Gesetz zum Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Zentralafrika

| Offizieller Titel: | Gesetz zu dem Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 15. Januar 2009 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits |
| Initiator: | Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung |
| Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
| Letzte Änderung: | 03.12.2025 |
| Drucksache: | 21/1886 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/2257 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |
| Verknüpfungen: | Der Entwurf basiert auf einem Vorhaben aus der vorherigen Legislaturperiode: Entwurf 20. Legislaturperiode |
| Verbändebeteiligung: | Keine Verbändebeteiligung durchgeführt. |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zum Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) vom 15. Januar 2009 zwischen der Europäischen Union (EU) und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika (derzeit nur Kamerun) andererseits. Das Abkommen soll den zoll- und quotenfreien Zugang Kameruns zum EU-Markt sichern, die Handelsbeziehungen WTO-konform gestalten und die Handels- sowie Entwicklungszusammenarbeit stärken. Es handelt sich um ein entwicklungsorientiertes, asymmetrisches Handelsabkommen, das Kamerun schrittweise zur Marktöffnung verpflichtet, während die EU sofortigen Marktzugang gewährt. Das federführend zuständige Ministerium ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Hintergrund:
Das Abkommen ist notwendig geworden, weil die bisherigen, einseitigen Handelspräferenzen der EU für AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik) nach dem Auslaufen einer WTO-Ausnahmeregelung (Waiver) zum 31. Dezember 2007 nicht mehr WTO-konform waren. Das Cotonou-Abkommen und dessen Nachfolger, das Samoa-Abkommen, sahen vor, die Handelsbeziehungen auf eine neue, gegenseitige und WTO-konforme Basis zu stellen. Da ein umfassendes regionales WPA mit allen zentralafrikanischen Staaten nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnte, wurde das vorliegende Abkommen als Übergangslösung mit Kamerun geschlossen. Es wird seit 2014 vorläufig angewendet, ist aber erst nach Ratifizierung durch alle Vertragsparteien vollständig in Kraft. Das Abkommen ist Teil der Bemühungen, die wirtschaftliche Entwicklung, regionale Integration und nachhaltige Entwicklung in Zentralafrika zu fördern und Armut zu bekämpfen.
Kosten:
Für den Bund entstehen voraussichtlich zusätzliche Verwaltungskosten im Bereich der Amtshilfe im Zollwesen, die jedoch im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze gedeckt werden können. Für die Länder und Kommunen entstehen keine zusätzlichen Verwaltungskosten. Das Abkommen ist für die Wirtschaft kostenneutral und eröffnet deutschen Unternehmen verbesserte Absatz- und Investitionschancen. Es entstehen keine Kosten für soziale Sicherungssysteme, und Auswirkungen auf Einzelpreise oder das Verbraucherpreisniveau werden nicht erwartet. Einnahmen werden nicht explizit genannt; es wird aber auf mögliche positive Effekte für die deutsche Wirtschaft hingewiesen.
Inkrafttreten:
Das Gesetz selbst tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das Abkommen tritt für Deutschland gemäß Artikel 98 Absatz 2 des Abkommens am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die letzte Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde notifiziert wurde. Der genaue Zeitpunkt wird im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.
Sonstiges:
Das Abkommen ist als Übergangslösung konzipiert, bis ein umfassendes regionales WPA mit weiteren zentralafrikanischen Staaten abgeschlossen wird. Es ist offen für den Beitritt weiterer Staaten. Das Abkommen ist asymmetrisch ausgestaltet, d.h., die Marktöffnungspflichten für Kamerun sind weniger weitreichend und erfolgen schrittweise, während die EU sofortigen Marktzugang gewährt. Das Abkommen enthält umfangreiche Regelungen zu Entwicklungspartnerschaft, nachhaltiger Entwicklung, Forstpolitik, Schutz personenbezogener Daten, Streitbeilegung und Schutzmaßnahmen. Es wird betont, dass das Abkommen einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele (Agenda 2030) leistet. Eine besondere Eilbedürftigkeit wird nicht ausdrücklich erwähnt, aber auf die Bedeutung für die rechtzeitige Erreichung der Nachhaltigkeitsziele hingewiesen.
| Eingang im Bundestag: | 29.09.2025 |
| Erste Beratung: | 10.10.2025 |
| Abstimmung: | 16.10.2025 |
| Drucksache: | 21/1886 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/2257 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Wirtschaft und Energie | 15.10.2025 | Tagesordnung |
| Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | 15.10.2025 | Tagesordnung Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Der federführende Ausschuss war der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Mitberatende Ausschüsse waren:
- Ausschuss für Wirtschaft und Energie (bei allen Gesetzentwürfen und dem Antrag)
- Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (bei den Gesetzentwürfen zu Zentralafrika und SADC sowie beim Antrag)
- Auswärtiger Ausschuss (beim Antrag)
- Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (beim Antrag)
- Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (beim Antrag)
- Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (beim Antrag)
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss empfiehlt, die Gesetzentwürfe zu den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Côte d’Ivoire, Zentralafrika (Kamerun), den SADC-WPA-Staaten und Ghana (Drucksachen 21/1885 bis 21/1888) jeweils in unveränderter Fassung anzunehmen. Dem stimmten jeweils die Fraktionen der CDU/CSU und SPD zu. Die Fraktionen AfD und Die Linke stimmten bei Côte d’Ivoire und Ghana dagegen, bei Zentralafrika und SADC stimmte nur die AfD dagegen, Die Linke enthielt sich dort. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthielt sich bei allen Gesetzentwürfen.
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 21/2035) wurde abgelehnt, mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Grünen, Die Linke enthielt sich.
Ein Entschließungsantrag ist nicht enthalten.
Änderungen:
Es wurden keine Änderungen an den Gesetzentwürfen vorgenommen; sie sollen jeweils „in unveränderter Fassung“ angenommen werden. Die Empfehlungen beziehen sich ausschließlich auf die jeweiligen Gesetzentwürfe, es wurden keine Änderungen an anderen Gesetzen eingefügt. Es liegt kein „Trojaner“ vor.
Begründung:
Die Begründung betont, dass die Abkommen den zoll- und quotenfreien Zugang der Partnerstaaten zum EU-Markt sichern, Handelshemmnisse schrittweise abbauen und die Handels- und Entwicklungszusammenarbeit stärken sollen. Die Abkommen werden als Beitrag zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele (Agenda 2030) dargestellt. Sie sind als Übergangslösungen gedacht, bis umfassendere regionale Abkommen in Kraft treten. Die Gesetzentwürfe dienen der Ratifizierung der bereits unterzeichneten Abkommen, um sie in deutsches Recht zu überführen.
Der Antrag der Grünen fordert, die Ratifizierung an verbindliche soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards zu knüpfen, Monitoring einzuführen, regionale Wertschöpfung zu stärken und die Umsetzung der Afrikanischen Freihandelszone zu unterstützen.
Statements der Fraktionen:
- CDU/CSU: Hält die Ratifizierung für wichtig und betont, dass die Abkommen abschließend ausverhandelt sind. Nachverhandlungen seien nicht möglich, da auch die Partnerstaaten zustimmen müssten. Die Umsetzung der Abkommen sei komplementär zur Afrikanischen Freihandelszone.
- AfD: Kritisiert die Abkommen als nach gleichem Muster erstellt; sieht insbesondere bei Ghana negative Auswirkungen auf die regionale Integration. Der Antrag der Grünen sei zu bürokratisch und ideologisch, nicht auf deutsche Interessen ausgerichtet und führe zu Überregulierung.
- SPD: Betont die stabilisierende Wirkung der Abkommen und deren Bedeutung für Governance-Strukturen. Die Anliegen der Grünen zu Nachhaltigkeit würden bereits an anderer Stelle verfolgt. Die Verträge enthielten Schutzmechanismen für sensible Märkte.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kritisiert, dass die Abkommen veraltet und nicht mehr zeitgemäß seien, geringe wirtschaftliche Effekte hätten und die regionale Integration behinderten. Fordert verbindliche Standards, mehr regionale Wertschöpfung und nachhaltige Entwicklung.
- Die Linke: Schließt sich der Kritik der Grünen an, sieht die Abkommen als zementierende Abhängigkeitsverhältnisse und fordert Partnerschaften auf Augenhöhe sowie Stärkung lokaler Wertschöpfung und Industrie.
Zusammenfassung:
Die Beschlussempfehlung sieht die unveränderte Annahme der Gesetzentwürfe zu vier Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit afrikanischen Staaten vor und empfiehlt die Ablehnung des Antrags der Grünen, der weitergehende Standards und Bedingungen fordert. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD tragen die Abkommen, während Grüne und Linke sie kritisch sehen und die AfD sie aus anderen Gründen ablehnt. Änderungen an den Gesetzentwürfen wurden nicht vorgenommen.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 399/25 |
| Eingang im Bundesrat: | 15.08.2025 |
| Erster Durchgang: | 29.09.2025, Stellungnahme (PDF) |
| Abstimmung: | 21.11.2025 |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |