ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026

| Offizieller Titel: | Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 - ERPWiPlanG 2026) |
| Initiator: | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie |
| Status: | Verabschiedet, noch nicht verkündet |
| Letzte Änderung: | 13.11.2025 |
| Drucksache: | 21/1899 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Status Bundesrat: | Beraten |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.
Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Förderung der deutschen Wirtschaft im Kalenderjahr 2026. Dies geschieht durch die Bereitstellung von Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von rund 1.324 Millionen Euro für im Wirtschaftsplan genannte Förderzwecke. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, erhalten zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Gesamtvolumen von rund 12.000 Millionen Euro. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf wird jährlich verabschiedet, um den Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das jeweilige Folgejahr festzulegen und die rechtliche Grundlage für die Fördertätigkeit zu schaffen. Es werden verschiedene Fördermaßnahmen und Programme beschrieben, die sich an den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der UN-Agenda 2030 orientieren. Eine Vorgeschichte oder weitere Hintergrundinformationen werden nicht explizit genannt.
Kosten:
Für das Jahr 2026 werden Einnahmen und Ausgaben des ERP-Sondervermögens auf rund 1.324 Millionen Euro festgelegt. Die Mittel werden für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke bereitgestellt. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Bürgerinnen und Bürger oder die begünstigten Unternehmen; diese werden vielmehr von Finanzierungskosten entlastet. Die Kosten für Förderinstitute und Hausbanken werden vom ERP-Sondervermögen getragen. Für den Bundeshaushalt entstehen Personal- und Sachkosten für die Verwaltung des Vermögens, die vom Bund getragen werden. Einnahmen werden nicht explizit genannt, sondern nur die Bereitstellung und Verwendung der Mittel.
Inkrafttreten:
Keine Angaben.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf steht im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung und der UN. Es werden keine neuen Informationspflichten für Unternehmen oder Verwaltung eingeführt. Die Förderprogramme umfassen auch Stipendienprogramme zur Förderung von Bildung und internationalem Austausch. Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau werden nicht erwartet. Angaben zur Eilbedürftigkeit oder weiteren besonderen Aspekten sind nicht enthalten.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten:
- Feststellung des Wirtschaftsplans für das ERP-Sondervermögen mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils rund 1,32 Milliarden Euro
- Erweiterung der Gründungsfinanzierung und Gewährleistungen auf gewerblich orientierte gemeinnützige Unternehmen
- Ermächtigung zur Kreditaufnahme zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit des ERP-Sondervermögens
- Festlegung, dass Mehrausgaben bis zu 5 Millionen Euro ohne Nachtragswirtschaftsplan möglich sind
- Ausweisung von Haftungszusagen (Bürgschaften, Garantien) für verschiedene ERP-Förderprogramme und Erfassung von Risiken aus KfW Capital-Engagements
- Bereitstellung von Mitteln für völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte (z.B. Stipendienprogramme), die eine Ausnahmeregelung erfordern
- Befristung der Regelungen bis zum Inkrafttreten des nächsten Wirtschaftsplangesetzes
- Regelung zum Inkrafttreten des Gesetzes
Im Lobbyregister des Bundestags sind 1 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Mit dem ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 soll die Förderpraxis des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026 festgelegt werden. Gegenstand der Interessenvertretung ist es, den Gesetzgebungsprozess zu begleiten und auf die Chancen der Berücksichtigung relevanter Unternehmensformen und Finanzierungsbedarfe bei der Ausgestaltung und Umsetzung der vorgesehenen Förderinstrumente hinzuweisen.
Lobbyregister-Nr.: R001359 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 64499
| Eingang im Bundestag: | 29.09.2025 |
| Erste Beratung: | 09.10.2025 |
| Abstimmung: | 13.11.2025 |
| Drucksache: | 21/1899 (PDF-Download) |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Wirtschaft und Energie | 12.11.2025 | Tagesordnung Tagesordnung |
| Haushaltsausschuss | 12.11.2025 | Tagesordnung |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Drucksache im BR: | 378/25 |
| Eingang im Bundesrat: | 15.08.2025 |
| Erster Durchgang: | 29.09.2025 |
| Status Bundesrat: | Beraten |