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Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes

Das Gesetz wurde im Bundestag und im Bundesrat erstmals beraten, der nächste Schritt ist die Beschlussfassung in beiden Parlamenten.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes
Initiator:Bundesministerium des Inneren
Status:In der Ausschussberatung
Letzte Änderung:18.12.2025
Entwurf PDF:Download Entwurf
Drucksache:21/3051 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
🟣 Beteiligungsfrist ca. 2-3 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Zusammenfassung

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Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die umfassende Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (BPolG), das größtenteils noch aus dem Jahr 1994 stammt. Der Entwurf schafft neue, zeitgemäße Befugnisse für die Bundespolizei, insbesondere im Bereich Telekommunikation, Gefahrenabwehr und Datenschutz, und setzt Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie EU-Richtlinien um. Dazu gehören u.a. neue Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung, Nutzung von Cloud-Diensten, Einsatz von Drohnen, Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und eine verpflichtende Einstellungsüberprüfung für Bewerber. Das bisherige Bundespolizeigesetz wird durch eine Neufassung ersetzt.  
Der Entwurf stammt von der Bundesregierung, federführend zuständig ist das Bundesministerium des Innern
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf wird notwendig, weil das bestehende Bundespolizeigesetz veraltet ist und nur punktuell angepasst wurde. Es besteht Anpassungsbedarf aufgrund technischer Entwicklungen (z.B. verschlüsselte Kommunikation, Cloud-Dienste, Drohnen), neuer sicherheitspolitischer Herausforderungen und wegen mehrerer Urteile des Bundesverfassungsgerichts (u.a. zum Bundeskriminalamtgesetz und zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung). Zudem müssen die EU-Richtlinien 2016/680 (Datenschutz im Polizeibereich) und 2023/977 (Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden) umgesetzt werden. 
 
Kosten:  
Für die Bundesverwaltung entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 185 Millionen Euro und ein einmaliger Aufwand von rund 18 Millionen Euro. Bei den Ländern entsteht ein jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 187.000 Euro. Für die Kommunen fällt kein Erfüllungsaufwand an.  
Für Bürgerinnen und Bürger, die sich bei der Bundespolizei bewerben (ca. 4.800 pro Jahr), entsteht ein geringer zeitlicher Mehraufwand (insgesamt ca. 1.000 Stunden jährlich).  
Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand, da etwaige Kosten (z.B. für Telekommunikationsunternehmen oder Flughafenbetreiber) von der Bundespolizei erstattet werden.  
Gerichten entsteht ein Mehraufwand durch zusätzliche richterliche Anordnungen und Entscheidungen, geschätzt auf ca. 13.170 Euro jährlich.  
Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
- Der Entwurf sieht keine Befristung vor, aber eine umfassende Evaluierung spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten. 
- Es gibt keine Alternativen zum Gesetzentwurf. 
- Der Entwurf ist mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar. 
- Die neuen Regelungen sollen die öffentliche Sicherheit verbessern und die Rechte der Betroffenen stärken. 
- Der Entwurf ist nicht ausdrücklich als eilbedürftig gekennzeichnet. 
- Gleichstellungspolitische und demografierelevante Auswirkungen werden nicht erwartet. 
- Der Gesetzentwurf trägt zur Verwaltungsvereinfachung bei, etwa durch den Wegfall bestimmter Verwaltungsverfahren. 
- Die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates und die Stellungnahme des Bundesrates liegen vor. 
 
Maßnahmen:  
Hier ist eine stichpunktartige Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (BPolG): 
 
- Erweiterung der Aufgaben und Befugnisse der Bundespolizei, insbesondere im Bereich der Gefahrenabwehr und Prävention. 
- Einführung neuer polizeilicher Mittel, darunter: 
- Erhebung von Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten zur Gefahrenabwehr und Verhütung von Straftaten, auch im Ausland und bei internationalen Einsätzen. 
- Einsatz von Drohnen (mobile Sensorträger) für Bild-, Ton- und Videoaufnahmen, insbesondere bei Großlagen, Bahnhöfen, Flughäfen und Schutzobjekten. 
- Einsatz technischer Mittel zur Detektion und Abwehr von Drohnen und anderen unbemannten Fahrzeugsystemen. 
- Einführung der präventiven Telekommunikationsüberwachung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Überwachung verschlüsselter Kommunikation). 
- Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten (z.B. mittels „stiller SMS“ und IMSI-Catcher). 
- Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen unter strengen Voraussetzungen. 
- Neue Möglichkeiten zur Durchsetzung von Waffenverbotszonen, einschließlich anlassloser und stichprobenartiger Kontrollen an Bahnhöfen und in Zügen. 
- Einführung von Aufenthaltsverboten zur Verhinderung von Straftaten an bestimmten Orten (z.B. bei Fußballspielen, Flughäfen, Bahnhöfen). 
- Ausweitung der Möglichkeiten zur Meldeauflage, insbesondere zur Verhinderung von Ausreisen gewaltbereiter oder extremistischer Personen. 
- Erweiterung der Befugnisse zur Sicherstellung und Einziehung von Vermögenswerten, auch von Buchgeld, zur Verhinderung von Straftaten (z.B. Schleusungskriminalität). 
- Einführung einer DNA-Referenzdatenbank zur Erkennung und Vermeidung von DNA-Trugspuren bei Ermittlungen. 
- Neue und erweiterte Regelungen zur Erhebung, Weiterverarbeitung, Speicherung, Übermittlung und Löschung personenbezogener Daten, insbesondere: 
- Umsetzung des Grundsatzes der hypothetischen Datenneuerhebung (Daten dürfen zu anderen Zwecken verwendet werden, wenn sie hypothetisch auch zu diesem Zweck hätten erhoben werden dürfen). 
- Kennzeichnungspflicht für personenbezogene Daten nach Erhebungsart, Zweck und Rechtsgrundlage. 
- Ausweitung der Benachrichtigungs- und Protokollierungspflichten bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen. 
- Einführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung für Bewerberinnen und Bewerber bei der Bundespolizei zur Verhinderung von Extremismus. 
- Erweiterte Unterstützungspflichten für Betreiber von Flughäfen, Bahnhöfen und Verkehrsunternehmen, u.a. bei der Bereitstellung von Räumlichkeiten, Infrastruktur und Meldung sicherheitsrelevanter Ereignisse. 
- Einführung der offenen Video- und Tonüberwachung in Gewahrsamsräumen zum Schutz von Festgehaltenen und Polizeibeamten. 
- Anpassung und Erweiterung der Regelungen zur Freiheitsentziehung, insbesondere zur Durchsetzung von Aufenthaltsverboten und Ausreiseuntersagungen. 
- Erweiterte Befugnisse zur Erhebung und Übermittlung von Fluggastdaten (API-Daten) für alle schengenübergreifenden Flüge. 
- Umsetzung und Anpassung an aktuelle Urteile des Bundesverfassungsgerichts und EU-Richtlinien, insbesondere im Bereich Datenschutz und Zweckbindung. 
- Einführung von Berichtspflichten und Evaluierung der neuen Regelungen, insbesondere zur Nutzung eingriffsintensiver Befugnisse und zur Unterbringungssituation der Bundespolizei. 
 
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Bundespolizei an neue sicherheitspolitische Herausforderungen und technische Entwicklungen anzupassen, die Zusammenarbeit mit anderen Behörden zu verbessern und den Datenschutz zu stärken. 
 
Stellungnahmen:  
Hier ist eine Zusammenfassung der wesentlichen Punkte aus der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes, insbesondere zur Kosteneinschätzung der Bundesregierung: 
 
Der Gesetzentwurf strukturiert das Bundespolizeigesetz neu und erweitert die Befugnisse der Bundespolizei, etwa bei der Gefahrenabwehr, der Nutzung neuer technischer Mittel (z.B. Drohnen, Telekommunikationsüberwachung, Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkgeräten) und der Einführung von Meldeauflagen und Aufenthaltsverboten. Auch eine Sicherheitsüberprüfung für Bewerber bei der Bundespolizei wird eingeführt. 
 
Kosteneinschätzung: 
- Für Bürgerinnen und Bürger entsteht ein jährlicher Zeitaufwand von etwa 1.000 Stunden (25.000 Euro), vor allem durch die neue Einstellungsüberprüfung für Bewerber bei der Bundespolizei. 
- Für die Wirtschaft sind die Auswirkungen geringfügig. Kosten, die durch die Überwachung der Telekommunikation oder die Übermittlung von Fluggastdaten entstehen, können den Unternehmen erstattet werden oder sind bereits durch bestehende Systeme abgedeckt. 
- Für die Verwaltung (Bund) schätzt das Ressort einen jährlichen Erfüllungsaufwand von rund 185 Millionen Euro und einen einmaligen Aufwand von rund 18 Millionen Euro. Bei den Ländern entsteht ein jährlicher Aufwand von rund 190.000 Euro. 
- Die größten Kostenfaktoren beim Bund sind: Personalaufwand und Technik für Waffenverbotszonen, Beschaffung und Betrieb von Drohnen und Drohnenabwehrsystemen, Ausstattung von Gewahrsamsräumen mit Videotechnik, Personalschulungen für neue Datenschutzanforderungen, sowie laufende Kosten für die Pflege von Datenbanken und Protokollierung. 
- Für Gerichte entsteht ein jährlicher Mehraufwand von rund 13.000 Euro, vor allem durch neue richterliche Anordnungserfordernisse und Entscheidungen über die Verwertung oder Löschung von Erkenntnissen aus verdeckten Überwachungsmaßnahmen. 
 
Bewertung durch den NKR: 
- Die Darstellung der Regelungsfolgen durch das Ressort ist nachvollziehbar und methodengerecht. 
- Der NKR erhebt keine Einwände gegen die Kostenschätzungen und die Methodik. 
- Die Möglichkeiten zum digitalen Vollzug wurden geprüft und ein Digitalcheck wurde mit nachvollziehbarem Ergebnis durchgeführt. 
- Die Evaluierung des Gesetzes ist fünf Jahre nach Inkrafttreten vorgesehen, insbesondere hinsichtlich der Unterbringungssituation der Bundespolizei und der Effektivität der neuen Befugnisse. 
- Der NKR sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass das Vorhaben über eine 1:1-Umsetzung von EU-Recht hinausgeht. 
- Das Ressort hat den Nutzen des Vorhabens nicht explizit dargestellt. 
 
Zusammenfassend bestätigt der NKR die Nachvollziehbarkeit der Kosteneinschätzung der Bundesregierung und sieht keine methodischen Mängel. Die finanziellen Auswirkungen auf Bürger, Wirtschaft und Verwaltung sind transparent dargestellt. Der NKR fordert keine Änderungen und erkennt die Digitaltauglichkeit des Gesetzesvorhabens an.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:01.08.2025
Datum Kabinettsbeschluss:08.10.2025
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
Mehrere Absender weisen explizit auf die sehr kurze Frist zur Stellungnahme hin. Amnesty International Deutschland e.V. spricht von einer „knapp bemessenen Frist der Anfrage“ und schränkt daher den Umfang der eigenen Stellungnahme ein. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) erwähnt einen „kurzen Zeitrahmen“, der nur eine eingeschränkte Bearbeitung ermöglicht. Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) hebt eine „äußerst kurze Stellungnahmefrist“ hervor, die eine umfassende Bewertung unmöglich macht. Konkrete Datumsangaben zum Beginn oder Ende der Beteiligungsphase werden von diesen Absendern nicht gemacht. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) nennt als Eingangsdatum der Aufforderung den 25.07.2025, die übrigen Absender machen hierzu keine Angaben. Insgesamt lässt sich aus den Angaben der Absender ein Beteiligungszeitraum von etwa zwei bis drei Wochen ableiten.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes ist sehr heterogen und von den jeweiligen Interessenlagen der Absender geprägt. Menschenrechts- und Anwaltsorganisationen äußern deutliche verfassungsrechtliche und grundrechtliche Bedenken, insbesondere hinsichtlich Überwachungsbefugnissen, Diskriminierungsrisiken und mangelndem Rechtsschutz. Polizeigewerkschaften und Berufsverbände begrüßen die Modernisierung grundsätzlich, kritisieren aber fehlende technische und personelle Ausstattung sowie aus ihrer Sicht zu restriktive oder unklare Regelungen. Verkehrsunternehmen und Infrastrukturbetreiber unterstützen die Stärkung der Bundespolizei, fordern aber praktikable, klar definierte und wirtschaftlich tragbare Unterstützungspflichten. Insgesamt wird der Entwurf als notwendiger Schritt zur Anpassung an aktuelle Herausforderungen gesehen, aber in vielen Punkten als unausgewogen, unklar oder nicht praxistauglich bewertet.

Meinungen im Detail
1. Grund- und Menschenrechte, Diskriminierung, Verfassungsfragen
Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International sowie Anwaltsverbände (DAV, BRAK) kritisieren scharf die Ausweitung anlassloser Kontrollbefugnisse, das Risiko von Racial Profiling und die Einführung bzw. Ausweitung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Sie sehen erhebliche menschenrechtliche und verfassungsrechtliche Risiken, insbesondere wegen unklarer Eingriffsvoraussetzungen, fehlender Schutzmechanismen für marginalisierte Gruppen und unzureichendem Rechtsschutz bei Freiheitsentziehungen. Amnesty fordert die Abschaffung anlassloser Kontrollen und spezifische Schutzregelungen für besonders vulnerable Gruppen. Der DAV sieht gravierende verfassungsrechtliche Bedenken, u.a. wegen mangelnder Normenklarheit und unzureichendem Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Die BRAK betont die Gefährdung des anwaltlichen Mandatsgeheimnisses durch neue Überwachungs- und Datenerhebungsbefugnisse. Auch der Flughafenverband ADV äußert verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Ausweitung und Unbestimmtheit der Unterstützungsverpflichtungen.

2. Technische und organisatorische Ausstattung, Modernisierung
Polizeigewerkschaften (GdP, DPolG, BDK) und der BDZ begrüßen die Modernisierung und fordern eine bessere technische und personelle Ausstattung der Bundespolizei. Sie kritisieren, dass der Entwurf wichtige Instrumente wie Online-Durchsuchung, umfassende technische Mittel (z.B. Lauschangriff), KI-Nutzung und Zeugenschutz nicht ausreichend berücksichtigt. Der BDZ fordert zudem vergleichbare Befugnisse zur Drohnenabwehr für den Zoll. Die DPolG sieht die Gesetzesstruktur als zu komplex und wenig praxistauglich, mit zu starkem Fokus auf Datenschutz statt auf effektive Gefahrenabwehr. Der BDK hebt die Notwendigkeit technischer Modernisierung (Bodycams, Drohnen, Kennzeichnungspflicht) und regelmäßiger Sicherheitsüberprüfungen hervor.

3. Zuständigkeiten, Kooperation und Praxisbezug
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen betonen die Notwendigkeit klarer Zuständigkeitsregelungen zwischen Bundes- und Landespolizei, insbesondere im Bahnbereich, um einen Flickenteppich bei der Kriminalitätsbekämpfung zu vermeiden. Die Gewerkschaft der Polizei fordert eine Ausweitung des grenznahen Zuständigkeitsbereichs und klare Regelungen für neue Befugnisse. Verkehrsunternehmen und Betreiber (VDV, DB, ADV) fordern präzise, rechtssichere und praktikable Vorgaben zu Melde- und Unterstützungspflichten, eine faire und unbürokratische Kostenerstattung und die Begrenzung der Pflichten auf das Zumutbare. Die DB und der ADV kritisieren unklare oder ausufernde neue Pflichten und fordern klare gesetzliche Definitionen und praktikable Abrechnungsmodelle.

4. Datenschutz, Transparenz und Kontrolle
Anwaltsverbände (BRAK, DAV) und Amnesty International kritisieren die neuen Überwachungs- und Datenerhebungsbefugnisse als zu weitgehend und fordern stärkeren Schutz des Mandatsgeheimnisses, des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und spezifische Schutzmechanismen für Betroffene. Die BRAK begrüßt zwar neue Dokumentations- und Benachrichtigungspflichten, sieht aber Risiken für das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant. Amnesty fordert eine Kennzeichnungspflicht für Polizeikräfte und Schutzregelungen bei polizeilichen Maßnahmen.

5. Wirtschaftliche und organisatorische Auswirkungen
Verkehrsunternehmen und Betreiber (DB, VDV, ADV) betonen die Notwendigkeit wirtschaftlich tragbarer und klar definierter Unterstützungspflichten, fordern faire Kostenerstattung und warnen vor einer Überlastung durch unklare oder ausufernde neue Pflichten. Die ADV hebt die Bedeutung partnerschaftlicher Entwicklung technischer Schnittstellen und angemessener Umsetzungsfristen hervor.

6. Weitere Einzelaspekte
Die DPolG kritisiert das aus ihrer Sicht im Gesetz mitschwingende Misstrauen gegenüber Polizeibediensteten, insbesondere im Umgang mit Minderheiten und vulnerablen Gruppen. Der BDK fordert klarere Regelungen zum Zeugenschutz und Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Betreibern von Bahnhöfen und Flughäfen. Die GdP fordert eine bessere materielle Ausstattung und eine Ausweitung des grenznahen Zuständigkeitsbereichs. Der BDZ fordert eine gesetzliche Grundlage zur Drohnenabwehr für den Zoll.

Insgesamt zeigt sich ein breites Meinungsspektrum: Menschenrechts- und Anwaltsverbände sehen gravierende grund- und menschenrechtliche Risiken und fordern Nachbesserungen, Polizeigewerkschaften und Berufsverbände fordern mehr technische und personelle Ressourcen sowie praxistaugliche Regelungen, während Verkehrsunternehmen und Betreiber praktikable, wirtschaftlich tragfähige und klar definierte Unterstützungspflichten einfordern.

👎 Amnesty International Deutschland e.V.

„Es besteht die Gefahr einer schleichenden Normalisierung schwerwiegender Grundrechtseingriffe. Gleichzeitig bleiben Forderungen von betroffenen Communities und aus der Zivilgesellschaft nach einer sicheren Gesellschaft, die dem Schutz und dem Wohlergehen aller dient, unbeachtet.“

Amnesty International bewertet den Referentenentwurf zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes kritisch und hebt zahlreiche menschenrechtliche Bedenken hervor. Die Organisation kritisiert insbesondere die Beibehaltung und Ausweitung anlassloser Kontrollbefugnisse, die als Einfallstor für sogenanntes 'Racial Profiling' (diskriminierende Polizeikontrollen aufgrund äußerlicher Merkmale wie Hautfarbe oder Herkunft) gelten. Amnesty fordert, dass solche Kontrollen abgeschafft werden und stattdessen nur auf objektiven Verdachtsmomenten beruhen dürfen. Weiterhin werden die weitreichenden Anordnungsbefugnisse für Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote als problematisch angesehen, da sie nicht ausreichend bestimmt und verhältnismäßig seien. Auch der Einsatz mobiler Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte (z.B. Bodycams) wird kritisch gesehen, solange keine Pflicht zur Aufzeichnung bei Zwangsanwendung besteht und keine ausreichenden Schutzmechanismen für Betroffene implementiert sind. Die Ausweitung präventiver Überwachungsmaßnahmen, insbesondere gegenüber Kontaktpersonen, sowie die Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ, also das heimliche Ausspähen von Kommunikation mittels Schadsoftware) werden als besonders eingriffsintensiv und risikobehaftet bewertet. Amnesty empfiehlt, auf die Quellen-TKÜ ganz zu verzichten. Weitere Kritikpunkte betreffen die anlasslose Übermittlung von Fluggastdaten, die fehlende Begrenzung des polizeilichen Unterbringungsgewahrsams, den Wegfall der Errichtungsanordnung für automatisierte Datenverarbeitung und das Fehlen einer Kennzeichnungspflicht für Polizeikräfte. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1. Die menschenrechtlichen Risiken und Diskriminierungsgefahren durch anlasslose Kontrollen und Racial Profiling, 2. Die technischen und grundrechtlichen Gefahren der Quellen-TKÜ, 3. Die Notwendigkeit spezifischer Schutzregelungen für marginalisierte Gruppen (z.B. trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen sowie Minderjährige) im Kontext von Gewahrsam und Polizeimaßnahmen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 14.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 BDZ – Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

„Die dargestellte Vorgehensweise erscheint selbst im optimalen Fall der Umsetzung der bisherigen rechtlichen Lösungsansätze völlig ungeeignet, um im Bereich des Zolls kurzfristig Drohnen zu bekämpfen, mit denen sie z.B. durch die Organisierte Kriminalität ausgespäht wird.“

Die Stellungnahme der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) bezieht sich auf den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes, insbesondere auf die geplante Einführung von Befugnissen zur Detektion und Abwehr von Drohnen für die Bundespolizei (§ 39 BPolG-E). Der BDZ begrüßt diese Erweiterung für die Bundespolizei, weist jedoch darauf hin, dass auch die Zollverwaltung zunehmend von Drohnenüberflügen betroffen ist, insbesondere im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität und Ausspähung. Der BDZ fordert daher, vergleichbare Befugnisse und eine entsprechende technische Ausstattung auch für den Zoll zu schaffen, um effektiv auf Drohnenbedrohungen reagieren zu können. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die aktuelle Gefährdungslage und Beispiele aus der Praxis beim Zoll, 2) die rechtliche Situation und bestehende Lücken bei den Befugnissen zur Drohnenabwehr, 3) die Forderung nach einer eigenen gesetzlichen Grundlage und moderner Ausrüstung für den Zoll.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 08.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V., Verband Bundespolizei/Zoll

„Vor diesem Hintergrund begrüßt der BDK Verband Bundespolizei/Zoll ausdrücklich das Bestreben, mit diesem Gesetzesentwurf die rechtlichen Grundlagen an die Herausforderungen unserer Zeit anzupassen. Dabei wird insbesondere die Notwendigkeit gesehen, flexible und zugleich rechtssichere Instrumente zu schaffen, die es der Bundespolizei ermöglichen, effektiv und zielgerichtet auf neue Gefahrenlagen zu reagieren.“

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK), Verband Bundespolizei/Zoll, bewertet den Gesetzentwurf zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes grundsätzlich als wichtigen und notwendigen Schritt zur Modernisierung der Bundespolizei. Der Verband begrüßt die Anpassung an aktuelle Herausforderungen, insbesondere die Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und der EU-Richtlinie 2016/680. Kritisiert wird jedoch, dass die Erweiterung der repressiven Befugnisse der Bundespolizei im Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die unzureichende Abgrenzung und Definition der Zuständigkeiten zwischen Bundes- und Landespolizei, insbesondere im Bahnbereich, was zu praktischen Problemen und einem Flickenteppich bei der Kriminalitätsbekämpfung führt; 2) Die Notwendigkeit, die Befugnisse und Zuständigkeiten der Bundespolizei an moderne Verkehrs- und Sicherheitslagen anzupassen, etwa durch Ausweitung des Grenzraums und Anpassung an den liberalisierten Bahnverkehr; 3) Die Bedeutung technischer und organisatorischer Modernisierung, wie der Einsatz neuer Technologien (z.B. Bodycams, Drohnen), die Einführung einer Kennzeichnungspflicht zur Stärkung des Vertrauens sowie die regelmäßige Sicherheitsüberprüfung für alle Beschäftigten. Der Verband fordert zudem eine klarere Regelung zum Zeugenschutz und eine Sanktionsmöglichkeit gegenüber Betreibern von Bahnhöfen und Flughäfen, die ihre Infrastruktur nicht ordnungsgemäß bereitstellen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 10.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Bundesrechtsanwaltskammer

„Insgesamt begrüßt die Bundesrechtsanwaltskammer, dass durch manche der vorgeschlagenen Änderungen größere Rechtssicherheit hergestellt und der Rechtsschutz erleichtert wird. Die Anpassungen an veränderte Realitäten, gerade im weiter voranschreitenden Digitalisierungszeitalter, erscheinen grundsätzlich zeitgemäß und notwendig.“

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) äußert sich zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (BPolG). Sie begrüßt grundsätzlich die Bemühungen um mehr Rechtssicherheit und Anpassungen an die Digitalisierung, hebt aber auch zahlreiche kritische Punkte hervor. Besonders positiv bewertet werden die neuen Legaldefinitionen von Gefahrbegriffen, die Einführung von Dokumentations- und Benachrichtigungspflichten sowie der Schutz der anwaltlichen Verschwiegenheit. Kritisch sieht die BRAK jedoch Regelungen, die die anwaltliche Kommunikation und das Mandatsgeheimnis gefährden könnten, etwa durch Datenerhebungen, Durchsuchungen oder Bild- und Tonaufzeichnungen. Auch das Aufenthaltsverbot und die Sicherstellung anwaltlich verwalteter Gelder werden als problematisch angesehen, da sie das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant beeinträchtigen können. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Legaldefinitionen der Gefahrbegriffe und ihre Bedeutung für die Rechtssicherheit, 2) die Risiken für das Mandatsgeheimnis durch neue Überwachungs- und Datenerhebungsbefugnisse, 3) die Auswirkungen des Aufenthaltsverbots und der Sicherstellung auf die anwaltliche Tätigkeit.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 01.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Deutsche Bahn AG

„Die DB begrüßt das mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Ziel, die Bundespolizei zu stärken und das bestehende Bundespolizeigesetz an die technische Entwicklung sowie an die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen und Gefahrenlagen anzupassen, sieht jedoch bei einzelnen neuen Regelungen erheblichen Konkretisierungs- und Anpassungsbedarf.“

Die Deutsche Bahn AG (DB) begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (BPolG), die Bundespolizei (BPOL) zu stärken und das Gesetz an aktuelle technische und sicherheitspolitische Entwicklungen anzupassen. Die DB betont die enge Partnerschaft mit der BPOL an Bahnhöfen und unterstützt die Fortführung der bisherigen Regelungen, insbesondere die Selbstkostenerstattung für bereitgestellte Flächen und Einrichtungen. Sie äußert jedoch erhebliche Bedenken und Änderungswünsche zu mehreren neuen oder erweiterten Unterstützungspflichten, etwa zur Übermittlung von Fahrplandaten an Dritte, zur Ausgestaltung der Meldepflichten bei Ereignissen und zur unklaren Definition technischer Anforderungen (z.B. Stand der Technik bei Kommunikationssystemen und Videoüberwachung). Die DB fordert klarere gesetzliche Definitionen, eine Begrenzung der Pflichten auf das Zumutbare und die Beibehaltung bewährter, pauschaler Abrechnungsmodelle. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die neuen Melde- und Unterstützungspflichten, insbesondere die Meldepflicht bei Ereignissen und die Übermittlung von Fahrplandaten, 2) Die Anforderungen an die Bereitstellung und Ausstattung von Einrichtungen und Betriebsgeländen für die BPOL, 3) Die Regelungen zur Selbstkostenerstattung und deren praktische Ausgestaltung.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 08.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R001662 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 Deutscher Anwaltverein

„Angesichts der äußerst kurzen Stellungnahmefrist kann eine umfassende Bewertung des Referentenentwurfs nicht erfolgen. Die Stellungnahme beschränkt sich auf eine Prüfung der geplanten Regelungen zur (Quellen-) Telekommunikationsüberwachung, zu Aufenthaltsverboten, zum Gewahrsam, zum Berufsgeheimnisträgerschutz sowie zum Einsatz von sog. Vertrauensleuten und Verdeckten Ermittlern. Bei mehreren Regelungen bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere hinsichtlich der Normenklarheit und des Grundrechtsschutzes.“

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) äußert sich kritisch zum Referentenentwurf zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes. Die Stellungnahme konzentriert sich auf die geplanten Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung (inklusive Quellen-Telekommunikationsüberwachung, also das heimliche Auslesen von Kommunikationsdaten direkt auf Endgeräten), Aufenthaltsverboten, Gewahrsam, Berufsgeheimnisträgerschutz sowie dem Einsatz von Vertrauensleuten und verdeckten Ermittlern. Der DAV sieht erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere wegen unklarer Eingriffsvoraussetzungen, unzureichendem Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und fehlender Normenklarheit. Besonders ausführlich werden (1) die Regelungen zur Telekommunikationsüberwachung und deren Vereinbarkeit mit Grundrechten, (2) die Ausweitung der polizeilichen Befugnisse beim Aufenthaltsverbot und Gewahrsam, insbesondere ohne ausreichenden Rechtsschutz für Betroffene, und (3) der Schutz von Berufsgeheimnisträgern sowie die Anforderungen an den Einsatz von Vertrauenspersonen behandelt. Der DAV fordert unter anderem klarere gesetzliche Vorgaben, einen effektiven Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und zwingenden anwaltlichen Beistand bei polizeilichen Freiheitsentziehungen.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 01.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R000952 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 87980341522-66 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👎 DPolG Bundespolizeigewerkschaft

„Das BPOLG ist von einem Werkzeugkasten zu einem rechtstheoretischen Wortmonstrum degeneriert.“

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft nimmt umfassend Stellung zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes (BPOLG). Sie kritisiert insbesondere das Verfahren der Gesetzgebung, das durch zu kurze Fristen und mangelnde Berücksichtigung früherer Stellungnahmen gekennzeichnet sei. Inhaltlich sieht die DPolG den Entwurf als zu komplex und wenig praxistauglich, da er sich zu sehr auf rechtstheoretische Aspekte und Datenschutzvorgaben konzentriere, statt auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung. Es fehlen aus Sicht der Gewerkschaft wichtige Instrumente wie Online-Durchsuchung, umfassende technische Mittel (z.B. Lauschangriff), Regelungen zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI), ein eigener Zeugenschutz für die Bundespolizei sowie Zwangsgelder zur Durchsetzung von Maßnahmen. Die DPolG kritisiert zudem das aus ihrer Sicht im Gesetz und der Begründung mitschwingende Misstrauen gegenüber den Polizistinnen und Polizisten, insbesondere im Umgang mit Minderheiten und vulnerablen Gruppen. Positiv bewertet werden einzelne neue Regelungen, etwa zur Forschung, zur Ausweitung des Grenzgebietes an Seegrenzen, zur Nutzung von Dashcams und Bodycams sowie zur Streichung der Kennzeichnungspflicht. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1. Die fehlende technische und digitale Ausstattung der Bundespolizei und die mangelnde Berücksichtigung moderner Ermittlungsinstrumente, 2. Die ausufernde und teils redundante Gesetzesstruktur, insbesondere im Bereich Datenschutz und Formvorschriften, 3. Das Misstrauen gegenüber den Polizeibediensteten, das sich in speziellen Regelungen und Begründungen widerspiegele.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 05.08.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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🤷‍♀️ Flughafenverband ADV

„Der Flughafenverband ADV begrüßt die Beibehaltung des Prinzips der Selbstkostenerstattung für die Unterstützungsverpflichtungen der Flughafenbetreiber. Allerdings sollten hierzu auch künftig Pauschalen vereinbart werden können. Verfassungsrechtlich bedenklich ist jedoch die unbestimmte Ausweitung der Unterstützungsverpflichtungen, durch den eine unangemessene Belastung der Flughafenbetreiber entstehen kann.“

Der Flughafenverband ADV bewertet den Entwurf zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes grundsätzlich als wichtige Grundlage zur Anpassung der Aufgaben und Arbeitsweise der Bundespolizei an aktuelle Anforderungen. Besonders begrüßt wird die Beibehaltung des Prinzips der Selbstkostenerstattung für Unterstützungsleistungen der Flughafenbetreiber, das eine faire Kostenverteilung sicherstellt. Kritisch sieht der Verband jedoch die unklare und potenziell ausufernde Ausweitung der Unterstützungsverpflichtungen, die zu einer unangemessenen Belastung der Flughafenbetreiber führen könnte. ADV fordert, dass die Zumutbarkeit als Kriterium für zusätzliche Leistungen erhalten bleibt und die Verantwortlichkeiten bei der Passagierlenkung verursachergerecht geregelt werden. Außerdem wird hervorgehoben, dass die neuen Regelungen zu Datenschnittstellen und zur Prävention neuartiger Bedrohungen wie Drohnen positiv bewertet werden, allerdings mit dem Hinweis auf notwendige Umsetzungsfristen und partnerschaftliche Entwicklung technischer Schnittstellen. Besonders ausführlich thematisiert wurden: 1) Die Ausweitung und Unbestimmtheit der Unterstützungsverpflichtungen und deren verfassungsrechtliche Bedenken, 2) Die wirtschaftlichen Auswirkungen und die Forderung nach fairer Kostenerstattung, 3) Die Regelungen zur Passagierlenkung und die Notwendigkeit verursachergerechter Sanktionen.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 31.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Gewerkschaft der Polizei – Bezirk Bundespolizei | Zoll

„Der Referentenentwurf stellt einen Schritt in Richtung eines funktionierenden, zeitgemäß organisierten und effektiven Grenzschutzes dar. Es ist ausdrücklich begrüßenswert, dass die Bundespolizei im Bereich der Gefahrenabwehr für die Erfüllung ihrer Kernaufgaben einige notwendige neue Befugnisse erhält.“

Die Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei | Zoll, begrüßt grundsätzlich den Referentenentwurf zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (BPolGModG) und sieht darin einen wichtigen Schritt hin zu einem zeitgemäßen und effektiven Grenzschutz. Besonders positiv bewertet werden die neuen Befugnisse zur Online-Durchsuchung, Wohnungsüberwachung, Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ), Befragungen und Kontrollen in Waffenverbotszonen. Die Stellungnahme betont jedoch, dass die geplanten Aufgaben nur mit einem erheblichen Personal- und Sachmittelaufwuchs zu bewältigen sind, was im Gesetzentwurf aus Sicht der GdP unzureichend berücksichtigt wird. Kritisch angemerkt wird das Fehlen von Regelungen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Schengenraum, zur Anpassung der Bundespolizeigebührenverordnung (BMIBGebV) und zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) für Gesichtserkennung. Die GdP fordert zudem eine Ausweitung des grenznahen Zuständigkeitsbereichs von 30 auf 50 km an Landgrenzen und eine bessere materielle Ausstattung der Bundespolizei. Besonders ausführlich behandelt werden die Themen Personal- und Sachmittelausstattung, die Notwendigkeit klarer Regelungen für neue Befugnisse (z.B. bei Auslandseinsätzen und Identitätsfeststellungen) sowie die praktische Umsetzbarkeit und Evaluierung der Gesetzesänderungen.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 23.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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👍 Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V.

„Die Bundespolizei verfügt über tiefgehendes Bahnverständnis und ist aufgrund sachlicher und räumlicher Nähe in der Lage, im Rahmen der Todesfallermittlungen schnell am Ort eines Ereignisses sein zu können. Dies würde zu einer erheblichen Reduktion der Eingreifzeiten für die mit der Aufklärung betrauten Personen führen.“

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt grundsätzlich die geplante Modernisierung des Bundespolizeigesetzes (BPolG), da eine starke und handlungsfähige Bundespolizei als zentral für die Sicherheit im Personen- und Güterverkehr auf der Schiene angesehen wird. Die Stellungnahme legt Wert auf eine präzise und rechtssichere Ausgestaltung der neuen Regelungen, insbesondere bei den Zuständigkeiten der Bundespolizei, den Melde- und Unterstützungspflichten der Eisenbahnunternehmen sowie der Kostenübernahme für bereitgestellte Einrichtungen. Der VDV fordert u.a. klarere Formulierungen zur räumlichen Zuständigkeit der Bundespolizei, eine Gleichstellung der Sicherheit im Eisenbahnverkehr mit der des Luftverkehrs, eine praxistaugliche und möglichst unbürokratische Datenübermittlung, rechtssichere und angemessene Anforderungen an die Bereitstellung von Einrichtungen für die Bundespolizei sowie eine unbürokratische und vollständige Kostenerstattung. Besonders ausführlich werden folgende drei Aspekte behandelt: 1) die Präzisierung der Melde- und Unterstützungspflichten der Eisenbahnunternehmen, 2) die Anforderungen und Kostenregelungen für die Bereitstellung von Einrichtungen für die Bundespolizei, und 3) die Notwendigkeit, die Bundespolizei stärker in Todesfallermittlungen im Bahnbereich einzubinden, um Sperrzeiten zu reduzieren. Fachbegriffe wie EIU (Eisenbahninfrastrukturunternehmen), EVU (Eisenbahnverkehrsunternehmen), BEU (Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung) und EBA (Eisenbahn-Bundesamt) werden erläutert.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 07.08.2025
Lobbyregister-Nr.: R001242 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

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Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:03.12.2025
Erste Beratung:18.12.2025
Drucksache:21/3051 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

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AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Innenausschuss14.01.2026Tagesordnung
Innenausschuss26.01.2026Anhörung
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:557/25
Eingang im Bundesrat:10.10.2025
Erster Durchgang:21.11.2025
Status Bundesrat:Beraten