Gesetz zum Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Ghana

| Offizieller Titel: | Gesetz zu dem Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 28. Juli 2016 zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits |
| Initiator: | Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung |
| Status: | Verabschiedet, noch nicht verkündet |
| Letzte Änderung: | 16.10.2025 |
| Drucksache: | 21/1888 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/2257 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Status Bundesrat: | Beraten |
| Trojanercheck: | ![]() |
| Verknüpfungen: | Der Entwurf basiert auf einem Vorhaben aus der vorherigen Legislaturperiode: Entwurf 20. Legislaturperiode |
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.
Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Zustimmung zum Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Ghana-WPA) zwischen Ghana und der Europäischen Union (EU) sowie ihren Mitgliedstaaten. Das Abkommen soll Ghanas zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt sichern, die Handelsbeziehungen auf eine mit den Vorgaben der Welthandelsorganisation (WTO) konforme Basis stellen und die Handels- und Entwicklungszusammenarbeit stärken. Es ist als Übergangslösung gedacht, bis ein umfassendes regionales Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Westafrika (ECOWAS-WPA) in Kraft tritt. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf erläutert ausführlich die Vorgeschichte: Nach dem Auslaufen der WTO-Ausnahmeregelung für die bevorzugte Behandlung von AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik) Ende 2007 musste der Handel zwischen der EU und diesen Staaten auf eine WTO-konforme Grundlage gestellt werden. Das Cotonou-Abkommen und später das Samoa-Abkommen bilden den Rahmen für solche Partnerschaften. Da ein regionales Abkommen mit Westafrika nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnte, wurde das Ghana-WPA als Interimsabkommen verhandelt, um einen Rückfall Ghanas auf weniger vorteilhafte Handelsbedingungen zu verhindern. Das Abkommen wurde 2016 unterzeichnet, von Ghana und acht EU-Mitgliedstaaten ratifiziert und wird seit Dezember 2016 vorläufig angewandt.
Kosten:
Für den Bund entstehen voraussichtlich zusätzliche Verwaltungskosten im Bereich der Amtshilfe im Zollbereich, die jedoch im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze gedeckt werden können. Für Länder und Kommunen entstehen keine zusätzlichen Verwaltungskosten. Das Abkommen ist für die Wirtschaft kostenneutral und eröffnet deutschen Unternehmen verbesserte Absatz- und Investitionschancen. Es entstehen keine Kosten für soziale Sicherungssysteme, und Auswirkungen auf Einzelpreise oder das Verbraucherpreisniveau werden nicht erwartet. Einnahmen werden nicht explizit genannt.
Inkrafttreten:
Das Gesetz selbst tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das Abkommen tritt für Deutschland am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die letzte Ratifizierungsurkunde notifiziert wurde. Der genaue Zeitpunkt wird im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.
Sonstiges:
Das Ghana-WPA ist ein sogenannter gemischter Vertrag und erfordert daher ein Vertragsgesetz nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Es ist als Übergangslösung konzipiert und wird durch das regionale ECOWAS-WPA ersetzt, sobald dieses in Kraft tritt. Das Abkommen ist besonders entwicklungsorientiert und asymmetrisch ausgestaltet, d.h. Ghana muss weniger weitgehende Marktöffnungen vornehmen als die EU, und sensible Produkte bleiben geschützt. Es enthält umfangreiche Regelungen zu Entwicklungszusammenarbeit, Handelsliberalisierung, Schutzmaßnahmen, Streitbeilegung und institutionellen Fragen. Das Abkommen trägt zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele (Agenda 2030) bei. Eine besondere Eilbedürftigkeit wird nicht explizit erwähnt, ergibt sich aber aus dem Ziel, den präferenziellen Marktzugang Ghanas zur EU dauerhaft zu sichern.
| Eingang im Bundestag: | 29.09.2025 |
| Erste Beratung: | 10.10.2025 |
| Abstimmung: | 16.10.2025 |
| Drucksache: | 21/1888 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/2257 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Wirtschaft und Energie | 15.10.2025 | Tagesordnung |
| Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | 15.10.2025 | Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Die Beschlussempfehlung wurde vom Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19. Ausschuss) als federführendem Ausschuss beschlossen. Mitberatende Ausschüsse waren:
- Ausschuss für Wirtschaft und Energie (bei allen Gesetzentwürfen und dem Antrag)
- Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (bei den Gesetzentwürfen zu Zentralafrika und SADC-WPA sowie beim Antrag)
- Auswärtiger Ausschuss (beim Antrag)
- Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (beim Antrag)
- Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (beim Antrag)
- Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (beim Antrag)
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss empfiehlt dem Bundestag:
- die Gesetzentwürfe zu den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Côte d’Ivoire, Zentralafrika (Kamerun), den SADC-WPA-Staaten und Ghana (Drucksachen 21/1885, 21/1886, 21/1887, 21/1888) jeweils in unveränderter Fassung anzunehmen.
- den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 21/2035) abzulehnen.
Zustimmung zu den Gesetzentwürfen kam jeweils von den Fraktionen CDU/CSU und SPD. Die Fraktionen AfD und Die Linke stimmten teilweise dagegen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthielten sich jeweils. Beim Antrag stimmten CDU/CSU, AfD und SPD für Ablehnung, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dagegen, Die Linke enthielt sich.
Änderungen:
Es wurden keine Änderungen an den Gesetzentwürfen vorgenommen; sie sollen jeweils in unveränderter Fassung angenommen werden. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen an anderen Gesetzen oder auf sogenannte „Trojaner“.
Begründung:
Die Begründungen zu den Gesetzentwürfen beschreiben jeweils die Ziele der Abkommen: zoll- und quotenfreier Zugang der Partnerländer zum EU-Markt, schrittweiser Abbau von Handelshemmnissen, WTO-Konformität, Stärkung der Handels- und Entwicklungszusammenarbeit sowie Förderung nachhaltiger Entwicklung gemäß Agenda 2030 der UN. Die Abkommen sind als Übergangslösungen gedacht, bis umfassendere regionale Abkommen in Kraft treten. Die Begründung zum Antrag der Grünen hebt hervor, dass die Bundesregierung aufgefordert werden soll, die EPAs (Wirtschaftspartnerschaftsabkommen) weiterzuentwickeln und an verbindliche soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards zu knüpfen, Monitoring-Systeme einzuführen und die regionale Wertschöpfung zu stärken.
Statements der Fraktionen:
- CDU/CSU: Betont die Wichtigkeit der Abkommen und die Notwendigkeit, diese noch im laufenden Jahr zu ratifizieren. Nachverhandlungen seien nicht möglich, da die Verträge bereits ausverhandelt seien. Die Umsetzung der Abkommen sei komplementär zur afrikanischen Freihandelszone.
- AfD: Kritisiert die Abkommen als nach gleichem Muster erstellt und sieht insbesondere bei Ghana problematische Auswirkungen auf die regionale Integration. Der Antrag der Grünen sei zu bürokratisch und nicht auf deutsche Interessen ausgerichtet. Es solle mehr auf wirtschaftliche Wertschöpfung und weniger auf zusätzliche Standards gesetzt werden.
- SPD: Sieht die Handelsabkommen als Instrument zur Stabilisierung und zum Aufbau von Beziehungen, auch mit Staaten, die sonst schwer einzubinden wären. Die Anliegen der Grünen zu Nachhaltigkeitszielen würden bereits anderweitig verfolgt. Die Verträge enthielten Schutzvorkehrungen für sensible Märkte.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kritisiert, dass die Abkommen veraltet seien und nicht mehr die Realität widerspiegelten. Sie behinderten regionale Integration und böten wenig wirtschaftlichen Effekt. Es fehle an verbindlichen sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Standards. Die Grünen fordern eine nachhaltige Weiterentwicklung der Abkommen.
- Die Linke: Schließt sich der Kritik der Grünen an. Die Abkommen zementierten Abhängigkeiten und förderten keine Partnerschaften auf Augenhöhe. Es müsse um die Stärkung lokaler Wertschöpfung und die Überwindung von Abhängigkeiten gehen.
Entschließungsantrag:
Ein Entschließungsantrag im klassischen Sinne ist nicht enthalten, aber der Antrag der Grünen (Drucksache 21/2035) enthält weitreichende Forderungen zur Weiterentwicklung der EPAs, insbesondere zu verbindlichen Standards, Monitoring, Förderung lokaler Wertschöpfung und Unterstützung der afrikanischen Freihandelszone. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt.
Weitere Angaben:
Keine Angaben zu Haushaltsausgaben oder Erfüllungsaufwand, da diese im Ausschuss nicht erörtert wurden.
| Gesetztyp: | Zustimmungsgesetz |
| Drucksache im BR: | 396/25 |
| Eingang im Bundesrat: | 15.08.2025 |
| Erster Durchgang: | 29.09.2025 |
| Status Bundesrat: | Beraten |
