Bei Kabinettsbeschlüssen handelt es sich um Gesetzentwürfe, die bereits innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und beschlossen wurden. Kabinettsbeschlüsse werden daher auch als „Regierungsentwürfe“ bezeichnet. Nach dem Beschluss im Kabinett wird der Gesetzentwurf zuerst in den Bundesrat eingebracht.