11. Änderung des Regionalisierungsgesetzes (Finanzierung Deutschlandticket 2026)

| Offizieller Titel: | Elftes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes |
| Initiator: | Bundesministerium für Verkehr |
| Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
| Letzte Änderung: | 28.11.2025 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | 21/1495 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/2639 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |
| Exekutiver Fußabdruck: | ❌ Nicht vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.‼️ Beteiligungsfrist unter 1 Woche. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
| Trojanercheck : | ✅ Keine sachfremden Ergänzungen in der Beschlussempfehlung. |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Sicherstellung der Finanzierung des Deutschlandtickets für das Jahr 2026. Die Lösung besteht darin, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, durch die Bund und Länder jeweils 1,5 Milliarden Euro zur Finanzierung bereitstellen. Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, federführend zuständig ist das Bundesministerium für Verkehr.
Hintergrund:
Im Text wird erläutert, dass die Finanzierung des Deutschlandtickets bislang nur bis 2025 geregelt ist. Die Fortsetzung des Tickets über 2025 hinaus ist im Koalitionsvertrag vereinbart. Ohne die Fortschreibung der Finanzierung wäre der Fortbestand des Deutschlandtickets gefährdet.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen jeweils Kosten in Höhe von 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2026. Weitere Kosten entstehen nicht. Einnahmen werden nicht erwähnt.
Inkrafttreten:
Keine Angaben zum genauen Inkrafttreten. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft, da die Finanzierung des Deutschlandtickets nur noch für 2025 gesichert ist und das parlamentarische Verfahren bis November 2025 abgeschlossen sein muss. Für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Das Gesetz trägt zur nachhaltigen Entwicklung bei und unterstützt die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, insbesondere im Bereich umweltfreundliche Mobilität und Klimaschutz. Eine Evaluierung des Gesetzes ist nicht vorgesehen.
Maßnahmen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs in Stichpunkten:
- Die Vorgabe zur Höhe des Ticketpreises für das Deutschlandticket wird gestrichen, da sie nur zur Einführung notwendig war.
- Das Deutschlandticket muss in digitaler Form erhältlich sein (z.B. als Smartphone-App oder Chipkarte); Papiertickets sind ausgeschlossen. Die Regelung ist offen für zukünftige technische Entwicklungen.
- Der den Ländern zur Verfügung stehende Betrag für das Deutschlandticket wird auch für das Jahr 2026 auf 1,5 Milliarden Euro festgelegt.
- Für das Jahr 2026 wird eine neue Regelung zur Mittelverteilung eingeführt, die sich von den Vorjahren unterscheidet, da eine länderinterne Mittelumverteilung erfolgt ist.
- Die Länder sind verpflichtet, das Deutschlandticket einzuführen und dies durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen (z.B. durch Vorgaben in den ÖPNV-Gesetzen der Länder).
- Die Modalitäten für die Auszahlung der Mittel im Jahr 2026 entsprechen denen der Jahre 2024 und 2025.
- Die Regelung zur länderinternen Mittelumverteilung bei finanziellen Nachteilen gilt auch für die Mittel des Jahres 2026.
- Für das Jahr 2026 wird ein angepasster Verwendungsnachweis eingeführt, der dem Bund erstmals bis zum 30. Juni 2027 und abschließend bis zum 30. Juni 2028 vorzulegen ist.
- Nicht oder nicht zweckentsprechend verwendete Mittel müssen nach Abschluss der Nachweisführung an den Bund zurückgezahlt werden.
- Das Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
| Datum erster Entwurf: | 21.07.2025 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 06.08.2025 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
In mehreren Stellungnahmen wird die Beteiligungsphase als sehr kurz kritisiert. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) gibt an, dass sie am 28. Juli 2025 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 30. Juli 2025 aufgefordert wurde, was einer Frist von zwei Tagen entspricht. Der Deutsche Bahnkunden-Verband e.V. nennt explizit eine Frist von weniger als 60 Stunden ab dem 28. Juli 2025. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und mofair e.V. bemängeln ebenfalls eine sehr kurze, teils als „weniger als zwei Werktage“ oder „wiederholt deutlich zu knapp“ bezeichnete Frist, ohne ein konkretes Datum zu nennen. Mobifair e.V. spricht von „nur wenigen Tagen“ in der Hauptferienzeit. Die übrigen Verbände machen keine Angaben zum Zeitraum, äußern aber teilweise Kritik an der Kürze der Frist. Insgesamt ergibt sich aus den Angaben ein Bild einer sehr kurzen Beteiligungsphase von etwa zwei Tagen.
Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild der Stellungnahmen ist überwiegend kritisch gegenüber dem Gesetzentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung und die Dauerhaftigkeit des Deutschlandtickets. Während die Einführung und Fortführung des Deutschlandtickets grundsätzlich begrüßt wird, wird die fehlende langfristige, auskömmliche und dynamisierte Finanzierung von nahezu allen Akteuren als gravierendes Problem angesehen. Die sehr kurze Frist zur Stellungnahme wird von vielen Verbänden als unzureichend und der Bedeutung des Themas nicht angemessen kritisiert.
Meinungen im Detail
1. Finanzierung und Planungssicherheit
Nahezu alle Verbände – darunter Gewerkschaften (EVG, mobifair), kommunale Spitzenverbände, Verkehrsunternehmen (bdo, mofair, VDV, BSN), Fahrgastverbände (Deutscher Bahnkunden-Verband, VCD) – kritisieren die fehlende langfristige und verlässliche Finanzierung des Deutschlandtickets. Die Begrenzung der Bundesmittel auf das Jahr 2026 und die fehlende Dynamisierung der Regionalisierungsmittel werden als zentrale Schwächen des Gesetzentwurfs benannt. Kommunale Spitzenverbände und Verkehrsunternehmen warnen vor erheblichen finanziellen Risiken und einer Finanzierungslücke, die von den Kommunen nicht geschlossen werden kann. Die Forderung nach einer dynamischen, überjährigen und planbaren Finanzierung zieht sich durch nahezu alle Stellungnahmen.
2. Soziale und qualitative Aspekte
Gewerkschaften (EVG, mobifair) und der VCD betonen die soziale und demokratische Bedeutung eines gut ausgebauten Nahverkehrs und fordern qualitative Vorgaben für die Verwendung der Regionalisierungsmittel, insbesondere für mehr Personal, Sicherheit, Service und bessere Fahrgastrechte. Der VCD hebt die Notwendigkeit hervor, das Ticket auch für sozial schwächere Gruppen, Jugendliche und Familien zugänglich zu machen und fordert bundesweit einheitliche Regelungen für Sozial- und Jugendtickets.
3. Rechtliche und strukturelle Vorgaben
Mehrere Verbände (bdo, BSN, mofair, VDV) fordern klare gesetzliche Vorgaben, eine zentrale Tarifverantwortung und die Einführung digitaler Systeme zur Einnahmenerfassung. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände fordert einen gesetzlichen Anwendungsbefehl in den Landesgesetzen, um eine flächendeckende und rechtssichere Anwendung des Tickets zu gewährleisten. Die Notwendigkeit bundesweit einheitlicher Regelungen und die Kritik an der Zersplitterung der Tariflandschaft werden insbesondere von mobifair und den Verkehrsunternehmen betont.
4. Beteiligungsprozess und Fristsetzung
Die sehr kurze Frist zur Abgabe der Stellungnahmen wird von nahezu allen Verbänden, insbesondere von den kommunalen Spitzenverbänden, mofair, mobifair und dem Deutschen Bahnkunden-Verband, scharf kritisiert. Sie sehen dadurch eine fundierte Beteiligung und eine angemessene inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf als nicht möglich an. Der Deutsche Bahnkunden-Verband fordert ausdrücklich eine Frist von mindestens 14 Tagen.
5. Weitere Aspekte
Einzelne Stellungnahmen thematisieren die Notwendigkeit der Gleichstellung von Auszubildenden mit Studierenden (BSN, VDV, mofair), die Entfristung des Deutschlandticket Job, die Modernisierung und Barrierefreiheit des ÖPNV (VCD), sowie die Notwendigkeit, Einnahmeaufteilung und IT-Sicherheit bei der Ticketvergabe zu regeln (BSN, VDV, mofair). Die Problematik der strikten Trennung zwischen Nah- und Fernverkehr und deren Auswirkungen auf die Fahrgäste wird von der EVG hervorgehoben.
Fazit
Zusammenfassend wird der Gesetzentwurf zwar in Bezug auf die kurzfristige Sicherung des Deutschlandtickets begrüßt, aber als unzureichend für eine nachhaltige, sozial gerechte und zukunftsfähige Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs bewertet. Die sehr kurze Beteiligungsfrist wird von fast allen Akteuren als gravierender Mangel angesehen.
„Es ist nicht akzeptabel, dass das Finanzrisiko auf die Verkehrsunternehmen abgewälzt wird. Dies ist insbesondere von besonderer Relevanz, da weiterhin vollkommen unklar ist, wie die Ausgleichssystematik ab 2026 aussehen wird und ob und wie die Einnahmen ab 2026 verteilt werden können. Die Unternehmen haben bislang keinerlei Planungssicherheit.“
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) äußert sich kritisch zum Entwurf des Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG), insbesondere im Hinblick auf das Deutschlandticket. Der Verband warnt, dass das Deutschlandticket ab 2026 nicht mehr flächendeckend gültig sein könnte, da wesentliche Rahmenbedingungen wie Finanzierung, gesetzliche Vorgaben und Verantwortlichkeiten ungeklärt bleiben. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die fehlende rechtliche und finanzielle Absicherung für Verkehrsunternehmen, (2) die unzureichende und nicht dynamisierte Finanzierung des Tickets sowie die Notwendigkeit einer Überjährigkeit der Mittel, und (3) die Notwendigkeit, die D-TIX als zentrale Tarifverantwortliche zu etablieren und das Ticket digital weiterzuentwickeln. Der bdo fordert einen befristeten Anwendungsbefehl für das Deutschlandticket, eine klare und auskömmliche Finanzierung, die Zweckbindung der Mittel, eine zentrale Tarifverantwortung sowie die Einführung eines digitalen Systems zur Fahrten- und Einnahmenerfassung. Fachbegriffe wie "ÖPNV" (öffentlicher Personennahverkehr), "D-TIX" (Organisation zur Abwicklung des Deutschlandtickets), "Überjährigkeit" (Übertragung nicht genutzter Mittel in das nächste Jahr) und "Allgemeine Vorschriften/gemeinwirtschaftliche Verpflichtung (ÖDA)" (rechtliche Grundlage für Ausgleichszahlungen an Verkehrsunternehmen) werden erläutert.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der vorliegende Gesetzentwurf ist für einen dauerhaften Erfolg des Deutschlandtickets bei den Fahrgästen und für die Branche unzureichend.“
Die Stellungnahme der Verbände Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN), mofair und Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) bewertet den Entwurf des Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes, insbesondere im Hinblick auf die zukünftige Finanzierung und Ausgestaltung des Deutschlandtickets. Die Verbände begrüßen grundsätzlich die dauerhafte Etablierung des Deutschlandtickets, kritisieren jedoch, dass der Gesetzentwurf keine ausreichende und nachhaltige Finanzierung über das Jahr 2025 hinaus sicherstellt. Sie fordern eine dynamische Anpassung der Ausgleichsmittel (also eine automatische Erhöhung je nach Kostenentwicklung), eine rechtzeitige und überjährige Mittelverwendung sowie eine stärkere Einbindung der Branche in Entscheidungsprozesse (Governance). Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Finanzierungslücke ab 2026 und die Notwendigkeit einer frühzeitigen, dynamisierten und überjährigen Finanzierung; 2) Die Einnahmeaufteilung und IT-Sicherheit bei der Ticketvergabe; 3) Die Gleichstellung von Auszubildenden mit Studierenden sowie die Entfristung des Deutschlandticket Job. Die Stellungnahme fordert außerdem bundesweit einheitliche Regelungen und die Schaffung eines zentralen Produktverantwortlichen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000681, R000202, R001242 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Ohne auskömmliche Finanzierung durch Bund und Länder werden die kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger zwangläufig keine Beibehaltung des Tickets beschließen können. Ein nicht-auskömmlicher Tarif ist zudem aus unserer Sicht nicht genehmigungsfähig.“
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände kritisiert den Entwurf zur 11. Änderung des Regionalisierungsgesetzes, der die Finanzierung des sogenannten Deutschlandtickets im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) betrifft. Sie bemängelt insbesondere die sehr kurze Frist zur Stellungnahme und die fehlende mehrjährige Finanzierungs- und Planungssicherheit für das Deutschlandticket. Die kommunalen Aufgabenträger (Städte, Landkreise und Gemeinden, die für Planung und Finanzierung des ÖPNV verantwortlich sind) sehen sich mit erheblichen finanziellen Risiken konfrontiert, da der Bundeszuschuss für 2026 auf 1,5 Mrd. Euro begrenzt ist, während der tatsächliche Bedarf deutlich höher liegt. Die Folge ist eine erhebliche Finanzierungslücke, die von den Kommunen nicht geschlossen werden kann. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die fehlende auskömmliche und verlässliche Finanzierung des Deutschlandtickets durch Bund und Länder, 2) Die Notwendigkeit eines gesetzlichen Anwendungsbefehls in den Landesgesetzen, um eine flächendeckende und rechtssichere Anwendung des Tickets zu gewährleisten, und 3) Die erheblichen Erfüllungsaufwände und finanziellen Risiken für die kommunalen Aufgabenträger, die im Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die Stellungnahme fordert, dass der Bundeszuschuss an die Bedingung einer flächendeckenden Anwendung durch die Länder geknüpft wird, und kritisiert das Fehlen langfristiger Finanzierungsregelungen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir weisen den vorgelegten Gesetzentwurf als nicht zielführend, ausreichend und dem Ziel der Mobilitätswende abträglich zurück und fordern eine Nachbesserung mit einer Frist zur Beteiligung von mindestens 14 Tagen.“
Der Deutsche Bahnkunden-Verband e.V. kritisiert den vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) deutlich. Der Verband bemängelt insbesondere die sehr kurze Frist zur Stellungnahme, die aus seiner Sicht eine fundierte Beteiligung unmöglich macht. Der Gesetzentwurf wird als nicht zielführend und dem Ziel der sogenannten Mobilitätswende – also dem Umstieg auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel – abträglich bewertet. Der Verband fordert eine Nachbesserung des Entwurfs und eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen für Stellungnahmen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die unzureichende finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten des Deutschlandtickets, 2) die fehlende Berücksichtigung von Lohn- und Energiepreisen bei der Finanzierung, und 3) die Behauptung der Bundesregierung, es gäbe keine Alternativen, was der Verband als falsch zurückweist.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R002992 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Wir fordern Bund und Länder auf, den mit dem Deutschlandticket eingeschlagenen Weg, den Öffentlichen Personenverkehr in Deutschland zu vereinfachen sowie billiger und besser zu machen, konsequent fortzusetzen und so ein klima- und sozialverträgliches Mobilitätssystem aufzubauen.“
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) äußert sich zum Entwurf des Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes, das die Finanzierung des Deutschlandtickets (ein bundesweites, günstiges Ticket für den öffentlichen Nahverkehr) sichern soll. Die EVG begrüßt die Sicherung der Finanzierung bis 2026, fordert jedoch eine langfristige und auskömmliche Finanzierung über dieses Datum hinaus. Besonders betont werden die Notwendigkeit eines stabilen Ticketpreises, eine stärkere Dynamisierung (regelmäßige Erhöhung) der Regionalisierungsmittel (Bundesmittel für den Nahverkehr) und qualitative Vorgaben für deren Verwendung, etwa für mehr Personal, Sicherheit und bessere Fahrgastrechte. Ausführlich thematisiert werden (1) die soziale und demokratische Bedeutung eines gut ausgebauten Nahverkehrs, (2) die Forderung nach klaren Qualitätsstandards und Tariftreue im Gesetz sowie (3) die Problematik der strikten Trennung zwischen Nah- und Fernverkehr und die daraus resultierenden Nachteile für Fahrgäste.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Diese verlässliche Absicherung kann auch der vorliegende Referentenentwurf nicht erreichen“
Die Stellungnahme von mobifair e.V. zum Referentenentwurf des 11. Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) bewertet die geplante kurzfristige Finanzierung des Deutschlandtickets für das Jahr 2026 grundsätzlich positiv, kritisiert jedoch das Fehlen einer langfristigen und verlässlichen Finanzierungszusage für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Besonders betont wird, dass die aktuelle Finanzierungslücke zu Unsicherheiten bei Aufgabenträgern und Beschäftigten führt und dass Kommunen hohe Verluste tragen müssen. mobifair fordert zudem qualitative Vorgaben für die Verwendung der Regionalisierungsmittel, insbesondere zur Verbesserung von Sicherheit und Service im Nahverkehr. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Vereinheitlichung der Tariflandschaft, da eigenständige Zusatzregelungen der Länder als hinderlich für Nutzerfreundlichkeit und Finanzierungssicherheit angesehen werden. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Notwendigkeit einer langfristigen, bundesweiten Finanzierungslösung für das Deutschlandticket und den ÖPNV, 2) die Forderung nach qualitativen Vorgaben für die Verwendung der Mittel (z.B. mehr Personal, Sicherheit, Beratung), und 3) die Kritik an der Zersplitterung der Tariflandschaft und der Ruf nach bundesweiter Vereinheitlichung.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 29.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der Entwurf enttäuscht im Gesamtblick und lässt eine positive Perspektive – insbesondere über 2026 hinaus – vermissen. Es drängt sich der Eindruck einer Minimallösung auf, die lediglich jene Aspekte behandelt, die für das Deutschlandticket im Jahr 2026 zwingend notwendig sind.“
Die Stellungnahme von mofair e. V. zum Entwurf des Elften Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes kritisiert den Gesetzentwurf als unzureichend und zu kurzfristig angelegt. Insbesondere wird bemängelt, dass der Entwurf keine langfristige Perspektive für das Deutschlandticket bietet und lediglich eine Minimallösung für das Jahr 2026 darstellt. Die fehlende Planungssicherheit erschwert sowohl den Verkehrsunternehmen als auch den Fahrgästen eine verlässliche Nutzung und Weiterentwicklung des Angebots. Zudem wird die mangelnde Anpassung der finanziellen Mittel an die steigenden Kosten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kritisiert, was zu Preiserhöhungen für die Fahrgäste führen könnte. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die fehlende Langfristperspektive und Planungssicherheit, 2) die unzureichende finanzielle Ausstattung und deren Folgen für das Deutschlandticket, und 3) die hohe administrative Belastung durch jährliche Anpassungen ohne strukturelle Verbesserungen.
Tendenz: ablehnend 👎
Datum: 30.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die dauerhafte Sicherstellung eines preiswerten, den gesamten öffentlichen Nah- und Regionalverkehr umfassenden Deutschlandtickets bleibt eine zentrale Forderung des VCD. Sie geht einher mit einem verlässlichen Leistungsangebot. Beides zusammen sind für uns Bestandteile, um Teilhabe zu ermöglichen und es überhaupt zu ermöglichen, ohne eigenes Auto mobil sein zu können.“
Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) bewertet den Gesetzentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) grundsätzlich positiv, insbesondere hinsichtlich der Einführung und Fortführung des Deutschlandtickets, das als großer Erfolg für den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr (ÖPNV) angesehen wird. Der VCD kritisiert jedoch die fehlende langfristige und verlässliche Finanzierung über das Jahr 2026 hinaus und fordert eine gesetzliche Absicherung mindestens bis 2029, wie es der Koalitionsvertrag vorsieht. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit einer dauerhaften Preisstabilität und einer bundesweit einheitlichen Regelung für Jugend-, Azubi- und Sozialtickets, damit auch sozial schwächere Gruppen und Familien am ÖPNV teilhaben können; 2) Der Ausbau und die Modernisierung des ÖPNV-Angebots, inklusive barrierefreier Infrastruktur und verbesserter Arbeitsbedingungen für Beschäftigte; 3) Die Forderung nach klaren, verbindlichen Finanzierungszusagen von Bund und Ländern, um das Deutschlandticket nicht zum Spielball politischer Auseinandersetzungen werden zu lassen. Der VCD betont, dass nur mit einem stabilen, preiswerten und ausgebauten ÖPNV die Verkehrswende und Klimaschutzziele erreicht werden können.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 30.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
Im Lobbyregister des Bundestags sind 1 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.
Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BSN setzt sich für eine dauerhafte Finanzierung und die rechtliche Absicherung des Deutschlandtickets inkl. Preisindex und Governance-Regelungen ein. Bei der Änderung des RegG sollten Regelungen zur Dynamisierung der Mittel von Bund und Ländern aufgenommen und das Instrument der Überjährigkeit sollte beibehalten werden.
Lobbyregister-Nr.: R000681 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 65426
| Eingang im Bundestag: | 08.09.2025 |
| Erste Beratung: | 11.09.2025 |
| Abstimmung: | 07.11.2025 |
| Drucksache: | 21/1495 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/2639 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Verkehrsausschuss | 24.09.2025 | Anhörungsbeschluss |
| Verkehrsausschuss | 06.10.2025 | Anhörung |
| Verkehrsausschuss | 05.11.2025 | Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Der federführende Ausschuss war der Verkehrsausschuss (15. Ausschuss). Mitberatend war der Haushaltsausschuss.
Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung (basierend auf dem Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD). Zugestimmt haben die Fraktionen CDU/CSU und SPD. Die Fraktionen AfD und Die Linke stimmten dagegen, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthielt sich. Ein Entschließungsantrag wird nicht erwähnt.
Änderungen:
Es wurden Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen, konkret durch einen Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD (Ausschussdrucksache 21(15)36 neu). Die Änderungen beziehen sich auf den Gesetzentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes, also auf das ursprüngliche Gesetzesvorhaben. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen, die sich auf andere Gesetze beziehen (kein „Trojaner“).
Begründung:
Die Beschlussempfehlung begründet die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung zur Finanzierung des Deutschlandtickets über 2025 hinaus, konkret für das Jahr 2026 und perspektivisch bis 2030. In der öffentlichen Anhörung wurde der Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt, aber eine weitergehende Regelung für die Folgejahre und eine Dynamisierung der Ausgleichszahlungen gefordert. Es wurde auf die Risiken einer Preissteigerung und die Belastung der kommunalen Ebene hingewiesen. Die Protokollnotiz der Koalitionsfraktionen betont die Verantwortung der Länder für die Tarifausgestaltung und fordert bundeseinheitliche Regelungen sowie die verpflichtende Einführung des Deutschlandtickets durch die Länder.
Statements der Fraktionen:
- CDU/CSU: Begrüßt die Planungssicherheit und die gesicherte Finanzierung bis 2030, betont die Notwendigkeit bundeseinheitlicher Regeln und die Fortführung des Deutschlandticket Job, fordert Digitalisierung und einen Anwendungsbefehl der Länder.
- SPD: Betont den Systemwechsel im ÖPNV, lobt die breite Akzeptanz des Tickets und die Beendigung der Debatte um die Anschlussfinanzierung, sieht die Chance, das Ticket attraktiver zu machen.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sieht das Ticket als Erfolg, kritisiert aber die Festlegung auf einen festen Bundeszuschuss, da dies Preissteigerungen und Kündigungen nach sich ziehen könnte. Fordert ein Sozialticket und mehr Maßnahmen zur Kundengewinnung.
- AfD: Erkennt Vorteile des Tickets an, sieht aber Probleme durch ausbleibende Ticketeinnahmen, Fahrplanausdünnungen und drohende Unterdeckung trotz Preiserhöhung. Hält den Preis für nicht angemessen.
- Die Linke: Kritisiert, dass das Ticket durch Preissteigerungen weniger genutzt werden wird und die Klimaziele verfehlt werden. Fordert mehr Bundesmittel und lehnt sowohl den Gesetzentwurf als auch den Antrag der Grünen ab, da auch 49 Euro zu teuer seien.
Weitere Angaben:
Keine Angaben zu einem Entschließungsantrag oder zu den Kosten (diese wurden nicht erörtert).
Änderungen:
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen der Ausschussänderungen am Gesetzentwurf:
- Die Finanzierung des Deutschlandtickets wird für die Jahre 2026 bis 2030 sichergestellt.
- Der Verteilungsschlüssel für die Bundesmittel an die Länder wird angepasst.
- Es wird eine Nachweispflicht für die Verwendung der Mittel ab 2026 eingeführt, mit einer neuen Anlage 9 als Grundlage.
- Die Länder dürfen die Bundesmittel flexibel für finanzielle Nachteile im Zeitraum 2026 bis 2030 einsetzen, unabhängig vom Zeitpunkt der Zuweisung.
- Die Länder müssen mindestens genauso viele eigene Mittel bereitstellen wie sie Bundesmittel erhalten, ggf. mit interner Umverteilung.
- Der Nachweis über die Verwendung der Mittel wird angepasst.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 402/25 |
| Eingang im Bundesrat: | 15.08.2025 |
| Erster Durchgang: | 29.09.2025 |
| Abstimmung: | 21.11.2025 |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |