Gesetz zum Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und den SADC-WPA-Staaten

| Offizieller Titel: | Gesetz zu dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits |
| Initiator: | Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung |
| Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
| Letzte Änderung: | 03.12.2025 |
| Drucksache: | 21/1887 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/2257 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |
| Verknüpfungen: | Der Entwurf basiert auf einem Vorhaben aus der vorherigen Legislaturperiode: Entwurf 20. Legislaturperiode |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Zustimmung Deutschlands zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) vom 10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union (EU) und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten (Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Südafrika und Eswatini) andererseits. Das Abkommen zielt auf den schrittweisen Abbau von Handelshemmnissen, die Stärkung der Handels- und Entwicklungspartnerschaft sowie die Förderung nachhaltiger Entwicklung in den SADC-WPA-Staaten ab – im Einklang mit den Vorgaben der Welthandelsorganisation (WTO). Die Lösung des Gesetzentwurfs besteht darin, dem Abkommen die für die Ratifizierung erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes zu erteilen. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Hintergrund:
Das Abkommen steht im Kontext einer langjährigen Handels- und Entwicklungspartnerschaft zwischen der EU und der SADC-Region. Es ersetzt frühere, einseitige Handelspräferenzen (z.B. aus dem Lomé- und dem Cotonou-Abkommen) durch gegenseitige, WTO-konforme Handelsregelungen. Die Verhandlungen begannen 2004, wurden 2014 abgeschlossen und das Abkommen 2016 unterzeichnet. Die vorläufige Anwendung läuft bereits in den meisten Vertragsstaaten. Das WPA ist asymmetrisch ausgestaltet: Die EU gewährt nahezu vollständigen Marktzugang für die SADC-WPA-Staaten, während diese ihre Märkte schrittweise und weniger umfassend öffnen. Das Abkommen soll auch die regionale Integration und nachhaltige Entwicklung fördern und trägt zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen bei.
Kosten:
Für den Bund entstehen voraussichtlich nur geringe zusätzliche Verwaltungskosten im Zusammenhang mit Amtshilfe im Zollbereich, die im Rahmen bestehender Haushaltsansätze gedeckt werden können. Für die Länder und Kommunen entstehen keine zusätzlichen Verwaltungskosten. Für die Wirtschaft und soziale Sicherungssysteme entstehen keine Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise oder das Verbraucherpreisniveau werden nicht erwartet. Das Abkommen ist für die Wirtschaft kostenneutral, eröffnet aber deutschen Unternehmen bessere Absatz- und Investitionschancen. Einnahmen werden im Gesetzentwurf nicht beziffert oder erwartet.
Inkrafttreten:
Das Gesetz selbst tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das Abkommen tritt für Deutschland nach Artikel 113 Absatz 2 des WPA 30 Tage nach Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde aller Vertragsparteien in Kraft. Der genaue Zeitpunkt wird im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf ist notwendig, weil das Abkommen sogenannte gemischte Regelungsbereiche enthält, die sowohl in EU- als auch in nationaler Zuständigkeit liegen. Die Ratifizierung durch Deutschland steht noch aus und ist Voraussetzung für das Inkrafttreten des WPA insgesamt. Das Abkommen ist auf unbegrenzte Zeit geschlossen, sieht aber regelmäßige Überprüfungen und Anpassungsmöglichkeiten vor. Es ist ein wichtiger Baustein für die nachhaltige Entwicklung und Integration der SADC-WPA-Staaten in die Weltwirtschaft. Eine besondere Eilbedürftigkeit wird nicht explizit genannt, aber der Zusammenhang mit der Agenda 2030 und der nachhaltigen Entwicklung wird betont.
| Eingang im Bundestag: | 29.09.2025 |
| Erste Beratung: | 10.10.2025 |
| Abstimmung: | 16.10.2025 |
| Drucksache: | 21/1887 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/2257 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Wirtschaft und Energie | 15.10.2025 | Tagesordnung |
| Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | 15.10.2025 | Tagesordnung Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung war federführend für die Beratung aller Vorlagen. Mitberatende Ausschüsse waren je nach Vorlage:
- Zu a) und d): Ausschuss für Wirtschaft und Energie
- Zu b) und c): Ausschuss für Wirtschaft und Energie sowie Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
- Zu e) (Antrag der Grünen): Auswärtiger Ausschuss, Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss empfiehlt, die Gesetzentwürfe auf Drucksachen 21/1885, 21/1886, 21/1887 und 21/1888 jeweils in unveränderter Fassung anzunehmen. Dem stimmten jeweils die Fraktionen CDU/CSU und SPD zu. Die Fraktionen AfD und Die Linke stimmten bei den meisten Vorlagen dagegen, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthielt sich.
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 21/2035) wird abgelehnt mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD gegen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke enthielt sich.
Entschließungsantrag: Es gibt keinen gesonderten Entschließungsantrag, aber der Antrag der Grünen wird im Detail zusammengefasst (siehe Begründung).
Änderungen:
Es wurden keine Änderungen in die Gesetzentwürfe eingefügt; alle Entwürfe sollen in unveränderter Fassung angenommen werden. Die Beschlussempfehlung bezieht sich ausschließlich auf die vorliegenden Gesetzentwürfe und nicht auf andere Gesetze. Ein „Trojaner“ liegt somit nicht vor.
Begründung:
Die Begründungen zu den einzelnen Gesetzentwürfen erläutern jeweils, dass die Abkommen (mit Côte d’Ivoire, Kamerun, den SADC-WPA-Staaten und Ghana) WTO-konforme Handelsbeziehungen und zoll-/quotenfreien Zugang zum EU-Markt sichern sollen. Sie dienen als Übergangslösungen bis zu umfassenderen regionalen Abkommen und sollen nachhaltige Entwicklung und Handels-/Entwicklungszusammenarbeit fördern.
Der Antrag der Grünen fordert, die Ratifizierung der Abkommen an verbindliche soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards zu knüpfen, Monitoring- und Evaluierungssysteme einzurichten, regionale Wertschöpfung und Industrialisierung zu stärken, agrarökologische Ansätze zu fördern und die Umsetzung der Afrikanischen Kontinentalen Freihandelszone (AfCFTA) zu unterstützen.
Die Ablehnung des Antrags wird u.a. damit begründet, dass die Verträge bereits ausverhandelt seien und der Bundestag sie nur als Ganzes annehmen oder ablehnen könne.
Statements der Fraktionen:
- CDU/CSU: Betont die Bedeutung der Abkommen und die Notwendigkeit der Ratifizierung noch im laufenden Jahr. Sie sieht die Verträge als abschließend ausverhandelt und warnt vor einem Vertrauensverlust, falls Deutschland die Abkommen nicht ratifiziert.
- AfD: Kritisiert die Abkommen als nach gleichem Muster erstellt und sieht insbesondere bei Ghana negative Auswirkungen auf die regionale Integration. Den Antrag der Grünen lehnt sie als bürokratisch, ideologisch und nicht ausreichend auf deutsche Interessen ausgerichtet ab.
- SPD: Hält die Abkommen für wichtig, um Verbindungen zu Staaten zu schaffen und Governance-Strukturen zu fördern. Die Anliegen der Grünen bezüglich Nachhaltigkeit würden bereits anderweitig verfolgt. Schutzmechanismen seien in den Verträgen enthalten.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kritisiert die Abkommen als veraltet und nicht mehr zeitgemäß. Sie bemängelt fehlende verbindliche Standards und sieht die regionale Integration sowie lokale Wertschöpfung nicht ausreichend gefördert. Sie fordert eine nachhaltige Weiterentwicklung der Abkommen.
- Die Linke: Schließt sich der Kritik der Grünen an. Sie sieht die Abkommen als zementierend für Abhängigkeiten und fordert Partnerschaften auf Augenhöhe, die lokale Produktion und Industrie fördern und soziale Probleme lösen.
Zusammenfassung der Antworten:
- Beratungsverlauf: Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (federführend), verschiedene mitberatende Ausschüsse je nach Vorlage.
- Beschlussempfehlung: Annahme der Gesetzentwürfe in unveränderter Fassung (CDU/CSU, SPD dafür), Ablehnung des Grünen-Antrags.
- Änderungen: Keine Änderungen, keine „Trojaner“.
- Begründung: WTO-Konformität, nachhaltige Entwicklung, Förderung von Handel und Zusammenarbeit; Antrag der Grünen fordert verbindliche Standards und Monitoring.
- Statements der Fraktionen: CDU/CSU und SPD für die Abkommen, AfD und Die Linke dagegen, Grüne enthalten sich und fordern Nachbesserungen.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 398/25 |
| Eingang im Bundesrat: | 15.08.2025 |
| Erster Durchgang: | 29.09.2025 |
| Abstimmung: | 21.11.2025 |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |