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Vermittlungsausschuss verhandelt über Schuldnerberatungen

Gut drei Monate, nachdem der Bundesrat das Schuldnerberatungsdienstegesetz abgelehnt hatte, kommt in dieser Woche der Vermittlungsausschuss zu einer ersten Verhandlungsrunde zusammen. Das Gesetz soll die Länder verpflichten, die Verfügbarkeit von Schuldnerberatungsstellen sicherzustellen, die ihre Leistungen in der Regel kostenlos anbieten sollen.

Die Länder hatten den Entwurf durchfallen lassen, weil sie die Kosten, die ihnen dadurch entstehen würden, nicht allein tragen wollten. Das ging auch bereits aus der Stellungnahme des Bundesrats vom 17. Oktober 2025 hervor, die Abstimmung im 2. Durchgang wurde fast ein halbes Jahr lang nicht auf die Tagesordnung gesetzt.

Das Schuldnerberatungsdienstegesetz ist Teil der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie und hätte eigentlich schon im November 2025 umgesetzt sein müssen. Die Verzögerung stellt die Schuldnerberatungen vor einige Probleme, wie Table Media im August berichtete. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung kritisierte, dass die Unsicherheit die Planung erschwere. Zudem sei unklar, wie der zusätzliche Beratungsbedarf künftig aufgefangen werden könne.

Der Bundesrat hatte zur Finanzierung der Mehrkosten auch eine Beteiligung privater Gläubiger wie etwa Darlehensgeber oder Inkassounternehmen ins Spiel gebracht. Die Bundesregierung lehnte den Vorschlag jedoch ab und verwies darauf, dass „allenfalls geringfügiger Mehraufwand“ zu erwarten sei. Weder die Länder noch der  Bundesverband sind von dieser Einschätzung überzeugt.

In einem Positionspapier hat der Verband einen Mehrbedarf von etwa 650 Vollzeitstellen in der Schuldnerberatung ermittelt – fast ein Viertel mehr als derzeit vorhanden. Der Bund wird hier in den Verhandlungen wohl noch nachlegen müssen, um die Länder doch noch zu überzeugen.