Gesetzes zu dem Fortgeschrittenen Rahmenabkommen mit Chile

| Offizieller Titel: | Gesetz zu dem Fortgeschrittenen Rahmenabkommen vom 13. Dezember 2023 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits |
| Initiator: | Auswärtiges Amt |
| Status: | Verabschiedet, noch nicht verkündet |
| Letzte Änderung: | 13.11.2025 |
| Drucksache: | 21/1867 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Status Bundesrat: | Beraten |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Zustimmung Deutschlands zum „Fortgeschrittenen Rahmenabkommen“ zwischen der Europäischen Union (EU) und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits. Dieses Abkommen modernisiert und ersetzt das bisherige Assoziierungsabkommen von 2002, um die Partnerschaft zu vertiefen, den politischen Dialog zu intensivieren, die Zusammenarbeit in zahlreichen Bereichen auszubauen und insbesondere die Handels- und Investitionsbeziehungen zu stärken. Es sieht u.a. die weitgehende Zollfreiheit für EU-Ausfuhren nach Chile, Vereinfachungen für den Dienstleistungssektor und kleine und mittlere Unternehmen sowie einen modernen Investitionsschutz mit reformierter Streitbeilegung vor. Das federführend zuständige Ministerium ist das Auswärtige Amt.
Hintergrund:
Das Abkommen ist vor dem Hintergrund veränderter globaler Rahmenbedingungen (u.a. geopolitische Entwicklungen, Klimakrise, Lieferkettenprobleme) notwendig geworden, da das alte Assoziierungsabkommen nicht mehr ausreichend war. Bereits 2013 wurde zwischen der EU und Chile vereinbart, das Abkommen zu modernisieren. Die Verhandlungen wurden 2022 abgeschlossen. Das Fortgeschrittene Rahmenabkommen ersetzt das Interims-Handelsabkommen, das seit Februar 2025 in Kraft ist, und integriert dessen Handelsteil. Es beendet zudem die bisherigen bilateralen Investitionsschutzverträge zwischen EU-Mitgliedstaaten und Chile, darunter auch den deutsch-chilenischen Vertrag von 1991.
Kosten:
Für die Durchführung des Abkommens entstehen auf EU-Ebene administrative Kosten (z.B. für Konsultationen, Arbeitsgruppen, Ausschüsse), die aus dem EU-Haushalt getragen werden. Deutschland beteiligt sich an diesen Kosten entsprechend seinem EU-Finanzierungsanteil. Für den Bund entstehen voraussichtlich zusätzliche Verwaltungskosten im Zusammenhang mit Amtshilfe im Zollbereich, die jedoch im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze zu erwirtschaften sind. Für Länder und Kommunen entstehen keine zusätzlichen Verwaltungskosten. Das Abkommen ist für die Wirtschaft kostenneutral und eröffnet deutschen Unternehmen neue Chancen. Es werden keine Einnahmen für den Bundeshaushalt oder die Länder erwartet.
Inkrafttreten:
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das Abkommen selbst tritt für Deutschland gemäß seinem Artikel 41.5 in Kraft; der genaue Zeitpunkt wird im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.
Sonstiges:
Mit Inkrafttreten des Abkommens werden die bestehenden bilateralen Investitionsschutzverträge mit Chile beendet und durch das neue Abkommen ersetzt. Das Abkommen enthält zahlreiche Regelungen zu politischem Dialog, Menschenrechten, nachhaltiger Entwicklung, Klima, Energie, Innovation, Investitionsschutz, Streitbeilegung und öffentlicher Beschaffung. Es ist nicht als eilbedürftig gekennzeichnet, aber aufgrund der internationalen und wirtschaftlichen Bedeutung sowie der bereits laufenden vorläufigen Anwendung einiger Teile besteht ein Interesse an zügiger Umsetzung. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates, da auch Steuerfragen betroffen sind. Das Abkommen fördert die nachhaltige Zusammenarbeit und setzt hohe Standards in Bereichen wie Umwelt, Sozialem und verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln.
| Eingang im Bundestag: | 29.09.2025 |
| Erste Beratung: | 09.10.2025 |
| Abstimmung: | 13.11.2025 |
| Drucksache: | 21/1867 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat | 12.11.2025 | Tagesordnung |
| Ausschuss für Wirtschaft und Energie | 12.11.2025 | Tagesordnung |
| Auswärtiger Ausschuss | 12.11.2025 | Tagesordnung |
| Verkehrsausschuss | 12.11.2025 | Tagesordnung |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Drucksache im BR: | 387/25 |
| Eingang im Bundesrat: | 15.08.2025 |
| Erster Durchgang: | 29.09.2025 |
| Status Bundesrat: | Beraten |