Gesetz zum Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Côte d'Ivoire

| Offizieller Titel: | Gesetz zu dem Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 26. November 2008 zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits |
| Initiator: | Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung |
| Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
| Letzte Änderung: | 03.12.2025 |
| Drucksache: | 21/1885 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/2257 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |
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| Verknüpfungen: | Der Entwurf basiert auf einem Vorhaben aus der vorherigen Legislaturperiode: Entwurf 20. Legislaturperiode |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zum Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CIV-WPA) zwischen Côte d’Ivoire und der Europäischen Union (EU) sowie deren Mitgliedstaaten. Das Abkommen soll den zoll- und quotenfreien Zugang Côte d’Ivoires zum EU-Markt sichern, den Handel auf eine mit den Vorgaben der Welthandelsorganisation (WTO) konforme Grundlage stellen und die Handels- und Entwicklungszusammenarbeit stärken. Es sieht eine asymmetrische Handelsliberalisierung vor: Côte d’Ivoire öffnet seinen Markt schrittweise bis 2029 für ca. 85% der Zolllinien für EU-Importe, während die EU Côte d’Ivoire sofort zoll- und quotenfreien Zugang gewährt. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Hintergrund:
Das CIV-WPA ist notwendig, weil die bisherigen, einseitigen Handelspräferenzen für AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik) durch die EU nach WTO-Vorgaben nicht mehr zulässig waren. Das Cotonou-Abkommen (2000) und sein Nachfolgeabkommen, das Samoa-Abkommen (2023), fordern WTO-konforme, reziproke Handelsabkommen. Da ein umfassendes regionales Abkommen mit Westafrika (ECOWAS-WPA) noch nicht in Kraft ist, wurde das CIV-WPA als Übergangslösung geschlossen, um Côte d’Ivoire den wichtigen EU-Marktzugang zu erhalten und negative wirtschaftliche Folgen zu verhindern. Das Abkommen wird seit 2016 vorläufig angewandt und tritt erst nach Ratifizierung durch alle Vertragsparteien vollständig in Kraft.
Kosten:
Für den Bund entstehen voraussichtlich nur geringe zusätzliche Verwaltungskosten im Rahmen der Amtshilfe im Zollbereich, die aus bestehenden Haushaltsansätzen gedeckt werden können. Für die Länder und Kommunen entstehen keine zusätzlichen Verwaltungskosten. Das Abkommen ist für die Wirtschaft kostenneutral, eröffnet aber deutschen Unternehmen bessere Absatz- und Investitionschancen. Es entstehen keine Kosten für die Wirtschaft oder soziale Sicherungssysteme, und Auswirkungen auf Einzelpreise oder das Verbraucherpreisniveau werden nicht erwartet. Einnahmen werden nicht explizit genannt.
Inkrafttreten:
Das Gesetz selbst tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das Abkommen tritt für Deutschland gemäß Artikel 75 Absatz 2 des CIV-WPA am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die letzte Ratifikationsurkunde notifiziert wurde. Der genaue Zeitpunkt wird im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf ist Teil der Umsetzung internationaler Verpflichtungen und trägt zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele (Agenda 2030) bei. Das Abkommen ist als Übergangslösung konzipiert, bis das regionale ECOWAS-WPA in Kraft tritt. Es enthält umfangreiche Regelungen zu Entwicklungszusammenarbeit, Streitbeilegung, Schutzklauseln und nachhaltiger Entwicklung. Das CIV-WPA ist besonders entwicklungsorientiert und asymmetrisch ausgestaltet, um Côte d’Ivoire Zeit zur Anpassung zu geben und sensible Sektoren zu schützen. Negative Auswirkungen auf Verbraucher oder Unternehmen werden ausgeschlossen. Eine besondere Eilbedürftigkeit wird nicht erwähnt.
| Eingang im Bundestag: | 29.09.2025 |
| Erste Beratung: | 10.10.2025 |
| Abstimmung: | 16.10.2025 |
| Drucksache: | 21/1885 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/2257 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Wirtschaft und Energie | 15.10.2025 | Tagesordnung |
| Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | 15.10.2025 | Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Der federführende Ausschuss war der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Mitberatende Ausschüsse waren – je nach Vorlage – der Ausschuss für Wirtschaft und Energie, der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, der Auswärtige Ausschuss, der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union.
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss empfiehlt, die vier Gesetzentwürfe zu den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Drucksachen 21/1885, 21/1886, 21/1887, 21/1888) jeweils in unveränderter Fassung anzunehmen. Dem stimmten jeweils die Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu. Die Fraktionen AfD und Die Linke stimmten dagegen (bei 21/1886 und 21/1887 stimmte Die Linke nicht dagegen, sondern enthielt sich), die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthielt sich jeweils.
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 21/2035) wurde abgelehnt – mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Grünen, Die Linke enthielt sich.
Ein Entschließungsantrag ist nicht enthalten.
Änderungen:
Es wurden keine Änderungen an den Gesetzentwürfen vorgenommen; sie sollen jeweils in unveränderter Fassung angenommen werden. Die Änderungen beziehen sich ausschließlich auf die jeweiligen Gesetzentwürfe und nicht auf andere Gesetze. Es gibt keine Hinweise auf einen "Trojaner".
Begründung:
Die Begründung betont, dass die Abkommen den zoll- und quotenfreien Zugang der jeweiligen afrikanischen Staaten zum EU-Markt sichern und die Handels- und Entwicklungszusammenarbeit stärken sollen. Sie werden als Beitrag zur Erreichung der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung gesehen. Die Abkommen werden als Übergangslösungen bis zu umfassenderen regionalen Abkommen dargestellt. Die Ratifizierung ist notwendig, um die WTO-Konformität und die dauerhafte Anwendung der Abkommen zu sichern.
Der Antrag der Grünen fordert u.a. verbindliche soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards, Monitoring, Unterstützung für lokale Wertschöpfung und die Verknüpfung der Ratifizierung mit der Umsetzung der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone.
Statements der Fraktionen:
- CDU/CSU: Hält die Abkommen für wichtig und betont, dass sie nicht mehr geändert werden können. Die Umsetzung sei komplementär zur Afrikanischen Freihandelszone. Ablehnung des Grünen-Antrags, da dieser die Verlässlichkeit Deutschlands als Partner gefährden würde.
- AfD: Sieht die Abkommen kritisch, insbesondere wegen möglicher negativer Auswirkungen auf regionale Integration und Wertschöpfung in Afrika. Der Antrag der Grünen wird als bürokratisch und ideologisch abgelehnt, da er deutsche Interessen nicht ausreichend berücksichtige.
- SPD: Betont die stabilisierende Wirkung von Handelsabkommen und deren Bedeutung für Governance-Strukturen. Die Anliegen der Grünen zur Nachhaltigkeit würden bereits an anderer Stelle verfolgt. Schutzmechanismen seien in den Verträgen enthalten.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kritisiert die Abkommen als veraltet und nicht mehr zeitgemäß. Sie behinderten regionale Integration und böten wenig wirtschaftlichen Nutzen. Fordert eine Weiterentwicklung mit verbindlichen Standards und Förderung lokaler Wertschöpfung.
- Die Linke: Schließt sich der Kritik der Grünen an. Sie sieht die Abkommen als zementierende Abhängigkeitsverhältnisse, die lokale Entwicklung und Wertschöpfung behindern und nicht zu Win-Win-Situationen führen.
Zusammenfassung:
Die Beschlussempfehlung sieht die unveränderte Annahme der vier Gesetzentwürfe zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit afrikanischen Staaten vor, während der Antrag der Grünen zur Weiterentwicklung der Abkommen abgelehnt wird. Die Koalitionsfraktionen (CDU/CSU, SPD) stimmen zu, AfD und Die Linke stimmen überwiegend dagegen oder enthalten sich, die Grünen enthalten sich bei den Gesetzentwürfen und stimmen nur für ihren eigenen Antrag. Die Fraktionen begründen ihre Haltung jeweils mit unterschiedlichen Schwerpunkten auf Verlässlichkeit, Entwicklungszusammenarbeit, Nachhaltigkeit und regionaler Integration.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 397/25 |
| Eingang im Bundesrat: | 15.08.2025 |
| Erster Durchgang: | 29.09.2025 |
| Abstimmung: | 21.11.2025 |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |
