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Gesetz zur Überleitung von Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutschen Post AG und anderes

kein Status
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
Initiator:Bundesministerium für Finanzen
Status:Verabschiedet, noch nicht verkündet
Letzte Änderung:13.11.2025
Drucksache:21/1893 (PDF-Download)
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Status Bundesrat:Beraten
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die flexible Übertragung öffentlicher Aufgaben der Deutschen Post AG auf andere inländische Kapitalgesellschaften bei Umwandlungsmaßnahmen zu ermöglichen. Dadurch soll die lückenlose Erfüllung der öffentlichen Aufgaben auch bei internen Umstrukturierungen der Deutschen Post AG (bzw. DHL Group) sichergestellt werden. Außerdem wird eine Ausnahme vom sogenannten Dividendenverbot im Energiesicherungsgesetz (EnSiG) geschaffen, um die Beendigung von staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen bei börsennotierten Unternehmen zu erleichtern. Der Entwurf kommt von der Bundesregierung, federführend zuständig ist das Bundesministerium der Finanzen. 
 
Hintergrund:  
Im Hintergrund wird erläutert, dass die Deutsche Post AG bisher Aufgaben im öffentlichen Interesse durch gesetzliche Zuweisung und Beleihung wahrnimmt. Es gab bislang keine gesetzlichen Regelungen zur flexiblen Weiterübertragung dieser Aufgaben bei Umwandlungen. Zudem ist die Möglichkeit für Beamtinnen und Beamte der Postnachfolgeunternehmen, ab 55 Jahren versorgungsabschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen, Ende 2024 ausgelaufen, besteht aber weiterhin Bedarf. Im Energiebereich wird auf die Problematik des Dividendenverbots bei staatlichen Rekapitalisierungen eingegangen, das die Beendigung von Stabilisierungsmaßnahmen erschweren kann. 
 
Kosten:  
Für den Bundeshaushalt und die Länder entstehen keine Haushaltsausgaben. Es werden keine direkten Einnahmen erwartet, allerdings kann es mittelbar zu Mehreinnahmen des Bundes kommen, wenn durch die erleichterte Beendigung von Stabilisierungsmaßnahmen Anteile an Unternehmen veräußert werden. Diese Mehreinnahmen können jedoch nicht beziffert werden. Für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung entsteht kein Erfüllungsaufwand. Weitere Kosten, insbesondere für Wirtschaft, soziale Sicherungssysteme oder das Preisniveau, entstehen nicht. 
 
Inkrafttreten:  
Keine Angaben zum genauen Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten soll. 
 
Sonstiges:  
Der Entwurf sieht eine Verlängerung der Möglichkeit für Beamtinnen und Beamte der Postnachfolgeunternehmen vor, ab 55 Jahren versorgungsabschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen, bis Ende 2026. Die Ausnahme vom Dividendenverbot im EnSiG ist befristet, da die entsprechenden Regelungen mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft treten. Der Gesetzentwurf ist mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar und hat keine gleichstellungspolitischen, demografischen oder verbraucherrelevanten Auswirkungen. Eine Evaluierung ist nicht vorgesehen, da nur wenige praktische Anwendungsfälle erwartet werden. Der Entwurf ist nicht ausdrücklich als eilbedürftig bezeichnet. 
 
Maßnahmen:  
Hier ist eine stichpunktartige Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs (redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen und Übergangsregelungen sind nicht enthalten): 
 
- Es wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um alle öffentlichen Aufgaben, Rechte, Pflichten, Befugnisse und Zuständigkeiten, die bisher von der Deutsche Post AG wahrgenommen werden (außer solche im Zusammenhang mit Beamtenstatus), auf ein Nachfolgeunternehmen zu übertragen. 
 
- Die Übertragung kann nur auf eine Kapitalgesellschaft erfolgen, die in einem rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachfolgeverhältnis zur ehemaligen Deutschen Bundespost steht. 
 
- Die Bundesregierung erhält die Ermächtigung, per Rechtsverordnung die Übertragung der Aufgaben, Rechte, Pflichten, Befugnisse und Zuständigkeiten der Deutsche Post AG auf das Nachfolgeunternehmen zu regeln. 
 
- Übertragen werden insbesondere: 
- Aufgaben im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 119, § 120 SGB VI) 
- Aufgaben im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 99, § 100 SGB VII) 
- Aufgaben im Rahmen der Renten Service Verordnung 
- Aufgaben im Zusammenhang mit Datenabgleichverfahren (z.B. Grundsicherungs-Datenabgleich, Wohngeldgesetz, Sozialhilfedatenabgleich) 
- Befugnisse zur Zollanmeldung für beförderte Waren (§ 5 Abs. 2 Zollverwaltungsgesetz) 
- Weitere Aufgaben im Zusammenhang mit berufsständischen Versorgungseinrichtungen 
 
- Das Nachfolgeunternehmen muss die Universaldienstverpflichtung (einschließlich förmlicher Zustellung) weiterhin erfüllen können. 
 
- Mit der Aufgabenübertragung gehen auch alle relevanten Rechte und Pflichten aus dem Postgesetz (z.B. Recht zur Erbringung von Postdienstleistungen, Universaldienstverpflichtung, Pflicht zur förmlichen Zustellung) automatisch auf das Nachfolgeunternehmen über. 
 
- Verwaltungsakte der Bundesnetzagentur, die auf die Deutsche Post AG bezogen sind, gelten ab dem Zeitpunkt der Aufgabenübertragung als gegenüber dem Nachfolgeunternehmen erlassen. 
 
- Die Nennungen der Deutsche Post AG in den relevanten Gesetzen und Verordnungen beziehen sich nach der Übertragung auf das Nachfolgeunternehmen. 
 
- Die Systematik stellt sicher, dass die Rechte und Pflichten aus dem Status als Postnachfolgeunternehmen und die öffentlichen Aufgaben immer gemeinsam auf das Nachfolgeunternehmen übergehen. 
 
- Die Regelungen gewährleisten einen nahtlosen, lückenlosen und rechtssicheren Übergang aller betroffenen Aufgaben und Befugnisse von der Deutsche Post AG auf das Nachfolgeunternehmen, ohne dass es zu Unterbrechungen oder Doppelzuständigkeiten kommt. 
 
- Die Mitbestimmungsrechte der bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigten Beamten in den Aufsichtsräten werden auch nach der Übertragung gewahrt. 
 
- Die Regelungen betreffen nicht die beamtenrechtlichen Angelegenheiten, für die weiterhin spezielle Mechanismen im Postpersonalrechtsgesetz gelten. 
 
- Die Regelungen sind so ausgestaltet, dass die Versorgung mit Postdienstleistungen und die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben auch nach einer Umwandlung oder Übertragung der Deutsche Post AG sichergestellt sind.

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:29.09.2025
Erste Beratung:09.10.2025
Abstimmung:13.11.2025
Drucksache:21/1893 (PDF-Download)
Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Zustimmungsgesetz
Drucksache im BR:363/25
Eingang im Bundesrat:15.08.2025
Erster Durchgang:29.09.2025
Status Bundesrat:Beraten

 

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