Abkommen über den Sitz der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

| Offizieller Titel: | Gesetz zu dem Abkommen vom 30. Januar 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über den Sitz der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung |
| Initiator: | Bundesministerium für Finanzen |
| Status: | Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt) |
| Letzte Änderung: | 28.11.2025 |
| Drucksache: | 21/1901 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/2251 (PDF-Download) |
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |
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Basisinformationen:
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zu einem Abkommen mit der neuen europäischen Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA), deren Sitz in Frankfurt am Main eingerichtet wird. Das Abkommen regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ansiedlung der Behörde und die Rechte und Pflichten ihres Personals und deren Familien in Deutschland, insbesondere Steuerbefreiungen, Immunitäten und weitere Privilegien. Federführend zuständig ist das Bundesministerium der Finanzen.
Hintergrund:
Die AMLA wurde durch die EU-Verordnung (EU) 2024/1620 als Teil eines umfassenden EU-Geldwäschepakets gegründet. Ihre Aufgaben umfassen die direkte Aufsicht über besonders risikobehaftete Verpflichtete, die Stärkung gemeinsamer Aufsichtskonzepte und die Zusammenarbeit der nationalen Meldestellen. Frankfurt am Main wurde nach einem Auswahlverfahren als Sitz bestimmt. Das Sitzabkommen ist gemäß EU-Verordnung erforderlich, um die Unterbringung und die rechtlichen Rahmenbedingungen für AMLA und ihr Personal in Deutschland festzulegen. Das Gesetz trägt zur Umsetzung der UN-Agenda 2030, insbesondere des Nachhaltigkeitsziels 16 („Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen“), bei.
Kosten:
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen unmittelbar keine Haushaltsausgaben oder Mindereinnahmen. Mittelbar können durch Steuerbefreiungen für AMLA und ihr Personal (direkte Steuern, Zölle, teilweise indirekte Steuern) nicht bezifferbare Steuermindereinnahmen entstehen. Allerdings handelt es sich dabei nicht um einen Verzicht auf Einnahmen, da diese Steuerbefreiungen bereits aufgrund geltender EU-Vorschriften gewährt werden müssen. Für die Verwaltung entsteht lediglich ein geringfügiger Aufwand durch die Ausstellung von Sonderausweisen für das Personal. Dem Land Hessen entstehen durch die Möglichkeit, Polizeikräfte zur Sicherung der Behörde anzufordern, keine nennenswerten Kosten. Es werden keine Einnahmen erwartet.
Inkrafttreten:
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das Abkommen selbst tritt in Kraft, sobald beide Seiten (die Bundesregierung und die AMLA) sich gegenseitig die Erfüllung der innerstaatlichen Voraussetzungen bzw. die Billigung durch das Direktorium notifiziert haben; maßgeblich ist der spätere Eingang der beiden Mitteilungen. Der Zeitpunkt wird im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.
Sonstiges:
Der Gesetzentwurf ist notwendig, weil das Abkommen nicht durch Rechtsverordnung umgesetzt werden kann. Es werden keine zusätzlichen Informationspflichten oder Bürokratiekosten für Unternehmen, Bürger oder Verwaltung eingeführt. Die Ansiedlung der Behörde wird als wirtschaftlich vorteilhaft angesehen („Umwegrentabilität“). Das Gesetz schafft Rechtssicherheit für die Behörde und steht im Einklang mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Gleichstellungs-, demographische oder verbraucherpolitische Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Das Gesetz ist nicht ausdrücklich als eilbedürftig bezeichnet, steht aber im Kontext internationaler und europäischer Verpflichtungen.
| Eingang im Bundestag: | 29.09.2025 |
| Erste Beratung: | 09.10.2025 |
| Abstimmung: | 16.10.2025 |
| Drucksache: | 21/1901 (PDF-Download) |
| Beschlussempfehlung: | 21/2251 (PDF-Download) |
| Plenarsitzungen: | Aufzeichnungen und Dokumente |
Ausschusssitzungen
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| Ausschuss | Sitzungsdatum | Tagesordnung (PDF) |
|---|---|---|
| Finanzausschuss | 15.10.2025 | Tagesordnung |
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung
Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.
Beratungsverlauf:
Der federführende Ausschuss war der Finanzausschuss (7. Ausschuss). Mitberatend war der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.
Beschlussempfehlung:
Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1901 unverändert anzunehmen. Im Finanzausschuss haben die Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke der Empfehlung zugestimmt. Auch der mitberatende Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfiehlt mit den Stimmen derselben Fraktionen die Annahme. Ein Entschließungsantrag wird nicht erwähnt.
Änderungen:
Es wurden keine Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. Der Gesetzentwurf soll in unveränderter Fassung angenommen werden. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen an anderen Gesetzen oder auf sogenannte „Trojaner“.
Begründung:
Die Begründung hebt hervor, dass mit dem Sitzabkommen die rechtliche Grundlage für die Aufnahme der Arbeit der AMLA in Frankfurt/Main geschaffen wird. Deutschland übernimmt damit Verantwortung für einen starken europäischen Rechtsrahmen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Das Abkommen konkretisiert insbesondere das auf AMLA anzuwendende Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der EU und folgt dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen. Es sorgt für Rechtssicherheit und eine klare Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und EU. Es wird erwartet, dass der Finanzplatz Deutschland sowie die Geldwäschebekämpfung gestärkt werden. Finanzielle Auswirkungen sind vor allem mögliche Steuermindereinnahmen durch Steuerbefreiungen für AMLA und deren Personal; zusätzlicher Erfüllungsaufwand entsteht kaum.
Statements der Fraktionen:
- CDU/CSU und SPD: Betonen die Bedeutung des Sitzabkommens für die AMLA und die Stärkung des Finanzplatzes Deutschland sowie des Kampfes gegen Geldwäsche. Frankfurt sei der richtige Standort.
- AfD: Stimmt nur schweren Herzens zu. Sie sieht Vorteile für Frankfurt und Arbeitsplätze, kritisiert aber grundsätzlich die Ausweitung der EU-Bürokratie und die Leistungsfähigkeit europäischer Behörden.
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Finden den Gesetzentwurf solide und zustimmungsfähig, fordern aber zusätzliche nationale Anstrengungen bei der Geldwäschebekämpfung und erwarten konkrete Maßnahmen der Bundesregierung.
- Die Linke: Sieht die Ansiedlung der AMLA positiv für die Geldwäschebekämpfung, fordert aber Verbesserungen beim Datenschutz und bei der Sozialversicherung sowie regelmäßige Berichte an den Bundestag zur Transparenz der AMLA-Arbeit.
Keine Angaben zu weiteren Fraktionen.
| Gesetztyp: | Einspruchsgesetz |
| Drucksache im BR: | 391/25 |
| Eingang im Bundesrat: | 15.08.2025 |
| Erster Durchgang: | 29.09.2025 |
| Abstimmung: | 21.11.2025 |
| Status Bundesrat: | Zugestimmt |
