Vollstreckung von Fahrverboten bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine

| Offizieller Titel: | Gesetz zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland |
| Initiator: | Bundesministerium für Verkehr |
| Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
| Letzte Änderung: | 26.02.2026 |
| Entwurf PDF: | Download Entwurf |
| Drucksache: | 21/2375 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |
| Verknüpfungen: | Der Entwurf basiert auf einem Vorhaben aus der vorherigen Legislaturperiode.: Entwurf 20. Legislaturperiode |
| Exekutiver Fußabdruck: | ✅ Vorhanden. |
| Verbändebeteiligung: | ✅ Stellungnahmen veröffentlicht.🟣🟣 Beteiligungsfrist ca. 3-4 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen) |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz in Deutschland an die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) anzupassen. Nach dem EuGH-Urteil vom 29. April 2021 ist es nicht mehr zulässig, Fahrverbote oder Aberkennungen der Fahrberechtigung als Vermerk direkt auf dem ausländischen Führerschein einzutragen. Stattdessen sollen entsprechende Entscheidungen künftig im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen werden. Die Behörden des Wohnsitzstaates werden über die Maßnahmen informiert. Federführend zuständig sind das Bundesministerium für Verkehr und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Hintergrund:
Der Entwurf reagiert auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Rechtssache C-56/20), das die bisherige deutsche Praxis als nicht richtlinienkonform bewertet hat. Bisher wurde auf ausländischen EU-/EWR-Führerscheinen ein Vermerk über das Fahrverbot oder die Aberkennung der Fahrberechtigung für das Inland angebracht. Der EuGH hat klargestellt, dass nur der Staat des ordentlichen Wohnsitzes Änderungen am Führerschein vornehmen darf, um das einheitliche Erscheinungsbild zu wahren. Die Anpassung ist daher notwendig, um EU-Recht zu entsprechen.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt entstehen keine zusätzlichen Ausgaben. Für die Länder (einschließlich Kommunen) verringert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um insgesamt etwa 340.000 Euro, hauptsächlich durch den Wegfall von Verwaltungsaufgaben wie das Anbringen von Vermerken auf Führerscheinen, Erinnerungsschreiben und Fahndungsausschreibungen. Für Bürgerinnen und Bürger entfällt ein jährlicher Aufwand von ca. 2.275 Stunden und Sachkosten von etwa 17.000 Euro. Für die Wirtschaft ergeben sich keine Veränderungen. Weitere Kosten oder Einnahmen werden nicht erwartet.
Inkrafttreten:
Keine expliziten Angaben. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf ist direkt durch das EuGH-Urteil ausgelöst und daher zwingend erforderlich, um EU-Rechtskonformität herzustellen. Es besteht keine Befristung oder Evaluierungspflicht, da die Regelung der Umsetzung einer verbindlichen EuGH-Entscheidung dient. Der Entwurf trägt zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung bei. Es wurden keine Interessenvertreter oder Dritte wesentlich beteiligt. Gleichstellungspolitische Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Der Entwurf ist nicht als besonders eilbedürftig gekennzeichnet, aber die Umsetzung des EuGH-Urteils macht eine Anpassung unumgänglich.
Maßnahmen:
Hier ist eine stichpunktartige Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs, bezogen auf die inhaltlichen Änderungen (redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen sind nicht berücksichtigt):
- Fahrverbote und Entziehungen der Fahrerlaubnis werden künftig bei EU- und EWR-Führerscheinen (ausgestellt von einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des EWR) nicht mehr im Führerschein vermerkt, sondern nur noch im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen.
- Der Führerschein von Inhabern eines EU- oder EWR-Führerscheins mit Wohnsitz im Ausland wird bei einem Fahrverbot oder Entzug nicht mehr eingezogen oder an den Wohnsitzstaat übermittelt.
- Das Fahrverbot wird bei EU-/EWR-Führerscheinen mit Wohnsitz im Ausland einen Monat nach Eintritt der Rechtskraft wirksam (starre Frist), unabhängig von einer Verwahrung oder einem Vermerk im Führerschein.
- Für Führerscheine aus Drittstaaten (nicht EU/EWR) bleibt der Vermerk des Fahrverbots oder der Entziehung im Führerschein weiterhin bestehen.
- Die Eintragung des Fahrverbots oder der Entziehung der Fahrerlaubnis im FAER ist für Kontrollbehörden künftig das alleinige Mittel zur Überprüfung bei EU-/EWR-Führerscheinen mit Wohnsitz im Ausland.
- Die deutschen Behörden informieren weiterhin die zuständigen Behörden des Aussteller- oder Wohnsitzstaates über Fahrverbote oder Entziehungen, um diesen eigene Maßnahmen zu ermöglichen.
- Die Regelungen zum Beginn und zur Dauer von Fahrverboten werden vereinheitlicht und klarer gefasst, insbesondere für Fälle ohne Verwahrung oder Vermerk im Führerschein (starre Fristregelung).
- Bei verwaltungsrechtlichen Fahrverboten gilt ebenfalls: Ein Vermerk im Führerschein ist nur noch bei Drittstaatenführerscheinen vorgesehen, bei EU-/EWR-Führerscheinen mit Auslandswohnsitz erfolgt die Kontrolle ausschließlich über das FAER.
- Die Belehrungspflichten der Gerichte werden angepasst, um Betroffene über den Beginn und das Ende der Verbotsfrist bei EU-/EWR-Führerscheinen korrekt zu informieren.
- Die Einziehung und Verwahrung von EU-/EWR-Führerscheinen bei Fahrverboten oder Entzug der Fahrerlaubnis ist nicht mehr zulässig, sofern der Inhaber keinen Wohnsitz im Inland hat.
- Die Mitteilungspflichten des Kraftfahrt-Bundesamts an ausländische Behörden werden auf EWR-Staaten ausgedehnt.
Diese Maßnahmen setzen insbesondere Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs um und sorgen für eine Anpassung des deutschen Rechts an das EU-Recht im Umgang mit ausländischen Führerscheinen.
| Datum erster Entwurf: | 08.07.2025 |
| Datum Kabinettsbeschluss: | 03.09.2025 |
| Weiterführende Informationen: | Vorhabenseite des Ministeriums |
Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Verkehr:
„Es haben keine Interessenvertreter sowie beauftragte Dritte wesentlich zum Inhalt des
Entwurfs beigetragen.“
Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) gibt an, dass die Einladung zur Verbändeanhörung am 02.03.2023 erfolgte und seine Stellungnahme am 04.04.2023 abgegeben wurde. Daraus ergibt sich eine Beteiligungsphase von etwa 33 Tagen. Der Deutsche Städtetag und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) nennen als Eingangsdatum der Aufforderung den 23.07.2025, ihre Stellungnahmen datieren vom 12.08.2025 bzw. 28.07.2025, was auf eine Beteiligungsphase von 5 Tagen (DPolG) bzw. 20 Tagen (Städtetag) hindeutet. Die übrigen Absender machen keine Angaben zum Zeitraum oder Eingangsdatum der Aufforderung.
Allgemeine Bewertung
Insgesamt wird der Gesetzentwurf von allen Stellungnehmenden begrüßt. Es besteht weitgehende Einigkeit darüber, dass die Neuregelung notwendig ist, um die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs umzusetzen, die Transparenz und Effizienz der Vollstreckung von Fahrverboten zu erhöhen und eine Vereinheitlichung der bisherigen Praxis zu erreichen. Die Verbände und Organisationen sehen die Umstellung auf Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) als positiv und betonen die Bedeutung eines schnellen, barrierefreien Zugriffs für Kontrollbehörden. Kritische Anmerkungen betreffen vor allem die technische Umsetzung, die Gleichbehandlung verschiedener Führerscheininhaber sowie die Geschwindigkeit der Eintragungen.
Meinungen im Detail
Technische und organisatorische Umsetzung: Über alle Gruppen hinweg – insbesondere von Polizei- und Verkehrsverbänden (DVR, GdP, DPolG, Deutsche Verkehrswacht, ADAC) – wird die Notwendigkeit eines tagesaktuellen, jederzeit zugänglichen und europaweit harmonisierten Datenbestands im FAER betont. Die Polizei- und Verkehrsverbände fordern einen unmittelbaren, barrierefreien Online-Zugang für Kontrollbehörden sowie technische und personelle Verbesserungen, um Verzögerungen bei der Eintragung und Abfrage zu vermeiden. Die DPolG fordert zudem einen Schreibzugriff auf das FAER und das EU-Führerscheinnetz (RESPER), um Überwachungslücken zu schließen. Die Deutsche Verkehrswacht hebt die Bedeutung mehrsprachiger Informationen für Betroffene hervor.
Gleichbehandlung und unionsrechtskonforme Regelungen: Mehrere Verbände, insbesondere der ADAC, die GdP, der DVR und die DPolG, kritisieren die unterschiedliche Behandlung von Inhabern verschiedener Führerscheine (EU/EWR, Drittstaaten, Inländer) und fordern eine unionsrechtskonforme, praktikable Gleichbehandlung. Der ADAC weist darauf hin, dass die automatische Vollstreckung durch Eintrag im FAER auch für andere Gruppen sinnvoll wäre, um Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die DPolG fordert eine Vereinheitlichung der Verfahrensweisen für EU/EWR- und Drittstaatenführerscheine und eine Harmonisierung widersprüchlicher Regelungen.
Vollstreckungspraxis und Fristen: Der ADAC und die Deutsche Verkehrswacht begrüßen die gesetzliche Verankerung der Vier-Monats-Frist für den Antritt des Fahrverbots, hinterfragen jedoch die unterschiedliche Behandlung der Personengruppen und fordern Nachbesserungen. Die Deutsche Verkehrswacht lobt die transparente Regelung zum automatischen Wirksamwerden von Fahrverboten nach einem Monat und die Einbeziehung ausländischer Führerscheininhaber in die Schonfristregelung.
Behördenentlastung und Transparenz: Der Deutsche Städtetag hebt die Entlastung der Behörden durch die Möglichkeit hervor, Fahrverbote und Entziehungen im FAER zu vermerken, sowie die Verbesserung der Transparenz für Vollzugs- und Kontrollbehörden. Fachliche oder rechtliche Bedenken werden vom Städtetag nicht geäußert.
Zusätzliche Aspekte: Die DPolG und die GdP betonen die Notwendigkeit europaweit einheitlicher Standards und Schnittstellen für den Datenzugriff der Polizei. Der ADAC sieht Nachbesserungsbedarf bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO).
Insgesamt wird der Gesetzentwurf als notwendiger und zielführender Schritt angesehen, wobei die technische Umsetzung, die Gleichbehandlung der Betroffenen und die Geschwindigkeit der Eintragungen als zentrale Herausforderungen identifiziert werden. Die Kritikpunkte kommen vor allem von Polizei- und Verkehrsverbänden, während der Deutsche Städtetag keine Einwände erhebt.
„Der ADAC begrüßt, dass das Thema der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland im Rahmen des Entwurfes eines Gesetzes mit geplanten Gesetzesänderungen abschließend geregelt werden soll, um damit insbesondere die Entscheidung des EuGH umzusetzen.“
Der ADAC e.V. begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz in Deutschland. Ziel ist eine bundesweit einheitliche und praktikable Regelung, insbesondere zur Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 29.04.2021. Der ADAC hebt hervor, dass die geplanten Änderungen die bisher sehr unterschiedlichen Vollstreckungspraxen vereinheitlichen und insbesondere für die betroffene Personengruppe (Gruppe 2) eine automatische Vollstreckung durch Eintrag im Fahreignungsregister (FAER) vorsehen. Kritisch merkt der ADAC an, dass diese automatische Regelung auch für andere Gruppen (Inländer und Inhaber anderer ausländischer Führerscheine) sinnvoll wäre, um Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Zudem wird die gesetzliche Verankerung der Vier-Monats-Frist für den Antritt des Fahrverbots begrüßt, jedoch die unterschiedliche Behandlung der Personengruppen hinterfragt. Der ADAC sieht außerdem Nachbesserungsbedarf bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) und betont die Notwendigkeit eines tagesaktuellen und jederzeit zugänglichen Datenbestands im FAER für die Kontrollbehörden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die unterschiedliche Behandlung der Personengruppen bei Fahrverboten und deren Vollstreckung, 2) Die Regelung und praktische Umsetzung der Vier-Monats-Frist, 3) Die technische und organisatorische Umsetzung der Datenverfügbarkeit im FAER.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 12.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R002184 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Demnach sind die Neuregelungen zur Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland aus polizeilicher Sicht ausdrücklich zu begrüßen, da es in Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2021 zu erheblichen Unklarheiten in der unionsrechtskonformen Anwendung der nationalen Rechtslage gekommen ist.“
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt grundsätzlich die vorgeschlagenen Neuregelungen zur Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne Wohnsitz in Deutschland. Die Stellungnahme hebt hervor, dass durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2021 erhebliche Unsicherheiten bei der Anwendung des deutschen Rechts entstanden sind, insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung und Beschlagnahme ausländischer Führerscheine. Der Gesetzentwurf wird als zielführende Anpassung angesehen, um die europarechtlichen Vorgaben, insbesondere aus der EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG), besser umzusetzen. Kritisch angemerkt wird, dass die Eintragung von Fahrverboten im Fahreignungsregister häufig verzögert erfolgt, was die effektive Vollstreckung erschwert. Die DPolG fordert eine Vereinheitlichung der Verfahrensweisen für EU/EWR- und Drittstaatenführerscheine sowie eine Harmonisierung widersprüchlicher Regelungen im Entwurf. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Problematik der zeitnahen Eintragung von Fahrverboten im Fahreignungsregister und deren Auswirkungen auf die polizeiliche Kontrolle. 2) Die unterschiedlichen Regelungen zur Einziehung und Übersendung von Führerscheinen an den Wohnsitzstaat und die daraus resultierenden Wertungswidersprüche. 3) Die Notwendigkeit, der Polizei künftig einen Schreibzugriff auf das Fahreignungsregister und das EU-Führerscheinnetz (RESPER) zu ermöglichen, um Überwachungslücken zu schließen.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Diese Änderungen erhöhen die Transparenz, Rechtssicherheit und Vollzugsfähigkeit spürbar und leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Verkehrssicherheit.“
Die Deutsche Verkehrswacht e.V. begrüßt den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Fahrerlaubnisentziehungen bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne Wohnsitz in Deutschland. Der Entwurf setzt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2021 um und schließt eine bisherige Lücke bei der Durchsetzung von Fahrverboten. Besonders positiv bewertet werden die Umstellung auf Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) statt physischer Vermerke auf Führerscheinen, die transparente Regelung zum automatischen Wirksamwerden von Fahrverboten nach einem Monat, die Einbeziehung ausländischer Führerscheininhaber in die Schonfristregelung sowie die klare Zuordnung der Verbotsfrist. Ausführlich thematisiert werden die Notwendigkeit einer schnellen Eintragung ins FAER, mehrsprachige Informationen für Betroffene sowie die technische Ausstattung der Kontrollbehörden.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 11.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Im Ergebnis werden die beabsichtigte Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sowie die angestrebte Verbesserung der Transparenz für Vollzugs- und Kontrollbehörden ausdrücklich begrüßt.“
Der Deutsche Städtetag begrüßt den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne Wohnsitz in Deutschland. Der Entwurf setzt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs um und soll die Transparenz für Behörden verbessern. Besonders hervorgehoben werden die Entlastung der Behörden durch die Möglichkeit, Fahrverbote und Entziehungen im Fahreignungsregister zu vermerken, anstatt auf dem Führerschein selbst, sowie die schnelle und inhaltsgleiche Umsetzung eines bereits früher eingebrachten Entwurfs. Es wurden keine fachlichen oder rechtlichen Bedenken geäußert. Ausführlich thematisiert wurden: 1. Die Entlastung der Behörden, 2. Die Umsetzung der EuGH-Entscheidung, 3. Die Verbesserung der Transparenz für Vollzugs- und Kontrollbehörden.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 12.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Der DVR begrüßt den vorgelegten Referentenentwurf, da dieser eine notwendige Anpassung der rechtlichen Grundlagen an die Rechtsprechung darstellt.“
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne Wohnsitz in Deutschland. Der DVR sieht die Notwendigkeit, die rechtlichen Grundlagen an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen. Besonders hervorgehoben wird der zusätzliche Aufwand für die Polizei bei der Überprüfung von Führerscheinen, der durch einen direkten Online-Zugang für Beamtinnen und Beamte erleichtert werden sollte. Zudem wird betont, dass Fahrverbote schnell im Fahreignungsregister abrufbar sein müssen, was derzeit laut DVR nicht gewährleistet ist. Ausführlich thematisiert wird die Problematik einer möglichen Ungleichbehandlung zwischen verschiedenen Führerscheininhabern (mit und ohne Wohnsitz in Deutschland sowie Inhabern anderer ausländischer Führerscheine) und die Notwendigkeit unionsrechtskonformer, praktikabler Regelungen. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) der Bedarf an technischem Zugang für die Polizei, 2) die schnelle Verfügbarkeit von Fahrverboten im Register, 3) die Diskussion um unionsrechtskonforme Gleichbehandlung.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 04.04.2023
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
„Die GdP begrüßt die Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten grundsätzlich und stellt leider erneut ein Vollzugsdefizit fest. Dieses Defizit kann nur durch politische Ressourcenverbesserung behoben werden: mehr Personal und bessere IT.“
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne Wohnsitz in Deutschland. Sie hebt hervor, dass die Anpassung an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) notwendig ist, um eine transparente und effiziente Regelung zu gewährleisten. Die GdP betont die Notwendigkeit eines unmittelbaren und barrierefreien Zugriffs der Polizei auf das Fahreignungsregister (FAER) und fordert technische und personelle Verbesserungen, um Verzögerungen bei der Eintragung und Abfrage zu vermeiden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die bestehende Ungleichbehandlung zwischen Inhabern verschiedener Führerscheine je nach Wohnsitz und Ausstellungsstaat, 2) die technischen und organisatorischen Herausforderungen beim Datenaustausch und der Überwachung von Fahrverboten, insbesondere im Hinblick auf neue EU-Richtlinien, und 3) die Forderung nach europaweit einheitlichen Standards und Schnittstellen für den Datenzugriff der Polizei.
Tendenz: zustimmend 👍
Datum: 12.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.
| Eingang im Bundestag: | 22.10.2025 |
| Erste Beratung: | 06.11.2025 |
| Abstimmung: | 04.12.2025 |
| Drucksache: | 21/2375 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.
| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz | 03.12.2025 | Tagesordnung |
| Innenausschuss | 03.12.2025 | Tagesordnung |
| Verkehrsausschuss | 03.12.2025 | Tagesordnung |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 444/25 |
| Eingang im Bundesrat: | 05.09.2025 |
| Erster Durchgang: | 17.10.2025, Stellungnahme (PDF) |
| Abstimmung: | 30.01.2026 |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |