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Keine Meinung zum Vereinsgesetz?

Ich verstehe mich hier ja als eine Art Buchhaltungsabteilung für die Gesetzgebung des Bundes, und wie es sich für eine gute Buchhalterin gehört, möchte ich zu allen Vorgängen selbstverständlich lückenlos die Belege sehen. Auch zu den (vermeintlich) kleineren, das soll ja hier schließlich alles seine Ordnung haben. Und so gehe ich alle paar Monate mal die Konten (also die Vorhabenlisten der Ministerien) durch und versuche, die fehlenden Belege aufzutreiben.

So zum Beispiel für die Dritte Änderung des Vereinsgesetzes aus dem Innenministerium. Auf den ersten Blick ein eher unscheinbares Vorhaben, das lediglich bereits bestehende Regelungen für Ausländer- und ausländische Vereine aus einer Verordnung ins Vereinsgesetz übernehmen soll. Und dann noch irgendwas mit einer Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten – gehen Sie weiter, hier gibt es nicht zu sehen.

Der Entwurf ist mittlerweile schon in der Ausschussberatung des Bundestags, auf der Webseite des Innenministeriums gibt es weiterhin keine Informationen dazu, auch keine Stellungnahmen aus der Verbändebeteiligung. Also stellte ich routinemäßig eine Anfrage mit der Bitte um Veröffentlichung, auf die ich auch zügig eine Antwort bekam: Im Rahmen der Verbändeanhörung seien keine Stellungnahmen eingegangen.

Ach? Gar keine?

Das konnte ich mir nur sehr schwer vorstellen – ich mache das hier ja nicht erst seit gestern. In dieser Legislaturperiode kam es bisher nur ein weiteres Mal vor, dass – laut Ministerium – keine Stellungnahmen eingegangen sind. Interessanterweise ebenfalls bei einem Entwurf aus dem Innenministerium. Selbst die Zustimmung zum NOOTS-Staatsvertrag war zwei Organisationen eine Rückmeldung wert, obwohl im Grunde nur die IT-Abteilungen von Bundes- und Landesbehörden davon betroffen sind und der Vertrag auch längst geschlossen war.

Und ein Gesetzentwurf, der fast 15.000 Vereine betrifft, soll keine Reaktionen hervorgerufen haben? Na, das würde mich doch sehr wundern. Neben der Übernahme bestehender Regelungen enthält der Entwurf schließlich auch ein paar Neuerungen: Zum einen soll für Ausländervereine eine Offenlegungspflicht für Zuwendungen aus Drittstaaten eingeführt werden, Beträge ab 10.000 € müssen zukünftig an das Ausländervereinsregister (AVR) gemeldet werden.

Für besagtes Register soll außerdem eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die bisher noch nicht existiert. Der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte diesen Umstand 2022 kritisiert, seitdem ist der Betrieb des Registers praktisch ausgesetzt. Die neue Rechtsgrundlage sieht auch umfangreiche Befugnisse für Sicherheitsbehörden und andere staatliche Stellen vor, Daten aus dem AVR abzufragen. Das Thema Datenübermittlung aus dem AVR hatte im August letzten Jahres schon einmal Schlagzeilen gemacht, nachdem die taz darüber berichtet hatte, dass die Daten von kurdischen Vereinen seit den 90ern an den Verfassungsschutz übermittelt worden seien.

Schwer vorzustellen also, dass dazu niemand etwas zu sagen hatte. Ich werde meine Fühler weiter ausstrecken und werde das im Auge behalten.