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Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetzes

Das Gesetz ist im Bundestag eingegangen, der nächste Schritt ist die Beratung in 1. Lesung.
Basics
Offizieller Titel:Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes
Initiator:Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status:Im Gesetzblatt verkündet (zum Gesetzblatt)
Letzte Änderung:15.01.2026
Drucksache:21/1890 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/2303 (PDF-Download)
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Status Bundesrat:Zugestimmt
Exekutiver Fußabdruck:❌ Nicht vorhanden.
Verbändebeteiligung:✅ Stellungnahmen veröffentlicht.
🟣🟣🟣 Beteiligungsfrist mindestens 4 Wochen. (KI-gestützte Schätzung auf Basis der Stellungnahmen)
Trojanercheck :✅ Keine sachfremden Ergänzungen in der Beschlussempfehlung.
Zusammenfassung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 erstellt und kann Fehler enthalten.

Basisinformationen:  
Das wesentliche Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG) an geändertes EU-Recht. Insbesondere werden die Berichtspflichten für die Agrarstrukturerhebung 2026 an neue EU-Vorgaben angepasst (z. B. zu Stallhaltungsverfahren, Düngemitteln, Rebanlagen) und die Erhebung ökologisch bewirtschafteter Flächen neu konzipiert. Die Nutzung von Verwaltungsdaten wird ausgeweitet, was eine deutliche Entlastung der landwirtschaftlichen Betriebe bei der Auskunftspflicht bringt. Notwendige redaktionelle Folgeänderungen am AgrarOLkG werden ebenfalls vorgenommen. Federführend zuständig ist das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
 
Hintergrund:  
Der Gesetzentwurf steht in einer Reihe von Novellen des Agrarstatistikgesetzes, die jeweils der Umsetzung neuer EU-Vorgaben dienen. Konkret werden die Verordnung (EU) 2018/1091, die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2914 und die Verordnung (EU) 2022/2379 umgesetzt. Die Änderungen sind notwendig, um die Datenlieferverpflichtungen Deutschlands gegenüber Eurostat zu erfüllen. Zusätzlich werden nationale Anpassungen vorgenommen, etwa zur Nutzung von Geokoordinaten und zur Verbesserung der Registerpflege. 
 
Kosten:  
Für den Bund entsteht ein einmaliger Umstellungsaufwand von 49.944 Euro (Personalkosten im höheren Dienst), der aus bestehenden Haushaltsmitteln finanziert wird. Für die Länder entstehen folgende Kosten:  
- Dauerhafter Mehraufwand für Personalkosten: 328.907 Euro (mittlerer Dienst), 174.013 Euro (gehobener Dienst), 25.851 Euro (höherer Dienst)  
- Dauerhafter Minderaufwand für Personalkosten: 620.699 Euro (mittlerer Dienst), 53.494 Euro (gehobener Dienst)  
- Einmaliger Umstellungsaufwand für Personalkosten: 509.701 Euro (mittlerer Dienst), 300.720 Euro (gehobener Dienst), 37.166 Euro (höherer Dienst)  
- Einmaliger Umstellungsaufwand IT: 514.720 Euro  
- Dauerhafter Umstellungsaufwand Sachkosten: 66.860 Euro  
- Einmaliger Umstellungsaufwand Sachkosten: 24.100 Euro  
Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um 804.000 Euro. Für die Verwaltung reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 176.000 Euro, der einmalige Aufwand beträgt rund 1.582.000 Euro. Einnahmen werden nicht erwartet. 
 
Inkrafttreten:  
Keine expliziten Angaben zum Inkrafttreten. Es ist daher davon auszugehen, dass das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. 
 
Sonstiges:  
Der Gesetzentwurf ist mit EU-Recht und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar. Er trägt zur Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung bei, insbesondere durch die Förderung des ökologischen Landbaus und die Nutzung von Verwaltungsdaten zur Entlastung der Betriebe. Eine Befristung ist nicht vorgesehen. Der Entwurf ist nicht ausdrücklich als eilbedürftig gekennzeichnet. Gleichstellungspolitische oder verbraucherrelevante Aspekte werden nicht berührt. Weitere Kosten oder Auswirkungen auf das Preisniveau sind nicht zu erwarten. 
 
Maßnahmen:  
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs, stichpunktartig zusammengefasst: 
 
- Erweiterung der Datenlieferpflichten an Eurostat, insbesondere für Daten zur ökologischen Wirtschaftsweise und für die Agrarstrukturerhebung 2026. 
- Gesetzliche Definition des Begriffs „ökologische Wirtschaftsweise“ auf Basis der EU-Verordnung 2018/848. 
- Umbenennung der bisherigen „Bodennutzungshaupterhebung“ in „Erhebung der Bodennutzung landwirtschaftlicher Betriebe“. 
- Jährliche Erhebung von Daten zu ökologisch bewirtschafteten Flächen, um EU-Vorgaben zu erfüllen (bisher nur alle drei bis vier Jahre). 
- Erhebungsmerkmale zum Zwischenfruchtanbau werden nur noch in Jahren der Agrarstrukturerhebung bzw. Landwirtschaftszählung erhoben. 
- Umstellung der Erhebung der Bodennutzung landwirtschaftlicher Betriebe von einer Stichprobenerhebung auf eine Vollerhebung mit Abschneidegrenze, vorrangig durch Nutzung von Verwaltungsdaten (z.B. InVeKoS). 
- Reduzierung der Befragung landwirtschaftlicher Betriebe durch stärkere Nutzung bestehender Verwaltungsdaten und Register (Once-Only-Prinzip). 
- Stadtstaaten werden von bestimmten Erhebungen ausgenommen, da deren landwirtschaftliche Fläche sehr gering ist. 
- Verpflichtende jährliche Meldung der ökologischen Rinderbestände an Eurostat, Erfassung der Wirtschaftsweise und des Nutzungszwecks über die HIT-Datenbank. 
- Anpassung und Erweiterung der Erhebungsmerkmale für die Agrarstrukturerhebung 2026 nach aktuellen EU-Vorgaben, u.a. zu Haltungsplätzen, Wirtschaftsdüngern, bewässerbaren Flächen und Weinbau. 
- Module zu Bewässerung, Bodenbewirtschaftung und Maschinen entfallen in der Agrarstrukturerhebung 2026. 
- Erfassung der Geokoordinaten für Felder zur Nutzung von Satellitendaten in der Statistik. 
- Größe der Waldfläche wird von einem verpflichtenden Erhebungsmerkmal zu einem freiwilligen Hilfsmerkmal umgestellt. 
- Anpassung der Regelungen für Privatwaldeigentümer ohne Betriebssitz zur besseren Identifikation in der Statistik. 
- Aufnahme der Größe der Waldfläche und der Art der Bewirtschaftung in das Betriebsregister zur Verbesserung der Stichprobenqualität. 
- Nutzung von Informationen aus dem Betriebsregister zur Erstellung von Preisstatistiken und zur Minimierung des Erhebungsaufwands. 
- Veröffentlichung von Ergebnissen auch auf Ebene der Gemarkungen ermöglicht. 
- Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. 
 
Wesentliche Ziele des Gesetzes: 
- Anpassung an geändertes EU-Recht und Umsetzung neuer EU-Vorgaben. 
- Bürokratische Entlastung der landwirtschaftlichen Betriebe durch Umstellung auf Verwaltungsdaten. 
- Verbesserung der Datenqualität und Reduzierung des Erhebungsaufwands. 
- Ermöglichung moderner, digital gestützter Datenerhebung (z.B. Satellitendaten).

Informationen aus dem Ministerium
Datum erster Entwurf:
Datum Kabinettsbeschluss:06.08.2025
Weiterführende Informationen:Vorhabenseite des Ministeriums
Stellungnahmen zum Referentenentwurf

Die Stellungnahmen beziehen sich auf den Referentenentwurf, der im Vergleich zur Kabinettsfassung und zur Bundestagsdrucksache abweichen kann.
Die Zusammenfassungen und das Meinungsbild wurden mit GPT4 auf Basis der verlinkten Dokumente erstellt und können Fehler enthalten.

Beteiligungsphase
Von den Absendern der Stellungnahmen wurden keine Angaben zum Eingangsdatum der Aufforderung oder zur Dauer der Beteiligungsphase gemacht. Es liegen keine Hinweise auf konkrete Zeiträume oder Fristen vor.

Allgemeine Bewertung
Das Meinungsbild der vorliegenden Stellungnahmen zum Gesetzentwurf zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes ist insgesamt positiv, wobei beide Verbände die geplante stärkere Nutzung vorhandener Verwaltungsdaten begrüßen. Gleichzeitig werden unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt: Während der Deutsche Bauernverband (DBV) vor allem auf die Reduzierung des bürokratischen Aufwands und die Einhaltung des Datenschutzes pocht, hebt der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) die Vorteile für Bio-Betriebe und die Bedeutung klarer Begriffsbestimmungen hervor.

Meinungen im Detail
Bürokratieabbau und Datennutzung: Beide Verbände begrüßen ausdrücklich die Nutzung bereits vorhandener Verwaltungsdaten zur Durchführung der Agrarstrukturerhebung und weiterer statistischer Erhebungen. Der DBV betont die Notwendigkeit, den bürokratischen und zeitlichen Aufwand für landwirtschaftliche Betriebe auf ein Minimum zu reduzieren und fordert die konsequente Nutzung von Sekundärquellen. Der BÖLW hebt hervor, dass insbesondere Bio-Betriebe durch die Nutzung von InVeKoS-, Öko-Kontrollstellen- und HIT-Datenbanken entlastet werden.

Primärerhebungen und Datenschutz: Der DBV lehnt zusätzliche Primärerhebungen ab, sofern die benötigten Daten bereits in anderen Datenbanken vorhanden sind, und fordert die Einhaltung des Once-Only-Prinzips sowie des Datenschutzes. Diese Aspekte werden vom BÖLW nicht explizit thematisiert.

Begriffsbestimmungen und wissenschaftliche Begleitung: Der BÖLW begrüßt die neu eingeführte Begriffsbestimmung der 'ökologischen Wirtschaftsweise' nach EU-Verordnung 2018/848, da sie Rechtssicherheit und Klarheit für die betroffenen Betriebe schafft. Zudem wird die Erhebung von Daten zum Zwischenfruchtanbau als wichtiger Beitrag zur wissenschaftlichen Begleitung und für agrarpolitische Entscheidungen bewertet.

Verbändebeteiligung und Nutzen der Erhebungen: Der DBV fordert eine frühzeitige Einbindung der Verbände in die Ausgestaltung zukünftiger Erhebungen und mahnt an, dass neue Erhebungen nur dann erfolgen sollen, wenn der Nutzen für die Landwirtschaft eindeutig belegt ist. Dieser Aspekt wird vom BÖLW nicht angesprochen.

Insgesamt zeigen die Stellungnahmen von Bauernverband und Öko-Verbänden eine breite Zustimmung zu den Zielen des Gesetzentwurfs, wobei der Fokus auf Bürokratieabbau, Datennutzung und Rechtssicherheit liegt. Verfassungsrechtliche Bedenken werden in den vorliegenden Stellungnahmen nicht geäußert.

👍 Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW)

„Die Nutzung bestehender Datenquellen ist aus unserer Sicht von hoher Relevanz, da sie den landwirtschaftlichen Betrieben, insbesondere den Bio-Betrieben, eine Doppel- oder Mehrfacherhebung erspart. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand und vermeidet zusätzliche Belastungen, was wiederum die Akzeptanz der Datenerhebung in der Praxis stärkt.“

Der Bund Ökologischer Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt den Entwurf zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetzes. Besonders positiv bewertet wird die geplante Nutzung bereits vorhandener Datenquellen wie der InVeKoS-Datenbank (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem), der Öko-Kontrollstellen und der HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere), da dies den bürokratischen Aufwand für landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere für Bio-Betriebe, verringert. Die neu eingeführte Begriffsbestimmung der 'ökologischen Wirtschaftsweise' nach EU-Verordnung 2018/848 schafft Rechtssicherheit und Klarheit darüber, welche Betriebe von den erweiterten statistischen Erhebungen erfasst werden. Außerdem wird die Erhebung von Angaben zum Zwischenfruchtanbau im Rahmen der Bodenbearbeitungsmaßnahmen ausdrücklich begrüßt, da diese Daten für wissenschaftliche Begleitung und agrarpolitische Entscheidungen wichtig sind. Besonders hervorgehoben wurden: 1) Die Nutzung bestehender Datenbestände zur Entlastung der Betriebe, 2) die klare Begriffsbestimmung der ökologischen Wirtschaftsweise und 3) die Erhebung von Daten zum Zwischenfruchtanbau als Beitrag zur Bodenfruchtbarkeit und Biodiversität.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 17.07.2025
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

👍 Deutscher Bauernverband

„Bei der nun anstehenden nationalen Umsetzung muss sichergestellt sein, dass eine 1:1 Umsetzung mit dem Ziel erfolgt, bei guter Datenqualität den minimalen Erfüllungsaufwand, insbesondere durch eine maximale Reduzierung der Bürokratiekosten für die Wirtschaft, sicherzustellen.“

Der Deutsche Bauernverband (DBV) äußert sich zum Gesetzentwurf zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes. Ziel des Entwurfs ist insbesondere die Vorbereitung der Agrarstrukturerhebung 2026 sowie redaktionelle Anpassungen im Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG). Der DBV betont die Notwendigkeit, den bürokratischen und zeitlichen Aufwand für landwirtschaftliche Betriebe auf ein Minimum zu reduzieren und fordert die konsequente Nutzung von bereits vorhandenen Verwaltungsdaten (Sekundärquellen). Besonders hervorgehoben werden: 1) Die Umstellung der Bodennutzungshaupterhebung auf Verwaltungsdaten, was eine langjährige Forderung des DBV ist, 2) die Forderung nach Einhaltung des Once-Only-Prinzips (Daten sollen nur einmal erhoben werden) und des Datenschutzes, 3) die Ablehnung zusätzlicher Primärerhebungen, sofern die Daten bereits in anderen Datenbanken vorliegen. Der Verband fordert zudem eine frühzeitige Einbindung der Verbände in die Ausgestaltung zukünftiger Erhebungen und mahnt an, dass neue Erhebungen nur dann erfolgen sollen, wenn der Nutzen für die Landwirtschaft eindeutig belegt ist.

Tendenz: zustimmend 👍

Datum: 18.07.2024
Lobbyregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Lobbyregister)
EU Transparenzregister-Nr.: Keine Angaben (Zum Transparenzregister)
Die Registernummern werden automatisch aus der Stellungnahme entnommen, wenn sie dort genannt wurden.

Download Stellungnahme

Beratungsverlauf im Bundestag
Eingang im Bundestag:29.09.2025
Erste Beratung:09.10.2025
Abstimmung:06.11.2025
Drucksache:21/1890 (PDF-Download)
Beschlussempfehlung:21/2303 (PDF-Download)
Plenarsitzungen:Aufzeichnungen und Dokumente
Ausschusssitzungen

Die Daten wurden mit GPT4 ermittelt und können Fehler enthalten. Im Zweifel bitte die verlinkten Dokumente prüfen.

AusschussSitzungsdatumTagesordnung (PDF)
Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat15.10.2025Tagesordnung
Beschlussempfehlung
Zusammenfassung der Beschlussempfehlung

Diese Zusammenfassung wurde mit GPT4 auf Basis des Textes des Beschlussempfehlung erstellt.

Beratungsverlauf:  
Der federführende Ausschuss war der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (10. Ausschuss). Aus dem Text geht hervor, dass im Bundesrat Änderungsanträge aus dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sowie dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vorlagen, diese aber nicht angenommen wurden. Ob diese Ausschüsse im Bundestag mitberaten haben, wird nicht explizit genannt.  
Beschlussempfehlung:  
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1890 in unveränderter Fassung anzunehmen. Zugestimmt haben die Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD. Die Fraktion Die Linke stimmte dagegen, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthielt sich. Ein Entschließungsantrag wird nicht erwähnt.  
Änderungen:  
Es wurden keine Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen; der Ausschuss empfiehlt die Annahme in unveränderter Fassung. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen beziehen sich auf das Agrarstatistikgesetz und das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz. Es gibt keine Hinweise auf Änderungen an anderen, nicht thematisch passenden Gesetzen (kein „Trojaner“ erkennbar).  
Begründung:  
Die wesentlichen Inhalte der Begründung sind: Das Agrarstatistikgesetz wird an geändertes EU-Recht angepasst, insbesondere für die Agrarstrukturerhebung 2026. Es werden neue Berichtspflichten eingeführt, z.B. zur Stallhaltung und Düngemitteln, andere Erhebungen (z.B. Bodenbearbeitung) entfallen. Die Nutzung vorhandener Verwaltungsdaten soll landwirtschaftliche Betriebe entlasten und die Datenqualität verbessern. Am Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz werden nur redaktionelle Anpassungen vorgenommen.  
Statements der Fraktionen:  
- CDU/CSU: Begrüßt die Entlastung der landwirtschaftlichen Betriebe und die Umstellung auf sekundärstatistische Erhebungen, sieht darin eine Modernisierung und Bürokratieabbau.  
- AfD: Erkennt positive Ansätze und stimmt zu, kritisiert aber, dass die Entlastung pro Betrieb gering sei und weitergehende Maßnahmen nötig wären.  
- SPD: Hält die Umstellung auf Verwaltungsdaten für einen echten Gewinn, betont die Entlastung der Betriebe und die verbesserte Datenqualität.  
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Begrüßt grundsätzlich die Gesetzesänderung, wünscht sich aber weitergehende Entlastungen, z.B. durch neue Technologien.  
- Die Linke: Kritisiert, dass die Datenqualität durch den Wegfall direkter Befragungen leide und die Erfassung von Waldflächen als freiwilliges Merkmal problematisch sei. Fordert ggf. Nachbesserungen.  
Keine Angaben:  
- Zu Alternativen, Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand und weiteren Kosten wurden keine Angaben gemacht.  
- Ein Entschließungsantrag ist nicht enthalten.  
- Es gibt keine explizite Aufzählung mitberatender Ausschüsse im Bundestag.

Beratungsverlauf im Bundesrat
Gesetztyp:Einspruchsgesetz
Drucksache im BR:358/25
Eingang im Bundesrat:15.08.2025
Erster Durchgang:29.09.2025, Stellungnahme (PDF)
Abstimmung:19.12.2025
Status Bundesrat:Zugestimmt