Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Terrorismusabwehr

| Offizieller Titel: | Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus |
| Initiator: | Bundesministerium des Inneren |
| Status: | Vom Kabinett beschlossen |
| Letzte Änderung: | 06.05.2026 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | Vorgangseite auf bundestag.de |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Status Bundesrat: | Eingegangen |
| Exekutiver Fußabdruck: | ✅ Vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.🟣 Beteiligungsfrist ca. 2-3 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
| Hinweis: | Der erste Entwurf wurde im Juni 2025 von Netzpolitik.org veröffentlicht. |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die digitalen Ermittlungsbefugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zu stärken. Dies soll durch die Einführung von Befugnissen zur automatisierten Datenanalyse und zum biometrischen Internetabgleich erfolgen. Das Gesetz ist Teil eines Gesetzespakets zur Stärkung der Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit und betrifft die zustimmungsbedürftigen Bestandteile für das BKA. Federführend zuständig ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Hintergrund:
Im Text wird als Hintergrund auf eine gestiegene Bedrohungslage durch internationale Terrorismusgefahren und schwere sowie organisierte Kriminalität verwiesen. Es werden mehrere schwere Gewalttaten im öffentlichen Raum im Vorjahr genannt (u.a. Mannheim, Solingen, Magdeburg, Aschaffenburg, Hamburg). Die zunehmende Gewaltbereitschaft und das Unterwanderungspotenzial krimineller Gruppierungen werden als zusätzliche Gründe für die Notwendigkeit neuer technischer Ermittlungsinstrumente, einschließlich Künstlicher Intelligenz, angeführt.
Kosten:
Konkrete Angaben zu Kosten für den Bundeshaushalt und die Länder sind im Entwurf nicht enthalten. Es wird mehrfach darauf verwiesen, dass Ergänzungen zu Haushaltsausgaben und zum Erfüllungsaufwand der Verwaltung im Rahmen der Ressortabstimmung erfolgen. Für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand. Weitere Kosten oder Einnahmen werden nicht erwartet.
Inkrafttreten:
Im Text ist kein konkretes Datum für das Inkrafttreten genannt. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf sieht keine Befristung oder Evaluierung vor. Er ist technik- und produktneutral ausgestaltet. Interessenvertreter außerhalb der Bundesverwaltung waren an der Erstellung nicht beteiligt. Der Entwurf wird als mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar dargestellt. Auswirkungen auf demografierelevante Belange werden nicht erwartet. Hinweise auf eine besondere Eilbedürftigkeit sind im Text nicht enthalten.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst:
- Das Bundeskriminalamt (BKA) erhält die Befugnis, biometrische Daten (z.B. Gesichtserkennung) aus öffentlich zugänglichen Internetquellen zum Zweck der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zu nutzen.
- Ziel ist es, Aufenthaltsorte von untergetauchten Personen zu ermitteln, Querverbindungen zwischen Personen und Strukturen aufzudecken sowie Akteure in Propagandavideos terroristischer Organisationen zu identifizieren.
- Das BKA darf automatisierte Datenanalysen durchführen, um Zusammenhänge zwischen Personen und Strukturen im Bereich des internationalen Terrorismus zu erkennen.
- Die Nutzung der zusammengeführten Daten zur Analyse ist nur zulässig, wenn eine Gefahr im Zusammenhang mit besonders gewichtigen Rechtsgütern (z.B. Leben, Gesundheit, wesentliche Infrastrukturen) besteht.
- Die Maßnahmen sind auf den Schutz besonders wichtiger Rechtsgüter beschränkt und müssen einer konkretisierten Gefahrenlage entsprechen.
| Table Media, 02.04.2026 | Innere Sicherheit: Was aus Dobrindts Plänen geworden ist |
| D64, 08.08.2025 | Offener Brief: Biometrische Gesichtserkennung stoppen! |
| Netzpolitik.org, 23.07.2025 | Innenminister Dobrindt plant neues Sicherheitspaket |
| Datum erster Entwurf: | 26.06.2025 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 29.04.2026 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
„Der Gesetzentwurf dient der Stärkung der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt. Er umfasst Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse und für den biometrischen Internetabgleich. Die automatisierte Datenanalyse ist ein zentraler Baustein, um die stetig wachsenden Datenmengen in polizeilichen Gefahrenabwehrverfahren verarbeiten zu können und Verbindungen zwischen Daten zu finden. Der biometrische Internetabgleich ist erforderlich, um Personen zu identifizieren, lokalisieren sowie Tat-Täter-Zusammenhänge zu erschließen. Die Befugnis betrifft ausschließlich öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet.
Datum der Kabinettfassung: 29.04.2026 (geplant)“
Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium des Inneren:
„Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter Dritter oder sonstige Personen außerhalb der Bundesverwaltung sind nicht an der Erstellung des Entwurfs beteiligt worden. 8 Bearbeitungsstand: 09.03.2026 08:51 IV. Alternativen
Keine.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Angaben zum Zeitraum der Beteiligungsphase finden sich nur vereinzelt in den Stellungnahmen. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) verweisen darauf, dass der Referentenentwurf am 12. März 2026 vorgelegt wurde. Die frühesten dokumentierten Eingänge der Aufforderung zur Stellungnahme liegen ebenfalls auf dem 12. März 2026 (BRAK und DPolG). Die meisten Stellungnahmen datieren auf den Zeitraum zwischen dem 31. März und dem 6. April 2026. Daraus ergibt sich für die Absender mit Angaben ein Zeitraum von etwa drei Wochen für die Beteiligungsphase. Der DAV kritisiert explizit die "abermals extrem kurze Stellungnahmefrist". Die übrigen Absender machen keine Angaben zum Zeitraum.
Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zu den geplanten Gesetzesentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus ist stark polarisiert. Polizeigewerkschaften und der Bund Deutscher Kriminalbeamter begrüßen die Entwürfe grundsätzlich und betonen die Notwendigkeit moderner, digitaler Ermittlungsinstrumente. Demgegenüber lehnen zivilgesellschaftliche Organisationen, Anwaltsverbände und Datenschutzinitiativen die Entwürfe überwiegend ab und sehen erhebliche verfassungs- und datenschutzrechtliche Defizite. Besonders kontrovers diskutiert werden die Einführung automatisierter biometrischer Abgleiche und umfassender Datenanalysen, die Einbindung privater Anbieter sowie die fehlenden Kontroll- und Schutzmechanismen.
Meinungen im Detail
1. Biometrischer Abgleich und automatisierte Datenanalyse
Polizeigewerkschaften (GdP, DPolG, BDK) begrüßen die Einführung automatisierter biometrischer Abgleiche und Datenanalysen als notwendige Modernisierung der Ermittlungsarbeit. Sie fordern klare, rechtssichere und praxistaugliche Regelungen, betonen aber die Notwendigkeit von Datenschutz und menschlicher Kontrolle. Der BDK hebt die Bedeutung leistungsfähiger technischer Infrastruktur und digitaler Souveränität hervor. Im Gegensatz dazu kritisieren zivilgesellschaftliche Organisationen (GFF, Amnesty International, Chaos Computer Club, u.a.), Anwaltsverbände (DAV, BRAK) und der eco-Verband diese Maßnahmen als unverhältnismäßig, verfassungswidrig und mit erheblichen Risiken für Grundrechte, Datenschutz und Diskriminierungsfreiheit behaftet. Sie warnen vor Massenüberwachung, fehlender Zweckbindung, unzureichender Kontrolle und der Möglichkeit, dass auch Unbeteiligte betroffen sind. Die BRAK und der DAV sehen insbesondere die Streubreite und Tiefe der Grundrechtseingriffe sowie die fehlende Differenzierung zwischen Beschuldigten und Unbeteiligten kritisch.
2. Einbindung privater Anbieter und internationale Kooperation
Sowohl die GFF als auch der DAV und die zivilgesellschaftlichen Organisationen kritisieren die geplante Einbindung privater Anbieter wie PimEyes oder Palantir. Sie sehen darin die Gefahr von Datenlecks, unkontrollierter Weiterverarbeitung und einer Umgehung europäischer Datenschutzstandards. Die DPolG weist auf Risiken beim internationalen Datenaustausch mit Staaten hin, die nicht die europäischen Werte teilen. Die AG KRITIS und eco betonen die Risiken der Kooperation mit Drittstaaten und fordern starke Schutzmechanismen.
3. Kontrolle, Transparenz und Zweckbindung
Ein zentrales Anliegen der kritischen Stellungnahmen (DAV, BRAK, AG KRITIS, eco, zivilgesellschaftliche Organisationen) ist das Fehlen von richterlicher Kontrolle, Transparenz, Dokumentation und klaren Zweckbindungen. Sie bemängeln, dass die geplanten Regelungen keine ausreichenden Eingriffsschwellen, keine Begrenzung auf schwerste Straftaten und keine effektiven Kontrollmechanismen vorsehen. Die Gefahr einer verdachtsunabhängigen Überwachung und einer strukturellen Ausweitung staatlicher Befugnisse wird betont. Die Polizeigewerkschaften fordern ebenfalls klare Zuständigkeiten und Regelungen, legen aber den Schwerpunkt auf Praxistauglichkeit und Effektivität.
4. Nutzung polizeilicher Daten für KI-Training
Die GFF und die zivilgesellschaftlichen Organisationen kritisieren die vorgesehene Nutzung polizeilicher Daten für das Training von KI-Systemen, insbesondere durch externe Unternehmen, als datenschutzrechtlich und unionsrechtlich problematisch. Sie warnen vor Fehlern, Diskriminierung und Missbrauch. Die BRAK hebt die unklaren technischen, organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den KI-Einsatz hervor und warnt vor Fehlentscheidungen und mangelnder Haftung.
5. Gesetzestechnik und Fragmentierung
Die DPolG kritisiert, dass der Entwurf nur einzelne Aspekte modernisiert und das Bundespolizeigesetz insgesamt veraltet und unübersichtlich bleibt. Sie fordert eine umfassende und grundlegende Überarbeitung der relevanten Gesetze.
6. Verfassungsrechtliche Bewertung
Die GFF, der DAV und die BRAK bewerten zentrale Regelungen der Entwürfe als weitgehend verfassungswidrig. Besonders die biometrischen Abgleiche und die automatisierten Datenanalysen werden als nicht mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar angesehen. Auch unionsrechtliche Bedenken werden geäußert, insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes und der Kontrolle privater Anbieter. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen betonen, dass die Mängel strukturell seien und nicht durch Nachbesserungen behoben werden könnten.
7. Spezifische Risiken für besonders Schutzbedürftige
Die zivilgesellschaftlichen Organisationen heben hervor, dass insbesondere Asylsuchende durch die Ausweitung biometrischer Maßnahmen im Asylverfahren besonders gefährdet sind. Auch der DAV warnt vor einer Ausweitung der Maßnahmen auf Berufsgeheimnisträger und unbeteiligte Dritte.
8. Evaluierung und Befristung
AG KRITIS und eco kritisieren das Fehlen von Befristungen und Evaluierungen der neuen Befugnisse und fordern eine offene gesellschaftliche Debatte sowie transparente Überprüfung der Maßnahmen.
„Die Einführung dieser Systeme bedeutet einen fundamentalen Eingriff in Grundrechte und eine Gefahr für rechtsstaatliche Grundsätze wie Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und effektiven Rechtsschutz, der durch die im Entwurf vorgesehenen Zwecke nicht gerechtfertigt wird.“
Die Stellungnahme mehrerer zivilgesellschaftlicher Organisationen lehnt die geplanten Gesetzesentwürfe zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus entschieden ab. Zentral kritisiert werden die Einführung eines automatisierten biometrischen Abgleichs mit öffentlich verfügbaren Internetdaten und die automatisierte Datenanalyse durch Systeme wie Pim Eyes oder Palantir. Die Verbände sehen darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz sowie eine Gefahr für Diskriminierungsfreiheit und effektiven Rechtsschutz. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die umfassende und kaum eingeschränkte Zusammenführung und Analyse großer Datenmengen, die auch unbeteiligte Personen betrifft, 2) die fehlenden rechtsstaatlichen Sicherungen wie Richtervorbehalt, Transparenz und Dokumentation, und 3) die besondere Gefährdung von Asylsuchenden durch die Ausweitung biometrischer Maßnahmen im Asylverfahren. Die Stellungnahme betont, dass die Mängel strukturell sind und nicht durch Nachbesserungen behoben werden können.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ohne solche Nachbesserungen erscheint uns der Entwurf in seiner vorliegenden Form hochproblematisch und ist geeignet das Vertrauen in eine verhältnismäßige und grundrechtsorientierte Terrorismusbekämpfung bei den Bürgerinnen und Bürgern nachhaltig zu beschädigen.“
Die Stellungnahme der Arbeitsgruppe Kritische Infrastrukturen (AG KRITIS) befasst sich mit dem Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus. Der Entwurf sieht vor, dem Bundeskriminalamt (BKA) neue Befugnisse für einen automatisierten biometrischen Abgleich von Internetdaten (§ 39a BKAG-E) und eine umfassende automatisierte Datenanalyse (§ 39b BKAG-E) zu geben. Die AG KRITIS kritisiert, dass diese Maßnahmen tief in die Grundrechte eingreifen, da sie auch unbeteiligte Personen erfassen und die informationelle Selbstbestimmung einschränken. Besonders problematisch werden die niedrigen Eingriffsschwellen, die unklare Definition des Begriffs 'übersehbarer Zeitraum', die fehlende richterliche Kontrolle bei zentralen Maßnahmen sowie die Möglichkeit der Datenübermittlung an Drittstaaten mit niedrigeren Datenschutzstandards gesehen. Die Stellungnahme hebt außerdem hervor, dass der Entwurf keine Befristung oder Evaluierung der neuen Befugnisse vorsieht, was angesichts der experimentellen Natur von KI-gestützten Analyseverfahren als unverantwortlich angesehen wird. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: (1) die Gefahr einer dauerhaften und strukturellen Ausweitung staatlicher Überwachungsbefugnisse, (2) die Risiken und Defizite beim Datenschutz, insbesondere bei der Kooperation mit Drittstaaten, und (3) das Fehlen von Transparenz-, Audit- und Kontrollmechanismen für die eingesetzten Systeme.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 09.03.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die entscheidende Frage moderner Sicherheitsarchitektur ist nicht mehr, ob Daten vorhanden sind, sondern ob der Staat in der Lage ist, diese rechtssicher, effizient und in einem konsistenten System zu nutzen. Daran wird sich die Wirksamkeit der vorliegenden Reform messen lassen.“
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) begrüßt ausdrücklich die Referentenentwürfe des Bundesministeriums des Innern zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus. Die Stellungnahme betont, dass Kriminalität heute stark digitalisiert, international vernetzt und arbeitsteilig organisiert ist. Das Hauptproblem sei nicht der Mangel an Informationen, sondern deren fehlende Auswertbarkeit. Die Entwürfe schaffen gesetzliche Grundlagen für automatisierte Datenanalysen und den biometrischen Internetabgleich, wobei letzterer vor allem bei schwerer und organisierter Kriminalität sowie Terrorismusabwehr eingesetzt werden soll. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit leistungsfähiger technischer Infrastruktur und interoperabler IT-Systeme (Programm Polizei 2020), 2) die Bedeutung des biometrischen Internetabgleichs und die damit verbundenen Herausforderungen bei der Nutzung außereuropäischer Technologien, 3) die Balance zwischen Effektivität und Grundrechtsschutz, insbesondere durch Richtervorbehalt und den Ausschluss automatisierter Entscheidungen mit unmittelbarer Rechtswirkung. Die Stellungnahme fordert eine konsequente Weiterentwicklung der IT-Landschaft und betont, dass digitale Souveränität ein strategisches Ziel bleiben muss, ohne kurzfristig die Einsatzfähigkeit einzuschränken.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 06.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Aus Sicht der Bundesrechtsanwaltskammer bestehen erhebliche Bedenken, ob die vorgeschlagenen Regelungen der besonderen Eingriffstiefe und der Streubreite der Maßnahme angemessen Rechnung tragen. Die Bundesrechtsanwaltskammer tritt deshalb den Gesetzesentwürfen entschieden entgegen. Insbesondere der bei solch weitgehenden Maßnahmen gebotene Grundrechtsausgleich ist nicht gelungen.“
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) äußert sich kritisch zu den geplanten Gesetzesänderungen, die digitale Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere den automatisierten Abgleich biometrischer Daten und die automatisierte, verfahrensübergreifende Datenanalyse, betreffen. Ziel der Entwürfe ist es, Ermittlungsbehörden den Einsatz moderner Technologien wie Künstlicher Intelligenz (KI) zu ermöglichen, um Ermittlungen effizienter zu gestalten. Die BRAK sieht jedoch erhebliche verfassungsrechtliche und praktische Probleme: Es fehlt an klaren gesetzlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich der Eingriffsschwellen, der Zweckbindung und der Transparenz der Maßnahmen. Besonders kritisiert werden die fehlende Differenzierung zwischen Beschuldigten und Unbeteiligten, die Möglichkeit, dass auch Daten Unbeteiligter großflächig temporär gespeichert und analysiert werden können (Stichwort: Datamining), sowie die unzureichende Kontrolle und fehlende Richtervorbehalte. Die BRAK hebt hervor, dass die technischen, organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den KI-Einsatz unklar sind und warnt vor einer Aushöhlung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) Die Streubreite und Tiefe der Grundrechtseingriffe, insbesondere für Unbeteiligte; (2) die Risiken und Intransparenz beim Einsatz von KI, einschließlich der Gefahr von Fehlentscheidungen und Diskriminierung; (3) die fehlende oder unzureichende Kontrolle, Dokumentation und Haftung bei Fehlern automatisierter Systeme.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die DPolG drängt nochmals und mit aller Dringlichkeit darauf, die betroffenen Gesetze grundlegend vollständig zu überarbeiten.“
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) äußert sich zum Gesetzentwurf zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit sowie zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus. Die DPolG kritisiert, dass der Entwurf nur einzelne Aspekte der Polizeigesetze modernisiert, während der Großteil, insbesondere das Bundespolizeigesetz (BPolG), weiterhin veraltet bleibt. Dies führe zu einer unübersichtlichen und schwer handhabbaren Gesetzeslage. Die Gewerkschaft fordert deshalb eine grundlegende und vollständige Überarbeitung der relevanten Gesetze. Grundsätzlich begrüßt die DPolG die Einführung automatisierter Datenabgleiche, betont jedoch die Notwendigkeit klarer und einheitlicher Regelungen, insbesondere im Umgang mit sensiblen Daten und internationalen Partnern. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Unübersichtlichkeit und Fragmentierung der Polizeigesetze, 2) Die Risiken beim internationalen Datenaustausch mit Staaten, die nicht die europäischen Werte teilen, und 3) Die Notwendigkeit einer umfassenden Neuregelung und klaren Verweisungen im Gesetzestext.
Tendenz: neutral 🤷♀️
Datum: 31.03.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Würden diese Entwürfe Gesetz, wären damit unübersehbare Folgen für die Architektur des Strafverfahrens verbunden. Der herkömmlich mit Akten- und weiteren Verfahrensrechten und der Kontrolle durch Staatsanwaltschaft und Gericht hergestellte Ausgleich zwischen polizeilichen Ermittlungseingriffen und den Grundrechten Betroffener geriete gänzlich aus den Fugen.“
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) äußert erhebliche verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken gegen die beiden Referentenentwürfe des Bundesministeriums des Innern (BMI) zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus. Zentral kritisiert der DAV die geplanten Ermächtigungen für automatisierte biometrische Abgleiche (z.B. Gesichtserkennung) und automatisierte Datenanalysen mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI) durch das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Der DAV warnt vor einer massiven Ausweitung polizeilicher Befugnisse, die weit über die Fahndung nach Schwerverbrechern hinausgeht und auch unbeteiligte Dritte sowie besonders schützenswerte Berufsgeheimnisse betreffen kann. Besonders problematisch sieht der DAV die unzureichende Zweckbindung, die fehlende Begrenzung auf schwerste Straftaten, den möglichen Zugriff auf rechtswidrig erhobene oder sachlich unrichtige Daten sowie die fehlende Kontrolle durch Gerichte und Staatsanwaltschaften. Die geplanten Regelungen könnten zu einer verfassungswidrigen Rasterfahndung und einer umfassenden, verdachtsunabhängigen Überwachung führen. Der DAV betont, dass der Aufbau oder die Nutzung von biometrischen Referenzdatenbanken – auch durch private Anbieter wie PimEyes oder Clearview AI – unionsrechtswidrig sei. Die automatisierte Datenanalyse, insbesondere die verfahrensübergreifende Auswertung großer Datenmengen, hält der DAV für nicht mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar. Besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) Die massive Streubreite und Eingriffstiefe der biometrischen Abgleiche und Datenanalysen, (2) die unzureichende Zweckbindung und fehlende Begrenzung auf schwerste Straftaten, (3) die verfassungs- und unionsrechtlichen Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Kontrolle.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 01.04.2026
Lobbyregister-Nr.: R000952 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 87980341522-66 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Sicherheitspolitische Ziele dürfen nicht dazu führen, dass biometrische Fernidentifizierung und umfassende digitale Verknüpfungsbefugnisse im Namen der Terrorismusabwehr schrittweise zum Regelfall werden. Erforderlich sind klare rechtsstaatliche Grenzen, starke Schutzmechanismen und eine offene gesellschaftliche Debatte. Genau daran fehlt es dem Entwurf in seiner jetzigen Fassung.“
Die Stellungnahme des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. befasst sich mit dem Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern, der dem Bundeskriminalamt neue digitale Ermittlungsbefugnisse zur Terrorismusabwehr einräumen soll. Im Mittelpunkt steht die geplante Einführung eines automatisierten biometrischen Abgleichs mit öffentlich zugänglichen Internetdaten, um Personen zu identifizieren, Aufenthaltsorte zu ermitteln und Zusammenhänge aufzudecken. Der Verband kritisiert diese Maßnahme als besonders eingriffsintensiv und warnt vor einer Normalisierung weitreichender biometrischer Such- und Analyseoperationen. Besonders hervorgehoben werden: (1) die fehlende Begrenzung und Kontrolle der neuen Befugnisse, (2) die Risiken für Datenschutz, Diskriminierung und Fehlidentifikationen, insbesondere durch die mögliche Einschaltung externer und außereuropäischer Stellen, und (3) das Fehlen von Befristung und Evaluierung der Maßnahmen. eco fordert stattdessen klare rechtsstaatliche Grenzen, starke Schutzmechanismen und eine offene gesellschaftliche Debatte.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 02.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Referentenentwürfe sind zum Großteil verfassungswidrig. Vor diesem Hintergrund sollte davon abgesehen werden, die darin vorgeschlagenen Befugnisse und Änderungen einzuführen.“
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) kritisiert die Referentenentwürfe des Bundesministeriums des Inneren für Gesetze zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus als weitgehend verfassungswidrig. Die Stellungnahme beanstandet insbesondere die geplante Ausweitung heimlicher Überwachungsbefugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei, darunter automatisierte biometrische Abgleiche mit öffentlich verfügbaren Internetdaten und automatisierte verfahrensübergreifende Datenanalysen. Die GFF hebt hervor, dass diese Maßnahmen zu schwerwiegenden Eingriffen in Grundrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz und Meinungsfreiheit führen und faktisch eine Massenüberwachung ermöglichen. Besonders problematisch ist die Möglichkeit, private Anbieter im In- und Ausland (z.B. PimEyes, Palantir) einzubeziehen, was Risiken wie Datenlecks, unkontrollierte Weiterverarbeitung und Umgehung europäischer Datenschutzstandards birgt. Die Entwürfe sehen zudem vor, dass polizeiliche Daten für das Training von Künstlicher Intelligenz (KI) und anderen IT-Systemen genutzt werden dürfen, auch durch externe Unternehmen, ohne ausreichende Schutzvorkehrungen gegen Fehler, Diskriminierung und Missbrauch. Die GFF fordert zahlreiche Nachbesserungen, darunter strengere Eingriffsschwellen, den Ausschluss besonders sensibler Daten, klare Schutzvorkehrungen, eine stärkere Einbindung der Datenschutzbeauftragten und ein Verbot der Übermittlung personenbezogener Daten an private Dritte. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) die verfassungsrechtliche Bewertung und Kritik der biometrischen Abgleiche und Datenanalysen, 2) die Risiken der Einbindung privater Anbieter und die Gefahren für die digitale Souveränität des Staates, 3) die Nutzung polizeilicher Daten für KI-Training und die damit verbundenen datenschutzrechtlichen und unionsrechtlichen Probleme.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 02.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die Aufgabe des Gesetzgebers besteht deshalb nicht nur darin, neue Ermittlungsinstrumente zu eröffnen, sondern diese so zu normieren, dass ihre Anwendung nachvollziehbar, kontrollierbar und in gerichtlichen Verfahren belastbar bleibt.“
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Referentenentwürfe des Bundesministeriums des Innern, die darauf abzielen, die digitalen Ermittlungsbefugnisse der Polizei zu stärken und an die Herausforderungen moderner Kriminalitätsbekämpfung anzupassen. Besonders betont wird die Notwendigkeit klarer, rechtssicherer und praxistauglicher Regelungen, um Rechtsunsicherheit und Belastungen für die Polizei zu vermeiden. Die GdP unterstützt den automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten, sofern dieser an strenge Voraussetzungen, Zweckbindung und Datenschutz geknüpft ist. Auch die automatisierte Datenanalyse wird befürwortet, solange sie nicht zu ausschließlich automatisierten Entscheidungen führt und der Mensch die Verantwortung behält. Die Stellungnahme hebt zudem die Bedeutung einer souveränen technischen Infrastruktur und klarer Zuständigkeiten hervor. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für den biometrischen Abgleich, 2) die Anforderungen und Grenzen der automatisierten Datenanalyse, und 3) die Nutzung von Echtdaten für die Entwicklung und das Training von IT-Produkten unter strengen Datenschutzauflagen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 01.04.2026
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Drucksache im BR: | 259/26 |
| Eingang im Bundesrat: | 01.05.2026 |
| Status Bundesrat: | Eingegangen |
| Ausschusssitzungen | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Innere Angelegenheiten | 28.05.2026 | Tagesordnung |