…oder ist es einfach nur sehr langsam?
„Mit dem vorliegenden Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern für eine Reform des Nachrichtendienstrechts vorgelegt, der über 700 Seiten lang ist und nur wenige Tage zur Analyse und Kommentierung vorsieht. […]
Die AG KRITIS stellt hierzu wieder fest:
Eine so kurze Frist ist der erneute ministerielle Mittelfinger ins Gesicht der Zivilgesellschaft! Wir waren schlicht nicht in der Lage, alles zu analysieren und werden daher nur vereinzelt und teilweise sogar nur stichpunktartig Stellung nehmen können, da uns die Möglichkeit zu diesem demokratischen Mittel der Beteiligung genommen wurde.“
Mit diesen Worten leitet die AG Kritis, ein unabhängiger Zusammenschluss von Expert:innen für kritische Infrastrukturen, ihre Stellungnahme zur Reform des Nachrichtendienstrechts ein. Etwa zehn Werktage hatten die beteiligten Fachkreise Zeit, den Mammut-Entwurf zu beurteilen, der unter anderem das BND-Gesetz und das Verfassungsschutzgesetz vollständig neu fasst und Änderungen an 15 weiteren Gesetzen vornimmt.
Kritik an der kurzen Frist findet sich daher nicht nur in der Stellungnahme der AG Kritis. Auch der Deutsche Journalisten-Verband und bitkom weisen darauf hin, dass ihnen eine eingehende Prüfung in der gegebenen Zeit nicht möglich war.
Nun ist eine Frist von 14 Tagen für das Innenministerium ziemlich genau der Durchschnitt, was Beteiligungsfristen angeht. Interessant ist allerdings, dass bis heute keine der genannten Stellungnahmen auf der Vorhabenseite des Innenministeriums veröffentlicht wurden. Dort sind aktuell nur fünf Stellungnahmen aufgelistet – erstaunlich wenig für einen Entwurf dieser Eingriffstiefe.
Eine Onlinesuche brachte insgesamt acht weitere zu Tage. Neben den drei genannten Verbänden haben auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte, der Bundesverband der Deutschen Kreditwirtschaft, die Bundesärztekammer, der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe und der Bundesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit ihre Einschätzungen auf den eigenen Webseiten veröffentlicht.
Doch auch die Veröffentlichung der besagten fünf durch das Ministerium hat recht lange gedauert, sie erschienen erst diesen Freitag. Netzpolitik.org hatte bereits vorletzte Woche beim Innenministerium nachgefragt – zu diesem Zeitpunkt war noch nichts online. Das Ministerium erklärte daraufhin, dass Stellungnahmen veröffentlicht werden, sobald das Einverständnis der Absender geklärt ist.
Im Fall der AG Kritis wurde dieses Einverständnis aber bereits bei der Einsendung der Stellungnahme erklärt, wie Sprecher Manuel Atug, auch bekannt als HonkHase, auf seinen Social-Media-Kanälen postete. Ich habe noch am Freitag beim BMI angefragt, wie das wohl zusammenpasst, allerdings waren die Zuständigen wohl schon im Wochenende. Ich werde das weiter verfolgen und bin gespannt, ob ich noch mehr Stellungnahmen finde. Denn auch 13 sind eigentlich ziemlich wenig für ein Gesetz, das die Grundrechte von praktisch allen Menschen im Land betrifft.
