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... Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - Rechtsanspruchserfüllende Ferienangebote in der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter

Das Gesetz ist im Bundestag eingegangen, der nächste Schritt ist die Beratung in 1. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:... Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - Rechtsanspruchserfüllende Ferienangebote in der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter
Initiator:Bundesrat
Status:Im Bundestag eingegangen
Letzte Änderung:30.07.2025
Drucksache:21/1086 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, dass während der Schulferien auch niedrigschwellige Angebote der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII den künftigen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter erfüllen können. Damit sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe bestehende und nachgefragte Ferienangebote weiterhin anbieten und ausbauen können, um den Rechtsanspruch für alle Kinder sicherzustellen. Zusätzlich soll die Pflicht zur Erhebung einer speziellen Bundesstatistik zur Betreuung von Grundschulkindern gestrichen werden, um Bürokratie abzubauen. Der Entwurf kommt vom Bundesrat, federführend zuständig ist das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf bezieht sich auf die ab 1. August 2026 geltende Rechtslage, wonach Kinder im Grundschulalter einen Anspruch auf ganztägige Förderung in Tageseinrichtungen haben. Dieser Anspruch besteht auch während der Ferien, wobei Landesrecht Schließzeiten von bis zu vier Wochen erlauben kann. In der Praxis können die Kommunen den Anspruch während der Ferien jedoch nicht flächendeckend über Tageseinrichtungen erfüllen. Viele bestehende Ferienangebote erfüllen bislang nicht die rechtlichen Anforderungen. Zudem gibt es Probleme bei der Erhebung und Zusammenführung von Daten zur Ganztagsbetreuung, weshalb die Statistikpflicht als bürokratisch und nicht zielführend angesehen wird. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch das Gesetz keine zusätzlichen Kosten. Es werden auch keine Einnahmen erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben zum genauen Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist eine Reaktion auf praktische Umsetzungsprobleme und soll die Kommunen entlasten, indem er flexible Lösungen für die Ferienbetreuung ermöglicht und bürokratischen Aufwand reduziert. Negative Auswirkungen durch den Wegfall der Statistikpflicht werden nicht erwartet. Der Entwurf ist besonders relevant für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wird als verhältnismäßig und verfassungskonform bewertet. Eine besondere Eilbedürftigkeit wird nicht ausdrücklich erwähnt. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten: 
 
- Einführung eines bedarfsunabhängigen Rechtsanspruchs für Kinder ab dem Schuljahr 2026/2027, die die erste Klassenstufe besuchen, auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung bis zum Beginn der fünften Klassenstufe 
- Der Anspruch gilt an Werktagen für acht Stunden täglich, auch während der Schulferien 
- Landesrecht kann Schließzeiten von bis zu vier Wochen pro Jahr während der Schulferien regeln 
- Während der Schulferien kann der Anspruch auf Ganztagsförderung auch durch Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII erfüllt werden, nicht nur durch Tageseinrichtungen 
- Die Verantwortung für die Umsetzung liegt beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe 
- Abschaffung der bundesweiten Statistikpflicht zur Erfassung von Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder (§ 98 Absatz 1 Nummer 1a SGB VIII und weitere), um Bürokratie abzubauen und Doppelerhebungen zu vermeiden 
 
Die Stellungnahme der Bundesregierung enthält keine eigenständigen Maßnahmen, sondern bewertet und kommentiert die oben genannten Punkte.

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 1 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Gesetzentwurf des BMBFSFJ zielt darauf ab, den bestehenden Rechtsanspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen für Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen, auch während der Schulferien zu gewährleisten. Ab dem 1. August 2026 haben diese Kinder einen Anspruch auf acht Stunden täglicher Förderung an Werktagen. Die vorgeschlagene Regelung sieht vor, dass der Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen während der Schulferien auch durch Angebote der Jugendarbeit erfüllt werden kann, was eine Flexibilisierung der Betreuungsangebote ermöglicht. Das

Lobbyregister-Nr.: R002223 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 65315

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:30.07.2025
Drucksache:21/1086 (PDF-Download)
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