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Vergabebeschleunigungsgesetz

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:09.10.2025
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/1934 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
‼️ Beteiligungsfrist unter 1 Woche. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung der Vergabe öffentlicher Aufträge in Deutschland. Damit soll die öffentliche Beschaffung effizienter, flexibler und weniger bürokratisch werden, um besser auf aktuelle Herausforderungen wie Infrastrukturmodernisierung, Digitalisierung und Wettbewerbsfähigkeit reagieren zu können. Der Entwurf sieht zahlreiche Änderungen im Vergaberecht vor, insbesondere im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und weiteren einschlägigen Regelwerken. Er enthält Maßnahmen zur Entlastung von Verwaltung und Wirtschaft, zur Förderung des Mittelstands sowie zur Stärkung von Start-ups und innovativen Unternehmen. Das federführend zuständige Ministerium ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf verweist auf die letzte umfassende Reform des Vergaberechts im Jahr 2016 und beschreibt, dass sich seither die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stark verändert haben. Es wird auf eine umfangreiche öffentliche Konsultation im ersten Halbjahr 2023 hingewiesen, bei der über 450 Stellungnahmen von Stakeholdern eingingen. Die Notwendigkeit der Reform wird insbesondere mit gestiegenen Anforderungen an die öffentliche Beschaffung, dem Wunsch nach Bürokratieabbau und der Förderung von Innovation und Mittelstand begründet. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen durch das Gesetz keine zusätzlichen Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. Im Gegenteil, es wird eine Reduzierung des jährlichen Erfüllungsaufwands erwartet:  
- Für die Wirtschaft: Einsparungen von jährlich 98,9 Millionen Euro, davon 11,5 Millionen Euro weniger Bürokratiekosten aus Informationspflichten.  
- Für die Verwaltung: Einsparungen von jährlich 281,9 Millionen Euro, davon 276 Millionen Euro beim Bund und 5,8 Millionen Euro bei Ländern und Kommunen.  
- Es entstehen keine einmaligen Erfüllungsaufwände.  
- Es werden keine direkten Einnahmen erwartet.  
- Mögliche Mehrkosten durch steigende Beschaffungspreise (z.B. durch Gesamtvergaben oder höhere Direktauftragswertgrenzen) sind im jeweiligen Einzelplan gegenzufinanzieren, werden aber durch die Entlastung der Verwaltung voraussichtlich ausgeglichen oder übertroffen. 
 
Inkrafttreten:  
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten im Text. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
- Der Entwurf ist nicht befristet, sondern sieht eine dauerhafte Regelung vor. 
- Eine Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes ist fünf Jahre nach Inkrafttreten vorgesehen; einzelne Maßnahmen (z.B. Änderungen beim Losgrundsatz und Erhöhung der Direktauftragswertgrenze) werden bereits nach drei Jahren evaluiert. 
- Das Gesetz enthält eine Verordnungsermächtigung, um künftig verpflichtende Anforderungen an die Beschaffung klimafreundlicher Leistungen zu regeln. 
- Die Maßnahmen sind besonders eilbedürftig, um die aktuellen Herausforderungen (z.B. Infrastruktur, Klimaneutralität, Digitalisierung) zu bewältigen. 
- Der Entwurf ist mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar. 
- Es sind keine spezifischen Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher oder die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu erwarten. 
- Die Regelungen sind geschlechtergerecht formuliert. 
 
Zusammenfassung:  
Der Gesetzentwurf zielt auf eine umfassende Modernisierung und Entbürokratisierung des Vergaberechts, insbesondere durch Digitalisierung, Vereinfachung und gezielte Förderung von Mittelstand und Innovation. Er bringt erhebliche Einsparungen für Wirtschaft und Verwaltung, ist unbefristet, wird aber evaluiert und enthält keine direkten Kosten oder Einnahmen für Bund und Länder. Das federführende Ministerium ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Abschaffung der De-Mail als Anmeldemöglichkeit beim Bundeskartellamt, künftig Anmeldung per qualifizierter elektronischer Signatur, Behördenpostfach oder Internet-Plattform. 
 
- Anpassung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Vergabeverfahren: Drittstaatsbieter werden nur noch gleichbehandelt, wenn das EU-Recht dies verlangt (z.B. bei WTO-, EWR- oder Freihandelsabkommen). 
 
- Erleichterung von Ausnahmen vom Losgrundsatz bei Infrastrukturvorhaben aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, wenn besondere zeitliche Gründe vorliegen; Evaluation nach drei Jahren. 
 
- Auftraggeber können bei Gesamtvergaben Auftragnehmer verpflichten, die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei Unteraufträgen zu berücksichtigen. 
 
- Präzisierung des Begriffs „entgeltlicher Vertrag“ und der Definition öffentlicher Bauaufträge zur besseren Abgrenzung und Klarstellung. 
 
- Reduzierung des Kreises der Behörden, die niedrigere EU-Schwellenwerte anwenden müssen, auf Bundeskanzleramt und Bundesministerien; übrige Bundesbehörden wenden den höheren Schwellenwert an. 
 
- Aufhebung der Pflicht zur Bekanntgabe der EU-Schwellenwerte im Bundesanzeiger; Veröffentlichung erfolgt auf EU-Ebene. 
 
- Erweiterung der Ausnahmen vom Vergaberecht für Aufträge im Bereich nachrichtendienstlicher Tätigkeiten, verdeckter Zolltätigkeiten und militärisch nutzbarer Infrastruktur. 
 
- Klarstellungen und Erweiterungen bei der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit (Inhouse-Vergabe), u.a. Einbindung von Kammern und bessere Rechtssicherheit für IT-Kooperationen. 
 
- Einführung einer Verordnungsermächtigung für klimafreundliche Beschaffungsvorgaben. 
 
- Befristete Ausnahme vom Losgrundsatz für verteidigungs- und sicherheitsspezifische Aufträge bis 2030. 
 
- Vereinfachung der Leistungsbeschreibung: Es reicht, wenn die Leistung so eindeutig wie möglich beschrieben ist; vollständige, erschöpfende Beschreibung ist nicht mehr erforderlich. 
 
- Stärkung von Eigenerklärungen als Nachweis, Nachweise und Bescheinigungen müssen erst im Verlauf des Vergabeverfahrens und nur von aussichtsreichen Unternehmen vorgelegt werden. 
 
- Angemessenheitsprüfung der Eignungskriterien und Nachweise: Sie müssen in Bezug zu Auftragsgegenstand und -wert stehen. 
 
- Anpassung der Ausschlussgründe für Unternehmen, z.B. bei schweren Verfehlungen und mangelhafter Vertragserfüllung, an EU-Recht; erleichterter Nachweis für Auftraggeber. 
 
- Klarstellung der Verpflichtung zur Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen bei der Auftragsausführung. 
 
- Berücksichtigung von Versorgungssicherheit und digitaler Souveränität als besondere Ausführungsbedingungen. 
 
- Beschleunigung des Nachprüfungsverfahrens: Viele Verfahrens- und Zwischenentscheidungen können künftig vom Vorsitzenden oder hauptamtlichen Beisitzer allein getroffen werden, nicht mehr von der vollbesetzten Kammer. 
 
- Digitalisierung der Vergabeverfahren: Erleichterte elektronische Kommunikation, elektronische Akteneinsicht, Videoverhandlungen und elektronische Einreichung von Nachprüfungsanträgen. 
 
- Abschaffung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde nach einer Entscheidung der Vergabekammer zugunsten des Auftraggebers, um Verzögerungen zu vermeiden. 
 
- Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro, auch für Sozialversicherungsträger; darunter kein Vergabeverfahren notwendig. 
 
- Einführung der Möglichkeit zur Verhandlungsvergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte nach Teilnahmewettbewerb oder öffentlicher Bekanntmachung. 
 
- Erhöhung der Schwellenwerte zur Abfragepflicht des Wettbewerbsregisters und zur Meldepflicht an die Vergabestatistik auf 50.000 Euro. 
 
- Vereinfachungen und Erleichterungen speziell für KMU und Start-ups: Berücksichtigung bei Angebotsaufforderungen, weniger Nachweispflichten, Berücksichtigung besonderer Umstände bei Eignungskriterien und Zahlungsmodalitäten. 
 
- Verpflichtung der öffentlichen Auftraggeber, aktiv über die Zulassung von Nebenangeboten zu entscheiden. 
 
- Einführung von Fristen für die Veröffentlichung von Auftragsänderungen und Klarstellung der Fristberechnung bei späterer Veröffentlichung von Bekanntmachungen. 
 
- Vereinfachte Nachforderung von Unterlagen, auch für Sektorenauftraggeber und im Bereich Verteidigung und Sicherheit. 
 
- Verlängerung der Laufzeit von Rahmenvereinbarungen für soziale und besondere Dienstleistungen auf acht Jahre. 
 
- Anhebung der Direktauftragswertgrenze und Anpassung der Schwellenwerte auch in anderen Gesetzen (z.B. Sozialversicherung, Mindestlohngesetz). 
 
- Einführung und Förderung digitaler Prozesse und Plattformen im Vergabewesen. 
 
- Evaluierung der Auswirkungen der Änderungen, insbesondere auf Wettbewerb, KMU-Beteiligung und Preisniveau, nach drei bzw. fünf Jahren. 
 
Diese Maßnahmen dienen insgesamt der Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung der Vergabeverfahren, der Stärkung von KMU, Start-ups und Innovation sowie der Entlastung von Wirtschaft und Verwaltung.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:24.07.2025
Datum Kabinettsbeschluss:06.08.2025
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„ Mit dieser Reform des Vergaberechts („Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung“) wird ein maßgebliches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag und dem Sofortprogramm der Bundesregierung umgesetzt.  
 
Der Fokus des Vergabebeschleunigungsgesetzes liegt insbesondere darauf, öffentliche Auftragsvergaben zu beschleunigen und das Vergaberecht zu vereinfachen. Das Vergabebeschleunigungsgesetz ist ein Artikelgesetz und sieht Änderungen an allen vergaberechtlichen Gesetzen und Verordnungen im nationalen Recht über den europäischen Schwellenwerten vor.  
 
Das BMWE führt aktuell die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz) durch. Das Vergabebeschleunigungsgesetz ist Bestandteil des Sofortprogramms der Bundesregierung. Der Gesetzentwurf ist noch nicht im Ressortkreis final abgestimmt.“

Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

„Der Entwurf basiert unter anderem auf den eingereichten 450 Stellungnahmen im Rahmen einer öffentlichen Konsultation, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Jahr 2023 zur Reform des Vergaberechts durchführte. Ebenfalls ausgewertet wurden die Stellungnahmen, die zu dem Referentenentwurf eines
Vergaberechtstransformationsgesetzes in der 20. Legislaturperiode eingegangen sind. Einzelne Stellungnahmen hatten dabei keinen wesentlichen Einfluss auf den Gesetzentwurf. Gleiches gilt für die Stellungnahmen, welche zu dem vorliegenden Gesetzentwurf eingegangen sind. Die Stellungnahmen
wurden auf den Webseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie veröffentlicht.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
In den meisten Stellungnahmen wird die Beteiligungsphase als sehr kurz und teils unangemessen bewertet. Konkrete Angaben finden sich beispielsweise beim VDMA, DIHK, Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung, Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, Zentralverband des Deutschen Handwerks und Germanwatch. Die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen lag häufig zwischen dem 22.07.2025 und dem 28.07.2025, was einer Dauer von 4 bis 5 Werktagen entspricht. Mehrere Verbände (z.B. Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, BDEW, BDI, NABU, ZIA, Bellona, mobifair, DATABUND, BAGFW) kritisieren explizit die Kürze der Frist, die eine fundierte Prüfung und interne Abstimmung erschwert oder unmöglich macht. Die Beteiligungsphase betrug in den meisten Fällen weniger als eine Woche und fiel zudem in die Haupturlaubszeit, was die Kritik an der Frist zusätzlich verstärkte.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zum Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes ist überwiegend differenziert: Die Zielsetzung, die Vergabe öffentlicher Aufträge zu vereinfachen, zu beschleunigen, zu digitalisieren und flexibler zu gestalten, wird von fast allen Stellungnehmenden grundsätzlich begrüßt. Viele Verbände und Organisationen sehen positive Ansätze, insbesondere bei der Entbürokratisierung, der Digitalisierung, der Förderung von KMU und der Modernisierung der Verfahren. Gleichzeitig gibt es jedoch breite und teils fundamentale Kritik an einzelnen Regelungen, der konkreten Ausgestaltung, der Umsetzung zentraler Ziele (z.B. Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Rechtsschutz) und insbesondere an der sehr kurzen Beteiligungsfrist. Das Meinungsbild ist entlang der Interessenlagen der Verbände und Organisationen stark ausdifferenziert: Während Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände vor allem Bürokratieabbau, Flexibilisierung und Wettbewerb betonen, kritisieren Gewerkschaften, Umwelt- und Sozialverbände das Fehlen verbindlicher sozialer, ökologischer und menschenrechtlicher Kriterien sowie die Schwächung des Rechtsschutzes und die Anhebung der Direktvergabegrenzen.

Meinungen im Detail
1. Bürokratieabbau, Digitalisierung und Effizienz
Die geplanten Maßnahmen zur Vereinfachung, Digitalisierung und Beschleunigung der Vergabeverfahren werden von nahezu allen Wirtschaftsverbänden, Kammern und Unternehmensverbänden begrüßt (z.B. ZDH, BDB, BIngK, VDMA, BDI, DIHK, BDEW, VKU, Bitkom, ZDK, BGL, BAK, BAUINDUSTRIE, GdW, BDF, EnBW, TransnetBW, 50Hertz, DATABUND, VITAKO, ZIA). Besonders positiv hervorgehoben werden die Stärkung von Eigenerklärungen, die Reduzierung von Nachweispflichten, die Einführung digitaler Plattformen und die Modernisierung der Kommunikation (z.B. elektronische Akteneinsicht, Only-Once-Prinzip). Auch die Flexibilisierung der Losvergabe und die Möglichkeit, Planungs- und Bauleistungen getrennt zu vergeben, werden vielfach als mittelstandsfreundlich bewertet. Gleichzeitig wird vielfach gefordert, die Digitalisierung und Zentralisierung der Vergabe weiter voranzutreiben und die Verfahren noch stärker zu vereinheitlichen.

2. Losgrundsatz und Mittelstandsförderung
Der sogenannte Losgrundsatz (Aufteilung großer Aufträge in kleinere Lose zur Förderung von KMU) ist ein zentrales Thema. Mittelstands- und Handwerksverbände (ZDH, BDB, BIngK, BVMB, ZDB, BGL, BAK, BDI, DIHK, VDMA, GdW, BDF, ZIA) betonen die Bedeutung der losweisen Vergabe für Wettbewerb und Mittelstand. Sie warnen vor einer Aufweichung oder zu weitgehenden Ausnahmen, die zu Oligopolstrukturen, Benachteiligung von KMU und Innovationshemmnissen führen könnten. Gleichzeitig fordern Bau- und Immobilienverbände sowie große Auftraggeber (BAUINDUSTRIE, GdW, ZIA, BDF, TransnetBW, EnBW, VDV, DVF, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie) eine stärkere Flexibilisierung, um Gesamtvergaben bei großen Infrastruktur- und Wohnungsbauprojekten zu erleichtern und Verfahren zu beschleunigen. Kommunale Spitzenverbände und VKU fordern, wirtschaftliche, technische und zeitliche Gründe für Abweichungen vom Losgrundsatz stärker zu berücksichtigen. Die Kritik an der restriktiven oder zu flexiblen Ausgestaltung des Losgrundsatzes spiegelt die unterschiedlichen Interessen von Mittelstand und Großunternehmen wider.

3. Nachhaltigkeit, Umwelt- und Sozialstandards
Umweltverbände, NGOs, Sozialverbände und Gewerkschaften (Germanwatch, DUH, NABU, Fairtrade, CorA, BDE, BNW, BAGFW, EVG, mobifair, SEND, Christliche Initiative Romero, Bellona, BDEW, DHL, DGB, EPICO, BAK, KRV, OSBA, BDEW, VKU, DATABUND, Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft) kritisieren einhellig das Fehlen verbindlicher sozialer, ökologischer und menschenrechtlicher Kriterien im Gesetz. Besonders bemängelt wird die Streichung oder Abschwächung von § 120a GWB (Nachhaltigkeitsnorm), die Reduktion verbindlicher Vorgaben auf freiwillige Kann-Bestimmungen und die fehlende Verankerung von Kreislaufwirtschaft, Klimaschutz, Tariftreue, ILO-Kernarbeitsnormen und fairen Handelsaspekten. Es wird befürchtet, dass ohne klare gesetzliche Vorgaben die Ziele des Koalitionsvertrags, der nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie und der SDGs verfehlt werden. Viele fordern die Einführung verbindlicher Quoten, Monitoring-Systeme, Nachhaltigkeitsindizes, Lebenszykluskosten als Zuschlagskriterium, Local-Content-Vorgaben, Kennzeichnungssysteme (z.B. LESS für Stahl) und die explizite Aufnahme sozialer und ökologischer Kriterien in das Gesetz. Arbeitgeberverbände und Industrie (VDMA, BTGA, BAUINDUSTRIE, DIE FAMILIENUNTERNEHMER, ZDK, BDI, DIHK) lehnen hingegen verpflichtende Nachhaltigkeitskriterien ab, da sie die Verfahren verkomplizieren, den Wettbewerb einschränken und KMU benachteiligen könnten.

4. Direktvergaben und Wertgrenzen
Die geplante Anhebung der Wertgrenzen für Direktvergaben (z.B. auf 50.000 Euro) wird von Startups, jungen Unternehmen und einigen Wirtschaftsverbänden begrüßt (Deutsche Startups, ZDK, BAK, BAGFW, VKU), da sie die Verfahren beschleunigt und den Zugang erleichtert. Gleichzeitig warnen Mittelstandsverbände, Gewerkschaften und NGOs (ZDH, VDMA, DGB, Fairtrade, CorA, Christliche Initiative Romero, DIHK, BDI, ZDB) vor einer Schwächung von Wettbewerb, Transparenz und Mittelstandsförderung. Es wird befürchtet, dass höhere Schwellenwerte zu weniger Wettbewerb, mehr Intransparenz und Benachteiligung kleiner Anbieter führen. Die Kritik an der Anhebung der Direktvergabegrenzen ist besonders bei Mittelstands- und Sozialverbänden ausgeprägt.

5. Rechtsschutz und Nachprüfungsverfahren
Die geplante Abschaffung der aufschiebenden Wirkung im Rechtsschutzverfahren (d.h. der Zuschlag kann trotz Beschwerde erteilt werden) wird von Anwaltsverbänden, Kammern, Mittelstandsverbänden und NGOs (BRAK, DAV, DIHK, BDI, ZDK, VDMA, BVMB, DATABUND, Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege) als Schwächung des Rechtsschutzes und als verfassungs- und europarechtlich bedenklich kritisiert. Es wird auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG, EU-Richtlinien) verwiesen. Die geplante Änderung wird als Gefahr für die Rechtssicherheit und die Einheitlichkeit der Rechtsprechung gesehen. Arbeitgeberverbände und große Auftraggeber begrüßen hingegen die Beschleunigung der Verfahren und die Reduzierung von Verzögerungen durch Nachprüfungen.

6. Inhouse-Vergaben und interkommunale Zusammenarbeit
Die Ausweitung und Klarstellung von Inhouse-Vergaben (Vergaben zwischen öffentlichen Stellen ohne Ausschreibung) wird von kommunalen Spitzenverbänden, VKU, VITAKO und einigen öffentlichen Auftraggebern begrüßt, da sie die Zusammenarbeit erleichtert. Mittelstands- und IT-Verbände (DATABUND, BITMi, BDE, DATABUND e.V.) kritisieren hingegen die Benachteiligung privater Anbieter, mangelnde Transparenz und mögliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und das Grundgesetz.

7. Sektorenauftraggeber und Gleichbehandlung
Energieunternehmen, Sektorenauftraggeber und ihre Verbände (BDEW, EnBW, TransnetBW, 50Hertz, VKU, GdW) fordern eine Gleichbehandlung von privaten und öffentlichen Auftraggebern, insbesondere bei großen Infrastrukturprojekten. Sie kritisieren, dass die Flexibilisierung und Ausnahmen oft nur für Projekte aus dem Sondervermögen gelten und private Auftraggeber benachteiligen. Auch die Anpassung an aktuelle EuGH-Urteile im Sektorenvergaberecht wird gefordert.

8. Innovationsförderung, Startups und Digitalisierung
Startups, Digitalverbände und innovative Unternehmen (Bitkom, Deutsche Startups, SEND, OSBA, DATABUND, BITMi) begrüßen die Digitalisierung und Vereinfachung, fordern aber gezielte Innovationsförderung, die Möglichkeit von Innovations-Direktvergaben bis 100.000 Euro, klare Kriterien für die Berücksichtigung von Open Source Software, Cybersicherheit und die Förderung outcome-basierter Beschaffung. Die fehlende Innovations-Direktvergabe und die mangelnde Berücksichtigung digitaler Souveränität werden kritisiert.

9. Verfassungsrechtliche Bedenken
Mehrere Anwalts- und IT-Verbände (BRAK, DAV, DATABUND, BITMi, VDMA, DIHK) äußern verfassungs- und europarechtliche Bedenken, insbesondere hinsichtlich der Abschaffung der aufschiebenden Wirkung im Rechtsschutz, der Regelungen zu Inhouse-Vergaben und der Einhaltung von EU-Recht und Grundgesetz. Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen rechtlich angreifbar und nachbesserungsbedürftig sind.

10. Weitere Aspekte
Weitere häufig genannte Themen sind die Notwendigkeit klarer und einheitlicher Regelungen unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenbereich), die Forderung nach mehr Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit, die Kritik an zusätzlicher Bürokratie (z.B. durch ein Bundestariftreuegesetz), die Bedeutung der Stärkung von Local-Content und Resilienz der heimischen Wirtschaft (z.B. bei Stahl), die Förderung von Kreislaufwirtschaft und Recycling, die Notwendigkeit von Monitoring- und Kontrollinstrumenten sowie die Forderung nach einer stärkeren Einbindung der Verbände und einer angemessenen Beteiligungsfrist.

Insgesamt zeigt sich ein vielschichtiges Meinungsbild: Während die Zielrichtung des Gesetzes breite Zustimmung findet, bestehen erhebliche Differenzen bei der Ausgestaltung zentraler Regelungen, insbesondere hinsichtlich Mittelstandsförderung, Nachhaltigkeit, Rechtsschutz, Innovationsförderung und Beteiligungsfristen.

👍 50Hertz Transmission GmbH

„Aus Sicht von 50Hertz ist es sinnvoll, neben wirtschaftlichen und technischen Gründen für alle Arten von Aufträgen auch zeitliche Gründe ausdrücklich als Rechtfertigung für eine Zusammenfassung von Losen zu berücksichtigen.“

Die 50Hertz Transmission GmbH äußert sich zum Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes, das die Vergabe öffentlicher Aufträge effizienter gestalten soll. Sie begrüßt, dass neben wirtschaftlichen und technischen Gründen künftig auch zeitliche Gründe explizit als Rechtfertigung für die Zusammenfassung von Aufträgen (Losbildung) anerkannt werden sollen. Zudem spricht sich 50Hertz dafür aus, den Umfang der Vergabeunterlagen, die Bietern zur Verfügung gestellt werden müssen, auf das notwendige Maß zu beschränken. Dies soll insbesondere bei Verhandlungsverfahren eine sachgerechte Reduktion der Unterlagen ermöglichen und entspricht auch den Vorgaben des europäischen Rechts. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Aufnahme zeitlicher Gründe bei der Losbildung, 2) Die Begrenzung des Umfangs der Vergabeunterlagen, 3) Die Orientierung an europäischen Vorgaben.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 AIF Allianz für Industrie und Forschung e.V.

„Als Verband der Forschungsvereinigungen begrüßt die AIF grundsätzlich den Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes. Die effizientere Fassung vergaberechtlicher Vorschriften und eine Reduzierung der Informationspflichten der Wirtschaftsteilnehmer sind zentrale Anliegen, die wir gerne unterstützen.“

Die AIF – Allianz für Industrie und Forschung e.V. begrüßt grundsätzlich den Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes, das die Vergabe öffentlicher Aufträge effizienter machen und die Informationspflichten für Unternehmen reduzieren soll. Besonders hervorgehoben wird die Stärkung des Mittelstands durch differenzierte Regelungsansätze, die Förderung klimafreundlicher Leistungen und die Einführung beschleunigender Maßnahmen im Vergaberecht. Die Stellungnahme fordert eine Verkürzung der Berichtspflichten zu digitalen Ökosystemen, eine klare Regelung zu Nebenangeboten bei klimafreundlichen Leistungen und eine Evaluierung der neuen Losgrößen für Sondervermögen nach drei Jahren. Kritisch angemerkt wird, dass der Begriff 'klimafreundliche Leistungen' nicht eindeutig definiert ist und eine Legaldefinition empfohlen wird. Außerdem wird die Einrichtung eines zentralen Unternehmensportals für die Abwicklung von Informationspflichten und Vergabeverfahren angeregt. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Regelungen zu klimafreundlichen Leistungen und deren Definition, (2) die Auswirkungen der neuen Losgrößen auf mittelständische Unternehmen im Zusammenhang mit Sondervermögen, und (3) die Notwendigkeit eines zentralen Unternehmensportals.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000966 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V.

„Die große Bedeutung der Kreislaufwirtschaft spiegelt sich nicht im Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes wider.“

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. äußert sich grundsätzlich positiv zum Ziel des Vergabebeschleunigungsgesetzes, die Vergabe öffentlicher Aufträge zu vereinfachen und zu beschleunigen. Kritisiert wird jedoch, dass der Gesetzentwurf die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft und nachhaltiger Beschaffung nicht ausreichend berücksichtigt. Besonders wird die Streichung der ursprünglich vorgesehenen Zentralnorm (§ 120a GWB-E) zur nachhaltigen Beschaffung als falsches Signal bewertet. Der Verband fordert verbindliche Vorgaben für den Einsatz von Recyclingmaterialien, insbesondere bei Infrastrukturvorhaben, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden. Weiterhin wird ein staatliches Recycling-Label als notwendig angesehen, um nachhaltige Beschaffung zu fördern. Mit großer Sorge betrachtet der BDE die geplanten Erleichterungen für die interkommunale Zusammenarbeit (IKZ), da diese den Wettbewerb zwischen Privatwirtschaft und öffentlicher Hand einschränken und kommunale Monopole fördern könnten. Kritisch bewertet werden zudem die Absenkung der Nachweisanforderungen bei Schlechtleistungen und die Einschränkung des Rechtsschutzes für Bieter. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die fehlende Berücksichtigung der Kreislaufwirtschaft und nachhaltigen Beschaffung im Gesetz, 2) die geplanten Änderungen zur interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb, 3) die Forderung nach klaren Regelungen und Nachweispflichten für den Einsatz von Recyclingmaterialien sowie die Einführung eines staatlichen Recycling-Labels.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft

„Die aktuelle Formulierung des § 97 Abs. 4 GWB benachteiligt private Sektorenauftraggeber jedoch, da sie vom Anwendungsbereich der Ausnahme faktisch ausgeschlossen werden. Der BDEW spricht sich daher für eine Erweiterung der Regelung aus, die sowohl öffentliche als auch private Auftraggeber erfasst, sofern die jeweilige Maßnahme ein besonders hohes Investitionsvolumen aufweist und im öffentlichen Interesse liegt.“

Der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) bewertet den Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes grundsätzlich positiv, äußert aber zu zahlreichen Einzelregelungen detaillierte Kritik und Verbesserungsvorschläge. Der Verband begrüßt insbesondere die Einbeziehung von Projekten aus dem Sondervermögen und die Schaffung flexiblerer Vergaberegeln für große Infrastrukturvorhaben. Er fordert jedoch, dass auch privatwirtschaftlich finanzierte Projekte und Sektorenauftraggeber (z. B. Energieunternehmen) gleichbehandelt werden, da sie einen wesentlichen Beitrag zur Modernisierung der Energieinfrastruktur leisten. Der BDEW spricht sich gegen unklare oder zu enge Formulierungen aus, etwa bei der Losbündelung, der Definition von Dringlichkeit und der Änderung von Begrifflichkeiten wie 'Textform'. Besonders kritisch sieht der Verband die geplante Soll-Vorschrift zur nachgelagerten Eignungsprüfung im Vergabeverfahren, da sie zu Rechtsunsicherheiten und unnötigem Mehraufwand führen könnte. Drei besonders ausführlich behandelte Aspekte sind: 1) Die Gleichstellung privater und öffentlicher Auftraggeber bei großen Infrastrukturvorhaben, 2) die Kritik an der nachgelagerten Eignungsprüfung und die Forderung nach Flexibilität für Auftraggeber, 3) die Ablehnung der Änderung von etablierten Begriffen wie 'Textform' zugunsten von 'schriftlich oder elektronisch', um Rechtssicherheit zu wahren.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000888 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Bellona Deutschland

„Gleichzeitig ist eine Nachbesserung im Gesetz erforderlich, um Klimaschutz zu einem integralen, verpflichtenden Bestandteil des Vergaberechts zu machen – nicht nur in der Theorie, sondern in der alltäglichen Beschaffungspraxis. Wir appellieren daher an Bundestag und Bundesregierung, den Entwurf an den genannten Stellen substanziell zu stärken.“

Bellona Deutschland begrüßt die Zielsetzung des Vergabebeschleunigungsgesetzes, das Vergaberecht zu vereinfachen und Verfahren zu beschleunigen. Sie betonen jedoch, dass öffentliche Beschaffung ein zentrales Instrument zur Umsetzung von Klima-, Umwelt- und Sozialzielen ist und fordern, dass Klimaschutz und Nachhaltigkeit verbindlich im Vergaberecht verankert werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) Die neue Verordnungsermächtigung in § 113 GWB zur klimafreundlichen Beschaffung, die als wichtiger Schritt gesehen wird, aber nur optional ist und keine Verpflichtung zur Umsetzung enthält. (2) Die Unverbindlichkeit und mangelnde Konkretisierung von § 97 Abs. 3 GWB, der die Berücksichtigung umweltbezogener Aspekte fordert, aber in der Praxis zu vage bleibt. (3) Das Fehlen konkreter Vorgaben, Kontrollinstrumente und Unterstützungsmaßnahmen für Länder und Kommunen, wodurch die Umsetzung von Klimaschutzkriterien gefährdet ist. Bellona fordert Nachbesserungen wie Berichtspflichten, klare Zielvorgaben für Klimaschutz, verbindliche Mindeststandards und Sanktionsmechanismen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R005021 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bitkom e.V.

„Wir unterstützen ausdrücklich das Ziel, Vergabeverfahren in Deutschland zu beschleunigen. Die vorgelegten Vorschläge zur Reform des Vergaberechts beinhalten eine Reihe von Ansatzpunkten, die bei Unternehmen und Vergabepraxis zu Entlastungen führen werden und einen innovationsfördernden Charakter aufweisen.“

Bitkom e.V. begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz) und unterstützt das Ziel, Vergabeverfahren effizienter zu gestalten. Die vorgeschlagenen Reformen im Vergaberecht werden als entlastend und innovationsfördernd bewertet. Bitkom betont jedoch, dass die Wirkung der Maßnahmen stark von einer zügigen und ressortübergreifenden Umsetzung organisatorischer Maßnahmen wie der Zentralisierung und Digitalisierung des Einkaufs abhängt. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit klarer Vorgaben zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Cybersicherheit, die Flexibilisierung des Vergaberechts ohne Benachteiligung von Startups und KMU (kleine und mittlere Unternehmen), sowie die Einführung digitaler Lösungen und Online-Marktplätze. Bitkom kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine spezifischen Regelungen für Direktaufträge an innovative Startups und keine Mindeststandards für Cybersicherheit bei IT-Beschaffungen enthält. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Integration von Nachhaltigkeits- und Sicherheitsstandards bei der öffentlichen Beschaffung, insbesondere für IT-Produkte; 2) Die Förderung von Startups und innovativen Unternehmen durch geeignete Vergaberegelungen; 3) Die Digitalisierung und Vereinheitlichung der Vergabeverfahren, einschließlich der Nutzung von Online-Marktplätzen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 25.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA

„Die Maßnahmen zur Entbürokratisierung und zur Stärkung kleiner und mittlerer sowie junger Unternehmen sind zu begrüßen.“

Der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) begrüßt grundsätzlich die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen zur Entbürokratisierung und zur Stärkung kleiner, mittlerer und junger Unternehmen im Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge. Besonders positiv bewertet der BDA die Schaffung von mehr Rechtssicherheit durch die Umsetzung des sogenannten Burgi-Gutachtens zur Auftragswertschätzung und die Anpassungen bei der Vergabe von Planungsleistungen. Kritisch sieht der BDA jedoch die Gefahr, dass durch bestimmte Änderungen, insbesondere bei den Eignungskriterien und der Vergabe an Generalunternehmen, der Marktzugang für kleinere und junge Unternehmen erschwert und die Marktkonzentration gefördert wird. Der Verband fordert, Nachhaltigkeitsanforderungen als Zuschlags- und nicht als Eignungskriterium zu werten, und schlägt vor, mittelstandsfreundliche Regelungen weiter zu stärken. Außerdem wird eine strengere Handhabung ungewöhnlich niedriger Angebote angeregt, um Minderleistungen und Nachträge zu vermeiden. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Auswirkungen der Eignungskriterien auf den Marktzugang kleiner und mittlerer Unternehmen, 2) Die Rolle von Nachhaltigkeitsanforderungen im Vergabeverfahren, 3) Die Problematik ungewöhnlich niedriger Angebote und deren Folgen für die Qualität und Wirtschaftlichkeit.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB)

„Diese gravierende Ausnahmeregelung geht davon aus, dass Mittelstandsfreundlichkeit grundsätzlich zu einer Verzögerung bei der Vergabe und/oder Realisierung von Bauaufgaben führt. Das lässt sich jedoch so generell nicht belegen.“

Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB) äußert sich zum Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes, das die Vergabe öffentlicher Aufträge effizienter gestalten soll. Der Verband kritisiert insbesondere die geplante Ausnahme von der sogenannten Teil- und Fachlosvergabe bei großen Bauprojekten aus Sondervermögen, da diese Regelung vor allem großen Baukonzernen zugutekomme und den Mittelstand benachteilige. Positiv bewertet werden hingegen die Klarstellungen und Erleichterungen bei der getrennten Vergabe von Planungs- und Bauleistungen sowie die Vereinfachungen bei Nachweis- und Eigenerklärungspflichten, die insbesondere kleinere Unternehmen entlasten sollen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Kritik an der Ausnahme von der Mittelstandsfreundlichkeit bei Großprojekten, 2) Die begrüßten Erleichterungen bei Nachweisen und Eigenerklärungen für kleinere Büros, 3) Die Unterstützung der Erleichterungen in Nachprüfungsverfahren und der losweisen Vergabe von Planungs- und Bauleistungen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB)

„Die kleinteilige und teil- und fachlosweise Vergabe ist daher essenzieller Bestandteil eines marktwirtschaftlichen, auf fairem Wettbewerb beruhenden Vergabeverfahrens.“

Der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB) bewertet den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge grundsätzlich positiv, hebt jedoch einige kritische Punkte hervor. Die Stellungnahme betont die zentrale Bedeutung öffentlicher Aufträge für die Planungs- und Baubranche, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Der BDB warnt davor, die Mittelstandsfreundlichkeit aufzugeben, da dies den Wettbewerb einschränken und große Baukonzerne bevorzugen würde. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die geplante Ausnahme von der Teil- und Fachlosvergabe bei bestimmten Großprojekten wird abgelehnt, da sie KMU benachteiligt und die Abhängigkeit von Großkonzernen erhöht. 2) Die Erleichterungen bei Nachweisen und Eigenerklärungen werden begrüßt, da sie den bürokratischen Aufwand für kleine Büros reduzieren. 3) Die Möglichkeit zur getrennten (losweisen) Vergabe von Planungs- und Bauleistungen wird als wesentlich für Qualität und Wettbewerb hervorgehoben. Fachbegriffe wie 'Teil- und Fachlosvergabe' (Aufteilung von Aufträgen in kleinere Lose, um KMU die Teilnahme zu ermöglichen) und 'Eigenerklärungen' (vereinfachte Nachweise der Eignung) werden erläutert.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R001921 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister VITAKO e.V.

„Wir begrüßen den Entwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz und teilen im Folgenden unsere Einschätzung mit“

Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister VITAKO e.V. begrüßt den Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes und bewertet viele der vorgeschlagenen Änderungen als positiv. Die Stellungnahme hebt insbesondere die geplanten Anpassungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hervor, die mehr Flexibilität und Klarheit für öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge schaffen sollen. VITAKO betont die Bedeutung der Flexibilisierung des sogenannten Losgrundsatzes, der es ermöglicht, größere Projekte effizienter zu vergeben, und spricht sich für eine Ausweitung dieser Regelung über das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ hinaus aus. Besonders ausführlich wird die Neuregelung der Inhouse-Vergabe behandelt, also der Möglichkeit, Aufträge ohne Ausschreibung an eigene oder gemeinsam kontrollierte Gesellschaften zu vergeben. Die Stellungnahme begrüßt die Klarstellungen zu verschiedenen Inhouse-Konstellationen (z.B. inverse oder horizontale Vergaben) und sieht darin eine Erleichterung für die Zusammenarbeit kommunaler IT-Dienstleister. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Vereinfachung von Nachweis- und Dokumentationspflichten, um die Vergabeverfahren zu beschleunigen und die Praxis zu entlasten. VITAKO spricht sich zudem für die Wiedereinführung eines ursprünglich geplanten Absatzes aus, der weitere Formen öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit rechtlich absichert. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Flexibilisierung und Klarstellung der Inhouse-Vergabe (§ 108 GWB), 2) die Erleichterungen und Vereinfachungen bei Nachweis- und Dokumentationspflichten für Bieter, 3) die Unterstützung für die Digitalisierung und Vereinfachung der Nachprüfungsverfahren.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege

„Gemessen an den Zielen des Sozialrechts wie denen des Wettbewerbs, die beide von einer diversifizierten Anbieterlandschaft profitieren und der Verantwortung der Leistungsträger für die soziale Infrastruktur, ist eine Transformation der gegenwärtigen Vergabepraxis unbedingt notwendig.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) äußert sich zum Vergabetransformationspaket (VTP) und bringt dabei die Perspektiven gemeinnütziger Sozialunternehmen sowohl als Bieter als auch als Auftraggeber ein. Die BAGFW kritisiert, dass das aktuelle Vergaberecht und die Vergabepraxis für soziale Unternehmen eine erhebliche Belastung darstellen. Insbesondere werden das fehlende Einbeziehen von Know-how und Innovationen der Anbieter, die Ausrichtung auf den günstigsten Preis statt auf Qualität sowie die mangelnde Unterstützung für soziale Unternehmen als Auftraggeber bemängelt. Die BAGFW fordert eine grundlegende Transformation der Vergabepraxis, eine Evaluation der bisherigen Auswirkungen der Öffnung des Sozialrechts für Auftragsvergaben und eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- und Qualitätskriterien. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit einer klaren Abgrenzung zwischen öffentlichen Aufträgen und sozialrechtlichen Leistungsvereinbarungen, um Fehlanwendungen des Vergaberechts zu vermeiden; 2) Die Bedeutung und Umsetzung nachhaltiger Beschaffung nach § 120a GWB, einschließlich sozialer und ökologischer Kriterien; 3) Die Herausforderungen und Risiken für soziale Unternehmen als Auftraggeber, insbesondere im Hinblick auf Bürokratie, Dokumentationspflichten und rechtliche Unsicherheiten. Die BAGFW begrüßt einige der vorgeschlagenen Vereinfachungen und Klarstellungen, sieht aber weiterhin erheblichen Verbesserungsbedarf, insbesondere hinsichtlich der Entlastung gemeinnütziger Träger und der Sicherstellung von Qualität und Nachhaltigkeit im Vergabewesen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.11.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V.

„Die Streichung des § 120a GWB ist damit auch eine Absage nicht nur an ein Übermaß an Bürokratie sondern auch an die dringend erforderliche Professionalisierung nachhaltiger Beschaffung“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) äußert sich zum Referentenentwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes. Die BAGFW kritisiert, dass das sehr kurze Zeitfenster für die Stellungnahme keine gründliche Bewertung ermöglicht und somit die Einbindung von Fachwissen und Erfahrung der Verbände erschwert wird. Besonders hervorgehoben wird der Wegfall des geplanten § 120a GWB, der ursprünglich eine Soll-Regelung zur nachhaltigen Beschaffung vorsah. Die BAGFW sieht darin eine Schwächung des Nachhaltigkeitsgedankens im Vergaberecht und befürchtet, dass dies als Signal für einen geringeren Stellenwert der Nachhaltigkeit verstanden wird. Auch die neue Verordnungsermächtigung (§113 GWB-E) und die Möglichkeit, bei Markterkundungen soziale und Umweltaspekte zu berücksichtigen (§28 VgV-E), werden als unzureichend bewertet, da sie die weggefallene Soll-Regelung nicht kompensieren. Positiv bewertet wird die Erhöhung der Direktauftragswertgrenze auf 50.000 Euro, was die Beschaffung erleichtert. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die Auswirkungen des Wegfalls von § 120a GWB auf die nachhaltige Beschaffung, (2) die Bewertung der neuen Verordnungsermächtigung und der Markterkundungsregelung, sowie (3) die Erleichterungen bei der Beschaffung, insbesondere für gemeinnützige Träger.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesarchitektenkammer

„Wir begrüßen die mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz verbundenen Ziele, öffentliche Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren. Wir bedauern allerdings, dass unsere schon im Rahmen der Konsultation zur Transformation des Vergaberechts eingebrachten Vorschläge insbesondere zum Abschnitt 6 der VgV vollständig unberücksichtigt geblieben sind.“

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) äußert sich grundsätzlich positiv zum Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes, das auf eine Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung öffentlicher Vergabeverfahren abzielt. Besonders begrüßt werden die Kodifizierung eines alternativen Ansatzes zur Schätzung des Auftragswerts bei Planungsleistungen, die Stärkung des Grundsatzes der losweisen Vergabe (Vergabe von Teilaufträgen an verschiedene Unternehmen, um insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Chancen zu eröffnen), sowie die geplanten Maßnahmen zur stärkeren Einbindung von KMU und jungen Unternehmen. Kritisch sieht die BAK jedoch, dass zentrale Vorschläge aus früheren Konsultationen, insbesondere zu den besonderen Vorschriften für Architekten- und Ingenieurleistungen, nicht berücksichtigt wurden. Sie warnt vor einer Aufweichung der losweisen Vergabe, insbesondere durch neue Ausnahmetatbestände, und fordert, dass soziale Infrastruktur wie Schulen und Kitas hiervon ausgenommen bleibt. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Bedeutung und Ausgestaltung der losweisen Vergabe, 2) die Regelungen zur Auswahl und Eignung von Bewerbern (z.B. Losverfahren, Verhältnismäßigkeit der Auswahlkriterien), und 3) Maßnahmen gegen ungewöhnlich niedrige Angebote zur Sicherung von Qualität und fairen Wettbewerb.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA)

„Die im Referentenentwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz enthaltenen Regelungen werden die öffentliche Auftragsvergabe in zahlreichen Punkten beschleunigen sowie effizienter und strategischer ausrichten. Nicht zuletzt mit Blick auf Investitionsstau, Transformationserfordernisse und die sicherheitspolitische Dringlichkeit ist das zu begrüßen.“

Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA) äußert sich zum Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz). Die Stellungnahme kritisiert zunächst die sehr kurze Frist zur Abgabe von Stellungnahmen, was eine fundierte Beteiligung der Verbände erschwert. In der inhaltlichen Bewertung lehnt der Verband die Einführung verpflichtender Anforderungen zur Beschaffung klimafreundlicher Produkte im Vergaberecht ab, da dies als vergabefremdes Ziel gesehen wird. Die Streichung umfassender sozialer und umweltbezogener Regelungen wird begrüßt, um das Vergaberecht nicht zu überfrachten. Besonders ausführlich werden die Notwendigkeit einer erschöpfenden Leistungsbeschreibung, die Risiken einer Absenkung der Anforderungen für den Ausschluss wegen Schlechtleistung und die Einführung alternativer Sanktionen bei Verfahrensverstößen thematisiert. Die Digitalisierung des Nachprüfungsverfahrens wird grundsätzlich begrüßt, jedoch werden Bedenken hinsichtlich der Vertraulichkeit bei E-Mail-Kommunikation geäußert. Die geplante Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge wird unterstützt, allerdings wird eine präzisere Umsetzung des Rotationsprinzips gefordert. Die Förderung junger, kleiner und mittlerer Unternehmen wird begrüßt, jedoch eine klarere Definition des Begriffs „junges Unternehmen“ gefordert. Insgesamt sieht der Verband positive Ansätze zur Beschleunigung und Effizienzsteigerung, fordert jedoch weitergehende Maßnahmen und eine sorgfältige Ausgestaltung einzelner Regelungen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000428 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesingenieurkammer e.V. (BIngK)

„Die grundsätzliche Beibehaltung des Grundsatzes der losweisen Vergabe, der nur bei Vorliegen erforderlicher technischer oder wirtschaftlicher Gründe durchbrochen werden darf, wird ausdrücklich begrüßt.“

Die Bundesingenieurkammer e.V. (BIngK) begrüßt den Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes insgesamt, hebt jedoch an mehreren Stellen Verbesserungsbedarf hervor. Besonders betont wird die Wichtigkeit der losweisen Vergabe, also der Aufteilung öffentlicher Aufträge in kleinere Lose, um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Teilnahme zu erleichtern und Monopolbildungen zu verhindern. Die BIngK unterstützt die Klarstellung, dass Bauaufträge nicht zwingend gemeinsam mit Planungsleistungen vergeben werden müssen, was mehr Flexibilität für Auftraggeber schafft. Auch die geplante zentrale Vergabeplattform zur Digitalisierung wird positiv bewertet. Kritisch sieht die BIngK die geplante Streichung der Pflicht zu einer erschöpfenden Leistungsbeschreibung, da dies zu Unsicherheiten führen könnte. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Bedeutung der losweisen Vergabe für den Wettbewerb und den Mittelstand, 2) Die Klarstellung zur getrennten Vergabe von Planung und Bauausführung, 3) Die Notwendigkeit klarer und verständlicher Leistungsbeschreibungen für Kostensicherheit.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R001446 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesrechtsanwaltskammer

„Die Bundesrechtsanwaltskammer lehnt die Abschaffung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels gegen die den Nachprüfungsantrag abweisende Entscheidung der Vergabekammer ab.“

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) äußert sich zum Referentenentwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes, das die Vergabe öffentlicher Aufträge effizienter, schneller und strategischer gestalten soll. Die BRAK begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung zur Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung des Vergaberechts. Besonders hervorgehoben werden: (1) die Flexibilisierung des sogenannten Losgrundsatzes (§ 97 Abs. 4 GWB), der die Aufteilung von Aufträgen in kleinere Lose regelt, (2) die geplante Abschaffung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammer, was bedeutet, dass ein unterlegener Bieter nach einer abgelehnten Nachprüfung keinen unmittelbaren Rechtsschutz mehr erhält, und (3) die rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit dieser Abschaffung mit europäischem und deutschem Verfassungsrecht. Die BRAK kritisiert, dass die Abschaffung der aufschiebenden Wirkung den gerichtlichen Rechtsschutz faktisch abschafft und sieht darin einen Verstoß gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes. Besonders ausführlich thematisiert werden die Auswirkungen auf kleine Kommunen, die europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Implikationen sowie die Einschränkung des Rechtsschutzes für Bieter.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)

„Die Ziele des Vergabebeschleunigungsgesetzes unterstützt der BDI ausdrücklich, sieht aber insbesondere bei der Vereinheitlichung des Vergaberechts, dem effektiven Rechtsschutz und der Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge erheblichen Nachbesserungsbedarf, um Wettbewerb, Transparenz und Mittelstand nicht zu gefährden.“

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) nimmt zum Referentenentwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes Stellung. Der BDI unterstützt die Ziele des Gesetzes, das Vergaberecht zu vereinfachen, zu beschleunigen, zu flexibilisieren und zu digitalisieren sowie die Beteiligung von Mittelstand und Startups zu stärken. Kritisiert wird jedoch die sehr kurze Frist zur Stellungnahme und die mangelnde Einbindung der Verbände. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die fehlende bundesweite Vereinheitlichung des Vergaberechts im sogenannten Unterschwellenbereich (Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte), was weiterhin einen Flickenteppich an Regeln für Unternehmen bedeutet; 2) Die geplanten Einschränkungen des Rechtsschutzes bei Vergabeverfahren, die aus Sicht des BDI zu Lasten von Wettbewerb und Transparenz gehen und rechtlich bedenklich sind; 3) Die Erhöhung der Wertgrenze für Direktaufträge des Bundes auf 50.000 Euro, die als zu hoch angesehen wird, da sie mehr Intransparenz und weniger Wettbewerb fördert. Der BDI spricht sich für eine stärkere Digitalisierung, Professionalisierung und bessere personelle Ausstattung der Vergabestellen aus und fordert eine stärkere Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutzaspekten. Insgesamt werden einige positive Ansätze anerkannt, jedoch sieht der BDI an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf und warnt vor negativen Auswirkungen auf Wettbewerb, Transparenz und Mittelstand.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 25.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000534 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)

„Die geplanten Regelungen stellen einen Schritt in die richtige Richtung dar, müssen jedoch im Sinne einer praxisnahen Umsetzung noch weiterentwickelt werden – insbesondere mit Blick auf sektorübergreifende Gleichbehandlung, Beschleunigungsspielräume und technologische Besonderheiten.“

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz). Der Verband hebt hervor, dass die geplanten Vereinfachungen und Flexibilisierungen im Vergaberecht dringend notwendig sind, um die erheblichen Investitionen für die Energiewende und die Transformation zu einer klimaneutralen Energieversorgung zu ermöglichen. Besonders betont werden die Flexibilisierung des Grundsatzes der Losvergabe, die Möglichkeit einer nachgelagerten Prüfung von Eignungsnachweisen im EU-Vergabeverfahren und die Ausweitung der Ausnahmeregelung zur Vertragsunwirksamkeit. Der BDEW sieht jedoch Nachbesserungsbedarf, etwa bei der Gleichbehandlung von privaten und öffentlichen Sektorenauftraggebern, der Ausgestaltung von Planungsvergaben, der Förderung innovativer Wärmeprojekte (insbesondere Geothermie) und der Reduzierung von Dokumentationspflichten. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Flexibilisierung der Losvergabe und die damit verbundene Gleichbehandlung von Auftraggebern, 2) die Beschleunigung und Vereinfachung von Vergaben im Bereich Planungs- und Wärmeprojekte, insbesondere Geothermie, sowie 3) die Forderung nach praxistauglichen Regelungen zur Reduzierung von Verwaltungsaufwand und zur Stärkung der Rechtssicherheit.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 25.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000888 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 20457441380-38 (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesverband Deutsche Startups e.V.

„Wir begrüßen die im Referentenentwurf vorgesehene Möglichkeit, Direktvergaben bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens zu ermöglichen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um gerade im niedrigschwelligen Bereich unnötige Bürokratie abzubauen und die Handlungsfähigkeit öffentlicher Auftraggeber zu stärken.“

Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. begrüßt den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge, insbesondere die Möglichkeit, Direktvergaben bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro ohne förmliches Vergabeverfahren durchzuführen. Dies wird als wichtiger Schritt zur Reduzierung von Bürokratie und zur Stärkung der Handlungsfähigkeit öffentlicher Auftraggeber bewertet. Der Verband weist jedoch darauf hin, dass der Koalitionsvertrag weitergehende Ziele vorsieht, nämlich Direktvergaben bis zu 100.000 Euro zu ermöglichen, um insbesondere jungen Unternehmen den Zugang zur öffentlichen Beschaffung zu erleichtern. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Begrüßung der geplanten Vereinfachungen bei Direktvergaben, 2) der Hinweis auf die weitergehenden Ziele des Koalitionsvertrags, und 3) die Empfehlung, die Weiterentwicklung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) eng mit den aktuellen Änderungen zu verzahnen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 25.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V.

„Leider verfehlen die vorgeschlagenen Regelungen dieses Ziel und stehen damit auch den Zielen der Koalition zum Bürokratieabbau, zur Planungsbeschleunigung sowie zur Entstehung von bezahlbarem Wohnraum insgesamt entgegen.“

Der Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. (BDF) äußert sich kritisch zum Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes, das die Vergabe öffentlicher Aufträge vereinfachen und beschleunigen soll. Der Verband argumentiert, dass die vorgeschlagenen Regelungen das Ziel der Verfahrensvereinfachung verfehlen und insbesondere industrielle Bauweisen wie serielle, modulare und systemische Bauweisen benachteiligen. Diese Bauweisen sind auf Gesamtvergaben angewiesen, werden aber durch die geplante Festschreibung des sogenannten Losgrundsatzes (Vergabe in Einzelteilen statt als Gesamtauftrag) faktisch von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen. Der Verband fordert eine Flexibilisierung des Losgrundsatzes, sodass wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe für eine Gesamtvergabe anerkannt werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die negativen Auswirkungen der Regelungen auf serielle, modulare und systemische Bauweisen und damit auf schnellen, bezahlbaren Wohnungsbau und energetische Sanierung; 2) Die Kritik an der vorgesehenen Ausnahme für das Sondervermögen 'Infrastruktur und Klimaneutralität', die in der Praxis keine Erleichterung bringe und neue Rechtsunsicherheiten schaffe; 3) Konkrete Formulierungsvorschläge für eine flexiblere Gesetzesfassung, die Auftraggebern mehr Entscheidungsspielraum gibt und die Begründungstiefe für Gesamtvergaben senkt.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 25.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL)

„Wir fordern eine zielgerichtete Nachbesserung des Entwurfs, um den Mittelstand mit seinen KMU in seiner tragenden Rolle für kommunale Infrastruktur und Pflege öffentlicher Räume zu stärken.“

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Vergabebeschleunigungsgesetzes, die Vergabe öffentlicher Aufträge effizienter und transparenter zu gestalten. Besonders betont wird die Bedeutung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die durch die Beibehaltung der Aufteilung in Fach- und Teillose weiterhin berücksichtigt werden. Kritisch sieht der BGL jedoch, dass Gesamtvergaben bei großen Infrastrukturprojekten KMU benachteiligen könnten, da diese dann seltener zum Zuge kommen. Der Verband fordert deshalb verbindliche Quoten für KMU bei Unteraufträgen und eine verpflichtende Begründung, wenn von der Losvergabe abgewichen wird. Außerdem werden mehr Transparenz, Dokumentations- und Begründungspflichten bei der Auswahl und Vergabe gefordert, um die tatsächliche Beteiligung von KMU sicherzustellen. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: (1) die Notwendigkeit verbindlicher Regelungen zur Losvergabe und KMU-Quote, (2) die Forderung nach umfassender Dokumentations- und Begründungspflicht bei Vergabeentscheidungen, und (3) die Kritik an zu viel Ermessensspielraum und fehlender Nachforderungspflicht bei fehlenden Unterlagen, was KMU benachteiligen kann.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 25.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi)

„Um die künftige Einhaltung des europäischen Rechts abzusichern, ist für eine Gesetzesänderung daher § 128 GWB richtiger Anknüpfungspunkt.“

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) äußert sich zum Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes und schlägt vor, in § 128 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einen zusätzlichen Satz einzufügen. Dieser soll Unternehmen bevorzugen, die uneingeschränkt die Einhaltung des europäischen Rechts (Europarechtstreue) zusichern und dessen vollständige Umsetzung gewährleisten. Der Verband erläutert, dass bisherige Regelungen zur Gesetzestreue gestrichen wurden und die aktuelle Gesetzeslage nur teilweise die Einhaltung des EU-Rechts absichert. Als besonders geeigneten Anknüpfungspunkt für die vorgeschlagene Änderung sieht der Verband § 128 GWB, da dieser bereits Anforderungen an die Ausführung öffentlicher Aufträge regelt und strategische Ziele ermöglicht. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Notwendigkeit einer expliziten Regelung zur Europarechtstreue im Vergaberecht, 2) die historische Entwicklung und Streichung der Gesetzestreue als Eignungskriterium, 3) die rechtliche Einordnung und Absicherung der vorgeschlagenen Ergänzung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V.

„Der vorliegende Gesetzesentwurf wird damit gesetzlich vorgeschriebenen Zielen und Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag nicht gerecht.“

Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Vergabebeschleunigungsgesetzes, die Vergabe öffentlicher Aufträge einfacher, schneller, digitaler und flexibler zu gestalten. Besonders positiv bewertet der Verband die stärkere Berücksichtigung von Mittelstand, Start-ups und innovativen Unternehmen sowie die geplante Reduzierung von Nachweispflichten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Kritisch sieht der BNW jedoch, dass der Gesetzentwurf keine konkreten Vorgaben zur Förderung nachhaltiger und kreislauffähiger Produkte macht und damit zentrale Ziele aus dem Koalitionsvertrag und der nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) nicht ausreichend umsetzt. Der Verband fordert die Synchronisierung mit EU-Vorhaben, die Einführung von Kennzeichnungen für kreislauffähige Produkte, die verpflichtende Berücksichtigung von Lebenszykluskosten und Umweltauswirkungen sowie die Einführung eines Monitoringsystems (Dashboard) für nachhaltige Beschaffung. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die fehlende Verankerung nachhaltiger und zirkulärer Beschaffungskriterien, 2) Die Notwendigkeit, Lebenszykluskosten und Umweltauswirkungen als Zuschlagskriterien zu berücksichtigen, 3) Die Forderung nach einem Beschaffungs-Dashboard und Nachhaltigkeitsindizes zur Überprüfung und Transparenz der Fortschritte.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000560 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) e. V.

„Die Änderung steht im Widerspruch zum Ziel eines Vergabebeschleunigungsgesetzes, das eigentlich Prozesse vereinfachen soll“

Der Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) e. V. äußert sich überwiegend kritisch zum Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes, das die Vergabe öffentlicher Aufträge vereinfachen und beschleunigen soll. Der Verband begrüßt zwar einzelne Erleichterungen, wie die Reduzierung von Nachweispflichten und Abfragepflichten ab bestimmten Auftragswerten sowie die Ausweitung des Abfragerechts auf Direktaufträge. Gleichzeitig kritisiert der BSN zahlreiche Regelungen als überflüssig, systematisch unpassend oder sogar erschwerend, insbesondere wenn sie zu mehr Bürokratie, weniger Flexibilität für Vergabestellen oder zu einer Verlängerung der Verfahren führen. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Änderungen im GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), etwa zur Form der Bieterinformation und zur Wiederholung allgemeiner Rechtsgrundsätze, (2) die Neuregelungen in der VgV (Vergabeverordnung), insbesondere zur Dokumentationspflicht, Nebenangeboten und Prüfungsabfolgen, sowie (3) die Auswirkungen auf die Verfahrensdauer und die Flexibilität der Auftraggeber.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

„Wir sprechen uns daher mit Nachdruck dafür aus, den Losgrundsatz maßvoll für alle öffentlichen Vergaben zu flexibilisieren, um im Einzelfall auch auf kommunaler Ebene Vergaben praxisgerechter und zügig umsetzen zu können.“

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bewertet den Referentenentwurf für ein Vergabebeschleunigungsgesetz grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung, sieht aber erheblichen Nachbesserungsbedarf. Sie begrüßt das Ziel, die öffentliche Beschaffung – insbesondere auf kommunaler Ebene – einfacher, schneller, flexibler und digitaler zu gestalten. Kritisiert werden jedoch die zu kurze Beteiligungsfrist, die mangelnde Vereinheitlichung von Bau- und allgemeinem Vergaberecht sowie die fehlende praxisgerechte Flexibilisierung des sogenannten Losgrundsatzes (dieser regelt, dass Aufträge in kleinere Lose aufgeteilt werden müssen, um insbesondere mittelständische Unternehmen zu fördern). Die Verbände fordern, dass wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe ein Abweichen vom Losgrundsatz rechtfertigen sollten, um Gesamtvergaben zu ermöglichen. Weiterhin wird eine Reduzierung von Statistik- und Berichtspflichten gefordert, da diese aktuell zu erheblichem bürokratischen Aufwand führen. Die geplante Verordnungsermächtigung für verpflichtende Anforderungen an die Beschaffung klimafreundlicher Leistungen wird abgelehnt, da sie als Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und das Leistungsbestimmungsrecht gesehen wird. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die Flexibilisierung des Losgrundsatzes und die damit verbundenen bürokratischen Hürden, 2) die Ablehnung zusätzlicher verpflichtender Klima-Anforderungen im Vergaberecht, 3) die Forderung nach echter Entbürokratisierung und Vereinfachung insbesondere für kommunale Auftraggeber.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

„Wir bitten darum, unsere Hinweise, Anregungen und Forderungen zu berücksichtigen.“

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bedankt sich für die Möglichkeit, zum Referentenentwurf für ein Vergabebeschleunigungsgesetz Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme enthält Hinweise, Anregungen und Forderungen der kommunalen Spitzenverbände, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden sollen. Besonders hervorgehoben werden die Notwendigkeit einer praxisnahen Ausgestaltung des Gesetzes, die Berücksichtigung kommunaler Belange sowie die Forderung nach einer Vereinfachung und Beschleunigung von Vergabeverfahren. Die Stellungnahme betont die Bedeutung effizienter Vergabeprozesse für die Kommunen und fordert, dass die spezifischen Anforderungen der kommunalen Ebene im Gesetzgebungsverfahren ausreichend beachtet werden.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB)

„Mit der jetzt vorliegenden Formulierung im Entwurf ist aus unserer Sicht der grundsätzliche Vorrang der losweisen Vergabe, mithin die Berücksichtigung mittelständischer Interessen, ausreichend berücksichtigt.“

Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) äußert sich grundsätzlich positiv zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge. Der Entwurf wird als ausgewogen bewertet, insbesondere im Hinblick auf die Einschränkung der sogenannten Gesamtvergabe (Vergabe eines gesamten Auftrags an einen Anbieter statt in mehreren Losen), was den Wettbewerb erhält und mittelständische Interessen berücksichtigt. Die BVMB begrüßt die Einführung der elektronischen Kommunikation im Vergabenachprüfungsverfahren, da dies eine Modernisierung gegenüber der bisherigen Fax-Kommunikation darstellt. Kritisch gesehen wird die Einschränkung des Rechtswegs bei Vergabebeschwerden, da dies aus Sicht der BVMB nur in Ausnahmefällen zu einer Beschleunigung führt. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Bedeutung der losweisen Vergabe für den Mittelstand und die Gefahr von Oligopolstrukturen bei Gesamtvergaben, 2) Die Notwendigkeit der Digitalisierung im Vergabeverfahren, und 3) Die Risiken und Hemmnisse durch das Zuwendungsvergaberecht und die Forderung nach klareren Haftungsregeln zur Vermeidung investitionshemmender Rückforderungsrisiken.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R001874 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Christliche Initiative Romero e.V.

„Wir bedauern daher sehr, dass der aktuelle Gesetzentwurf den im Vergabetransformationspaket aufgenommenen § 120a zur Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Aspekte nicht mehr enthält und keine verbindlichen Vorgaben für den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt mehr vorgesehen sind.“

Die Christliche Initiative Romero e.V. begrüßt grundsätzlich die Bemühungen um eine Vereinfachung und Digitalisierung des Vergaberechts durch das Vergabebeschleunigungsgesetz. Sie kritisiert jedoch, dass der Gesetzentwurf keine verbindlichen Vorgaben für Nachhaltigkeit sowie den Schutz von Menschenrechten und Umwelt im öffentlichen Einkauf vorsieht. Besonders bedauert wird das Fehlen des ursprünglich geplanten § 120a GWB, der soziale und umweltbezogene Aspekte verbindlich gemacht hätte. Die Stellungnahme fordert, Nachhaltigkeit als zentrales Vergabekriterium gesetzlich zu verankern, verbindliche Vorgaben für soziale und ökologische Kriterien – insbesondere für sogenannte 'sensible Produktgruppen' wie Textilien, Naturstein oder Elektronik – einzuführen und die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen verpflichtend vorzuschreiben. Außerdem wird eine bundesweite Verwaltungsvorschrift (AVV) für nachhaltige Beschaffung gefordert. Die geplante Erhöhung der Schwellenwerte für Direktvergaben und im Wettbewerbsregister wird abgelehnt, da dies Transparenz, Wettbewerb und Nachhaltigkeit gefährden würde. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit verbindlicher Nachhaltigkeitskriterien im Vergaberecht, 2) Die Einhaltung von Menschenrechten und ILO-Kernarbeitsnormen bei sensiblen Produktgruppen, 3) Die Risiken durch die geplante Erhöhung von Schwellenwerten für Direktvergaben und Meldepflichten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R007366 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 CorA - Netzwerk für Unternehmensverantwortung

„Beschleunigung und Digitalisierung sind dabei sinnvolle Elemente. Es fehlt jedoch eine angemessene Weiterentwicklung in Bezug auf Nachhaltigkeit.“

Das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, ein Zusammenschluss von über 60 Organisationen aus den Bereichen Menschenrechte, Entwicklung, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Gewerkschaften, begrüßt grundsätzlich die Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen für die Vergabe öffentlicher Aufträge und sieht in Digitalisierung und Beschleunigung sinnvolle Elemente. Kritisiert wird jedoch, dass der Gesetzentwurf keine verbindlichen Vorgaben für eine sozial und ökologisch nachhaltige Beschaffung enthält. CorA fordert, dass Nachhaltigkeit – also die Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialstandards, einschließlich der Achtung von Menschenrechten und Arbeitsrechten entlang globaler Lieferketten – verpflichtend in Vergabeverfahren verankert wird. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit verbindlicher sozialer und ökologischer Kriterien, insbesondere für sogenannte 'sensible Produktgruppen' wie Textilien, IT-Produkte oder Agrarerzeugnisse; 2) Die Ablehnung der geplanten Erhöhung von Schwellenwerten, die Direktvergaben erleichtern würden, da dies strategische Ziele wie Nachhaltigkeit und fairen Wettbewerb untergräbt; 3) Die Forderung nach einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) für nachhaltige Beschaffung, die klare und überprüfbare Vorgaben für soziale und ökologische Kriterien enthält.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R002745 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 DATABUND – Verband der mittelständischen IT-Dienstleister und Softwarehersteller für den öffentlichen Sektor

„Bei Verabschiedung der vorgesehenen Ergänzungen des §108 GWB sehen wir eine unzulässige Einschränkung der Betätigungsmöglichkeiten für die mittelständische IT-Wirtschaft im öffentlichen Sektor, gegen die wir zusammen mit anderen Verbänden, Aktivierung der Opposition und weiteren Akteuren juristisch und öffentlich vorgehen, sowie eine Verfassungsbeschwerde einlegen werden.“

Die Stellungnahme des DATABUND zum Entwurf des Vergaberechtstransformationsgesetzes (VergRTransfG) begrüßt grundsätzlich die Zielsetzungen des Gesetzentwurfs, insbesondere die Förderung des Mittelstands, die Senkung bürokratischer Hürden und die Stärkung innovativer Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen. Kritisch bewertet wird jedoch die geplante Ausweitung der sogenannten Inhouse-Geschäfte (§ 108 GWB), also der Möglichkeit, dass öffentliche Auftraggeber ohne Ausschreibung IT-Leistungen von eigens gegründeten öffentlichen Unternehmen beziehen können. DATABUND sieht darin eine Benachteiligung mittelständischer IT-Unternehmen, da diese von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden könnten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die rechtlichen und verfassungsrechtlichen Grenzen für Inhouse-Vergaben, 2) Die Bedeutung des Wettbewerbs und der Wirtschaftlichkeit im Vergaberecht, 3) Die Rolle des Föderalismus und die Chancen dezentraler Vergaben für den Mittelstand. DATABUND fordert stattdessen die Förderung offener Standards, um faire Wettbewerbsbedingungen für mittelständische Anbieter zu schaffen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 18.10.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 DATABUND e.V. Bundesverband der IT-Dienstleister und Softwarehersteller für den öffentlichen Sektor e.V.

„Das Besserstellungsverbot ist kein wirksamer Schutz privatwirtschaftlicher Interessen, da eine Nachprüfbarkeit mangels einer Transparenz der Inhouse-Vergaben nicht möglich ist.“

Der DATABUND e.V., ein Verband der IT-Dienstleister und Softwarehersteller für den öffentlichen Sektor, äußert sich kritisch zum Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes. Besonders bemängelt wird die Regelung in § 108 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da die angefügten Sätze nach Ansicht des Verbands gegen europäisches Recht und das Grundgesetz verstoßen. Zudem wird argumentiert, dass das sogenannte Besserstellungsverbot, welches eigentlich private Unternehmen schützen soll, in der Praxis wirkungslos ist, weil es an Transparenz bei Inhouse-Vergaben fehlt und somit keine effektive Kontrolle möglich ist. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Bundeshaushaltsordnung, wo ein unklar und grammatikalisch fehlerhaft formulierter Satz zur regelmäßigen Vergabe von Aufträgen für Unsicherheit sorgt. Besonders ausführlich werden folgende Aspekte behandelt: 1) Die rechtliche Problematik und Unvereinbarkeit der neuen Regelungen mit übergeordnetem Recht, 2) Die fehlende Transparenz und Kontrollmöglichkeit bei Inhouse-Vergaben, 3) Die unklare Formulierung in der Bundeshaushaltsordnung bezüglich der Vergabe-Rhythmik.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Deutsche Bahn AG

„Unter anderem wird damit die Möglichkeit eröffnet, Maßnahmen der Infrastruktur beschleunigt umsetzen zu können. Dies ist ein wichtiger Beitrag dafür, dass die Schiene eine stärkere Rolle im Verkehr übernehmen kann – und damit ein wichtiger Baustein, um die Klimaschutzziele im Verkehr zu erreichen.“

Die Deutsche Bahn AG (DB) begrüßt grundsätzlich den Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes, das darauf abzielt, die Vergabe öffentlicher Aufträge zu modernisieren, zu vereinfachen und flexibler zu gestalten. Die DB betont die Bedeutung nachhaltiger Beschaffung und sieht das Gesetz als wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor. Besonders hervorgehoben werden die Flexibilisierung des sogenannten Losgrundsatzes (die Möglichkeit, Aufträge nicht zwingend in kleinere Lose zu teilen, sondern aus wirtschaftlichen, technischen oder zeitlichen Gründen zusammenzufassen), die stärkere Verankerung von Klima-, Umwelt- und Sozialkriterien im Vergaberecht sowie die Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren. Die DB spricht sich für mehr Handlungsspielraum der Auftraggeber aus, um Projekte effizienter und schneller umzusetzen, insbesondere bei gesellschaftlich dringenden Infrastrukturvorhaben wie dem Ausbau der Schiene. Sie fordert, dass die gesetzlichen Änderungen praxistauglich, innovationsfördernd und rechtssicher ausgestaltet werden. Besonders ausführlich behandelt werden: (1) die Flexibilisierung der Losaufteilung und die damit verbundenen Anforderungen an die Dokumentation und Rechtfertigung, (2) die Integration nachhaltiger und innovativer Kriterien in die Beschaffung, und (3) die Beschleunigung und Vereinfachung von Vergabe- und Nachprüfungsverfahren.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R001662 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)

„Der Gesetzentwurf wird zwar in Teilen beschleunigen, das Ziel der Vereinfachung von Vergabeverfahren wird aber verfehlt.“

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bewertet den Referentenentwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes kritisch. Sie begrüßt zwar einzelne Ansätze zur Vereinfachung, wie die Stärkung der Eigenerklärung und die angestrebte Vereinheitlichung der Regelwerke unterhalb der EU-Schwellenwerte, sieht aber in zentralen Punkten erhebliche Probleme. Besonders kritisch werden die starke Anhebung der Wertgrenzen für Direktaufträge auf 50.000 EUR, der Wegfall der aufschiebenden Wirkung im Rechtsschutzverfahren sowie die unklare Verordnungsermächtigung für „klimafreundliche“ Beschaffung bewertet. Die DIHK befürchtet, dass diese Maßnahmen den Wettbewerb, die Transparenz und die Chancengleichheit im Vergabeverfahren schwächen und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) benachteiligen. Außerdem wird die extrem kurze Frist zur Stellungnahme als unzureichend und nicht vereinbar mit dem Koalitionsvertrag kritisiert. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) die Anhebung der Wertgrenzen für Direktaufträge und ihre negativen Auswirkungen auf Wettbewerb und Transparenz, (2) die Abschaffung der aufschiebenden Wirkung im Rechtsschutz und die damit verbundene Schwächung des Rechtsschutzes für Unternehmen, sowie (3) die Unsicherheit und Unbestimmtheit der neuen Regelungen zur klimafreundlichen Beschaffung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutsche Umwelthilfe e.V.

„Wir rufen dringend dazu auf, diese Abschwächungen umweltpolitischer Ambitionen zurückzunehmen und zentrale Umwelt- und Ressourcenschutzaspekte durch verbindliche qualitative Kriterien im Vergaberecht zu verankern.“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den aktuellen Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes als deutliche Verschlechterung gegenüber dem vorherigen Referentenentwurf. Die DUH bemängelt insbesondere, dass umweltpolitische Regelungen abgeschwächt oder gestrichen wurden, wodurch zentrale Vorgaben für Klima- und Umweltschutz in der öffentlichen Auftragsvergabe fehlen. Das Gesetz bleibt damit hinter den Zielen des Klimaschutzgesetzes (KSG) und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zurück, die beispielsweise eine klimaneutrale Bundesverwaltung bis 2030 und die Förderung der Kreislaufwirtschaft fordern. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Streichung des §120a GWB, der ursprünglich konkrete umweltpolitische Vorgaben enthielt, wie die Berücksichtigung von Umwelt- oder Sozialkriterien und die Einführung von Negativlisten; 2) Die Reduktion verbindlicher Nachhaltigkeitsvorgaben auf freiwillige („Kann“-Regelungen), wodurch Nachhaltigkeitsaspekte nicht mehr verpflichtend sind; 3) Konkrete Forderungen der DUH nach verbindlichen Kriterien für Umweltfreundlichkeit, Ressourcenschutz, Abfallhierarchie, Reparierbarkeit und die Einführung eines CO2-Schattenpreises in der öffentlichen Beschaffung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Deutscher Anwaltverein

„Zielsetzung des VergRTransfG ist es, die Vergabeverfahren zu vereinfachen und Verwaltung und Wirtschaft zu entlasten. § 120a GWB-E bewirkt das Gegenteil. Die staatliche Beschaffung wird bürokratischer, umständlicher, langwieriger und streitanfälliger.“

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) äußert sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für ein Gesetz zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz – VergRTransfG). Der DAV begrüßt die Ziele der Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung im Vergaberecht und unterstützt insbesondere die Flexibilisierung der Losvergabe (Aufteilung von Aufträgen in Teilaufträge), die Stärkung von Eigenerklärungen als Nachweisstandard sowie die Einführung digitaler Kommunikationsformen im Nachprüfungsverfahren. Kritisch sieht der DAV jedoch die Einführung neuer unbestimmter Rechtsbegriffe, die zu mehr Rechtsunsicherheit führen, sowie die geplante Ausweitung sozialer und umweltbezogener Kriterien, die nach Ansicht des DAV bereits ausreichend im geltenden Recht berücksichtigt werden können. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Flexibilisierung und Begrenzung der Losvergabe, (2) die Einführung und Ausgestaltung von sozialen und umweltbezogenen Kriterien (§ 120a GWB-E und AVV), und (3) die geplanten Einschränkungen des Rechtsschutzes im Vergabeverfahren, insbesondere in der Beschwerdeinstanz. Der DAV warnt vor einer Überbürokratisierung und einer Schwächung des Rechtsschutzes für Unternehmen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 18.10.2024
Lobbyregister-Nr.: R000952 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 87980341522-66 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Deutscher Anwaltverein

„Der empfindliche Verlust an Rechtsschutz und auch an Rechtssicherheit wird mit einem minimalen Beschleunigungseffekt erkauft. Im Verhältnis zur Gesamtzahl der Vergabeverfahren, aber auch im Verhältnis zur Zahl der Nachprüfungsverfahren, sind die Fallzahlen in der Beschwerdeinstanz gering. Der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde bringt nichts für die Beschleunigung von Vergabeverfahren.“

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) äußert sich zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für ein Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz). Der DAV begrüßt grundsätzlich die Ziele der Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung im Vergaberecht. Kritisch sieht der DAV jedoch die vorgesehene Einschränkung des Rechtsschutzes für Bieter, insbesondere durch den Wegfall der aufschiebenden Wirkung im Beschwerdeverfahren. Dies bedeutet, dass unterlegene Bieter nach einer Entscheidung der Vergabekammer keinen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz mehr haben, da der Zuschlag unmittelbar erfolgen kann. Der DAV sieht hierin erhebliche verfassungs- und europarechtliche Bedenken, da sowohl das Grundgesetz (Art. 19 Abs. 4 GG) als auch EU-Richtlinien einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz fordern. Besonders hervorgehoben und ausführlich thematisiert werden: 1) die rechtlichen und praktischen Folgen des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung im Beschwerdeverfahren, 2) die verfassungs- und europarechtlichen Anforderungen an den Rechtsschutz im Vergabeverfahren, und 3) die Bedeutung eines effizienten Rechtsschutzes für die Rechtssicherheit und die Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Vergaberecht. Der DAV kritisiert zudem die geplante Änderung des Losgrundsatzes (§ 97 Abs. 4 GWB) und fordert eine weitergehende Liberalisierung im Interesse einer beschleunigten Beschaffung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 23.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000952 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 87980341522-66 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Deutscher Gewerkschaftsbund

„Angesichts der finanziellen Möglichkeiten, die sich aufgrund des Sondervermögens Infrastruktur und der Ausnahmeregelung des Wehretats von der Schuldenbremse ergeben, ist es kaum nachvollziehbar, ja wirtschafts- und gesellschaftspolitisch geradezu unklug, Haushaltsmittel in dreistelliger Milliardenhöhe nicht oder unzureichend zur Sicherung der heimischen Wertschöpfung, von Arbeitsplätzen, der Klimaneutralität und der verpflichtenden sozialen Konditionierung einzusetzen.“

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bewertet den Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes kritisch und sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf. Der Gesetzentwurf soll die Vergabe öffentlicher Aufträge vereinfachen, beschleunigen und flexibilisieren, bleibt nach Ansicht des DGB jedoch insbesondere bei der Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien, der Stärkung heimischer Wertschöpfungsketten (Local-Content-Ansatz) und der Konditionierung an Tarifverträge und arbeitsrechtliche Standards deutlich hinter den Anforderungen zurück. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die geplante drastische Erhöhung der Schwellenwerte für Direktaufträge (bis 50.000 Euro), die nach Ansicht des DGB Wettbewerb, Transparenz und Mittelstandsförderung untergräbt und rechtlich bedenklich ist; 2) Die mangelnde Verbindlichkeit und Umsetzung von Klima- und Sozialstandards bei der öffentlichen Beschaffung, wobei der DGB verbindliche Quoten für klimafreundliche und zirkuläre Produkte sowie die verpflichtende Anwendung von Tarifverträgen fordert; 3) Die Notwendigkeit, Unterauftragsvergabeketten zu begrenzen, um Missbrauch, Ausbeutung und Rechtsverstöße insbesondere im Bau- und Dienstleistungssektor zu verhindern. Der DGB fordert zudem, dass Verstöße gegen Umwelt-, Arbeits- und Sozialrecht zwingende Ausschlussgründe bei Vergaben werden, und kritisiert die geplante Anhebung der Schwellenwerte für die Abfrage im Wettbewerbsregister und die Meldepflicht zur Vergabestatistik. Insgesamt wird gefordert, dass soziale, ökologische und arbeitsrechtliche Standards sowie die Resilienz der heimischen Wirtschaft stärker und verbindlicher im Vergaberecht verankert werden.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Deutsches Verkehrsforum e.V. (DVF)

„Die Pflicht zur Losaufteilung von öffentlichen Aufträgen leistet einen wichtigen Beitrag zur Mittelstandsförderung in Deutschland. Sie ist jedoch beispielsweise für viele Projekte der Verkehrsinfrastruktur vielfach nicht der richtige Ansatz, um Investitionsmaßnahmen ressourceneffizient und in der erforderlichen Geschwindigkeit umzusetzen.“

Das Deutsche Verkehrsforum e.V. (DVF) bewertet den Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes differenziert. Es begrüßt die Zielsetzung, Vergabeverfahren effizienter zu gestalten und die Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte zu beschleunigen. Besonders ausführlich thematisiert werden die Flexibilisierung der Losaufteilung bei öffentlichen Aufträgen, die Einführung verbindlicher ökologischer Anforderungen und die Vereinfachung von Nachweisen und Eigenerklärungen. Das DVF fordert, bei der Losaufteilung mehr wirtschaftliche und zeitliche Gründe für eine Zusammenfassung zuzulassen, um große Infrastrukturprojekte schneller und ressourceneffizienter umsetzen zu können. Die neuen ökologischen Vorgaben werden grundsätzlich unterstützt, jedoch wird auf mögliche Mehrkosten und Wettbewerbsnachteile für Sektorenauftraggeber hingewiesen. Die geplanten Vereinfachungen bei Nachweisen und Eigenerklärungen werden begrüßt, allerdings fordert das DVF eine klarere Definition, wann ein Bieter als aussichtsreich gilt und eine Ausweitung der Eignungsleihe im Konzernverbund. Besonders hervorgehoben wurden: 1) Die Flexibilisierung der Losaufteilung (§ 97 GWB), 2) Die Einführung verbindlicher ökologischer Anforderungen (§ 113 GWB) und deren Auswirkungen auf den Wettbewerb, 3) Die Vereinfachung und Digitalisierung von Nachweis- und Dokumentationspflichten (z.B. Only-Once-Prinzip, elektronische Akteneinsicht).

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000084 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ DHL Group

„DHL Group begrüßt grundsätzlich das Vorhaben, die Vergabeverfahren zu beschleunigen und das Vergaberecht zu vereinfachen, allerdings fehlt aus unserer Sicht eine deutlichere Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Aspekte.“

Die DHL Group begrüßt grundsätzlich das Ziel des Vergabebeschleunigungsgesetzes, die Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu digitalisieren. Sie kritisiert jedoch, dass soziale und umweltbezogene Aspekte im Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt werden. Besonders betont wird die Notwendigkeit, verpflichtende Anforderungen für klimafreundliche Leistungen klarer zu definieren, ökologische Kriterien bei der Losbildung zu berücksichtigen und soziale sowie umweltbezogene Aspekte bei der Vergabeentscheidung verbindlich zu machen. Außerdem fordert die DHL Group eine stärkere Standardisierung und Nutzerfreundlichkeit der Vergabeplattformen sowie Verbesserungen bei der IT-Sicherheit. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) die verpflichtende Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialkriterien bei der Vergabe, (2) die Standardisierung und Vereinfachung der elektronischen Vergabeplattformen, und (3) die Verbesserung der IT-Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit im Vergabeverfahren.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 25.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 DIE FAMILIENUNTERNEHMER

„DIE FAMILIENUNTERNEHMER begrüßen die Zielsetzung, das Vergabeverfahren einfacher, schneller und flexibler zu machen. Auch der Fokus auf eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit ist richtig.“

Die Stellungnahme des Verbandes DIE FAMILIENUNTERNEHMER bewertet den Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes insgesamt positiv. Die Hauptziele des Gesetzes – die Vereinfachung, Beschleunigung und Flexibilisierung öffentlicher Vergabeverfahren – werden begrüßt. Besonders hervorgehoben wird, dass weiterhin das wirtschaftlichste Angebot (bestes Preis-Leistungs-Verhältnis) den Zuschlag erhalten soll, anstatt politisch oder moralisch motivierte Kriterien in den Vordergrund zu stellen. Der Verband befürwortet die Möglichkeit, klimafreundliche Anforderungen in einzelnen Verfahren zu stellen, lehnt jedoch eine generelle Verpflichtung ab. Die Stellungnahme spricht sich außerdem für niedrigere Zugangshürden für kleinere Unternehmen aus, etwa durch Eigenerklärungen statt aufwändiger Präqualifizierungen. Die Einhaltung von Mindestlohn und Entgeltgleichheit wird als zumutbar angesehen, solange das zentrale Kriterium des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erhalten bleibt. Kritisch sieht der Verband die mögliche Einführung einer Tariftreuepflicht durch ein separates Gesetz (Tariftreuegesetz), das Betriebe ohne Tarifbindung ausschließen könnte. Besonders ausführlich behandelt werden die Themen: 1) Erhalt des Preis-Leistungs-Prinzips bei der Vergabe, 2) Zugangserleichterungen für kleine Unternehmen, 3) Verhältnis von Vergaberecht und Tariftreuegesetz.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 25.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)

„Echte Verbesserungen gegenüber dem Status quo wird es nur geben, wenn die Anwendung repräsentativer Tarifverträge für Vergaben der Länder und der Kommunen überall und so auch in diesem Bereich verbindlich vorgeschrieben wird“

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) äußert sich zum Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes, das die Vergabe öffentlicher Aufträge vereinfachen und beschleunigen soll. Die EVG begrüßt grundsätzlich das Ziel, die Vergabeverfahren effizienter und transparenter zu gestalten, kritisiert jedoch das Fehlen verbindlicher sozialer Mindeststandards zum Schutz der Beschäftigten. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Notwendigkeit verbindlicher Tariftreue (also die verpflichtende Anwendung repräsentativer Tarifverträge inklusive aller Arbeitsbedingungen), (2) der gesetzlich verpflichtende Personalübergang bei Betreiberwechseln im Nah- und Regionalverkehr (damit Beschäftigte ohne Einkommensverluste übernommen werden), sowie (3) die stärkere Verankerung sozialer und ökologischer Vergabekriterien. Die EVG fordert außerdem, Direktvergaben zu erleichtern, die Vergabe an Subunternehmen zu beschränken und Regionalisierungsmittel effizienter und ausschließlich für den Schienenpersonennahverkehr einzusetzen. Die Stellungnahme erläutert, dass ohne diese Maßnahmen sowohl Beschäftigte als auch Reisende Nachteile erfahren, etwa durch unsichere Arbeitsbedingungen oder Ausfälle im Nahverkehr. Die EVG fordert eine bundesweite Umsetzung bewährter Regelungen aus einzelnen Bundesländern und verweist auf europäische Rechtsgrundlagen, die mehr Spielraum für soziale Kriterien bieten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 EnBW Energie Baden-Württemberg AG

„Wir bitten um Korrektur dieser Ungleichbehandlung von privaten Sektorenauftraggebern.“

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz) und unterstützt die Flexibilisierung des sogenannten Losgrundsatzes, der vorschreibt, dass große Aufträge in kleinere Lose aufgeteilt werden sollen. EnBW kritisiert jedoch, dass die geplante Regelung private Sektorenauftraggeber wie EnBW selbst benachteiligt, da sie nicht auf das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität zugreifen können und somit von der Flexibilisierung ausgeschlossen wären. EnBW fordert daher eine Gleichbehandlung von öffentlichen und privaten Auftraggebern. Zudem spricht sich EnBW für eine Kann-Vorschrift bei der nachgelagerten Eignungsprüfung in EU-Vergabeverfahren aus, um den Aufwand für Auftraggeber und Bieter zu reduzieren und rechtliche Risiken zu minimieren. Die Stellungnahme behandelt außerdem ausführlich die Formulierung "schriftlich oder elektronisch" im Gesetzestext und plädiert für die Beibehaltung des Begriffs "Textform" zur Wahrung der Klarheit und Einheitlichkeit im Vergaberecht. Besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Forderung nach Gleichbehandlung privater Sektorenauftraggeber bei der Losaufteilung, 2) Die Ausgestaltung der Eignungsprüfung als Kann-Vorschrift statt Soll-Vorschrift, 3) Die Diskussion um die Formulierungen zur Schriftform im Gesetz.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 24.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Energy and Climate Policy and Innovation Council e.V. (EPICO KlimaInnovation)

„Die Reform des GWB sollte sicherstellen, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein starker rechtlicher Auftrag besteht, über den niedrigsten Preis hinauszugehen, und Kriterien wie Gesamtlebenszyklusemissionen und Zirkularität stärker berücksichtigen.“

Die Stellungnahme des Energy and Climate Policy and Innovation Council (EPICO KlimaInnovation) bezieht sich auf den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Vergabebeschleunigungsgesetz, das die Vergabe öffentlicher Aufträge beschleunigen und nachhaltiger gestalten soll. EPICO betont die zentrale Rolle des öffentlichen Beschaffungswesens für die Erreichung der Klimaziele und die Förderung klimafreundlicher Produkte, insbesondere in energieintensiven Branchen wie Stahl und Zement. Die Organisation begrüßt die geplante Stärkung klimafreundlicher Vergabekriterien, fordert jedoch, dass diese Kriterien klar und verbindlich im Gesetz selbst und nicht nur in späteren Rechtsverordnungen verankert werden. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) Die Notwendigkeit, Nachhaltigkeitskriterien verpflichtend zu machen und im Gesetz zu definieren, (2) die Überprüfung des Mindestpreiskriteriums zugunsten eines stärkeren Fokus auf Lebenszyklusemissionen und Zirkularität, und (3) die Kritik an bestehenden und geplanten Kennzeichnungssystemen wie dem Low Emission Steel Standard (LESS), die recycelten Langstahl benachteiligen könnten. EPICO fordert einen differenzierten Ansatz, der die Kreislaufwirtschaft und das Recycling von Stahl stärker berücksichtigt, um die Dekarbonisierung der Industrie nicht zu gefährden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R004758 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Fachverband Gebäude-Klima e.V.

„Eine Konkretisierung des Gesetzes mittels zusätzlicher Verordnungen widerspricht aus Sicht des FGK e.V. dem Grundsatz der Vereinfachung, die das Gesetz anstrebt, sofern diese Verordnungen weitreichende Einschränkungen und bürokratischen Nachweise nach sich ziehen.“

Der Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK e.V.) äußert sich zum Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes, das die Vergabe öffentlicher Aufträge vereinfachen und beschleunigen soll. Der Verband begrüßt das Ziel der Entlastung von Auftraggebern und Auftragnehmern, warnt jedoch davor, bei der Beschaffung klimafreundlicher Leistungen über bestehende europäische Mindeststandards hinauszugehen. Besonders betont werden: 1) Die Notwendigkeit, bestehende EU-Regelungen wie die EPBD (EU-Gebäuderichtlinie), Ökodesign-Anforderungen und die F-Gase-Verordnung nicht zu verschärfen, 2) Die finanziellen und technischen Nachteile zusätzlicher Beschränkungen, die effiziente Technologien ausschließen könnten, und 3) Die Gefahr, dass zusätzliche Verordnungen dem Ziel der Vereinfachung widersprechen und insbesondere kleinere Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen ausschließen könnten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Fairtrade Deutschland e.V.

„Richtig umgesetzt ergänzen sich diese drei Ziele gegenseitig und führen zu einer weniger bürokratischen und damit effizienteren öffentlichen Beschaffung, die effektiver in der Erreichung ihre strategischen Ziele ist – von der Förderung des Wettbewerbs und der Wirtschaftlichkeit, über die Förderung von sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit sowie Innovation bis zur Förderung von kleinen und mittelständischen Betrieben.“

Fairtrade Deutschland e.V. begrüßt den Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes, insbesondere die geplante Vereinfachung des Vergaberechts, das Bekenntnis zur nachhaltigen Beschaffung und zur Digitalisierung. Die Organisation betont, dass diese Ziele sich gegenseitig ergänzen und zu einer effizienteren öffentlichen Beschaffung führen können. Besonders positiv werden die neuen Regelungen zur klimafreundlichen Beschaffung und zur Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Aspekte hervorgehoben. Allerdings kritisiert Fairtrade Deutschland, dass der Entwurf im Vergleich zu früheren Gesetzesinitiativen zu wenig verbindliche Vorgaben für nachhaltige öffentliche Beschaffung enthält. Es wird befürchtet, dass ohne klare gesetzliche Vorgaben das Ziel einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung nicht flächendeckend erreicht wird und Deutschland dadurch wichtige Nachhaltigkeitsziele (SDGs) verfehlen könnte. Die Stellungnahme fordert daher verbindliche Vorgaben für soziale und ökologische Kriterien, die explizite Aufnahme des fairen Handels als Vergabekriterium, die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen bei sensiblen Produktgruppen sowie eine Anpassung der Verordnungsermächtigungen, um nachhaltige Beschaffung zu stärken. Kritisch gesehen werden geplante Erhöhungen von Schwellenwerten für Direktvergaben und die Abfragepflicht im Wettbewerbsregister, da diese die strategischen Ziele der öffentlichen Beschaffung gefährden könnten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit verbindlicher sozialer und ökologischer Kriterien, 2) Die Rolle des fairen Handels und der ILO-Kernarbeitsnormen, 3) Die Risiken durch die Anhebung von Schwellenwerten und die Auswirkungen auf Transparenz und Nachhaltigkeit.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000838 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 fairtrag e.V.

„Die Zusammenfassung der Lose Planung und Bauausführung muss also die Ausnahme von der Regel sein“

Der fairtrag e.V. äußert sich zum Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes und betont, dass Planungs- und Bauleistungen in der Regel getrennt voneinander vergeben werden sollten. Der Verband argumentiert, dass Planungsleistungen für Gebäude meist weit über technische Aspekte hinausgehen und wichtige kulturelle, gesellschaftliche und klimarelevante Überlegungen beinhalten. Der öffentliche Auftraggeber habe hier eine besondere Verantwortung, da die Vermischung von Planung und Bauausführung die Qualität und Nachhaltigkeit der gebauten Umwelt gefährde. Besonders hervorgehoben werden (1) die Bedeutung der Trennung von Planung und Bau für die Berücksichtigung gesellschaftlicher und klimarelevanter Aspekte, (2) die Gefahr, dass bei gemeinsamer Vergabe qualitative Ziele zugunsten quantitativer Kriterien wie Preis und Bauzeit vernachlässigt werden, und (3) die Innovationskraft kleiner und mittlerer Architekturbüros, die durch die Zusammenfassung der Lose beeinträchtigt wird.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

„Auch wenn der Entwurf einige Erleichterungen vorsieht, so führt dieser in Summe noch nicht dazu, das Bauen in Deutschland zu beschleunigen und bezahlbarer zu machen.“

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. bewertet den Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes kritisch. Ziel des Gesetzes ist es, die Vergabe öffentlicher Aufträge zu vereinfachen und zu beschleunigen, um Investitionen und insbesondere den Wohnungsbau in Deutschland zu fördern. Der GdW begrüßt zwar die grundsätzliche Zielrichtung und einige Erleichterungen, sieht jedoch zentrale Probleme, insbesondere bei der sogenannten Losvergabe (§ 97 GWB). Die Losvergabe verpflichtet Auftraggeber, Bauvorhaben in viele Einzelleistungen (Lose) zu unterteilen, was nach Ansicht des GdW zu erhöhtem bürokratischen Aufwand, längeren Verfahren und höheren Kosten führt – insbesondere beim seriellen und modularen Bauen, das für schnellen und bezahlbaren Wohnungsbau wichtig ist. Der GdW fordert, die Möglichkeit der Gesamtvergabe (Vergabe des gesamten Auftrags an einen Anbieter) zu erleichtern, wie es ursprünglich von der Fachebene des Bundeswirtschaftsministeriums vorgeschlagen wurde. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind die geplante Anhebung von Schwellenwerten für Direktvergaben, die Streichung sozialer und umweltbezogener Belange (§ 120a GWB) aus dem Vergaberecht sowie Erleichterungen bei Eignungsnachweisen für Bieter. Besonders hervorgehoben wurden: 1) Die Kritik an der restriktiven Auslegung und Verschärfung der Losvergabe, 2) Die Auswirkungen auf den seriellen und modularen Wohnungsbau, 3) Die Forderung nach praxisgerechteren und weniger bürokratischen Regelungen, um tatsächlich eine Beschleunigung und Kostensenkung im Wohnungsbau zu erreichen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: 000112 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Germanwatch e.V.

„Der damit verbundene Ersatz der angedachten SOLL-Regelung durch eine KANN-Regelung ist ein Rückschritt auf den Status Quo ante und ignoriert breit wissenschaftlich getragene und von der Industrie selbst vorangebrachte Argumente.“

Germanwatch e.V. kritisiert den Referentenentwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz, der die Vergabe öffentlicher Aufträge vereinfachen, beschleunigen und digitalisieren soll. Im Gegensatz zu früheren Reformansätzen wird bedauert, dass soziale und ökologische Kriterien sowie Innovationen bei der öffentlichen Beschaffung kaum noch eine Rolle spielen. Besonders bemängelt werden die ersatzlose Streichung nachhaltigkeitsbezogener Regelungen (§120a GWB, §22a UVgO), das Fehlen verbindlicher Vorgaben für nachhaltige und kreislaufwirtschaftsorientierte Beschaffung sowie die Umwandlung verbindlicher Vorgaben in bloße Kann-Bestimmungen. Germanwatch fordert, dass die öffentliche Hand bei der Markteinführung klimafreundlicher Produkte eine aktive Rolle einnimmt und nachhaltige Leitmärkte schafft. Auch sollten etablierte Umwelt- und Sozialstandards sowie Kreislaufwirtschaft stärker im Gesetz verankert werden. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die fehlende Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien, 2) das Ausbleiben von Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft und 3) die Notwendigkeit, Beschaffungsstellen finanziell zu stärken, um klimafreundliche Produkte einkaufen zu können.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R001063 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 99203901869-52 (Zum Transparenzregister)
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👎 Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V.

„Wenn es dem Bundesgesetzgeber ernst damit ist, den absehbar erheblichen Bedarf an öffentlichen Vergaben im Wohnungsbau und in der Infrastruktur nachhaltig zu vereinfachen und zu beschleunigen, muss der Referentenentwurf im berechtigten Interesse von Vergabestellen und Unternehmen dringend korrigiert werden und kann keinesfalls in der aktuellen Fassung bleiben.“

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. (BAUINDUSTRIE) äußert sich zum Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes, das die Vergabe öffentlicher Aufträge vereinfachen, beschleunigen und digitalisieren soll. Der Verband begrüßt grundsätzlich die Initiative der Bundesregierung, kritisiert jedoch zahlreiche Detailregelungen als praxisfern und zu restriktiv. Besonders ausführlich wird die Pflicht zur Aufteilung von Bauaufträgen in viele Einzelleistungen (sogenannte 'Lose') kritisiert, da dies zu Bürokratie, Verzögerungen und Innovationshemmnissen führe. Die BAUINDUSTRIE fordert eine flexiblere Handhabung, wie sie etwa im Bundeswehr-Beschaffungsbeschleunigungsgesetz vorgesehen ist, und eine stärkere Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Aspekte. Weitere Schwerpunkte sind die Forderung nach klaren und einheitlichen Regeln für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte, die Ablehnung zusätzlicher Bürokratie durch ein Bundestariftreuegesetz und die Notwendigkeit, Vergabeverfahren auch für innovative Bauweisen wie modulare Bauweise zu öffnen. Besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Kritik am restriktiven Grundsatz der Losaufteilung und die Forderung nach mehr Flexibilität; 2) Die Notwendigkeit klarer und einheitlicher Regelungen für Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte; 3) Die Ablehnung zusätzlicher bürokratischer Belastungen durch das geplante Bundestariftreuegesetz.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 25.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000789 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

„Wir begrüßen, dass der Referentenentwurf die Vergabe öffentlicher Aufträge einfacher, schneller und flexibler machen soll. Zugleich möchten wir klarstellen, dass das Vergaberecht eine wichtige, aber vergleichsweise kleine Stellschraube bietet, um notwendige Beschaffungsvorhaben zu beschleunigen. Nicht zielführend – und aus unserer Sicht dringend zu korrigieren – ist, dass der Referentenentwurf in wesentlichen Punkten weit hinter dem Entwurf der vorangehenden Bundesregierung für ein Vergaberechtstransformationsgesetz zurückbleibt und wichtige Positionen zahlreicher Beiträge aus der damaligen Verbändebeteiligung unberücksichtigt lässt.“

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (BAUINDUSTRIE) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs zur beschleunigten Vergabe öffentlicher Aufträge, die Verfahren einfacher, schneller und flexibler zu gestalten. Die Stellungnahme betont jedoch, dass das Vergaberecht nur einen kleinen Hebel zur Beschleunigung bietet und die größten Potenziale in der Planungsphase liegen. Besonders kritisch sieht die BAUINDUSTRIE die weiterhin sehr strenge Vorgabe, öffentliche Aufträge grundsätzlich in viele Einzelleistungen (sogenannte 'Lose') aufzuteilen und Gesamtvergaben nur ausnahmsweise zuzulassen. Dies führe zu erheblichem bürokratischen Aufwand, verhindere Innovationen (z.B. modulare Bauweisen) und erschwere die Bewältigung der anstehenden Aufgaben im Wohnungsbau und der Infrastruktur. Die BAUINDUSTRIE fordert daher eine praxisgerechte Flexibilisierung, wie sie etwa im Bundeswehr-Beschleunigungsgesetz vorgesehen ist. Weitere ausführlich behandelte Aspekte sind die Anpassung der Ausschlussgründe an das EU-Recht, die Erleichterung von Eigenerklärungen und Nachweisen (sog. 'Only-Once-Prinzip'), sowie die Notwendigkeit klarer Leitplanken und Vertraulichkeit bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte. Die Stellungnahme kritisiert zudem, dass der Entwurf wichtige Anregungen aus der Verbändebeteiligung und frühere Reformvorschläge nicht ausreichend berücksichtigt. Besonders hervorgehobene Aspekte: 1. Die Kritik an der restriktiven Losaufteilung und die Forderung nach mehr Flexibilität bei Gesamtvergaben. 2. Die Notwendigkeit, das Vergaberecht auch unterhalb der EU-Schwellenwerte zu vereinfachen und einheitlich zu gestalten. 3. Die Anpassung der Ausschlussgründe und Nachweisführung an das europäische Recht und die Forderung nach mehr Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 24.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000789 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Kunststoffrohrverband e.V. (KRV)

„Unser Verband begrüßt daher die Bemühungen der Bundesregierung, das Vergaberecht zu entbürokratisieren und Vergabeprozesse zu beschleunigen. Positiv bewertet unser Verband die in diesem Entwurf vorgesehene Möglichkeit, umweltbezogene, soziale sowie Qualitäts- und Innovationsaspekte bereits innerhalb der Markterkundung einzubeziehen.“

Der Kunststoffrohrverband e.V. (KRV) begrüßt den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge und hebt hervor, dass die öffentliche Beschaffung für die Kunststoffrohr-Industrie von besonderer Bedeutung ist. Der Verband unterstützt die Entbürokratisierung und die geplante stärkere Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial-, Qualitäts- und Innovationsaspekten bereits in der Markterkundung. Kritisch sieht der KRV, dass Nachhaltigkeitsaspekte nur auf freiwilliger Basis einbezogen werden sollen, da insbesondere Kommunen aus Arbeitsbelastungsgründen darauf verzichten könnten. Positiv bewertet wird die Anpassung der Verordnungsermächtigung (§ 113 GWB), die es ermöglicht, verpflichtende Anforderungen an die Beschaffung klimafreundlicher Leistungen schneller umzusetzen. Die Vereinfachung von Nachweisen (Eigenerklärungen) wird als notwendige Entlastung für Unternehmen, insbesondere Mittelständler, gesehen. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien und deren Verbindlichkeit, 2) Die Entbürokratisierung und Vereinfachung des Vergabeverfahrens, 3) Die Rolle der Kunststoffrohr-Industrie als innovativer Partner bei Infrastruktur, Wohnungsbau und Energiewende.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 mobifair - Verein für fairen Wettbewerb in der Mobilitätswirtschaft

„Wir fordern daher die Aufnahme eines § 120 a in das Vergabebeschleunigungsgesetz mit folgendem Text: '§ 120a Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Aspekte ...' Beides ist aus unserer Sicht für eine verantwortungsvolle und zukunftsgewandte öffentliche Auftragsvergabe unverzichtbar.“

Die Stellungnahme des Vereins mobifair zum Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes (Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge) befürwortet Maßnahmen zur schnelleren und rechtssicheren Vergabe öffentlicher Aufträge, insbesondere im Bereich der Eisenbahninfrastruktur. Mobifair fordert, dass bei der Vergabe von Aufträgen nicht nur wirtschaftliche und technische, sondern auch zeitliche Gründe für die Zusammenfassung von Teillosen anerkannt werden. Besonders kritisiert wird die Streichung des § 120a, der die Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Kriterien bei öffentlichen Vergaben regeln sollte. Mobifair fordert dessen Aufnahme, wobei sowohl soziale als auch umweltbezogene Kriterien verpflichtend zu berücksichtigen seien. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Forderung nach einer EU-konformen Direktvergabe im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), um Insolvenzen und Bewerbermangel entgegenzuwirken. Zudem setzt sich mobifair für eine verpflichtende Personalübernahme bei Betreiberwechseln im SPNV und ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr) ein, um Beschäftigungsbedingungen zu sichern. Abschließend wird eine bundesweite Qualitätsnorm für die Verwendung von Bundesmitteln im SPNV gefordert, die unter anderem Personalübernahme, Sicherheitsstandards und Ausbildungskonzepte umfasst. Besonders hervorgehobene Aspekte: 1. Die verpflichtende Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (§ 120a). 2. Die Ermöglichung der Direktvergabe im SPNV nach europäischem Vorbild zur Sicherung der Betriebsqualität und zur Vermeidung von Insolvenzen. 3. Die Einführung verbindlicher Sozial- und Qualitätsstandards bei der Vergabe und Finanzierung von SPNV-Leistungen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 mobifair e.V.

„Insgesamt halten wir eine Reform des deutschen Vergaberechts für dringend geboten, um Hürden abzubauen Vorgänge zu beschleunigen. Gleichzeitig sollte dieses Gesetz aber auch dazu genutzt werden, Lücken zu schließen und einen deutlich konkreteren Sozial- und Umweltschutz umzusetzen.“

mobifair e.V., ein gemeinnütziger und gewerkschaftsnaher Verein, begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz, das die Vergabe öffentlicher Aufträge vereinfachen und beschleunigen soll. Der Verein setzt sich seit Jahren für fairen Wettbewerb in der Mobilitätswirtschaft ein und betont die Notwendigkeit, neben der Beschleunigung auch soziale und ökologische Standards stärker zu berücksichtigen. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die zu kurze Frist für die Stellungnahme zu diesem komplexen Gesetzgebungsverfahren, 2) die Forderung, dass das Gesetz nicht nur Prozesse beschleunigen, sondern auch Lücken beim Sozial- und Umweltschutz schließen sollte, und 3) die Notwendigkeit qualitativer Vorgaben bei der Verwendung öffentlicher Gelder, etwa durch Ausbildungsquoten, Sicherheitsstandards und Personalübernahmen bei Betreiberwechseln. Fachbegriffe wie das Vergabebeschleunigungsgesetz (ein Gesetz zur schnelleren Vergabe öffentlicher Aufträge) und das Bundesregionalisierungsgesetz (regelt die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs durch den Bund) werden thematisiert.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.

„Die Berücksichtigung ökologischer Kriterien in der Vergabe ist vor diesem Hintergrund elementar, kommt jedoch im vorliegenden Entwurf deutlich zu kurz.“

Der NABU (Naturschutzbund Deutschland) äußert sich zum Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes und begrüßt grundsätzlich die Digitalisierung und Vereinfachung der öffentlichen Beschaffung sowie die Förderung kleiner und innovativer Unternehmen. Kritisiert wird jedoch, dass der Gesetzentwurf zu sehr auf die Beschleunigung und Digitalisierung der Prozesse fokussiert und dabei die inhaltliche Ausrichtung der Beschaffung – insbesondere Umwelt- und Klimaschutzaspekte – vernachlässigt. NABU fordert verbindliche und zeitnahe Vorgaben für die Berücksichtigung ökologischer Kriterien, statt diese auf spätere Verordnungen zu verschieben. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Notwendigkeit, Umwelt- und Kreislaufwirtschaftsaspekte verbindlich in allen Vergabeprozessen zu verankern; 2) Die Kritik an der bisherigen Kann-Formulierung, die keine ausreichende Verbindlichkeit schafft; 3) Konkrete Vorschläge für weitere Maßnahmen wie Negativlisten für umweltschädliche Produkte, Umsetzungshilfen, Zielsetzungen und Kompetenzaufbau. NABU fordert zudem eine ambitionierte Ausgestaltung auf EU-Ebene, um nachhaltige Beschaffung zu fördern.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R001667 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Open Source Business Alliance – Bundesverband für digitale Souveränität e.V.

„Der Gesetzentwurf geht insgesamt in eine gute Richtung. Doch ohne konkrete Vorgaben zu Open Source Software und ohne verbindliche Berücksichtigung digitaler Souveränität und offener Technologien droht er, bestehende Strukturen lediglich zu verwalten, nicht zu modernisieren.“

Die Open Source Business Alliance (OSBA) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge, kritisiert jedoch das Fehlen verbindlicher Vorgaben zur Förderung von Open Source Software und digitaler Souveränität. Die OSBA betont, dass die Abhängigkeit von einzelnen, meist proprietären Softwareanbietern ein erhebliches Risiko für Staat und Wirtschaft darstellt. Sie fordert daher eine gesetzliche Regelung, die Open Source Software bei öffentlichen Ausschreibungen bevorzugt berücksichtigt ('Open Source by Default'). Dies soll im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verankert werden. Die Stellungnahme hebt besonders hervor: 1) Die Notwendigkeit, digitale Souveränität durch offene Standards und Open Source Software zu stärken, 2) die Risiken bestehender Abhängigkeiten von proprietären Anbietern, und 3) einen konkreten Formulierungsvorschlag für eine gesetzliche Open-Source-Vorrangregelung.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 24.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e.V. (SEND)

„SEND setzt sich unter anderem für eine wirkungsorientierte Beschaffungspraxis ein.“

Das Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e.V. (SEND) nimmt zum Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes Stellung. SEND setzt sich für eine wirkungsorientierte Beschaffungspraxis ein, das heißt, öffentliche Aufträge sollen nicht nur nach Preis, sondern auch nach gesellschaftlicher Wirkung vergeben werden. Die Stellungnahme betont die Bedeutung von Sozialunternehmen und fordert verbesserte Rahmenbedingungen für diese Unternehmen in Deutschland. Besonders hervorgehoben werden (1) die Notwendigkeit einer wirkungsorientierten Vergabe öffentlicher Aufträge, (2) die Interessenvertretung von Sozialunternehmen und (3) die Bereitschaft von SEND, an der konkreten Umsetzung mitzuwirken.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R001359 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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🤷‍♀️ Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e.V. (SEND)

„Das Vergabebeschleunigungsgesetz bietet Chancen, bleibt aber hinter dem eigenen Anspruch zurück, öffentliche Beschaffung strategisch zu nutzen. SEND appelliert an das BMWE, nicht nur schnellere, sondern auch bessere Vergaben zu ermöglichen – mit klarer Wirkungsausrichtung, Innovationsorientierung und Zugangsgerechtigkeit für Sozialunternehmen.“

Das Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland (SEND) begrüßt das Ziel des Vergabebeschleunigungsgesetzes, die Vergabe öffentlicher Aufträge zu vereinfachen, sieht aber deutlichen Nachbesserungsbedarf. SEND kritisiert insbesondere, dass verbindliche soziale und ökologische Kriterien im Gesetzesentwurf fehlen und zentrale Forderungen wie outcome-basierte (ergebnisorientierte) Vergabe, Innovationsförderung und wirkungsorientierte Steuerung nicht ausreichend berücksichtigt werden. Besonders hervorgehoben werden: (1) Die Streichung einer verbindlichen Regelung zur Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien (§ 120a GWB), (2) die Anhebung der Direktvergabegrenze auf 50.000 €, die Sozialunternehmen den Zugang erleichtert, und (3) das Fehlen einer Innovations-Direktvergabe bis 100.000 €, die gezielte Partnerschaften mit Start-ups und gemeinwohlorientierten Unternehmen ermöglichen würde. SEND fordert eine stärkere Ausrichtung auf Wirkung, klare Auswahlkriterien und die systematische Förderung innovativer Anbieter. Outcome-basierte Vergabe bedeutet, dass nicht nur der Preis, sondern die tatsächliche Wirkung einer Dienstleistung für die Zielgruppe im Mittelpunkt steht und durch Kennzahlen (KPIs) messbar gemacht wird.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R001359 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 TransnetBW GmbH

„Eine Reform der Los-Vergabe wäre insgesamt erforderlich, nicht nur für den kleinen Teil der aus dem Sondervermögen finanzierten Vorhaben.“

Die TransnetBW GmbH äußert sich zum Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes, das die Vergabe öffentlicher Aufträge effizienter gestalten soll. Sie kritisiert, dass die geplante Befreiung von der Pflicht zur sogenannten losweisen Vergabe (Aufteilung großer Aufträge in kleinere Lose, um den Wettbewerb zu fördern) nur für Projekte gilt, die aus einem Sondervermögen finanziert werden. Dies greife zu kurz und berücksichtige nicht die Bedürfnisse anderer großer Infrastrukturprojekte wie den Ausbau der Stromübertragungsnetze. Weiterhin wird die Ergänzung des Begriffs 'angemessen' bei Eignungskriterien in der Sektorenverordnung (SektVO) als potenziell problematisch und wenig hilfreich bewertet, da sie Unsicherheiten schafft. Die Stellungnahme fordert insgesamt mehr Flexibilität und Vereinfachungen im Vergabeverfahren, zum Beispiel bei der Markterkundung, dem Nachreichen von Nachweisen und der Veröffentlichung von Vergabewerten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Notwendigkeit einer umfassenderen Reform der losweisen Vergabe, 2) Unsicherheiten durch neue Begrifflichkeiten in der SektVO, 3) Konkrete Vorschläge zur Vereinfachung und Flexibilisierung der Vergabeverfahren.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 VDMA e.V.

„Vereinfachungen und Beschleunigungen im Vergabeverfahren sind grundsätzlich nicht zu beanstanden. Das wünschen sich auch viele Unternehmen, die sich in den letzten Jahren vermehrt in den Bereich der privaten Ausschreibungen zurückgezogen haben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass dadurch nicht zentrale Vergabeprinzipien wie Wettbewerb, Sparsamkeit, Mittelstandsschutz und Transparenz zur Makulatur werden.“

Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) äußert sich zum Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes, das die Vergabe öffentlicher Aufträge vereinfachen und beschleunigen soll. Der VDMA betont die Bedeutung des sogenannten Losgrundsatzes, der sicherstellt, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei öffentlichen Ausschreibungen nicht benachteiligt werden. Der Verband kritisiert jede Einschränkung dieses Grundsatzes, insbesondere durch unklare Ausnahmeregelungen. Weiterhin spricht sich der VDMA gegen verpflichtende Nachhaltigkeitskriterien aus, da diese die Verfahren verkomplizieren und nicht immer sinnvoll seien. Die Möglichkeit, Nachprüfungsverfahren digital durchzuführen und Nachweise nur von aussichtsreichen Bietern zu verlangen, wird begrüßt. Kritisch sieht der Verband die geplante Abschaffung der aufschiebenden Wirkung im Rechtsschutz, da dies die Rechte unterlegener Bieter schwäche und zu mehr Rechtsunsicherheit führen könne. Die Anhebung der Wertgrenze für Direktaufträge auf 50.000 Euro wird abgelehnt, da dies Wettbewerb und Transparenz gefährde. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Bedeutung und Verteidigung des Losgrundsatzes zum Schutz von KMU, 2) Die Kritik an der Abschaffung der aufschiebenden Wirkung im Rechtsschutz, 3) Die Ablehnung einer zu hohen Wertgrenze für Direktaufträge und deren Auswirkungen auf Wettbewerb und Transparenz.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000802 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 9765362691-45 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V.

„Wir begrüßen grundsätzlich diesen wichtigen, im Referentenentwurf adressierten Ansatz. Eine maßvolle Weiterentwicklung und Flexibilisierung des Vergaberechts, um im Einzelfall auf Ebene von Bund, Ländern, Kommunen und Sektorenauftraggebern Auftragsvergaben praxisgerecht und zügig umsetzen zu können, kann somit auch aus wirtschaftspolitischer Sicht eine Aktivierung von bislang ungenutztem unternehmerischem Potenzial entfalten.“

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge. Der VDV begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, die Vergabe- und Planungsverfahren zu digitalisieren, zu vereinfachen und zu beschleunigen, insbesondere im Bereich der Verkehrs- und Infrastrukturprojekte. Besonders ausführlich behandelt werden (1) die Flexibilisierung des sogenannten Losaufteilungsgrundsatzes (§ 97 Abs. 4 GWB-E), der bislang vorschreibt, öffentliche Aufträge in kleinere Lose zu teilen, um den Mittelstand zu fördern. Der VDV fordert eine maßvolle Flexibilisierung, damit Vergabeverfahren effizienter und ressourcenschonender gestaltet werden können. (2) Die Möglichkeit, Bieter aus Drittstaaten ohne Marktzugangsabkommen vom Verfahren auszuschließen (§ 97 Abs. 2 GWB-E), wird ausdrücklich begrüßt, um die Integrität kritischer Infrastrukturen zu schützen. (3) Die geplanten Änderungen zur Leistungsbeschreibung (§ 121 GWB-E) werden positiv bewertet, da eine stärkere Ausrichtung auf funktionale Ausschreibungen Innovationen und technologieoffene Lösungen ermöglichen soll. Weitere Aspekte wie die Digitalisierung des Rechtsschutzverfahrens, die Stärkung der Eigenerklärung und die Vereinfachung haushaltsrechtlicher Vorgaben werden ebenfalls begrüßt. Insgesamt hebt der VDV hervor, dass die vorgeschlagenen Änderungen die Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz der öffentlichen Vergabe stärken, fordert jedoch gezielte Nachbesserungen, insbesondere bei der Flexibilisierung des Losgrundsatzes.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R001242 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 50254292140-86 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Verband deutscher Verkehrsunternehmen e.V.

„Wir begrüßen grundsätzlich diesen wichtigen, im Referentenentwurf adressierten Ansatz. Für die Verkehrsunternehmen in Deutschland – insbesondere auch im kommunalen Bereich – stellt die Komplexität und Dauer von Vergabeverfahren nach wie vor ein wesentliches Hemmnis für eine agile, effiziente und nachhaltige Beschaffung dar.“

Der Verband deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz), betont jedoch, dass die Komplexität und Dauer der Vergabeverfahren weiterhin ein wesentliches Hemmnis für die Verkehrsunternehmen – insbesondere im kommunalen Bereich – darstellen. Besonders hervorgehoben wird die Forderung nach einer maßvollen Flexibilisierung des sogenannten Losaufteilungsgrundsatzes (§ 97 IV GWB), der vorschreibt, öffentliche Aufträge in kleinere Lose zu teilen, um den Mittelstand zu fördern. Der VDV argumentiert, dass eine flexiblere Handhabung notwendig ist, um große Infrastrukturprojekte effizienter und schneller umsetzen zu können, ohne die mittelstandsfreundliche Vergabe grundsätzlich aufzugeben. Weiterhin begrüßt der Verband die Möglichkeit, Bieter aus Drittstaaten ohne Marktzugangsabkommen auszuschließen, um die Integrität kritischer Infrastrukturen zu schützen. Auch die geplanten Änderungen zur Leistungsbeschreibung (§ 121 GWB), zur Stärkung der Eigenerklärung (§ 122 GWB), zur Digitalisierung des Rechtsschutzverfahrens (§ 155ff. GWB) und zu haushaltsrechtlichen Erleichterungen werden positiv bewertet. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1. Die Flexibilisierung des Losaufteilungsgrundsatzes, 2. Der Umgang mit Drittstaatenunternehmen bei Vergabeverfahren, 3. Die Vereinfachung und Digitalisierung von Vergabe- und Rechtsschutzverfahren.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R001242 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 50254292140-86 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Verband kommunaler Unternehmen e.V.

„Der VKU begrüßt den Ansatz des BMWE, die Vorgaben für die öffentlichen Beschaffung einfacher, schneller und flexibler zu gestalten. Die vorgesehene Entlastung der Wirtschaft und ausdrücklich auch der kommunalen Ebene halten wir ebenfalls für absolut erforderlich.“

Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) äußert sich zum Referentenentwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes, das die Vergabe öffentlicher Aufträge vereinfachen und beschleunigen soll. Der VKU begrüßt grundsätzlich die Bestrebungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), die öffentlichen Beschaffungsprozesse einfacher, schneller und flexibler zu gestalten. Besonders positiv bewertet der VKU die Klarstellungen zur öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit (§ 108 GWB) und die Beibehaltung der Freiwilligkeit sozialer und umweltbezogener Kriterien. Kritisch sieht der Verband jedoch die nur begrenzte Lockerung des Losaufteilungsgrundsatzes (§ 97 Abs. 4 GWB), die aus VKU-Sicht zu eng gefasst ist und den Investitionsbedarf der kommunalen Unternehmen nicht ausreichend adressiert. Der VKU fordert zudem eine Anpassung der Regelungen zur Sektorentätigkeit im Bereich der Abwasserbeseitigung (§ 102 Abs. 1 S. 2 GWB) entsprechend eines aktuellen Urteils des Europäischen Gerichtshofs, um vergaberechtliche Erleichterungen für kommunale Abwasserunternehmen zu schaffen. Außerdem spricht sich der VKU für eine Erweiterung der Ausnahmeregelung für wesentliche Sicherheitsinteressen (§ 107 Abs. 2 GWB) auf Betreiber kritischer Anlagen aus, um auf Cyberangriffe und andere Bedrohungen angemessen reagieren zu können. Die geplante Verordnungsermächtigung für verpflichtende Anforderungen an die Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (§ 113 Abs. 1 Nr. 9 GWB) lehnt der VKU ab und empfiehlt, die EU-Reform abzuwarten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1. Die Nachbesserungsbedarfe beim Losaufteilungsgrundsatz, 2. Die Anpassung des Sektorenvergaberechts für die Abwasserbeseitigung, 3. Die Ausweitung der Sicherheitsausnahme für kritische Infrastrukturen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000098 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)

„Viele der vorgeschlagenen Anpassungen sind zu begrüßen, insbesondere dort, wo sie mehr Flexibilität und Klarheit für kommunale Unternehmen schaffen; verpflichtende ökologische Zusatzkriterien und Einschränkungen der Beschaffungsautonomie lehnen wir jedoch ab.“

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) äußert sich zum Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes, das die Vergabe öffentlicher Aufträge effizienter gestalten soll. Der VKU begrüßt zahlreiche vorgeschlagene Änderungen, wie die Flexibilisierung des Losaufteilungsgrundsatzes (Aufteilung von Aufträgen in kleinere Lose), die Klarstellung bei der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen sowie die Anpassungen zur In-House-Vergabe und Zusammenarbeit öffentlicher Stellen. Besonders kritisch sieht der VKU jedoch die geplante Rechtsverordnung zur verpflichtenden Beschaffung klimafreundlicher Leistungen, da dies die Autonomie der kommunalen Unternehmen einschränken würde. Auch die Einführung verpflichtender ökologischer Kriterien wird abgelehnt, solange entsprechende EU-Regelungen noch in Diskussion sind. Der VKU hebt zudem die Bedeutung der Anpassung an das Sektorenvergaberecht nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervor. Drei besonders ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die Anpassung des Sektorenvergaberechts für die Wasser- und Abwasserwirtschaft, 2) die Ablehnung verpflichtender ökologischer Zusatzkriterien bei der öffentlichen Beschaffung, und 3) die Flexibilisierung und Klarstellung bei der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000098 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Wirtschaftsvereinigung Stahl

„Die Wirtschaftsvereinigung Stahl begrüßt diesen Entwurf und seine Ziele, setzt sich jedoch zusätzlich dafür ein, als zentrale Anforderung die Herkunft aus heimischer Wertschöpfung in Deutschland und der EU zu integrieren.“

Die Wirtschaftsvereinigung Stahl begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabebeschleunigungsgesetz), der die öffentliche Beschaffung vereinfachen, digitalisieren und nachhaltiger gestalten soll. Besonders hervorgehoben wird die Notwendigkeit, dass klimafreundliche Leistungen und Grundstoffe – insbesondere Stahl – vorrangig aus Deutschland, der EU oder EFTA-Staaten stammen und dies verbindlich im Gesetz und in den Vergabeverfahren verankert wird. Die Stellungnahme fordert klare Kriterien für die Klimafreundlichkeit (z.B. durch anerkannte Standards wie den Low Emission Steel Standard, LESS), eine verpflichtende Herkunft aus heimischer Produktion und die Stärkung der Resilienz und Wirtschaftssicherheit durch Local-Content-Vorgaben. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Bedeutung der heimischen Wertschöpfung und strategischer Lieferketten für Wirtschaftssicherheit und Klimaschutz, 2) Die Einführung und Nutzung von Nachhaltigkeitslabels wie LESS zur Klassifizierung von emissionsarmem Stahl, 3) Konkrete Formulierungsvorschläge zur gesetzlichen Verankerung der Herkunfts- und Nachhaltigkeitsanforderungen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 01.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Wirtschaftsvereinigung Stahl

„Klimafreundlich im Sinne des Gesetzes meint die Verwendung von Grundstoffen, die emissionsarm und in Deutschland und der EU produziert sind, sowie durch ein unabhängig geprüftes, klassifizierendes, transformationsanreizendes und international anschlussfähiges Label gekennzeichnet sind.“

Die Wirtschaftsvereinigung Stahl bezieht Stellung zum Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes, das die Vergabe öffentlicher Aufträge effizienter gestalten soll. Sie schlägt vor, die gesetzlichen Vorgaben um klare Definitionen für 'klimafreundliche' Grundstoffe und für die verpflichtende Beschaffung von in Deutschland und der EU hergestellten Produkten zu ergänzen. Klimafreundliche Grundstoffe sollen emissionsarm, in der EU produziert und durch ein unabhängiges, international anerkanntes Label zertifiziert sein. Für Produkte aus der EU und EFTA wird betont, dass diese strategisch relevant sein und zur Einhaltung von Arbeits-, Sozial- und Mitbestimmungsstandards sowie zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit beitragen müssen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die präzise Definition von 'klimafreundlich', 2) die verpflichtende Beschaffung von EU-Produkten aus Gründen der Wirtschaftssicherheit, und 3) die Anforderungen an ein unabhängiges Zertifizierungssystem.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Zentralverband des Deutschen Handwerks

„Das Handwerk sieht zwar weiteren Verbesserungsbedarf, fordert die Bundesregierung aber zugleich auf, an den aus Sicht von Handwerk und Mittelstand substanziellen Verbesserungen gegenüber dem Vergabetransformationspaket festzuhalten.“

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) äußert sich zum Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes, das die Vergabe öffentlicher Aufträge vereinfachen und beschleunigen soll. Der ZDH begrüßt die Bemühungen zur Reduzierung bürokratischer Hürden, insbesondere durch die stärkere Nutzung von Eigenerklärungen und die Beibehaltung des Grundsatzes der Fach- und Teillosvergabe. Kritisch bewertet werden jedoch die geplante Erhöhung der Wertgrenzen für Direktvergaben, die Ausweitung von Inhouse-Vergaben (Vergaben zwischen öffentlichen Stellen ohne Ausschreibung) sowie die vorgesehene Ausweitung funktionaler Leistungsbeschreibungen, da diese Maßnahmen den Wettbewerb einschränken und kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) benachteiligen könnten. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Bedeutung des Primats der Fach- und Teillosvergabe für den Mittelstand, 2) Die Risiken und Transparenzanforderungen bei höheren Wertgrenzen für Direktvergaben, 3) Die Auswirkungen und Grenzen von Inhouse-Vergaben. Der ZDH fordert eine maßvolle Umsetzung der Gesetzesänderungen, um den Wettbewerb und die Beteiligung des Handwerks an öffentlichen Aufträgen zu sichern.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R002265 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 5189667783-94 (Zum Transparenzregister)
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👎 Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB)

„Vor diesem Hintergrund sprechen wir uns aber klar gegen jegliche weitere Aufweichung des Losgrundsatzes nach § 97 Abs. 4 GWB aus. Wie vorstehend erläutert, besteht für eine noch weitreichendere Lockerung auch kein Bedürfnis.“

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) äußert sich zum Referentenentwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes, das die Vergabe öffentlicher Aufträge vereinfachen und beschleunigen soll. Der Verband begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung, insbesondere die zentrale Plattform für Ausschreibungen und die Stärkung von Eigenerklärungen sowie die Reduzierung von Nachweispflichten. Kritisch sieht der ZDB jedoch die geplante weitere Ausnahme vom sogenannten Losgrundsatz (§ 97 Abs. 4 GWB), der vorsieht, dass öffentliche Aufträge in kleinere Lose aufgeteilt werden, um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu erleichtern. Der Verband warnt, dass eine weitere Aufweichung dieses Grundsatzes den Mittelstand schwächen würde. Auch die verpflichtende Berücksichtigung klimafreundlicher Leistungen (§ 113 GWB-E) wird abgelehnt, da die damit verbundenen Nachweispflichten KMU faktisch ausschließen könnten. Die geplante Ausweitung funktionaler Leistungsbeschreibungen (§ 121 GWB) wird ebenfalls kritisch bewertet, da sie mittelständische Unternehmen benachteiligen und zu höheren Kosten sowie Qualitätsrisiken führen könnte. Besonders ausführlich thematisiert wurden: (1) die Bedeutung des Losgrundsatzes für den Mittelstand, (2) die Auswirkungen verpflichtender Nachhaltigkeitsanforderungen auf KMU, und (3) die Risiken funktionaler Leistungsbeschreibungen für Wettbewerb und Qualität.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 22.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👍 Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

„Die vorgesehene Neuausrichtung des Vergaberechts ist aus Sicht des Kfz-Gewerbes ein wichtiger Schritt in Richtung Bürokratieabbau, mehr Praxisnähe und einer fairen Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an öffentlichen Aufträgen“

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bewertet den Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes insgesamt positiv. Das Gesetz zielt darauf ab, die Vergabe öffentlicher Aufträge zu vereinfachen, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Besonders begrüßt werden die Flexibilisierung des sogenannten Losgrundsatzes (dies bedeutet, dass Aufträge in kleinere Lose aufgeteilt werden können, was die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen – KMU – erleichtert), die Anhebung der Wertgrenze für Direktvergaben auf 50.000 Euro netto (dadurch können kleinere Aufträge schneller und mit weniger Bürokratie vergeben werden) und die Einführung digitaler Verfahren. Der ZDK hebt außerdem die Reduzierung bürokratischer Hürden für Bieter hervor, etwa durch die Möglichkeit, Eignungsnachweise zunächst als Eigenerklärung einzureichen. Kritisch sieht der Verband die geplante Streichung der aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln in Nachprüfungsverfahren, da dies den Rechtsschutz für KMU beeinträchtigen könnte. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Stärkung mittelständischer Interessen durch Flexibilisierung des Losgrundsatzes, 2) Der Bürokratieabbau durch vereinfachte Nachweisführung und erhöhte Direktvergabegrenzen, 3) Die Digitalisierung der Vergabeverfahren zur Steigerung von Effizienz und Transparenz.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
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👎 ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.

„Nach einer ersten Prüfung ist aus unserer Sicht die geplante Ausgestaltung des Losaufteilungsgrundsatzes in § 97 Absatz 4 GWB kritisch zu sehen, da hierdurch zentrale Ziele der Bundesregierung, etwa die Beschleunigung und Kostensenkung bei öffentlichen Bauvorhaben, nicht erreicht werden können.“

Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. äußert sich zum Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes, das die Vergabe öffentlicher Aufträge vereinfachen, beschleunigen und digitalisieren soll. Der Verband unterstützt grundsätzlich das Ziel effizienterer Vergabeverfahren, sieht jedoch die konkrete Ausgestaltung des sogenannten Losaufteilungsgrundsatzes (§ 97 Absatz 4 GWB) kritisch. Dieser Grundsatz verpflichtet öffentliche Auftraggeber, Aufträge in kleinere Lose zu teilen, um insbesondere mittelständische Unternehmen zu fördern. Der ZIA kritisiert, dass das Gesetz Gesamtvergaben weiterhin erschwert, die Ausnahmen für das Sondervermögen zu eng gefasst sind, die Mittelstandsförderung nicht zielgenau erfolgt und keine Entlastung der Bauämter stattfindet. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die fehlende Flexibilisierung bei der Gesamtvergabe, die insbesondere serielles und modulares Bauen behindert, 2) die zu engen Ausnahmen für das Sondervermögen, wodurch viele Projekte ausgeschlossen werden, und 3) die mangelnde Entlastung der Bauämter, die durch zusätzliche Bürokratie überfordert werden könnten.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 28.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 18 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern | 27.10.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Grundsätzlich hält die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf am Primat der Fach- und Teillosvergabe fest. Allerdings gibt es auch Stimmen, die das Primat der Fach- und Teillosvergabe grundsätzlich aufweichen wollen, indem „zeitliche Gründe“ generell als Abweichungsmöglichkeit eingeführt und der Grundsatz der Erforderlichkeit gestrichen werden. Damit würde die Gesamtvergabe unabhängig von Mitteln des Sondervermögens künftig die Regel. Eine solche Aushebelung des Primats der Fach- und Teillosvergabe wäre ein eklatanter Verstoß gegen den Koalitionsvertrag. Gesamtvergaben mit überproportionalen Losen oder ÖPP-Modellen würden fast das komplette heimische Baugewerbe sowie das regionale Handwerk systematisch ausschließen.

Lobbyregister-Nr.: R003000 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 65802

bauforumstahl | 03.12.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Interessenvertretung erfolgt mit dem Zweck der Erleichterung der Vergabe von Bauprojekten an KMU’s des Stahlbaus in Deutschland.

Lobbyregister-Nr.: R000946 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 67873

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. | 29.12.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der BDE erachtet die beabsichtigte Streichung der ursprünglich im Entwurf des Vergabetransformationsgesetzes 2024 vorgesehene Zentralnorm zur nachhaltigen Beschaffung (§ 120a GWB-E) für das falsche Signal. Die Norm hätte vielmehr weiter geschärft und nicht gestrichen werden müssen. Es bedarf die systematische Verankerung eines ökologischen Vergabegrundsatzes. Abzulehnen sind beabsichtigte Erleichterungen der Interkommunalen Zusammenarbeit. Auch sollte die geplante Vereinfachung für die Gesamtvergabe entfallen. Daneben sollte der bisherige Wortlaut des § 124 Abs. 1 Ziffer 7 GWB beibehalten und von der beabsichtigten Ergänzung von § 166 Absatz 1 GWB durch die Entscheidung nach Aktenlage abgesehen werden. Weiterhin fehlt Regulatorik für ein verständliches staatliches Recycling-Label.

Lobbyregister-Nr.: R000729 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 69517

Bundesarchitektenkammer e.V. | 12.09.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Eine flächendeckende, undifferenzierte Quasi-Abschaffung der mittelstandsfreundlichen Vergabe lehnen wir mit aller Entschiedenheit ab. Jedenfalls im Bereich Planen und Bauens muss der Losgrundsatz nicht nur beibehalten, sondern vielmehr gestärkt werde. Dies gilt insbesondere, soweit Gesamtvergaben sowohl die Planung als auch das Bauen erfassen. Wir setzen uns daher dafür ein, dass es beim Planen und Bauen beim bewährten Prinzip der losweisen Vergabe bleibt.

Lobbyregister-Nr.: R002429 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 65186

Bundesingenieurkammer | 29.12.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Im Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge soll insbesondere der Grundsatz der losweisen Vergabe gestärkt werden.

Lobbyregister-Nr.: R001466 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 69364

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. | 29.09.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Gesetzesziele, wie Vereinfachung, Beschleunigung, Digitalisierung, unterstützt BDI. Für wirkliche Vereinfachung aber Vereinheitlichung der vergaberechtlichen Anforderungen von Bund, Ländern und Kommunen auf Basis VOB und UVgO, d. h. konkret Verzicht auf die landesrechtlichen Besonderheiten sowie Angleichung von Formularen, Standards und Nachweisen erforderlich. Bei allen vorgesehenen Rechtsänderungen die Grundsätze des Vergaberechts bestmöglich wahren. Nicht immer mehr Bereiche dem Vergaberecht entziehen (z. B. durch Ausweitung öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit bzw. Inhouse-Vergabe oder Einschränkung des effektiven Rechtsschutzes im Oberschwellenbereich).

Lobbyregister-Nr.: R000534 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 65893

Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. | 29.12.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Forderung, im Vergabebeschleunigungsgesetz verbindliche klima- und ressourcenschonende Kriterien für die öffentliche Beschaffung auf Bundesebene zu verankern. Ziel ist die Nutzung der Marktmacht des öffentlichen Sektors, um Innovationen für klimafreundliche und zirkuläre Produkte zu fördern, Investitionen in die Klimaneutralität zu beschleunigen und Unternehmen zu unterstützen, die bereits emissionsarme und ressourcenschonende Produkte anbieten. Das Vorhaben stützt sich auf §13 Klimaschutzgesetz und §45 Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Lobbyregister-Nr.: R001103 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 69387

Germanwatch | 29.12.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Germanwatch fordert, in der Bundesrepublik die öffentliche Beschaffung und Auftragsvergabe mit Blick auf Stahl dahingehend zu reformieren, dass ein substanzieller Teil des klimafreundlicher produzierten Stahls planungssicher von der öffentlichen Hand abgenommen wird und sich der Staat damit an der Marktschaffung für diese Produkte aktiv beteiligt und die Anbieter belohnt, die früh die Investitionsentscheidung in Richtung Transformation gefällt haben.

Lobbyregister-Nr.: R001063 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 70046

Google Germany GmbH | 03.12.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes zielt darauf ab, die öffentliche Beschaffung zu vereinfachen und zu digitalisieren. Allerdings weicht der Kabinettsentwurf vom Referentenentwurf ab, insbesondere durch die Erweiterung von § 128 Abs. 2 GWB um "Belange der Versorgungssicherheit oder der digitalen Souveränität". Diese Erweiterung birgt Risiken, da sie den Begriff der digitalen Souveränität einengt, die Rechtsunsicherheit erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit sowie Innovationen hemmen könnte. Zudem könnte sie unbeabsichtigte Widersprüche zu den noch nicht verfügbaren Cloud Platform Requirements schaffen. Die Erweiterung sollte ersatzlos gestrichen werden.

Lobbyregister-Nr.: R001794 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 67155

HANDWERK BW Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V. | 30.09.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir setzen uns für eine mittelstandsfreundliche Gestaltung des Vergaberechts ein. Zentral hierfür ist die Fach- und Teillosvergabe. Dieser darf nicht weiter aufgeweicht werden.

Lobbyregister-Nr.: R000862 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 66021

Hays | 29.12.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Verbesserung des Vergaberechts; notwendigen agilen Arbeitsmethoden.

Lobbyregister-Nr.: R001171 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 68237

Salzgitter AG (Holding) | 29.12.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Salzgitter AG appelliert an die Politik, die Transformation zu einer klimaneutralen Stahlproduktion aktiv zu unterstützen. Dies ist entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der deutschen Industrie sowie für das Erreichen der nationalen Klimaziele. Kernforderungen sind die Senkung der Energiekosten (insbesondere Reduzierung der Netzentgelte und Wasserstoffkosten), die Förderung der Wasserstoffinfrastruktur, die Etablierung Grüner Leitmärkte (verbindliche Berücksichtigung nicht preislicher Kriterien - Klimafreundlichkeit, Kreislauffähigkeit - und Local-Content Vorgaben im Vergaberecht), die Sicherung der Finanzierung der Transformation und der Schutz vor unfairem internationalen Wettbewerb.

Lobbyregister-Nr.: R002296 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 63044

Salzgitter AG (Holding) | 29.12.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Die Stahlindustrie hat sich auf den Weg Richtung Klimaneutralität begeben. Es stellt sich die Frage, wie ein in der Herstellung teurerer „grüner“ Stahl verlässlich seinen Weg in die Anwendung findet. Es sollte das Interesse des Gesetzgebers sein, mit Hilfe regulatorischer Maßnahmen die Nachfrage nach CO2-reduzierten Stahl zu stärken und damit industrielle Transformationsanstrengungen Richtung Klimaneutralität schneller wirtschaftlich werden zu lassen. Leitmärkte für klimafreundliche Produkte sind ein zentraler Baustein zur Flankierung der Transformationsschritte und stellen ein wichtiges Brückenelement dar, bis sich klimaneutrale Grundstoffe in voller Breite wirtschaftlich am Markt durchgesetzt haben.

Lobbyregister-Nr.: R002296 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 63044

Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e. V. | 28.08.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Gegenstand der Interessenvertretung ist das Vergabebeschleunigungsgesetz. Ziel ist es, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens darauf hinzuwirken, dass die vorgesehenen Anpassungen neben einer Beschleunigung auch Aspekte einer strategischen Weiterentwicklung öffentlicher Vergabeprozesse berücksichtigen. Dabei steht insbesondere die mögliche Aufnahme von wirkungsorientierten, innovationsfördernden und zugangsgerechten Vergabekriterien im Mittelpunkt.

Lobbyregister-Nr.: R001359 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 64499

Vitako Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V. | 03.12.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
VITAKO setzt sich insbesondere für eine Klarstellung und die Auflösung von Rechtsunsicherheiten im Bereich der Rechtsfragen zu „Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit“ im §108 GWB ein. Ziel ist eine gelingende und effiziente Verwaltungsdigitalisierung. Gerade das Prinzip der arbeitsteiligen Organisation innerhalb des föderalen Bundesstaats und eine problemlose Nachnutzung von EfA-Leistungen für die Umsetzung des OZG beruhen auf der Notwendigkeit einer effizienten Vergabe im öffentlichen Sektor. Vor diesem Hintergrund begrüßt VITAKO in einer eigenen Stellungnahme im Großen und Ganzen den vorliegenden Entwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz, insbesondere mit Blick auf geplante Änderungen in §108 GWB und fordert an einigen Stellen Nachbesserung und Präzisierung.

Lobbyregister-Nr.: R001238 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 62565

Westdeutscher Handwerkskammertag e.V. | 03.12.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Wir setzen uns dafür ein, dass das Primat der Fach- und Teillosvergabe erhalten bleibt, um mittelständische Handwerksbetriebe zu schützen und eine mittelstandsfreundliche Vergabe ohne zeitbedingte Ausnahmen sicherzustellen.

Lobbyregister-Nr.: R003316 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 68334

Wirtschaftsforum der SPD e.V. | 03.12.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Es braucht ein Vergaberecht, dass Transformationsprozesse wie etwa die Entwicklung der Circular Economy stützt. Die Umsetzung des Sondervermögens darf nicht am Vergaberecht scheitern.

Lobbyregister-Nr.: R000328 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 67334

WWF Deutschland | 03.12.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Einführung von Klima- und ressourcenschonenden Kriterien im Vergabebeschleunigungsgesetz.

Lobbyregister-Nr.: R001579 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 68483

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:01.10.2025
Erste Beratung:09.10.2025
Drucksache:21/1934 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Wirtschaft und Energie15.10.2025Ergänzung
Ausschuss für Wirtschaft und Energie10.11.2025Anhörung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 10.11.2024 im Ausschuss für Ausschuss für Wirtschaft und Energie statt.

Professor Martin Burgi (Ludwig-Maximilians-Universität München): keine Angabe. 
 
Bernd Düsterdiek (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände): keine Angabe. 
 
Professor Stefan Hertwig (CBH Rechtsanwälte): keine Angabe. 
 
Lars Mörchen (Bundesrechtsanwaltskammer): keine Angabe. 
 
Tim-Oliver Müller (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie): keine Angabe. 
 
Heiko Reese (IG Metall): keine Angabe. 
 
Michael Stamm (Deutscher Gewerkschaftsbund): keine Angabe. 
 
Dina Westphal (Deutsche Bahn): keine Angabe.

Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 10.11.2025 im Ausschuss für Ausschuss für Wirtschaft und Energie statt.

Tim-Oliver Müller (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie): Müller erklärte, dass die geplante Beschleunigung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge der Bauindustrie nicht weit genug gehe. Zwar könne nun vom komplizierten Vergabeverfahren über einzelne Lose abgewichen werden, jedoch dürfe eine Gesamtleistung nur unter bestimmten Bedingungen vergeben werden. Er kritisierte, dass unterschiedliche Beschaffungsregeln je nach Finanzierungsquelle und Projektgröße keinen Sinn ergäben. Am Beispiel des kommunalen Neubaus einer Förderschule zeigte er auf, dass das aktuelle Verfahren zu erheblichen Verzögerungen und Kostensteigerungen führe.

Dina Westphal (Deutsche Bahn): Westphal betonte das praktische Bedürfnis, Lose zusammengefasst vergeben zu können. Sie lobte, dass das Gesetz Ausnahmen von der Losvergabe vorsehe, kritisierte jedoch, dass die engen Anwendungsvoraussetzungen und die Kopplung an das Infrastruktur-Sondervermögen kaum Erleichterungen bei der Vergabe und Umsetzung von Infrastrukturvorhaben bringen würden.

Professor Martin Burgi (Ludwig-Maximilians-Universität München): Burgi lobte den Gesetzentwurf insgesamt, da die beabsichtigte Vereinfachung und Beschleunigung gelinge. Er hob jedoch die Bedeutung des Losverfahrens für mittelständische Betriebe hervor. Die Vergabe großer Projekte als Gesamtleistung könne den Wettbewerb einschränken. Das Losverfahren führe zu mehr Angeboten, Auswahl, Qualität und Preiswettbewerb.

Professor Stefan Hertwig (CBH Rechtsanwälte): Hertwig begrüßte die geplante Beschleunigung und Vereinfachung des Vergaberechts grundsätzlich. Die Neuregelung zur Losvergabe, die eine Gesamtvergabe nur bei bestimmten Infrastrukturvorhaben aus zeitlichen Gründen zulasse, sei jedoch nicht rechtssicher handhabbar und gehe an der Rechtswirklichkeit vorbei. Er empfahl, auf den früheren Entwurf zurückzugehen, der generell „zeitliche“ Gründe für eine Gesamtvergabe zuließ.

Bernd Düsterdiek (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände): Düsterdiek kritisierte, dass die Neuregelung zum Losgrundsatz die Rahmenbedingungen der Vergabepraxis nicht verbessere, sondern einen deutlichen Rückschritt darstelle. Der Entwurf verkompliziere die Vergabe durch einen neuen Ausnahmetatbestand bezogen auf das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“.

Heiko Reese (IG Metall): Reese bezeichnete es als wirtschafts- und gesellschaftspolitisch fahrlässig, Haushaltsmittel nicht zur Sicherung der heimischen Wertschöpfung und Beschäftigung sowie zur Förderung grüner Leitmärkte einzusetzen. Er forderte, öffentliche Aufträge konsequent mit „Local Content“-Regelungen zu verknüpfen, was im Gesetzentwurf fehle.

Michael Stamm (Deutscher Gewerkschaftsbund): Stamm forderte ebenfalls die Nutzung von Local-Content-Vorschriften, da Angebote aus Drittstaaten oft durch dumpingverdächtige Tiefstpreisangebote auffielen. Die geplante Auftragswertgrenze für Direktaufträge von 50.000 Euro sei vergaberechtlich problematisch, haushaltsrechtlich bedenklich und weder mittelstands- noch innovationsfreundlich. Sie sei zudem kaum mit dem europäischen Primärrecht vereinbar.

Lars Mörchen (Bundesrechtsanwaltskammer): Mörchen begrüßte die Zielsetzung des Entwurfs zur Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung des Vergaberechts. Er lehnte jedoch die geplante Rechtswegverkürzung durch den Entfall der aufschiebenden Wirkung in der Beschwerdeinstanz ab, da dies zu einem Verstoß gegen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz führen oder das Verfahren sogar verlangsamen könne.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:380/25
Eingang im Bundesrat:15.08.2025
Erster Durchgang:29.09.2025
Status Bundesrat:Beraten