Zum Inhalt springen

Gesetz zur Abschaffung der Gasspeicherumlage

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen.
Basics
Offizieller Titel:Viertes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Initiator:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:27.11.2025
Drucksache:21/1496 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/2597 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Exekutiver Fußabdruck:✅ Vorhanden.
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
‼️ Beteiligungsfrist unter 1 Woche. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Trojanercheck :⚠️ Enthält sachfremde Ergänzungen in der Beschlussempfehlung.
Hinweis:Im Zuge der Ausschussberatung wurden hier noch zwei weitere Änderungen angehängt:  
- Übertragung von Aufgaben gemäß der EU-Vorschriften für Cybersicherheitsaspekte grenzüberschreitender Stromflüsse an die Bundesnetzagentur  
- Anpassungen der Regelungen nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz bzgl. Entschädigung der Lausitz Energie Kraftwerk AG
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die deutschen Unternehmen und Privatverbraucher von den hohen Gaspreisen zu entlasten, indem die Kosten für die Gasspeicherbefüllung aus dem Jahr 2022 nicht länger auf die Gasverbraucher (über die sogenannte Gasspeicherumlage) umgelegt, sondern künftig vom Bund übernommen werden. Die Lösung besteht darin, die zum 31. Dezember 2025 noch offene negative Differenz auf dem Gasspeicherumlagekonto des Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH einmalig durch den Bund auszugleichen und für künftige Fälle eine Finanzierung durch den Bund sicherzustellen. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
 
Hintergrund:  
Im Zuge der Gaskrise 2022 wurde der Marktgebietsverantwortliche mit Maßnahmen zur Sicherung der Gasspeicherfüllstände beauftragt, um eine Gasmangellage zu verhindern. Die dabei entstandenen Kosten werden bislang über die Gasspeicherumlage auf alle Gaskunden umgelegt. Der Gesetzentwurf steht zudem im Zusammenhang mit der Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, insbesondere dem Ziel eines bezahlbaren und sicheren Zugangs zu Energie (SDG 7). 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt entstehen einmalige Kosten in Höhe des negativen Saldos auf dem Gasspeicherumlagekonto zum 31. Dezember 2025, der voraussichtlich zwischen 3,0 und 3,4 Milliarden Euro liegen wird (Stand Juni 2025: 4,06 Mrd. Euro). Diese Mittel werden aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt. Ab 2026 wird ein Mittelbedarf nur entstehen, falls weitere Maßnahmen zur Versorgungssicherheit notwendig werden, was derzeit als unwahrscheinlich gilt. Für die Länder und Kommunen entstehen keine Kosten. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist als besonders eilbedürftig eingestuft, da die Gasspeicherumlage bereits zum Ende 2025 abgeschafft werden soll und die Entlastung möglichst zeitnah bei den Verbrauchern ankommen soll. Die Entlastung beträgt für Haushalts- und Kleinkunden insgesamt rund 1 Milliarde Euro und für Großkunden rund 2 Milliarden Euro. Die Gaspreise für alle Endkunden sinken um 0,289 Cent pro Kilowattstunde. Eine Pflicht zur Weitergabe der Entlastung an die Endkunden ist vorgesehen. Es entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft, lediglich ein einmaliger Verwaltungsaufwand beim Bund in Höhe von ca. 150.000 Euro und ein jährlicher Aufwand von ca. 22.500 Euro bis Ende 2027. Eine Befristung oder Evaluierung des Gesetzes ist nicht vorgesehen. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Die Gasspeicherumlage wird zum 31. Dezember 2025 beendet. Danach dürfen keine neuen Kosten mehr über die Umlage abgerechnet werden. 
- Ab 1. Januar übernimmt der Bund die Finanzierung der Maßnahmen des Marktgebietsverantwortlichen (Trading Hub Europe GmbH) anstelle der bisherigen Umlage. 
- Die Umlage könnte durch Rechtsverordnung wieder eingeführt werden, falls dies zur Versorgungssicherheit zwingend notwendig ist. 
- Die Kosten und Erlöse der Maßnahmen müssen jährlich berechnet, von unabhängigen Prüfern geprüft und auf der Internetseite des Marktgebietsverantwortlichen veröffentlicht werden. 
- Die Kostenberechnung wird zusätzlich von der Bundesnetzagentur auf Plausibilität geprüft. 
- Erstattungsansprüche des Marktgebietsverantwortlichen gegenüber dem Bund werden geregelt und sind an die tatsächlichen Tätigkeiten gebunden. 
- Die Details der Zahlungen zwischen Bund und Marktgebietsverantwortlichem können in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt werden. 
- Zum Übergang wird das Gasspeicherumlagekonto zum Jahresende 2025 auf null gesetzt; eine Schlussrechnung muss bis spätestens Mai 2026 vorgelegt werden, um Restbeträge auszugleichen. 
- Bilanzkreisverantwortliche und andere entlastete Unternehmen sind verpflichtet, die Entlastung durch Wegfall der Umlage an die Endkunden weiterzugeben und die Preisminderung in der Rechnung auszuweisen. 
- Die Bundesnetzagentur kontrolliert stichprobenartig die Weitergabe der Entlastung und kann bei Verstößen Maßnahmen ergreifen. 
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium per Rechtsverordnung ein Umlageverfahren wieder einführen, falls dies zwingend für die Versorgungssicherheit erforderlich ist. 
- Die bisherige Regelung zur Stilllegung von Gasspeichern wird verschoben. 
- Das Gesetz soll möglichst schnell in Kraft treten, damit die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt rechtzeitig sichergestellt werden kann.

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:06.08.2025
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums

„Mit dem Entwurf für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes soll die Gasspeicherumlage abgeschafft werden, mit der die Kosten des Marktgebietsverantwortlichen, Trading Hub Europe GmbH (THE), für die Gasspeicherbefüllung aus dem Krisenjahr 2022 auf die Bilanzkreisverantwortlichen umgelegt werden. Der Gesetzentwurf befristet die Umlageerhebung bis zum 31. Dezember 2025 und sieht vor, dass der dann noch bestehende negative Saldo auf dem Gasspeicherumlagekonto bis dahin aus dem Bundeshaushalt ausgeglichen wird. Ab dem 1. Januar 2026 trägt der Bund die Kosten zwingend notwendiger Gasspeicherbefüllungsmaßnahmen der THE. Bei einer Vorausschau auf die Gesamtsituation, inklusive der seit 2022 geschaffenen flexiblen Kapazitäten zur Anlandung von Flüssiggas an deutschen LNG-Terminals und der guten Versorgungslage auf den Gasmärkten, erscheinen neue Maßnahmen der THE vor dem Hintergrund der auf rund 70 Prozent abgesenkten Füllstandsvorgaben und der eng begrenzten europäischen Vorgaben für nationale Maßnahmen künftig als wenig wahrscheinlich. Die mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage einhergehenden Entlastungen müssen an die Endkunden weitergereicht werden. Im Wege der Rechtsverordnung kann das Bundeswirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein Umlageverfahren einführen, wenn dies für die Aufrechterhaltung der Gasversorgungssicherheit zwingend notwendig ist.“

Exekutiver Fußabdruck

Exekutiver Fußabdruck laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

„Die Verbände sind im regulären Verfahren nach § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien beteiligt worden. Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sowie beauftragte Dritte haben zum konkreten Gesetzentwurf nicht wesentlich beigetragen. Ein besonderes Interesse an der Abschaffung des Umlageverfahrens war insbesondere bei den gasintensiven Industrieunternehmen zu verzeichnen.“

Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
Mehrere Absender machen explizite Angaben zur Dauer und zum Ablauf der Beteiligungsphase. Die Initiative Energien Speichern e.V. (INES) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) nennen als Eingangsdatum der Aufforderung den 29. Juli 2025; die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen endete am 31. Juli 2025 um 12 Uhr. Daraus ergibt sich eine Beteiligungsphase von etwa 1,5 bis maximal 2 Tagen (rund 38 bis 41 Stunden). Der Deutsche Städtetag und weitere Absender bestätigen eine extrem kurze Frist von nur 38 Stunden. Auch andere Verbände wie Equinor Deutschland GmbH, die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas), DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT e.V., der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) und der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) kritisieren die sehr kurze, teils als unzumutbar empfundene Frist, ohne immer ein genaues Zeitfenster zu nennen. Die Angaben deuten übereinstimmend auf eine Beteiligungsphase von weniger als 48 Stunden hin.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild der Stellungnahmen ist grundsätzlich positiv gegenüber der geplanten Abschaffung der Gasspeicherumlage. Die Entlastung der Industrie, der Unternehmen und der privaten Haushalte wird von nahezu allen Verbänden begrüßt. Kritisiert werden jedoch die sehr kurze Frist zur Stellungnahme sowie die geplante Finanzierung der Entlastung aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) statt aus dem Kernhaushalt. Mehrere Verbände sehen zudem die Möglichkeit einer Wiedereinführung der Umlage durch Verordnungsermächtigung kritisch und fordern stattdessen mehr Planungssicherheit und parlamentarische Kontrolle. Einzelne Verbände weisen auf administrative und bilanzielle Herausforderungen sowie auf die Notwendigkeit klarer Regelungen zur Weitergabe der Entlastung an Endkunden hin.

Meinungen im Detail
Beteiligungsfrist und Verfahren: Die extrem kurze Beteiligungsfrist wird von nahezu allen Verbänden – darunter Deutscher Städtetag, BDEW, Equinor, FNB Gas, VKU, DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT e.V. und weiteren – scharf kritisiert. Die Frist von nur etwa 38 bis 48 Stunden wird als unzureichend für eine fundierte Prüfung und Stellungnahme bewertet. Arbeitgeberverbände, Energieversorger, kommunale Spitzenverbände und Industrieverbände fordern künftig längere und angemessenere Beteiligungszeiträume.

Finanzierung der Entlastung: Die geplante Finanzierung der Abschaffung der Gasspeicherumlage aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) stößt bei zahlreichen Verbänden auf Ablehnung. Der Deutsche Städtetag, der BDEW, der VKU und weitere betonen, dass der KTF für Investitionen in Klimaschutz und Energiewende vorgesehen sei und nicht für laufende Ausgaben wie die Gasspeicherumlage verwendet werden sollte. Es wird gefordert, die Finanzierung aus dem Kernhaushalt sicherzustellen. Umwelt- und Energieverbände wie der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) kritisieren zudem die ordnungspolitisch problematische Signalwirkung und die klimapolitische Widersprüchlichkeit, da fossile Energieträger entlastet und erneuerbare Energien weiterhin belastet werden.

Wiedereinführung der Umlage (Verordnungsermächtigung § 35h EnWG): Die Möglichkeit, die Gasspeicherumlage künftig per Verordnung wieder einzuführen, wird von Industrieverbänden (VCI, VIK), Energieversorgern (BDEW, DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT e.V., Equinor) und weiteren Akteuren abgelehnt. Sie sehen darin eine Gefährdung der Planungssicherheit für Unternehmen und fordern eine Streichung der Verordnungsermächtigung oder zumindest eine zwingende parlamentarische Beteiligung. Equinor verweist zudem auf das Wesentlichkeitsprinzip und sieht die Verordnungsermächtigung als rechtlich problematisch an.

Weitergabe der Entlastung und administrative Umsetzung: Energieversorger und Branchenverbände (BDEW, DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT e.V., Equinor) fordern rechtliche Klarheit bei der Weitergabe der Entlastung an Endkunden. Kritisiert werden unklare Regelungen, ein hoher administrativer Aufwand und die Gefahr von Sonderkündigungsrechten. Es wird angeregt, die Nachweispflichten und Informationspflichten zu präzisieren und auf bestimmte Vertragsverhältnisse zu beschränken, insbesondere für Geschäfte am virtuellen Handelspunkt.

Industrieentlastung und Rückvergütung: Industrieverbände wie VCI und VIK begrüßen die Entlastung, fordern aber eine frühere Abschaffung der Umlage bereits zum 1. Oktober 2025 und eine Rückvergütung bereits gezahlter Umlagebeträge für das Jahr 2025, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden und Planungssicherheit zu schaffen.

Bilanzielle und steuerliche Umsetzung: Die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas) fordert präzise Regelungen zur Ergebnisneutralität für den Marktgebietsverantwortlichen sowie die Einführung eines Ausgleichsanspruchs zwischen Marktgebietsverantwortlichem und Bund, um unerwünschte Nebenwirkungen und bilanzielle Unsicherheiten zu vermeiden.

Versorgungssicherheit und weitere Maßnahmen: Die Initiative Energien Speichern e.V. (INES) hebt die Bedeutung der Versorgungssicherheit hervor und empfiehlt, angesichts niedriger Speicherfüllstände für den Winter 2025/2026 weitergehende Maßnahmen zu prüfen. Auch andere Verbände betonen die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Regelungen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit.

Klimapolitische und ordnungspolitische Aspekte: Umwelt- und Energieverbände (bne, VKU) kritisieren die klimapolitische Widersprüchlichkeit der Entlastung fossiler Energieträger und fordern eine ausgewogene Förderung aller klimafreundlichen Technologien. Es wird betont, dass die Mittel des KTF ausschließlich für Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen eingesetzt werden sollten.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Abschaffung der Gasspeicherumlage von allen Verbänden begrüßt wird, die Umsetzung jedoch in mehreren Punkten – insbesondere Beteiligungsfrist, Finanzierung, Wiedereinführungsmöglichkeit und administrative Ausgestaltung – erhebliche Kritik erfährt. Die Kritikpunkte werden von Industrieverbänden, Energieversorgern, kommunalen Spitzenverbänden und Umweltverbänden jeweils mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung vorgetragen.

👍

„Die Abschaffung der Gasspeicherumlage ist ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Verbraucher und zur Stabilisierung der Energiepreise.“

Die Stellungnahme befasst sich mit der geplanten Abschaffung der Gasspeicherumlage im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die Gasspeicherumlage ist eine Abgabe, die von Gaskunden zur Finanzierung der Befüllung von Gasspeichern erhoben wird. In der Stellungnahme wird dargelegt, dass die Abschaffung dieser Umlage zu einer Entlastung der Verbraucher führen würde und die Energiepreise senken könnte. Besonders hervorgehoben werden die Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit, die Preisstabilität für Endkunden und die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Regelungen im EnWG.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum:
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)

„Die Abschaffung der Gasspeicherumlage ist im Koalitionsvertrag verankert und zu begrüßen. Die nun vorgeschlagenen Regelungen sind nachvollziehbar. Es ist wichtig, dass die für die Umsetzung erforderlichen rechtlichen Regelungen rechtzeitig erlassen und dadurch Rechtssicherheit geschaffen wird.“

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt grundsätzlich die im Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgesehene Abschaffung der Gasspeicherumlage zum Ende des Jahres 2025. Die Gasspeicherumlage ist eine Abgabe, die bisher von Gasverbrauchern zur Finanzierung der Befüllung von Gasspeichern gezahlt wurde. Künftig sollen diese Kosten aus dem Staatshaushalt getragen werden, was die Gasverbraucher entlastet. Der BDEW fordert, dass der Ausgleich des Umlagekontos aus dem Kernhaushalt und nicht aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) erfolgen soll, da der KTF für Investitionen und nicht für laufende Ausgaben gedacht ist. Kritisch sieht der Verband die sehr kurze Frist zur Stellungnahme (weniger als 48 Stunden) und fordert künftig längere Beteiligungsfristen sowie Praxistests in der Gesetzgebung. Besonders ausführlich thematisiert werden: (1) die Notwendigkeit rechtlicher Klarheit und Rechtssicherheit für die Weitergabe der Entlastung an Endkunden, insbesondere im Hinblick auf verschiedene Vertragskonstellationen und die Informationspflichten auf Rechnungen; (2) die Kritik an der geplanten Verordnungsermächtigung (§ 35h EnWG-E), die eine Wiedereinführung der Umlage per Verordnung ermöglichen würde – dies lehnt der BDEW ab und fordert stattdessen eine parlamentarische Beteiligung; (3) die Forderung nach Anpassungen und Präzisierungen in den einzelnen Paragraphen des Gesetzentwurfs, um Bilanzierungs- und Abrechnungsprobleme für Marktakteure zu vermeiden.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 31.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000888 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 20457441380-38 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.

„Die geplanten Regelungen senden eine verheerende ordnungspolitische Botschaft: Die Entlastung für Gaskundinnen und Gaskunden – und damit die weitere Verbilligung fossiler Energie – steht im Widerspruch zu den klimapolitischen Zielsetzungen des Bundes.“

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) äußert sich kritisch zum Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, insbesondere zur geplanten Abschaffung der Gasspeicherumlage und deren Finanzierung aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Der Verband sieht darin eine Fehlsteuerung, da fossile Energieträger wie Erdgas durch staatliche Zuschüsse verbilligt werden, während erneuerbare Energien wie Strom weiterhin durch Abgaben belastet bleiben. Besonders betont werden die ordnungspolitisch problematische Signalwirkung, die erneute Belastung der Energieversorger ohne angemessene Kompensation sowie die unzureichende Beteiligung der Verbände am Gesetzgebungsprozess. Drei ausführlich thematisierte Aspekte sind: 1) Die klimapolitisch widersprüchliche Entlastung fossiler Energieträger, 2) die Belastung der Energieversorger durch administrative Pflichten ohne wirtschaftlichen Nutzen, und 3) die Kritik an der kurzen Frist und mangelnden Beteiligung der Verbände.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum:
Lobbyregister-Nr.: R001011 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👎 Deutscher Städtetag

„Die Entlastung von der Gasspeicherumlage in einer solchen Größenordnung muss daher aus dem Kernhaushalt finanziert werden.“

Die Stellungnahme des Deutschen Städtetags zum Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes befasst sich kritisch mit der geplanten Abschaffung der Gasspeicherumlage und deren Finanzierung aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Der Städtetag begrüßt zwar grundsätzlich die Entlastung von Unternehmen und Privathaushalten, kritisiert aber die sehr kurze Frist zur Stellungnahme sowie die geplante Finanzierung aus dem KTF, da dieser eigentlich für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen ist. Es wird befürchtet, dass dadurch Mittel für Zukunftsinvestitionen fehlen und Fehlanreize gesetzt werden. Besonders hervorgehoben werden: 1) Die unzureichende Beteiligungsfrist, 2) die Kritik an der Finanzierung aus dem KTF statt aus dem Kernhaushalt, 3) die energiepolitischen Fehlanreize durch die gleichzeitige Abschaffung der Gasumlage und das Ausbleiben einer Stromsteuerentlastung.

Tendenz: ablehnend 👎

Datum: 31.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT e.V.

„Vor diesem Hintergrund begrüßen wir den aktuellen Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und die damit intendierte Abschaffung der Gasspeicherumlage.“

Die Stellungnahme des Verbands DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT e.V. bezieht sich auf den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, insbesondere die Abschaffung der Gasspeicherumlage. Der Verband begrüßt grundsätzlich die Abschaffung, sieht jedoch Anpassungsbedarf bei einzelnen Regelungen. Besonders kritisiert werden die kurze Frist zur Stellungnahme, die Regelung des § 35g Absatz 7 bezüglich der Weitergabe der Umlagenabschaffung an Kunden (insbesondere für Geschäfte am virtuellen Handelspunkt) und der damit verbundene bürokratische Aufwand für Energieversorger. Der Verband fordert zudem die vollständige Streichung des § 35h, da dieser eine spätere Wiedereinführung der Umlage ohne parlamentarische Zustimmung ermöglichen würde. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die Notwendigkeit, § 35g Abs. 7 klarer zu fassen und auf bestimmte Vertragsverhältnisse zu beschränken, 2) die Kritik am hohen administrativen Aufwand und der Gefahr von Sonderkündigungsrechten für Kunden, sowie 3) die grundsätzliche Ablehnung des § 35h, der eine erneute Umlage ermöglichen würde.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 31.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R002686 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Equinor Deutschland GmbH

„Die nun vorgeschlagenen Regelungen sind somit nachvollziehbar und zu begrüßen. Die für die Umsetzung erforderlichen rechtlichen Regelungen werden somit frühzeitig erlassen und bieten dadurch Rechtssicherheit.“

Die Equinor Deutschland GmbH bewertet den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Gasspeicherumlage grundsätzlich positiv und begrüßt die angestrebte Entlastung der Gasverbraucher ab 2026 sowie die Finanzierung der Kosten über den Staatshaushalt. Kritisch sieht Equinor die sehr kurze Konsultationsfrist von weniger als 48 Stunden, die eine angemessene Bewertung erschwert. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Pflicht zur Weitergabe der Entlastung an Endverbraucher, wobei klargestellt werden sollte, dass diese Regelung nicht für Geschäfte am virtuellen Handelspunkt gilt, (2) der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bei Nachweispflichten, und (3) die scharfe Ablehnung der Verordnungsermächtigung gemäß § 35h EnWG-E, da diese eine erneute Umlage ohne ausreichende gesetzliche Grundlage ermöglichen würde und dem Wesentlichkeitsprinzip widerspricht.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 30.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R002402 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Initiative Energien Speichern e.V.

„Die weitere Belastung der heutigen Verbraucher mit historischen Krisenkosten hemmt Investitionen und beeinträchtigt die wirtschaftliche Erholung.“

Die Initiative Energien Speichern e.V. (INES) begrüßt den Entwurf zur Abschaffung der Gasspeicherumlage und hebt hervor, dass dies insbesondere energieintensive Unternehmen von den finanziellen Belastungen der Krisenmaßnahmen 2022 entlastet. INES lobt zudem die Einführung einer verlässlichen Finanzierung für die Umsetzung des Gasspeichergesetzes, wodurch Planungssicherheit für die Betreiber geschaffen wird. Besonders ausführlich thematisiert wird der aktuelle niedrige Stand der Gasspeicherfüllstände und der daraus resultierende akute Handlungsbedarf. INES empfiehlt, für den Winter 2025/2026 weitergehende Maßnahmen des Gasspeichergesetzes (insbesondere Stufen 2 und 3) zu erwägen, um die Versorgungssicherheit auch bei sehr kalter Witterung zu gewährleisten. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) Die Entlastung der Gasverbraucher von historischen Krisenkosten, 2) die Sicherstellung einer verlässlichen Finanzierung der Speicherbetreiber und 3) die Empfehlung zusätzlicher Maßnahmen zur Sicherstellung der Speicherbefüllung angesichts niedriger Füllstände.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 31.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R001797 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

🤷‍♀️ Keine Angaben

„Die Entlastung von der Gasspeicherumlage sollte daher aus dem Kernhaushalt finanziert werden“

Die Stellungnahme bezieht sich auf den Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes. Der Entwurf sieht vor, die sogenannte Gasspeicherumlage abzuschaffen. Diese Umlage war bislang ein Aufschlag, den Unternehmen und private Haushalte für die Befüllung von Gasspeichern zahlen mussten. Künftig soll der Bund diese Kosten übernehmen, was zu einer finanziellen Entlastung der Verbraucher führt. Die Stellungnahme begrüßt diese Entlastung ausdrücklich. Kritisiert wird jedoch, dass die Finanzierung der Entlastung aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) erfolgen soll. Der KTF ist ein staatlicher Fonds, der eigentlich für Investitionen in den Klimaschutz und die Energiewende vorgesehen ist. Die Stellungnahme spricht sich dagegen aus, konsumtive, also laufende Ausgaben wie die Gasspeicherumlage, aus diesem Fonds zu finanzieren. Stattdessen wird gefordert, die Entlastung aus dem regulären Staatshaushalt (Kernhaushalt) zu bezahlen. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) die Kritik an der sehr kurzen Frist zur Abgabe der Stellungnahme, 2) die grundsätzliche Zustimmung zur Entlastung der Endkunden, 3) die Ablehnung der Finanzierung aus dem Klima- und Transformationsfonds.

Tendenz: neutral 🤷‍♀️

Datum: 31.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Verband der Chemischen Industrie (VCI)

„Die Abschaffung der Umlage ist vor diesem Hintergrund sachgerecht und notwendig.“

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) begrüßt die geplante Abschaffung der Gasspeicherumlage (§ 35e EnWG) als wichtigen Schritt zur kurzfristigen Entlastung der Industrie in Deutschland, die im internationalen Vergleich unter hohen Gaskosten leidet. Die Umlage, die seit Oktober 2022 mehrfach erhöht wurde, benachteiligt insbesondere industrielle Gasverbraucher und verschärfte sich zuletzt durch Änderungen bei der Umlageerhebung an Grenzübergangspunkten. Der VCI fordert, die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit einer erneuten Einführung der Umlage (Verordnungsermächtigung § 35h RefE EnWG) zu streichen, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Außerdem wird eine vorgezogene Abschaffung der Umlage bereits zum 1. Oktober 2025 für Industriekunden (RLM-Kunden) und eine Rückvergütung bereits gezahlter Umlagebeträge für 2025 angeregt. Besonders ausführlich thematisiert werden: 1) Die Kritik an der Verordnungsermächtigung zur Wiedereinführung der Umlage, 2) die Forderung nach einer frühzeitigen Entlastung der Industrie noch im Jahr 2025, und 3) die Notwendigkeit klarer Regelungen zur Rückvergütung und zur Beweispflicht bei der Umlageweitergabe.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 31.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000476 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 15423437054-40 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (VIK)

„Die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit zur Wiedereinführung der Umlage gefährdet die regulatorische Planungssicherheit und wird vom VIK abgelehnt.“

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (VIK) begrüßt die geplante vollständige Abschaffung der Gasspeicherumlage als wichtigen Schritt zur Entlastung der Industrie. Die Gasspeicherumlage ist eine Abgabe, die seit Oktober 2022 von industriellen Gasverbrauchern gezahlt werden muss und sich seitdem stark erhöht hat, was zu Wettbewerbsnachteilen und Produktionsrückgängen geführt hat. VIK kritisiert jedoch, dass die Abschaffung erst zum 1. Januar 2026 erfolgen soll und fordert eine vorgezogene Entlastung bereits ab Oktober 2025 sowie eine Rückvergütung der im Jahr 2025 gezahlten Umlage. Besonders kritisch sieht der Verband die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, die Umlage zukünftig wieder einzuführen, da dies die Planungssicherheit für Unternehmen gefährdet. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: (1) die Forderung nach einer früheren und rückwirkenden Abschaffung der Umlage, (2) die explizite Ablehnung der Verordnungsermächtigung zur Wiedereinführung der Umlage, und (3) die Bedeutung der Planungssicherheit für industrielle Verbraucher.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 31.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R002055 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: 540746447804-05 (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

Verband kommunaler Unternehmen e.V.

„Die Förderung des Einbaus von Wärmepumpen auf der einen Seite und hohe Stromkosten auf der anderen Seite passen nicht zusammen und stehen dem Ziel der Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2045 entgegen.“

Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) begrüßt die Abschaffung der Gasspeicherumlage als wichtigen Schritt zur Entlastung der Verbraucher. Gleichzeitig warnt der VKU jedoch vor einem Ungleichgewicht, da Stromkunden – insbesondere private Haushalte sowie der Handels- und Dienstleistungssektor – weiterhin stark belastet werden. Der Verband fordert eine ausgewogene Förderung aller klimafreundlichen Technologien, um die Klimaziele nicht zu gefährden, und kritisiert die Verwendung von Mitteln des Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Finanzierung der Gasspeicherumlage, da diese Mittel laut VKU ausschließlich für Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasemissionen eingesetzt werden sollten. Besonders ausführlich thematisiert werden (1) die Notwendigkeit einer parallelen Entlastung der Strompreise für alle Verbraucher, (2) die Ablehnung einer generellen Pflicht zur Senkung der Gaspreise durch Gaslieferanten zugunsten einer Pflicht zur Neukalkulation, und (3) die Zweckbindung der KTF-Mittel für klimawirksame Projekte.

Tendenz: überwiegend ablehnend

Datum: 31.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R000098 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V.

„Der vorliegende Gesetzesentwurf stellt einen wichtigen und richtigen Schritt dar, um die Kosten der Gasspeicherbefüllung aus dem Jahr 2022 nicht länger auf die Bilanzkreisverantwortlichen und damit letztlich auf die Endkunden umzulegen.“

Die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas (FNB Gas e.V.) bewertet den Entwurf zum Vierten Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes grundsätzlich als wichtigen Schritt, um die Kosten der Gasspeicherbefüllung aus 2022 nicht länger auf die Bilanzkreisverantwortlichen und Endkunden umzulegen. Besonders betont wird die Notwendigkeit, dass der sogenannte Marktgebietsverantwortliche (eine zentrale Organisation, die für die Versorgungssicherheit im Gasmarkt zuständig ist) bei der Erfüllung seiner Aufgaben weder Gewinne noch Verluste machen darf. FNB Gas schlägt konkrete Änderungen an mehreren Paragraphen des Gesetzentwurfs vor, um die Ergebnisneutralität (also weder Gewinn noch Verlust) für den Marktgebietsverantwortlichen auch handels- und steuerbilanziell sicherzustellen und unerwünschte Nebenwirkungen zu vermeiden. Drei besonders hervorgehobene Aspekte sind: 1) die genaue Formulierung der Paragraphen zur Sicherstellung der Ergebnisneutralität, 2) die Einführung eines Ausgleichsanspruchs zwischen Marktgebietsverantwortlichem und Bundesrepublik Deutschland bei Kosten- oder Erlösdifferenzen, und 3) die Notwendigkeit einer zeit- und betragsgenauen Bilanzierung dieser Ausgleichsansprüche.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 31.07.2025
Lobbyregister-Nr.: R002747 (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

Einträge im Lobbyregister

Im Lobbyregister des Bundestags sind 3 Einträge zu diesem Vorhaben vorhanden.
Identische Einträge werden zusammengeführt.

EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler | 30.09.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
EFET Deutschland begrüßt die Abschaffung der Gasspeicherumlage, kritisiert jedoch die vorgesehene Verordnungsermächtigung (§35h EnWG), die eine spätere Wiedereinführung ermöglicht und dadurch Marktunsicherheit schafft. Zudem wird die Ausgestaltung der geplanten Pflicht zur Weitergabe der Entlastung (§35g Abs. 7) als zu komplex bewertet. EFET Deutschland fordert eine Korrektur der Regelung zur Beweislastumkehr für Handelsgeschäfte am virtuellen Handelspunkt (wo gar keine Weiterbelastung der Gasspeicherumlage erfolgt) sowie den Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Lobbyregister-Nr.: R003210 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 66094

KPC Berlin GmbH | 29.10.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Gleichbehandlung von grünem Strom gegenüber anderen fossilen Energieträgern; Einführung dynamischer Netzentgelte und Stärkung der Netzdienlichkeit im deutschen Stromsystem

Lobbyregister-Nr.: R001870 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 62593

VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. | 30.09.2025

Ziel oder Art der Interessenvertretung:
Der VKU unterstützt die Abschaffung der Gasspeicherumlage als wichtigen Schritt zur Entlastung der Verbraucher, warnt jedoch vor einem Ungleichgewicht, da Stromkunden – insbesondere Haushalte sowie der Handels- und Dienstleistungs-sektor – weiterhin stark belastet werden. Einseitige Entlastungen zugunsten fossiler Energieträger wie Gas laufen den Dekarbonisierungsbemühungen zuwider. Der VKU fordert eine ausgewogene Förderung aller klimafreundlichen Technologien, um die Klimaziele nicht zu untergraben.

Lobbyregister-Nr.: R000098 (Detailseite im Lobbyregister)
Interne ID: 66026

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:08.09.2025
Erste Beratung:11.09.2025
Abstimmung:06.11.2025
Drucksache:21/1496 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/2597 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Wirtschaft und Energie10.09.2025Ergänzung
Ausschuss für Wirtschaft und Energie15.10.2025Anhörung
Ausschuss für Wirtschaft und Energie05.11.2025Tagesordnung
Anhörung der Sachverständigen

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Artikels auf bundestag.de erstellt.

Die Anhörung fand am 15.10.2025 im Ausschuss für Ausschuss für Wirtschaft und Energie statt.

Sebastian Bolay (Deutsche Industrie- und Handelskammer, DIHK) und Christian Seyfert (Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft, VIK), benannt durch die CDU/CSU-Fraktion: Beide begrüßten den Wegfall der Gasspeicherumlage sowie den finanziellen Ausgleich des Umlagekontos und die zukünftige Finanzierung von Absicherungsmaßnahmen durch den Bund. Seyfert betonte, dass für eine kurzfristig spürbare Entlastung der Industrie die Maßnahme dauerhaft rechtlich abgesichert werden müsse. Die Erdgaskosten in Deutschland seien weiterhin deutlich höher als beispielsweise in den USA. Die Möglichkeit zur Wiedereinführung der Umlage gefährde die regulatorische Planungssicherheit und werde vom VIK abgelehnt. Bolay kritisierte, dass in den Entwürfen zur Erleichterung bei Netzanschlüssen eine wirkliche Beschleunigung für den Anschluss von Ladeinfrastruktur, Wärmepumpen, Erneuerbare-Energien-Anlagen und Speichern fehle. Er schlug eine Freistellung von der Netzanschlusspflicht für reine Eigenversorgungsanlagen vor, sofern diese keinen Strom ins allgemeine Netz einspeisen.

Paula Hahn (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, BDEW), benannt durch die SPD-Fraktion: Hahn gab zu bedenken, dass die Unternehmen der Energiewirtschaft seit Jahren mit immer weiteren Pflichten belegt würden, deren Erfüllung nicht dem Erfolg der Unternehmung, sondern allein behördlichen und staatlichen Kontrollwünschen diene. Als Beispiel nannte sie das geplante Energy Sharing. Die Vorgaben zur gemeinsamen Energienutzung sollten im Gesetz auf das notwendige Maß beschränkt werden. Energy Sharing könne die Akzeptanz und Beteiligung der Bürger an der Energiewende stärken, entscheidend sei aber eine möglichst einfache, schlanke und kostengünstige Umsetzung.

Florian Munder (Verbraucherzentrale Bundesverband), benannt durch die Fraktion Die Linke: Munder forderte den zügigen Ausbau des Energy Sharings und einen Bericht der Bundesregierung bis zum 1. Juni 2028 zur bisherigen Umsetzung solcher Projekte. Die vergünstigte Nutzung von erneuerbarem Strom biete einen Anreiz, den eigenen Stromverbrauch an die Stromerzeugung der Erneuerbaren-Energie-Anlage anzupassen, was den notwendigen Netzausbau begrenzen und gesamtwirtschaftlich vorteilhaft sein könne.

Arndt Börkey (Bundesverband Neue Energiewirtschaft, bne), benannt durch Bündnis 90/Die Grünen, und Professor Thorsten Müller (Stiftung Umweltenergierecht), benannt durch die SPD-Fraktion: Börkey und Müller mahnten, dass die Änderungen im Energiewirtschaftsrecht zwar wichtige Anpassungen umsetzten, aber dringende Probleme in der Praxis nicht adressierten. Es fehlten zentrale Bausteine wie Verbesserungen zur Reservierung von Netzanschlüssen. Börkey betonte, dass ohne einen einheitlichen und leistungsfähigen Reservierungsmechanismus für Netzkapazität die Probleme beim Anschluss von Erneuerbaren-Energien-Anlagen, Speichern und neuen Verbrauchern nicht gelöst würden. Müller forderte eine rechtsklare und europarechtskonforme Umsetzung des Energy Sharing, insbesondere hinsichtlich der Einbindung von Speichern, der Teilnahme von Bürgerenergiegemeinschaften und der Beteiligung schutzbedürftiger Kunden.

Christine Wilcken (Deutscher Städtetag): Wilcken konzentrierte sich auf die Gasspeicherumlage und begrüßte deren Abschaffung sowie die Übernahme der Gasspeicherbefüllung durch den Bund. Die Entlastungswirkung für Unternehmen und Privathaushalte sei positiv, die Finanzierung solle jedoch aus dem Kernhaushalt erfolgen, da die Mittel des Klima- und Transformationsfonds für Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität vorgesehen seien.

Urban Windelen (Bundesverband Energiespeicher Systeme, BVES), benannt durch CDU/CSU: Windelen sieht zusätzlichen Änderungsbedarf im EnWG, um den Speicherhochlauf zu beschleunigen. Er verwies auf internationale Beispiele wie den Blackout in Spanien und Portugal, die zeigten, dass der Ausbau erneuerbarer Energien durch Speicher flankiert werden müsse. Um neue Speicher investitionssicher an das Netz zu bringen, seien verlässliche Verfahren notwendig.

Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Die Beschlussempfehlung wurde vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) beschlossen. Mitberatender Ausschuss war der Haushaltsausschuss, dem der Gesetzentwurf zusätzlich nach § 96 der Geschäftsordnung überwiesen wurde. 
 
Beschlussempfehlung:  
Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf auf den Drucksachen 21/1496, 21/2078 in der geänderten Fassung anzunehmen. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben dieser Empfehlung zugestimmt. Die Fraktionen AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmten dagegen, die Fraktion Die Linke enthielt sich.  
Entschließungsantrag: Keine Angaben. 
 
Änderungen:  
Es wurden Änderungen sowohl am ursprünglichen Gesetzentwurf zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als auch am Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) und am Kohleausstiegsgesetz vorgenommen.  
- Im EnWG wurde u.a. die Verordnungsermächtigung unter einen Zustimmungsvorbehalt des Bundestages gestellt und die Transparenzpflicht für die Ausweisung der Entlastung auf der Gasrechnung eingeführt.  
- Im KVBG wurden neue Regelungen zur Entschädigungssystematik für die Stilllegung von Braunkohleanlagen aufgenommen, um die Vorgaben der EU-Kommission zu erfüllen. Es wurden neue Formeln zur Berechnung entgangener Gewinne (Anlagen 4 und 5) eingefügt und die Auszahlungsmodalitäten der Entschädigungen geändert.  
- Im Kohleausstiegsgesetz wurde der beihilferechtliche Vorbehalt aktualisiert.  
Die Änderungen beziehen sich also nicht nur auf den ursprünglichen Gesetzentwurf (EnWG), sondern auch auf andere Gesetze (KVBG, Kohleausstiegsgesetz). Ein „Trojaner“ liegt vor, da im Rahmen der EnWG-Änderung auch Änderungen am Kohleverstromungsbeendigungsgesetz und Kohleausstiegsgesetz vorgenommen wurden. 
 
Begründung:  
Die Begründung hebt hervor, dass die Kosten der Gasspeicherbefüllung, die bisher über die Gasspeicherumlage auf alle Gaskunden umgelegt wurden, künftig vom Bund übernommen werden, um Verbraucher zu entlasten. Die Änderungen am KVBG dienen der Anpassung der Entschädigungsregelungen an EU-Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf die Berechnung und Auszahlung der Entschädigungen für die Stilllegung von Braunkohleanlagen. Die Transparenz für Verbraucher wird durch die Pflicht zur Ausweisung der Entlastung auf der Gasrechnung verbessert. Die Verordnungsermächtigung wird unter einen Zustimmungsvorbehalt des Bundestages gestellt, um die parlamentarische Kontrolle zu stärken. 
 
Statements der Fraktionen:  
- CDU/CSU: Die Abschaffung der Gasspeicherumlage sei Koalitionsvereinbarung und werde nun umgesetzt. Die Änderungen stärken die Beteiligung des Bundestages und stellen die Genehmigungsfähigkeit der Entschädigungsregelungen nach EU-Recht sicher. 
- AfD: Kritisiert, dass die Umlage nicht abgeschafft, sondern nur vom Gaskunden auf den Steuerzahler verlagert werde. Ursache der Kosten sei die Energiepolitik der Bundesregierung, insbesondere der schnelle Ausstieg aus russischem Gas. 
- SPD: Betont die Entlastung der Verbraucher durch die Abschaffung der Umlage. Die Transparenz und die Beteiligungsrechte des Bundestages seien verbessert worden. 
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hält die Finanzierung der Umlagekosten aus dem Klima- und Transformationsfonds für falsch, da Gas ein fossiler Rohstoff sei. Es gebe offene Fragen zur Transparenz und zur Deckung eines möglichen höheren Finanzierungsbedarfs. 
- Die Linke: Befürwortet die Abschaffung der Umlage und die Entlastung der Verbraucher, kritisiert aber die Finanzierung aus dem Klima- und Transformationsfonds, da dies klimapolitisch falsch sei. Enthaltung bei der Abstimmung. 
 
Zusammenfassung:  
Die Beschlussempfehlung sieht vor, die Gasspeicherumlage abzuschaffen und die Kosten vom Bund zu übernehmen. Gleichzeitig werden im Rahmen des Gesetzes Änderungen am Kohleverstromungsbeendigungsgesetz und Kohleausstiegsgesetz vorgenommen, insbesondere zur Anpassung der Entschädigungsregelungen an EU-Vorgaben. Die Änderungen wurden von CDU/CSU und SPD getragen, während AfD und Grüne dagegen stimmten und Die Linke sich enthielt. Die Begründung fokussiert auf Verbraucherentlastung, Transparenz und EU-Konformität. Die Fraktionen äußerten sich entsprechend ihrer energiepolitischen Grundhaltungen. 
 
Änderungen:  
Hier sind die wichtigsten inhaltlichen Maßnahmen und Änderungen aus der Beschlussempfehlung, stichpunktartig zusammengefasst: 
 
Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): 
 
- Erlöse des Marktgebietsverantwortlichen werden den Bilanzierungsumlagekonten zugeführt und kostenmindernd angerechnet, statt als Sonderabgabe an den Bund zu gehen. Die Aufteilung erfolgt verursachungsgerecht oder nach Verteilungsschlüssel. 
- Die Frist zur Vorlage der Prognose des negativen Differenzbetrags wird vom 15. auf den 30. November verschoben. 
- Die Informationspflichten auf Gasrechnungen zur Abschaffung der Gasspeicherumlage werden präzisiert und erweitert: Es muss transparent ausgewiesen werden, wie hoch die Entlastung für den Kunden ist und ob diese voll, teilweise oder gar nicht weitergegeben wurde. 
- Die Verordnungsermächtigung zur Umlageerhebung wird stärker eingegrenzt: Die Umlage darf nicht unbegrenzt erhoben werden, rückwirkende Kostenumlage ist ausgeschlossen, und der Bundestag erhält umfassende Mitwirkungsrechte. 
 
Cybersicherheit im Stromsektor (§ 54c EnWG): 
 
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird zentrale nationale Behörde für Aufgaben nach der neuen EU-Delegiertenverordnung zu Cybersicherheit im Stromsektor. 
- Aufgaben werden an die Bundesnetzagentur und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) delegiert, jeweils mit klaren Zuständigkeiten. 
- Für bestimmte Genehmigungsverfahren ist das Einvernehmen zwischen Bundesnetzagentur und BSI erforderlich; Fristen und Verfahren zur Einigung werden festgelegt. 
- Es werden Aufgaben wie Genehmigung von Methoden, Risikobewertung, Unterstützung bei Cyberangriffen, Frühwarnung und Koordination klar zugewiesen. 
- Das Bundesministerium kann weitere Aufgaben per Verordnung übertragen. 
- Es besteht eine Kooperations- und Informationspflicht zwischen den beteiligten Behörden. 
 
Änderungen am Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG): 
 
- Für die Lausitz Energie Kraftwerk AG wird der Entschädigungsbetrag für die Stilllegung von Braunkohleanlagen auf maximal 1,75 Milliarden Euro begrenzt (bisher fester Betrag). 
- Die Entschädigung wird zweistufig ausgestaltet: Ein Teil ist fest, ein weiterer Teil wird künftig nach mathematischen Formeln berechnet und hängt von der energiewirtschaftlichen Entwicklung ab (insbesondere entgangene Gewinne). 
- Die jährlichen Auszahlungen werden durch einen Jahreshöchstbetrag und den Gesamt-Höchstbetrag von 1,75 Milliarden Euro begrenzt; Überträge zwischen Jahren sind möglich. 
- Die Entschädigung umfasst alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Stilllegung. 
- Mathematische Formeln zur Berechnung der entgangenen Gewinne aus Stromerzeugung und Veredlungsproduktion werden im Gesetz festgelegt. 
 
Änderung des Kohleausstiegsgesetzes: 
 
- Der beihilferechtliche Vorbehalt wird aktualisiert: Die neuen Regelungen dürfen erst nach Genehmigung durch die EU-Kommission angewendet werden. 
 
Diese Zusammenfassung enthält die wesentlichen inhaltlichen Maßnahmen und Änderungen, wie sie in der Beschlussempfehlung erläutert werden.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:384/25
Eingang im Bundesrat:15.08.2025
Erster Durchgang:29.09.2025, Stellungnahme (PDF)
Abstimmung:21.11.2025
Status Bundesrat:Zugestimmt