Kabinettsbefassung am 29. Juli
Am vergangenen Freitag gegen 20:30 Uhr hatten die Verbände der Energiebranche wieder einmal eine eilige Mail im Postfach: Die überarbeiteten Referentenentwürfe für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und das sogenannte Netz-Paket. Frist: Mittwoch, Dienstschluss – drei Werktage.
Der Redispatch-Vorbehalt sei deutlich entschärft worden, schreibt Malte Kreutzfeldt, der bei Table Media für das Energie- und Wirtschaftsressort zuständig ist, in einem Thread auf Bluesky. Die Entschädigung für Anlagen, die aufgrund von Netzengpässen abgeschaltet werden müssen, soll weiterhin gedrosselt werden, das Auslösekriterium soll nun aber von 3% auf 5% erhöht werden, zudem wird die Dauer und die maximale nicht vergütete Strommenge begrenzt. Für kleinere Solaranlagen soll die Einspeisevergütung weiterhin wegfallen, es soll nun aber eine Übergangslösung bis 2029 geben.
Auch die Zeit und das Handelsblatt berichten von der Abschwächung der Entwürfe. Die früheren Fassungen hatten breite Kritik aus Energiebranche und Umweltverbänden auf sich gezogen, im Mai hatten sich gar alle Energieminister der Länder geschlossen gegen die Vorhaben von Wirtschaftsministerien Katherina Reiche ausgesprochen.
Laut Handelsblatt sollen vor allem Finanzminister Klingbeil und Umweltminister Schneider auf Änderungen gedrungen haben. Der nun gefundene Kompromiss soll am 29. Juli im Kabinett beschlossen werden.
