweckbindungsgrundsatzes, die Möglichkeit der Nutzung auch rechtswidrig erhobener oder sachlich unrichtiger Daten zum Training von KI-Systemen sowie die fehlende richterliche Kontrolle und unzureichende Begrenzung der Maßnahmen auf besonders gewichtige Rechtsgüter. Der DAV warnt vor einer tiefgreifenden Veränderung der Strafverfahrensarchitektur, einer Aushöhlung der Grundrechte und einer nicht mit dem europäischen Datenschutzrecht und der KI-Verordnung vereinbaren Praxis. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die enorme Streubreite und Eingriffstiefe biometrischer Abgleiche, (2) die verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Defizite der automatisierten Datenanalyse und (3) die fehlende Begrenzung und Kontrolle der vorgesehenen Maßnahmen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: R000952 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 87980341522-66 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 eco – Verband der Internetwirtschaft

„Der Entwurf schafft eine Befugnis, die weit über punktuelle Fahndungsmaßnahmen hinausgeht. Auch wenn der Abgleich mit Echtzeitdaten ausgeschlossen wird, bleibt es bei einer äußerst eingriffsintensiven Form biometrischer Fernidentifizierung.“

Der Verband eco kritisiert den Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern, der Bundeskriminalamt, Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit erweiterten digitalen Ermittlungsbefugnissen ausstatten will. Insbesondere der geplante automatisierte biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet wird als hochproblematisch eingestuft. Eco sieht erhebliche Risiken für Grundrechte, Datenschutz, Fehlidentifikationen und Diskriminierung. Der Begriff der 'öffentlich zugänglichen Daten' wird als zu unbestimmt bewertet, wodurch unklar bleibt, welche Daten tatsächlich erfasst werden dürfen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Reichweite und Unbestimmtheit des Begriffs 'öffentlich zugängliche Daten', 2) die Risiken für Grundrechte und Diskriminierung durch biometrische Systeme, 3) die Möglichkeit der Einbindung externer und auch ausländischer Stellen in die biometrische Datenverarbeitung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 02.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.

„Die Referentenentwürfe sind zum Großteil verfassungswidrig. Vor diesem Hintergrund sollte davon abgesehen werden, die darin vorgeschlagenen Befugnisse und Änderungen einzuführen.“

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) bewertet die Referentenentwürfe des Bundesministeriums des Inneren zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus als in weiten Teilen verfassungswidrig. Die GFF kritisiert insbesondere die geplanten weitreichenden Befugnisse für automatisierte biometrische Abgleiche im Internet, automatisierte verfahrensübergreifende Datenanalysen und die Nutzung personenbezogener Daten für die Entwicklung und das Training von IT-Systemen (einschließlich Künstlicher Intelligenz, KI). Die Stellungnahme hebt hervor, dass die Entwürfe zu Massenüberwachung führen könnten, ohne dass deren Wirksamkeit belegt sei, und dass sie gravierende Risiken für Grundrechte, Datenschutz und staatliche digitale Souveränität bergen. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Defizite der automatisierten biometrischen Abgleiche, insbesondere die Gefahr der Massenüberwachung und die Möglichkeit, private Anbieter im Ausland zu nutzen; 2) Die unzureichenden Schutzvorkehrungen und Kontrollmechanismen bei automatisierten Datenanalysen, einschließlich der Risiken durch diskriminierende oder fehleranfällige KI-Systeme; 3) Die problematische Weiterverarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten an private Unternehmen für die Entwicklung und das Training von IT-Produkten, wobei sowohl die Zweckänderung als auch der Schutz sensibler Daten unzureichend geregelt sind. Die GFF fordert umfassende Nachbesserungen, insbesondere strengere Eingriffsschwellen, klare Schutzvorkehrungen, Ausschluss privater Anbieter außerhalb der EU und eine stärkere Einbindung der Datenschutzaufsicht.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 02.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Gewerkschaft der Polizei (GdP)

„Der gesetzgeberische Ansatz, diesen Entwicklungen mit ausdrücklichen Befugnissen für den automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet sowie für die automatisierte Datenanalyse zu begegnen, ist deshalb im Ausgangspunkt richtig und erforderlich.“

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die geplanten Gesetzesänderungen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus. Sie betont, dass die Anpassung der Ermittlungsbefugnisse an die digitale Realität notwendig ist, insbesondere bei der Bekämpfung schwerer und grenzüberschreitender Kriminalität. Die GdP hebt hervor, dass neue Befugnisse nur dann akzeptiert werden, wenn sie rechtssicher, praxistauglich und gerichtsfest ausgestaltet sind. Besonders betont werden: 1) Der automatisierte biometrische Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten, der an qualifizierte Voraussetzungen gebunden ist und sensible Daten besonders schützt; 2) Die automatisierte Datenanalyse, die strukturierte Auswertung rechtmäßig zugänglicher Daten ermöglicht, jedoch stets menschliche Bewertung voraussetzt; 3) Die Weiterverarbeitung von Daten für Entwicklung und Training von IT-Produkten, die an strenge Zweckbindung und Schutzvorgaben geknüpft ist. Die GdP fordert, dass technische Systeme die Arbeit unterstützen, aber nicht die menschliche Entscheidung ersetzen, und dass Datensicherheit sowie staatliche Souveränität gewährleistet bleiben.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:258/26
Eingang im Bundesrat:01.05.2026
Status Bundesrat:Eingegangen

 

AusschusssitzungenSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Innere Angelegenheiten28.05.2026Tagesordnung